Schön, dass das Ihre Gemüter so erregt. Aber vielleicht lassen Sie mich einmal ausreden, damit wir hören, was sich hinter diesen Spielen verbirgt, denn das wissen eher die Jugendlichen unter uns und vielleicht eher weniger die anderen Generationen.
Es gibt noch keine Sportart, die heißt: Wer macht den lautesten Zwischenruf? Darum hat das Wort jetzt ausschließlich Frau Blömeke.
Ich komme noch einmal zurück auf das Spiel CounterStrike. Auch das ist immer wieder einmal in den Medien gewesen. Dort geht es um Geiselnahme und es geht um strategisches Bombenlegen.
Sicherlich ist es richtig, dass bei all diesen Spielen Konzentration gefordert und auch gefördert wird, Reflexe und Taktik. Aber ich frage mich allen Ernstes, ob das ausreicht, den eSport als gemeinnützigen Verein zu fördern. Ich persönlich – wir haben in der Fraktion noch keine fertige, abgestimmte Meinung – kann mir nur schwer vorstellen, Turniere zu fördern, in denen es darum geht, die beste Taktik zum Töten oder die schnellsten Reflexe zum Schießen zu fördern, oder wo ich strategisch am besten Bomben legen kann. Das ist für mich kein Sport. Sport nimmt aus sportlicher, aber auch aus gesundheitspolitischer Sicht Einfluss – und zwar positiven Einfluss – auf körperliche, soziale und psychische Gesundheit. Genau darin ist für mich die staatliche Förderung begründet, eine staatliche Förderung, die körperliche Fitness stärkt, die soziale Bindung und Verantwortung stärkt. Und Computerspiele, ob Sie es nun hören wollen oder nicht, weil Sie sie vielleicht selbst spielen, haben diese positiven Effekte nicht. Sie bergen im Gegenteil Gefahren für die Gesundheit und können süchtig machen.
Das kann es auch, aber wir reden heute über eSport. Sie können gern die Legalisierung von Cannabis anmelden, aber jetzt sind wir erst einmal bei eSport.
Das enorm beliebte Spiel League of Legends ist ein Spiel, das beispielhaft genannt wird, wenn es um die Frage der Anerkennung als Sportart geht. Die durchschnittliche Spielezeit bei dieser Art Spiele …
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es zu laut ist. – Sie haben wieder das Wort, Frau Blömeke.
Ich finde das ein bisschen schwierig, muss ich sagen. So stelle ich mir eine Debatte eigentlich nicht vor, hoffentlich wird sie nicht auch im Sportausschuss so. Man muss sich auch einmal anhören können, dass es andere Meinungen gibt. Ich habe Ihre Meinung dazu auch angehört, und deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie meine anhören.
Noch einmal: 30 Stunden werden geschätzt bei diesem Spiel vor dem Computer zugebracht. Bei exzessivem Computerspielen werden dieselben hirnphysiologischen Prozesse wie beispielsweise bei der Alkoholsucht nachgewiesen.
Die anderen Punkte brauche ich Ihnen nicht zu erzählen, sie sind Ihnen bekannt. Es ist gerade gestern eine Studie vom Deutschen Zentrum für Suchtfragen veröffentlicht worden, die besagt, dass jeder zwölfte Junge im Alter bis 25 Jahre computersüchtig ist. Ich finde, das gehört zur Wahrheit dazu, und das müssen Sie sich auch anhören. Mir ist klar, dass wir diese Art Spiele nicht verbieten können; das will ich auch überhaupt nicht. Aber ich möchte sie auch nicht befördern, und das würde passieren, wenn wir sie als gemeinnützig anerkennen.
Der DOSB ist schon erwähnt worden. Auch er hat eine kritische Haltung und sagte unter anderem, er wolle keine Aktivitäten vertreten, bei denen ethische Werte wie Unverletzlichkeit der Person nicht beachtet werden. Eine große Anzahl von Computerspielen, unter anderem Counter-Strike, verherrlicht Gewalt und hat die Tötung des virtuellen Gegners zum Ziel. Aus diesem Grund haben übrigens auch Paintball oder Ultimate Fighting keinen Platz beim DOSB. Das will ich hier nur noch einmal anführen, um zu zeigen, dass das nicht nur in meinem Kopf entstanden ist, sondern – wie schon von Vorrednern erwähnt – man auch andere Begründungen findet.
