Georg Nolte
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss zu Beginn wohl niemanden der hier Anwesenden darauf hin
weisen, wie sich die finanzielle Situation des Landes grundsätzlich darstellt. Die Lage ist bekannt und sie ist ernst. Und auch die Frau Finanzministerin wird mir Recht geben, wenn ich sage, dass Mecklenburg-Vorpommern über keinen Cent zu viel verfügt. Richtig ist auch, dass unser Land in 2001 ein Defizit von minus 1,9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufwies. Ich bekräftige in diesem Zusammenhang meine Auffassung, dass dieser Wert leider durch das Sparen an der falschen Stelle, nämlich bei den öffentlichen Investitionsausgaben, erreicht wurde und somit unter wirtschafts- und strukturpolitischen Aspekten sehr problematisch ist. Umso ärgerlicher ist es dann allerdings, wenn die rot-grüne Bundesregierung und hier insbesondere der Bundesfinanzminister zunehmend die Länder und Kommunen in ein haushaltspolitisches Zwangskorsett stecken will, das er selbst nicht zu tragen bereit ist.
Meine Damen und Herren! Es war schon mehr als peinlich, wie Herr Eichel mit allen nur denkbaren schmutzigen Methoden den Blauen Brief aus Brüssel verhindert hat.
Hätte er ihn doch nur akzeptiert, dann müssten wir die heutige Debatte in dieser Form nicht führen und hätten Spielräume zur Haushaltssanierung bis mindestens 2006. Stattdessen gab er die unverantwortliche Zusage, bis 2004 eine gesamtstaatlich nahezu ausgeglichene Haushaltssituation zu erreichen. Das erfordert, dass mit Beginn des erhofften, aber noch nicht sicheren Aufschwungs zusätzliche Sparanstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen unternommen werden müssen. Auch hier weise ich noch einmal darauf hin: Die Gefahr besteht, dass bei diesem falschen Sparansatz der nächste Aufschwung abgewürgt wird, noch bevor er überhaupt richtig in Gang gekommen ist.
Deswegen, genau deswegen fordere ich die Landesregierung nachdrücklich auf, keinen Euro zusätzlich zu den Plangrößen in der Mittelfristigen Finanzplanung bei den Investitionen einzusparen.
Und ich denke, das muss Ziel auch der Finanzministerin sein. Sie hat das vorhin mit zwei Worten so auch gekennzeichnet.
Und, meine Damen und Herren, das Motto „Haltet den Dieb!“ der Bundesregierung, vor allem an die Bundesländer gerichtet, kann nur noch als unehrlich bezeichnet werden. Man wird in diesem Zusammenhang ja noch einmal auf einige Tatsachen hinweisen dürfen. Die EU-Kommission hat Deutschland in der Vergangenheit immer wieder aufgefordert, seine falsche Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik zu korrigieren. Ebenso wurden einschneidende Änderungen im Bereich des Gesundheitssystems angemahnt. Passiert ist entweder gar nichts oder es wurde noch verschlimmbessert. Fakt ist auch, dass es schon sehr plump ist, immer wieder die Weltkonjunktur für die heimische Misere in Deutschland verantwortlich zu machen.
Sie können doch, Frau Gramkow, nicht allen Ernstes mit konjunkturellen Aspekten begründen, warum Deutschland
das einzige Land in der EU darstellt, in welchem das gesamtstaatliche Defizit seit 1998 gestiegen ist,
nämlich von 2,2 auf 2,7 Prozent.
Und alle anderen Länder haben ihre Verschuldung gesenkt.
Sind diese denn etwa nicht von der Weltkonjunktur betroffen?
Und noch dümmer ist das Argument des 11. September, denn die Konjunktureinbrüche und die Stagnation begannen weit vor dem.
Und da Herr Eichel wohl selbst an sein Märchen nicht mehr glaubt, hat er jetzt einen neuen Sündenbock gefunden, nämlich die Bundesländer. Sie seien nun also für die Verdoppelung des Staatsdefizites von 26,9 Milliarden Euro in 2000 auf 56,3 Milliarden Euro in 2001 verantwortlich. Meine Damen und Herren, das ist peinlich, das ist völlig sachfremd. Ich frage mich dann schon: Wer hat eigentlich in Deutschland die gesamtwirtschaftliche Verantwortung für Wachstum und Arbeitsplätze, wenn nicht die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien? Wer hat denn eine Steuerreform zugunsten der Kapitalgesellschaften zu verantworten mit der Folge, dass binnen eines Jahres aus 23,6 Milliarden Euro Körperschaftssteuereinnahmen ein Minus von 0,4 Milliarden Euro geworden ist? Und, Herr Minister und Frau Finanzministerin, Sie haben dieser Reform zugestimmt, Sie verteidigen dieses Gesetz noch heute, bar jeder Einsichtsfähigkeit und steuerpolitischen Vernunft. Und wer hat denn eigentlich zu verantworten, dass die Gewerbesteuerumlage um zehn Punkte angehoben wurde, so dass die Kommunen, auf die der Hauptanteil der örtlichen Investitionen entfällt, weitere Kürzungen vornehmen müssen, sofern es überhaupt noch geht? Und auch dieses wurde von Rot-Rot in Schwerin aktiv unterstützt und widerstandslos mitgetragen, Frau Gramkow. Sich hiernach als kommunalfreundlich hinzustellen ist dann so glaubwürdig, als wenn ein jugendlicher Brandstifter als Berufswunsch Feuerwehrmann angibt.
Und dies sage ich noch mal deutlich.
Und wer hat sich die 100 Milliarden DM aus den UMTSLizenzen mir nichts, dir nichts unter den Nagel gerissen, wenn nicht Herr Eichel?
Und wer hat kritiklos hingenommen, dass die Länder und Gemeinden über die Abschreibungen der TelekomUnternehmen an neuen Steuerausfällen beteiligt werden? Das waren doch Dr. Ringstorff und Frau Keler. Und wer hat eigentlich den Kraftstoffpreis durch die Ökosteuer um 28 Pfennig verteuert und im Gegenzug die Länder und Gemeinden durch die Gewährung einer höheren Entfer
nungspauschale zur Ader gelassen? Kosten für unser Land: 10 Millionen DM pro Jahr. Kosten für unsere Kommunen: 1 Million DM pro Jahr. Auch dies hat unsere Landesregierung mitgemacht. Und wer hat eigentlich die Freistellung der Post von der Umsatzsteuer beschlossen? Durch ihre Privatisierung, die von der SPD übrigens früher heftig bekämpft wurde, können auf Bundesebene Erlöse kassiert werden, während den Ländern und Gemeinden Umsatzsteueranteile entgehen. Und hat nicht die Bundesregierung seit 1999 insgesamt 165 Milliarden DM an Privatisierungserlösen inklusive UMTS eingenommen, obwohl Privatisierung früher bei Ihnen als neoliberales Teufelszeug verschrien wurde? Aber wenn es Geld einbringt, dann können Sie auf einmal sehr pragmatisch werden.
