(Dr. Monika Schaal SPD: Aber Sie sind welt- weit bekannt! – Dirk Kienscherf SPD: Und Sie kennt keiner!)
Für Sie ist das die Chance an dieser Stelle, bekannt zu werden dafür, dass Sie die aufmüpfigen GRÜNEN, die sich hier völlig in einer politischen Sackgasse verlaufen haben, zurechtweisen und in die Realität zurückholen, anstatt als der Bürgermeister bekannt zu werden, der für viele Hamburgerinnen und Hamburger die Miete drastisch verteuert. Nutzen Sie diese Chance.
Und wenn Sie irgendwann feststellen, dass Sie aus der Sackgasse wegen Herrn Kerstan nicht herauskommen – kein Problem. Rufen Sie bei der konstruktiv-kritischen FDP-Fraktion an. Wir werden die Hamburger Fernwärmekunden nicht hängen lassen. Sie können auf uns zählen, wenn es darum geht, kluge Entscheidungen für diese Stadt zu treffen. Aber Sie müssen dann selbst auch mit klugen Entscheidungen um die Ecke kommen, meine Damen und Herren.
Die Hamburgerinnen und Hamburger brauchen bezahlbare Fernwärme statt grüner Ideologie und deshalb ist die Umsetzung des Volksentscheids nur möglich mit einer kooperativen Lösung. Die Art und Weise, wie Sie das angehen, wird dazu führen, dass der Rückkauf des Fernwärmenetzes scheitert. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kruse. – Frau Oelschläger, Sie haben nun für die AfD-Fraktion das Wort, und zwar für drei Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir kommen später in den Debatten noch dazu: Eines der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen ist der Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle. Energie aus Kohle ist bezahlbar und verlässlich; zeitgemäß wird sie irgendwann nicht mehr sein. 3 500 europäische Energieversorgungsunternehmen kündigten im letzten Jahr an, ab 2020 keine neuen Kohlekraftwerke in der EU mehr zu bauen. Länder wie Frankreich, die immer noch 70 Prozent ihrer Energie aus Kernkraftwerken beziehen, haben es mit Ankündigungen, aus der Kohle auszusteigen, natürlich deutlich einfacher als Deutschland. "Tschüss Kohle", wie DIE LINKE angemeldet hat, wird so schnell und so einfach nicht möglich sein. Es sei denn, wir verteuern für die Hamburger Bürger die Fernwärme um ein Vielfaches.
Schon heute sitzen viele Rentner lieber mit vier Pullovern in ihren Wohnungen, als die teure Heizung anzustellen. Ich bin sicher, das ist nicht im Sinne der Fraktion DIE LINKE, und in jedem Fall ist es nicht sozial.
Ich kann auch nicht ernsthaft nachvollziehen, warum in Moorburg ein Kraftwerk steht, das seine Abwärme herunterkühlen muss und damit wertvolle und vor allen Dingen vorhandene Ressourcen verschwendet. Das scheint mir absolut ineffizient zu sein.
Für ein Kohlekraftwerk ist Moorburg sauber, auch wenn es irgendwann nicht mehr zeitgemäß sein wird. Bis dahin sollten wir diese preiswerte Wärme nutzen. Nicht preiswert scheint der Rückkauf der Fernwärmenetze zu werden. Natürlich sollten wir alles daran setzen, den Volksentscheid umzusetzen. Auch wenn es für den Rückkauf der Netze nur eine dünne Mehrheit gab, so war es doch eine Mehrheitsentscheidung. Funktioniert es allerdings nicht, weil ein Mindestpreis von 720 Millionen Euro mit der Landeshaushaltsordnung nicht vereinbar wäre, gibt es genug weitere Optionen. Eine Möglichkeit wäre, Vattenfall die 25,1 Prozent zu einem gegebenenfalls überhöhten Preis von 325 Millionen Euro zurückzuverkaufen. Das würde Vattenfall wohl eher als Würgegriff bezeichnen. Das können wir irgendwann später und mit dem Gutachten bewerten und beurteilen. Das wird also die Zeit zeigen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4, Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 21/12449 –]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht – ich bitte um Ruhe – in seinem Paragraf 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Yilmaz und Herr Kreuzmann abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Der Stimmzettel enthält je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, den Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zur Präsidiumsbank, an der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Ich frage, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. – Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe gleich abgeschlossen sein wird.
Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Damit eröffne ich die Sitzung wieder. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt und bitte wirklich um Aufmerksamkeit.
Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 109 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war 1 Stimmzettel ungültig. Somit sind 108 Stimmen gültig. Frau Professor Dr. Margarete SchulerHarms erhielt 99 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Frau Professor SchulerHarms zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Sehr geehrte Frau Professor Schuler-Harms, die Bürgerschaft hat Sie soeben erneut zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen.
Als bisheriges vertretendes Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts haben Sie den Eid nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor der Bürgerschaft bereits geleistet. Eine erneute Vereidigung ist nicht erforderlich.
Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen als vertretendes Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts weiterhin eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre Aufgabe.
Wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe Punkt 44 auf, gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, der GRÜNEN und der LINKEN: Energiewende voranbringen – Wirtschaftliche Nachteile für innovative Firmen vermeiden: Die Experimentierklausel der SINTEG-Verordnung muss erweitert werden.
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN: Energiewende voranbringen – Wirtschaftliche Nachteile für innovative Firmen vermeiden: Die Experimentierklausel der SINTEG-Verordnung muss erweitert werden – Drs 21/12662 –]
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg und Schleswig-Holstein wollen die Energiewende schneller als andere voranbringen. Im Rahmen des Projekts Norddeutsche Energiewende 4.0 wollen wir gemeinsam zeigen, wie bis 2035 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in der Metropolregion zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt und die CO2-Emissionen um 50 bis 70 Prozent reduziert werden können. Auf der Bundesebene wird dieses Ziel erst für 2050 angesteuert. Aus der Stromwende soll dadurch in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Energiewende auf der Basis erneuerbarer Energien werden.
In unserer Region kann das früher gelingen, weil Schleswig-Holstein schon heute Großproduzent erneuerbarer Energien ist, schon heute seine Ausbauziele bei der Windenergie für 2025 erreicht hat und bis 2035 sogar noch vervierfachen will. Das wird den Jahresverbrauch unseres Nachbarlandes um ein Vielfaches übersteigen. Wir in Hamburg dagegen sind mit Industrie, Gewerbe, Handel und Hafen sowie mit über 1,8 Millionen Einwohnern der größte Energieverbraucher im Norden. Hamburg kann viel Energie aus Schleswig-Holstein gebrauchen.
Doch statt die erneuerbaren Energien in Hamburg zu verbrauchen, müssen sie heute oft abgeregelt werden, um das Netz stabil zu halten. Das macht den Strom insgesamt teurer und die Nutzung der Erneuerbaren ineffizient gegenüber fossilen Quellen. Um das zu ändern, haben sich mehr als 60 öffentliche und private Unternehmen und Institutionen aus beiden Bundesländern schon 2015 in dem Forschungs- und Demonstrationsprojekt Norddeutsche Energiewende zusammengeschlossen. Sie wollen gemeinsam zeigen, dass auch aus fluktuierenden Energie …, aus erneuerbaren Quellen eine sichere, umweltfreundliche und kostengünstige Energieversorgung von Haushalten und Industrieverbrauchern möglich ist. Dafür investieren sie über 100 Millionen Euro, zum Beispiel in Speichertechnologie, Netztechnik und Sektorenkopplung. Auch die Netze werden weiter ausgebaut. Die Bundesregierung fördert dieses Projekt aus dem Programm "Schaufester intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende" kurz SINTEG, mit 40 Millionen Euro.
Mit NEW 4.0 kommt die Energiewende aus dem Experimentierkasten heraus. Die gemeinsame Betrachtung und Vernetzung von Strom, Wärme, Verkehr und Produktion sowie die weitere Digitalisie