Franziska Rath
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal wurde etwas Richtiges in Bewegung gebracht und wieder heißt es, nun ist alles gut. Das dürfte jedenfalls die Motivation von Rot-Grün gewesen sein, die Drucksache heute und hier zur Debatte anzumelden. Doch gerade und insbesondere in der Sozial- und Arbeitspolitik gilt: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Auch wenn sich die im letzten Sozialausschuss behandelte kleinteilige Stellungnahme sehr sperrig liest, so ist die dahinterstehende Tragik doch deutlich herauszulesen.
Die Kernaussagen sind erstens: Alleinerziehende haben ein überdurchschnittliches Armutsrisiko. Zweitens: Mütter mit Wurzeln in arabischen Ländern waren im Jahr 2016 mit fast 14 Prozent deutlich seltener berufstätig als erziehende Frauen mit südosteuropäischen Wurzeln mit ungefähr 45 Prozent und gegenüber denen mit Wurzeln in EU-Ländern mit ungefähr 64 Prozent.
Besonders, das ist der dritte Punkt, erschüttert die in der Stellungnahme zitierte Aussage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – Zitat:
"Das Integrationshemmnis Kind ist damit deutlich stärker als beispielsweise eine schwere gesundheitliche Einschränkung. Insbesondere auf alleinerziehende Mütter kann sich dies dauerhaft negativ auswirken. Dieser strukturellen Benachteiligung von Müttern muss entgegengewirkt werden, gleiches gilt für erziehende Frauen mit Migrationshintergrund, die im Jobcenter unterdurchschnittlich in Maßnahmen gefördert werden."
Gut, diese Erkenntnisse sind für Sie sicherlich alle keine Neuigkeit, aber genau darin liegt auch das Problem. Die Probleme existieren immer noch, obwohl die meisten Zahlen der Stellungnahme aus dem Jahr 2018 und davor stammen. Anfang 2019 hat Rot-Grün nur den eigenen Senat aufgefordert, die durchaus sinnvolle Kooperation zwischen Jobcenter und Jugendhilfe auszubauen. Und das Ergebnis im Sozialausschuss heißt nun sinngemäß, zwar würde es noch nicht in allen Bezirken Koope
rationsvereinbarungen geben, aber man sei in den Prozess gekommen.
In den Prozess gekommen also. Offenbar sind die eigenen Ansprüche von Rot-Grün im Sozialbereich überschaubar. Da ist man schon zufrieden, wenn irgendetwas irgendwie nach langer Zeit in Gang gekommen ist.
Im Bereich der Obdachlosigkeit kurz vor der Wahl und zwei Jahre nach Vorlage der Obdachlosenbefragung werden erste Ziele skizziert, allerdings ohne konkrete Vorgaben für die Umsetzung.
Oder nehmen wir den Bereich des Ehrenamtes. Immerhin wurde inzwischen die Fortschreibung der Engagementstrategie verkündet, doch auch dort findet sich der dezente aber wieder einmal sehr bekannte Hinweis, die BASFI als zuständige Behörde werde in einem ersten Schritt einen Umsetzungsplan erstellen. Nach fünf Jahren Rot-Grün gelten reine Ankündigungen von Maßnahmen also bereits als Erfolg.
Im Herbst 2018 betonte die Sozialsenatorin mit hoher medialer Aufmerksamkeit, sie wolle das Thema Teilzeitausbildung mehr in den Fokus rücken, um so vor allem alleinerziehenden Frauen den Einstieg in die qualifizierte Berufstätigkeit zu erleichtern. Die hier und heute debattierte Stellungnahme des Senats macht allerdings deutlich, dass Teilzeitausbildung wohl nur ein kleiner Teilaspekt sein kann, um sich diesem Thema seriös zu nähern. Im Wahlkampf scheint es der Sozialbereich unter RotGrün jedoch nicht einmal zu einem Teilaspekt geschafft zu haben, soziale Debatten verkommen im rot-grünen Wahlkampf zu einem Nullum, Persönlichkeiten werden ins Rampenlicht gerückt, und das Diskutieren sozialer Fragen findet gar nicht statt.
Rot-Grün macht Wahlkampf, aber ausgerechnet bei einem noch sozialdemokratisch geführten Senat scheint Soziales keine Rolle zu spielen. Und hier kann ich die Noch-Regierungsfraktionen nur ermahnen, sofern mir das zusteht, den Bereichen Soziales, Arbeit und Integration mehr Bedeutung zukommen zu lassen,
sie sind elementar für den Zusammenhalt der Gesellschaft in unserer Stadt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herrn! Ich frage mich, wieso bei diesem rot-grünen Senat eigentlich immer alles auf den letzten Drücker passieren muss oder im Grunde eigentlich überhaupt zu spät.
Das Gesetz tritt am 1. März dieses Jahres in Kraft, das ist quasi übermorgen. Dass es allerdings kommt, wissen wir nicht erst seit gestern, und selbst wenn es gar nicht käme, ist doch seit Jahren bekannt, dass Hamburg in vielen Branchen sehr stark unter dem Fachkräftemangel leidet. So holt sich der städtische Kita-Träger Elbkinder Erzieher aus Italien, die anteilig zur Stadt gehörende Krankenhausgruppe Asklepios hat bereits Pflegekräfte von den Philippinen und aus Indien nach Deutschland geholt. Allerdings kann es länger beziehungsweise sehr lange dauern, bis diese neuen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde bekommen. Diesen Missstand hat die CDU-Fraktion zuletzt in ihrem Antrag "Anerkennungsverfahren durch mehr eigenes Personal und bessere Koordination beschleunigen" thematisiert. Ausgerechnet bei der Gesundheitsbehörde, bei der es um die Anerkennung dringend benötigter Fachkräfte im Bereich der Pflege geht, kann die Anerkennung bis zu 188 Tage dauern. Offenbar übersieht der Senat hier völlig, dass es nicht um irgendwelche Luxusprobleme irgendwelcher Unternehmer geht, sondern dass es Unternehmen sind, die sich um die öffentliche Daseinsvorsorge der Hamburgerinnen und Hamburger kümmern.
Immerhin ist das geplante neue Welcome Center for Professionals ein Schritt in die richtige Richtung, deshalb stimmen wir zu. Jedoch soll auch hier wieder nur überwiegend bereits vorhandenes Personal gebündelt werden. Das ist natürlich gut, so kann effizienter und schneller gearbeitet werden. Neuanstellungen sind allerdings in großem Umfang nicht geplant. Aber damit ist leider der Sinn und Zweck des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht berücksichtigt, denn es sollen ja mehr Fachkräfte kommen, deren Anträge dann auch bearbeitet werden sollen, und da es jetzt schon geringe Personalkapazitäten gibt und alles sehr eng bemessen ist, ist nicht klar, wie das machbar sein soll.
Meine Damen und Herren, auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole – das tue ich gern –: Das Gesetz tritt am 1. März in Kraft. Das Center soll allerdings erst zum 1. Juli seine Arbeit aufnehmen, und dafür steht, wie der Haushaltsausschussbericht belegt, noch nicht einmal ein Konzept auf sicheren Beinen. Ein derartig kopfloses Agieren bei einer so wichtigen Angelegenheit löst bei mir nur Unverständnis aus. Das ist weder gutes Regieren noch einer Hansestadt wie Hamburg würdig. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ehrlich gesagt bin ich ein bisschen darüber verwundert, dass die GRÜNEN hier gleich drei Anträge zur Debatte über die Bekämpfung von Obdachlosigkeit angemeldet haben, denn die Regierungsfraktionen haben sich in dieser Legislaturperiode nicht mit Ruhm und Schnelligkeit bekleckert, was dieses Thema anbelangt. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Auf Drängen der CDU gab es im
März 2018 endlich die Obdachlosenbefragung, die erste seit 2009, und seitdem ist bekanntlich viel passiert. Dem Senat lagen dann die Ergebnisse im Sommer 2018 vor. Diese wurden aber erst noch unter Verschluss gehalten, und erst im Frühjahr 2019 konnte der Senat sich dazu durchringen, zuzugeben, dass sich die Zahl der obdachlosen Menschen wohl von 1 000 auf 2 000 verdoppelt hat. Das ist eine Folge der Arbeitnehmerfreizügigkeit, denn rund 60 Prozent der Befragten gaben an, keine deutschen Staatsbürger zu sein. Das bedeutet, dass die alten Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Obdachlosigkeit nicht mehr passgenau sind, weil die Zielgruppen völlig neue sind. Doch anstatt darauf beherzt, schnell und angemessen zu reagieren, passierte lange Zeit gar nichts, außer dass der Senat einen Fachtag veranstaltete. Deswegen haben wir uns mehrfach mit sehr konkreten Vorschlägen auf den Weg gemacht, so zum Beispiel mit der Forderung, der Senat möge gemeinsam mit der Handels- und der Handwerkskammer sowie den Wirtschaftsverbänden ein Konzept für günstige niedrigschwellige Unterkunftsmöglichkeiten für auf der Suche nach Arbeit nach Hamburg einreisende EU-Bürger entwickeln. Daher waren wir, vorsichtig ausgedrückt, etwas irritiert, als nun die Regierungsfraktionen ihre Forderungen präsentierten, der Senat möge gemeinsam mit Kammern, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften eine Konzeption einer Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerpension für neu in Hamburg ankommende Arbeitsuchende entwickeln. Finde den Fehler, das kam uns doch sehr bekannt vor.
Es geht mir nicht um irgendwelche kindischen Fragen im Sinne von: Wer hat es erfunden? Das ist mir, ehrlich gesagt, ziemlich wurscht. Es geht mir aber darum, dass hier wichtige Themen verschleppt werden, und das ist definitiv kein gutes Regieren.
Einige Forderungen von Rot-Grün in den vorgelegten Anträgen heute sind uns einfach nicht konkret genug und sind sehr kurz gedacht. Nur über die Ergebnisse der Befragung der Gesundheitsbehörde zum Entlassungsmanagement der Krankenhäuser zu berichten ist zu wenig, wenn man die Probleme bei der Gesundheitsversorgung obdachloser Menschen seriös angehen möchte. Diese Defizite sind bereits hinreichend bekannt; wir kennen sie alle aus dem Sozialausschuss. Daher fordern wir, dass der Senat in Abstimmung mit den Krankenhäusern das Entlassungsmanagement überarbeitet. Auch sehen wir weitere Lücken bei der Versorgung obdachloser Kranker; das sind zum Beispiel die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten für
schwer pflegebedürftige und sterbende Obdachlose. Schockierend ist auch, dass es in einer Großstadt wie Hamburg nur 16 Plätze in der geschlossenen Unterbringung für psychisch kranke Patienten gibt, was für einige der Betroffenen der direkte Weg in die Obdachlosigkeit sein kann. Und es fehlt auch der Blick darauf, inwieweit einige Zuwanderer, die in der Obdachlosigkeit landen, auch am Arbeitsmarkt benötigt werden könnten. Dafür reicht allein die Pension nicht aus. Die Erweiterung von W.I.R scheint nicht für gering qualifizierte EU-Bürger, die niedrigschwellig nach einer beruflichen Tätigkeit suchen, zur Verfügung zu stehen. W.I.R soll ab Sommer 2020 Bestandteil des Welcome Centers for Professionals werden. Sollte der Name hier Programm sein, sind gerade die Menschen ausgeschlossen, die gering qualifiziert sind, obwohl der Arbeitsmarkt sie sucht und auf sie angewiesen ist. Wir erwarten hier vom Senat Aufklärung darüber, wie zukünftig eine niedrigschwellige Arbeitsvermittlung auch für geringer qualifizierte EU-Zuwanderer gewährleistet werden kann.
