che 21/6471, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" – Gemischte Quartiere durch mehr Flexibilität bei der Vermietung durch fördern und wohnen – Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" – Gemischte Quartiere durch mehr Flexibilität bei der Vermietung durch fördern und wohnen – Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR – Drs 21/6471 –]
[Antrag der FDP-Fraktion: Gute soziale Durchmischung braucht kein zweites staatliches Wohnungsunternehmen! – Drs 21/6613 –]
Den Antrag der FDP-Fraktion möchten die Fraktionen der SPD, GRÜNEN und FDP an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Zur Drucksache 21/6471 liegt ein Antrag aller Fraktionen ebenfalls auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kommen wir zur ersten Sachdebatte heute, zu einem Antrag zu einer Gesetzesinitiative. Es geht uns darum, einen aus unserer Sicht wichtigen Schritt zur Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative zu gehen, die wir vor der Sommerpause erzielt haben. Wir wollen bei diesen neuen Quartieren mit Perspektive Wohnen – das haben wir immer versprochen, das haben wir in den Beschlüssen vor der Sommerpause auch niedergelegt – alle Wege beschreiten, damit gemischte, integrationsfreundlich gestaltete Quartiere geschaffen werden können, und dieser Gesetzentwurf hilft dabei.
Pünktlich zur Debatte ist die Pressemitteilung der Kollegin Prien in unseren E-Mail-Postfächern eingegangen und Sie werden sicherlich auch gleich noch etwas dazu sagen. Sie sprechen – ich habe nur kurz hineingesehen – von einem vermurksten Reparaturversuch. Dazu kann ich nur sagen: Es lohnt sich, sich einfach noch einmal mit den Fakten
Wir haben den Regelfall bei diesen Unterkünften Perspektive Wohnen, dass wir mit Investoren zu tun haben, die diese Quartiere errichten. Die Wohngebäude werden zunächst einmal vollständig oder überwiegend als öffentlich-rechtliche Unterkunft genutzt werden. Und dann ist in der entsprechenden Drucksache, die im vergangenen November eingebracht wurde, vorgesehen, dass im Einvernehmen mit Eigentümer und Pächter – also dann f & w fördern und wohnen – die Wohnungen einzeln oder hausweise an den Investor zurückgegeben werden, damit der sie dann ganz normal in die Vermietung nimmt, sei es als Sozialwohnung, als Wohnung für Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein, einem Dringlichkeitsschein und so weiter oder als Wohnung, die in die freie Vermietung geht. Das ist der grundsätzliche Regelfall und auch – und das sage ich hier auch sehr klar – unser Wunschszenario und das, was wir jetzt überall erarbeiten. Ich glaube, dahinter kann auch Frau Prien einen Haken machen; jedenfalls ist es ein guter Weg, den wir damit beschritten haben.
Und nun haben wir ein anderes Projekt, wo wir in der Tat die Situation haben, dass f & w fördern und wohnen nicht nur Betreiber, sondern auch Eigentümer und Investor ist, der das Projekt am Poppenbütteler Berg realisiert, und weil Sie immer sagen, wir würden die Vereinbarung brechen, lese ich sie einfach noch einmal vor. Es waren 134 Seiten; es war viel zu lesen, das stimmt. Aber wenn Sie einmal in die Vereinbarung zum Poppenbütteler Berg hineinschauen, steht dort:
"f & w wird die vereinbarte Form der Belegungs- und Vermietungssteuerung im Rahmen der Zielsetzung einer gelungenen Quartiersentwicklung durchführen."
"Hierfür wird das Anstaltserrichtungsgesetz für f & w (AöR) entsprechend angepasst, damit rechtssicher und unabhängig von der Unternehmensform und des sonstigen Versorgungsauftrags des Eigentümers und Betreibers f & w, wie in diesem Bürgervertrag beschrieben, Umwandlungen in regulären Wohnraum mit dem Ziel einer heterogenen sozialen Mischung vorgenommen werden."
Genau das machen wir jetzt mit diesem Gesetz. Wir wollen die Vereinbarung umsetzen. Da können Sie eigentlich nur zustimmen.
Man muss es klar sagen: Ohne das Gesetz könnte die Verständigung gar nicht umgesetzt werden. Das muss man einfach noch einmal dazu sagen. Und deswegen, glaube ich, ist das ein hilfreicher Beitrag dazu.
