[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Haushaltswesen weiterentwickeln: Herausforderung Gender Budgeting angehen – Drs 21/12275 –]
Hierzu sind die … ist ein Übereinkommen … Mein Gott; die Debatte ist gestrichen, wollte ich damit sagen. So.
Und deshalb kommen wir gleich zu den Abstimmungen. Als Erstes die Drucksache 21/12268, der Antrag der GRÜNEN und der SPD-Fraktion.
Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Und nun kommen wir zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus der Drucksache 21/12275.
Wer möchte diesen annehmen, den bitte ich um die Zustimmung. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Punkt 60 unserer Tagesordnung, dem Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Hamburgische Bürgerschaft unterstützt zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung der Diskriminierung im Personenstandsrecht.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Hamburgische Bürgerschaft unterstützt zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung der Diskriminierung im Personenstandsrecht – Drs 21/12339 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: "Dritte Option": BVerfG-Urteil in Hamburg schnell umsetzen und die freie Wahl ins Personenstandsrecht einführen – Drs 21/12467 –]
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober letzten Jahres eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die bisherigen Regelungen des Personenstandsrechts sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wenn sie intergeschlechtlichen Menschen neben den Optionen männlich/weiblich keine weitere positive Option ermöglichen. Der Umstand, dass Männer und Frauen sich im Personenstandsregister mit ihrem Geschlecht eintragen lassen können, Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, aber nur die Möglichkeit bleibt, gar kein Geschlecht einzutragen, ist verfassungswidrig. Die bisherige Regelung im Personenstandsgesetz verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Personengruppe. Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht jedes Menschen gehört nämlich auch seine geschlechtliche Identität. Die geschlechtliche Identität entscheidet darüber, wie eine Person sich selbst wahrnimmt, aber auch, wie sie von anderen wahrgenommen werden will und wird. Die Zuordnung zu einem Geschlecht ist dabei besonders identitätsstiftend und somit zentraler Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, und das gilt für Männer, für Frauen, aber eben auch für Personen, die sich keinem der beiden genannten Geschlechter zuordnen lassen.
Das Personenstandsrecht wiederum ist keine bloße Formalie, sondern beschreibt die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung. Das Perso
nenstandsrecht verlangt bisher einen Geschlechtseintrag, ermöglicht jedoch einer bestimmten Gruppe in unserer Gesellschaft keinen positiven Eintrag, der ihrem Geschlecht entspricht. Das, liebe Abgeordnete, ist diskriminierend, das verdrängt eine Gruppe von Menschen aus der öffentlichen Wahrnehmung und marginalisiert die geschlechtliche Vielfalt, die es real in der Gesellschaft gibt, und deswegen begrüßen wir als SPD-Fraktion die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich.
Auch wenn ich in der Sache und im Ergebnis sehr glücklich über die Entscheidung aus Karlsruhe bin, macht es mich als Abgeordnete nachdenklich. Zum wiederholten Mal haben wir Politikerinnen es nicht selbst geschafft, eine Diskriminierung von Personen im deutschen Recht zu beseitigen, sondern wieder einmal mussten die Bundesverfassungsrichterinnen unseren Job machen. Das, liebe Kolleginnen, sollte uns zu denken geben. Aber auch wenn es sich hier um Bundesrecht handelt, möchte ich auch in diesem Haus einmal an alle Kolleginnen appellieren, besonders auf der rechten Seite des Hauses, die aber leider erwartungsgemäß gerade nicht so zahlreich vertreten sind. Ich möchte Sie trotzdem auffordern, …
Ich möchte Sie auffordern, die Belange von LSBTI künftig nicht mehr als belangloses Nischenthema abzutun, sondern gemeinsam für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen zu streiten.
Auch der häufig zu hörende Verweis darauf, dass es ja nun wirklich wichtigere Probleme gebe, ist fehl am Platz. Aus der Perspektive eines nicht unmittelbar Betroffenen lässt sich natürlich immer leicht darauf verweisen, dass es Wichtigeres gibt. Aber ich möchte mir den Aufschrei meiner männlichen AfD-Kollegen gar nicht vorstellen, wenn sie sich nicht einmal als Männer im Personenstandsregister eintragen lassen könnten. Die Diskriminierung von gesellschaftlichen Gruppen ist immer ein relevantes Thema, egal wie groß diese Gruppe ist, und wir als Rot-Grün stehen mit aller Konsequenz gegen jede gruppenbezogene Ausgrenzung.
In Hamburg haben wir als rot-grüne Koalition das Thema schon länger auf der Agenda. So ist die Anerkennung der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten und deren Abbildung im staatli
chen Handeln immer wiederkehrendes Motiv unseres Landesaktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt mit seinen elf Handlungsfeldern und 90 Einzelmaßnahmen.
Mit dem heutigen Antrag senden wir ein starkes Signal nach Berlin und fordern unsere Kolleginnen auf Bundesebene nachdrücklich dazu auf, dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen und ein diskriminierungsfreies, verfassungskonformes Personenstandsgesetz zu erlassen. Wenn nötig, tun wir das auch durch eine Bundesratsinitiative.