Und, meine Damen und Herren, kein seriöser Mensch glaubt doch allen Ernstes daran, dass Eichels Zusage in Brüssel tatsächlich auch erreichbar ist. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat errechnet, dass erst ab einer realen Wachstumsrate des BIP von über drei Prozent die Chance bestünde, ein ausgeglichenes Budget in 2004 zu realisieren.
Jeder hier weiß doch, dass dieses …
Natürlich nahezu ausgeglichen. Aber die drei Prozent sind doch überhaupt nicht gesichert, das wissen Sie auch.
Jeder hier weiß doch, dass dieses nach dem jetzigen Erkenntnisstand völlig weltfremd und utopisch ist. Jeder kann sich auch vorstellen, dass die Maisteuerschätzung weiteres Ungemach an den Tag bringen wird. Es dauert nicht mehr lange, bis wir das hier feststellen müssen. Es ist doch durchaus denkbar, dass durch eine fortgesetzte Wachstumsschwäche und Stagnation auf dem Arbeitsmarkt weitere Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe zu erwarten sind. Und angesichts dessen soll es möglich sein, das gesamtwirtschaftliche Defizit in zwei Jahren um 50 Milliarden Euro zu verringern? Diese Frage liegt doch nahe. Um einen Vergleich heranzuziehen und die Größenordnung zu verdeutlichen: Im Jahre 2000 wuchs das Bruttoinlandsprodukt um drei Prozent, das Defizit wurde aber nur um knapp 4 Milliarden Euro reduziert. Das, Herr Borchert, sind doch Tatsachen.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es völlig klar, dass der beschlossene Landeshaushalt für 2003 schon heute Makulatur ist, wenn Sie Herrn Eichel folgen wollen. Sie werden schlimmstenfalls eine Streichorgie sondergleichen erleben, die wir uns in ihrem Ausmaß noch überhaupt nicht vorstellen können, es sei denn, der Bund plant für die nächsten Jahre massive Steuererhöhungen. Und deswegen, Frau Keler, erwarte ich von Ihnen heute Folgendes: Sagen Sie den Menschen vor der Wahl, was auf sie zukommen wird!
Ich gestehe Ihnen zu, dass man dazu die Steuerschätzung im Mai abwarten muss. Aber dann müssen Sie die Katze aus dem Sack lassen. Dann dürfen Sie sich nicht mehr hinter irgendwelchen Konsultationen im Finanzplanungsrat verstecken. Dann wollen wir von Ihnen wissen: Was kommt auf Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen zu? Wann ist mit einem Nachtragshaushalt zu rechnen? Welche Folgerungen ergeben sich für die Mittelfristige
Finanzplanung? Sind Sie bereit, die öffentlichen Investitionen unangetastet zu lassen? Wie wollen Sie mit der Entwicklung der Personalausgaben umgehen? Und unter anderem, wie viel Beratungsleistung braucht unser Land tatsächlich? Welche Steuererhöhungen haben wir gegebenenfalls zu erwarten und was bedeutet dies insgesamt überhaupt für den gesamten Aufbau Ost? Ich möchte schon hier ankündigen, dass wir von Ihnen erwarten, dass dem Finanzausschuss des Landtages die Protokolle der nächsten Sitzung des Finanzplanungsrates unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Mauscheleien am Parlament vorbei, dazu ist meine Fraktion jedenfalls nicht bereit.
Ich habe hier eine Forderung gestellt, ich habe hier keine Unterstellung gemacht.
Verstecken Sie sich nicht hinter der Bundes- und Landtagswahl! Vorher muss die Wahrheit ans Licht. Weisen Sie die Anklagen des Herrn Eichel gegenüber den Ländern hier und heute zurück! Zeigen Sie Rückgrat, dass man so mit den Ländern nicht umspringen kann und darf! Lassen Sie es nicht zu, dass der Bundesfinanzminister in Brüssel Versprechungen macht, die Dritte dann einlösen, sprich bezahlen müssen! Tragen Sie mit der Zustimmung zu unserem Antrag dazu bei, dass das Schwarzer-PeterSpiel der Bundesregierung beendet wird! Signalisieren wir als Parlament insgesamt, dass wir bereit sind, mit den Finanzen verantwortungsvoll umzugehen, aber nicht gewillt sind, uns kaputtsparen zu lassen! Dazu fordere ich Sie und uns gemeinsam auf. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heutige Zweite Lesung des Landeshaushaltes bietet die Möglichkeit, letztmalig in dieser Legislaturperiode anlässlich von Haushaltsberatungen eine Bilanz der Aktivitäten der Landesregierung zu ziehen. Es ist eine Bilanz, die wenig Stolz der Landesregierung aufkommen lassen dürfte, denn zwischen dem Wollen, den Landeshaushalt zu sanieren, und dies tatsächlich auch zu tun, klaffen doch Welten, wenn man sich die Zahlen exakt ansieht.
Haushalt ist die in Zahlen gegossene Politik. Wenn wir dies ernst nehmen, hat die Landesregierung nichts bei der
Zukunftsfähigkeit unseres Landes oder, besser gesagt, bei der Sanierung der Landesfinanzen erreicht. Wir müssen hierbei berücksichtigen, dass unser Bundesland inzwischen mehr als 100.000 Einwohner verloren hat und dass die Struktur unserer Finanzen sich maßgeblich auch durch die Mitwirkung der Landesregierung verändert oder, besser gesagt, verschlechtert hat. Beides auf einen Nenner gebracht müsste man heute sagen, die Zukunft unseres Landes wurde für Jahre verspielt.
Die finanziellen Eckpunkte, die der Haushalt mit dem Antritt der Finanzministerin noch in der zweiten Legislaturperiode stellte und der Vergleich mit dem Haushalt 2002/2003 weisen dies nach. Ich will dies in einigen Punkten verdeutlichen. Zunächst will ich zur Entwicklung des Haushaltsvolumens kommen, um eine Vergleichsbasis zu haben. Der Landeshaushalt sank von rund 14,5 Milliarden DM im Jahr 1997 auf 14,1 Milliarden DM im Jahr 2000 und wird sich im Jahr 2003 auf umgerechnet 13,9 Milliarden DM belaufen.
Ich mache das jetzt in D-Mark. Also per Saldo sank der Landeshaushalt in diesem Zeitraum um 0,6 Milliarden DM.