Das sind nur einige unserer Forderungen, die die rot-grünen Forderungen ergänzen. Daher sind die Regierungsfraktionen herzlich eingeladen, unseren Forderungen zuzustimmen, um zu zeigen, dass es nicht nur darum geht, sich einiger Themen im Wahlkampf vermeintlich anzunehmen, sondern darum, Obdachlosigkeit ernsthaft zu bekämpfen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, im Rahmen der Debatte zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen hatten wir mit sehr vielen Betroffenen Kontakt, und an dieser Stelle und als Erstes möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion sehr herzlich bedanken für ihre Zeit, für ihre Geduld mit uns Politikern und für die klugen Ideen.
Ich kann Ihre Enttäuschung auch durchaus an einigen Punkten nachvollziehen, dass das Gesetz Ihnen an manchen Stellen nicht weit genug geht. So zum Beispiel bei dem Thema Barrierefreiheit. Viele hätten sich bezüglich der Umsetzung konkretere Zusagen vonseiten der Stadt gewünscht. Auch wurde die fehlende Einbeziehung der Privatwirtschaft moniert. Zwar passiert schon viel in diesem Bereich, es gibt ein Mehr an Teilhabe, aber eben immer noch nicht genug. Und die Betroffenen, das verstehe ich auch völlig, denen geht es natürlich nicht schnell genug.
Allerdings haben wir beispielsweise schon jetzt Kapazitätsengpässe in der Bau- und Ausbaubranche, sodass es bei der Umsetzung nicht nur teilweise an den finanziellen Gegebenheiten scheitert, sondern eben auch hier schon der Fachkräftemangel zuschlägt. Um aber deutlich zu machen, dass wir um die alltäglichen Mühen der Betroffenen wissen, schlägt die CDU-Fraktion, wie die Kollegen das von Rot-Grün ebenso tun, als Nachteilsausgleich die Einrichtung eines Partizipationsfonds vor. Dieser war jedoch weder die Idee von Rot-Grün noch war es unsere Idee, sondern es war eine der vielen guten Ideen und Anregungen der Expertinnen und Experten der Interessenvertretungen. Ob für die Erstellung von Rechtsgutachten oder die Übertragungen von Texten in leichte Sprache, den Einsatz von Gebärdendolmetschern oder technischer Hilfsmittel, oft entstehen massive Sonderkosten. Dafür benötigen wir eine zusätzliche Finanzierungsquelle. Auch ist es eine Überlegung wert, ob damit nicht Gelder zur Verfügung gestellt werden für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderung.
Daher schlagen wir vor, dass bei der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen ein 250 000 Euro umfassender Fonds eingerichtet wird, über den diese bis zu einer Grenze von 1 000 Euro anhand sehr festgelegter Kriterien schnell, eigenhändig und unbürokratisch entscheiden kann. Damit ist unser Partizipationsfonds insgesamt, das muss ich leider so sagen, konkreter und schneller einsetzbar als der von Rot-Grün hier heute beantragte. Ausdrücklich unterstützenswert finde ich allerdings den rot-grünen Vorschlag, dass die Senatskoordinatorin oder der Senatskoordinator künftig auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft gewählt werden soll. Dies fördert nicht nur die öffentliche Wahrnehmung der Position und macht deren Auswahl demokratischer, sondern stärkt auch das Parlament und dessen Beteiligung.
Überhaupt war das Thema Beteiligung das große Thema dieser Debatte. Leider hat unsere Gesellschaft in den letzten Jahren behinderten Menschen allzu oft die Teilhabe zusätzlich erschwert, zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen
Problemen im Alltag. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Interessenvertretungen sich einbringen, so wie sie es jetzt getan haben, und die weitere Umsetzung des Gesetzes kritisch verfolgen, um immer rechtzeitig Alarm zu schlagen, wenn zum Beispiel zugesagte Umsetzungen nicht erfolgen. Daher möchte ich sie an dieser Stelle besonders auffordern, dass sie uns Politikern immer wieder auf die Füße treten und ihre Rechte einfordern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich begrüßen auch wir den Frauendatenreport, denn wir vertreten wie Frau Dobusch die Auffassung, dass nur eine solide Faktenlage zu effektiven Maßnahmen führen kann. Das der Report lediglich ein Aufschlag sein kann und in seiner Entwicklung immer wieder fortgeschrieben werden muss, sollte selbstverständlich sein, so steht es ja auch in dem Brief der Gleichstellungssenatorin an die Präsidentin. Dort ist von einer Basisversion die Rede und einem sukzessiven Ausbau – ein durchaus dehn
barer Begriff, meine Damen und Herren. Ich finde, eine konkrete Zeitschiene für den Ausbau wäre hier sehr wünschenswert gewesen. So drängt sich leider ein wenig der Eindruck auf, dass kurz vor der Wahl noch etwas auf die Erledigt-Liste gesetzt werden sollte.
Ich kann die Debattenanmeldung leider nicht richtig nachvollziehen. Der Report ist da, hurra. Aber was folgt daraus? Politik ist nicht dafür da, um Datenmaterial für Lobbyistinnen aufzuarbeiten, Politik ist dafür da, konkrete Maßnahmen für die Frauen in unserer Stadt umzusetzen, um ihnen kurzfristig zu helfen, ihre Lebenssituation zu verbessern und so der Gleichstellung einen Schritt näher zu kommen. Denn es ist klar, von dieser sind wir in der Praxis leider noch entfernt.
Es ist keineswegs meine Absicht – bitte verstehen Sie mich da nicht falsch –, den Report schlechtreden zu wollen; im Gegenteil. Aber ich kann nun einmal nicht verstehen, wie man anderthalb Jahre braucht, um ihn zu erstellen, denn die Zahlen stammen fast alle vom Statistikamt Nord, und für meinen Geschmack enthält der Report wenig neue Erkenntnisse, dafür umso mehr Allgemeinschauplätze. Nehmen wir das Beispiel Ausbildung. Der Report erwähnt mit keinem Wort das Thema Teilzeitausbildung, obwohl diese auch von der Senatsseite das Instrument ist, gerade jungen alleinerziehenden Müttern eine berufliche Qualifikation zu ermöglichen, um sie so vor der Altersarmut zu bewahren. Stattdessen heißt es – ich zitiere –:
"Der Indikator deutet hin auf geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten [und] Interventionserfordernisse, insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel."
Es tut mir leid, aber für diese Erkenntnis brauche ich kein Gleichstellungsmonitoring.
Immerhin räumt der Report aber ein, dass die Entgeltlücke von 22 Prozent unbereinigt ist und dass die Ursachen der Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen vielfältig seien. Dies erfordere neben der konsequenten Anwendung des Lohngleichheitsgesetzes weitere politische Maßnahmen. Welche das sein sollen, wird leider nicht gesagt, das bleibt im Unklaren.
Es gibt sie aber, diese kleinen Stellschrauben, an denen kurzfristig gedreht werden könnte. Häufig können Mütter nämlich nach der Elternzeit nicht wieder wie gewünscht oder zu dem gewünschten Zeitpunkt in den Beruf einsteigen, weil schlichtweg der Platz in der Kita oder bei der Tagesmutter fehlt. Hier könnte eine intelligente digitale Suchmöglichkeit Abhilfe schaffen. Die CDU wird demnächst einen sehr konkreten Antrag mit sehr konkreten Maßnahmen vorlegen,
und wir sind gespannt, wie sich die Regierungsfraktionen zu diesem Maßnahmenpaket verhalten werden. Denn, um mit einem Zitat von Helmut Kohl zu schließen, entscheidend ist, was hinten rauskommt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ohne Zweifel gibt es immer wieder Fälle von jungen Mädchen, die Opfer der sogenannten LoverboyMethode werden. Wir haben uns mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt, kommen aber trotzdem oder vielleicht gerade deshalb zu dem Ergebnis, ihn abzulehnen und auch nicht an den Ausschuss zu überweisen. Warum? Zum einen wird in der Antragsbegründung nur in einem Satz erwähnt – in dieser Debatte fiel es zwar noch einmal –, dass Kontakte von Loverboys zu Mädchen in sozialen Medien entstehen. Inzwischen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die meisten dieser vermeintlichen Liebesbeziehungen über diesen Weg entstehen. Daher müssen gefährdete Mädchen dort abgeholt und geschützt werden. Zum anderen kratzt der Antrag leider ziemlich an der Oberfläche. Zu vermissen sind die Kernproblematiken, dass hinter dem Loverboy nicht nur ein Typ steht, sondern Hintermänner, die wiederum den Loverboy anheuern, und dass die Loverboy-Methode in der Kriminalstatistik nicht erfasst wird. Daher liefert uns der Antrag keine solide Diskussionsgrundlage. Allein ein Thema in den Raum zu werfen, genügt leider nicht, zumal wir rund um das Prostituiertenschutzgesetz schon unzählige Male insbesondere über die Möglichkeit des Ausstiegs diskutiert haben, doch anscheinend ohne die Verfasser dieses Antrags, was mir die Einlassung des Kollegen Feineis bestätigt, insofern als er die Loverboys mit dem Prostituiertenschutzgesetz in Verbindung bringt.
Wenn es aber um die Beratung fundierter Vorschläge geht, wie Mädchen und im Übrigen auch Jungen vor Loverboy-Fallen bewahrt werden können, ist die CDU gern dabei. So allerdings nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn die CDU-Fraktion die Grundidee von W.I.R bei dessen Gründung im Jahr 2015 inzwischen schon durchaus begrüßt hat, so ließ die praktische
Arbeit bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in vielen Punkten dann doch zu wünschen übrig. Das wissen wir alle, das möchte ich Ihnen jetzt nicht noch einmal aufzählen.
Aber nach zahlreichen Anpassungen scheinen Arbeitgeber, Flüchtlinge und Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nun die Arbeit von W.I.R nicht nur zu respektieren, sondern auch zu nutzen. Das ist insofern bemerkenswert, weil noch im Jahr 2017 zahlreiche Protagonisten, die mit der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu tun haben, angaben, W.I.R nicht zu kennen oder auch nicht zu wissen, was W.I.R wäre.
