Protokoll der Sitzung vom 16.05.2018

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist so, dass die Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen soll und das auch tut. Und das ist auch gut so und deshalb mussten wir auch nachregeln. Allerdings ist es so, dass im neuen Hamburgischen Gesetz zum Beispiel die Videoüberwachung und auch die Übermittlung von Daten an Drittstaaten in weit größerem Ausmaß ermöglicht werden, als das vorher der Fall war; dem können wir auf keinen Fall zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zudem wurde in Hamburg wie auch auf Bundesebene leider versäumt, Konkretisierungen vorzunehmen, und zwar Konkretisierungen, die auch nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung gewollt oder vorgesehen oder ermöglicht gewesen wären. Denn die EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält 70 Öffnungsklauseln. Von diesen 70 Öffnungsklauseln möchte ich nur mal eine benennen, und zwar die im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes für den öffentlichen Bereich. Da hätten nämlich jeweils bereichsspezifische oder auch technikspezifische Regelungen getroffen werden können. Dazu gehört zum Beispiel die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Da gibt es jetzt keine genauen Regelungen; das bleibt völlig offen.

Das ist auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht geregelt. Da hätte sauberer gearbeitet werden können und wir hätten erwartet, dass das auch so passiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Zudem gibt es ein grundsätzliches Problem bei diesem Anpassungsprozess. Es ist so: In Berlin zum Beispiel gibt es ständig Verweise darauf, was jetzt in der EU-Datenschutzverordnung oder auch im Bundesdatenschutzgesetz neu geregelt ist, sodass man das Gesetz verstehen kann. Auch das ist in Hamburg in weiten Teilen leider so nicht passiert. Wir haben das hier bei der parlamentarischen Umsetzung unseres Datenschutzes mit ständigen Verweisen gemacht, leider in diesem Gesetzwerk nicht und das finden wir einfach mangelhaft. Es ist doch so, dass jetzt die Menschen … Wir möchten dafür werben, dass wir das im Nachhinein so machen, dass zumindest ein Info-Material zur Verfügung gestellt wird, wo eine synoptische Herangehensweise ist, sodass die Menschen verstehen können, was da überhaupt geregelt wird, ohne juristischen Beistand. Denn ein Gesetz muss so geregelt sein, dass jeder Mensch es verstehen kann und nicht nur jemand, der bei der Gesetzeslegung beteiligt war oder Anwältin oder Anwalt ist oder einen Beistand dabei hat. Da müssen wir einfach nachbessern.

(Beifall bei der LINKEN)

Zudem können wir auch der Neuregelung des Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsgesetzes nicht zustimmen, weil auch dort zu wenig differenziert persönlich-sensible Daten geregelt werden; da hätte man besser arbeiten können. Wir hoffen, dass das im Nachgang noch gemacht wird. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Wird seitens der Abgeordneten weiterhin das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall, aber Senator Steffen erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dolzer, ich finde tatsächlich Ihren Beitrag den Beratungen im Ausschuss nicht ganz angemessen. Denn der Ausschuss hat sich in der Tat sehr eingehend mit den Fragen der Datenschutzreform auseinandergesetzt. Es wurde eine Expertenanhörung durchgeführt, es gab eine ausführliche Beratung der Ergebnisse der Expertenanhörung. Jetzt haben ja auch verschiedene Fraktionen aufgrund dieser Anhörung konkrete Änderungsanträge vorgelegt, die auf bestimmte Punkte, die man so regeln kann, wie der Senat es vorgeschlagen hat, die man aber auch anderes regeln kann, reagiert und haben gesagt, sie hätten es gern etwas anders geregelt. Ich finde diese Vorschläge, die ja

(Präsidentin Carola Veit)

auch zum Teil in die ähnliche Richtung gehen, wenn ich mir jetzt Anträge von SPD und GRÜNEN einerseits und FDP andererseits ansehe, sehr vernünftig und das ist tatsächlich zielführend.

Ihre jetzige Kritik geht an der Sache vorbei, weil sie schlicht und einfach falsch ist.

(Zuruf von Martin Dolzer DIE LINKE)

Es ist nicht richtig, dass etwa die Übermittlung von Daten an Drittstaaten erleichtert würde durch das, was jetzt hier im Hamburgischen Datenschutzgesetz geregelt wird. Das Gegenteil ist der Fall, weil bereits die Datenschutz-Grundverordnung, die eine Vollregelung vornimmt, die Übermittlung an Drittstaaten enger regelt, als das bislang der Fall war. Das heißt, wir haben gar nicht die Möglichkeit, das auszuweiten.

