Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Links-Fraktion, ich hatte mich, ehrlich gesagt, gewundert, warum Sie Ihren Antrag zu diesem komplexen Thema nicht an den Ausschuss überweisen wollten. Wenn Sie das beantragt hätten, dann wären wir sogar mitgegangen, denn ich hätte mich auf eine sachliche Diskussion gefreut. Jetzt wird mir klar, dass Sie an einer sachlichen Diskussion überhaupt nicht interessiert sind. Was Sie hier gerade zum Besten gegeben haben, war wirklich eine Unverschämtheit.
Mit der Behauptung, dass es bei fördern und wohnen keine menschenwürdige Unterbringung gebe, entzieht man jedem Diskurs die Grundlage. Das ist wirklich vollkommen abwegig.
Sie tun so, als wolle sich der Senat oder die Stadt durch die Gebührenordnung an den Menschen bereichern. Das ist mitnichten der Fall. Schon 2012 hat der Landesrechnungshof kritisiert – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin – :
"Die hohen Kosten der Unterbringung sind nur unzureichend in den Kostensätzen und Gebühren berücksichtigt. Dies entlastet den Bund bei der Übernahme von Kosten der Unterkunft zum Nachteil Hamburgs."
2012. Man kann kritisieren, dass daraufhin lange Zeit nichts passiert ist. Als der Druck aber stieg, weil sehr viele Menschen zu uns gekommen sind und sich Bund, Länder und Kommunen darauf geeinigt haben, die Kosten, die dadurch für die Integration, für die Unterbringung entstehen, fair zu verteilen, stieg auch der Druck, dieses Defizit zu beheben. Es ist doch nicht so, dass wir jetzt plötzlich neue Kosten erzeugt hätten, sondern wir sorgen dafür, dass diese Kosten in den Gebühren abgebildet werden und so überhaupt ermöglicht wird, dass der Bund einen angemessenen, den zugesagten Teil an der Finanzierung der Kosten für die Unterkunft übernimmt. Das ist der Hintergrund dieser Gebührenerhöhung. Darüber haben wir auch im letzten Jahr hier im Plenum und auch im Ausschuss schon geredet und da hatten Sie schon einen ähnlichen Antrag eingereicht.
Durch die Gebührenerhöhung, die zum 1. Januar 2018 erfolgt ist und die jetzt sozusagen fortgeschrieben wurde, sind wir nun bei einem Deckungsgrad von knapp 90 Prozent. Also es ist nicht so, dass sich der Senat irgendwie bereichern würde. Die Kosten sind da und 90 Prozent der Kosten werden jetzt über die Gebühren gedeckt.
Bei den allermeisten Leuten werden diese Kosten über die Kosten der Unterkunft von den Leistungsträgern, also von dem Jobcenter oder von den Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungsträgern, übernommen. Bei den übrigen ist es so – und darauf möchte ich mich beschränken, auf den Vorwurf, hier würde das Sozialstaatsgebot umgangen –, dass wir dem Sozialstaatsgebot durch zahlreiche Maßnahmen Rechnung tragen. Natürlich ist uns das wichtig. Bei den Leuten, für die nicht Leistungsträger die Gebühr übernehmen und die über ein niedriges bis mittleres Einkommen verfügen – die Einkommensgrenzen kennen Sie auch aus der Tabelle, die könnte ich jetzt noch einmal darlegen, das mache ich vielleicht in der zweiten Run
de, wenn Sie das noch einmal wollen –, ist es so, dass diese Gebühr auf 210 Euro pro Platz reduziert wurde, also um mehr als 50 Prozent, um diesen Anreiz für die Aufnahme von Erwerbstätigkeit nicht zu nehmen. Nur wer über diesen Einkommensgrenzen liegt, also wer leistungsfähig genug ist, muss selbst zahlen. Wenn es aufgrund dieser Regelungen zu Härten kommt, und das kann im Einzelfall bei besonderen Konstellationen passieren, gibt es darüber hinaus noch eine Härtefallregelung. Wir haben über 30 000 Menschen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, Selbstzahler zu ermäßigten Gebühren gibt es 2 000 bis 3 000. Das sind die Größenordnungen, über die wir hier reden. DIE LINKE tut so, als wenn hier ein Riesenproblem wäre.