Im Gegensatz hierzu will ich die Summe der Investitionen darstellen. Auch im Jahr 1996 betrugen die investiven Mittel des Landes 3,94 Milliarden DM. Im Jahr 1997, im ersten Jahr der Zuständigkeit von Frau Finanzministerin Keler, sanken die investiven Ausgaben auf 3,83 Milliarden DM. D as heißt, hier wurden bereits Investitionen in Höhe von 110 Millionen reduziert. Bis zum Jahre 2003 sollen die Investitionen auf 2,88 Milliarden DM sinken.
Das heißt, von 1997 bis 2003 werden die investiven Mittel um 1,95 Milliarden DM umgerechnet abnehmen.
Richtig, passt zur Rezession.
Bitte vergleichen Sie dies bei Senkung des Haushaltes nur um 0,6 Milliarden DM.
Richtig.
So viel zu den Ausführungen, die die Finanzministerin eben gemacht hatte, die sich auf das hohe Niveau bei den Investitionen bezogen.
Als zusätzliche Last sehe ich die Entwicklung der Haushaltsreste in den letzten Haushaltsjahren an. Reste, um das hier noch einmal deutlich zu sagen, stellen nicht realisierte Investitionsabsichten dar, die Jahr für Jahr in die neuen Haushalte mitgenommen werden und nicht der Wirtschaft, besonders nicht der Bauwirtschaft, zugute kommen können. Insgesamt wurden aus dem Haushaltsjahr 2000 in das Jahr 2001 investive Reste von 644,76 Millionen DM übertragen.
Wie war nun die Tendenz in den vorausgegangenen Jahren? Die Finanzministerin behauptet, die Rückstände wurden deutlich sichtbar abgebaut. Wie sehen die exakten Zahlen aus? Investive Reste wurden aus dem Haushaltsjahr 1997 in 1998 in Höhe von 481,99 Millionen DM
übertragen. 1998 in 1999 entstanden Reste in Höhe von 575,95 Millionen DM. 1999 in 2000 entstanden Reste von 563,23 Millionen DM und 2000 zu 2001, wie oben schon genannt, in Höhe von 644,76. Ich muss hier feststellen, dass von 1997 bis ins Jahr 2000 die Reste um 162,7 Millionen DM anstiegen entgegen der Aussage, dass hier abgebaut wurde.
Das heißt, zu den sinkenden Investitionsausgaben
kommt eine zusätzliche Belastung infolge des Anstiegs von Haushaltsresten.
Wenn wir bei den Hochbaumaßnahmen die Resteentwicklung ansehen, so muss festgestellt werden, dass seit 1997 bis in das Jahr 2001 die Resteentwicklung konstant um 50 Millionen DM unverändert pendelt.
Ich darf nun zur Haushaltsverschuldung kommen. Die an und für sich positive Tendenz, die Haushaltsneuverschuldung zu reduzieren, wurde bereits in den letzten Jahren verspielt, weil bereits seit 2000 die vorgesehene Neuverschuldung der Mittelfristigen Finanzplanung nicht eingehalten werden konnte, sondern in zwei Schritten jeweils um 50 Millionen DM angehoben wurde.
Noch dramatischer wird die Situation, wenn ich die Entwicklung der Haushaltsneuverschuldung im Vergleich zu den Investitionsausgaben des Landes sehe.
Danach wird eindeutig sichtbar, dass die Investitionsausgaben stärker sinken, als die Neuverschuldung des Landes abnimmt. Unter Zugrundelegung der jetzt gültigen Mittelfristigen Finanzplanung sinkt die Nettoverschuldung im Vergleich 1998 zu 2005 um 457,7 Millionen Euro. Die öffentlichen Investitionen des Landes vermindern sich im gleichen Zeitraum um 501,9 Millionen Euro. Das entspricht einer Schere, jetzt mal wieder in DM ausgedrückt, von 100 Millionen DM. Obwohl also...
Ja, das ist eine eingängige Zahl. Die kann man sich gut merken.
Bei den Absichten in der Schulreform mit der Regionalschule bietet sich das ja an, möglichst platt.
Obwohl also auch nach den Stabilitätskriterien der Europäischen Union Neuverschuldungen in Höhe der Investitionen möglich und zulässig sind, sinken in diesem Land die Investitionen stärker als die Neuverschuldung.
Ich darf nun die Frage nach der Sanierung der Staatsfinanzen stellen. Bei dieser Frage fällt mir zunächst ein, dass die Finanzministerin zu Beginn dieses Haushaltsjah
res 2001 einen Bewirtschaftungserlass veranlasst hat, über den bis heute noch keine Detailaussagen über dessen Realisierung vorliegen.
Ich denke, mit der Realisierung eines solchen Bewirtschaftungserlasses werden auch Schwerpunkte, politische Schwerpunkte der Planrealisierung gesetzt und insofern ist es doch wichtig, hierüber Kenntnisse zu erhalten.
Abgesehen davon will ich auf einige wichtige Punkte zu sprechen kommen, die die Finanzkraft beeinflussen:
Erstens. Die kommunale Finanzkraft wurde gegenüber der Mittelfristigen Finanzplanung bereits im Jahr 1999 massiv negativ beeinflusst. Um 300 Millionen DM wurden die kommunalen Finanzmittel jährlich gekürzt auf den jetzt gültigen Stand von 2,5 Milliarden DM. Man könnte hier den flotten Spruch anwenden: „Sparen bei den anderen, aber nicht bei sich selbst“.
Nein, man muss es nicht. Aber dann kommt man in die armselige Situation, dass die Kommunen nicht kofinanzieren können.
Das wissen Sie ja, Herr Dr. Bartels.
Zweitens. Ich darf weiterhin auf die Ausgaben der Landesregierung bei den Aufwendungen für Informationstechnik kommen. Während die Ausgaben für die Maßnahme im Ist 2000 noch 44,7 Millionen Euro betrugen, werden sie bis ins Jahr 2006 auf 56,2 Millionen Euro steigen. Vergleichen Sie dies bitte mit der Situation der kommunalen Ebene, die ich hier eben beschrieben habe!
Drittens. Seit 2000 erleben wir eine massive Verwendung der EU-Strukturfonds zum Ersatz von Landesaufwendungen. Wir haben dies in der Vergangenheit mehrfach diskutiert, so dass ich mir hier nähere Ausführungen sparen kann. Das Prinzip der Zusätzlichkeit der Strukturfonds im Interesse der Zukunft dieses Bundeslandes wird damit massiv in Frage gestellt und ich verweise in diesem Zusammenhang auch ganz deutlich auf die Diskussion im Begleitausschuss, wo gerade auf die Problematik der Zusätzlichkeit hingewiesen wurde, die in diesen Haushalten der letzten Jahre und der kommenden beiden Jahre nicht zum Tragen kommt.