W.I.R ist in seiner jetzigen Programmatik bis zum 30. Juni 2020 befristet. Daher ist der Ansatz des rot-grünen Antrags richtig, die Zielgruppe von W.I.R um andere Gruppen mit speziellen Vermittlungshemmnissen zu erweitern, die denen der Flüchtlinge ähneln. So geht kein Wissen verloren, und die Investitionen, die ja nicht wenige waren, die in W.I.R geflossen sind, zahlen sich auch noch in der Zukunft aus. Gerade bei jenen, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit aber nach Hamburg kommen, scheitert die Arbeit oder der Wille zu arbeiten oft daran, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zueinanderfinden. Die im März des vergangenen Jahres durchgeführte Obdachlosen- und Wohnungslosenuntersuchung belegte, dass ein großer Teil der wachsenden Zahl der Menschen – das muss man leider sagen –, die auf der Straße leben, auf der Suche nach Arbeit nach Hamburg gekommen ist und sofort wieder auf der Straße gelandet ist; nach eigenen Angaben aufgrund von fehlender Information und Beratung, aber auch wegen des Fehlens von günstigem Wohnraum.
Wer W.I.R zur niedrigschwelligen Arbeitsmarktberatung für EU-Zuwanderer erweitern will, muss die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit aber mitdenken. Sie kann einfach nicht losgelöst von der ganzen Thematik betrachtet werden. Diese Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit ist bis Ende des nächsten Jahres vom Europäischen Sozialfonds finanziert, und sie kommt immer zum Einsatz, wenn das Kind sozusagen schon in den Brunnen gefallen ist, wenn es Probleme mit zum Beispiel ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen gibt, denn zur Wahrheit gehört auch – da verrate ich Ihnen auch kein Geheimnis –, dass es gerade in diesem Bereich nicht nur eitel Sonnenschein gibt, was die Arbeitsverhältnisse anbelangt. Genauso wie ein markantes Defizit, das sowohl die Obdachlosen- und Wohnungslosenuntersuchung als auch die Evaluierung der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit selbst erwähnt, das Fehlen von günstigen niedrigschwelligen Unterkunftsmöglichkeiten für EU-Bürger, die nach Hamburg kommen, um hier Arbeit zu suchen und auch tatsächlich zu arbeiten.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag zum einen, die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit über das Jahr 2020 weiterzudenken und gemeinsam mit Handels- und Handwerkskammer und den Wirtschaftsverbänden ein Konzept für günstige niedrigschwellige Unterkunftsmöglichkeiten für arbeitsuchende EU-Bürger zu erstellen. Wir stimmen dem rot-grünen Antrag daher zu und werten das Signal, unseren Antrag an den Ausschuss überweisen zu wollen, nicht als Beerdigung zweiter Klasse, sondern hoffen auf neue konstruktive Wege. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den vorliegenden Antrag liest, dann weiß man, dass zumindest bei der antragstellenden Fraktion insoweit die Welt in Ordnung zu sein scheint, als dass sie sich auch durch rein gar nichts erschüttern lässt. Zum wiederholten Male finden wir hier die altbekannten Forderungen zum Thema Hartz IV in gebündelter Form. Leider ist es mir nicht wie Herrn Schwieger möglich, zu jedem Punkt, der aufgeführt worden ist – es liest sich wie ein kleines Wahlprogramm –, Stellung zu nehmen, zumal wir erst kürzlich an dieser Stelle ausführlich über die Erhöhung des Bildungs- und Teilhabegesetzes auf Bundesebene gesprochen haben, das schon am 1. Juli dieses Jahres, also sehr bald, in Kraft tritt.
Der vorliegende Antrag wirft indes bei mir mehr Fragen auf, als dass er welche beantwortet. Wenn zum Beispiel kritisiert wird, dass sich der Kunde den Erfordernissen des Marktes anpassen müsse, um vermittelbar zu werden, dann frage ich mich, wie es denn sonst laufen soll. Soll sich der Markt an den Kunden anpassen? Ist das Ihre neue Idee?
Ähnliches frage ich mich auch bei der Unterstellung, es würde stets der Verdacht der Unwilligkeit und des Missbrauchs gegenüber dem Kunden im Raum stehen. Wen meinen Sie denn mit dieser Unterstellung? Doch nicht etwa die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern?
Auch in Bezug auf das Wohnen sucht sich die antragstellende Fraktion den falschen Gegner heraus. Hier krankt es nämlich vor allem daran, dass es an den passenden Wohnungen für die Zielgruppe fehlt. Daher nutzen die Jobcenter-Mitarbeiter, wo sie können, die schon durchaus vorhandenen Spielräume. Hier ist der Senat gefragt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bevor es hierzu große Widerworte gibt, ja, er tut es bereits. Doch in der Summe sinkt trotz alledem vor allem für die vordringlich Wohnungssuchenden der Bestand an WA-gebundenen Wohnungen um mehr als die Hälfte von 36 610 Wohnungen Anfang 2018 auf 18 000 im Jahr 2030.
Dann ist in dem Antrag wieder die alte Leier mit der Abschaffung der Sanktionen zu finden. Das Prinzip des Förderns und Forderns findet in dem Antrag nicht einmal Erwähnung, ebenso wenig verraten Sie, welche Instrumente Sie den Mitarbeitern in den Jobcentern stattdessen anheimstellen wollen, wie sie den Kunden begegnen sollen, die jegliche Form der Zusammenarbeit verweigern. Da kann es durchaus sinnvoll sein, wenn schon in den gängigsten Fremdsprachen informiert werden soll, nicht nur über Rechte, so wie in dem Antrag gewünscht, sondern auch über die Pflichten zu informieren.
Gleichwohl entbindet all diese Kritik an dem Antrag den rot-grünen Senat nicht von der Pflicht zu prüfen, ob die Personalausstattung in den Jobcentern angesichts der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter ausreichend ist, woran wir unsere Zweifel haben. Hier werden wir den Senat nicht aus seiner Pflicht entlassen.
Die antragstellende Fraktion wirft der SPD einen weiten Interpretationsspielraum vor. Doch der vorgelegte Antrag selbst – erlauben Sie mir diese Bemerkung noch am Schluss – strotzt nur so vor schwammigen Begriffen und Allgemeinschauplätzen. Vom zeitgemäßen Niveau über Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhen bis hin zur großzügigen Anerkennung von wichtigen Gründen bei den Meldeversäumnissen ist da die Rede. Um diese Begrifflichkeiten mit Leben zu füllen und Ant
worten auf die wichtigen Fragen zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erhalten, stimmen wir dennoch der Überweisung an den Ausschuss zu, zumal auch wir der Ansicht sind, dass unser sehr guter Sozialstaat dennoch kleine Lücken enthält, die es zu schließen gilt, sodass wir immer wieder aufs Neue darüber diskutieren müssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Worten meines Vorredners nicht so viel hinzuzufügen. Allerdings habe ich erhofft oder auch erwartet, dass er den Schwerpunkt mehr im sozialen Bereich hat; es ist ein Antrag im sozialen Bereich, für den Sozialausschuss. Aber es war auch so gut, denn ich habe doch sehr viele Forderungen unserer innenpolitischen Sprecher eben erneut hören können. Danke dafür.
Grundsätzlich ist alles begrüßenswert, was die Situation der Menschen auf dem Hansaplatz, aber auch die Situation des Platzes selbst verbessert. Ausdrücklich gut finde ich in dem Antrag, dass er die präventiven Maßnahmen mit aufnimmt, also Maßnahmen, die präventiv gegen die Kriminalität wirken sollen, denn es kann nicht sein – auch immer wieder eine Forderung von uns –, dass es Plätze in Hamburg gibt, über die sich Frauen nachts nicht zu gehen trauen. Zum anderen ist die niedrigschwellige Beratungs- und Anlaufstelle sehr zu begrüßen, denn hier geht es gerade nicht um kontrollierten Konsum, der eventuell eine magnetische Wirkung für die Szene am Hansaplatz entfalten könnte, es geht um Hilfe und Unterstützung, und das ist auch aus unserer Sicht der richtige Ansatz. Trotz alledem haben wir noch einige Fragen, was die konkrete Ausgestaltung der Beratungsstelle anbelangt, und deshalb beantragen wir heute auch noch einmal die Überweisung zur tiefergehenden Beratung an den Fachausschuss.
Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. Bei der Unterstellung, dass hier repressiven Maßnahmen ein sozialer Anstrich verliehen werden solle, gehen wir nicht mit. Und wenn DIE LINKE ernsthafte Detailfragen hat, dann kann sie einfach unserem Überweisungsbegehren zustimmen und dann auch alles zur Ausgestaltung der Beratungsstelle klären im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zuallererst richtet sich natürlich auch unser Dank an all diejenigen, die sich, egal wo, ehrenamtlich engagieren in unserer Stadt, und an diejenigen, die sich auch noch darüber hinaus engagieren, an den Beteiligungsverfahren teilnehmen und sich der großen Frage stellen: Wie kann man die Zukunft des Ehrenamts auch weiterhin sichern?
Denn das Ehrenamt ist nicht nur, wie es in dem Antragstext von Rot-Grün steht, wichtig für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, vielmehr ist es das Fundament unserer Gesellschaft, zum Beispiel auch im berufsspezifischen Ehrenamt in der Kammer, im Prüfungsausschuss am Ende einer dualen Ausbildung oder bei einem Sozialpartner.
Die Fortschreibung der Engagementstrategie ist daher ein logischer Schritt, den wir unterstützen. Allerdings springt sie uns teilweise zu kurz und denkt nicht weit genug. Deshalb auch heute unser Zusatzantrag.
Da ist zum Beispiel der richtige Punkt in der vorgelegten Drucksache, dass mehr Schüler für das ehrenamtliche Engagement begeistert werden sollen. Dafür ist aber auch mehr Personal bei den Freiwilligenagenturen notwendig, denn nur so können die dort Tätigen in Schulen oder auf Messen gehen und für das Ehrenamt werben.
Mehr gestalterischen Willen von Rot-Grün hätte ich mir auch gewünscht im Hinblick auf die Einführung
einer Ehrenamtskarte "Hamburg sagt Danke", die kleinere Vergünstigungen für Ehrenämtler vorsieht, wie wir es in unserem Antrag gefordert haben. Aber der Antrag wurde, wie nicht anders erwartet, in der letzten Sitzung des Sozialausschusses beerdigt. Immer wieder Hauptargument, gerade von Rot-Grün, war die überbordende Bürokratie für zum Beispiel Sportvereine, und deswegen wurde unser Antrag sang- und klanglos abgelehnt. Doch wenn man schon erkennt – und das verstehe ich nicht –, dass die Vereine unter der Last der Bürokratie leiden, warum hat man dann nicht den politischen Anspruch an sich, die Vereine so weit wie möglich zu entlasten? Daher fordern wir in unserem Antrag auch, die Beratungskompetenz der Freiwilligenagenturen gerade für Bürokratiefragen von Vereinen auszubauen. Aber immerhin hat RotGrün eine Forderung von uns abgeschrieben und beantragt nun selbst die Prüfung von Sonderkonditionen/Vergünstigungen für Engagierte. Da ist also noch Hoffnung.
Rot-Grün möchte die Zielgruppe der Engagierten zu Recht erweitern. Künftig soll man zum Beispiel mehr Flüchtlinge oder Migranten für das Ehrenamt gewinnen. Dies ist aber kein Selbstläufer, meine Damen und Herren, sondern erfordert eine spezielle Beratung durch die Freiwilligenagenturen, und auch für diese neue Art der Ansprache wird wieder mehr Personal notwendig. Weiterdenken ist also das A und O, wenn man es ernst meint mit dem Ehrenamt. Sonst bleiben die Ziele der Engagementstrategie, so gut sie gemeint sein mögen, leider nur ein Papiertiger.