Wenn dieses Problem der Selbstzahler auftritt, und dieser Seitenschwenk sei mir noch einmal gestattet, dann tritt es auf bei den doch recht gut verdienenden untergebrachten Menschen. Dass DIE LINKE so viel Energie darauf verwendet, sich um die Probleme gut verdienender, leistungsfähiger Menschen zu kümmern, verwundert mich zumindest. Das verwundert mich zumindest, das sei gestattet zu sagen.
Oh, ich kann Ihnen das genau sagen: Wer alleinstehend ist und unter 1 450 Euro im Monat verdient, der profitiert von der reduzierten Gebühr von 210 Euro. Nur wer mehr verdient, wird mit der vollen Gebühr belastet. Das ist viel Geld. Ich gebe Ihnen recht, natürlich ist das viel Geld, für einen Unterbringungsplatz 590 Euro zu zahlen, aber es ist zumutbar, wenn das nur ein Drittel seines Einkommens ist.
Zum Schluss: Wir lehnen diesen Antrag ab und jetzt auch aus vollem Herzen, muss ich sagen. Ich hätte sonst gern im Ausschuss mit Ihnen darüber geredet. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass der Senat bei der Gebührenkalkulation die Korrektur in puncto Wachdienste, Gebührenausfälle und Unterbelegungsausgleich vorgenommen
hat. Niemandem ist es zu Recht erlaubt, einem Gebührenschuldner kalkulatorisch Gebühren aufzubrummen, zum Beispiel für nicht ausgelastete Räumlichkeiten oder Ähnliches. So weit, so gut. Letztes Jahr hat der Senat nun auf Anweisung des Landesrechnungshofs den Kostendeckungsgrad in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung deutlich erhöht. Dieser Aufforderung des Landesrechnungshofs, muss man sagen, ist der Senat nachgekommen.
Der Antrag der Links-Fraktion liest sich nun so, als sei mehr oder weniger jeder Bewohner einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft davon betroffen. Dies entspricht aber nicht der Wirklichkeit. In den allermeisten Fällen zahlt der Staat die Gebühren und nur bei denjenigen, die über ein eigenes Einkommen verfügen, ist eine finanzielle Beteiligung an den Kosten vorgesehen. Und das ist auch gerecht, denn es geht hier nicht um irgendwelche Staatsgelder, die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung verwendet werden, sondern immerhin sprechen wir doch auch noch von Steuergeldern.
Was für die Bewohner aber nicht gerecht ist, ist die Qualität der Unterkünfte. Auch wenn wir den Antrag der LINKEN ablehnen, vorsichtig ausgedrückt, teilen wir aber die Kritik, was die Qualität in den Unterkünften anbelangt. Es ist der Umstand der sehr unterschiedlichen Unterbringungsarten. Die einen Bewohner leben in sehr schicken Neubauwohnungen, die anderen in Holzpavillons und Containern. Und dabei geht es mir ausdrücklich nicht nur um die unterschiedlichen Bauweisen, hier geht es um hygienische und gesundheitsgefährdende Qualitätsmerkmale. So ergab neulich eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU, das klang hier auch schon einmal an, dass die Unterkunft Waldweg seit Jahren regelmäßig von Kakerlaken befallen wird. Auch von der Unterkunft in der Luruper Hauptstraße hören wir aktuell von kaputten Heizungsanlagen, von massivem Schimmelbefall
und von kalten Containern, in denen Säuglinge leben müssen. In diesem Sinne, Gebühren hin, Gebühren her, diese Formen der Unterbringung sind unmenschlich und nicht zu akzeptieren. Dafür sollte sich der rot-grüne Senat schämen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Rath, wir sind wirklich stolz darauf, dass wir in so einer kurzen Zeit für viele Menschen gute Unterbringungsmöglichkeiten
Das Thema hatten wir letztes Jahr hier in der Bürgerschaft und im Mai haben wir auch im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Aber wir können es gern wiederholen. Hier erweckt DIE LINKE den Eindruck, Menschen, die in einer Unterkunft leben müssen, müssten die hohen Gebühren selbst tragen. Das ist aber nicht der Fall. Die Gebühren werden in den allermeisten Fällen über die Kosten der Unterkunft im SGB II oder im Asylbewerberleistungsgesetz übernommen. Es geht bei der Gebührenordnung ausschließlich um die Rückzahlungen vom Bund und nicht darum, dass die Menschen, die auf öffentliche Unterbringung angewiesen sind, die Kosten selbst zahlen müssen.