Aber die Tatsache, dass eSport immer mehr Veranstaltungen und Zuschauer findet und enorm hohe Umsätze erzielt werden, macht es natürlich richtig, darüber zu diskutieren. Trotzdem kann das nicht dazu führen, dass die grundsätzlichen Bedenken zurückgestellt werden. Aus grüner Sicht wiegen die Punkte der Suchtgefährdung und der Gewaltverherrlichung sehr schwer und stellen die Gemeinnützigkeit wirklich infrage. Dennoch ist es gut und richtig, dass wir uns mit Expertinnen und Experten im Ausschuss besprechen. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Als Politikerin, die für den Sport wirbt und die Menschen animieren will, sich zu bewegen und etwas für ihre Gesundheit zu tun, kann ich Ihnen sagen – ich weiß, das ist Einstellungssache, aber für mich ist es so –, Simulation bringt es nicht. Für mich heißt es: Rein in die Sportschuhe, rauf auf die Matte oder raus in die Natur. Das ist das, was ich unter Sport verstehe.
Ich bin auf die Diskussion im Ausschuss und auf die Expertinnen- und Expertenanhörung sehr gespannt. Das wird sicherlich lebendig, vor allen Dingen, wenn Sie Ihr Spiel dann beendet haben und auch dazukommen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Thema muss man tatsächlich offen miteinander reden. Einen Großteil der Kritik von Frau Blömeke teile ich. Ich finde, die Rednerinnen und Redner sind sachlich mit dem Thema umgegangen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht durch diese sehr wichtige Diskussion – weltweit spielen Millionen von Menschen eSport, allein in Europa sind es ungefähr 5 Millionen – den Fehler machen, uns neue Strukturen zu schaffen, die uns langfristig schaden können.
Hier spielt Kommerz, hier spielen auch Gewalt und Sucht eine große Rolle. Darum sollten wir uns sachlich mit diesem Thema befassen. Weil ich angesichts unserer Debattenzeit hier nicht viel dazu sagen kann, will ich gern im Ausschuss darüber diskutieren. In erster Linie profitieren Softwarefirmen, die weltweit agieren. Es ist so: Wenn man sagt, dass man eSport unter dem Namen Sport machen will, dann sind damit Fragezeichen verbunden. Sport ist in der Regel ein kollektives Miteinander, etwas, das man miteinander treibt, nicht über das Internet, nicht über den Computer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Als sechster Redner mache ich es kurz. Das meiste ist gesagt, gerade von den Rednern der SPD und der CDU, denen ich mich anschließen kann, Stichworte: Antrag nicht neu, Piraten-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Ablehnung durch den DOSB. Aber auch die unterschiedlichen Aspekte, die Professor Froböse von der Sporthochschule Köln genannt hat, einerseits die schnellen Reaktionen, Antizipation, Taktik, andererseits das, was noch weniger ausgebreitet ist, Ernährungsthemen und so weiter. Kurzum: Auch wir freuen uns auf die vertiefte Behandlung im Sportausschuss, sind gespannt und stimmen einer Überweisung zu. – Vielen Dank.
Wer den Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 21/6736 an den Sportausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei denen, die hier waren, war das einstimmig.
Tagesordnungspunkt 46, Drucksache 21/6733 in der Neufassung, Antrag der AfD-Fraktion: Notwendige Klarstellung des Volksverhetzungsparagrafen: Tatbestandserfüllung auch gegen Deutsche möglich.
[Antrag der AfD-Fraktion: Notwendige Klarstellung des Volksverhetzungsparagrafen: Tatbestandserfüllung auch gegen Deutsche möglich – Drs 21/6733 Neufassung –]
Vonseiten der AfD-Fraktion liegt Ihnen ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz vor.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Wir, die AfDFraktion, haben heute einen Antrag gestellt, um den Volksverhetzungsparagrafen zu ergänzen. Anlass dafür waren die Äußerungen des Herrn Karabulut, eines führenden Funktionärs des Türkischen Elternbundes Hamburg, der sowohl Deutschland
als Land als auch die Angehörigen des deutschen Volkes in einer besonders aggressiven und hetzerischen Weise attackierte und herabwürdigte, mit Worten, die ich hier nicht zitieren kann, ohne gegen den parlamentarischen Sprachgebrauch zu verstoßen. Die Presse berichtete darüber, wen es interessiert, der kann es unkompliziert nachlesen.
