Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Antrag zum Thema Rehabilitierung der nach Paragraf 175 StGB verfolgten Homosexuellen wirft die FDP ein Schlaglicht auf ein wichtiges Thema. Da das Thema auch uns wichtig ist, wollen wir den Antrag an den Justizausschuss überweisen. Die Debatte muss also hier nicht verebben.
Die Länder Hamburg und Berlin waren es im Übrigen, die bereits im Jahr 2012 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert haben, Maßnahmen für Rehabilitierung und Unterstützung der betroffenen Männer zu ergreifen. Denn wenn man mit Recht das damalige Recht als heutiges Unrecht begreift, dann bedarf es zur Rehabilitierung in der Tat einer gesetzlichen Regelung. Es überrascht vor diesem Hintergrund allerdings etwas, Herr Kollege Meyer, dass ausgerechnet die FDP, die immerhin von 2009 bis 2013 die Bundesjustizministe
rin gestellt hat und es in jener Legislaturperiode offensichtlich nicht vollbracht hat, damals schon ihr Anliegen voranzutreiben, jetzt zur Eile mahnt und sich in ihren Forderungen geradezu überschlägt. Auch würde es nicht überzeugen, die Schuld hierfür auf Ihren damaligen Koalitionspartner im Bund, die CDU, zu schieben, denn Ihr damaliger Koalitionspartner ist bekanntlich unser heutiger.
Ich möchte kurz unsere Haltung zu Ihrem Antrag zusammenfassen. Das Bundesjustizministerium, das heute in der Tat SPD-geführt ist, hat im Dezember 2016 einen, wie ich finde, sehr ausgewogenen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilter Personen vorgelegt. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Aufhebung der Urteile sowie eine finanzielle – in der Tat pauschalierte – Entschädigung vor. Der hierfür erforderliche Nachweis kann durch eine Glaubhaftmachung, etwa in Form einer eidesstattlichen Versicherung – das begrüßen Sie ja auch, wenn ich das in Ihrem Antrag richtig gelesen habe –, einer rehabilitierungsfähigen Verurteilung und nachvollziehbaren Belege der Zeiten der Freiheitsentziehung, erfolgen. Dadurch soll vor allem eine zügige Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen ermöglicht werden. Der Referentenentwurf entscheidet sich bewusst gegen einen individualisierten Entschädigungsanspruch, der mit anspruchsvollen Nachweispflichten verbunden wäre. Die FDP möchte diesen pauschalen Entschädigungsanspruch, der im aktuellen Gesetzentwurf 3 000 Euro je aufgehobener Verurteilung und 1 500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung umfasst, um einen Rentenanspruch ergänzen. Dieser Rentenanspruch soll eine Alternative zur pauschalen Regelung sein und sich am Vorbild der Entschädigung für Opfer des SED-Regimes orientieren, wie Sie gerade dargestellt hatten. Bei dem Gesetzesvorhaben geht es allerdings darum, den Betroffenen ein schwieriges und langwieriges Nachweisverfahren zu ersparen, denn in der Tat – das sagten Sie auch – ist eine gewisse Eile angesagt, da die Opfer meist schon ein höheres Lebensalter haben. Die meisten Nachweise dürften vor allem im Hinblick auf die Rentenhöhe auch schwierig zu erbringen sein, weil die dafür erforderlichen Unterlagen nur schwer zu beschaffen oder in vielen Fällen nicht mehr existent sein dürften. Auch die Fachverbände der Betroffenen, die am Gesetzgebungsprozess bislang beteiligt waren, schätzen die Situation, so meine Recherchen jedenfalls, so ein, dass von einem komplizierten Einzelfallverfahren eher nicht Gebrauch gemacht würde. Innerhalb der Bundesregierung ist die Debatte jedoch nicht abgeschlossen, ob der pauschale Anspruch im Gesetz Zugriffe etwa auf weitergehende Entschädigungsregelungen ausschließen soll. Das kann man noch einmal diskutieren, und bei der Gelegenheit macht es sicher auch Sinn, über Ihren Antrag zu sprechen.
Zum zweiten Punkt des Antrags, der Aufklärungsarbeit über die Verfolgung homosexueller Menschen in Hamburg, möchte ich Ihnen entgegenhalten, dass man Ihre Behauptung, dass bisher nur Ansätze von Maßnahmen vorlägen, so nicht stehenlassen kann. Und wenn Sie von unvollständigen Zahlen sprechen, hängt das auch damit zusammen, dass es Änderungen im Berichtswesen gegeben hat; überwiegend wird man, wenn auch nicht lückenlos, die Zahlen einigermaßen von der Dimension her erfassen können. Ich weise darauf hin, dass wir im Jahr 2013 die Ausstellung "Liberales Hamburg? Homosexuellenverfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945" hatten. Ich habe sie mir damals in der Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes beziehungsweise im Ausbildungszentrum der Polizei angeschaut. Diese Veranstaltung wurde von der Stadt mitfinanziert und inhaltlich begleitet. Der Senat hat darüber hinaus einen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt beschlossen. Die Landeszentrale für politische Bildung fördert Veranstaltungen zu diesem Bereich und für 2018 ist geplant, den szenischen Rundgang "Verbotene Wege der Liebe" wieder aufzuführen.
