Richard Seelmaecker

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen, denn ich will mich nicht verabschieden. Ich hoffe
und kämpfe dafür, dem Haus auch in der nächsten Legislatur wieder anzugehören.
Ich kann mich wenigstens an dieser Stelle selbst zitieren, denn ich bin Berichterstatter, und insofern kann ich nur zu den beiden inhaltlichen Punkten, zur Digitalisierung bezüglich des Staatsexamens und zu den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft, sagen, was ich hier im Protokoll stehen habe:
"Der CDU-Abgeordnete zeigte sich über die Ausführungen sehr erfreut."
Es ist tatsächlich erfreulich, dass wir hier die Staatsanwaltschaft weiter gestärkt haben. Und um einmal den großen Bogen zu schlagen: Es ist uns meines Erachtens gut gelungen – und dafür möchte ich mich herzlich bedanken –, dass wir vieles in diesen fünf Jahren im Justizausschuss bewegen konnten, dass die Sachen nicht immer abgebügelt wurden. Wenn sie auch lange geparkt wurden und später als eigene Angelegenheit wiedergekommen sind, so wurden sie doch häufig erledigt. Und das ist das Wichtige.
Es ist heute hier mehrfach angesprochen worden, dass der Politikverdruss groß ist. Ich glaube, es ist letztlich genau das: Wenn wir in der Sache gemeinsam arbeiten, dann ist es wichtig, dass die Probleme der Menschen gelöst werden. Ob das bei den Gerichtsvollziehern, bei den Staatsanwälten, bei dem allgemeinen Vollzugsdienst ist, das ist das, was von uns erwartet wird: weniger Parteigeplänkel und mehr inhaltliche Lösungen. Ich bin froh, dass wir das dort häufig gemeinsam schaffen konnten, auch wenn der Justizsenator eher zum Jagen getragen werden musste. Aber das haben wir dann am Ende auch geschafft. Insofern: Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Erfreulich zunächst, um mit dem Guten zu beginnen, dass sich da viele CDU-Forderungen, die wir schon lange gestellt haben, wiederfinden. Ich will nur drei der Kernpunkte nennen: Das sind die Freiwilligenagenturen, das ist die Freiwilligenakademie und – eine unserer Kernforderungen, immer wieder von uns vorgebracht – die Einführung einer Ehrenamtskarte. Diese werden auf 94 Seiten wenigstens einmal thematisiert. Hier sind wir dann aber auch gleich wieder beim Kernproblem angelangt, meine Damen und Herren. Denn nur, weil etwas thematisiert und niedergeschrieben wird, heißt es noch lange nicht, dass es umgesetzt wird. Immer und immer und immer wieder mussten wir in der Sache Ehrenamt nacharbeiten, nachfassen und fragen, wann etwas kommt. Und was ist passiert? Im Herbst 2018 kam die Mitteilung, in 2019 werde es so weit sein. Eine große Ankündigung. Und was folgt dieser Ankündigung? Eine Fachtagung im Februar 2019 – eine Fachtagung.
Und schließlich die öffentlichkeitswirksame Vorstellung einer Liste mit bloßen Ankündigungen und Absichtserklärungen. Politik der warmen Worte, vorgestellt im Museum – heute offensichtlich schon Politik von gestern.
Die Aneinanderreihung erstens unverbindlicher Ideen, zweitens ohne Zeitvorgaben und drittens auch noch ohne solide Finanzierung ist nichts. Sie ist genau gar nichts. Es findet sich auf 94 Seiten nichts Konkretes, bis auf einen einzigen Punkt. Und dieser konkrete Punkt ist, das Haus des Engagements solle – und jetzt kommt es – kurzfristig realisiert werden. Na, herzlichen Glückwunsch.
Ich muss ehrlich sagen, meine Damen und Herren, wenn in Hamburg, wo es so viele engagierte Ehrenamtliche gibt, SPD und GRÜNE fünf Jahre Zeit hatten, in dieser Zeit 50 Milliarden Euro zur Verfügung und Zugriff auf 82 000 Mitarbeiter hatten, am Ende dann die mögliche kurzfristige Realisierung eines Hauses des Engagements dabei herauskommt,
frage ich mich: Das kann doch nicht alles sein? Ich habe das Gefühl, gerade jetzt zum Ende der Legislaturperiode …
Danke schön.
Immer gern.
Das ist offenbar ein Missverständnis, Frau Kollegin Müller.
Ich gebe Ihnen völlig recht, in der Beteiligung ist es richtig, dass die Ehrenamtlichen ihre Wünsche und Zielvorstellungen geäußert haben. Aber Sie setzen sie ja nicht um. Wenn Sie sie umsetzen würden, dann würde ich hier auch applaudieren.
Ich habe das Gefühl, und ich meine, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt haben ebenfalls dieses Gefühl, dass das Einzige, was jetzt zum Ende der Legislaturperiode noch passiert, Ihr wechselseitiges Überbieten ist, wer vor der nächsten Senatssitzung noch etwas an die Presse durchsteckt und den anderen schlechtmacht. Darunter darf aber bitte das Ehrenamt nicht leiden. Und das tut es.
Ich will es einmal konkret machen. Sie kümmern sich nicht. Und wenn Sie sagen, wir würden das nur schlechtreden, sage ich: Nehmen wir doch einmal ein ganz einfaches, ganz konkretes Beispiel, unsere freiwilligen Feuerwehren. Seit Jahren bitten und betteln die darum, ein zweites Paar Einsatzschuhe zu bekommen. Und noch nicht einmal das bekommen sie. Stattdessen bekommen sie 94 Seiten Papier, auf denen Allgemeinplätze und in der Tat eine Analyse aufgeschrieben werden, aber keine konkreten Ziele, kein Geld und keine Zeitleiste. Das geht so nicht. Damit gehen Sie mit den Ehrenamtlichen nicht ordentlich um, es tut mir leid. – Danke.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden den Antrag auch ablehnen. Er ist schlichtweg überflüssig. Wer sich die Diskussionen über die Zeit angeschaut hat, der hat gesehen, dass sich bereits
sehr intensiv mit der Problematik befasst wurde. Das fing an mit der Analyse, wie viele dort zu viel durchfahren. Es sind immerhin 5 000 Besucher; 3 000, die den Friedhof als Durchfahrt nutzen. Nachdem die Problematik dann analysiert worden war, hat man sich aufgemacht und überlegt, wie man das Ganze lösen könnte. Wir haben uns als CDU klar gegen eine Mautregelung ausgesprochen; es wäre unwürdig, wenn man auf dem Friedhof Maut zahlen würde. Sie haben es jetzt hier noch konkretisiert – in Ihrem Antrag stand ja nur etwas davon, die Zweckentfremdung zu unterbinden – und sagen, man solle dann nur begrenzt auf dem Friedhof verbleiben müssen. Das finde ich fast noch schlimmer, ehrlich gesagt.
Ich meine, dass eine der drei Lösungen, die von der Behörde in Aussicht gestellt wurden, sicherlich greifen wird: entweder eine Schwellenlösung, eine Schrankenlösung, oder aber zeitweilig über bestimmte Tageszeiten drei der vier Durchfahrten dichtmachen. Ich denke, am Ende wird es wahrscheinlich die Schrankenlösung werden.
Alles ist auf dem Tisch, wir werden das demnächst lösen. Insofern brauchen wir diesen Antrag schlichtweg nicht mehr, weil wir schon so weit fortgeschritten sind, dass es einfach nicht erforderlich ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich fasse mich kurz; ich habe das schon gehört, Details brauchen wir im Grunde genommen auch gar nicht mehr in dieser Kurzdebatte anzuführen. Wir haben uns interfraktionell sehr intensiv mit dem Änderungsantrag, mit der Problematik, mit den einzel
nen Punkten beschäftigt. Es ist nicht so, dass wir es uns einfach gemacht hätten. Im Gegenteil, es liegt in der Natur der Sache, dass ein Kompromiss etwas ist, ein Konsens, auf den man sich mit mehreren Fraktionen einigt, um das bestmögliche Gesamtergebnis zu bekommen. Das haben wir damals, als dieses Gesetz eingeführt wurde, und meines Erachtens auch jetzt erreicht, indem wir es fortschreiben, es evaluiert haben, leider in einer sehr kurzen Zeit. Das ist allerdings dem Umstand geschuldet, dass wir das Ende der Legislaturperiode praktisch erreicht haben; ansonsten wären unsere Bemühungen der Diskontinuität anheimgefallen. Das kann keiner wollen, und da muss ich sogar sagen, Hut ab vor den Regierungsfraktionen, dass sie sich diesem interfraktionellen Antrag angeschlossen oder mitgemacht haben. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Insofern bin ich dankbar, dass das funktioniert hat.
Das A und O ist doch, dass das, was im Transparenzgesetz verankert ist, mit Leben gefüllt wird. Darin, dass das noch nicht das Optimum ist, sind wir uns, glaube ich, alle einig. Aber wir sind auf einem sehr guten Weg, dass der Prozess sehr gut ist, auch wenn es, wie gesagt, noch nicht optimal ist. Herr Dolzer, im Gegensatz zu Ihnen glaube ich, dass die Tatsache, dass durch die Veränderungen, die wir jetzt vorgenommen haben, von den Behörden proaktiv darauf hingewiesen werden wird, was für Rechte und Möglichkeiten bestehen, weiter dazu beitragen wird, dass das Vertrauen der Menschen in das Transparenzgesetz und seine Folgen größer wird, als es bisher der Fall ist. Und wenn wir später noch weitere Verbesserungen vornehmen wollen, dann können wir das immer tun. Jetzt aber haben wir die Zeit genutzt, und das, meine ich, ist ein gutes Ergebnis. – Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Dinge, einmal formal und einmal inhaltlich. Vielleicht zunächst formal: Den Antrag werden wir ablehnen. Das liegt schlichtweg daran, dass wir, wenn wir hier anfangen, mit Missbilligungen in Bezug auf Gremien zu arbeiten, die nicht öffentlich ta
gen, bald nur noch Resolutionen, Missbilligungen und Ähnliches abgeben können. Das hat, ehrlich gesagt, wenig Sinn. Das ist das eine.