Die Strukturfonds der EU dienen in stärkerem Maße zur Entlastung von eigenen Anstrengungen des Landes. Sie ersetzen damit Landesmittel und wirken nicht zusätzlich.
Viertens. Abspecken im Personalhaushalt ist angesagt bei den Lehrern. Die massiven Abbauzahlen haben wir ja gehört, so auch in der Forstwirtschaft, in nachgeordneten Ämtern, zum Beispiel dem Hygieneinstitut, oder anderen. Im Gegensatz dazu haben wir die Entwicklung zu verzeichnen, dass aus acht Ministerien neun wurden, obwohl die Bevölkerung des Landes laufend abnimmt. Ich bin nur gespannt, wie wir im Jahr 2050 dastehen, wenn wir eine Einwohnerzahl bei 700.000 haben,
nur noch zwei Ministerien brauchen und 20 haben.
Fünftens. Besonders problematisch stellt sich dar, dass wir eine Versteinerung des Personal- und Verwaltungshaushaltes der Landesregierung zu verzeichnen haben. Die relativen Kostenanteile der obersten Landesbehörden steigen, wie im Haushalt ersichtlich, sowohl anteilig an der Haushaltsgruppe 4 – das heißt bei den Personalausgaben – als auch anteilig am Landeshaushalt insgesamt. Diese Zahlen machen deutlich, dass die angestrebten Verbesserungen der Strukturen der Landesverwaltung und der Effektivität, die während der zweiten Legislatur formuliert und angegangen wurden, in der dritten Legislatur nicht mehr zum Tragen kamen. Vielmehr ist das Gegenteil hiervon eingetreten. Obwohl die Landesregierung selbstverständlich leugnen wird, dass die Anstrengungen bei den Investitionen nachgelassen haben, so ändert das nichts an den konkreten und ablesbaren Darstellungen der Zahlen, die jederzeit überprüfbar sind.
Wenn auch in einer Pressemitteilung aus den letzten Tagen der Ministerpräsident darstellt, dass das Land baut, was das Zeug hält,
so entspricht dies leider nicht den nackten Zahlen, so wie sie sich im Haushaltsvollzug der letzten Jahre darstellen.
Flicken, ja.
Niemand kann der CDU-Fraktion im Landtag nachsagen, dass sie sich gegen eine Reduzierung der Neuverschuldung aussprechen würde. Im Gegenteil, Ihnen liegt ein Antrag zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme heute vor. Es kann und darf aber auch nicht sein, dass die Investitionen des Landes zum Sparschwein in unserem Bundesland verkommen.
Allein die Tatsache, dass die Investitionsmittel des Landes um das Dreifache sinken, Herr Dr. Bartels, um das Dreifache sinken im Vergleich
zur Entwicklung des Landeshaushaltes zu 1997, macht diese kritikwürdige Tendenz deutlich.
Unter Berücksichtigung der hier vorgetragenen wichtigen Haushaltseckdaten kann nur festgestellt werden, dass die Bilanz, die heute gezogen werden muss, massive Kritik am Handeln dieser Landesregierung notwendig macht. In der Schule würde man sagen, Ziel der Klasse nicht erreicht.
Diese Aussage gilt umso mehr auch für die Haushalte 2002
und 2003. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Bartels, Sie hatten meine Aussage aufgenommen, die ich zur Entwicklung der Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Nettoneuverschuldung gemacht hatte, und in diesem Zusammenhang die Frage der Steuerreform problematisiert. Ich frage Sie hiermit: Ist es nicht vielmehr so, dass ohne die Auswirkungen der Steuerreform, die ja nachträglich in den Haushalt eingearbeitet wurden, das negative Auseinanderklaffen zwischen Investitionsausgaben und Nettoneuverschuldung noch viel höher gewesen wäre, das heißt, diese Schere wäre weit über das Maß von 100 Millionen DM hinausgegangen?
Damit schließen Sie sich ja meinen Ausführungen an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat das Parlament in mehreren Sitzungen intensiv beschäftigt, besonders wegen der intensiven Beziehungen und den Berührungspunkten zum Landeshaushalt 2002 und 2003.
Wenn heute die Zweite Lesung dieses Gesetzes ansteht und die entsprechende Beschlussempfehlung mit Mehrheitsentscheidung vorliegt, so hat die CDU ein durchaus differenziertes Votum vorzutragen. In den Grundzügen muss ich für die CDU äußern, dass wir das Anliegen dieses Gesetzes durchaus verstehen und akzeptieren können. Diese Akzeptanz bezieht sich auf drei grundsätzliche Fragen:
Erstens begrüßen wir ausdrücklich die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren bei Investitionen des Landes, die mit der neuen Struktur, der Errichtung des Betriebes für Bau und Liegenschaften, einhergeht. Sie wissen, meine Damen und Herren, die Umstellung von der Dreistufigkeit des Genehmigungsverfahrens formal auf die Zweistufigkeit, die bis heute noch nicht faktisch erreicht wurde, kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei den Hochbauprojekten des Landes. In der neuen Struktur des BBL können diese Genehmigungsverfahren beträchtlich abgekürzt und effektiv gestaltet werden.
Zweitens begrüßt meine Fraktion ganz ausdrücklich die Ausnutzung aller Möglichkeiten, die ein modernes Facilitymanagement bietet. Ich brauche dies hier nicht weiter auszuführen, da bereits in der zweiten Legislaturperiode ein diesbezüglicher Antrag unserer Fraktion eingebracht und in diesem Hohen Hause diskutiert wurde.
Drittens begrüßen wir alle Möglichkeiten einer Effizienzsteigerung der Landesverwaltung, die auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden soll. Allerdings müssen wir genau an dieser Stelle vermerken, dass die beabsichtigte Steigerung der Effektivität noch lange nicht mit dem Text der Vorlage erreicht wurde, so, wie sie heute beschlossen werden soll, denn kaufmännische Grundsätze führen nicht automatisch zu einer Steigerung der Effizienz. Arbeitet denn die Landesregierung bisher etwa nicht auch nach den üblichen Bewirtschaftungsgrundsätzen für
Immobilien? Diese Frage muss doch berechtigt sein. Diese Frage muss sich auch genau an dieser Stelle anschließen, denn wenn in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, dass Einsparungsmöglichkeiten in Millionenhöhe die Folge sein werden, ist zu fragen, warum die Landesregierung in den letzten Jahren nicht mit gleicher Konsequenz diese Möglichkeiten bereits genutzt hat.
Und genau an dieser Stelle stellt sich die Frage nach den realen Schwierigkeiten der Umsetzung von Einsparungen im öffentlichen Haushalt, denn es hat sich nichts an der Situation geändert. Vorher, das heißt nach den gegenwärtig geltenden Regelungen, und auch nachher, nach den zukünftigen Regelungen, müssen die gleichen Leute Einsparungen erbringen und möglicherweise sich selbst einsparen.