Unsere Bedenken zum Antrag habe ich dargestellt, das Übrige werden wir im Justizausschuss besprechen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Da Marcus Weinberg persönlich angesprochen worden ist, sehe ich mich in der Pflicht, ihn zu verteidigen – was natürlich gar nicht notwendig ist. Gut vorbereitet bin ich mit seiner Pressemitteilung angerückt, Überschrift: "Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten Homosexuellen: Unsere sozialethische Verantwortung den Betroffenen gegenüber wahrnehmen – Opfer des § 175 rehabilitieren!" Daher muss ich Ihnen sagen, lieber Herr Meyer: Was Sie als Zynismus bezeichnen, ist etwas aus dem Sachzusammenhang herausgelöst. Richtig ist: Wir sagen, dass allein eine monetäre Entschädigung den Opfern natürlich nicht hilft, dass es mehr bedarf, nämlich auch einer gesellschaftlichen Aufarbeitung und Anerkennung des Unrechts.
Zu den SED-Opfern sehen wir einen maßgeblichen Unterschied in einem wichtigen Punkt: Bei den SED-Opfern ging es darum, dass ein ganzer Staat quasi zum Unrechtsstaat erklärt worden ist, und daher hat man den politisch Verfolgten ein Anrecht auf eine spezielle Rentenleistung zugesprochen. Der Paragraf 175 – das ist der Unterschied – hat seinen Ursprung im Kaiserreich; er galt allerdings
bis in die Zeit der Bundesrepublik und wurde bedauerlicherweise erst 1994 abgeschafft. Natürlich ist ein solches Gesetz aus unserer heutigen Sicht mehr als menschenverachtend, aber trotzdem handelt es sich dabei nicht um ein Unrechtsurteil. Daher ist aus unserer Sicht der Vergleich mit den SED-Opfern in diesem Falle nicht angebracht, obwohl wir sonst alles mit Ihnen teilen.
Diejenigen Männer, die während des Nationalsozialismus wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, sind vollständig rehabilitiert. Diejenigen, die später in der Bundesrepublik aufgrund der gleichen Vorschrift verurteilt worden sind, sind dies bislang noch nicht. Das ist ein Widerspruch, den es aufzulösen gilt. Meinen beiden Vorrednern gebe ich in diesem Punkt natürlich vollkommen recht. Es ist allerhöchste Zeit, dies zu ändern. Deshalb sind wir froh, dass dieses Gesetz nun endlich auf dem Weg ist.
Selbstverständlich stimmen wir auch der Überweisung an den Ausschuss zu. Die Diskussion wird – darüber habe ich eben schon gesprochen – zwischen der pauschalen Einmalleistung und einer Rente analog zu den SED-Opfern pendeln. Aber wie auch immer diese finanzielle Diskussion ausgehen mag, mit den monetären Leistungen allein kann man das erfahrene Leid der Opfer sicherlich nicht wiedergutmachen. Wirklich entscheidend ist – und darin sehe ich auch unsere Aufgabe – eine gesellschaftliche Rehabilitierung, also das Wissen unserer Gesellschaft, dass der Staat das an den betroffenen Männern verübte Unrecht anerkennt.
Ihre Anfragen, Herr Meyer, wie viele Menschen in Hamburg betroffen sind: Es ist in Wirklichkeit nicht egal, wie viele Menschen betroffen sind, aber in diesem Zusammenhang ist es egal. Auch wenn nur zehn Männer betroffen gewesen wären, gilt es auf jeden Fall sie zu rehabilitieren. Sie alle haben viel Leid erfahren. Neben rechtlichen Bestrafungen wurden sie von ihren Familien sowie dem sozialen und beruflichen Umfeld verstoßen und diskriminiert. Der Staat und wir haben eine sozialethische Verantwortung gegenüber den Betroffen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die Entfaltung der Persönlichkeit sind durch unser Grundgesetz geschützt. Daher ist es unsere Pflicht, sie von dem Makel, eine Straftat begangen zu haben, zu befreien, und wir begrüßen ausdrücklich den Vorstoß der FDP-Fraktion, die Aufarbeitung in Hamburg auszuweiten.