Das Zweite, das muss man allerdings zugestehen: In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zu sagen, das sei eine nicht öffentliche Sitzung, deswegen äußere man sich dazu nicht, das ist, finde ich, zu kurz greifend. Denn was kostet es denn, sich klar dazu zu bekennen, dass die DDR ein Unrechtsstaat war? Das ist doch völlig klar.
Das war so. Das kann und muss man dann auch einmal aussprechen. Gerade in einer gemeinsamen Erklärung aller Justizminister ist es nicht unangebracht, das nach 30 Jahren Mauerfall auch so klar zu formulieren. Das sind Dinge, die wir von Kindesbeinen an lernen oder zumindest lernen sollten. Man stiehlt nicht, man respektiert Schwächere, man kämpft für Minderheiten. Das alles sind die Dinge, für die wir stehen. Genauso klar muss man das bei den wesentlichen politischen Entscheidungen in unserer Republik sagen. Bei der Wiedervereinigung ist es so gewesen, bei der Aussöhnung mit Frankreich, dass wir den europäischen Gedanken gemeinsam verfolgt haben. Und hier ist es ganz klar auch so: Die DDR war ein Unrechtsstaat. – Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lob, wem Lob gebührt. Die Stellenschaffungen sind gut und richtig, das muss man anerkennend sagen. Ich finde es auf der anderen Seite etwas schade. Wir hatten hier vor zwei Wochen einen entsprechenden Antrag fürs Sozialgericht eingebracht. Da hätte es auch nicht fehlgeschlagen, Größe zu zeigen und zu sagen: Das ist eine gute Idee, das machen wir mit. Da hätte man das auch schon beschließen können.
Ja, das mit dem mehr sein, das sehe ich anders.
Es ist eigentlich weniger, denn wir haben drei Punkte in unserem Antrag gehabt, und gerade das ist auch eines der Probleme. Allein die Stellen tun es aus unserer Sicht nicht, denn wir müssen natürlich sehen, worum es beim Sozialgericht geht. Da geht es nicht nur darum zu sagen, die haben viele Hartz-IV-Verfahren, sondern da geht es vor allem auch um sozialversicherungsrechtliche Prüfungen. Das sind also wirtschaftliche Verfahren, die die Unternehmen hart treffen, wenn sie am Ende negativ ausgehen. Das heißt, wenn am Ende durch das Gericht festgestellt wird, dass die Arbeitnehmer scheinselbstständig gewesen sind. Da können Hunderttausende auf der Uhr stehen, das ist exis
tenzbedrohend. Und wenn sie deswegen jahrelang vor dem Sozialgericht klagen müssen, ist das sehr bitter. Das ist also das eine.
Das Zweite sind diese Krankenhausfälle. Diese Krankenhausabrechnungsfälle machen niemandem Spaß. Und da sitzt meines Erachtens die Ursache woanders. Das ist weniger das Problem des Gerichts – das ist im Grunde genommen das letzte Glied in der Kette –, das ist vielmehr etwas, was unter den Krankenkassen und den Leistungsträgern zu tun hat. Da müssen wir am Ende die Lösung suchen, und dafür gibt es verschiedene Ansätze. Das wäre in unserem Antrag enthalten gewesen. Jetzt müssen wir uns auf einem anderen Wege darum kümmern. Das wollen wir auch gern tun. Ich will nur sagen: Allein die Stellen sind an der Stelle nicht das Problem.
Und das Dritte, das ist noch einmal sehr signifikant, weil es heißt: Wir haben doch so schön viele Stellen geschaffen. Das ist gut und richtig. Aber vielleicht auch mal ein bisschen Selbstkritik. Was ist denn in den letzten Jahren passiert? In den letzten Jahren ist keine vernünftige Personalplanung im Bereich Justiz erfolgt. Sonst hätten wir heute diese Geschichten mit dem Druck immer hinterherlaufend, revolvierend nicht gehabt.
Eines dürfen wir dabei auch nicht außer Acht lassen: Es bringt nicht nur Vorteile, sondern auch handfeste Schwierigkeiten mit sich, wenn diejenigen, die wir beispielsweise in der Strafgerichtsbarkeit im Landgericht sitzen hatten und für die wir dann beim Oberlandesgericht entsprechende Stellen geschaffen haben, analog jetzt wieder beim Oberverwaltungsgericht – nach Eignung, Leistung und Befähigung kommen die besten Richter da hin. Das bedeutet: Damit saugt man in gewisser Weise gleichzeitig die Leistungsträger von den Gerichten ab, wo richtig viel zu tun ist und die dort richtig etwas wegschaffen, und schafft die nach oben hin.
Das sind alles Probleme, die das mit sich bringt. Deswegen appelliere ich an dieser Stelle: Machen Sie bitte eine langfristige Personalplanung, behalten Sie das im Blick. Nicht nur, weil wir jetzt näher an die Wahl heranrücken, sondern weil das gerade in dem Bereich, in dem man Beamte nicht kurzfristig hin und herschieben kann,
sondern das Ganze im Blick behalten muss, aus einem Guss gemacht werden und auf die nächsten 10 bis 15 Jahre betrachtet werden muss. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur kurz zwei Punkte. Zunächst zu Ihnen, Herr Nockemann: der Rechtsanwalt und die Gelddruckmaschine. Bei einem Auffangwert von 5 000 Euro, der hier anwendbar ist, sind es 940 Euro, die ein Rechtsanwalt verdient.
Wofür? Da will ich Sie gern aufklären. Dafür, dass Sie einen Asylbewerber vor Gericht vertreten, dass Sie also einen Termin wahrnehmen, dass Sie die Akte durcharbeiten, mit ihm sprechen, ihn aufsuchen, die Korrespondenz führen; all diese Dinge. Ich finde es wirklich verräterisch, dass Sie sagen, das sei eine Gelddruckmaschine. Erstens ist es keine Gelddruckmaschine. Und zweitens, wenn Sie sagen, es koste ja auch die Steuerzahler so viel Geld: Zwei Drittel der Anträge auf Verfahrenskostenhilfe der Asylbewerber werden abgelehnt. Das heißt, ein Drittel derjenigen, die vom Gericht dann höchstwahrscheinlich bescheinigt bekommen, dass sie recht haben, bekommen die staatliche Fürsorge, auf die sie einen Anspruch haben, und dann sind die Gebühren auch noch erheblich geringer als das.
Was ich viel entlarvender finde, Herr Senator Steffen hat es völlig zu Recht angeführt: Sie haben ein völlig verqueres Bild, wenn Sie sagen, diese Leute hätten keinen Anspruch darauf, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Meine Damen und Herren! Mir ist es völlig egal und der CDU ist völlig egal, ob Sie Asylbewerber sind oder Konzernchef oder Staatsrat und hier angeklagt – jeder in diesem Staat hat einen Anspruch darauf, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Dafür sind die Herren und Damen Kollegen da. Auch die AfD ist gut beraten an der Stelle, nicht steuernd eingreifen und sagen zu wollen, was gerecht ist und was nicht gerecht ist bei der Rechtsverfolgung.
Und zu guter Letzt zur Frage der Planbarkeit. Natürlich lassen sich einige Dinge nicht planen. Wenn man eine Flüchtlingswelle hat, die dann verfahrenstechnisch abgebildet werden muss, kann man
das nicht vorhersehen, das ist völlig unbenommen. Aber wir haben viele andere Dinge im Bereich der Justiz, an die man strukturell heranmuss. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass die Amtsgerichte die Ausbildungskammern sind für die Justizmitarbeiter, die dann später auf alle Gerichte verteilt werden, dann sind das Dinge, die wir nachhaltig über Jahre immer wieder haben, und darum müssen wir uns kümmern. Da gibt es also genügend Probleme, die wir noch langfristig besser strukturell lösen können, und dabei müssen auch dicke Bretter gebohrt werden, denn das Beamtenrecht macht es dort schwierig, mit Anreizen zu arbeiten, weil das Beamtenrecht nun einmal so ist, wie das Beamtenrecht ist.
Schlichtungsverfahren ist ein sehr gutes Verfahren, das ist definitiv zu unterstützen. Wir müssen allerdings auch sehen: Das eine ist Bundesrecht. Das ist völlig in Ordnung, wir wollen es gern unterstützen, das ist genau richtig. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch sehen: Was können wir in Hamburg vor Ort tun? Und das ist manchmal ganz einfach, zum Beispiel, mit den Beteiligten an den Verfahren einfach einmal zu sprechen. Denn da streiten sich die Träger, die Krankenhäuser und die Krankenkassen. Und wie es häufig ist, wenn zwei sich streiten, hilft manchmal ein vermittelndes Gespräch – im Übrigen auch von der Politik –, um sie wieder an einen Tisch zu bekommen und sich zu fragen: Müssen wir alle Fälle vors Gericht schleppen oder können wir das nicht auch vernünftig regeln? Vielleicht hilft es da auch, sich einmal strukturell anzuschauen, wer am härtesten davon betroffen ist; die größeren Krankenhauskonzerne weniger als die kleineren Krankenhäuser, die dann nämlich auf ihr Geld warten, in den Verhandlungen mit den Krankenkassen aber ganz anders auftreten müssen und ihr Recht vielleicht nicht so durchsetzen können. Das können wir dann vielleicht auch durch Gespräche direkt mit den Beteiligten lösen. Das ist zumindest meine Erfahrung. Immer wenn ich das direkte Gespräch mit den Beteiligten gesucht habe, habe ich eigentlich auch vernünftige Lösungsvorschläge bekommen. – Danke.
