Protokoll der Sitzung vom 08.04.2021

(Beifall)

Im Antrag ist unklar, wie viele Endgeräte als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Deshalb fordern wir mit einem Zusatzantrag, dass erst einmal der Bedarf ermittelt wird und dass in den Treffpunkten auch ausreichend Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden.

Zudem – letzter Punkt – haben Sie im Antrag die Wohn- und Heimbeiräte komplett vergessen; die waren schon vor der Pandemie nicht gut ausgestattet. Gerade jetzt, wenn wir sagen, wir wollen nun öffnen in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen und Begegnungsstätten, dann müssen natürlich auch diese Beiräte in den Öffnungsprozess mit eingebunden werden, und sie müssen konstruktiv mitgestalten. Deshalb haben wir diese beiden Punkte mit aufgenommen. Stimmen Sie unserem Zusatzantrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall)

Der nächste Redner ist gleich Herr Reich für die AfDFraktion.

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Wie gehen wir mit unseren Senioren um? Mit denjenigen, die den Wohlstand erarbeitet haben, von und mit dem wir heute leben? Schäbig, einfach schäbig. Und das wird of

fensichtlich in dem Antrag, den die Regierungsfraktionen der rot-grünen Seite hier stellen. Schon lange hätten Sie dies veranlassen können. Aber Sie haben es doch nicht einmal geschafft, die Hotline für Impftermine zu organisieren. Stundenlang haben Tausende Senioren in der Telefonwarteschlange verbracht. Es ist ein Trauerspiel. Und dieser Frust findet nun in diesem Antrag seine Fortsetzung. Es ist richtig, die Seniorenwohnanlagen und -einrichtungen mit digitaler Infrastruktur zu versorgen und den Senioren ein Angebot für entsprechende Schulungen zu machen. Da bin ich ganz bei Ihnen, und insoweit stimmen wir dem Antrag auch zu. Das digitale Angebot kann den Bewegungsradius der Senioren erweitern, aber Vorsicht, der tägliche Gang in den Supermarkt wird ersetzt. Man verabredet sich nicht mehr zum bei den Senioren sehr beliebten Kaffeetrinken und Kuchenessen, sondern jetzt sollen sie Facetime nutzen. Das ist für 108 000 Menschen in Hamburg, die Gruppe der Menschen, die über 80 sind, gelinde gesagt eine Zumutung. Sie sind vereinsamt. Stay home, Lockdown und jetzt auch noch Ausgangssperre haben gravierende Folgen. Einsamkeit breitet sich viel schneller aus als das Virus.

In der globalisierten Welt und flüchtigen Gesellschaft wird der persönliche Kontakt vernachlässigt. Ich sage es Ihnen hier noch einmal sehr unmissverständlich: Ein Computer oder eine Videotelefonie kann niemals eine Umarmung der Enkel, ein direktes Gespräch untereinander oder auch die menschliche Wärme ersetzen. Zielführend wäre es, das Pflegepersonal in den Seniorenheimen zu verstärken. Mehr Menschen, keine Maschinen, die menschliche Nähe zählt. Wir stimmen dem Antrag und dem Zusatzantrag zu. – Danke.

(Beifall)

Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zu den Abstimmungen kommen können.

Wer möchte nun zunächst die Drucksachen 22/3715, 22/3854 und 22/3855 an den Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde dem Überweisungsbegehren nicht gefolgt.

Wir kommen dann zu den Abstimmungen in der Sache. Wir beginnen mit dem Antrag der CDUFraktion aus Drucksache 22/3855.

Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag abgelehnt.

Nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 22/3854.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde auch dieser Antrag abgelehnt.

Schließlich zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN aus Drucksache 22/3715.

Wer möchte diesen Antrag beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde dieser Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 31, Antrag der SPD- und GRÜNEN Fraktion: Rückschritte beim Übergang vom Landes- zum Bundeswettbewerbsregister vermeiden – Verstöße gegen Prinzipien von guter Arbeit weiter sanktionieren.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Rückschritte beim Übergang vom Landes- zum Bundeswettbewerbsregister vermeiden – Verstöße gegen Prinzipien von guter Arbeit weiter sanktionieren – Drs 22/3750 –]

Auch diesen Tagesordnungspunkt hat die SPDFraktion als Kurzdebatte angemeldet, sodass auch hier jeder Rednerin und jedem Redner pro Debattenbeitrag jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.

