pen eine Sicherheit vor politischer Verfolgung gibt. Dann haben wir ein Grundgesetz, aus dem auch klar hervorgeht – ich sage das jetzt mit meinen Worten –, dass ein Herkunftsland dann sicher ist, wenn es weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung gibt und wenn dessen Rechtsanwendung – das ist die Folge daraus – nachprüfbar ist.
Die drei Länder Algerien, Marokko und Tunesien haben insgesamt eine Betrachtet sich aber einmal im Detail, wie viel Geld und Manpower im Sinne von NGOs und anderen beratenden Gremien die EU einsetzt, um in Algerien und Marokko die Entwicklung der Zivilgesellschaft voranzubringen, sodass die Menschenrechte wirklich gewährleistet sind und ernst genommen werden, dann würde man mit einer Entscheidung, Algerien und Marokko nach den Kriterien, die wir von dieser Seite des Hauses gehört haben, tatsächlich als sicheren Herkunftsstaat zu benennen, der EU einen gewaltigen Schuss vor den Bug setzen, um das einmal im wahrsten Sinne des Wortes zu sagen. Das kann doch nicht unser Anliegen sein.
In Tunesien gibt es eine Entwicklung, die aus der Entwicklung des Demokratieprozesses heraus positiv zu bezeichnen ist. Trotzdem gibt es Foltervorwürfe, die auch belegt werden können, und die Verfolgung von Homosexuellen. Diese Details und viele weitere sind der Hintergrund der großen Distanz innerhalb der GRÜNEN bundesweit zu der Entscheidung der Großen Koalition, diese drei Länder als sichere Herkunftsstaaten zu benennen. Das kann so nicht sein. Das ist nicht der richtige Weg.
Und dann gibt es eine Koalitionsarithmetik, die überall gilt: Wenn man sich nicht einigt, gibt es eine Enthaltung. Mit all dem Drumherum, weder mit dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz noch mit dem, was es in anderen Bundesländern an Problemen mit Straffälligkeit von bestimmten Gruppen mit Migrationshintergrund gibt – oder vielleicht war es doch ein anderer Migrationshintergrund, wie auch immer –, hat das mit dieser Entscheidung, die eine schwerwiegende Entscheidung ist, die wir mit aller Abwägung zu treffen haben, nichts zu tun. Ich bitte schlicht und einfach darum, diese Diskussion seriös und differenziert zu führen und nicht für den Populismus zu gebrauchen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben bemerkt, dass ich mit meiner Meldung gezögert hatte, weil wir die Debatte schon einmal geführt haben und die Positionen eigentlich ausgetauscht sind. Hätte ich noch ein bisschen länger gezögert, hätte ich mir meine Wortmeldung ganz schenken können, weil mir Frau Möller aus dem Herzen gesprochen hat.
Das Thema ist doch heute auf die Tagesordnung gesetzt worden, vor allem von der AfD, um eine Botschaft nach innen zu geben. Über ein Thema so zu reden, dass man es für eine Botschaft nach innen missbraucht, ist nicht in Ordnung.
An die übrigen Teile des Hauses möchte ich aber noch einmal zur Erwägung geben, dass öffentlich geworden ist, dass beim BAMF andere Einschätzungen der Situation der Länder vorliegen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass man in der Regierung etwas über sichere Herkunftsländer behauptet, obwohl es in der eigenen Behörde völlig andere Einschätzungen gibt. Das macht man tatsächlich nur, um diese Botschaft nach innen zu geben. Das, finde ich, ist einfach nicht in Ordnung.
Ich will nur noch eines zu Herrn Abaci sagen. Natürlich werden Asylverfahren für die, die kommen, noch durchgeführt. Aber die Last des Beweises und des Darlegens liegt dann ganz bei ihnen. Dass Verfolgung vorliegt, in einer kurzen Zeitspanne von wenigen Tagen oder einer Woche ausreichend darzulegen, ist außerordentlich schwierig. Deshalb wird die Zahl derjenigen, die Asyl bekommen, noch weiter sinken, nicht, weil die Lage sich geändert hat, sondern weil man ihnen einfach nicht richtig Gehör verschafft. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schneider hatte schon gesagt, dass wir diese Debatte bereits geführt haben. Es ist besonders dankenswert, wenn man dann in einer solchen Debatte auch noch als letzter Redner drankommt.
Insofern kann ich es relativ kurz machen. Wir als FDP sehen ebenfalls die Notwendigkeit der Einstufung Tunesiens, Marokkos und Algeriens als sichere Herkunftsländer und halten das für eine rein sachliche Maßnahme, die voraussichtlich unter anderem dazu beitragen wird, dass sowohl die Anzahl der Anträge aus diesen Ländern begrenzt als auch die Asylverfahren beschleunigt und die Kommunen entlastet werden.
Aus Artikel 16a Grundgesetz und Paragraf 29 Asylgesetz geht hervor, dass ein Ausländer aus einem sicheren Herkunftsland nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. Daran lässt sich erkennen, dass ein Flüchtling nicht automatisch direkt nach Hause geschickt wird, nein, vielmehr wird erwartet, dass er seinen Asylantrag hinsichtlich seiner individuellen Verfolgung umfänglich begründet. Rechtfertigt die Begründung im Einzelfall einen Anspruch auf Asyl, dann erhält der Schutzsuchende selbstverständlich Asyl. Und das soll auch so bleiben.