Der Antrag der LINKEN erkennt zwar das Defizit der Engagementstrategie beziehungsweise ihrer Fortschreibung, das auch wir sehen, nämlich dass die Fortschreibung der Vielfalt des Ehrenamts nicht vollumfänglich gerecht wird. Allerdings zieht die Links-Fraktion aus unserer Sicht die völlig falschen Schlüsse aus dieser Erkenntnis, denn der Tenor des Petitums lautet mehr oder weniger: Mehr Geld überall für alle. Das ist nicht der richtige Lösungsansatz.
Trotz alledem möchten wir alle Anträge noch einmal im Ausschuss beraten und haben das auch beantragt, um das wichtige Thema Ehrenamt auf so viele Schultern wie möglich zu stellen oder die Rückendeckung so groß wie möglich zu machen und hier keinen Alleingang irgendwelcher Parteien hinzulegen. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Schwieger, ich hätte nicht gedacht, dass unsere
Debattenbeiträge sich einmal derart ähneln werden,
aber sie tun es in der Tat. Denn der Antrag, den DIE LINKE hier vorgelegt hat, hört sich wirklich wie ein Wahlprogramm an. Er hört sich wahrscheinlich nicht nur danach an; er wird auch eines sein, denn eine wirklich neue Forderung ist nicht dabei. Er ist tatsächlich nur ein Potpourri alter und sehr allgemeiner Forderungen, die zum Teil längst überholt sind.
Wie Herr Schwieger vermisse auch ich das Thema Armutsprävention. Wir alle wissen, dass Frauen mit keiner oder schlechter beruflicher Qualifikation besonders gefährdet sind, was das Thema Armut anbelangt. Darüber schweigt sich der Antrag völlig aus. Bei Forderungen wie beitragsfreies Frühstück in der Kita muss weitergedacht werden. Was bringt es einer alleinerziehenden Hamburgerin, wenn sie in unserer Stadt nicht einmal einen Kitaplatz findet?
Auch das pauschale Herstellen zwischen Armutsrisiko auf der einen Seite und Teilzeitstellen auf der anderen Seite hilft nicht weiter. Zum jetzigen Zeitpunkt ein neues, aus Landesmitteln finanziertes Programm für Langzeitarbeitslose aufzulegen, hört sich zwar toll an, aber warten wir doch erst einmal ab, welche Wirkung die Umsetzung der Änderung des SGB in diesem Punkt entfalten wird.
Aus meiner Sicht ist es verantwortungslos, so zu tun, als würde in puncto Armutsprävention oder Bekämpfung gar nichts passieren. Das gilt zum Beispiel für die Forderung, die vom Bund finanzierten Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket durch Landesmittel aufzustocken. Der Antrag schweigt sich darüber aus, dass die Mittelerhöhung auf Bundesebene schon längst beschlossene Sache ist. Am 1. Juli tritt das von der CDU/CSUBundestagsfraktion mit der SPD vorangetriebene Familienstärkungsgesetz in Kraft. In dem Gesetz wird es gerade um das gehen, was in diesem Antrag steht: um die zielgenaue Stärkung von Familien, nicht aus der Gießkanne, sondern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistung für Bildung und Teilhabe. Dort konnte sich – ich sage es immer wieder gern – unser familienpolitischer Sprecher Marcus Weinberg durchsetzen,
als es darum ging, den Teilhabebetrag aufzustocken. So viel noch einmal zum Thema Wahlkampf. Für den Sportverein oder den Musikunterricht gibt es künftig nicht nur 10 Euro, sondern 15 Euro. Das ist besonders wichtig für Hamburg,
weil hier die Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren durchschnittlich 11,98 Euro pro Monat, teilweise sogar ein bisschen mehr, für ihre Vereinsmitgliedschaft berappen müssen.
Auch die aufsuchende Seniorenarbeit kommt in Hamburg flächendeckend, wie es der Antrag fordert. Hier mache ich noch einmal etwas Werbung für den Senat. Natürlich hätte sie nach unserem Geschmack auch wesentlich schneller und ambitionierter durch Rot-Grün voranschreiten können, da es wichtig ist, die Senioren zu Hause aufzusuchen und über die Angebote zu informieren, und das nicht nur punktuell.
Eine wichtige Arbeit vor Ort in den Bezirken leisten aber auch die Stadtteilkulturzentren. Da gebe ich den LINKEN recht: Es ist mühselig und armselig, dass wir immer wieder aufs Neue einem rot-grünen Senat erklären müssen, wie wichtig die auskömmliche Finanzierung dieser Stadtteilkulturzentren ist.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir als CDU-Fraktion uns niemals einer Diskussion über Prävention und Bekämpfung von Armut versperren werden. Und – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD –, es bringt einen wahrscheinlich in der Sache nicht weiter, immer gebetsmühlenartig alle vermeintlichen Erfolge in diesem Bereich herunterzubeten.
Dennoch werden wir heute einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen, denn die Forderungen kratzen dafür zu sehr an der Oberfläche.
Eines noch zum Schluss: Morgen haben wir den Sozialausschuss. Eine Forderung, die wir dort beraten werden, ist ein Antrag der LINKEN; das ist, wen es interessiert, TOP 1. Da geht es um den Antrag: "Zuschlag zur Grundsicherung im Alter einführen und erhöhte Lebenshaltungskosten in Hamburg berücksichtigen". Ich freue mich auf diese Beratung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Wir unterstützen die Überlegungen der Regierungsfraktionen, die eingesparten Mittel für die Finanzierung eines Landesarbeitsmarktprogramms zu nutzen, um die Anleitungs- und Overheadkosten von Beschäftigungsträgern zu finanzieren. Allerdings ist uns die Herangehensweise, die hier vorgeschlagen wird, zu kurz gesprungen; daher auch unser Ergänzungsantrag. Denn gegenüber dem bisherigen Programm müsste sich eigentlich auch der Bedarf von Anleitungs- und Overheadkosten bei den Beschäftigungsträgern
geändert haben. Daher reicht die von Rot-Grün geforderte Information allein über die Höhe, wie viel man denn hier einspart, wie hoch also das Entlastungspotenzial ist, aus unserer Sicht nicht aus als Informationsgrundlage für weitere Entscheidungen.
Daher ist es zwingend notwendig, den Senat erst einmal zu bitten zu prüfen, wie überhaupt die Bedarfe für ein solches Landesprogramm aussehen könnten. Da stellen sich Fragen wie: Was ist konkret mit welchen Kosten zu wann weggefallen? Was ist überhaupt noch nötig? Das sind die Fragen, die es zu klären gilt, sonst ist der Antrag hier leider ein reiner Show-Antrag. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Ergänzungsantrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich den vorliegenden Antrag richtig verstehe, dann fordert er unter I.a eine ohnehin bestehende Rechtslage, denn die Bundesländer können sowieso nur im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg bringen, und eben gerade nicht im Alleingang. Das regelt Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, meine Damen und Herren. Auch hier.
Allerdings heißt das im Umkehrschluss nicht, dass Hamburg nicht eine verbindliche Aufnahmeerklärung bezüglich der Bootsflüchtlinge gegenüber dem BAMF abgeben darf, und das ist auch völlig zulässig. Das ist innerdeutsche Zusammenarbeit in den Migrationsfragen. Es ist gängige Praxis, dass hier Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten.
Unter I.b fordert die antragstellende Fraktion dann eine angemessene Aufnahmebereitschaft insbesondere der osteuropäischen Staaten. Was auch immer angemessen in diesem Zusammenhang heißen mag,
ich denke, hier gibt es sicherlich diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen in diesem Hause, könnte die antragstellende Fraktion auch ihr wahres Gesicht zeigen und gleich beantragen, dass sie einfach keine Bootsflüchtlinge in Hamburg haben möchte. Das wäre nämlich die Wahrheit.
Denn ein jeder weiß, in wie weiter Ferne eine angemessene Aufnahmebereitschaft von Ländern wie Ungarn und Polen ist.
Einen Punkt II enthält das Petitum glücklicherweise dann schon gar nicht mehr.
Aber unabhängig von jeder rechtlichen Einordnung oder allen anderen Faktoren gibt es, wie von meinem Vorredner auch schon erwähnt, eine humanitäre Komponente, über die der vorliegende Antrag kein einziges Wort verliert. Es gibt nämlich auch die Macht des Faktischen, und da ist es völlig zweitrangig, ob irgendwelche Schlepper indirekt bei ihrer Arbeit unterstützt werden oder ein Präzedenzfall geschaffen wird: Wenn Menschen tagelang unter katastrophalen Bedingungen über das Meer schippern, besteht eine humanitäre Pflicht zu helfen. Dieser Wertekompass scheint leider nicht Konsens in diesem Hause zu sein, denn der Antrag enthält wirklich kein einziges Wort des Mitgefühls gegenüber den Menschen, die gestartet sind voller Hoffnung in ein neues Leben und auf dem Meer gelandet sind. Deshalb ein klares Nein von uns zu diesem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als mich neulich jemand gefragt hat, was es mir bedeuten würde, als Frau in der Hamburgischen Bürgerschaft zu sitzen, habe ich geantwortet, dass es mir nichts bedeutet, als Frau hier sitzen zu dürfen, weil es für mich selbstverständlich und Normalität ist.
Doch allein die Frage zeigt, dass das nicht gesellschaftlicher Konsens zu sein scheint. Die Diskussion hier zeigt es auch.
Daher waren die vielen interessanten Veranstaltungen rund um das Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht völlig richtig, damit das gesellschaftliche Bewusstsein hier immer wieder aufs Neue ge
schärft wird. Gerade in Zeiten, in denen manche eine gesellschaftliche Rolle rückwärts der Frau einfordern, sind solche Veranstaltungen, die uns immer wieder daran erinnern, dass das Frauenwahlrecht keineswegs immer eine Selbstverständlichkeit war, von großer Bedeutung. Es sind aber nicht nur die populistischen Strömungen, die Frauen in das vermeintlich Altbewährte, Geborgene zurückdrängen möchten, sondern auch andere gesellschaftliche Entwicklungen, die sich beispielsweise das Recht herausnehmen, zu definieren, was eine gute Mutter ist und was eben nicht.
Doch vor dem Hintergrund der zahlreichen Veranstaltungen zum Frauenwahlrecht auf bürgerschaftlicher und bezirklicher Ebene und in den frauenpolitischen Organisationen der Parteien habe ich mich ein klein wenig gefragt, ob der SPD heute kein aktuelleres politisches Thema einfällt,
das die Hamburgerinnen und Hamburger aktuell vor zwei so wichtigen Wahlen umtreibt.
Außerdem haben wir erst vor wenigen Wochen hier, wenn auch sicherlich nicht abschließend, über ein mögliches Paritätsgesetz diskutiert. Zu dessen rechtlicher Einordnung hat mein Kollege Richard Seelmaecker seinerzeit schon umfangreich Stellung genommen. Aber unabhängig davon, wie wir hier über irgendwelche Quoten oder Ähnliches denken – es gibt für beide Seiten, denke ich, vernünftige Argumente –,
darf es in keinem Fall bei dem stumpfen Einhalten von Quoten bleiben, wenn es um wahre Gleichberechtigung von Mann und Frau in Demokratie und Gesellschaft geht.