Halben Baum? Nein, habe ich nicht. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nein, keinen Baum, ich bin nur etwas altmodisch und habe noch einen Ausdruck auf Papier ab und an.
Zunächst, Herr Jersch: Ich finde es schade, wenn wir uns im Parlament wechselseitig das Recht absprechen, die Bevölkerung zu repräsentieren, oder meinen, darüber bestimmen zu können, wer das tut. Ich glaube, hier sitzt keiner unter den Kollegen, der das nicht für sich in Anspruch nehmen möchte.
Ja, das finde ich aber nicht in Ordnung, muss ich ganz ehrlich sagen.
Ich finde es völlig in Ordnung, wechselseitig zu sagen, dass man skurrile Ansichten hat, aber dass jemand nicht mit dem Anspruch antritt, andere vertreten zu wollen, das finde ich zu viel.
Ich will es aber gern festmachen an etwas Konkretem. Senator Kerstan hat vorhin hier gestanden und sehr markig gesprochen. Jetzt sei Schluss mit reden, jetzt werde gehandelt. Und das finde ich gut, das mag ich. Jetzt wird gehandelt, das ist etwas, das kann man sich vorstellen. Ärmel hochkrempeln und anpacken, das klingt nach etwas tun. Frau Sparr, Sie haben eben den Umweltleitfaden zitiert. Darauf möchte ich zurückkommen, denn dort steht auf Seite 6 – ich zitiere –:
"Für den Hamburger Senat ist nachhaltiges Handeln von großer Bedeutung. Die Regierungspolitik orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit."
Und jetzt kommt es. Konkret:
"Folgende Punkte oder Produktbestandteile sollen grundsätzlich bei allen Vergaben öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge […] nicht beschafft werden. […] Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen, da diese zu einem erhöhten Ressourcenverbrauch und Abfallaufkommen beitragen."
Meine Damen und Herren, es ist ganz simpel und ganz konkret. Dort wo Sie selbst unmittelbar handeln könnten, im Bereich der Justiz, haben Sie es nicht getan. Um es konkret zu machen: 2018 ist es Ihnen gelungen, in den Gefängnissen allein 556 000 Einweg-Alu-Schalen produzieren und wegwerfen zu lassen.
Dazu kommen 2,2 Millionen Plastikbehälter. Ich habe das einmal ausgerechnet, das sind 217 Kilometer. Wenn Sie die aneinanderreihen, reicht das Luftlinie fast bis nach Berlin. Ich will nur sagen, da ist vielleicht manchmal etwas Leisetreten eher angesagt, als hier die markigen Allgemeinplätze zu bringen. – Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dolzer, ich war doch sehr erstaunt, muss ich sagen, "menschenunwürdiger Jugendvollzug". Man kann uns vieles vorwerfen, aber sicherlich nicht, dass wir einen menschenunwürdigen Jugendvollzug in Hamburg haben.
Als Zweites insinuieren Sie, in Hamburg würden Jugendliche wegen Bagatelldelikten einsitzen. Nichts liegt ferner als das. Ich zitiere nur einen Fall aus dem Januar dieses Jahres:
"Die drei Deutschen und zwei Serben hatten im Februar 2016 auf einer Geburtstagsfeier eine betrunkene 14-Jährige vergewaltigt, das Ganze gefilmt und anschließend das kaum bekleidete Mädchen bei 0 Grad Celsius in einem Hinterhof abgelegt. Die Teenagerin konnte von einem Nachbarn gerettet werden und kam auf eine Intensivstation. Die Täter erhielten zunächst Bewährungsstrafen."
Bis Sie als Jugendlicher in Hamburg im Jugendknast landen, ist schon so viel passiert, wurde in der Regel durch staatliche Maßnahmen schon sehr versucht, Sie zu fördern, sodass diejenigen, die hier landen, es wirklich verdient haben, in den Knast zu kommen.
Wenn es dann pauschal heißt, das neue Konzept für die Erweiterung in Billwerder trage dem allem nicht Rechnung, weil der Bau nicht richtig ist, dann kann ich nur sagen: Das, was uns bislang vorgelegt wurde, zeigt sehr klar, dass die erforderlichen Sicherheitsaspekte gerade durch die baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden, damit die Bediensteten die Sicherheit gewährleisten können. Und das ist Nummer eins im Knast.
Das Zweite ist, dass sie doch vernünftige Ausbildungsmöglichkeiten haben und erst einmal soziali
siert werden. Aber den Eindruck zu erwecken, dass das wegen Bagatelldelikten erfolgen würde, das finde ich, ehrlich gesagt, schauderhaft. – Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Eine Sache will ich noch einmal klarstellen, weil es eben hieß, die CDU würde sich nicht um Resozialisierung kümmern. Oder es klang so an, das wäre zu kurz gekommen. Da will ich noch einmal klar sagen: Die CDU ist selbstverständlich für Resozialisierung, aber – das muss auch einmal zur politischen Abgrenzung gesagt werden – wer in Hamburg im Jugendvollzug einsitzt, der hat es auch redlich verdient, im Jugendvollzug einzusitzen.
Meine Wortwahl mag etwas grobschlächtig gewesen sein, als ich Knast sagte, aber in diesem Fall meinte ich den Jugendvollzug.
Ich meine auch – und darin sind wir uns in der CDU völlig einig –, dass wir alles dafür tun müssen, damit die Jugendlichen und Heranwachsenden resozialisiert werden. Aber sie sitzen dort zu Recht, und das ist der Punkt.
Das war ganz genau der Punkt, weil es hieß, es wären menschenunwürdige Zustände.
Nein, wir müssen die Realität betrachten, und das bedeutet, Sie müssen einmal mit den Leuten, die da sitzen, sprechen. Sie müssen sich einmal mit der Klientel befassen, und damit meine ich nicht am grünen Tisch, sondern Sie müssen mit den Leuten reden, und dann müssen Sie einmal schauen, was für Taten sie begangen haben und was für Hintergründe es gibt. Dann würden Sie hier etwas anders reden, meine ich.
Und dann würden Sie einmal von den Opfern sprechen, das wäre nämlich auch ganz angetan.
Letztlich verfolgen wir doch alle dasselbe Ziel: Wir wollen mit der Verbesserung im Jugendvollzug und auch in Billwerder mit dem, was jetzt geplant ist, den bestmöglichen Vollzug. Dann müssen wir doch aber die Realität ansehen und sagen, dass die empirischen Erkenntnisse, die wir heute haben, umgesetzt werden. Sicherheit ist ein Aspekt davon und natürlich nicht alles. Wir müssen zusehen, dass wir dort Ausbildung haben; Landwirtschaft im Jugendvollzug, das haben wir gesehen, lohnt sich nicht. Es hat sich über die Jahre erwiesen, dass das ein Modell ist, das dort nicht funktioniert hat. Dann müssen wir das zur Kenntnis nehmen, es akzeptieren und überlegen, wie wir das Ganze ansonsten verbessern können. Das tun wir, und das werden wir auch bei der Anhörung tun. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Vielen Dank. Bevor wir jetzt also 70. Geburtstag in diesem Jahr feiern, und damit meine ich nicht Horst Seehofer am 4. Juli, sondern unser Grundgesetz morgen, vielleicht kurz etwas dazu, dass wir diese Errungenschaft gar nicht hoch genug bewerten können. Demokratie, Gewaltenteilung, Stabilität und Frieden, all das fußt auf unserem Grundgesetz, jetzt seit 70 Jahren ein Erfolg, ein Exportschlager, und es ist eine wirklich tolle Sache, dass wir heute bei uns in einem Staat leben, in dem wir dem Grunde nach ohne Angst leben können, in dem wir Schulen haben ohne Gebühren, in dem unsere Kinder kostenfrei eine gute Bildung dem Grundsatz nach bekommen
und in dem Minderheiten geschützt werden. All das sind Dinge, die nicht selbstverständlich sind, und
deswegen will ich es kurz auf das Wesentliche herunterbrechen.
Dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dafür müssen wir sorgen in Zeiten dieser Politikverdrossenheit, in denen immer mehr Leute dem Staat, der Politik und der Demokratie kritisch gegenüberstehen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Menschen zeigen, dass es sich lohnt, für unseren Rechtsstaat, für unsere Demokratie und unser Grundgesetz zu kämpfen und dafür einzutreten, jeden Tag aufs Neue. Es ist es wirklich wert. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gelächter beginnt offenbar doch schon, weil jetzt hier vorn ein Mann steht.
Das ist alles unbenommen, damit habe ich überhaupt gar keine Not,
aber warum denn die große Aufregung? Hören Sie doch erst einmal zu.
Also, ich stelle zunächst einmal fest, dass die SPD eigentlich inhaltlich gar nichts gesagt hat,
denn hier steht zur Aktuellen Stunde das ParitéGesetz. Die GRÜNEN haben sich klar festgelegt; sie haben eine klare Linie aufgezeigt, was sie sich vorstellen. Kein Gesetzesantrag allerdings, insofern diskutieren wir in gewisser Weise natürlich nach Presselage und Beschlusslage der GRÜNEN und nicht über einen ordentlichen Gesetzentwurf, wie man es eigentlich zu erwarten hätte, denn wir haben in anderen Bundesländern schon Gesetzentwürfe.
