Und zum Thema Wasserrahmenrichtlinie, dass wir sowohl die Maßgaben des Verschlechterungsverbots als auch des Verbesserungsgebots eingehalten haben. Das ist ein Zeichen: Hier ist handwerklich ordentlich gearbeitet worden.
Nein. Wir sind doch beide Juristen, Kollege Trepoll. Sie wissen doch, wie das normalerweise bei Gerichtsentscheidungen ist. Wenn ein Richter nicht alles entscheiden will, sondern nur die Sachen, die wirklich entscheidungserheblich sind,
dann sagt er zu sehr vielen Sachen nichts, sondern nur zu den Sachen, zu denen er dann entscheidungserheblich zu einem Urteil kommen will.
sieht man doch, dass es hier auch darum ging, an sehr vielen Stellen Planungs- und Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten zu geben. Deswegen ist das schon ein wichtiges Urteil, ein Meilensteinurteil aus Leipzig, das wir hier umsetzen können. Und zur Schlussbemerkung des Urteils hat der Herr Bürgermeister doch auch etwas gesagt.
Ehe Sie sich wieder aufregen, Herr Hamann: Vielleicht haben Sie nicht genau zugehört. Was in Leipzig gesagt worden ist, zitiere ich jetzt einmal sinngemäß aus der mündlichen Begründung.
In Relation zu der Vielzahl der Einwendungen hielten sich die Beanstandungen in sehr engen Grenzen. In den meisten und gerade in den grundlegendsten Punkten hielten die Planfeststellungsbeschlüsse der gerichtlichen Überprüfung stand. Dieser Satz sollte all denjenigen zu denken geben, die sagen, das sei eine Klatsche für jemanden im Senat – es ist stattdessen eine Klatsche für Ihre Inkompetenz beim Lesen solcher Entscheidungen.
Sie sollten jetzt wirklich einmal nach vorn gerichtet die Fakten analysieren und sehen, welche Konsequenzen wir daraus ziehen.
Zu den 90 Prozent habe ich etwas gesagt. Zu den 10 Prozent, die jetzt noch zu tun sind, möchte ich auch etwas sagen, will aber noch einmal darauf hinweisen, was letztlich in den 90 Prozent ein Stück weit auch enthalten ist, nämlich dass viele Fortschritte erzielt worden sind für den Lebensraum Elbe. Schauen Sie sich einmal genau an, zu welchen Fragen im Vorverfahren, im Planfeststel
lungsverfahren selbst und jetzt im Gerichtsverfahren es Fortschritte gegeben hat: bei den Punkten Deichsicherheit, Uferunterhaltung, Minderung von strömungsund tidebedingten Auswirkungen, Obstbau, Fischerei, Flora, Fauna. Es hat viele Planungsergänzungen, viele Planungserweiterungen, Zugeständnisse und so weiter gegeben, bis im Verfahren …
Nein, und ich finde, das sollte sich eine FDP, die doch immer für Rechtsstaatlichkeit so viel übrig hat, klarmachen. Niemand sollte hier den Eingriff in den Lebensraum Elbe kleinreden.
Das ist etwas, was wir, glaube ich, alle in diesem Haus so sehen könnten, die CDU eigentlich auch, die immer für die Bewahrung der Schöpfung eintritt.
Aber wir sind jetzt schon sehr nah dran an einem vernünftigen, sachgerechten Ausgleich zwischen den ökonomischen und den ökologischen Belangen, und das ist eine richtig gute Nachricht.
Dafür gebührt auch den Klägern Respekt, dass sie nämlich in diesem Verfahren auf diese Belange hingewiesen und sie nach vorn gebracht haben. Und deswegen will ich an dieser Stelle die Aufforderung noch einmal bekräftigen, die der Bürgermeister gemacht hat, auch in Richtung der Umweltverbände. Analysieren Sie dieses Urteil sehr genau, hinterfragen sie auch Ihre eigene Fundamentalposition. Wir, Senat, Behörden und Regierungsfraktionen, sind gern bereit, mit Ihnen in den Dialog zu gehen, und zwar zu den noch ausstehenden Fragen, die diese Entscheidung formuliert hat.
Denn es ist schon auch eine Frage von Akzeptanz des Rechtsstaats, dass wir gemeinsam das zu akzeptieren haben, was das Gericht entschieden hat, und das nicht wieder aufschnüren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat als neutraler Schiedsrichter entschieden, was gilt und was nicht. Daran sollten wir uns halten, und das sollten die Kläger auch tun.