Die Struktur des neuen Betriebes für Bau und Liegenschaften erleichtert die Effektivitätssteigerung nicht per se, denn die Errichtung eines Landesbetriebes gemäß Paragraph 26 der Landeshaushaltsordnung erreicht nicht automatisch das vorgegebene Ziel. Vielmehr stellt diese Struktur eines Landesbetriebes ein ganz verständliches neues Hindernis für die Ausnutzung aller Effektivitätskriterien dar.
Ich komme nun zweitens ausdrücklich zu den Problemen, die aus der Sicht der CDU-Fraktion mit der Verabschiedung dieses Gesetzes am heutigen Tag nicht zu akzeptieren sind.
Zum Ersten muss ich darauf verweisen, dass dieses Gesetz einer Sturzgeburt gleichkommt, ohne die angemessene Vorbereitung zu sichern. In der Anhörung wurde deutlich, dass andere Bundesländer Vorbereitungszeiten für sich nutzen und Mindesteinführungs- und Übergangszeiten von einem Jahr bis zu vier Jahren als sinnvoll ansehen.
In Mecklenburg wird im September dieses Jahres, also 2001, ein Gesetz vorgelegt, das gemäß Kabinettsbefassung ursprünglich im Mai 2001 dem Landtag übergeben werden sollte. Im September wird rückwirkend die Struktur des Finanzministeriums in der Abteilung 4 und 5 zusammengelegt und rückwirkend per 01.07. die Verantwortlichkeit der Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg in die neue Struktur überführt. Das heißt, jetzt, im Dezember, liegen noch keinerlei Effektivitätsnachweise vor, die darstellen, wie die neue Struktur überhaupt – in diesen Monaten, muss man ja so sagen – gearbeitet hat. Auch in der Abteilung 4 und 5 des Finanzministeriums wurden bisher keine Einsparungen sichtbar, auch nicht im Stellenplan der Folgejahre. Vielmehr hat diese Abteilung noch die zusätzliche Abordnung eines weiteren Abteilungsleiters aus dem Kultusministerium zu verzeichnen.
Wenn eine angemessene Übergangszeit über den Erfolg oder Misserfolg der neuen Struktur entscheiden soll, dann ist aufgrund der Zeitfolge, die mit diesem Gesetz entschieden wird, von vornherein das Scheitern dieses Gesetzes beschlossen.
Zweitens stelle ich namens meiner Fraktion den Effektivitätsnachweis, der in der Gesetzesbegründung vorgetragen wird, in Frage. Mit dem Haushaltsentwurf 2002/2003 konnte in keiner Form die Effizienz der neuen Struktur nachgewiesen werden. Im Zusammenhang mit der Ergänzungsliste wurden kameralistisch, das heißt fotografisch genau, Haushaltsansätze aus dem Einzelplan 12 in die neue Struktur der BBL übertragen. Sowohl bei den Be
wirtschaftungskosten als auch im Stellenplan der beteiligten Strukturen sind keinerlei Effektivitätsgewinne zu verzeichnen oder festzustellen. Das heißt, der Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 bleibt den Nachweis der beabsichtigten Effektivität schuldig. Die beabsichtigten Millioneneinsparungen bleiben den Haushaltsverhandlungen einer neuen Legislatur vorbehalten.
Frau Peters hat schon mit Recht darauf hingewiesen, dass der Haushalt nicht klar über die neuen Wirkungsweisen der neuen Struktur Aussagen trifft. Die Kenntnisse des Parlamentes werden eindeutig geschmälert. Frau Peters hat deutlich darauf hingewiesen, dass die ansonsten verbindlichen Erläuterungen zum Einzelplan 12 in den neuen Ausführungen in der Gliederung – Bestandteil des Wirtschaftsplanes der BBL – fehlen.
Drittens entscheidet heute der Landtag über die Errichtung einer Riesenstruktur, die zukünftig in der Größenordnung von 1.000 Mitarbeitern arbeiten wird. Ich brauche nicht darauf zu verweisen, dass diese Struktur, die Planungs- und Bauleistungsverträge vergibt, die mit Leistungserbringern über Reinigungs-, Gartenpflege- und Bewachungsverträge verhandelt, besonders anfällig sein wird für alle Formen der Einflussnahme, möglicherweise auch Vorteilsnahme von interessierter Seite. Wenn sich dieser Landesbetrieb verselbständigt und in Teilen möglicherweise kaum noch kontrollierbar sein wird, dann haben wir eine öffentliche Begünstigung von nicht gewollten Strukturen zu verzeichnen.
Ich will dies hier bewusst nicht weiter ausführen, aber es sei mir gestattet, besonders deutlich auf diese Problematik zu verweisen. Wenn zum Beispiel in der Position des Finanzausschusses darauf hingewiesen wird, dass Planungsleistungen wie im bisherigen Umfang weitergegeben werden sollen an Planungsund Architekturbüros, so ist dies nur eine Absichtserklärung, die in keiner Weise durch den Gesetzestext gedeckt ist. Vielmehr ist es durchaus möglich, dass der neue Betrieb für Bau und Liegenschaften solche Leistungen mehr oder geringer als gegenwärtig vergibt oder bei sich behält.
Es stellen sich viertens aber auch weitere praktische Probleme, die mit dem Gesetz ins Leben gerufen werden. Zum Beispiel wird ein stärkeres Effektivitätsdenken in der Landesverwaltung eingefordert.
Na selbstverständlich ist das gut so. Wie soll dies aber passieren bei dem Zwang, das Mietverhältnis in Landesimmobilien aufrechtzuerhalten? Das ist doch genau der Widerspruch. Oder die andere praktische Frage:
Wie ist zum Beispiel zu verfahren, wenn ein Ministerium tatsächlich aus Effektivitätsgründen auf Teile seiner Fläche verzichtet und diese Immobilienleerfläche als Leerstand anmeldet? Soll da vielleicht ein Blumenhändler rein oder ein Architekturbüro? Das geht ja nicht.
Ja, das wird ein Witz. Da kann ich nur drüber kichern.
Wer soll in diese frei gezogenen Teilflächen einziehen? Wie sollen diese Rest- oder Stückchenflächen, die sich dann ergeben, diese Flickenteppiche zukünftig effektiv weiter genutzt werden? Es entstehen also reale Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Erreichung von Einsparungen. Und wenn der Zwang entfällt, Landesimmobilien zu nutzen, dann werden möglicherweise Behörden unter Zugrundelegung des Effektivitätsgedankens auf Räumlichkeiten privater Anbieter, außerhalb der Stadtgrenze oder wie auch immer ausweichen.