Aber das stellen wir jetzt einmal hintenan.
Dann ist die Verfassung zitiert worden. Aber die Verfassung ist natürlich sehr einseitig, nämlich nur in Bezug auf die Frage des Hinwirkens auf die Gleichstellung, zitiert worden. Das ist auch richtig. Aber die Verfassung hat glücklicherweise noch weitere Artikel, die sich – und darauf hat Frau von Treuenfels-Frowein völlig zu Recht hingewiesen – mit der Gleichheit und mit der Freiheit beschäftigen. Das sind also Spannungsfelder und da kann man nicht einfach sagen, das stehe da so drin, jetzt müsse man das so machen. Haben Sie auch nicht. Sie haben schön gesagt, wir müssten einmal prüfen und wir müssten einmal gucken und dann schauen wir mal, wo wir am Ende bleiben. So geht es natürlich nicht.
Ein Blick in die Historie, ein Blick heute auf die Realität. Und in der Tat, wir sind doch weit gekommen.
Ja.
Also, wenn Sie sich dann wieder darüber eingekriegt haben, will ich das vielleicht fürs ganze Haus …
Herr Kienscherf, ich will das gern für das ganze Haus …
Vielen Dank. Ich möchte das gern gleich zum Anlass nehmen, Herr Kienscherf, damit das ganze Haus hört, was Sie gesagt haben. Das ist doch der stereotype Vorwurf, den wir uns immer wieder gefallen lassen müssen, wir könnten nicht Frauen,
weil wir als CDU in dieser Bürgerschaft 18 männliche Abgeordnete und nur zwei weibliche haben. Nur, damit das ganze Haus dieses gehört hat.
Gern will ich dazu auch gleich noch konkret sprechen.
Ja, ich will Ihnen gleich anhand des Beispiels zeigen, warum das, was Sie machen wollen, im Grunde genommen am Ende gar nicht so funktionieren kann, wie Sie es wollen.
Aber dazu kommen wir gleich.
Wir sind weit gekommen.
1902 hat die Pädagogin Minna Cauer völlig zu Recht gesagt, die Frau gehöre nicht mehr ins Haus, sie gehöre in dieses Haus, und damit meinte sie den Reichstag. Wo sind wir also hingekommen? Wir sind heute, das haben Sie völlig zu Recht gesagt, bei 38 Prozent Frauen hier im Parlament.
Insgesamt. Wir sind beim ersten Bundestag noch bei 6,8 Prozent Frauenanteil gewesen.
Heute sind es 31,3 Prozent. Die erste Bundestagspräsidentin der Sozialdemokraten war Annemarie Renger, die zweite war Rita Süßmuth 1988 und mit Heide Simonis haben wir seit 1993 auch erstmals eine Ministerpräsidentin gehabt. Jetzt können Sie sich aufregen, so viel Sie wollen, wir haben seit Jahren eine Bundeskanzlerin
und wir haben seit Jahren eine Parteivorsitzende.
Wir haben eine Generalsekretärin gehabt und wir haben jetzt wieder eine Parteichefin. Davon können andere an der Stelle im hohen Hause sich auch eine Scheibe abschneiden.
Hedwig Dohm brachte es schon 1873 auf den Punkt und sah auch damals schon dieselbe Problematik wie heute: Menschenrechte haben kein Geschlecht. Genau so ist es, Menschenrechte haben kein Geschlecht und blind, wie Justitia ist, geht es doch darum, dass heute tatsächlich auch Frauen Männer oder Männerthemen
und genauso Männer Frauenthemen vertreten können. Was spricht denn in einer aufgeklärten Gesellschaft dagegen, dass Frauen auch darüber sprechen können, was für Männer gut ist oder für Behinderte oder für Ausländer oder für sonst wen? Und andersherum genauso. Es ist ohne Ansehung des Geschlechts doch richtig und wichtig, dass das vertreten wird.
Da die Zeit gleich um ist, nur in aller Kürze: Das ist am Ende der Grundpunkt, Gleichheit und Freiheit.
Das dürfen Sie den Menschen nicht nehmen, schon gar nicht beim Wahlrecht.
Seien Sie doch froh, dass der Wähler entscheiden kann, wen er wählt. Ob das ein Mann ist, ob das eine Frau ist, ob das von der CDU ist oder von der AfD, da brauchen Sie den Parteien keine gesonderten gesetzlichen Vorschriften zu machen. – Danke.
Herr Flocken, vielen Dank für Ihren Biologievortrag. Können Sie uns, den Abgeordneten, den nicht einfach schriftlich zur Verfügung stellen? Dann brauchen wir das hier nicht zu diesem Thema zu debattieren.
Vielen Dank, jetzt ohne Gelächter, nur noch mit Zwischenrufen. Es steigert sich, wunderbar, vielen Dank.
Was trennt uns, was vereint uns? Also, ich hatte zuerst etwas Bedenken in Bezug auf diese Debatte gehabt. Aber ich muss sagen, sie ist im Grunde genommen sehr fruchtbar, denn wir haben hier eine klare Abgrenzung bei einem relativ klaren Thema. Wir haben auf der einen Seite die AfD. Herr Nockemann, Sie haben klar gesagt, Frauen hätten weniger Interesse an Politik. Das ist eine Aussage, die ich als falsch ansehe.
Frau Özdemir, Sie haben für DIE LINKE gesagt, es müsse ein Gesetz geben mit Konsequenzen für die Parteien, also auch eine klare Aussage, es müsse die Knute von Staats wegen geben. Frau Engels, Sie haben auch klar gesagt, die Hälfte der Macht gehöre den Frauen. Also da sehe ich es, ehrlich gesagt, genauso wie Frau von TreuenfelsFrowein: Mit dem Begriff Macht habe ich an dieser Stelle ein ganz erhebliches Problem. Ich habe ein anderes Abgeordnetenverständnis als Sie, ein ganz anderes. Ich bin gewählt, ich bin frei gewählt worden als Abgeordneter in einer repräsentativen Demokratie und mein Selbstverständnis für mich als Abgeordneter, als der ich heute vor Ihnen stehe, sagt mir, ich repräsentiere das ganze Volk.
Ich versuche es zumindest.
Mit dem ganzen Volk meine ich Männer, Frauen, Behinderte und auch Ausländer, Leute mit Migrationshintergrund, 30 Prozent …
Ja, das ist doch selbstverständlich, da brauchen Sie sich doch nicht aufzuregen.
Wie viele Themen haben wir hier, die Abschiebungen, Asyl oder Ähnliches betreffen, die also ganz besonders auf ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger anzuwenden sind, über die wir kontrovers debattieren? Wer würde bitte für sich in Anspruch nehmen, nur weil er selbst kein Geflüchteter sei, könne er darüber nicht reden? Das ist doch absurd.
Ja, sowohl als auch.
Ich kann selbstverständlich für die CDU sprechen, da kenne ich die Zahlen in Hamburg. Wir haben einen Frauenanteil von über 40 Prozent; das ist auch gut so. Das Problem innerhalb der Parteien mag darin begründet liegen, dass sie Parteiarbeit vielleicht nicht toll finden. Aber vielleicht müssen die Parteien dann selbst überlegen, wie sie dafür sorgen können, dass die Damen und Herren sich mehr engagieren.
Das ist genau das, was ich gerade eben versucht habe zu sagen. Selbstverständlich unterstelle ich keiner der hier anwesenden Frauen, sie könnten nicht auch Männer oder Männerthemen vertreten. Das ist genau der Punkt. Deswegen sage ich, wir sind doch heute viel weiter als diese Debatte, die Sie hier angeschoben haben.
Und im Übrigen halte ich diese Debatte, ehrlich gesagt, zur Unzeit gehalten und im Grunde genommen an dieser Stelle, weil wir hier nicht die Zeit haben, um noch in die Tiefe zu gehen, auch für ein Stück weit unehrlich. Denn nach außen wird immer suggeriert, es sei ein Parité-Gesetz und nichts anderes wollten Sie. Sie sagen, Sie wollten diese beiden Parteien hier dazu zwingen, im Aufstellungsverfahren bestimmte Formen vorzunehmen. Und Sie wollen das tun mit einem Zwang.
Da will ich nur Folgendes sagen: Dann müssen Sie aber an das Wahlrecht heran in Bezug auf die Wahlkreise. Das wollen Sie aber nicht.
Denn was würde es denn bedeuten? Ich will Ihnen das konkret sagen. Wenn wir das letzte Mal Ihre Parité-Geschichte gehabt hätten, was hätte es denn verändert? Dann hätten wir jetzt, wenn überhaupt, maximal drei Frauen bei der CDU im Parlament. Das heißt, es hätte an dieser Stelle nichts geändert, weil 18 unserer Abgeordneten über die Wahlkreise gekommen sind.
Gern.
Gut. Das ist genau das, was ich meinte. Von den 17 oder 18 Abgeordneten waren 17 bei uns auf Platz 1. Da hätte es keinen Unterschied gemacht, wenn auf Platz 2 überall eine Frau gewesen wäre, wenn es nicht der Fall gewesen wäre.
Da brauchen Sie mich nicht anzuschreien, das macht doch keinen Unterschied in der Sache. Aber wir sind uns in einem Punkt doch einig.