Ich gebe zu, dass es nicht ganz leicht ist, jeweils das Ineinandergreifen von Datenschutz-Grundverordnung und nationalen Gesetzen zu verstehen. Das liegt daran, dass wir als nationale Gesetzgeber nicht befugt sind, die Datenschutz-Grundverordnung da, wo sie Regelungen trifft, zu wiederholen. Das heißt, wir können nur in den Lücken regeln, die die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich lässt.

Es ist Aufgabe, darüber aufzuklären. Aber es steht in der Datenschutz-Grundverordnung auch, wessen Aufgabe das ist. Es ist Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörden, also hier des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Und der kommt dem auch bereits vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung nach und das wird er auch danach tun und dafür hat er auch die entsprechenden Ressourcen. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Gut, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir starten mit dem FDPAntrag, Drucksache 21/13033.

Wer möchte diesen annehmen? – Wer nimmt ihn nicht an? – Und die Enthaltungen? – Der Antrag hat keine Mehrheit gefunden.

Wir kommen zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und GRÜNEN.

Wer stimmt diesem zu? – Auch hier die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Das war einstimmig, meine Damen und Herren.

Dann kommen wir zum Bericht aus der Drucksache 21/12907.

Wer möchte sich nun hier der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie weiterer Vorschriften an die EU-Verordnung aus

Drucksache 21/11638 mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Dann ist das mit großer Mehrheit so beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Der Senat ist einverstanden mit einer sofortigen zweiten Lesung. Widerspruch aus dem Hause sehe ich nicht.

Wer möchte dann das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Und die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann haben wir das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

Punkt 23, Drucksache 21/12739, Bericht des Innenausschusses: Besserer Service für Bürger und Polizei – Übermittlung von Dokumenten bei der Online-Wache ermöglichen.

[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 21/11688: Besserer Service für Bürger und Polizei – Übermittlung von Dokumenten bei der Online-Wache ermöglichen (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/12739 –]

Wer möchte sich hier der Ausschussempfehlung anschließen? – Wer nicht? – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so beschlossen worden.

Punkt 24, Innenausschuss: Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Katastrophenschutzgesetz, Feuerwehrgesetz, Rettungsdienstgesetz und Hafensicherheitsgesetz.

[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 21/12396: Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Hamburgischen Katastrophenschutzgesetz, Feuerwehrgesetz, Hamburgischen Rettungsdienstgesetz und im Hafensicherheitsgesetz (Senatsantrag) – Drs 21/12788 –]

Wer möchte sich hier der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Katastrophenschutzgesetz, Feuerwehrgesetz, Rettungsdienstgesetz und im Hafensicherheitsgesetz aus Drucksache 21/12396 beschließen? – Wer möchte das nicht? – Gibt es Enthaltungen? – Das war einstimmig, meine Damen und Herren.

Wir benötigen eine zweite Lesung.

(Senator Dr. Till Steffen)

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Der Senat ist mit einer sofortigen zweiten Lesung einverstanden. Widerspruch aus dem Hause sehe ich nicht.

Wer möchte dann das soeben beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Und noch einmal die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Dann haben wir das in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen.

Jetzt haben wir ungefähr die Hälfte der Abstimmungen hinter uns und noch einmal der Hinweis, dass wir sonst auch draußen noch Sitzmöglichkeiten haben, wo man sich unterhalten kann.

Punkt 26, Bericht des Haushaltsausschusses: Haushaltsplan 2017/2018 – Einzelpläne 3.2 und 9.2: Konzept zur Weiterentwicklung der Technischen Universität Hamburg-Harburg und Stellungnahme des Senats zum Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 31. Mai 2017 "Wachstum der Technischen Universität sicherstellen".

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/11742: Haushaltsplan 2017/2018 – Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung und Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft Konzept zur Weiterentwicklung der Technischen Universität Hamburg-Harburg und Stellungnahme des Senats zum Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 31. Mai 2017 "Wachstum der Technischen Universität Hamburg (TUHH) sicherstellen" (Drucksache 21/9144) (Senatsan- trag) – Drs 21/12741 –]

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Ausbau der Hochschulinfrastruktur rund um die Technische Universität Hamburg-Harburg bedarfsgerecht vorantreiben – Drs 21/13061 –]

Hierzu gibt es einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN; über den stimmen wir zuerst ab.

Wer möchte ihn annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Dann kommen wir zum Bericht aus der Drucksache 21/12741.

Wer möchte sich hier der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Umbenennung der Technischen Universität Hamburg-Harburg aus Drucksache 21/11742 beschließen? – Gibt es Ge

genstimmen? – Enthaltungen? – Das sehe ich beides nicht.