Denn Quoten verführen auch dazu, davon auszugehen, dass es sich durch das reine Einhalten dieser mit der Förderung von Frauen getan hat und die Weste somit rein ist. Das kann wiederum manchmal dazu führen, dass Frauen in Schlüsselpositionen sitzen, dort aber in Wirklichkeit nichts zu melden haben.
Frauen wirklich zu beteiligen bedeutet, den Willen zu haben, die politische Infrastruktur auf den Kopf zu stellen und dafür Sorge zu tragen, Kinder und Politik beziehungsweise Familie und politische Karriere mit praktischen Ansätzen und nicht nur durch reine Akzeptanz zu vereinbaren. Hier bietet uns sicherlich die Digitalisierung eine riesige Chance.
Das gilt nicht nur für die Parlamente und die Parteien, sondern auch für den vorpolitischen Raum. Denn politische Willensbildung und Mitgestaltung durch Frauen beginnt sicherlich nicht erst in der Hamburgischen Bürgerschaft, sondern zum Beispiel schon in den vielen Bürgervereinen in den Stadtteilen.
Im Jahr 1980 regelte das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz das Recht auf gleiches Entgelt. Knapp 40 Jahre später scheinen wir in diesem Punkt gefühlt nicht weitergekommen zu sein, doch die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frau ist auch heutzutage der Schlüssel, wenn es um politische Teilhabe von Frauen geht. Ob man es wahrhaben will oder nicht, politisches Engagement muss man sich leisten können. Wie hoch der Gehaltsunterschied zwischen Mann und Frau tatsächlich ist, ist umstritten, aber es gibt ihn; das ist wohl unstrittig. Deshalb war es auch richtig, dass das Thema durch das Entgeltgleichheitsgesetz unter anderem durch den Einsatz des frauenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, auf die politische Agenda gesetzt worden ist.
Im Juli dieses Jahres wird das Gesetz erstmals in Berlin evaluiert und wir schauen gespannt nach Berlin.
Lassen Sie mich zum Schluss eine persönliche Bitte an Sie alle richten, insbesondere in diese Richtung des Hauses: Lassen Sie uns versuchen, das Thema Frauen und Politik positiv zu besetzen. Nur durch Kostüme, durch das gebetsmühlenartige Vorbeten, wie schlecht es um die Frauen in der Politik und wie besonders schlecht es um die Frauen in dieser und jener Partei bestellt sei,
werden Sie sicherlich keine Frau dafür gewinnen können, sich politisch zu engagieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, dass aufgrund der Ergebnisse der vor einem Jahr durchgeführten Befragung von obdach- und wohnungslosen Menschen schon längst Maßnahmen durch den Senat hätten ergriffen werden müssen und dass es nicht genügt, dass die bisher einzige Konsequenz eine Fachtagung über ein Jahr später ist, müsste Konsens sein, ist es aber anscheinend nicht, wie wir eben von der SPD gehört haben. Da läuft alles gut, obwohl wir faktisch wissen, dass nicht mehr Sozialarbeiter auf unseren Straßen sind.
Der Antrag der LINKEN geht in zweierlei Hinsicht in die falsche Richtung. Zum einen beinhaltet er einen Widerspruch. Zunächst ist die Rede von den 71 Prozent der arbeitslosen Obdachlosen nicht deutscher Herkunft, die nach Hamburg kommen, um hier zu arbeiten. DIE LINKE leitet daraus ab, diese Menschen in neue Hilfesysteme stecken zu wollen. Ist das aber wirklich der richtige Weg, um arbeitswilligen Menschen zu begegnen? Ist es nicht zum Beispiel zielführender, die Bedarfe der Wirtschaft auf der einen Seite und die der arbeitssuchenden Menschen auf der anderen Seite zusammenzubringen und dann vielleicht diejenigen Unternehmen, die diese Menschen beschäftigen, mit Deutschkursen oder gar Wohnmöglichkeiten zu unterstützen?
Zum anderen ist in dem Antrag der LINKEN – das wurde von Frau Bekeris eben schon ausführlich erwähnt – von Vertreibungspolitik des Senats die Rede. An dieser Stelle muss ich den Senat ausdrücklich in Schutz nehmen. Gemeint ist hier in der Praxis keineswegs eine Vertreibung, sondern es geht darum, Menschen durch Beratungen eine Lebensperspektive zu geben, wenn der Weg in Hamburg endgültig gescheitert ist. Diese Lebensperspektive kann dann auch die Rückführung in das Heimatland bedeuten, denn mit Sehnsüchten der Menschen sollte hier nicht gespielt werden. Es wäre verantwortungslos, den Eindruck zu erwecken, dass der Hamburger Arbeitsmarkt jedem Menschen, egal welche Qualifikation er mitbringt, eine Chance bietet. Tatsächlich müssen wohl Wege gefunden werden, wie die betroffenen Menschen über die europäische Zusammenarbeit in ihren Heimatländern in ihrer Heimatsprache weitergebildet werden können. Hierfür ist es erforderlich, dass die Hamburger Sozialarbeiter mit ihren Kollegen in den Herkunftsländern kooperieren. Das ist nicht nur erforderlich, sondern aus unserer Sicht sogar unumgänglich. Darüber, wie das in der Praxis funktionieren kann, würden wir gern mit Ihnen im Fachausschuss beraten. Deshalb stimmen wir einer Überweisung des Antrags dorthin zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die SPD das wichtige Thema zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention trotz der gestern schon gelaufenen Landespressekonferenz heute noch einmal so prominent in der Aktuellen Stunde angemeldet hat. Ich konnte gestern leider nicht selbst dabei sein bei der Pressekonferenz, habe aber natürlich die Pressemitteilung der BASFI im Nachgang gelesen. Ohne die Richtigkeit des Handelns infrage stellen zu wollen, hat mich der folgende Satz doch schon etwas erstaunt. Zitat:
"Die Behörde für Umwelt und Energie hat eine Leichte-Sprache-Version des Flyers 'Müll trennen lohnt sich' verbreitet."
Es ist in keiner Weise meine Absicht, das Thema Inklusion irgendwie ins Lächerliche ziehen zu wollen, aber ist das tatsächlich ein Meilenstein in einem Tätigkeitsbericht des Senats für die Zeit von 2015 bis 2018? So richtig und gut der Landesaktionsplan, die darin verankerten Maßnahmen und seine Fortschreibung auch sein mögen, denke ich, dass wir uns alle einig sind, dass wir von einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen noch sehr weit entfernt sind, leider.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns hier handfestere Ziele stecken, zum Beispiel auf der bezirklichen Ebene, wenn es um die Genehmigung von Bauvorhaben geht. Dort müssen sich alle dafür einsetzen, dass über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus behindertengerechte Wohnungen in Neubauten gewährleistet und die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkung berücksichtigt werden.
Aber nicht nur bei dem Thema Bauen ist ein Mehr an Sensibilität von uns allen gefragt. So hatte es der rot-grüne Senat zuletzt bei dem Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen nicht gerade eilig, die EU-Richtlinie umzusetzen. Die hätte nämlich schon im September 2018 umgesetzt werden müssen. Die Drucksache wurde leider erst im Januar dieses Jahres vorgelegt. Wem aber gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein echtes Anliegen ist, dem darf so etwas nicht passieren. Das vermittelt nicht nur ein schlechtes Gefühl in Richtung der betroffenen Menschen, sondern erfüllt auch mich mit Sorge, was die Umsetzung der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes anbelangt, die dieses Jahr in Kraft treten. In Zukunft wird es auf der einen Seite die ganz persönliche Unterstützung geben, die ein Mensch aufgrund seiner Behinderung benötigt, und auf der anderen Seite die Unterstützung zum Lebensunterhalt für bedürftige Personen. Diese Trennung der Hilfearten ist ein echter inhaltlicher Paradigmenwechsel, der aber auch sehr viele Menschen in unserer Stadt verunsichern wird.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Liebe Frau Rath, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Jäck?
Nein, jetzt nicht. Vielen Dank.
Deshalb wird auf der Tagesordnung für die nächste Bürgerschaftssitzung ein Antrag meiner Fraktion stehen, der fordert, die Leistungsberechtigten rechtzeitig über die Veränderungen zu informieren.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zu dem großen Themenkomplex Arbeit sagen. Dass zirka zwei Drittel der fast 4 800 Unternehmen mit über 20 Beschäftigten keine Menschen mit einer Behinderung beschäftigen oder ausbilden und dadurch die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen müssen, ist gewiss kein Ruhmesblatt. Nun hört man aber von den unterschiedlichsten Seiten, auch von der FDP, dass es die Unternehmen vorziehen würden, die Ausgleichsabgabe zu zahlen, anstatt sich um Inklusion in ihren Unternehmen zu kümmern. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Da
mit macht man es sich sehr einfach, und ich kann Sie nur bitten, mit diesem Unternehmen-Bashing aufzuhören. "Aktion Mensch" ist da in der Bilanz zu zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention wesentlich toleranter und differenzierter gewesen. Hier werden nämlich die wirklichen Hürden für die Unternehmen angesprochen: die überbordende Bürokratie, der Wunsch der Unternehmer nach Beratung und Begleitung aus einer Hand. Denn gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht über eine große Personalabteilung verfügen, wäre so eine Beratungsstelle aus einer Hand sehr wichtig. Oft sind es aber auch Ängste und das mangelnde Wissen über Unterstützungsangebote. Daher: Lassen Sie uns gemeinsam Barrieren in den Köpfen abbauen, anstatt einfache Sündenböcke für große gesellschaftliche Aufgaben zu suchen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde Ihnen jetzt keine Pressemitteilung der AfD vorlesen, wie das mein Vorredner getan hat. Ja, in Hamburg werden dringend neue Konzepte benötigt, um die Obdachlosigkeit und deren Not zu lindern, aber die Ideen sollen in der Praxis bitte auch umsetzbar sein. Ihre Ideen, liebe Kollegen von der AfD, sind es definitiv nicht.
Denn die Plätze in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften werden in Hamburg in absehbarer Zeit nicht frei werden. Bei den aufgegebenen Flüchtlingsunterkünften sind schlichtweg die Mietverträge ausgelaufen. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Wohnungen ist zurzeit kein Leerstand erkennbar. Im Gegenteil, die Plätze werden infolge der Umsetzung der Bürgerverträge im laufenden Jahr bis 2020 sogar reduziert werden müssen, ohne dass die Zahl der Bewohner in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung drastisch zurückgeht.