In einem Punkt sind wir uns doch einig. Wir sind uns darin einig, dass wir als Gesellschaft und wir als Parlament in besonderer Verantwortung sind, weiterhin dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung voranschreitet. Wir haben nur den Unterschied: Sie wollen andere Parteien dazu per Gesetz zwingen und wir wollen auf Freiwilligkeit setzen und sagen:
Wir setzen auf den gesunden Menschenverstand, lasst uns das einmal machen. Und seien Sie doch froh, wenn Sie am Ende glauben, das in Ihrem Wahlkampf ins Feld führen zu können und sagen zu können: Guck mal, das sind die Frauenfeindlichen und wir sind die Frauenfreundlichen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da muss ich dem Kollegen Tabbert recht geben: Wir haben eine Rechtsgrundlage, die aus unserer Sicht ausreicht, und insofern stellt sich eher die Frage: Brauchen wir eine möglicherweise überflüssige Rechtsgrundlage, die wir zusätzlich schaffen, oder können wir mit der Rechtsgrundlage, die schon besteht, ausreichend arbeiten? Wir sind der Auffassung, dass das als Generalklausel ausreichend ist und es auch viele gute Argumente gibt, warum das so ist. Denn auch im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Änderungen der EU-datenschutzrechtlichen Regelungen wurde ausdrücklich auf mehrere dieser Tatbestände, über die wir hier sprechen, Bezug genommen. Das heißt, auch die Rechtsetzung aus europäischer Sicht hat dieses Problem gesehen und offenbar gesagt, es reiche aus, was die Länder dann bereichsspezifisch haben. Bislang ist unsere Generalklausel auch unter EU-datenschutzrechtlichen Regelungen nicht angezweifelt worden. Insofern sehen wir als CDU es auch als richtig an, wie die Polizei hier handelt, dass die Datenverarbeitung insofern in Ordnung ist. Sollte es wider Erwarten am Ende vom Gericht anders gesehen werden – und Gerichte sind dafür da, dass sie das überprüfen –, dann würden wir natürlich nachsteuern. Aber wir wollen vermeiden, eine überflüssige zusätzliche Spezialklausel in die Welt zu setzen und dadurch ein überflüssiges Gesetz zu machen. – Danke sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Justizhaushalt. Vielleicht zwei Dinge grundsätzlich einmal vorweg. Wir haben in den letzten Tagen zum Haushalt immer einmal wieder gehört: Das ist falsch gelaufen. Seit 2011 ist es gut gelaufen, aber wir haben alles Marode übernommen. Das können wir dann noch weiter zurückführen auf 2001. Nehmen wir einmal als Beispiel die Straßen. Ich höre
hier immer: Das ist von euch alles schlecht hinterlassen worden. So eine Straße hat 50 Jahre Halbwertzeit; wenn sie ordentlich gewartet wird, noch erheblich länger. Das sind also Dinge, bei denen wir nicht immer in die Vergangenheit blicken sollten, sondern bei denen wir auch einmal einen Schlussstrich ziehen sollten und sagen, pass mal auf, wir haben ab jetzt eine Verantwortung wahrzunehmen, und wie wollen wir das in die Zukunft gerichtet tun? Das gilt für Straßen genauso wie auch für die Justizpolitik, und da insbesondere für die Personalpolitik.
Deswegen sage ich das auch an alle gerichtet. Ich kann nur André Trepoll völlig recht geben. Er hat nämlich gesagt, dieser Haushalt sei kein Zukunftshaushalt. Das trifft leider auch auf den Justizhaushalt zu. Ich weiß, wir werden gleich wieder hören, dass doch 122 Stellen geschaffen wurden und dass es alles fabelhaft ist.
170, Entschuldigung, korrekt, insgesamt 170 Stellen.
Das ist auch etwas Positives. Das war allerdings auch dringend notwendig. Da stimmen wir alle überein. Das kann ich also vorwegnehmen. Aber drei Dinge fehlen Ihnen für eine gute Justiz- und auch generell für eine gute Haushaltspolitik. Das ist einmal der Gestaltungswille. Man muss nämlich gestalten wollen. Es ist leider auch – das muss ich sagen – in Teilen die Sachkenntnis, die fehlt, und, das ist der politische Unterschied, es sind die falschen Prioritäten, die Sie setzen.
Ich fange einmal beim Gestaltungswillen an. Der Gestaltungswille ist in den letzten dreieinhalb Jahren nirgendwo in der Justizpolitik seitens des Senats zumindest zutage getreten, sondern er ist immer vom Parlament ausgegangen. Es ist immer ausgegangen von der Opposition, von der Presse, von den Personalräten, von der Gewerkschaft. Da muss man sich doch einmal die Frage stellen, will ich überhaupt an der Spitze der Justizbehörde gestalten und etwas bewegen? Oder warte ich immer nur ab und lasse alles auf mich einprasseln? Das kann nicht der Anspruch der Justizpolitik sein.
Der zweite Punkt ist die fehlende Sachkenntnis. Da möchte ich die konkreten Beispiele anhand dieses Haushaltes noch einmal wiedergeben. Wir stimmen überein, immer und immer wieder in den Debatten, dass die Gerichte zu entlasten sind. Jetzt gibt es Personal, mit dem entlastet wird. Das ist richtig. Es gibt aber auch Verfahren, mit denen entlastet werden kann. Dann lese ich, dass das Einzige, was der Justizsenator in diesem Bereich gefordert hat, das Herabsetzen einer Eintrittsschwelle in Verfahren für kleine Streitwerte ist,
Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ähnliches, die ich vom Sofa aus als Bürger einreichen können soll. Das entlastet nicht die Gerichte, das belastet die Gerichte.
Es findet sich auch nicht im Haushalt wieder, dass sich das irgendwo im Ansatz niederschlagen wird.
Das Zweite sind die Gerichtsvollzieher. Erfreulicherweise haben wir jetzt wieder eine ordentliche Besetzung der Gerichtsvollzieher, das ist lange ein großes Problem gewesen. Das ist das eine. Und ganz praktisch nehmen Sie auf der anderen Seite den Gerichtsvollziehern die Möglichkeit des Parkens, also die Sondergenehmigung des Landesbetriebes Verkehr. Das kostet Zeit und Gebühren; die kommen auch nicht mehr hinein ins Haushaltssäckel. Was ist das für eine Haushaltspolitik und was ist das für eine Personalpolitik?
Dann können wir nahtlos weitermachen, und zwar beim weiteren Personalbedarf. Da beschließt also die Große Koalition in Berlin und schreibt das auch in den Koalitionsvertrag hinein, SPD und CDU, 2 000 Stellen in der Justiz schaffen zu wollen. Eine gute Sache. 2 000 Stellen, das kann nicht alles bei Bundesgerichten sein, das kommt natürlich auch bei uns hier im Land an. Darum müssen wir uns kümmern, damit wir vernünftig nachweisen können, wo die größten Bedarfe sind.
Dann frage ich den Senat, und er antwortet mir, die zuständige Behörde habe keine Kenntnisse über die Berechnungsgrundlagen des Deutschen Richterbundes, die dieser Berechnung mit den 2 000 Stellen zugrunde liegen. Vielleicht einfach einmal nachfragen, woher denn die Damen und Herren Richter ihre Eingaben haben.
Das ist das eine. Da wir uns auch in Hamburg von den anderen Bundesländern insofern differenzieren, weil wir die einheitliche Personalbedarfsplanung anders machen, nämlich nicht so wie die anderen Bundesländer, da fragt man sich, worauf basieren eigentlich diese langfristigen Personalplanungen? Mir hat es sich bis heute nicht erschlossen.
Dann kommt der Punkt Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaften sind nach wie vor das große Problem bei uns in der Justiz. Daran wird dieser Haushalt auch nicht viel ändern. Da tritt die mangelnde Sachkenntnis leider noch einmal offen zutage. Nehmen wir den Antrag hier, den Haushaltsantrag der SPD, Drucksache 21/15374, zur Staatsanwaltschaft. Da wird gefordert, vier Amtsanwaltsstellen sollen geschaffen werden. Wenn es denn möglich ist, Klammer auf, in den nächsten zwei Jahren, denn das ist der Haushalt, Klammer zu, sollen die umgewandelt werden in Rechtspfle
gerstellen. Das wird nicht passieren. Sehen Sie sich einmal Ihre Personalplanung an. Da haben wir nämlich einen Bedarf in 2019 von 19,19 und in 2020, wenn alles gut läuft nach Ihren eigenen Personalprognosen, von 11,19 unbesetzten Stellen. Das kann gar nicht passieren. Insofern frage ich mich, was dieser Antrag hier soll.
Wir müssen sehr konkret die Hauptabteilung 2 stärken. Dazu finden Sie unseren Haushaltsantrag und ich hoffe, Sie stimmen dem zu. Wir müssen uns um die Servicekräfte kümmern. Bis 2025 wird der Personalbestand auf den Geschäftsstellen nach Ihren Zahlen 339 Vollkräfte verlieren. Dann ist es gut, dass wir mehr ausbilden in Hamburg, aber das reicht nicht aus. Wir müssen auch Quereinsteiger holen und die qualifizieren. Ansonsten können wir das gar nicht ersetzen.
Und last, but not least, die Justizvollzugsbediensteten. Für die – wenigstens für die, die im Grunde genommen im unteren Bereich verdienen, wenn man das einmal vergleicht in der hamburgischen Verwaltung, und die wenig Aufstiegschancen haben – fordern wir die Anhebung der Stellenzulage auf 200 Euro monatlich und die Ruhegehaltsfähigkeit; ein sehr konkreter Vorschlag zur Verbesserung der Situation dieser Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg.
Ich muss abkürzen, die Zeit läuft aus. Herr Kienscherf ist leider nicht mehr da. Ehrlichkeit ist in der Tat eine große Tugend. Die müssen wir hier auch hochhalten.
