gehen. Um es klar zu sagen: Auch ein Oppositionsführer sollte nicht mit alternativen Fakten unterwegs sein.
schließlich geht es auch um die nautische Erreichbarkeit unserer Stadt. Ihr politischer Kompass ist ausgefallen, anders kann man sich diese Abrechnung, die Sie hier gemacht haben, nicht erklären.
Dass Christdemokraten in diesen Tagen auch anders können, zeigt die Erklärung des Beauftragten für maritime Wirtschaft der CDU-Bundestagsfraktion, der, glaube ich, Ihnen nicht ganz unbekannte Kollege Rüdiger Kruse, der mit anderen Abgeordneten aus der SPD-Bundestagsfraktion regelmäßig gute Dinge für diese Stadt bewegt. Darüber habe ich heute von Ihnen noch nicht viel gehört. Ich will gern einmal erwähnen, was der Kollege Kruse gesagt hat. Ich zitiere wörtlich:
"Das 'Ja, aber …' des Gerichts ist eine positive Entscheidung für beide Seiten. Die Planungsfehler sind genau zu analysieren und die Nachbesserung zügig umzusetzen. Nach mehr als zehn Jahren Planungszeit und vier Jahren Rechtsstreit, nach Hunderten von Gutachten und Gegengutachten, nach der Thematisierung des Projekts in der Europäischen Kommission und im Europäischen Gerichtshof, gibt es nun Rechtssicherheit. Mit der kommenden Elbvertiefung kann der Hamburger Hafen wettbewerbsfähig bleiben. Durch seine günstige Lage tief im Binnenland und als logistischer Knotenpunkt Nordeuropas bedeutet ein wachsender Umschlag auch große Chancen für andere wichtige Industriezweige. Als Anlandepunkt im AsienEuropa-Verkehr spielt Hamburg eine herausragende Rolle. Gerade auf dieser Route werden die weltgrößten Containerschiffe eingesetzt. Für die Zukunft der maritimen Wirtschaft in Deutschland sind wir mit der heutigen Entscheidung gut aufgestellt."
(Beifall bei der SPD und bei Dr. Anjes Tjarks GRÜNE – Karin Prien CDU: Aber das Ge- richtsverfahren nicht! – Michael Kruse FDP: Er hat es ja nicht in Ordnung gebracht!)
Das kommt doch alles. Man musste bei Ihnen doch auch bis zu den spannenden Punkten etwas länger warten.
denn, das hat Herr Kruse auch aufgeführt, die Planungszeit hat in Ihre Regierungszeit hineingereicht. Schauen wir einfach einmal, womit wir das Projekt 2011 übernommen haben.
Da war nichts vorbereitet. Wir hatten kein Okay der EU-Kommission, kein Okay aus Kiel, nichts aus Niedersachsen. Sie haben uns einen Torso bei der Elbvertiefung hinterlassen. Das hat dieser Senat in Ordnung gebracht.
Daran haben alle im Hafen noch sehr schlechte Erinnerungen. Deshalb sollten Sie Ihren Aktionsplan zu den Akten legen.
Es ist schon ein bisschen heuchlerisch, wenn Sie die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin stellen …
Es gab da mal eine schwarz-gelbe Koalition. Das Verbandsklagerecht gibt es schon etwas länger, seit 2002. Deshalb: Bei einer Entscheidung, die einem nicht zu 100 Prozent passt, zu sagen, jetzt müsse das Verbandsklagerecht abgeschafft werden, ist einfach ein Stück weit heuchlerisch. Sie hätten längst etwas machen können, wenn Sie es hätten tun wollen.
Da hat der Bürgermeister die Sachlage richtig beschrieben, und jeder, der noch Zweifel hat, möge einfach einmal sehr genau Satz für Satz die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts durchlesen.
Ja, genau. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt weder uns noch Ihnen vor. Es reicht schon, die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts – das ist nicht viel, nur eine Seite – zu lesen. Da können wir deutlich ablesen – und dazu habe Sie gar nichts gesagt –,
Dass Sie sich damit nicht richtig beschäftigt haben, sieht man doch daran, dass Sie in Ihrer Rede eben gesagt haben, bei der letzten Regierungserklärung habe der Bürgermeister so viel über die Wasserrahmenrichtlinie gesagt.
Schauen wir doch einmal hinein in die Entscheidung aus Leipzig. Darin steht nämlich, dass die Punkte zur Wasserrahmenrichtlinie alle sauber abgearbeitet wurden. Da herumzukommen, war die schwierigste Klippe in diesem Verfahren. Deswegen ist das gerade ein Beleg dafür, dass Sie nicht recht haben und der Senat mit seiner Analyse richtig liegt, hier die Hausaufgaben ordentlich gemacht zu haben.
Es sind konkret acht Sätze in dieser Pressemitteilung: Keine beachtlichen Verfahrensmängel, keine materiellrechtlichen Fehler, eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war nicht erforderlich, die Prognosen der Bundesanstalt waren nicht zu beanstanden, planerische Rechtfertigung. Der entscheidende Punkt: Wir müssen uns nicht darauf verweisen lassen, etwas mit anderen zwingend zusammen zu machen, sondern es hat eine eigene planerische Rechtfertigung. Und, und, und.