Hinzu kommt, dass rund 15 500 Flüchtlinge in öffentlich-rechtlichen Unterkünften über eine Wohnberechtigung verfügen. Weitere knapp 5 000 wohnungslose Menschen kommen hinzu, die ebenfalls eine reguläre Wohnung suchen. Wenn Sie glauben, dass ein Leben in einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen ein Rundum-sorglos-Paket sei, dann kennen Sie die Lebenswirklichkeit der Menschen dort nicht sehr. Real ist jedoch, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist gut, dass es eine Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms gibt, denn in Zeiten von Strömungen, die eine gesellschaftliche Rolle rückwärts anstreben, kann das Thema Gleichstellung nicht hoch genug angesetzt werden. Dabei berücksichtigt das Rahmenprogramm ebenfalls – und das finde ich auch gut –, dass es hier nicht nur um die Gleichstellung von Mann und Frau geht, denn gemeint ist mit dem Rahmenprogramm auch die Verhinderung einer sozialen Spaltung durch Schaffung von Chancengleichheiten. Daher – oder traurigerweise – wird dieser Fortschreibung wohl noch eine weitere folgen und wahrscheinlich noch eine weitere folgen müssen, denn viele Ziele sind noch in weiter Ferne.
So weit die Theorie. Lassen Sie mich einmal einen kleinen Schwenker in die Praxis machen, und zwar zum Thema Teilzeitausbildung. Die findet auch in der Fortschreibung ihre Erwähnung und ist unstrittig ein Instrument gerade für junge Mütter, um sich beruflich zu qualifizieren. Wir alle wissen inzwischen, berufliche Qualifizierung bedeutet, Altersarmut zu vermeiden.
Im Dezember des letzten Jahres hat die Sozialsenatorin im Rahmen eines Zeitungsinterviews und auch innerhalb der Haushaltsberatungen binnen weniger Tage die Teilzeitausbildung gelobt, diese müsse verstärkt gefördert werden. Allerdings frage ich mich, was den Senat bisher daran gehindert hat, sie stärker zu fördern. Daher haben wir auch eine Kleine Anfrage gestellt mit dem aufschlussreichen Titel: Sozialsenatorin will Teilzeitausbildung stärken, doch warum fristet diese – also die Teilzeitausbildung – bisher nur ein Nischendasein?
Die Antwort darauf war ziemlich ernüchternd, denn das Ergebnis war seit dem 1. August letzten Jahres, dass elf Referendare in Teilzeit im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte beschäftigt werden, im Landesbetrieb ZAF/AMD im vergangenen Jahr zwei Teilzeitausbildungsverhältnisse abgeschlossen wurden und im Bereich der Bezirksämter eine Auszubildende in der Fachrichtung Staudengärtnerei in Teilzeitausbildung ist. Hier ist also definitiv noch Luft nach oben. Man kann leider nicht sagen, dass die Stadt Hamburg beim Thema Teilzeitausbildung mit gutem Beispiel vorangeht.
Aber wir unterstützen den Antrag aus der letzten Sitzung und sind schon gespannt auf den Bericht, um einen Istzustand zu erhalten.
Ebenso spannend ist momentan auch, denn es geht doch wirklich um die Chancengleichheit aller Menschen oder um Teilhabe, der Versuch des Senats, das Bundesteilhabegesetz umzusetzen. Dass die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen ihre Zustimmung zum Landesrahmenvertrag noch nicht erteilt hat, ist für uns durchaus nachvollziehbar, denn das Gesetz beziehungsweise dessen Umsetzung zum 1. Januar 2020 ist bisher äußerst nebulös.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Senat in seiner Pressemitteilung die Zweifel der Interessenvertretungen der Betroffenen mit keinem Wort erwähnt, sondern nur zum Falle der Arbeitsgemeinschaft sagt, sie hätte maßgeblich mitgewirkt. Das ist hier echt eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Aber auch unabhängig davon gibt es viele, viele Fragen, was die Umsetzung des Gesetzes anbelangt. Es fängt an bei dem Fallmanagement. Was muss es in Zukunft leisten, damit es dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auch gerecht wird – beiden Interessen –, denn davon wird maßgeblich abhängen, ob der Teilhabeprozess gelingen wird. Auch wissen wir noch gar nicht, um wie viel Personalressourcen es hier eigentlich geht.
Langer Rede kurzer Sinn: Man muss ein wenig pessimistisch sein, darf aber das Beste hoffen. Das gilt auch für die Zukunft des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, das hoffentlich irgendwann überflüssig sein wird. Ich werde das wahrscheinlich nicht mehr miterleben, aber vielleicht mein Sohn. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass der Senat bei der Gebührenkalkulation die Korrektur in puncto Wachdienste, Gebührenausfälle und Unterbelegungsausgleich vorgenommen
hat. Niemandem ist es zu Recht erlaubt, einem Gebührenschuldner kalkulatorisch Gebühren aufzubrummen, zum Beispiel für nicht ausgelastete Räumlichkeiten oder Ähnliches. So weit, so gut. Letztes Jahr hat der Senat nun auf Anweisung des Landesrechnungshofs den Kostendeckungsgrad in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung deutlich erhöht. Dieser Aufforderung des Landesrechnungshofs, muss man sagen, ist der Senat nachgekommen.
Der Antrag der Links-Fraktion liest sich nun so, als sei mehr oder weniger jeder Bewohner einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft davon betroffen. Dies entspricht aber nicht der Wirklichkeit. In den allermeisten Fällen zahlt der Staat die Gebühren und nur bei denjenigen, die über ein eigenes Einkommen verfügen, ist eine finanzielle Beteiligung an den Kosten vorgesehen. Und das ist auch gerecht, denn es geht hier nicht um irgendwelche Staatsgelder, die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung verwendet werden, sondern immerhin sprechen wir doch auch noch von Steuergeldern.
Was für die Bewohner aber nicht gerecht ist, ist die Qualität der Unterkünfte. Auch wenn wir den Antrag der LINKEN ablehnen, vorsichtig ausgedrückt, teilen wir aber die Kritik, was die Qualität in den Unterkünften anbelangt. Es ist der Umstand der sehr unterschiedlichen Unterbringungsarten. Die einen Bewohner leben in sehr schicken Neubauwohnungen, die anderen in Holzpavillons und Containern. Und dabei geht es mir ausdrücklich nicht nur um die unterschiedlichen Bauweisen, hier geht es um hygienische und gesundheitsgefährdende Qualitätsmerkmale. So ergab neulich eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU, das klang hier auch schon einmal an, dass die Unterkunft Waldweg seit Jahren regelmäßig von Kakerlaken befallen wird. Auch von der Unterkunft in der Luruper Hauptstraße hören wir aktuell von kaputten Heizungsanlagen, von massivem Schimmelbefall
und von kalten Containern, in denen Säuglinge leben müssen. In diesem Sinne, Gebühren hin, Gebühren her, diese Formen der Unterbringung sind unmenschlich und nicht zu akzeptieren. Dafür sollte sich der rot-grüne Senat schämen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion. Ja, Sie haben das Problem richtig erkannt. Es gibt durchaus noch Verbesserungsbedarf, was die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten anbelangt. Aber leider ziehen Sie nicht die richtigen Schlüsse aus dieser Erkenntnis. Deshalb wird es von unserer Seite heute auch nur eine Enthaltung geben, denn von den vielen Maßnahmen, die hier geprüft werden sollen, gibt es schon ziemlich viele. Zugegebenermaßen sind diese nicht immer leicht zu finden. Dieser Dschungel ist wohl für die Unternehmen, für die Arbeitsuchenden selbst, für die Jobvermittler und auch für die Effektivität dieser ganzen Angebote das zentrale Problem.
Aber auch in einem weiteren Punkt springt der Antrag der FDP leider zu kurz, nämlich bei der Frage, ob die Verbesserung von W.I.R wirklich der richtige Weg ist. So sinnvoll W.I.R im Jahr 2016 und vielleicht auch 2017 gewesen sein mag, als es noch nicht viel anderes gab, umso mehr stellt sich jetzt die Frage, wie sinnvoll und gerechtfertigt dieser Sonderstatus immer noch ist. Die letzte Auswertung zu W.I.R gibt es nur online und ist aus dem Jahr 2017 mit Stand 2016. Auch deshalb fragen wir uns: Was kann W.I.R besser als das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder die Jugendberufsagenturen? Auch diese Institutionen haben sich mittlerweile und Gott sei Dank auf die Zielgruppe der Geflüchteten eingestellt, und hier ist aus unserer Sicht der Verbesserungsbedarf, nachhaltigen Vermittlungserfolg der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu erreichen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Unabhängig von ihrer Blutleere wirft diese Drucksache leider bei mir mehr Fragen auf, als dass sie welche beantwortet. Daher begrüße ich außerordentlich den mehrheitlichen Überweisungswunsch an den Fachausschuss. Die Zusammenarbeit der an der JBA beteiligten Partner soll besser werden, die Berufsberatung an den Schulen einheitlicher und der JBA-Spirit soll für das Personal erhalten bleiben. Eigentlich läuft alles ganz gut, jedenfalls ist das die Aussage der 240 000 Euro teuren Evaluation. Es wäre doch auch schön, wenn die Umsetzung der JBA so gut gelänge, denn schließlich ist es noch eine Idee aus CDU-Regierungszeiten. Ich werde nicht müde, das zu erwähnen.
Allerdings finde ich es sehr erstaunlich, dass diese Evaluation mehr oder weniger ohne Zahlen auskommt. Wie viele Kunden kommen auf einen Berater? Wie nachhaltig sind Vermittlungserfolge jeweils wohin? Wie viele junge Erwachsene werden nicht erreicht? Keiner soll verloren gehen, so das richtige Motto der JBA, doch inwiefern wird dieses Motto konkret in welchem Umfang erfüllt oder eben nicht? All diese Fragen bleiben für mich hier unbeantwortet.
Eingangs weist die Drucksache darauf hin, dass die JBA nun auch Geflüchtete unter 25 Jahren betreut – das ist ein sehr kleiner Abschnitt –, und dann wird verwiesen auf die Anlage 5. Und zur quantitativen Entwicklung der Anzahl der Jugendlichen aus den wichtigsten acht Herkunftsländern in dieser Anlage werden die wichtigsten acht Herkunftsländer, auf die sich die Studie bezieht, überhaupt nicht benannt.
Wie viele AvM-Dual-Absolventen betreut die JBA eigentlich? Begrüßenswert ist, dass jetzt anscheinend wenigstens die Daten gespeichert werden vonseiten des HIBB, aber es sind noch viele Fragen unbeantwortet.
Und dann sind da noch die Stellungnahmen der Akteure. Kurz möchte ich eingehen auf die der Handwerkskammer, die zu Recht auf dieses wichtige Problem hinweist, dass die Zahl der Studienanfänger steigt, die Zahl derjenigen, die eine duale Ausbildung beginnen, sinkt. Es brechen aber viel mehr junge Menschen ihr Studium ab als diejenigen, die eine Ausbildung beginnen. Hier ist ein Fehler im System, und das ist auch ein Thema der Jugendberufsagentur. Zwar befasst sich diese Evaluation mit dem Thema der Berufsorientierung, aber nicht ansatzweise in dem Umfang, wie dies geschehen müsste.
Ich könnte jetzt so an dieser Stelle noch weitermachen, aber das wollen Sie nicht, das möchte ich nicht, und ich darf das nicht. Und deshalb freue ich mich auf eine sehr konstruktive Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wenn es um den Arbeitsmarkt geht, dann leben wir in
wahrlich guten Zeiten. Dies ist aber anders, als gestern von Herrn Tjarks in der Generaldebatte ausgeführt, nicht der Politik des Hamburger Senats geschuldet, sondern dem unermüdlichen Einsatz der unterschiedlichen Hamburger Unternehmen und ihren Mitarbeitern zu verdanken.
