Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte vorher keine Zeit mehr, entsprechend meine Rede zu halten. Ich wollte nur sagen, jetzt wo der Herr Senator angekündigt hat, eine Drucksache dazu zu machen, spare ich die Zeit ein und freue mich auf die Drucksache.
(Dr. Andreas Dressel SPD: Das ist doch mal ein konstruktiver Beitrag der AfD! Das ist nicht immer so!)
Damit liegen mir zur Aktuellen Stunde keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann schließe ich die Aktuelle Stunde.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Schule und Berufsbildung – Drs 21/2316 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – Drs 21/8453 –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass beide Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Die zwei Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen jeweils Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf jedem Stimmzettel bei jedem Namen ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor.
Ich darf die Schriftführung bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen. Bei Herrn Wagner sind noch welche.
Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Ich sehe, das ist der Fall, dann schließe ich den Wahlgang, und die Wahlergebnisse werden gleich ermittelt. Ich werde sie Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt geben.
Ich rufe die Punkte 69 und 58 unserer Tagesordnung auf, Drucksache 21/8353, Antrag der AfDFraktion: Gesetz gegen die Vollverschleierung im öffentlichen Raum, und die Drucksache 21/8318, Antrag der CDU-Fraktion: Gesicht zeigen – Vollständige Gesichtsverhüllung in sensiblen öffentlichen Bereichen verbieten.
[Antrag der CDU-Fraktion: Gesicht zeigen – Vollständige Gesichtsverhüllung in sensiblen öffentlichen Bereichen verbieten – Drs 21/8318 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Gesichtsverhüllung bei Ausübung öffentlicher Funktionen und in relevanten öffentlichen Institutionen – Drs 21/8496 –]
Zur Drucksache 21/8318 liegt Ihnen als Drucksache 21/8496 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN vor. Die AfD-Fraktion möchte die Drucksachen 21/8353 und 21/8318 federführend an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Wer wünscht nun das Wort? – Herr Professor Kruse von der AfD-Fraktion ist als Erster dran.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vollverschleierung verhindert eine Kommunikation zwischen Menschen, wie sie in zivilisierten Gesellschaften fast auf der ganzen Welt seit Jahrhunderten üblich ist, mit Ausnahme einiger radikal-islamischer Länder, nämlich Face-to-face-Kommunikation. Vollverschleierungen sind mobile Frauengefängnisse, zwangsweise verordnet von den Männern ihrer muslimischen Communitys. Vollverschleierungen rauben den betroffenen Frauen ihre Individualität und machen sie zu uniformen Wesen.
Wenn ich das vor Jahren schon einmal als schwarze Monster bezeichnet habe, waren damit nicht die Frauen gemeint, sondern die Tatsache, dass sie ihrer weiblichen Erscheinung und ihrer Individualität durch eine männliche, fundamental-islamische Community beraubt werden. Eindrucksvoller und
Die betroffenen Frauen sind dem in aller Regel wehrlos ausgeliefert. Es gibt einige Ausnahmen von muslimischen Frauen, die den frauenverachtenden Repressionen des Islam aufgrund besonderer persönlicher Umstände entkommen konnten und/oder gegen sie opponieren können. Ich nenne als Beispiele Necla Kelek, Seyran Ates, Sabatina James und ein paar weitere, und insbesondere die iranische Frauenemanzipationsbewegung "My Stealthy Freedom". Das sind Beispiele für Kämpferinnen für die Menschenrechte von Frauen im Islam. Und ich bewundere ihren Mut, denn allzu leicht könnten sie den gewalttätigen Islamisten zum Opfer fallen.
Unterstützen wir in Deutschland die hiesigen Muslima in ihrem Kampf um Freiheit von islamischer Repression! Unterstützen wir sie dabei, möglichst vielen muslimischen Frauen den Weg zur Integration in unsere Gesellschaft zu weisen? Nein, wir lassen sie links liegen und paktieren lieber mit orthodoxen und autokratischen Islamverbänden, obwohl wir es inzwischen besser wissen sollten.
Und die deutschen Frauenverbände? Sind sie empört über die Repressionen und Verachtung, die ihre muslimischen Schwestern erdulden müssen? Ja, es gibt ein paar. Alice Schwarzer und die Zeitschrift "Emma" sind Beispiele. Aber die meisten Frauenverbände und Frauenaktivistinnen fordern lieber noch ein paar mehr weibliche Aufsichtsratsmandate, als sich um die elementaren Menschenrechte von muslimischen Frauen in Deutschland zu kümmern.