Wir fordern insbesondere die GRÜNEN auf, den Weg für die Anerkennung Tunesiens, Marokkos und Algeriens als sichere Herkunftsländer freizumachen. Die Schutzquote in diesen Ländern liegt im einstelligen Prozentbereich. Sicherlich gibt es auch in diesen Ländern unbestritten Probleme, die noch zu lösen sind. Asylsuchende, die als Asylgrund die Verletzung von Menschenrechten geltend machen, Homosexuelle, Frauen und Behinderte, unterliegen deshalb auch weiterhin dem Schutz des Grundgesetzes; das versteht sich von selbst. Das deutsche Asylverfahren ist und bleibt ein rechtsstaatliches Verfahren, auch wenn es um Asylentscheidungen für Betroffene aus sicheren Herkunftsstaaten geht.
Mit der Aufnahme der Maghreb-Länder in die Liste der sicheren Herkunftsländer wird der Zeitaufwand gestrafft, der mit der Prüfung dieser Anträge verbunden ist, und zwar angepasst an die tatsächlichen Erfolgsaussichten dieser Anträge. Wie ich schon in meiner letzten Rede zu diesem Thema betont habe, ist es entscheidend, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genügend Mitarbeiter hat, um schnelle Verfahren durchführen zu können. Mit derart wichtigen Maßnahmen geben wir vor allem auch nicht den Rechtspopulisten nach, denn wir werden die Flüchtlingskrise nicht durch moralische Selbstüberhöhung lösen. Gemeinsames Ziel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise muss sein, Fehlanreize abzubauen und die Verfahren zu beschleunigen. Wir sollten nicht immer denselben Fehler machen und auf Maßnahmen
verzichten, die bei der Bewältigung der Krise helfen könnten. Wir hoffen daher, dass der rot-grüne Senat der Einstufung im Bundesrat letztlich zustimmt.
Noch kurz zu den Kollegen von der CDU und ihrem Zusatzantrag. Wir sind uns bezüglich der Einstufung der sicheren Herkunftsländer sicherlich einig. Dieses Thema nun aber auch gleich mit der pauschalen Forderung nach mehr Abschiebehaftplätzen für Hamburg in Verbindung zu bringen geht uns zu weit. Ohne eine valide Bedarfsanalyse erscheint das wie ein Schnellschuss. Ohne Gegenfinanzierung ist das eine rein populistische Forderung. Erst vor Kurzem wurden Plätze für den Ausreisegewahrsam geschaffen, die nicht ausgelastet sind. Schaffen Sie erst einmal die Faktenlage. Dann können wir uns im Innenausschuss über die Notwendigkeit und das Ausmaß von Abschiebehaftplätzen in Hamburg unterhalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Jarchow. – Es hat sich noch einmal Herr Nockemann von der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Wertes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schneider! Es ist hinlänglich bekannt, dass ich mich ab und zu an Ihren Formulierungen stoße. Mir ist Ihre Bemerkung aufgefallen, unter dieser Regelung "sichere Herkunftsstaaten" gebe es natürlich noch die Möglichkeit, als Asylberechtigter anerkannt zu werden, aber dann müsse der Asylberechtigte nachweisen, dass er politisch verfolgt ist. Ich glaube, dass das gesamte Verfahren darunter leidet, dass bei uns die Asylbewerber eben nicht ständig nachweisen müssen, dass sie politisch verfolgt sind, sondern dass dieser Staat nachzuweisen hat, dass jemand nicht politisch verfolgt wird. Jeder, der einen Antrag stellt, hat gefälligst die antragsbegründenden Dinge nachzuweisen. Und das ist im Asylverfahren nicht anders.
Herr Abaci, ich habe Ihre Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ich habe aber nicht verstanden, warum Sie als SPD unseren Antrag ablehnen werden.
Denn es ist doch so, dass Ihre Bundestagsfraktion dafür ist, dass diese Staaten als sichere Herkunftsstaaten anerkannt werden. Sie haben hier wieder irgendetwas von Koalitionsarithmetik fabuliert. Wenn das der Grund ist, einen AfD-Antrag abzulehnen, dann ist das sicherlich kein sachbezogener Grund. Dann tun Sie mir leid. – Danke schön.
Danke, Herr Nockemann. – Wenn jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, was der Fall ist, dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte also zunächst die Drucksachen 21/ 7437 und 21/7559 an den Innenausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Dann stimmen wir in der Sache ab und beginnen mit dem Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 21/7559. Hierzu möchte die FDP-Fraktion Ziffer 3 separat abstimmen lassen.
Wer möchte nun also zunächst die Ziffern 1 und 2 des CDU-Antrags annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 3 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit ebenfalls abgelehnt worden.
Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 66. Es geht um die Drucksache 21/7432, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Altlastensanierung vorantreiben und Flächenrecycling verstärken.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Altlastensanierung vorantreiben und Flächenrecycling verstärken – Drs 21/7432 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Nur Tun bewegt: Altlastensanierung und Flächenrecycling verstärkt angehen – Drs 21/7560 –]
[Antrag der AfD-Fraktion: Altlastensanierung vorantreiben und Flächenrecycling verstärken – Flächensanierung jetzt voranbringen – Drs 21/7569 –]
Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 21/7560 und 21/7569 Anträge der Fraktion DIE LINKE sowie der AfD-Fraktion vor.