Natürlich bleibt bei diesen 10 Prozent noch etwas zu tun; die einzelnen Punkte hat der Bürgermeister eben angesprochen. Deswegen ist die Frage, wel
che Vorschläge die klagenden Verbände zu dem Punkt haben, welche Kohärenzmaßnahmen man sich vorstellen kann und wie sie ausgestaltet sein sollen. Außerdem unterhalten wir uns über sehr viele andere Fragen. Der Bürgermeister hat es aufgeführt; Sie können es im Koalitionsvertrag noch einmal nachlesen: Forum Tideelbe, die ÄstuarPartnerschaft, auch die Frage, wie der Hafen ökologisch weiterentwickelt werden kann, ein Hafen, der in einem innerstädtischen Siedlungsraum stattfindet. Es gibt viele Fragen. Wir reichen weiterhin die Hand, denn es ist lohnend, die Auseinandersetzung hier eben nicht bis zum Äußersten zu führen. Ein weiteres Klageverfahren zu vermeiden, wäre, glaube ich, im Sinne aller.
Damit die Elbvertiefung kommt, können die Hausaufgaben jetzt mit Hochdruck angegangen werden. Der Bürgermeister hat es gesagt, sie sind machbar, sie sind überschaubar.
(Michael Kruse FDP: Das hat Ihr Bürger- meister bei seiner Regierungserklärung auch alles schon gesagt!)
Das Interessante ist doch, dass man in einem Rechtsstaat nicht immer alles exakt prognostizieren kann.
Die rechtsstaatlichen Prinzipien gelten. Jetzt ist klar: Die Elbvertiefung kommt. Es geht nur noch um die Frage dieser letzten Hausaufgaben, die zu machen sind.
Wenn weitere Klagen dazu führen könnten, das noch einmal zu verzögern, aber es nicht zu verhindern, dann ist es doch ein Gebot der Vernunft für alle Beteiligten, den Dialog darüber zu suchen, wie neue Klagen vermieden werden können. Dazu reichen wir die Hand.
Keiner sollte, aus welchen Gründen auch immer, darauf spekulieren, neue Hürden aufzubauen, mit denen er meint, das Projekt noch infrage stellen zu können, auch das will ich deutlich sagen. Deshalb freuen wir uns sehr über die konstruktive, freundschaftliche Bereitschaft aus Schleswig-Holstein, uns bei diesen Hausaufgaben tatkräftig zur Seite zu stehen. Und, das sage ich deutlich, wir setzen darauf, dass Niedersachsen – sie haben uns das Einvernehmen 2012 erklärt – auch hier Wort hält und an diesen Maßgaben vernünftig mitwirkt, damit wir eine gemeinsame Entscheidung erreichen.
Niemand sollte glauben, dass man, wenn man noch Stöckchen in die Speichen schmeißt, das Projekt verhindern kann. Denn klar ist, diese Entscheidung gibt den Weg grundsätzlich frei, und deshalb hat das keinen vernünftigen Sinn. Vor allem sollte niemand glauben, dass er gewinnt, wenn er meint, die Elbvertiefung verhindern zu können. Das war schon damals falsch, das will ich deutlich für unsere Fraktion sagen. Weder würde der JadeWeserPort dann plötzlich zur Boomtown, noch wären die ökologischen Gesamtfolgen herausragend positiv, wenn es keine Elbvertiefung geben würde. Das haben wir an dieser Stelle bei der letzten Debatte über eine Regierungserklärung schon einmal festgestellt. Denn die vielen Güter in Hamburg, die hier ankommen, bis weit ins Landesinnere, haben eine perfekte Weiterführung über unsere Hinterlandanbindung, über die Eisenbahn. Das ist nicht nur ein ökonomischer Vorteil, sondern auch ein ökologischer Vorteil, und auch deshalb ist diese Maßnahme, die wir jetzt vorhaben, richtig.
Die Ladungsströme würden sich – das wollte ich einfach noch einmal sagen, weil mir das ein wichtiger Punkt ist, den wir als SPD-Fraktion immer wieder betonen –, wenn die Elbvertiefung nicht käme, andere Wege suchen.
(Michael Kruse FDP: Das tun sie schon, aber dazu sagen Sie nichts! – Vizepräsiden- tin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz.)
Manches würde dann vielleicht nach Rotterdam, nach Antwerpen gehen. Und was wäre eigentlich für die CO2-Bilanz gewonnen, wenn statt Containerriesen auf der Elbe eine riesige Schlange von Lastern auf der A 1 steht? Nichts. Deshalb ist es nicht nur ökonomisch richtig, sondern auch ökologisch und klimapolitisch eine richtige Entscheidung, auf diese Maßnahme zu setzen. Sie ist auch in dieser Weise richtig und gerechtfertigt.