Eigentlich müssten mindestens alle Frauen hier im Raum dem AfD-Antrag gegen Vollverschleierung zustimmen können.
Vollverschleierung ist aber nicht nur frauenverachtend, sondern auch integrationsverachtend. Wenn wir eine Rangliste der Integrationsverhinderungsfaktoren aufstellen sollten, wäre die Vollverschleierung ganz vorn. Und dies geschieht unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit, die es zwar bei uns gibt, aber sehr oft gerade nicht in islamischen Ländern. Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern auch eine totalitäre politische Ideologie, die aggressiv und expansionistisch auftritt.
Minister aus Erdogans Autokratenregierung haben den westlichen Ländern gerade mit Religionskriegen gedroht. Vollverschleierte Frauen werden als Zeichen missbraucht, wie weit der Islam in den verhassten Ländern der Ungläubigen schon vorgedrungen ist und wie dreist man sich über deren Regeln und Usancen hinwegsetzt. Das ist Missbrauch der Toleranz durch Intolerante. Die Frage nach der Vollverschleierung ist auch die Frage danach, ob wir die zivilisationsfeindlichen Strukturen und Verhaltensweisen der aggressiven Muslime in unserer Gesellschaft dulden wollen oder nicht. Die Frage ist auch, ob unsere Werte wie Meinungsfreiheit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Gleichstellung von Frauen und Männern nur noch für Sonntagsreden taugen, oder ob wir bereit sind, uns aktiv dafür einzusetzen, wenn sie bei uns aggressiv infrage gestellt werden, zum Beispiel durch Vollverschleierung.
Also wollen wir unsere demokratischen Werte verteidigen oder Appeasement-Politik betreiben? Fundamentalisten und Autokraten verstehen Verständigungswillen und Kompromissbereitschaft immer als Schwäche, wenn man ihnen nicht klare Grenzen setzt.
Österreich hat das getan. Dort hat man gestern die Vollverschleierung im gesamten öffentlichen Raum verboten. Dem sollten wir folgen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer offenen und freien Gesellschaft. Das ist ein Angebot auf der einen Seite, aber auch ein Versprechen, das bei uns jeden Tag angenommen und eingelöst wird. Zur Freiheit gehört allerdings auch, dass es keine Verpflichtung gibt, an diesem offenen Austausch teilzunehmen. Es gibt auch das Recht, anderen aus dem Weg zu gehen. Zu unserem Freiheitsverständnis gehört somit ebenso, sich zu kleiden, wie man möchte. Allerdings kennt jede Freiheit ihre Grenzen. Das sind vor allem die Rechte anderer und die verfassungsmäßige Ordnung, so steht es seit Anbeginn in Artikel 2 unseres Grundgesetzes. Dass einem die Kleidung des anderen nicht passt, weil einem diese, und dieses Gefühl kennen wir alle, manchmal fremd oder seltsam anmutet, reicht allerdings bei Weitem nicht aus, um ihm per Gesetz die Kleidung vom Leib zu
Um Bekleidungsregeln für bestimmte Lebenslagen oder Situationen durchzusetzen, braucht es bei uns zu Recht gewichtige und sehr greifbare Gründe, die über eine intolerante Haltung gegenüber dem Anderssein des anderen hinausreichen. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab.
Der Antrag der AfD richtet sich pauschal – und das ist unsere Kritik – und explizit gegen alle Muslima, die in der Öffentlichkeit Burka tragen. Diese Debatte haben wir – das haben Sie doch sicher mitbekommen – in den letzten zwei Jahren auf Bundesebene geführt und sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass in Deutschland ein generelles Burka-Verbot bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geht.
Auch den CDU-Antrag lehnen wir allerdings ab. Die CDU fordert, anders als die AfD, für Hamburg ein Gesetz, mit dem die Verhüllung des Gesichts innerhalb von sensiblen öffentlichen Bereichen geregelt werden soll, allerdings ohne dem eine sorgfältige Prüfung voranzustellen. Wenn Sie, liebe CDU, den bayerischen Entwurf, auf den Sie sich beziehen, für so gut halten, hätten Sie ihn doch ehrlicherweise direkt einbringen können. Haben Sie aber nicht. Uns geht es jedoch darum, jeweils die Notwendigkeit des jeweiligen Regelungsanliegens vorab genau zu prüfen. Um es mit Montesquieu zu sagen: