Da sollen künftige Verfahren, wie zum Beispiel die mechanisch-biologische Behandlung der Abfälle, mit Landesmitteln gefördert werden, die heute noch gar nicht die geforderten technischen Parameter erreichen. So kommt das Umweltbundesamt in seinem aktuellen „Bericht zur ökologischen Vertretbarkeit der mechanischbiologischen Vorbehandlung von Restabfällen und deren
Ablagerung“ – das ist die Überschrift – zu dem Ergebnis, dass mechanisch-biologische Verfahren ohne thermische Nachbehandlung nicht beziehungsweise sehr eingeschränkt dem Stand der Technik entsprechen und infolgedessen keine Alternative zur thermischen Vorbehandlung sein können. Das ist die Antwort auf die Frage, die Herr Dr. Jäger vorhin stellte. Eins, meine Damen und Herren, steht allerdings außer Frage: Jede zusätzliche Behandlung von Siedlungsabfällen kostet Geld, das letzten Endes der Verbraucher und der Gebührenzahler aufbringen muss.
Mit dem vorliegenden Abfallwirtschaftsplan will die Landesregierung Strukturen schaffen, für die es bisher keinerlei praktische Erfahrungen gibt. Das hat der Umweltminister hier ja auch deutlich gemacht. Dem Umweltminister reichen hierfür allein die Beteuerungen einiger Wirtschaftsunternehmen, mit denen er auf Umweltmessen gesprochen hat, wie er selbst mehrfach äußerte.
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Aber ein sehr dicker Federstrich. Die Unterrichtung ist ganz schön dick.)
Ich gehe davon aus, dass der Landesrechnungshof seine Kritik an der bestehenden Rechtslage festmacht.
Wenn ich die Drucksache 3/1072 lese – das ist ja das aktuellste Material, das hierzu vorliegt – muss ich glauben, im falschen Film zu sein. Ich habe den Eindruck, dass in dieser Drucksache die Landesregierung auf einer völlig anderen Ebene spricht, die nichts zu tun hat mit der Kritik des Landesrechnungshofes.
Es reicht nach meiner Sicht einfach nicht aus zu behaupten, der Landesrechnungshof habe Unrecht, wie das an zahlreichen Stellen der Drucksache zu lesen ist. Vielmehr ist es nach meiner Sicht erforderlich, sich auf gleicher Ebene mit den vorgetragenen Sachargumenten auseinander zu setzen.
Ich zitiere aus der Drucksache Seite 10: „Zahlreiche Forderungen in der Stellungnahme“ – nämlich des Landesrechnungshofes – „berücksichtigen nicht, dass rechtliche Bestimmungen z. T. erst erlassen werden müssen.“
Genau hier offenbart das Umweltministerium nicht die Schwäche des Landesrechnungshofes, sondern sein eigenes subjektives Herangehen, das nicht durch die Rechtslage gedeckt ist. Ich zitiere weiter: „Andere Forderungen basieren auf subjektiven Annahmen und Markteinschätzungen, die fachlich nicht geteilt werden.“ Hier muss betont werden, dass dieser Vorwurf in erster Linie den Abfallwirtschaftsplan selbst trifft,
(Caterina Muth, PDS: Das kann doch aber nicht falsch sein, nur weil sie nicht geteilt werden. Was ist denn das für eine Logik?)
der auf ungesicherter Rechtslage und nicht eindeutiger Markteinschätzung basiert. Das können Sie wohl nicht abstreiten.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wie einseitig darf ein Minister in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich sein? Wie gedenkt sich der Umweltminister zu verhalten, wenn sich die alternativen Verfahren nicht durchsetzen sollten oder die Rechtslage sich nicht entsprechend den Erwartungen ändert? Wie soll dann ordnungspolitisch gehandelt werden gegenüber den Kommunen? Wo sollen dann die Siedlungsabfälle behandelt werden?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der bisherigen Diskussion des Abfallwirtschaftsplanes wurde immer wieder von der Verbindung der Energie- und Abfallwirtschaft gesprochen. Herr Dr. Klostermann, Sie haben das eben wieder getan. Dies geschieht zu einer Zeit, in der die ersten Stadtwerke ihre GuD-Kraftwerke schließen müssen, weil bei dem EuGH eine Klage gegen das Stromeinspeisegesetz anhängig ist. Ein Bedarf an Wärmeenergie ist allerdings im Land nicht absehbar. Die Landesregierung versucht, den Eindruck zu erwecken, dass kleinere Anlagen bei rückläufigem Abfallaufkommen auf Biomasse zurückgreifen können. Das waren doch Ihre Ausführungen, Herr Dr. Klostermann. Allein diese Tatsache verdeutlicht den Realitätsverlust dieser Landesregierung.
