Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

Darüber hinaus bietet es sich an, das haben wir aber eben schon in anderen Beiträgen gehört, bauliche oder technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Minderung von Unfallrisiken anzustreben. Leider begnügt sich hier auch die Politik damit, möglichst schnell möglichst viele weiße Linien auf die Straßen zu malen, um statistisch gut dazustehen, statt mit mehr Zeit und mit mehr Überle

gung ein Radverkehrssystem baulich getrennt vom Autoverkehr zu schaffen. Im Moment ist Quantität vor Qualität die aktuelle Devise. Kategorisch zum Beispiel die Fahrradaufstellflächen in Verlängerung der Radspur neben, nicht vor dem Auto mit mehreren Metern Abstand vor dem Haltebalken der Pkws zu platzieren, wäre eine solche Maßnahme. Oder an Ampelschaltungen …

(Glocke)

(unterbrechend) : Herr Ehlebracht, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ein letzter Satz noch.

(Hansjörg Schmidt SPD: Na endlich!)

Das wäre jetzt keine neue Erfindung, nur vielleicht immer konsequent genug einzusetzen. Es gibt noch viel zu tun, packen Sie es an. Und, Herr Schmidt, kommen Sie doch nach vorn, machen Sie es besser.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort bekommt Senator Horch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Sicherheit im Verkehr ist einer der Grundpfeiler unserer Mobilität und auch eine klare gesellschaftliche Aufgabenstellung. Ich darf Ihnen sagen, dass ich nicht nur in Hamburg als Senator für Verkehr, sondern auch als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz hierauf ein besonderes Augenmerk lege und mich sehr stark dafür eingesetzt habe.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Der Bundesrat hat sich am Freitag mit dem Thema Abbiegeassistenten intensiv auseinandergesetzt und ich hoffe, dass alle eingeleiteten Dinge jetzt auch zügig auf den Weg gebracht werden. Hamburg ist dem entsprechenden Bundesratsantrag natürlich beigetreten, um alles zu tun, damit wir hier kurzfristig weiterkommen.

Wir haben im Bundesrat deutlich gemacht, dass Hamburg wie auch alle meine Ministerkollegen in Deutschland – es war eine 16:0-Abstimmung – sich noch weitergehende Regelungen vorstellen können, um hier mehr Verkehrssicherheit zu erzeugen. Wir wollen, dass bereits Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen einbezogen werden, automatische Notbremssysteme verpflichtend und Abbiegeassistenten ganz eindeutig einzusetzen, um eben diese Unfälle zu vermeiden. Ihre Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr kann insgesamt nicht hoch genug eingestuft werden. Deshalb setzt sich gerade Hamburg für eine zügige verpflichtende

(Detlef Ehlebracht)

Nutzung dieser technischen Assistenzsysteme ein. Das schließt eben auch die Ausrüstung älterer Lkws nicht aus.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Doch nicht nur größere Lkws, sondern auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sollen mit solchen Assistenten 100 Prozent ausgerüstet werden. Auch bei diesen Fahrzeugen, die insbesondere im Stadtverkehr und gerade in einem Ballungszentrum wie Hamburg unterwegs sind, besteht das Risiko, dass Fußgänger oder auch Radfahrer beim Abbiegen Grund für bestimmte Unachtsamkeiten sind, für den sogenannten toten Winkel oder auch falsch eingestellte Spiegel. Zu dem Ganzen gehören auch entsprechende Schulungs- und Informationsmaßnahmen, um eben hier für alle Verkehrsteilnehmer auf die veränderte oder auf die zu beachtende Situation hinzuweisen. Wir wollen daher, dass der Bund eine umfassende Regelung auf den Weg bringt und wir so die Bürgerinnen und Bürger maximal schützen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/13246 an den Verkehrsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen zu den Abstimmungen in der Sache und beginnen mit dem Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 21/13398.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/13246. Die CDU-Fraktion möchte hierzu die Ziffer 1 separat abstimmen lassen.