Abschließend kann ich nur hoffen, dass nicht zu einem Dauerbrenner in unserem Land oder in Hamburg wird, was ich schon vor zwei Wochen zum Aktionsplan Vielfalt sagte: Die aktuellen Entwicklungen der Weltpolitik sind gekennzeichnet von Hass und Intoleranz. Diese Strömungen müssen
im Keim erstickt werden. Grundsätzlich gilt es daher, jeder Form von Diskriminierung den Nährboden zu entziehen. Die Rehabilitierung und die Aufarbeitung sind sicherlich ein richtiger und wichtiger Schritt in diese Richtung. Deshalb freuen wir uns auf eine sehr konstruktive Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Aufhebungsgesetz, das in Bundestag und Bundesrat vorliegt, beendet endgültig ein sehr düsteres Kapitel bundesrepublikanischer Rechtsgeschichte. Ich bin sehr froh darüber, dass die Große Koalition noch die Kraft gefunden hat, dieses wichtige Gesetz auf den Weg zu bringen. Alle Betroffenen haben lange darauf gewartet, und es hat nicht nur eine Bedeutung für die Männer, die verurteilt wurden, und für deren Familien und Angehörige, es hat auch mit den jetzt lebenden jungen Menschen zu tun, die von diesen Sachen hören, die aus heutiger Sicht gar nicht mehr nachzuvollziehen sind und einfach nur Kopfschütteln auslösen.
Darüber hinaus muss man sagen, dass nach 1994 mit der endgültigen Abschaffung der Strafbarkeit mit diesem Gesetz zur Aufhebung der Urteile und der Rehabilitierung – wenn es denn noch so beschlossen wird vor der Bundestagswahl, wovon ich ausgehe – auch erst jetzt ein Stück NS-Unrecht beendet wird. Das muss so deutlich gesagt werden. Die Verschärfung war in der Hitlerzeit und ist fortlaufend bis 1969 gewesen, und es hat mehr Urteile in der Bundesrepublik gegeben als in der NSZeit. Auch das ist die bittere Wahrheit. Bittere Wahrheit ist auch, dass das von uns allseits geschätzte Bundesverfassungsgericht 1957 – aus heutiger Sicht in einem Schandurteil – diesen Paragrafen 175 noch breit bestätigt hat. Das ist offenbar der damaligen Auffassung von Moral und Sitte geschuldet. Trotzdem läuft es einem kalt den Rücken hinunter, wenn man das heute liest.
Worum geht es außerdem? Die Urteile werden, und das ist durchaus ein wichtiger Punkt, aufgehoben. Das ist schon einmal ein sehr wichtiger Schritt. Das Geld ist auch wichtig, aber es kann eigentlich nur symbolisch sein. Denn den erlittenen Schaden wird man nicht mit 3 000 Euro und auch nicht mit 10 000 Euro aufwiegen können. Das war aber auch nicht die Absicht dieses Gesetzentwurfes, so habe ich ihn nicht verstanden.
Ich finde es sehr gut – das rechne ich dem Bundesjustizminister und in diesem Fall auch dem anderen Teil der Großen Koalition, der CDU, hoch an –, dass dieser Schritt jetzt gegangen und gesagt wird: Wir wollen, dass nicht erst die Nachfahren profitieren, sondern wir wollen ein schnelles Verfahren haben, das die Opfer nicht demütigt, indem sie minutiös nachweisen müssen, was ihnen alles widerfahren ist, um etwas zu bekommen. Deswegen finden wir das pauschalisierte Verfahren richtig. Ich habe für das sehr komplizierte Verfahren der SED-Rente, sage ich jetzt einmal ein bisschen salopp, nicht viel Sympathie, weil es genau das auslöst: dass wahrscheinlich nur wenige am Ende etwas bekommen und auf dem Weg dorthin auch noch schlimme Erinnerungen wieder aufgewühlt werden. Das würde ich gern vermeiden wollen.
Man kann darüber diskutieren – der Kollege von der SPD hat es angesprochen, bei der CDU habe ich es nicht so genau herausgehört –, ob man weitere Ansprüche bei der Rentenversicherung ins Auge fassen kann. Das finde ich einen gangbaren Weg. Wir alle wissen, dass es kompliziert wird, wenn man damit anfängt. Trotzdem hätte ich gern, dass dieser Weg im Bundestag diskutiert und ernsthaft geprüft wird.
Kommen wir noch einmal auf Hamburg zurück. Ja, es ist richtig, man kann nicht nur die Gesetze aufheben, Geld zahlen und dann ist das Thema tot. So ist es aber auch nicht. Wir haben gerade den Aktionsplan beschlossen. Wir haben die Ausstellung gehabt. Die kann man nun auch nicht ständig machen, aber sie ist nicht nur im Gericht gewesen, sie läuft auch in verschiedenen Bezirken. Dann macht die Landeszentrale schon sehr viel, sie hat sogar einen eigenen Etat dafür und die Zivilgesellschaft kann dort etwas beantragen. Sie macht aber auch selbst etwas, nämlich den szenischen Rundgang. Ich bin offen dafür, wenn Sie Vorschläge haben, was die Landeszentrale darüber hinaus noch machen kann. Darüber können wir im Ausschuss gern sprechen. Aber ich finde, Hamburg ist nicht so schlecht aufgestellt. Wir müssen uns da nicht verstecken.