Allerdings profitieren viele Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, bisher noch nicht von dem sogenannten boomenden Arbeitsmarkt. Von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, das sind die Zahlen aus November, sind in unserer Stadt immer noch knapp 18 000 Menschen. Sie haben es gestern nicht in die Generaldebatten von Rot-Grün und die des Ersten Bürgermeisters geschafft und dort keine Erwähnung gefunden. Das finde ich, unabhängig von dem Antrag, der jetzt vorliegt von den Regierungsfraktionen, eine bemerkenswerte Schwerpunktsetzung für jemanden, der sich die Sozialpolitik auf die Fahnen geschrieben hat.
Doch die CDU-geführte Bundesregierung hat ein Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose beschlossen, das den betroffenen Menschen ein umfassendes Coaching ermöglicht. Es ist nun Aufgabe des Hamburger Senats, dieses neue Gesetz zeitnah umzusetzen. Leider wissen wir schon jetzt – es soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten –, dass dies zeitverzögert erfolgen wird. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass die CDU-Fraktion sehr genau beobachten wird, wie dies vonstattengeht und ob das Gesetz seine gewünschte Wirkung erzielt.
Mit Sorge habe ich gestern beobachtet, dass in der Generaldebatte das Thema Fachkräftemangel und Auszubildendengewinnung kein Thema der Regierungsfraktionen oder des Ersten Bürgermeisters war, und das, obwohl das Thema eigentlich zur Chefsache erklärt werden müsste. Nur allein mit der Fachkräftestrategie werden wir in diesem Punkt nicht weiterkommen. Sie mag ein ehrbarer und auch richtiger Ansatz sein, genügt aber keineswegs. Die Menschen in unserer Stadt treibt es um, wenn sie lange auf einen Handwerker warten müssen, oder die Bauwirtschaft, die immer mehr Wohnungen bauen soll, der aber die Menschen fehlen, die diese Wohnungen bauen, und die die Aufträge wegen Personalmangels ablehnen muss. Noch immer ist im Handwerk die Kluft zwischen 800 freien Ausbildungsplätzen und den tatsächlich besetzten wahnsinnig hoch, und wenn man bedenkt, dass freie Lehrstellen nicht meldepflichtig sind, kann davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an Auszubildenden dort noch viel, viel höher ist, geschätzt wird er auf ungefähr 1 200 Lehrlinge, die dem Hamburger Handwerk derzeit fehlen.
Der Satz "Integration findet am Arbeitsplatz statt" wird vielerorts floskelhaft dahingesagt. Das macht ihn inhaltlich nicht falsch, er spiegelt aber keineswegs die Größe dieser Aufgabe wider. Die Arbeitsmarktintegration der vielen Flüchtlinge mit Bleibeperspektive stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar, und den Unternehmen, die sich dieser Herausforderung stellen, kann an dieser Stelle gar nicht genug gedankt werden.
Nur leider stellt sich der Senat seiner Aufgabe in diesem Bereich nicht, nämlich der Aufgabe, transparent darüber zu berichten, wie es um die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge tatsächlich steht.
Sind die Qualifizierungsmaßnahmen der Flüchtlinge deckungsgleich mit den Bedarfen des Arbeitsmarktes, in welchem Maße fließen die Steuergelder der Hamburgerinnen und Hamburger, welche Ziele verfolgen die einzelnen Maßnahmen und werden diese Ziele auch erreicht? Wir fordern, dass ein halbjährlicher Bericht Antworten auf diese Fragen finden soll, den wir, sofern unserem Antrag zugestimmt wird, erstmals im Juni 2019 erwarten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über die sozial abgehängten Menschen in unserer Stadt und wie die Mammutaufgabe der Integration von Flüchtlingen in den kommenden Jahren bewerkstelligt werden soll, habe ich gestern von Rot-Grün in der Generaldebatte nicht viel, also um es klar zu sagen, eigentlich gar nichts gehört.
Das ist insofern erstaunlich, weil es sich auch hier wieder um den Haushaltsplan-Entwurf eines rotgrünen Senats handelt. Aber auch der zentrale Koordinierungsstab für Flüchtlinge beschränkt sich einzig und allein darauf, eine Pressemitteilung nach der anderen herauszugeben, in denen er sich dafür lobt, welche Erstaufnahmen nun geschlossen worden sind. Doch allein damit, Menschen irgendwo abgeschirmt unterzubringen, ist es nicht getan. Menschen unterzubringen ist nicht die ein
zig zu leistende Integrationsarbeit. Damit will ich keineswegs in Abrede stellen, dass Wohnen ein Kernthema ist, was zum Beispiel die Ursachenbekämpfung von Altersarmut und das Gelingen von Integration anbelangt, und dass keine Bleibe zu haben meist der Anfang vom Ende ist.
Herr Tjarks hat gestern wenigstens noch einen Satz zur Flüchtlings- und Integrationspolitik verloren. Allerdings geht er fehl in der Annahme, wenn er davon ausgeht, dieses Thema sei in der Hamburger Öffentlichkeit nicht mehr so präsent. Es ist nach wie vor präsent; an vielen Hamburger Abendbrottischen, auf Baustellen und in Sportvereinen ist es ein großes tagespolitisches Thema. Die Hamburgerinnen und Hamburger interessiert es sehr wohl, wie und ob die Integrationspolitik tatsächlich gelingt, wie effizient sie ist und was von den Geldern der Hamburgerinnen und Hamburger finanziert wird. Mit dem Integrationsfonds zum Beispiel ist viel Geld in gut gemeinte Projekte neuer Träger geflossen, die in manchen Fällen von völlig falschen Bedingungen ausgegangen sind, und so wurden für Zehn-, ja Hunderttausende Euro oft nur ein Dutzend Flüchtlinge erreicht.
Um angemessen auf diese neue Schwerpunktsetzung weg von der reinen Unterbringung hin zur Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu reagieren, fordert die CDU-Fraktion den Sonderstatus des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge zu beenden und ihn aus Effizienzgründen in das Amt für Arbeit und Integration der Sozialbehörde einzugliedern. In den Jahren 2015/2016, das räume ich gern ein, mag er als Bindeglied zwischen Sozial- und Innenbehörde durchaus seine Berechtigung gehabt haben. Nun ist aber Zeit, diese Doppelstrukturen zu beenden und sich auf die – ja, jetzt darf geklatscht werden – gewaltige Aufgabe der Integration zu konzentrieren.
Wie aber soll die Integrationspolitik ohne unsere Ehrenamtlichen funktionieren? Wie wäre die Flüchtlingspolitik in unserer Stadt in den Jahren 2015 und 2016 ohne Ehrenämtler vonstattengegangen? Hamburg wäre, das kann ich Ihnen verraten, das ist kein Geheimnis, ohne diese Menschen verraten und verkauft gewesen. Die vielen Ehrenamtlichen unserer Stadt springen dort ein, wo der Staat nicht hilft, nicht helfen kann oder nicht helfen will. Deshalb freue ich mich besonders, dass unser Antrag in dieser Sache es geschafft hat, zur weiteren Beratung übereinstimmend an den Sozialausschuss überwiesen zu werden.
Auf der einen Seite beklagen sich viele Einrichtungen über mangelnden Nachwuchs, was das Ehrenamt anbelangt. Auf der anderen Seite würden sich viele Hamburgerinnen und Hamburger gern irgendwo irgendwie engagieren, wissen aber gar nicht so recht, an wen sie sich da wenden sollen. Diese Menschen zusammenzubringen muss im
Sinne des Gemeinwohls unserer Stadt ureigenste Aufgabe des Hamburger Senats sein. Dabei gibt es bereits mit freiwillig.ehrenamtlich.engagiert eine Internetseite der Hamburger Freiwilligenagenturen, auf der freiwillige Helfer für alle Bezirke in zahlreichen Bereichen gesucht werden. Allerdings fehlt diesen Freiwilligenagenturen das Geld, um diese Seite entsprechend zu bewerben, damit die Hamburgerinnen und Hamburger, die gern ein Ehrenamt übernehmen würden, die Vereine und Träger finden, die sich wiederum über ihr Engagement freuen würden. Wir fordern den Senat daher auf, jährlich ein Werbebudget zur Verfügung zu stellen. Dieses eingesetzte Geld, davon gehen wir aus, wird ein Vielfaches als soziale Rendite für die Stadt einspielen. Es hilft den Ehrenamtlichen jedenfalls mehr als ein Grußwort oder ein Glas Sekt auf einem Senatsempfang.
Auch die obdachlosen Menschen unserer Stadt sind auf diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer angewiesen. Das Winternotprogramm ist seit November in vollem Gange, und wenn man durch Hamburgs Innenstadt geht, kommt man im wahrsten Sinne des Wortes an dem Thema Obdachlosigkeit gar nicht vorbei. Auch dieses Thema der Obdachlosigkeit hat es gestern nicht in die Debatten der Regierungsfraktionen oder in die Rede des Ersten Bürgermeisters geschafft.
Leider sind wir als CDU-Fraktion gezwungen oder in der misslichen Lage, dass aufgrund der Verzögerungstaktik des rot-grünen Senats die Studie zur Obdachlosigkeit beziehungsweise der Bericht darüber immer noch nicht da ist. Deshalb können wir zu diesem Thema leider keinen eigenen Antrag in die Haushaltsberatungen einbringen. Der Bericht zu dieser Studie sollte bereits vor einem halben Jahr vorliegen und ist immer noch nicht da. Es drängt sich also der Verdacht auf, dass dem Parlament hier irgendetwas verschwiegen werden soll, genauso, wie sich leider der Verdacht aufdrängt, auch wenn wir das schon in der letzten Bürgerschaftssitzung hinlänglich diskutiert haben, dass in dieser Legislaturperiode kein weiteres Frauenhaus kommen soll. Daher fordere ich die Kollegen von Rot-Grün noch einmal auf: Seien Sie mutig, prüfen und ermitteln Sie nicht immer nur und setzen Sie nicht nur immer runde Tische ein, sondern bekennen Sie sich dazu, dass 2020 ein weiteres Frauenhaus in Hamburg kommt. Wir als CDU tun das jedenfalls und haben diesbezüglich einen entsprechenden Antrag gestellt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuellen Zahlen aus Berlin hat meine Vorrednerin eben genannt. Sie sind mehr als erschreckend, sie sind erschreckend hoch, aber leider in der Sache nichts Neues. Deshalb verfolgt die CDU-Fraktion in Hamburg dieses Thema ständig und stetig und wo immer sie kann. Wir haben den Senat in der letzten Zeit mit sehr vielen Kleinen Anfragen diesbezüglich gelöchert, und ich verspreche Ihnen, dass wir das auch weiterhin tun werden.