Genau. Deswegen wollte ich das gerade sagen.
Wenn ich mir angucke, wie viele Leute Sie hier durch die Präsidialstäbe in den letzten dreieinhalb Jahren durchgejagt haben, 125 Stück, die alle in die Behörden hinein sind, dann sind das entweder alles Hochqualifizierte oder sie haben es einfach nicht ausgehalten unter den Senatoren. Das können Sie sich überlegen.
Sie müssen bitte Prioritäten besser setzen. Das ist das A und O. Das sind sehr konkrete Dinge, die brauchen wir nicht immer generell abstrakt zu benennen. Nehmen Sie nur den Opferschutzbeauftragten, den Sie nicht haben wollen und der sich hier dementsprechend auch nicht wiederfindet. Der Opferschutzbeauftragte ist unheimlich wichtig. Geben Sie nicht Hunderttausende Euro für Fahrräder aus. Können Sie natürlich machen, das ist Ihnen unbenommen, aber dann lassen Sie doch die Opfer nicht auf der anderen Seite hinten runterfallen. 5 000 Euro für den Opferfonds sind lächerlich.
Schauen Sie sich doch die beiden prominenten Beispiele hier in der Hansestadt an, die sind gar nicht lange her. Da haben Sie auf der einen Seite den Angriff eines Häftlings im Landgericht gehabt, der ein selbst gebasteltes Messer mitbrachte. Der Staatsanwalt und der Rechtsanwalt haben sich dem sozusagen entgegengestellt und haben da unter Einsatz ihres eigenen Lebens und ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit geholfen, dass die Zeugin nicht erstochen wurde. Wer kümmert sich im Anschluss an die Verhandlung um diese Menschen? Wir lesen und hören und sehen nur, dass es Strafverfolgung gibt. Dasselbe bei dem Doppelmord am Jungfernstieg, wo eine Mutter und ein einjähriges Kind getötet worden sind. Wer kümmert sich um die Mutter, die das sterbende Kind in den Armen hielt? Die hat ein schweres Trauma erlitten. Die hat sich gekümmert. Der Staat tut es nicht. Es tut allein der WEISSE RING. Das kann es nicht sein. Wir müssen uns mehr um Opferschutz kümmern.
Deswegen meine Bitte: Seien Sie künftig mutig, gestalten Sie Justizpolitik und kümmern Sie sich um die dringenden Sorgen in den verschiedenen Abteilungen. – Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Vermögensabschöpfung. Ich habe etwas gelernt im Le
ben: Verbrechen und Landwirtschaft lohnen sich nicht. Und die Vermögensabschöpfung … Wir haben ja viele verschiedene Strafzwecke, das lernt man im Studium: Es solle der individuelle Straftäter abgehalten werden, in Zukunft Straftaten zu begehen, andere potenzielle Straftäter sollen davon abgehalten werden, Straftaten zu begehen. Schuld, Sühne, das sind alles die Dinge, die im Studium und in der Theorie eine große Rolle spielen. Ich sage Ihnen: Die Vermögensabschöpfung ist eines der probatesten Mittel, um der organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen. Insofern ist es gut und richtig, dass wir heute die Möglichkeit haben und diese auch genutzt wird, diese Vermögensabschöpfung wesentlich stärker zu nutzen, als es früher der Fall war.
Es ist insofern auch zu loben und richtig, dass die Verstärkung bei der Staatsanwaltschaft notwendig war. Wir werden allerdings noch mehr tun müssen. Denn es sind nicht nur die Staatsanwälte betroffen, es sind nicht nur die Gerichte betroffen, sondern wir haben auch noch die Rechtspfleger, die davon betroffen sind. Und bei den Rechtspflegern wird es sicherlich noch nachzusteuern geben. Es gab 2016 im Bereich der Staatsanwaltschaft 30 Rechtspfleger und wir haben 2018 dort immer noch 30 Rechtspfleger, allerdings zwei Stellen nicht besetzt, und das sind diejenigen, die am Ende das Ganze umsetzen müssen, die die Verteilung vornehmen müssen, das auszahlen müssen. Und bitte bedenken Sie: Es geht immer um Opfer von Straftaten, die Geld wiedererlangen sollen neben dem, was nur fürs Staatssäckel ist; das, was wir hier eben als Argument des Opferschutzes hatten. Das heißt, dass die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückerhalten: Der Staat hilft mir, wenn ich Opfer von Kriminalität geworden bin, und ich erhalte das wieder. Das heißt, gerade dieser Umstand ist wichtig, und deswegen, meine ich, müssen wir auch an die Rechtspfleger denken und zusehen, dass wir dort eine Verstärkung bekommen. Das möchte ich auch zum Anlass nehmen … Es wird häufig gewitzelt über die vermeintlich arbeitsscheuen Menschen im öffentlichen Dienst. Gerade an dieser Stelle kann man sehen, dass davon sicherlich nicht die Rede sein kann angesichts der vielen Überstunden, die dort geschoben werden, angesichts der vielen Mehrarbeit, die dort geleistet wird, wo sich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wirklich redlich darum bemühen, mit Überstunden, mit Urlaubsverzicht das zu erlangen, worüber wir hier letztlich reden. Und das ist wirklich einen großen Dank wert, wie ich meine, und das ist ein wirklich hilfreicher Aspekt bei uns im Rechtsstaat heute.
Dabei will ich auch noch einmal das Augenmerk darauf richten: Das ist ein Bundesgesetz, das wir, die Große Koalition, vor einem Jahr geändert haben. Das schlägt sich jetzt langsam nieder und da der Appell auch noch einmal an uns alle, die wir hier sitzen: Wir müssen sehen, dass wir bei allem Guten, das das Ganze bewirkt, jedes Mal, wenn wir solche Dinge beschließen, durch das Aufwachsen von Aufgaben Mehrarbeit auslösen. Das kann man sich wünschen, aber man muss auf der anderen Seite auch immer sehen, dass man auf der Seite auch Kosten produziert; diese Kosten müssen am Ende dann auch reingeholt werden. Das heißt, an der Stelle müssen wir immer sehen: Wenn wir A sagen, müssen wir auch B sagen und können dann nicht kritisieren, dass an der Stelle keine Ressourcen vorhanden sind. Diese Ressourcen müssen wir mit schaffen; das gehört der Ehrlichkeit halber dazu. Deswegen bin ich guten Mutes, dass wir durch die Vermögensabschöpfung in den nächsten Jahren noch erhebliche Mehreinnahmen, wie es hier so schön geheißen hat, erzielen werden und dass die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat, jedenfalls an dieser Stelle, wiedererhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Senator! Das will ich natürlich gern aufklären. Wer sich mit Landwirtschaft beschäftigt und die hehren Ziele betrachtet, die wir alle verfolgen, ökologische, nachhaltige Landwirtschaft, und sich dann anguckt, wie viel die Bauern für die Milchproduktion bekommen, wie viel davon subventioniert ist, welche EU-Problematiken die aufweisen, welche Probleme wir mit Dünger haben, dann ist das in dem Bereich dasselbe wie mit dem Verbrechen. Leider muss man sagen: Ordentliche Landwirtschaft lohnt sich nicht.
Das Zweite, und das ist mir noch einmal ganz wichtig: Wir hatten eben die Frage nach der Höhe der Vermögensabschöpfung gehabt. Und darauf möchte ich einmal den Blick richten, dass wir gerade im Bereich der niedrigeren oder der vermeintlich niedrigeren Beträge noch echte Probleme in der Praxis haben. Ich will Ihnen genau sagen, woran das liegt.
Heute gibt es ein häufiges Betrugsfeld im Onlinebereich. Das bedeutet: Die Menschen, die im Internet umtriebig sind, gucken sich beispielsweise an, wenn in Hamburg eine neue Gesellschaft im Handelsregister registriert wird. Dann kommt dieses Betrügerunternehmen, nutzt diese Daten, erstellt schnell eine Homepage, schafft sich online eine Bankverbindung an, da man heute nicht mehr physisch mit dem Personalausweis in irgendeine Bank laufen muss – das können Sie alles online machen –, und diese Bankverbindung befindet sich irgendwo in Großbritannien. Dann machen die Folgendes: Dann betrügen sie; ob das Enkelbetrügertrick, ob das Warenbetrug oder was auch immer ist, spielt gar keine Rolle. Da gibt es vielfältigste
Ideen, die diese Verbrecher haben. Nein, aber sie machen Folgendes: Sie bleiben unter der Schwelle von 5 000 Euro. Und die Menschen, die darauf reinfallen, und das ist leider eine Vielzahl von Menschen, die davon betroffen sind, die nämlich nicht viel Geld haben … Das Geld geht dann nach England. Die Problematik liegt darin, dass es, selbst wenn die Staatsanwaltschaft und die Polizei das ausermittelt haben, spätestens daran scheitert, dass bei Rechtshilfe die Engländer am Ende sagen: Wenn das Beträge unter 5 000 Euro sind, verfolgen wir sie nicht weiter, weil sich das nicht lohnt. Das ist ein ganz praktisches Beispiel. Und an diesen Dingen müssen wir arbeiten, um da eben auch das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Denn wenn Sie heute dem Opfer sagen: Tut uns leid, du hast nur 4 500 Euro in den Orkus geworfen, das ist jetzt Pech … Das darf es bei uns nicht geben. Das wollte ich nur noch einmal sagen.
Wunderbar. Wenn Sie sich hier rühmen, Herr Kienscherf, dass Sie Volkes Wille überall respektieren würden, warum kassieren Sie dann auf Bezirksebene sämtliche Bürgerentscheide? Wie passt das zusammen?