Um ein mögliches Missverständnis gleich vorab auszuräumen, denn das klingt in den letzten Wochen immer wieder an: Unser Antrag hat nichts mit den Versuchen des neuen Metternich, Heiko Maas, und seiner Helfershelfer zu tun, im Internet immer weitergehende Meinungsäußerungen unter Zensur und Strafe zu stellen. Uns geht es darum, die Ungleichbehandlung zu beenden, dass volksverhetzende Äußerungen gegen Minderheiten wie zum Beispiel Türken, Kurden oder Armenier, um nur ein paar Beispiele zu nennen, zu Recht als Volksverhetzung verfolgt werden, vergleichbare herabwürdigende Äußerungen gegen Deutsche und das deutsche Volk, wie sie auf deutschen Schulhöfen und darüber hinaus leider immer häufiger vorkommen, hingegen straffrei bleiben. Wir fordern daher, dass sich der Hamburger Senat auf Bundesebene in einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, durch eine entsprechende Klarstellung des Volksverhetzungsparagrafen zu regeln, dass Diffamierungen gegen Deutsche in Zukunft ebenfalls bestraft werden.
Zur Begründung muss ich ein wenig ausholen. Paragraf 130 Strafgesetzbuch, von dem wir hier sprechen, regelt in seiner Grundnorm im Absatz 1 – und nur über diesen Absatz 1 spreche ich heute –, dass zu bestrafen ist – ich zitiere –:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert"
oder, vergleichbar die Ziffer 2, wer die Menschenwürde dadurch angreift, dass er Gruppen, Teile der Bevölkerung oder Einzelne wegen der Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. So weit der Wortlaut.
Hier werden also Meinungsäußerungen bestraft, und zwar nicht nur als Beleidigung oder Verleumdung, sondern verschärft als Volksverhetzung. Das schränkt die Meinungsfreiheit des Artikels 5 Grundgesetz ein und ist gerechtfertigt in einer Güterabwägung zum Schutz des öffentlichen Friedens und
der Menschenwürde, wie das Gesetz sagt. Die Vorschrift geht im Übrigen auf eine Bestimmung zurück, die schon als Paragraf 130 StGB in der Urfassung des deutschen Strafgesetzbuches von 1871 enthalten war, damals noch mit einer etwas anderen Zielrichtung. Geahndet wurde damals die Aufstachelung zum Klassenhass. Dieser Absatz 1 wurde später erweitert und modifiziert, und das ist gut und richtig so im Interesse der Wahrung des öffentlichen Friedens.
Nicht richtig ist aber nach unserer Auffassung die Auslegung, die die Rechtsprechung diesem Straftatbestand gegeben hat. Nach der Rechtsprechung unserer Gerichte werden ausschließlich Minderheiten durch Paragraf 130 StGB geschützt und entsprechende Meinungsäußerungen als Straftaten, als Volksverhetzung geahndet. Nicht geschützt werden hingegen nach der bisherigen Rechtsprechung Angriffe auf die Mehrheit im Lande, auf das deutsche Volk beziehungsweise auf Deutsche. Das ist eine Ungleichbehandlung, die unseres Erachtens nicht gerechtfertigt ist und die wir mit diesem Antrag angehen und korrigieren wollen.
Bei richtiger Auslegung bräuchte es diese Klarstellung, wie wir sie beantragen, gar nicht, denn sie ist im derzeitigen Wortlaut des Paragrafen 130 StGB an sich enthalten, wie es im juristischen Schrifttum zum Beispiel Wolfgang Mitsch, Professor für Strafrecht an der Universität Potsdam, ausführt; Fundstelle "Juristische Rundschau" 2011, Seite 380 ff. Er legt dort sehr sauber dar, dass auch jetzt schon in Paragraf 130 Absatz 1 StGB von Angriffen auf Teile der Bevölkerung die Rede ist, ohne dass man dort eine Einschränkung auf Minderheiten findet. Er legt weiter dar, dass bei einer Gesamtbevölkerung in Deutschland von über 80 Millionen, circa 82 Millionen, die 75 Millionen Deutschen auch jetzt schon nur einen Teil der Bevölkerung ausmachen, weist dabei auch auf die demografische Entwicklung hin, die zu einer noch größeren Diskrepanz in der Zukunft führen wird, und dass daher schon in der jetzigen Fassung des Gesetzes richtigerweise Angriffe auf Deutsche ebenfalls als Volksverhetzung geahndet werden müssten.