Trotz dieser kritischen Oppositionskontrolle möchte ich auch den Kollegen von der SPD-Fraktion danken für die prominente Besetzung dieses Themas heute in der Aktuellen Stunde. Denn Frauenschutz ist kein sozialromantisches Blabla-Thema, sondern eine sehr ernste und vor allen Dingen auch eine sehr konkrete Angelegenheit. Deshalb hätte ich mich gefreut, wenn Ihr Haushaltsantrag, was ein neues Frauenhaus für Hamburg anbelangt, konkreter ausgefallen wäre. Leider ist die Forderung momentan noch ziemlich wachsweich. Da sollen Kosten ermittelt werden und finanzielle Mittel eingeworben werden,
um zügig ein Frauenhaus zu errichten.
Wir alle wissen, wie lange es allein dauert, in Hamburg eine passende Immobilie zu suchen. Ich erinnere mich da nur an die neue Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose in der Hinrichsenstraße. Es scheint eine neue gefunden worden zu sein in Altona, aber das hat zwei Jahre gedauert.
Zügig ist also ein relativer und durchaus dehnbarer Begriff, und daher fordere ich Rot-Grün auf zu einem klaren Bekenntnis, dass ein neues Frauenhaus noch in dieser Legislaturperiode nach Hamburg kommen wird.
Oder Sie stimmen einfach unserem Antrag zu, den wir in zwei Wochen in die Haushaltsberatungen einbringen werden. Der ist nämlich wesentlich konkreter, und er muss auch konkreter sein. Die Auslastung der Frauenhäuser in Hamburg liegt bei 92 Prozent, bei manchen sogar zeitweise über 100 Prozent. Frauen müssen in andere Bundesländer verlegt werden, da es zeitweise in Hamburg keine Plätze mehr gibt.
Die CDU-Fraktion fordert daher, dass der Senat bis Ende Juni 2019 über die geprüften Immobilien berichtet und noch im Jahr 2019 einen Mietvertrag für ein neues Frauenhaus mit Mietbeginn 2020 vorlegt. Der Bund macht uns gerade vor, wie es aussieht, wenn man Frauenschutz ernst nimmt, und auch in den Haushaltsberatungen für die schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bis zum Jahr 2022 Haushaltsmittel für das Bundesfamilienministerium in Höhe von 21 Millionen Euro verschafft. Doch darin erschöpft sich die Arbeit unserer Berliner Kollegen Gott sei Dank nicht, sie bringen auch konkrete Projekte auf den Weg. Genannt sei hier die Initiative der Union zur digitalen Vermittlung von Frauenhausplätzen.
Frauenschutz darf nicht nur ein Thema sein, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Es muss natürlich auch ein Thema sein, das vorbeugend behandelt werden muss, und deshalb freuen wir uns insbesondere über die Verlängerung von comMIT!ment. Wir fragen schon regelmäßig immer die Ergebnisse dieser Projektarbeit ab, sind auch mit den Mitarbeitern im Gespräch, und wir sehen einfach, wie das Projektziel erreicht wird. Das Projektziel ist der Abbau der patriarchalischen Rollenbilder, und tatsächlich können hier auch schon erste Erfolge gegen Gewalt vorgewiesen werden.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zur Sanierung der Frauenhäuser. Damit ist leider kein einziger neuer Platz für eine Frau in einem Frauenhaus geschaffen worden. Es sollte eigentlich eine Instandhaltungskostenübernahme sein und …
Nein, ganz sicher nicht. Aber das Frauenschutzthema ist nicht dazu da und es ist zu wichtig, um es zu einem Alles-läuft-so-super-Thema und zu einem Wir-feiern-uns-hier-ab zu verbraten.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur daran – und das ist nicht lange her –, wie sich die Anlaufstelle 24/7 verzweifelt an uns gewandt hat, weil sie überhaupt nicht mit den Personalressourcen zu
rechtkam. Auch das muss hier gesagt werden. Es läuft nicht alles super. Daher lassen Sie uns im Interesse der betroffenen Frauen gemeinsam daran arbeiten, dass es zu solchen Hilferufen erst gar nicht kommen muss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN! Ja, Ihr Antrag ist sehr ambitioniert, er ehrt Sie auch, aber ich denke, Sie wissen auch, dass er weit über das Ziel hinausschießt. Sie haben mitgekriegt, was das schon für ein Kampf ist, ein Frauenhaus für 30 Frauen zu bekommen, und ob wir es in dieser Legislaturperiode hinbekommen, daran zweifle ich auch.
Nichtsdestotrotz stimmen wir dem Vorschlag zu und werden auch Ihren Antrag mit an den Sozialausschuss überweisen, weil das Thema der Bedarfsanalyse, wie viele Plätze tatsächlich notwendig sind, ein sehr wichtiges ist, auch für uns. Ich freue mich dann auf die intensive Diskussion im Ausschuss. Ich denke, dass heute Nachmittag an dieser Stelle schon genug zu diesem Thema gesagt wurde. Es zeigt aber auch, dass es durchaus noch Redebedarf gibt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Links-Fraktion, bei dieser einseitigen Betrachtung und der pauschalen Verurteilung der Arbeitgeber und der Mitarbeiter von Jobcentern und Arbeitsagentur, wie Sie das in Ihrer Antragsbegründung liefern, kann die CDU nicht mitgehen. Zu behaupten, dass geringfügig Beschäftigten kein Urlaubsanspruch, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und keine geregelten Arbeitszeiten gewährt werden würden und Menschen in der Ar
beitsagentur und im Jobcenter in Minijobs gedrängt werden würden, ist, vorsichtig ausgedrückt, eine steile These.
Die Links-Fraktion pickt sich hier für ihre Antragsbegründung nur die Rosinen heraus, andere Wahrheiten lässt sie hingegen links liegen. Was ist denn mit den 72 000 Hamburgerinnen und Hamburgern, die nicht ausschließlich einem Minijob nachgehen? Was ist mit denen, die sich zum Beispiel neben ihrem Hauptberuf brutto für netto ein paar Euro dazuverdienen möchten, um das Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie zusammenzusparen? Diese Menschen sind Ihnen völlig egal. Und wenn Sie darauf hinweisen, dass von den sogenannten ausschließlichen Minijobbern 63 000 Frauen sind, dann nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie die Beschäftigungsquote weiblicher Beschäftigter im Falle der Umsetzung Ihrer Forderung erheblich mildern würden. Denn keine Hausfrau und keine Mutter, die nebenbei etwas zum Familieneinkommen beiträgt, wird dies weiterhin tun, wenn sie ihren Minijob mit Lohnsteuerklasse 5 versteuern muss.
Eine schlüssige Argumentation, warum Minijobs trotz der niederschwelligen Barriere dank der unbürokratischen Behandlung durch die zuständige Knappschaft-Bahn-See abgeschafft werden sollten, liefert der Antrag jedenfalls nicht und deshalb auch keine seriöse Grundlage für eine weitere Diskussion im Ausschuss. Und ich frage mich, ob wirklich kein Abgeordneter der Links-Fraktion einen Minijobber beschäftigt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht kleinkariert sein, ich möchte auch nicht so wirken und auf gar keinen Fall die gute Idee der Fachkräftestrategie und die Arbeit ihrer Akteure schmälern. Aber mir persönlich hätte es für eine bessere Einschätzung schon sehr geholfen, wenn die beigefügte Anlage 1 zum Bericht mit irgendeiner Zahl unterfüttert gewesen wäre. So mag shift beispielsweise eine wirklich gute Sache sein. Aber wie viele Studienabbrecher wurden seit Einführung im Jahre 2016 inzwischen beraten und wie viele in eine Ausbildung vermittelt? Darüber sagt der Bericht gar nichts. Und ob die Ausbildungsvorbereitung für Migranten wirklich ein echtes Erfolgsmodell ist, muss sich erst noch zeigen. Ende Januar und jetzt im Juli werden insgesamt ungefähr tausend junge Menschen die Ausbildungsvorbereitung absolviert haben. Aber wie erfolgreich diese wirklich ist, wissen wir nicht. Der Senat verweist an dieser Stelle immer auf die Auswertung, die im Frühjahr 2019 erwartet wird und die Schuljahresstatistik 2018 betrifft. Das heißt also: In einem Jahr stellen wir dann fest, wo es noch Lücken oder Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Aber in der Zwischenzeit gehen wieder Hunderte junge Menschen durch dieses System, von dem wir schon jetzt wissen, dass es extremen Optimierungsbedarf aufzeigt. "Abwarten und Tee trinken", ein eigentlich grundsätzlich immer sehr schönes Lebensmotto, greift aber leider nicht immer und ist auch nicht immer richtig. Das gilt auch für die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten. Es gibt unzählige Maßnahmen; da sind zahlreiche Plätze belegt, manche sind gar nicht belegt. Ob diese Maßnahmen dann wiederum dem Ziel der Qualifizierung und der Arbeitsmarktvermittlung gerecht werden, wissen wir auch nicht; darüber wird kein Wort verloren. Das sind aber nur kleine Beispiele. Damit bleibt der Bericht leider – und das finde ich eigentlich sehr schade, es ist eine verpasste Chance – eine sehr halbherzige Angelegenheit, aus der keinerlei Konsequenzen für die Praxis gezogen werden können.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf und wünsche mir weiterhin einen echten Zahlenbericht, auf dessen Grundlage wir dann auch im Sozialausschuss diskutieren können. Natürlich stimmen wir auch hier einer Überweisung zu, denn, wie gesagt, die Fachkräftestrategie ist der richtige Ansatz. Nur: Mit Zahlen unterlegt wäre sie perfekt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben den Antrag durchaus sehr positiv zur Kenntnis genommen, denn er enthält viele Informationen, die demnächst abgefordert werden sollen, die wir immer mühsam in Schriftlichen Kleinen und Großen Anfragen abfragen mussten. Das war die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder auch der Runde Tisch.
Allerdings hätten wir uns – und ich weiß es, es sagt sich immer sehr leicht – mehr Mut gewünscht, was diesen Antrag anbelangt, denn hier ist wieder nur die Rede davon, Möglichkeiten eines Bündnisses zu besprechen. Das verleiht dem Ganzen leider den Hauch eines Symbolantrags, weshalb wir die Überweisung an den Sozialausschuss beantragt haben. Das ist allerdings nicht der einzige Grund für die Überweisung, denn der Antrag ent
hält verschiedene Problemfelder, über die berichtet werden soll, aber uns fehlt hier die zeitliche Komponente. Wie oft wollen Sie denn darüber berichten? Einmal im Jahr oder nur einmal im Monat? Denn die Maßnahmen, über die berichtet werden soll, sind aktueller denn je. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage geht es genau auch um die Arbeitnehmerfreizügigkeit und sie informiert darüber, dass insbesondere bei Post-, Kurier- und Expressdiensten im Zusammenhang mit Auftragsketten eine Zunahme von Fällen mit Verdacht auf Eingehungsbetrug festgestellt wurde. Solchen Entwicklungen muss zeitnah und nicht in einem Irgendwann-mal-sehen-Bericht Einhalt geboten werden. Das Gleiche gilt für die Maßnahmen gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Hier geht es hoffentlich um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, die im Beratungssektor in Hamburg eher schleppend vorangeht. Daher würde ich mich freuen, wenn wir im Ausschuss noch einmal darüber sprechen könnten. – Vielen Dank.