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Also der ganz große Wurf ist es dann auch wieder nicht geworden. Vieles ist aufgeschrieben worden, was es schon gibt. Das ist auch gut und richtig, wir werden dem auch zustimmen. Wir meinen aber, es ist etwas zu kurz gesprungen. Deswegen haben wir einen Zusatzantrag gestellt. Ich bitte um Ihre Zustimmung, denn
es ist wichtig, dass wir dieses Gesetz auch mit Leben füllen und die Resozialisierung in den wesentlichen Punkten, die am Ende wichtig sind – wie beispielsweise der Wohnraum für die Haftentlassenen –, absichern. Sonst haben wir einen Papiertiger. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass es tatsächlich gelebte Resozialisierung gibt, die besser wird.
Sie können alle lesen; ich muss mich kurzfassen. Ganz wichtig ist uns das Thema Opferschutz, und da ist es wesentlich, dass wir einen Opferschutzbeauftragten bekommen, um diese Aufgabe im Zentrum zu haben und abzudecken. Worte und Taten, meine Damen und Herren. Hier ist die Abgrenzung, die in der Politik immer wichtig ist, klar zu erkennen. Sie ist nämlich groß in diesem Fall zwischen Rot-Grün und FDP und CDU. Denn uns ist der Opferschutz wirklich wichtig. Wie wichtig, meine Damen und Herren, ist Ihnen der Opferschutz? Das können wir anhand Ihrer Taten ablesen. Wissen Sie, wie viele Mittel Ihre Regierung zur Verfügung stellt für mittellose Straftäter zum Vorstrecken von Schadenswiedergutmachung? Es sind nicht 5 Millionen Euro, es sind nicht 500 000 Euro, es sind nicht 50 000 Euro: 5 000 Euro. 5 000 Euro, die Sie und Ihre Regierung dafür zur Verfügung stellen. Sie rühmen sich immer mit der Statistik bezüglich des Rückgangs bei Gewaltstraftaten. Letztes Jahr gab es 7 841 Gewaltstraftaten. Und 5 000 Euro für Opferschutz? Wo ist da das Maß geblieben? Ich verstehe es nicht. Da, meine ich, ist das Maß völlig verloren gegangen.
Man sieht, dass Sie es aber auch beabsichtigen. Denn wissen Sie, wo Sie kein Problem mit einem Beauftragten haben? Bei dem Fahrradbeauftragten. Der Fahrradbeauftragte kostet 300 000 Euro per annum,
gegenüber 5 000 Euro für Opfer von Gewalttaten.
Meine Damen und Herren, das passt überhaupt nicht.
Vielen Dank. – Herr Senator, noch einmal, um Sie an Ihren Worten später mit den Taten messen zu können: Ich hoffe, dass wir tatsächlich eine ordentliche Umsetzung bekommen und es am Ende nicht ist wie bei dem Gesetz zur Armutsbekämpfung: Paragraf 1, Armut wird verboten, und damit ist sie vom Tisch. Wir müssen dieses Gesetz mit Leben füllen. Das ist das Wichtigste.
Das Zweite, Frau Timm: Sie sagten, die Verbände seien einbezogen worden. Also das finde ich etwas sarkastisch, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Denn die Forderungen, die die Verbände gestellt haben, sind ja nicht einbezogen worden. Wenn der Weiße Ring beispielsweise gesagt hat, er sei auch für einen Opferschutzbeauftragten, und Sie sagen, sie hätten ihn gehört, der Vorschlag aber kein Gehör im Sinne der Umsetzung gefunden hat, dann finde ich das deplatziert.
Das Dritte steht im Bezug zum Verfahren. Wir haben der Vorwegüberweisung zugestimmt. Die CDU hat im Justizausschuss bislang jeder Vorwegüberweisung zugestimmt, weil es immer hieß: Wir haben es eilig, wir wollen das schnell machen. Sie sehen also, an der Stelle betreiben wir nie Obstruktion, sondern arbeiten immer an der Sache orientiert. Ich finde, es ist auch einmal eine Wertschätzung wert, dass die Opposition sich darauf einlässt.
Wir machen keine Spielchen mit und stimmen auch der zweiten Lesung heute zu, weil wir davon überzeugt sind, dass das Gesetz, auch wenn es zu kurz gesprungen ist, ein Schritt in die richtige Richtung ist, und wir wollen das heute anschieben.
Das Nächste: Bei den Zuständigkeiten sehe ich es anders als die FDP, muss ich sagen. Mir ist es sogar lieber, wenn das nicht konzentriert in der Justizbehörde ist. Herr Senator, Sie nehmen es mir nicht übel: Das ist dort, wo es ist, in sehr guten Händen. Es hat sich bewährt in den letzten Jahren. Mir kommt es darauf an, dass die Fachlichkeit gewährleistet ist. Und bei aller Wertschätzung für die Sachverständigen, die wir gehört haben: In der Senatsanhörung hat mich tatsächlich überzeugt, dass die Fachlichkeit dort nicht nur gewahrt, sondern sehr gut aufgehoben ist.
(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Weil du das eingeführt hast, Richard! – Nein, nicht weil wir es eingeführt haben, sondern es funktioniert gut, (Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: So ein Quatsch!)
und es kommt nur darauf an, dass es gut funktioniert.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, die Frage der Standorte der Justizvollzugsanstalten, die wurde hier leidenschaftlich und teilweise auch populistisch schon immer diskutiert über die letzten 20 Jahre. Gern erinnere ich mich zurück an den CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Ehlers, der eines Tages hier vorn stand und zu aller Empörung beitrug, als er den Satz sagte: Meine Damen und Herren, wissen Sie was? Ich habe mir heute einen Männertraum erfüllt; ich habe eine Frauenvollzugsanstalt gebaut. Was hatten wir hier damals für ein Gejohle. Und so ging das über die letzten 20 Jahre, ehrlich gesagt, weiter, immer wenn wir die Standorte hier am Wickel hatten – mal launig-populistisch und mal mit durchaus ernstem Hintergrund und natürlich Kosten und Dingen, die die Gefangenen betreffen und die auch die Mitarbeiter betreffen.
Worum geht es hier? Es geht hier nicht darum, dass wir sagen, wir holen die Kohlen aus dem Feuer oder wir wollen dem Senator irgendwie helfen oder Ähnliches. Das ist gar nicht der Punkt. Der
Punkt ist, wie du, Urs Tabbert, ganz richtig gesagt hast: Wir wollen eine gute Sachentscheidung, die beste Sachentscheidung, die wir hier zusammen zustande bekommen. Und das ist mit ein Verdienst von André Trepoll; das ist kein Geheimnis. Vor sechs Jahren hat er an dieser Stelle schon die Hand ausgestreckt und genau dazu gesagt: Leute, lasst uns doch eine vernünftige Sacharbeit zusammen an dieser Stelle machen. Und heute sind wir so weit; es freut mich, dass wir es geschafft haben.
Es geht also in aller Kürze darum: keine Zerschlagung des Jugendvollzugs, eine Verbesserung der Bedingungen für die Mitarbeiter und eine Verbesserung auch der Behandlung der Gefangenen. Wir haben eine verbesserte Kostenstruktur; das müssen wir auch ehrlich sagen, denn wir müssen sparsam mit den Steuergeldern, die wir vereinnahmen, umgehen. Das gehört auch dazu. Und es geht darum, dass wir insgesamt den Justizvollzug hier verbessern. Es geht nicht um die Verfehlungen oder Unterlassungen dieses Justizsenators, das ist nicht unser Punkt, sondern wir werden weiterhin leidenschaftlich für den Vollzug streiten. Da gibt es genügend Anlass, dass wir gute inhaltliche Alternativkonzepte zur Abstimmung stellen. Das machen wir heute ja auch, insofern können Sie hier zustimmen.
Für ganz wichtig halte ich in diesem Zusammenhang: Wir zeigen damit den Menschen, dass Politik ehrlich sein muss. Das haben wir häufig genug, wie ich finde, auch vorhin nach der Regierungserklärung … Herr Tjarks hatte hier einmal kurz die Flughafenfrage eingeworfen, etwas allgemein pauschaliert und auch sachlich nicht richtig. Das finde ich schade, weil wir an diesen komplizierten und komplexen Fragestellungen sehen, dass wir da einfach mehr Ehrlichkeit brauchen. Ehrlich gesagt fällt mir dazu ein Zitat aus der Bibel ein.
Ja. Auch einmal ein Zitat von mir, und dann aus der Bibel.
Es ist ganz simpel, 2 000 Jahre alt und hat heute noch genauso viel Gültigkeit wie damals:
"Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein."
Es ist manchmal furchtbar einfach: einfach ehrlich sein und die beste Sachentscheidung finden.
Meine Damen und Herren, wir treffen hiermit eine über die Legislaturperiode hinausgehende wichtige Strukturentscheidung. Das ist gut. Die Kontinuität tut den Mitarbeitern gut, sie tut dem Vollzug gut. Und, meine Damen und Herren, jeder brennt hier für die Justizpolitik bei Ihnen, aber wir müssen sagen, dass eine Gesellschaft auch daran gemessen werden kann oder erkannt werden kann, wie eine
Gesellschaft entwickelt ist, wie zivilisiert sie ist im Umgang mit ihren Gefangenen.