Wer wünscht nun das Wort? – Frau Timmann, Sie bekommen es für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort für zwei Minuten, und ich bitte um weitere Meldungen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder kommt es dazu, dass Unternehmen Tariftreue und Mindestlohnbestimmungen nicht einhalten oder sich auch sonst strafrechtlich relevant verhalten. Mit solchen Unternehmen wollen wir in Hamburg aber keine vertraglichen Beziehungen eingehen und haben deswegen seit 2013 ein sogenanntes Wettbewerbsregister. Unternehmen werden in dieses Register eingetragen, wenn sie nachweisbar korruptionsrelevante oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr begangen haben, die in Bezug zur Vergabe öffentlicher Aufträge stehen. Erfasst werden insbesondere auch Falscherklärungen zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohnbestimmungen oder zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Wir zeigen damit in Hamburg eindeutig, wir wollen die öffentliche Beschaffung sozial gerecht gestalten, und dazu gehört für uns, keine Verträge mit Unternehmen abzuschließen, die sich nicht an die Regeln halten wollen.

(Beifall)

Jetzt hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und ein Bundeswettbe

werbsregister erlassen. Das bedeutet für uns, unser Landeswettbewerbsregister wird abgelöst. Grundsätzlich begrüßen wir diesen Schritt, denn nur eine bundeseinheitliche Regelung gewährleistet, dass Unternehmen nicht einfach auf ein anderes Bundesland ausweichen. Man muss hier aber ganz klar sagen, die Variante des Bundes stellt einen deutlichen Rückschritt zu unserer Variante dar.

Warum ist das so? Zum einen lässt das Bundesregister Verstöße gegen die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohnbestimmungen gänzlich außen vor, und zum anderen dauert es viel zu lange, bis Unternehmen tatsächlich in das Register eingetragen werden. Das passiert nämlich erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Wir haben eine Eintragung schon dann vorgesehen, wenn keine vernünftigen Zweifel mehr an der schweren Verfehlung bestehen. Eine frühzeitige Eintragung ist in vielen Fällen ganz klar erforderlich, damit Unternehmen auch tatsächlich sanktioniert werden. Und damit entfällt nun mit Einführung des Bundesregisters das wirksamste Mittel zur Verfolgung und Sanktionierung solcher Verstöße. Daher bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen, damit sich der Senat auf Bundesebene in geeigneter Weise dafür einsetzen kann, die Sanktionslücken im Wettbewerbsregister des Bundes zu schließen, damit weiterhin keine Zusammenarbeit mit unlauteren Unternehmen besteht und stattfindet und Hamburg auch in Zukunft eine Stadt der guten Arbeit bleibt. – Vielen Dank.

(Beifall)

Als nächster Redner erhält Herr Paustian-Döscher für die GRÜNE Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wettbewerb ist gut und Wettbewerb ist richtig. Aber Wettbewerb braucht auch klare Regeln. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, dass sie darauf vertrauen können, dass der Wettbewerb von den größeren Unternehmen in diesem Land nicht ausgenutzt wird. Um es deutlich zu machen: Dumpinglöhne und schlechte Arbeitsbedingungen sind das Gegenteil von gutem Wettbewerb, und wir werden alles dafür tun, um das zu unterbinden.

Unser Grundsatz ist seit 2013 – Kollegin Timmann hat es erwähnt – im Landeswettbewerbsregister verankert. Und das ist richtig, weil gerade die öffentliche Hand als Auftraggeberin als Vorbildfunktion in diesem Land dienen muss. Daher begrüßen wir es im Grundsatz auch, dass dieses im Bundeswettbewerbsregister geregelt werden soll. Wir begrüßen es aber nicht, dass der Bund, wenn er sich auf den Weg macht, hinter diesen Hamburger Werten zurückbleibt. Wir wollen kein kurzfristiges

(Erste Vizepräsidentin Mareike Engels)

Wachstum auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf dem Rücken von kleinen und mittelständischen Unternehmen, wir wollen langfristiges Wachstum und Sozialpartnerschaft fördern. Das geht aber nur, wenn die Werte von guter Arbeit gegen Dumpinglöhne, gegen schlechte Arbeitsbedingungen auch im Bundeswettbewerbsregister verankert werden. Deswegen braucht es diese Änderungen, und ich bin zuversichtlich, dass wir dieses dann auch hoffentlich spätestens im Herbst auf den Weg bringen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall – Vizepräsident Frank Schmitt über- nimmt den Vorsitz.)

Vielen Dank, Herr Paustian-Döscher. – Für die CDU-Fraktion erhält das Wort Herr Kleibauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei diesem Thema geht es darum, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen diejenigen ausgeschlossen werden, die versuchen, sich durch regelwidriges Verhalten Vorteile zu verschaffen. Das betrifft nicht nur die Mindestlohnthematik, das betrifft Schwarzarbeit, Korruption, alle möglichen Wettbewerbsverstöße. Das ist grundsätzlich gut und richtig. Es ist auch gut und richtig, dass das Register auf Bundesebene eingeführt wird. Dem hat auch die SPD 2017 im Bund zugestimmt. Man muss Sie manchmal daran erinnern, dass Sie dort mitregieren, meine Damen und Herren. Es ist durchaus ein Fortschritt, dass das in Berlin auf Bundesebene jetzt klar geregelt wurde und wir keinen Flickenteppich von allen Bundesländern haben.

