Herr Hamann hat Ihnen doch nun eben hier eindrucksvoll geschildert, dass das alles Nebelkerzen sind. Das mit dem Erbbau funktioniert hinten und vorne nicht und das wissen Sie auch.
Herr Kienscherf, sogar Sie wissen das in Wirklichkeit. Aber es ist eben Wahlkampf, das ist doch die Wahrheit. Der Wahlkampf ist ausgebrochen und insofern versuchen Sie, einerseits Frau Sudmann ganz links noch einmal zu überholen, und andererseits lässt Frau Stapelfeldt nichts aus, um noch einmal zu betonen, wie wichtig und wie gut die Arbeit mit dem Bündnis für das Wohnen funktioniert und wie dankbar sie ist, dass da so viele Wohnungen gebaut werden. Da kann ich Ihnen nur sagen, da haben Sie recht, ich finde das auch gut. Nur, Sie können doch nicht einerseits mit diesen Maßnahmen dem Bündnis für das Wohnen ständig Steine in den Weg legen und andererseits versuchen, noch bei Frau Sudmann links abzubiegen. Das funktioniert doch nicht, das ist doch unglaubwürdig. Sie werden sich irgendwann entscheiden müssen, auf welches Pferd Sie setzen.
Insofern, wenn ich jetzt nur einmal an das Beispiel Oberbillwerder denke, müssen Sie eine Rechnung auf den Tisch legen, wie Sie bei den Gründungsverhältnissen dort 8-Euro-Wohnungsbau realisieren wollen. Mich würde auch einmal interessieren, ob Sie da schon Erbbauvergaben geplant haben und in welcher Größenordnung. Das sind alles Placebo-Maßnahmen, die Sie uns hier vorstellen, die in Wahrheit nur Wahlkampf sind, aber dem Wohnungsmarkt nicht helfen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hamann, Sie haben natürlich recht. Es funktioniert so, wie im Moment ein Erbbaurecht ausgestaltet ist, in keiner Weise. Wenn man einen Erbbauzins von 2,1 Prozent des Grundstückswertes zugrunde legt, dann bezahlt man innerhalb von 60 Jahren, in denen man ein Erbbaurecht eintragen lassen kann, weit über 100 Prozent des Grund- und Bodenwertes. Das ist natürlich vollkommen albern. Solche Vergaben sind tatsächlich nicht möglich. Das hatte Frau Dr. Stapelfeldt auch schon angesprochen; sie hatte gesagt, da müsse etwas geändert werden. Aber das liegt doch an der Ausgestaltung des Erbbaurechtes, das liegt doch an diesen 2,1 Prozent. Insofern kann man ein Erbbaurecht doch von diesen unangenehmen Dingen befreien, und dann verbleiben der Grund und Boden letztendlich in Hamburg und man kommt nicht auf ein völlig unsinniges Rückkaufprogramm, bei
dem man sagen muss, man nutze jetzt aus, dass man irgendwo die Möglichkeit habe, etwas zurückzukaufen. Insofern kann ein Erbbaurecht durchaus sinnvoll sein, wenn es gut ausgestaltet ist. – Vielen Dank.
Noch einmal kurz zum Thema Erbbaurecht. Natürlich werden wir dieses Erbbaurecht ständig weiterentwickeln und modernisieren; das ist doch klar. Das andere, was mich natürlich nervt, Heike, ist, dass ihr immer 50 Prozent sozialen Wohnungsbau fordert. Ihr könnt von mir aus auch 10 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau fordern, aber ihr beantwortet nicht die Frage, wer diese eigentlich bauen soll. Das ist die Frage, die ihr euch einmal stellen müsst. Ich sage dir genau, was passiert. Als Erstes werden sich die Privaten zurückziehen, danach werden sich die Wohnungsbaugenossenschaften zurückziehen. Da bleibt nur noch die SAGA, die im öffentlichen Wohnungsbau baut. Wie das Ganze dann funktioniert, haben wir in den Jahren von 2001 bis 2011 erlebt und das auch noch bei einer Dauerbelegung, die unendlich läuft. Da ist es für Wohnungsbaugenossenschaften völlig unattraktiv zu bauen.
Ihr habt keine Investoren mehr, die das machen wollen, und es werden dann weniger Wohnungen sein als das,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das war eine recht interessante Auseinandersetzung mit dem Thema Erbbaurecht, und wir haben mit der Absenkung auf 2,1 Prozent auch schon einiges in die Wege geleitet. Das ist aber natürlich nicht zu Ende, sondern daran werden wir noch weiter arbeiten müssen, insbesondere wenn man die Frage des Ablaufs von Erbbaurechten und die Fragen kreditärer Finanzierung stellt. Ich glaube, dass wir da auch einen Weg finden werden. Das spricht aber nicht grundsätzlich gegen das Erbbaurecht, sondern das Erbbaurecht
ist nach wie vor das Mittel der Wahl, um überhaupt bestimmte Personengruppen weiterhin in den Markt hineinbringen zu können, weil die das überhaupt nicht mehr anders finanziert bekommen. Deswegen ist dieser Weg der richtige, den wir auch weiterhin gehen werden.
Zweitens möchte ich noch einmal sagen: Ja, ich habe jetzt nicht so viel über den geförderten Wohnungsbau gesprochen, weil es in dieser Drucksache um den nicht geförderten ging. Aber wir haben immer auch gesagt, dass wir eine soziale Durchmischung der Quartiere brauchen. Wir können das nicht einseitig ausrichten, liebe Heike Sudmann.