Daran sehen wir wunderbar, dass wir viele Sachen besser machen, als es in anderen Ländern der Fall ist. Das hat nichts mit links oder rechts zu tun, sondern das hat etwas mit kluger Sachpolitik zu tun. Und so ist die Justizpolitik weiterhin kein Randproblem bei uns, sondern eines der Kernprobleme, und wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir es bitte nicht nur bei diesem Papier belassen, sondern das Ganze mit Leben füllen, und zwar auch darüber hinaus bei den einzelnen Problemen, die wir weiterhin haben. Das können Sie heute beweisen, denn wir haben ja einen weiteren Antrag auf der Tagesordnung, der sich mit den Verbesserungen der Bedingungen für die Bediensteten befasst. Da können wir das Ganze gleich einmal wunderbar mit Leben füllen. Deswegen hoffe ich, dass Sie dem Antrag nachher zustimmen. Ich habe auch wohl die Worte des Bürgermeisters in der Regierungserklärung heute vernommen, als er sagte, 12 Euro Mindestlohn sei das, wofür er sich einsetze, und er würde alles tun für unsere Vollzugskräfte, nämlich Polizei und Feuerwehr. Meine Damen und Herren, zu diesen Vollzugskräften gehört auch der Justizvollzug.
Ich freue mich also insofern, wenn wir hier den Bürgermeister beim Wort nehmen können und dafür sorgen, dass die Bedingungen für die Bediensteten verbessert werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Um es vorwegzunehmen und kurz zu machen: Wir stimmen dem Antrag zu.
Das ist ganz vernünftig. Sie haben es richtig gesagt: Es ist überfällig. Ich würde das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich eher loben und würde auch die Gewaltenteilung an der Stelle positiv hervorheben, weil manchmal bei uns in der Gesellschaft eben Dinge ihre Zeit brauchen und die Einsicht nicht in der breiten Gesellschaft ankommt, wie sie es manchmal tun sollte. Das haben wir gesehen in vielen Dingen. Wenn ich überlege, ich bin 1973 geboren – zu der Debatte davor hätte ich es
mit angeführt, aber es passt hier genauso gut dazu –, zu dem Zeitpunkt, als ich geboren wurde, hätte meine Mutter noch die Einwilligung meines Vaters zur Unterschrift eines Arbeitsvertrages gebraucht. Kann man sich heute kaum noch vorstellen. Insofern finde ich, dass dieser Wandel in der Gesellschaft heute immer schneller geht. Es wird insofern besser und auch an dieser Stelle ist das ein richtiger und guter Schritt.
Es sind Petita hier in dem SPD-Antrag, die sind richtig, der Bezug auf die Maßnahme, und dass die Fachbehörden hier mit einbezogen werden, ist auch richtig. Die Angst, dass wir es nicht rechtzeitig schaffen, habe ich weniger, denn der Staatssekretär Ralf Kleindiek ist damit befasst gewesen.
Ich höre "Guter Mann!".
Es gibt insofern schon fertige Entwürfe, zwei Stück, die in den Ministerien liegen. Die befinden sich in der Endabstimmung. Herr Kleindiek ist nun gerade nach einer Cool-off-Phase von einer Woche, glaube ich, zur Unternehmensberatung gewechselt, aber die Entwürfe sind weiterhin da. Insofern wird es, glaube ich, kaum einer Bundesratsinitiative bedürfen. Wir können aber gern unterstützen und sollten das auch tun, weil es natürlich viele praktische Fragen mit sich bringen wird, also nicht nur, wie wir das Gesetz ausgestalten – das ist wahrscheinlich relativ klar –, sondern wie dann in Zukunft mit den praktischen Fragen umzugehen sein wird. Wenn Sie dann im Pass drinstehen haben "diverse" und Sie wollen in die USA einreisen, dann frage ich mich, ob die USA Sie reinlassen. Da habe ich heute so meine Zweifel. Das sind praktische Fragen, die es zu beantworten gilt, und das wollen wir dann gern tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Wir werden den Antrag auch ablehnen, nicht weil Resozialisierung nicht wichtig wäre – das ist sogar sehr wichtig –, aber er ist schlichtweg überflüssig, weil die Dinge, die da angesprochen sind, in den wesentlichen Bereichen tatsächlich schon bestehen. Nun bin ich hier unverdächtig, glaube ich, die Regierung zu loben, aber an der Stelle muss man sagen, bei den wesentlichen Dingen, nämlich angesprochen war sehr konkret bei den Sicherungsverwahrten … Wir haben es bei der Sozialtherapie und wir haben es im offenen Vollzug. Da bestehen diese Möglichkeiten, und zwar genau darauf zurechtgeschnitten, wie auch der Bedarf ist. Das heißt, diejenigen, die beispielsweise im offenen Vollzug sind, können die Internetplätze mit bestimmten Schwärzungen nutzen, um beispielsweise auf Wohnungssuche und auf Arbeitsplatzsuche zu gehen. Da ist diese Sache tatsächlich schon implementiert. Wir brauchen es nicht.
Eine weitere Ausweitung sehe ich derzeit auch nicht als erforderlich an. Ich will nicht, dass Strafgefangene, die da mehrere Jahre absitzen, mit Tablets im Internet herumsurfen. Das ist gar nicht erforderlich. Die können andere Dinge tun, die sinnvoller sind. Die Überwachungen, die wir in der Tat dazu sonst benötigen würden, würden einen Riesenaufwand bedeuten. Wir brauchen im Strafvollzug derzeit eine möglichst starke Entlastung der Mitarbeiter, damit dort am Ende erst einmal die wesentlichen Dinge erledigt werden können. Deswegen passt es auch derzeit nicht in die Zeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Die katastrophale Lage in der hamburgischen Justiz, insbesondere in den Justizvollzugsanstalten, ist hier inzwischen hinlänglich bekannt und schon mehrfach Debattenthema gewesen. Aber ich muss sagen, die letzten beiden Debatten, die wir hier geführt haben, zeigen, dass das Ganze doch noch einmal in einem ganz anderen Licht heute erscheint, denn Herr Steffen und auch der Bürgermeister sind dünnhäutig geworden und sie haben inzwischen begonnen, uns Märchen zu erzählen.
Herr Steffen, kennen Sie das Märchen von der Prinzessin auf der Erbse? Ich will Ihnen da einmal weiterhelfen. Sie erzählen uns nämlich das Märchen von der Justiz in Hamburg, der es gut geht,
rundherum gut, wir würden als Opposition ja nur kritisieren
und keine eigenen Vorschläge machen. Das ist unwahr und das wissen Sie auch. Ich halte fest, erstens, die besten Vorschläge für die Justizpolitik in Hamburg kommen und kamen von CDU und FDP.
Zweitens, Sie sind seit sechs Jahren hier in der Regierungsverantwortung und hätten schon lange Dinge ändern können, das haben Sie auch nicht gemacht. Und drittens, seit 2011 haben wir einen Wechsel von 11 Milliarden zu 14 Milliarden Euro im Haushalt – Ausgabensteigerung um 3 Milliarden Euro. Da ist es wahrlich keine Kunst, zu regieren.
Da wir auch nicht immer nur kritteln, sondern die 122 Stellen, die in der Justiz geschaffen wurden, durchaus auch anerkennen, daran haben wir nämlich maßgeblich mitgewirkt,
ist das aber keine Wohltat irgendeiner Prinzessin, die hier einmal vergeben wird von Rot-Grün. Das liegt auch nicht an irgendeiner Analyse oder Einschätzung, die aufgrund objektiver Daten hier einmal erarbeitet worden ist, sondern immer nur durch Druck und Zwang. Das ist das Einzige, was dieser Senator versteht.
Aber nicht nur der Senator war in der letzten Debatte larmoyant, ich muss auch sagen, mich hat es wahrlich erstaunt, dass es auch der Bürgermeister gewesen ist. Herr Scholz, Sie haben zuletzt hier am Pult gestanden und um die Anerkennung der Opposition gebettelt, geradezu gejammert, dass wir Ihnen nicht die Anerkennung zollen würden, die Sie verdienen. Aber warum sollten wir denn das tun? Wegen der Selbstverständlichkeiten in der Justiz, die geleistet wurden? Wegen Ihres ehrlichen Umgangs mit G20? Oder wegen des dauernden Aushebelns der direkten Demokratie – allein fünf Bürgerentscheide, die Sie kassiert haben in Hamburg-Nord? Ist es das, wofür Sie Anerkennung wollen? Da kann ich nur sagen, das hat so viel mit Größe zu tun wie beispielsweise auch Ihre Rede in der Elbphilharmonie, als Sie es noch nicht einmal geschafft haben, den Namen Ole von Beust in den Mund zu nehmen, obwohl er anwesend war. Das ist wahrlich keine Größe.
Gern komme ich zum nächsten konkreten Beispiel, wie Sie nämlich mit der Justiz umgehen. Wir hatten beantragt, transparente und verbesserte Beförderungsstrukturen zu schaffen, und in der Sitzung des Justizausschusses hieß es – ich zitiere –:
"Stellenhebungen sind immer mit Stellenstreichungen verknüpft, sodass derjenige, der Stellenhebungen fordere,"
die Opposition,
"auch Stellenstreichungen benennen müsse."
Das war am 16. Mai 2017.
Frei nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Keine zwei Wochen später kommt eine Einsetzungsverfügung aus der Justizbehörde, die dann so aussieht: Da heißt es Projektöffentlichkeitsarbeit und dort werden unter anderem zwei weitere Pressesprecher eingesetzt. Zwei weitere Pressesprecher. Die Justizbehörde ist eine der kleinsten Behörden. Jetzt hat diese Behörde drei Pressesprecher plus zwei weitere, die Sie dem Bereich Justiz zuordnen müssen, nämlich der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Wir haben jetzt also eine Abteilung, die sich mit Öffentlichkeitsarbeit befasst, mit insgesamt fünf Personen. Damit Sie sehen …