Das Ziel an den anderen Standorten ist in der Tat, dass wir Schritt für Schritt diese Rückübernahme an die Investoren vorantreiben, damit diese dann die Vermietung übernehmen. Da kann es im Einzelfall einmal sein, wenn es in diesem Rückübertragungsverfahren an die Investoren irgendwo hakt, wir trotzdem aber überall die Verträge einhalten wollen,
dass es noch einmal für einzelne Gelegenheiten die Situation gibt, dass man dieses Gesetz auch nutzen kann. Deshalb erlaubt es diese Möglichkeit. Aber der Regelfall ist Rückübergabe an die Investoren und nur für den Poppenbütteler Berg ist das nötig. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg, für den wir diese Gesetzesänderung brauchen.
Ich kann bei Ihrer Kritik auch die Grundintention nicht ganz verstehen, weil ich eigentlich dachte, dass es in diesem Haus Allgemeingut sei, dass wir möglichst schnell möglichst viele neue Sozialwohnungen in dieser Stadt brauchen. Die Einigung, die wir vor der Sommerpause erzielt haben, ermöglicht genau das: zusätzliche Wohnungen für Leute mit Wohnberechtigungsschein, mit Dringlichkeitsschein, mit Dringlichkeitsbestätigung – das betrifft also auch Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Wir haben da einen riesigen Bedarf. Jede zusätzliche Wohnung, die schneller auch hierfür verfügbar gemacht werden kann, ist ein Gewinn für die soziale Wohnraumversorgung in dieser Stadt.
Wir sind natürlich auch mit unseren Vereinbarungspartnern, der Volksinitiative, im Gespräch. Ich weiß, dass es dazu auch Sorgen gibt. Darüber reden wir mit denen. Und weil es bei Ihnen ebenfalls Sorgen gibt, reden wir auch mit Ihnen gern darüber. Deswegen überweisen wir Ihren Antrag an den Sozialausschuss, gemeinsam mit dem Antrag der FDP, der durchaus noch eine völlig andere Grundintention hat. Aber auch darüber können wir gern reden. Nur glaube ich, es ist richtig, dass wir jetzt Punkt für Punkt die Vereinbarung umsetzen. Dazu sind wir angetreten. Der Senat unternimmt seine Schritte dazu. Das ist ein vernünftiger Weg. Angesichts der aufgeregten Diskussion, die es vor der Sommerpause gegeben hat, ist es für die Diskussion in der Stadt gut, dass wir das jetzt auf einem Weg haben, wo wir es ruhiger miteinander diskutieren können. Das ist eine gute Entwicklung für den sozialen Frieden in der Stadt. In diesem
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Dressel, für das Privatissimum, das Sie mir heute geliefert haben.
manche haben es erlebt, manche nicht –, und auch nach dem, was wir in der Aktuellen Stunde besprochen haben, in das politische Klein-Klein hier in Hamburg zurückzukehren. Aber wenn man sich das Ganze näher betrachtet, dann geht es natürlich schon auch und gerade in dieser Frage der Umsetzung des Konsenses mit der Volksinitiative um Vertrauen: um Vertrauen der Bürger in unsere gemeinsame Problemlösungsfähigkeit und auch um die Ernsthaftigkeit, mit der wir uns der Erfüllung der Verträge widmen. Insofern gibt es dann doch einen Zusammenhang mit dem, was wir in den USA erlebt haben, und ich kann uns allen nur raten, diese Sorgen, die natürlich jetzt bei der Volksinitiative bestehen, durchaus ernst zu nehmen. Ein Stück weit ist das auch ein Lackmustest, wie wir mit der Umsetzung der Verträge umgehen.
Wenn Sie mir jetzt erläutert haben, Herr Dr. Dressel, was der Hintergrund der Geschichte ist, dann haben Sie natürlich nur die Hälfte der Wahrheit erzählt, denn Sie haben uns vorenthalten in Ihren Darlegungen, dass zunächst einmal am Poppenbütteler Berg gar keine Massivbauweise geplant war, sondern es waren Container geplant. Als die Container geplant waren, war es natürlich ohne weiteres möglich, das mit f & w fördern und wohnen zu machen, die erfahren im Umgang mit Containern sind. Aber dann haben Sie sich entschieden, in Festbauweise fortzufahren, und Ihr Vorsatz
auf Drucksache 21/1838 – auf die Sie sich eben bezogen haben – ist Ihnen dabei in der Umsetzung irgendwie abhandengekommen. Ich weiß es nicht: Haben Sie vergessen, sich um einen Investor zu kümmern? Jedenfalls waren wir plötzlich in der Situation, dass f & w fördern und wohnen, die keine Ahnung von Bauen haben – die übrigens auch keine Ahnung von gewerblicher Vermietung haben – plötzlich sowohl Investor als auch Bauherr sein und dazu noch in die Vermieterrolle schlüpfen soll.