Das ist dringend notwendig, ob das die Bildungslandschaften oder eben auch die Quartiersstrukturen betrifft. Wir werden natürlich weiterhin Bestandshalter besonders fördern und heranziehen und freuen uns, wenn Bestandshalter sich hier engagieren, wo wir sicher wissen, dass sie in Zukunft auch vernünftig mit den Wohnungen umgehen.
Vielen Dank, Herr Duge. – Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen also zur Abstimmung.
Wer möchte nun die Drucksache 21/16077 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Dann stelle ich hierzu abschließend fest, dass die Bürgerschaft von der Senatsmitteilung aus Drucksache 21/16077 Kenntnis genommen hat.
[Bericht des Verkehrsausschusses über die Selbstbefassung: "Sachstand Planung der U5" – Drs 21/16061 –]
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Hamburger U-Bahn-Netz kann mit 107 Jahren auf eine bewegte und erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Gerade die schienengebundenen Bahnsysteme bilden das Grundgerüst für eine nachhaltige Mobilität in unserer Stadt. Für eine Metropole wie Hamburg stellen diese schienengebundenen Bahnsysteme die leistungsfähigsten und umweltfreundlichsten Verkehrsmittel dar. Die Metropole Hamburg
erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Immer mehr Menschen sehen ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg, sie suchen hier Arbeit, machen eine Ausbildung oder beginnen ein Studium. Um die Menschen von zu Hause zu ihrem Arbeitsplatz, ins Theater oder ins Kino, zum Arzt oder in die Schule zu bringen, brauchen wir ein ordentliches, leistungsfähiges U-Bahn-Netz. Das haben wir, aber das müssen wir auch weiter ausbauen.
Wir gestalten die Mobilität der Zukunft mit einer Angebotsoffensive, wie sie vorhin schon durch meinen Kollegen Herrn Bill deutlich gemacht worden ist: 20 Prozent Zuwachs beim letzten Fahrplanwechsel im Dezember, längere U-Bahnen, neue Buslinien, insgesamt mehr Kapazität. Aber wir brauchen auch ein dichteres Schienennetz in unserer Stadt. Mit dem Bau der U5 werden wir erstmals 70 000 Menschen in Steilshoop und Bramfeld an das Schienennetz anbinden, und wir werden östlich und westlich der Alster ein noch dichteres Schienennetz schaffen.
Allein dort werden wir bis zu 150 000 neuen Fahrgästen einen attraktiveren Nahverkehr, der fußläufig erreichbar ist, anbieten können. Mit der U5 werden wir die Universität, das Uniklinikum in Eppendorf auf der einen und die City Nord, Hamburg-Uhlenhorst auf der anderen Seite der Alster mit der UBahn erstmals richtig erschließen. Wir verbinden damit die Wohnquartiere der Menschen mit wichtigen Lern- und Arbeitsstandorten in Hamburg. Mit der Integration der U5 in das vorhandene Schienennetz schaffen wir gute und schnelle Umsteigemöglichkeiten. Das garantieren bahnsteiggleiche Übergänge beispielsweise am neuen Bahnhof Stephansplatz oder auch am Hauptbahnhof oder aber auch an der Sengelmannstraße. Das ist zukunftsgerichtete und moderne Verkehrspolitik.
Die Machbarkeit des Abschnitts der U5-Mitte steht nun fest. Mit dem Streckenverlauf werden die Metrobuslinien 5 und 6 stark entlastet. Das trägt dazu bei, dass das gesamte Nahverkehrsnetz attraktiver und leistungsfähiger wird, dass aber auch die Straßen entlastet werden, weil weniger Busse dort fahren müssen und somit die Luft in den dicht bebauten Quartieren unserer Stadt besser wird.
Nun sind die Tage vorbei, an denen am Zeichentisch geplant worden ist, und der Bau kann beginnen. Wichtig ist es heutzutage, die Bürgerinnen und Bürger, die Hamburgerinnen und Hamburger mitzunehmen und in alle Belange der Planung mit
einzubeziehen. Wir haben jetzt einen Planungsstand erreicht, in den wir unsere Bürgerinnen und Bürger noch intensiver einbeziehen möchten. Wir möchten alle, die in den Bereichen rund um dieses neue Streckennetz wohnen, dazu auffordern, sich aktiv zu beteiligen. Dazu ist die Plattform schnellerdurch-hamburg.de geschaffen worden, wo sich alle Bürgerinnen und Bürger intensiv an diesen Veranstaltungsformaten beteiligen können.
Aber neben diesen Onlinebeteiligungsmöglichkeiten gibt es natürlich auch weiterhin die Veranstaltungen vor Ort. Es hat schon mehrere gegeben; es finden noch welche statt, bei denen man sich in den Stadtteilen mit modernen technischen Möglichkeiten beteiligen kann, mit iPads, mit Brillen, mit denen man schon einen Eindruck davon gewinnen kann, wie die Haltestellen aussehen können. Das ist, glaube ich, eine gute Möglichkeit, sich schon einmal einen Überblick zu verschaffen, wie es werden soll, und seine Anregungen mitzugeben, wie man das Ganze noch besser planen kann.
Weiter ist es so, dass die Entwurfsplanungen für die Strecke der U5-Ost jetzt abgeschlossen sind. Das Planfeststellungsverfahren kann jetzt eingeleitet werden. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Wochen der Fall sein wird und dass wir dann, wenn das Planfeststellungsverfahren in zwei Jahren abgeschlossen sein wird, Ende 2021 in Bramfeld und Steilshoop mit dem Bau der U5 im Osten Hamburgs beginnen und diesen Menschen zum ersten Mal eine schienengebundene Anbindung ermöglichen können. – Vielen Dank.