Wenn Sie dann aber hier sagen, Ihr Hamburger Landeswettbewerbsregister sei viel besser, weil Sie viel mehr Fälle erfassen als die, die strafrechtlich verurteilt sind, als da, wo wir rechtskräftige Bußgeldbescheide haben, dann würde ich mir doch erst einmal die Frage stellen, was das Register denn bringt. Wie viele Unternehmen sind da im Moment eigentlich eingetragen als schwarze Schafe, die gegen Regeln verstoßen haben, die von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind? Die Antwort ist: null. Also auch in Ihrem Landeswettbewerbsregister ist seit einiger Zeit gar kein Unternehmen eingetragen. Da steht auf der Seite der Finanzbehörde:

"Derzeit sind im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs keine Eintragungen vorhanden."

Eine Abfrage im automatisierten Abrufverfahren führt deshalb immer zur Auskunft: keine Eintragung. Die Vergabestellen müssen gar nicht mehr anfragen, sondern können sich das ausdrucken und zur Akte legen. Das, was Sie hier vortragen, ist doch in Teilen eine Scheinlösung. Es ist doch

nicht so, dass Ihr Wettbewerbsregister das tolle Modell ist, über das Sie sagen können, damit sichern wir die Stadt der guten Arbeit. Nein, es ist ein kleiner Teilbaustein,

(Beifall)

aber in der Tat wenig, wofür man dieses Register insbesondere hervorheben muss, wenn man sich diese Zahlen anguckt. – Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kleibauer. – Es folgt Frau Fritzsche für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! So weit, so konsensual. Auch ich begrüße, dass es zum Wettbewerbsregister eine bundeseinheitliche Regelung geben wird, und ich finde es ebenso sehr begrüßenswert, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es eine Verbesserung der Bundesregelung geben soll, weil auch ich feststelle, dass es eine Verschlechterung darstellen würde gegenüber der bisher existierenden Hamburger Regelung.

Insbesondere dem Passus der vergleichbaren schweren Verfehlungen kommt meiner Meinung nach eine Bedeutung zu, die ich nicht aufgeben würde, denn sie umfassen natürlich die vorsätzliche Falschaussage, die Verstöße gegen Tariftreue, Mindestlohnregelungen und die ILO-Kernarbeitsnormen und eben auch den Fall eines Nichtstraftatbestandes oder festgestellten Straftatbestandes. Diese Möglichkeit, Verstöße gegen den Schutz von Beschäftigten zu sanktionieren und damit Unternehmen zeitweise von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen, ist meiner Meinung nach eine wichtige Errungenschaft, die wir nicht aufgeben sollten. Auch die verlängerten Fristen bis zur Eintragung bei Verstößen und diesen sogenannten Selbstreinigungspassus in der Bundesregelung halte ich für einen Rückschritt und würde daher dem Antrag von Rot und von Grün mit Überzeugung zustimmen.

Jedoch würde ich auch gern noch einmal darauf zurückkommen im Sinne dessen, was Kollege Kienscherf gerade auch schon gesagt hat, dass es keine abschließende Regelung oder Bewältigung von Korruptionsprävention und Transparenzregeln ist. Wir hatten dazu im Februar einen Antrag eingereicht, der leider abgelehnt wurde, und ich würde mir aber wünschen, dass wir doch auch auf dem Wege einer Transparenz- und Korruptionsbekämpfungsstrategie weiter voranschreiten. In dem Sinne werden wir weiter Anträge einbringen. – Vielen Dank.

(Beifall)

(Dennis Paustian-Döscher)

Danke schön, Frau Fritzsche. – Als Nächstem erteile ich das Wort Herrn Schulz für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Vielen Dank. Ein komplexes Thema, zu komplex für eine Kurzdebatte leider, jedenfalls um das dahinterstehende Prinzip einmal grundsätzlich zu erläutern. Deswegen beschränken wir uns einmal auf das Antragsgeschehen selbst.

In der Begründung können die Antragsteller es sich denn nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass das ehemals gemeinsame Landeswettbewerbsregister, wenn wir es so nennen wollen, zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein dort einseitig auf Betreiben der FDP aufgekündigt beziehungsweise abgeschafft wurde. Frau von Treuenfels ist anscheinend schon einmal wieder weg, deswegen muss wohl die AfD hier die FDP verteidigen.