Sie haben recht: Sie könnten das, was Sie vorhaben am Poppenbütteler Berg, auf der jetzigen Gesetzesgrundlage gar nicht machen. Das geht nicht, das hat man Ihnen hinreichend deutlich gemacht; es würde nicht funktionieren. Und wenn Sie ehrlich sind, arbeiten Sie auch heute am Poppenbütteler Berg auf einer Rechtsgrundlage, die außerordentlich fragwürdig ist. Sie haben dort jetzt den zweiten Bauabschnitt genehmigen lassen, wiederum auf Grundlage des Paragrafen 246 BGB.
Ob das rechtlich jetzt überhaupt noch geht, ist eine wirklich spannende Frage. Aber was nicht geht – und das ist das, was Sie gerade versuchen –: den Murks, den Sie veranstaltet haben – dort nämlich erstens ein solches Bauvorhaben auf Grundlage von Paragraf 246 geplant zu haben und dann zweitens f & w fördern und wohnen aus Gründen, die ich nicht verstehe, zum Bauherrn gemacht zu haben –, zu nutzen, um sozusagen im Windschatten des Konsenses mit der Initiative das fördernund-wohnen-Gesetz zu ändern und dort eine weitgehende Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. Sie sagen uns zwar, dass Sie das nur für diesen speziellen Fall nutzen wollen, das ist also sozusagen eine Lex Poppenbüttel, die Sie schaffen wollen, ohne dass Sie sie so nennen. Das nehme ich Ihnen aber nicht so richtig ab. Denn das, was Sie schaffen mit diesem neuen Gesetz, ist die Möglichkeit für f & w fördern und wohnen, die Flüchtlinge zunächst einmal in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Rahmen der zahlenmäßigen Festlegung mit der Initiative unterzubringen, und später brauchen Sie dann nur das Label zu ändern. Sie brauchen sie nur umzulabeln, und dann können Sie sie im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus unterbringen. Wenn Sie das so machen würden, dann allerdings würden Sie das Ziel der Vereinbarung mit der Volksinitiative deutlich konterkarieren, und das ist etwas, das wir selbstverständlich nicht unterstützen können.
Insofern, denke ich, haben wir es hier mit einem ernsten Sachverhalt zu tun. Wenn Sie es nicht so meinen, wie Sie es formuliert haben, dann müssen Sie es eben auch so formulieren im Gesetz. Das kann man ja machen. Man kann das Gesetz deutlich enger fassen. Damit könnte man den Sorgen, die bestehen, sowohl bei uns als auch bei der Initiative – und übrigens auch den anderen Initiativen
in der Stadt –, begegnen. Deshalb bin ich dem Grunde nach erst einmal froh, dass wir es an den Ausschuss überweisen und dort noch einmal über die Einzelheiten der Formulierung im Gesetz sprechen können.
Was ich wirklich schon fast putzig finde, ist, mit welcher Inbrunst Sie nun gerade diesen Punkt 14 der Vereinbarung des Poppenbütteler Vertrags vertreten, wohingegen Sie eine Menge anderer Punkte, die dort vereinbart sind, durchaus mit – ich sage es einmal so – Zurückhaltung bearbeiten. Zum Beispiel haben Sie sich darauf verständigt, dass nach Erlass der Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt innerhalb von vier Wochen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird. Das sollte in der 43. Kalenderwoche passieren, ist aber nicht passiert. Mit den Dingen also, die eigentlich anstehen und die wirklich dringlich wären, um den Vertrag zu erfüllen, lassen Sie sich außerordentlich viel Zeit, und in dieser Sache sind Sie so sehr eifrig – vielleicht, weil es einfacher ist, aber eine gewisse Skepsis besteht. Deshalb halten wir es für dringend erforderlich, noch einmal wirklich sehr genau darauf zu schauen.