Die gleichen Leute, die heute mit den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung betraut sind, stehen dann zukünftig unter dem Druck einzusparen, und ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, möglicherweise auch sich selbst einzusparen. Es stellt sich also die Frage, was dann anders werden kann. Ich will hier die kritische Beurteilung abschließen, weil ich meine, dass die Geburtsfehler dieses Gesetzes deutlich geworden sind. Und ich sage deutlich, eine Worst-case-Betrachtung ist in der Situation der Verabschiedung eines solchen Gesetzes immer wichtig und notwendig. Wenn es besser läuft, kann das nur gut sein.
Die Landesregierung beabsichtigt, mit diesem Gesetz weiterhin zu verwalten, anstatt zu gestalten.
Und während der Anhörung wurde deutlich an dem Bremer Modell, dass man durchaus auch eine totale Privatisierung diskutieren kann.
Die Landesregierung meint weiterhin, dass Umziehen im eigenen Haus schon gleichzusetzen ist mit Effektivitätssteigerung. Ich denke, dies ist eine gravierende Täuschung. Ich muss einmal drastisch sagen, Putzmittel oder Putzarbeiten über Sammelbestellung einzukaufen, wird den Haushalt der zukünftigen Jahre nicht grundlegend sanieren. Hier sind andere Schritte in eigenem verantwortlichen Handeln der Landesregierung erforderlich.
Die gegebene Situation, die ich versucht habe, hier kurz zu beschreiben, veranlasst die CDU-Fraktion, sich zu diesem Gesetzentwurf zu enthalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der
Landesregierung auf Drucksache 3/2260 wurde in der 67. Landtagssitzung vom 21.09.2001 beraten und überwiesen. Es fand hierzu eine gemeinsame Beratung des mitberatenden Finanzausschusses mit dem federführenden Wirtschaftsausschuss am 10.10.2001 statt. Die abschließende Beratung im federführenden Wirtschaftsausschuss erfolgte am 19.10.2001.
Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2409 mehrheitlich mit den Stimmen der Koalition erstens die Zustimmung zum Eingehen einer Beteiligung und zweitens die Zustimmung zum Gründungswirtschaftsplan. Das mitberatende Votum des Finanzausschusses entnehmen Sie bitte dem Punkt 2 des Berichtes. Er ist inhaltlich deckungsgleich, allerdings weist er formale Abweichungen auf.
Ich betone, Gegenstand der Beschlussempfehlung ist nicht die formale Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages. Trotzdem haben sich beide Ausschüsse mit der Frage beschäftigt, wie die Aufnahme neuer Gesellschafter in die GmbH ermöglicht werden kann. Da der Paragraph 4 des Gesellschaftsvertrages dieses Anliegen realisierbar macht, wurde auf ein diesbezügliches ausdrücklich neues Votum verzichtet.
Die Landesregierung informierte während der Ausschussberatung, dass aktuell die Ostseesparkasse und die Sparkasse Vorpommern jeweils 2,5 Prozent der Stammkapitalanteile von der Deutschen Bank und von der Nord/LB übernehmen und sich damit der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Beteiligung verändert.
Die Koalitionsfraktionen votierten im federführenden Ausschuss für eine unveränderte Annahme des Antrages der Landesregierung. Kontrovers wurden in beiden Ausschüssen folgende Fragen seitens der CDU-Fraktion angesprochen:
Erstens wurde von der CDU vorgeschlagen, die beschriebenen Aufgaben einer vorhandenen Landesgesellschaft, zum Beispiel der Wirtschaftsfördergesellschaft, zu übertragen. Damit sollte ein sparsamer Mitteleinsatz erreicht werden.
Zweitens. Die umfangreiche Aufgabenstellung der Gesellschaft laut dem Paragraphen 2 des Gesellschaftsvertrages sei ohnehin nicht mit dem vorgesehenen Personalbesatz zu verwirklichen.
Drittens wurde ein unausgewogenes Verhältnis der Gesellschaftsbeteiligung im Verhältnis zu den Kosten angesprochen. Während nämlich das Land 51 Prozent der Gesellschaftsanteile auf sich vereint, muss es die Gesamtlast der Kosten tragen.
Viertens war es für die CDU nicht erkennbar, wie der formulierte Gesellschaftszweck, nämlich der Betrieb von Biotechnologiezentren, überhaupt erreichbar ist. Die Landesregierung gestand nämlich während der Ausschussberatungen ein, dass gegenwärtig die gegebenen Eigentumsstrukturen eine Realisierung dieser Zielstellung nicht ermöglichen. Vielmehr seien noch diesbezügliche Verhandlungen mit den Akteuren erforderlich, wie diese Zielstellung überhaupt realisierbar sei.
In den Bericht laut Drucksache 3/2409 wurde daher die Formulierung aufgenommen, dass es sich insoweit um eine Absichtserklärung handele. Die CDU-Fraktion sah darin einen weiteren offenen Punkt, der noch weitere Ver
handlungen erforderlich mache. Unter Berücksichtigung aller dieser vier problematisierten Punkte sah sie sich nicht in der Lage, dem Antrag der Landesregierung zuzustimmen.
In allen weiteren Punkten verweise ich auf die Beschlussfassungsvorlage auf Landtagsdrucksache 3/2409. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Landtag liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU vor, in welchem die Position der CDU zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank des Bundesfinanzministers dargelegt wird.
Ich möchte hier gleich einleitend, Herr Präsident, wenn Sie gestatten, auf die Finanzministerin eingehen, die ja
sicherlich hier noch das Wort ergreifen wird. Sie veröffentlicht in ihrer Pressemitteilung, dass sie die Forderung der CDU kritisiert, weiterhin für eine föderale Bankenstruktur einzutreten, und schließt daraus, dass die Landesregierung dieses schon ewige Zeiten tut.
Mit dem „weiterhin“ fordern wir, dass die Bankenstruktur der Landeszentralbanken, so, wie sie bisher existiert, auch weiterhin Bestand halten soll. Da deckt sich unser Antrag mit der Position anderer Bundesländer, vor allem mit der Position Niedersachsens. Ich sage das insbesondere deshalb, weil sie schon einleitend zu meinen Ausführungen wissen sollen, dass es sich hier um einen Antrag handelt, der in keiner Weise parteipolitisch an die Problematik herangeht, sondern parteiübergreifend im Interesse unseres Bundeslandes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem derzeitigen Stand muss festgestellt werden, dass seitens der Bundesregierung offenbar eine grundsätzliche Abkehr von gegenwärtig vorhandenen und bewährten Strukturen föderaler Gliederungen der Banken angestrebt wird. Präsident und Vizepräsident der Bundesbank sollen zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung bestellt werden, dazu vier Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag des Präsidenten der Bundesbank. Die Präsidenten der Landeszentralbanken sollen nicht mehr durch Stimmrecht im Vorstand an den Entscheidungen der Bundesbank beteiligt werden. Durch die geplante Neuregelung sind wesentliche Interessen auch unseres Bundeslandes berührt.