Wer also möchte nun zunächst Ziffer 1 des Antrags aus der Drucksache annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 angenommen.

Wer möchte dann noch den Ziffern 2 bis 6 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Ziffern sind angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8 gemeinsam mit 31.

[Senatsantrag:

Evaluation und Änderung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes – Drs 21/13125 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Schutz von pflegebedürftigen Menschen sicherstellen – Hamburgisches Wohnbetreuungsqualitätsgesetz und Wohn-Pflege-Aufsicht verbessern – Drs 21/13242 (Neufassung) –]

Hier haben die Fraktionen mitgeteilt, dass sie auf die Debatte verzichten, und wir kommen sofort zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit der Drucksache 21/13125, dem Senatsantrag.

Wer möchte diese Drucksache an den Gesundheitsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/13242 in der Neufassung.

Wer möchte diesen ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Überweisung erfolgte einstimmig.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 29, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus für Gruppen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt fortführen.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus für Gruppen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt fortführen – Drs 21/13070 –]

Hier sind die Fraktionen ebenfalls übereingekommen, auf die Debatte zu verzichten, und wir kommen zur Abstimmung über diesen gemeinsamen Antrag aus der Drucksache 21/13070.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig der Fall.

Tagesordnungspunkt 21, Bericht des Stadtentwicklungsausschusses: Soziale Erhaltungsverordnungen in Hamburg.

[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 21/11139:

(Senator Frank Horch)

Soziale Erhaltungsverordnungen in Hamburg (Senatsmitteilung) – Drs 21/13135 –]

Dieser Tagesordnungspunkt ist vonseiten der SPD-Fraktion als Kurzdebatte angemeldet worden. Diese Debatte findet auch statt, sodass wiederum jeder Rednerin und jedem Redner pro Debattenbeitrag jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.

Wer wünscht dazu das Wort? – Herr Lohmann, Sie bekommen es.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit Sozialen Erhaltungsverordnungen schützen wir bestehende Nachbarschaften und die Mieterinnen und Mieter vor teuren Sanierungen oder vor der Umwandlung ihrer Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Elf Schutzgebiete konnten wir seit dem Jahr 2011 einführen und seit Neuestem auch in dem zum Wohnen sehr begehrten Bezirk Eimsbüttel, und das sage ich als Wandsbeker. Insgesamt elf Schutzgebiete für nahezu 200 000 Menschen gibt es jetzt in Hamburg,

(Vizepräsidentin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz.)

und das ist für die Menschen im geschützten Stadtteil ein großes Stück Sicherheit hinsichtlich der Stabilität ihrer Mieten und noch mehr Schutz vor Verdrängung.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wenn eine Soziale Erhaltungsverordnung erlassen wird, bedürfen bestimmte Maßnahmen wie Abriss von Gebäuden, Nutzungsänderungen, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen innerhalb des Gebietes einer Genehmigung durch das Bezirksamt. Die Bezirksämter haben hier ein Mittel in der Hand, soziale Stadtentwicklung zu steuern, und das ist auch richtig so.

(Beifall bei der SPD)

Aber die Soziale Erhaltungsverordnung ist nur ein Baustein für soziale Stadtentwicklung. Rot-Grün setzt vor allem auf drei Säulen zur Entspannung des Wohnungsmarkts. Wir schaffen mit 3 000 geförderten neuen Wohnungen pro Jahr … und da wird natürlich gleich von der LINKEN wahrscheinlich wieder kommen, mehr, mehr, mehr, aber wir halten gleichzeitig den Effizienzwohnungsbau in erheblichem Umfang für ein adäquates Mittel für neuen bezahlbaren Wohnraum. Darunter fallen nämlich viele Menschen in dieser Stadt, die ein kleines Einkommen haben, aber nicht das Recht auf eine geförderte Wohnung, und ich finde, das ist soziale Stadtentwicklungspolitik.