Es ist doch wohl jedem klar, dass bei der energetischen Verwertung von Abfällen der Anlagenbetreiber einen Obolus für die Verwertung der Abfälle erhält, währenddessen er für die Verwertung von Biomasse einen Obolus an die Erzeuger entrichten muss.
Und, ich denke, das ist ein gravierender Unterschied. Wie sich unter diesen Rahmenbedingungen ohne lenkendes Handeln des Umweltministers künftig eine Infrastruktur im Bereich der Abfallwirtschaft in unserem Land etablieren lässt, bleibt ein Rätsel, mir jedenfalls. Hier überholt der PDS-Umweltminister die reine Lehre der Marktwirtschaft auf der linken Spur.
Ja, wenn der Umweltminister die Marktwirtschaft links überholt, ist das wirklich wichtig festzustellen.
Noch kritischer ist allerdings zu sehen, dass den vielen programmatischen Aussagen zur Abfallverwertung im Land konkrete Aussagen zur Verantwortung des Landes selbst fehlen. Alles dem Selbstlauf zu überlassen ist zwar bequem, löst aber nicht die Probleme. Hier wird seitens des Umweltministeriums im Interesse der Eigenverantwortung und der Entscheidungsfreiheit der Kommunen auf die Rolle eines Moderators abgestellt oder man beschränkt sich auf diese Rolle des Moderators. Selbstverständlich ist diese Rolle für die Landesregierung nützlich,
schiebt sie doch jegliche Verantwortung auf die Seite der entsorgungspflichtigen Körperschaften. Wenn allerdings etwas schief läuft – und das ist ja durchaus im Bereich der Möglichkeit –, darf die Landesregierung aber nicht mehr rügen, da diese falschen Weichenstellungen dann von ihr selbst zu verantworten sind.
(Wolfgang Riemann, CDU: Dann kommen wir mit Sonderprogrammen im Abfallbereich, so, wie Sie das gemacht haben. – Zuruf von Caterina Muth, PDS)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung fordert, dass die aus der Abfallwirtschaft resultierende Wertschöpfung im Land verbleiben soll. Diesen Ansatz tragen auch wir als Opposition gern mit. Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan lässt aber jegliches Engagement der Landesregierung diesbezüglich vermissen.
Ab dem Sommer 2005 – der Umweltminister hat das ja zitiert – wird gemäß Abfallwirtschaftsplan eine Verbringung von Abfällen außerhalb des Planungsgebietes zugelassen. Unter den gegebenen rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, die mit dem vorliegenden Abfallwirtschaftsplan in keiner Weise konkretisiert wurden, können in unserem Land aber derzeit keine Abfallbehandlungsanlagen errichtet werden. Damit wird die Wertschöpfung – Was glauben Sie, wohin? – in andere Bundesländer abfließen.
Schon jetzt stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der konzipierten Landesabfallpolitik bereits zugesagte Fördermittel für die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern in Frage.
Allein diese Tatsache verdeutlicht, dass der Abfallwirtschaftsplan nicht nur die künftige Entwicklung der Abfallwirtschaft in Frage stellt, sondern auch bestehende Planungen und Projekte gefährdet.
(Caterina Muth, PDS: Haben Sie nicht zugehört? So kompliziert war es doch gar nicht, was der Minister gesagt hat. – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Es war trotzdem zu schwierig.)
Meine Damen und Herren! Nicht zuletzt möchte ich auf die landeseigene Deponie Ihlenberg verweisen, die im Bericht des Landesrechnungshofes einen hohen Stellen