Was die Vernichtung der Unterlagen betrifft – Sie haben sich nicht so ausgedrückt, aber so war es ja –, das hat diese Bürgerschaft schon vor Jahren beschäftigt. Viele Unterlagen sind weg. Deswegen haben die Forscher – Sie haben Herrn Lorenz angesprochen – in der Ausstellung exemplarisch deutlich gemacht
Der Gesetzentwurf von Heiko Maas ist ein erster Schritt, wird aber in vielen Punkten dem Anliegen einer umfassenden Entschädigung leider nicht gerecht. Deshalb begrüßen wir den Antrag von Herrn Meyer und der FDP sehr, der die Rentenversicherung und die Rentenzahlungen anspricht. In diesem Punkt unterstützen wir Ihren Antrag. Wir freuen uns, dass er an den Ausschuss überwiesen wird, weil es noch einiges zu klären gibt und der Referentenentwurf von Heiko Maas noch verbesserungswürdig ist.
Zum Beispiel ist es so, dass wer in der Bundesrepublik zu Unrecht in Haft saß, eine Entschädigung von 9 125 Euro pro Haftjahr erhält. Hinzu kommen Ansprüche für erlittene Vermögensschäden wie Verdienstausfall, Anwaltskosten und so weiter. Die in Bezug auf Paragraf 175 Geschädigte vorgesehene Pauschale geht nicht in diese Höhe und das halten wir für einen kritikwürdigen Punkt.
Ein weiterer Kritikpunkt: Viele Schwule sind durch die Ermittlungsverfahren und die Prozesse geschädigt worden, auch wenn sie nicht verurteilt wurden. Auch da müsste man natürlich überlegen, inwiefern eine Entschädigung gezahlt wird. Das würden wir gern im Ausschuss diskutieren. Wir hoffen, dass Rot-Grün ein Ohr dafür hat und wir etwas weiterbewegen können.
Natürlich ist es nicht einfach, ein Maß der Entschädigung zu finden, aber die erlittenen Schäden durch Denunziation, durch Presseberichterstattung und Ähnliches bis hin zum Arbeitsplatzverlust sind Dinge, die wir in so einer Debatte bedenken müssen.
Ich möchte etwas zur Geschichte sagen, damit es begreifbarer wird. Der Paragraf 175 war ein Sonderstrafrecht gegen Männer, die gleichgeschlechtliche Handlungen vornahmen. Die Gesetzgebung stammte vom Norddeutschen Bund und war 1872 im gesamten Deutschen Reich gültig; bis dahin waren homosexuelle Handlungen zum Beispiel in Bayern oder im Landkreis Hannover nicht strafbar. 1935 wurde dieser Paragraf von den Nationalso
zialisten verschärft und auf alle Handlungen zwischen Männern ausgedehnt, die in irgendeiner Weise sexuell gedeutet werden konnten. Er wurde also zu einem Deutungsparagrafen: Vom geilen Blick über körperliche Berührungen bis zum Analverkehr wurde alles bestraft. Das ist nach 1945 fortfolgend wieder zurückgeholt worden, in der Bundesrepublik und in der DDR auf unterschiedliche Art und Weise. In der DDR ist der Paragraf 68 offiziell gestrichen worden. Das heißt aber nicht, dass in der Gesellschaft dann ein anderes Klima entstanden ist, das war in der Bundesrepublik wie in der DDR das Gleiche, weil eine politische Entscheidung nicht immer auch gleich eine Bewusstseinsentwicklung nach sich zieht. Und da haben wir auch heute noch eine Problematik, weil – ich würde es so benennen und viele Aktivistinnen und Aktivisten benennen es noch immer so – in unserer Gesellschaft heute noch ein homophobes Klima vorhanden ist. Das Problem ist also noch nicht überwunden. Vielleicht sind wir in Hamburg, Berlin und anderen Metropolen schon sehr weit, weil wir Großstädte sind. Wenn wir aber in andere, gerade ländliche Regionen blicken, ist es noch lange nicht so weit, und deshalb ist es notwendig, sowohl im rechtlichen Sinne bei dem Referentenentwurf – das habe ich benannt – als auch im gesellschaftlichen Diskurs etwas nachzusteuern.
Von daher – ich wiederhole es noch einmal – freuen wir uns über diesen Antrag der FDP. Wir freuen uns auch auf die weitere Diskussion im Ausschuss und werden mit einigen Ergänzungen in den weiteren Dialog gehen. – Danke.