Über 90 Prozent sind keine Selbstzahlerinnen und Selbstzahler, dazu kommen noch viele Härtefälle. Für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler wurde eine ermäßigte Gebühr eingeführt, die an Einkommensgrenzen geknüpft ist; mein Kollege Giffei ist darauf schon eingegangen. Es wurde bereits letztes Jahr im Sozialausschuss deutlich gemacht, dass keine Person mit einem niedrigen Gehalt die Kosten in vollem Umfang selbst übernehmen muss.
Erst wenn aus sachwidrigen Gründen eine Wohnung abgelehnt wird, müssen die Kosten selbst übernommen werden. Das kommt aber praktisch nie vor.
Das zweite Missverständnis liegt in der Bedeutung des Sozialmanagements. Sozialmanagement ist keine Einzelfallbetreuung. DIE LINKE behauptet, die Kosten hierfür könnten nicht in die Kalkulation einfließen, weil sie personenbezogen seien. Dazu stellen wir fest: Sie sind nicht personenbezogen, sondern unterkunftsbezogen, sie dienen dem laufenden Betrieb beziehungsweise seiner Sicherung, sie werden verwendet, um die Belegung zu steuern, und sie bieten eine erste allgemeine Orientierung hin zu Hilfeleistungen und damit zur Integrationsförderung.
Das Sozialmanagement kümmert sich natürlich auch um die Reinigungs- und Reparaturarbeiten. Im Zentrum der Arbeit stehen hier nicht persönliche Dienste für einzelne Bewohnerinnen und Bewohner. Hierfür steht die sozialpädagogische Hilfe zur Verfügung, die in der neuen Gebührenordnung selbstverständlich nicht berücksichtigt ist.
Drittens, die Gebührenerhöhung verstoße gegen das Sozialstaatsgebot. Damit meint DIE LINKE, unterschiedliche Unterbringungen sollten unterschiedlich kalkuliert werden, dies sei gerechter. Gebühren sind aber keine Mieten. Gerade die An
schaffungs- und Herstellungskosten bei qualitativ hochwertigen Standorten sind niedriger als bei älteren, qualitativ nicht so hochwertigen Einrichtungen. Letztere sind kostenintensiver. Es ist sicher nicht im Sinne der LINKEN, ältere, weniger hochwertige Unterkünfte für mehr Geld anzubieten.
Zu den einzelnen Petita: Die Gebührenordnung 2019 ist wirksam. Der Kalkulationsfehler von 2018 liegt nicht mehr vor. Er bestand darin, dass Gebührenausfälle fälschlicherweise berücksichtigt wurden. In der Gebührenordnung 2019 ist dies korrigiert worden. Hier will niemand das schönreden; es ist gut, dass es korrigiert wurde. Da sich aber die Kalkulationsfehler praktisch nicht auf die Gebührenhöhe ausgewirkt haben, ist keine Neuberechnung nötig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das bestätigt. Außerdem besteht bei der Kalkulation ein Prognosespielraum. So gilt hier eine Toleranz von 10 Prozent, die hier aber nicht erreicht worden ist.
Von den geringen Fehlern auf Nichtigkeit der Verordnung zu schließen, ist sachlich falsch und hilft keinem einzigen Menschen in einer öffentlichen Unterbringung.
Hier hängt die Begründung mit dem zweiten Petitum zusammen, Punkt 2.1. Ein Kalkulationsfehler dieser geringen Summe ist kein Grund, die gesamte Gebührenordnung infrage zu stellen. Das Bundesverwaltungsgericht erachtet solche Kalkulationsfehler nur dann als maßgeblich, wenn sie sich wesentlich auf die Gebühren auswirken, und das ist hier nicht der Fall.