Aus Sicht der CDU-Fraktion bleiben weiterhin dringend notwendig, eine mit Entscheidungsbefugnissen versehene Beteiligung der Landeszentralbanken an der Bankenaufsicht die gesetzliche Fixierung der Aufgaben und der damit verbundenen Entscheidungskompetenzen der Landeszentralbanken und eine gleichwertige Vertretung der Landeszentralbankpräsidenten im Vorstand der Bundesbank.
Ich habe hierzu genau die Abstimmung mit einigen Direktoren oder Leitern der Landeszentralbanken geführt. Ich denke, diese Forderungen, die wir hier stellen,
decken sich genau mit den Forderungen der Leitungsgremien dort vor Ort.
Die derzeit bestehenden neun Landeszentralbanken sollen zwar erhalten bleiben, ihre Präsidenten aber nicht mehr dem Zentralbankrat beziehungsweise dem Vorstand der Bundesbank angehören.
Ich frage mich da bloß: Wozu verkommt dann die Funktion unseres Professor Eggert?
Ihre Beteiligung an den Entscheidungen der Bundesbank würde demnach auf Beratung mit dem Vorstand der Bundesbank reduziert, zwar regelmäßig – und ich sage
dann vielleicht auch, mäßig – und mindestens zweimal im Jahr, aber das ist nach meiner Überzeugung nicht ausreichend, auch nicht angemessen.
Auch die für die Zukunft vorgesehene Bestellung der Landeszentralbankpräsidenten würde den bisherigen Einfluss der Länder entscheidend reduzieren und damit die bisherige, am föderalen Charakter der Bundesrepublik orientierte Struktur grundsätzlich verändern. Ich halte es dagegen für notwendig und angemessen, zur Bestellung der Landeszentralbankpräsidenten das bisherige Verfahren beizubehalten, nämlich auf Vorschlag der Sitzungsländer über den Bundesrat.
Meine Damen und Herren! Bei selbstverständlicher Anerkennung der Tatsache, dass es sich bei der Bundesbank und ihren Landeszentralbanken um eine Institution des Bundes handelt, ist die angedachte Neuregelung nicht im Interesse Mecklenburg-Vorpommerns,
da sie die föderalen Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt und zudem sachliche Erwägungen außer Acht lässt,
die mir unverzichtbar erscheinen.
Eine Änderung des Bundesbankgesetzes ist notwendig, das bestreitet keiner, auch nicht ich. Mit dem Fortfall der währungspolitischen Aufgaben der Bundesbank nach Gründung der EZB entfallen naheliegenderweise auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Präsidenten der Landeszentralbanken in diesem Bereich. Damit ändert sich aber nicht zwangsläufig die Kernaufgabe der Landeszentralbanken. Diese zu erhalten muss uns insgesamt ein wichtiges Anliegen sein.
Zu diesen Kernaufgaben gehören bislang die Bargeldversorgung der Wirtschaft, die Beteiligung an der Bankenaufsicht und die Regelung der Refinanzierung der Geschäftsbanken. Ich halte es für unverzichtbar, diese Aufgaben bei den Landeszentralbanken zu belassen.
Weiterhin wichtige Aufgabe, deren Erhaltung aus regionaler Sicht unbedingt notwendig erscheint, ist die regionale Wirtschaftsberichterstattung, die sachgerecht nur aus den Erkenntnissen vor Ort zu erstellen ist und ebenfalls aus den regionalen Erkenntnissen überhaupt erst konzipiert werden kann.
Auch im Interesse der Kleinbanken ist die Beibehaltung der Regionalisierung von besonderer Bedeutung. Dies gilt auch für die Bankenaufsicht. In diesem Aufgabenbereich ist es notwendig, einen regionalen Ansprechpartner zu erhalten, eine Funktion, die bisher die Landeszentralbanken wahrnehmen. Diese sollen sie auch behalten. Sie erbringen damit eine wichtige und unverzichtbare Dienstleistung im Interesse der regionalen Wirtschaft. Die Beibehaltung der bisherigen Struktur soll helfen, Wettbewerbsnachteile regionaler Strukturen zu vermeiden.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehört nach Auffassung meiner Fraktion aber auch unbedingt die Entscheidungskompetenz. Die Landeszentralbanken müssen selbst Verwaltungsakte erlassen dürfen, statt nur Ausführungsinstitut für höheren Ortes getroffene Entscheidungen zu sein.
Das bedarf einer Regelung im neuen Gesetz mit genauer Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen der Landeszentralbanken. Wegen der so beschriebenen, nach wie vor gegebenen wichtigen Aufgabenstellung der Landeszentralbanken halte ich eine gleichberechtigte Mitwirkung der Präsidenten der Landeszentralbanken, und zwar genau im Vorstand der Bundesbank, für notwendig, und zwar mit Sitz und Stimme.
Meine Damen und Herren! Regelmäßige Treffen zur Beratung mit dem Vorstand mindestens zweimal im Jahr sind kein angemessenes Instrument, um regionale Gesichtspunkte und Erkenntnisse in die Entscheidung der Bundesbank einzubringen.
Meine Damen und Herren! Ich kann in der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht auf alle Aspekte des Antrages umfassend eingehen. Dieser enthält aber auch eine sehr umfassende schriftliche Begründung, auf die ich nochmals verweisen möchte, die jeder nachlesen kann. Sie wissen wahrscheinlich, dass es einen gleichlautenden Antrag im niedersächsischen Landtag zu dieser Problematik gegeben hat, und zwar fraktionsübergreifend, darauf möchte ich besonders hinweisen.
Ich meine, im Interesse unseres Bundeslandes sollte sich unser Landtag ein Beispiel daran nehmen, dass sachgerechte Entschließungen nicht in jedem Fall an Partei- oder Fraktionsgrenzen Halt machen müssen.
Ich weiß sehr wohl, dass sich der Bundesrat mit dieser Thematik bereits befasst hat und die Länder einhellig gegen die Pläne der Bundesregierung opponiert haben. Aber, Frau Keler, wenn Sie in Ihrer Rede sagen werden, der Bundesrat habe sich am 13.07.2001 bereits mit der Problematik befasst, deswegen wäre unser Antrag möglicherweise überflüssig, dann sage ich Ihnen: Es steht nach wie vor ein gültiger Beschluss des Bundesrates aus,
der im Sinne dieses Antrages gestaltet werden muss. Darauf legt unsere Fraktion gesteigerten Wert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel dieses Gesetzes, nämlich Einsparungen zu erzielen, wird wohl von allen Beteiligten uneingeschränkt bejaht. Es ist mir allerdings unverständlich, dass das Finanzministerium, das ansonsten für seine akribische Arbeit bekannt ist, heute ein Gesetz vorlegt, das mit derartig heißer Nadel gestrickt worden ist, so dass es bei näherer Betrachtung sofort zu Widerspruch herausfordern muss.