Es wird im Bund unter Einbeziehung der unterschiedlichen Experten noch zu diskutieren sein, ob ein drittes Geschlecht, wie etwa inter/divers, im Personenstandsgesetz eingeführt wird oder ob in Zukunft insgesamt auf einen Geschlechtseintrag verzichtet werden kann. Wichtig ist aber in allererster Linie, dass wir in diesem Jahr noch ein Personenstandsrecht bekommen, das Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, nicht mehr ausgrenzt und das endlich der realen Vielfalt geschlechtlicher Identität gerecht wird. Dafür stehen wir als rot-grüne Koalition in Hamburg und dafür bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Ein letzter Punkt: Den Zusatzantrag der LINKEN werden wir in diesem Fall ablehnen, weil er in vielen Punkten unserem Antrag entspricht und wir allerdings zunächst die Arbeit auf Bundesebene abwarten wollen, bevor wir in letzter Konsequenz auch eine Initiative im Bundesrat in Betracht ziehen. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Um es vorwegzunehmen und kurz zu machen: Wir stimmen dem Antrag zu.
Das ist ganz vernünftig. Sie haben es richtig gesagt: Es ist überfällig. Ich würde das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich eher loben und würde auch die Gewaltenteilung an der Stelle positiv hervorheben, weil manchmal bei uns in der Gesellschaft eben Dinge ihre Zeit brauchen und die Einsicht nicht in der breiten Gesellschaft ankommt, wie sie es manchmal tun sollte. Das haben wir gesehen in vielen Dingen. Wenn ich überlege, ich bin 1973 geboren – zu der Debatte davor hätte ich es
mit angeführt, aber es passt hier genauso gut dazu –, zu dem Zeitpunkt, als ich geboren wurde, hätte meine Mutter noch die Einwilligung meines Vaters zur Unterschrift eines Arbeitsvertrages gebraucht. Kann man sich heute kaum noch vorstellen. Insofern finde ich, dass dieser Wandel in der Gesellschaft heute immer schneller geht. Es wird insofern besser und auch an dieser Stelle ist das ein richtiger und guter Schritt.
Es sind Petita hier in dem SPD-Antrag, die sind richtig, der Bezug auf die Maßnahme, und dass die Fachbehörden hier mit einbezogen werden, ist auch richtig. Die Angst, dass wir es nicht rechtzeitig schaffen, habe ich weniger, denn der Staatssekretär Ralf Kleindiek ist damit befasst gewesen.
Es gibt insofern schon fertige Entwürfe, zwei Stück, die in den Ministerien liegen. Die befinden sich in der Endabstimmung. Herr Kleindiek ist nun gerade nach einer Cool-off-Phase von einer Woche, glaube ich, zur Unternehmensberatung gewechselt, aber die Entwürfe sind weiterhin da. Insofern wird es, glaube ich, kaum einer Bundesratsinitiative bedürfen. Wir können aber gern unterstützen und sollten das auch tun, weil es natürlich viele praktische Fragen mit sich bringen wird, also nicht nur, wie wir das Gesetz ausgestalten – das ist wahrscheinlich relativ klar –, sondern wie dann in Zukunft mit den praktischen Fragen umzugehen sein wird. Wenn Sie dann im Pass drinstehen haben "diverse" und Sie wollen in die USA einreisen, dann frage ich mich, ob die USA Sie reinlassen. Da habe ich heute so meine Zweifel. Das sind praktische Fragen, die es zu beantworten gilt, und das wollen wir dann gern tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorredner haben ja schon deutlich gemacht, dass Karlsruhe hier wirklich ein sehr wegweisendes Urteil im letzten Jahr gefällt hat, und ich glaube, dass jetzt gerade in Berlin in den Ministerien auch angekommen ist, mit was für Überlegungen auf einmal Menschen in den Ministerien konfrontiert sind: Wie machen wir das jetzt? Wir haben deswegen gesagt, wir warten einen Entwurf ab. Der muss bis Ende dieses Jahres vorliegen. Wir haben aber, weil die Federführung beim Innenministerium liegt, berechtigte Sorgen,
dass das neue Ministerium vielleicht, sagen wir einmal, eine Version ausspuckt, die unter dem ist, was Karlsruhe sich vorgestellt hat. Wenn unsere Sorgen nicht berechtigt sind, freuen wir uns hier alle im Hause, jedenfalls die meisten. Wir werden das beobachten, wir werden es begleiten, deswegen haben wir es als Option festgehalten. Aber es ist auch richtig: In Hamburg waren wir immer diejenigen, die in der Bundesrepublik gern gesagt haben, das ist ein wichtiges Thema. Da bleiben wir auch dran, da fühlen wir eine Mitverantwortung in der bundesgesetzlichen Ausgestaltung. Und das sollte dieser Antrag hier auch sehr deutlich machen.