Ich glaube selbstverständlich, dass Mecklenburg-Vorpommern sich nicht der Arbeitsrichtung anderer Bundesländer entziehen kann, ein effektives Facility Management zu organisieren. Dass andere Bundesländer hier bereits konkrete Erfahrungen haben, ist bekannt. Ich verweise hier nur auf die bereits im Jahr 2000 getroffenen Regelungen im Bundesland Nordrhein-Westfalen oder auf die bestehenden Regelungen anderer Länder. Es ist bekannt, dass durchaus unterschiedliche Wege in den einzelnen Bundesländern gegangen werden. Wenn unser Bundesland in der Vorlage des Gesetzes sich auf ein Gutachten der Mercier Management Consulting aus München stützt, das Grundsätze für die Neuordnung des Gebäudemanagements formuliert, dann wäre es zumindest zweckmäßig, dass auch im Rahmen des Parlamentes dieses Material bekannt wird, denn schließlich ist es wichtig, die Umsetzung dieser Grundsätze in dem vorliegenden Gesetz kennen zu lernen.
Ich kann in dieser Rede nur kurz auf die Probleme der Gesetzesvorlage hinweisen. Als Wichtigstes muss ich darauf verweisen, dass hier ein Schattenhaushalt entsteht, der sich nicht der Kontrolle des Parlaments entziehen darf.
Diesbezüglich ist ein ergänzender Kontrollmechanismus durch den Landtag festzulegen, da die Regierungsvorlage dies vermissen lässt. Nach Sicht der CDU-Fraktion sind die Unbestimmtheiten in diesem Gesetz zu groß, um uneingeschränkt dieser Vorlage zustimmen zu können. Es ist zum Beispiel eine schrittweise Übernahme von Strukturen und Liegenschaften in der Zeitfolge 2002/2004 und folgende Jahre beschrieben. Allerdings fehlen hierzu weitgehende, ausführende und detaillierte Regelungen. Weiterhin ist die Übereinstimmung mit der Vorlage des Haushalts 2002/2003 nicht gegeben. Dies betrifft insbesondere den Einzelplan 12. Akzeptables Ziel dieses Gesetzes ist es, Einsparungen zu erreichen. Ich habe das bereits erwähnt. Die Kosten für den Aufbau der neuen Struktur werden allerdings nicht beschrieben. Auf einen Nenner gebracht, könnte man sagen: Wir wissen nicht, was das Ganze kostet, aber wir wollen natürlich Einsparungen erzielen.
Ich denke, hier ist besonders wichtig, wie sich die Struktur und die Aufbaukosten besonders für den Bereich der kaufmännischen Buchführung niederschlagen werden. Insofern hat das Gesetz eine gute Absicht, allerdings ist es nicht im Hauruckverfahren zu lösen, schon gar nicht
so, wie in der Vorlage beschrieben. Ich will auf einige Details eingehen:
Erstens. Eine wesentliche Kontroverse ist die Behandlung der Liegenschaften des Landtages. Allein der Fakt, dass einen Tag vor Behandlung dieser Gesetzesvorlage im Landtag – die Ministerin erwähnt dies soeben – eine Neufassung des Gesetzes bezogen auf die Regelungen im Landtag vorgelegt wird, deutet an, welches Tauziehen sich im Hintergrund bemerkbar macht.
Frau Gramkow, jetzt gucken Sie noch mal die Drucksache 3/2264(neu) an!
Da ist der Paragraph 2 nämlich unverändert, lediglich die Begründung hat sich verändert. Das ist ja der Treppenwitz der Geschichte. Die Öffnungsklausel müsste hier korrigiert werden, so, wie das im Ältestenrat besprochen worden ist und was Bedingung für die Beratung dieses Gesetzes heute hier im Landtag war. Und wenn nicht mal das im Gesetzentwurf verankert worden ist, dann frage ich mich, was hier eigentlich passiert.
Auch bei der Nachbesserung, das heißt Ausgliederung des Landtages aus der neuen Struktur, ist nach wie vor nicht geklärt, welche Methodik und welche Stufigkeit bei der Prüfung und Genehmigung von Bauvorhaben für den Landtag zu verfolgen ist. Auch das Argument, die Dienstleistung der BBL zu nutzen, ersetzt nicht eine notwendige Novelle – ich betone das hier ganz deutlich – der gegenwärtig gültigen Regelungen bezüglich der Stufigkeit und der Prüfungskompetenz im bisherigen Recht.
Zweitens. Im Paragraphen 5 wird ausdrücklich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeschlossen. Das Geschäftsfeld der LVVG ist aber auch gewerblich orientiert, wie jeder von uns weiß. Es besteht hier ein Widerspruch bei Berücksichtigung der Absicht, laut den Erläuterungen auf Seite 14 und 15 den LVVG-Vertrag in Teilschritten überzuleiten. Damit ist ein Graubereich der gewerblichen Betätigung nicht oder noch nicht geregelt.
Drittens. Was heißt eigentlich „Überleitung des Gesellschaftsbesorgungsvertrages der LVVG“, die in Teilschritten erfolgen soll? Diese Erläuterung zum Gesetz ist für mich unverständlich. Bleibt danach die Struktur der LVVG nach diesem Text bestehen oder nicht? Das ist eine offene Frage. Nach bisherigen Informationen sind hierüber die Entscheidungen noch nicht getroffen. Damit ist auch bezüglich der Fragen der gewerblichen Tätigkeit noch keine Klarheit geschaffen.
Viertens. Die gleichen Fragen stellen sich zum Beispiel bezüglich des Betriebes von Kantinen auch in anderen Ministerien und Behörden. Wer macht zum Beispiel Verträge mit Kantinenpächtern, wer realisiert Kontrollen, wer ist verantwortlich für steuerrechtliche Fragen und so weiter? Alles Tätigkeiten im gewerbenahen Bereich, so will ich mal vorsichtig formulieren. Nicht umsonst prüft der Landesrechnungshof gegenwärtig den Kantinenbetrieb in den Dienststellen. Insofern halte ich diese Frage für durchaus wichtig und klärungsbedürftig.
Fünftens. Eine weitere Frage ergibt sich bei der Abgrenzung laut Artikel 1 Paragraph 1. Hinsichtlich der Liegenschaften, die aus der Zuordnung zur neuen Struktur-BBL
entfallen, erhebt sich die Frage, wer die Baumaßnahmen an diesen nicht neu geregelten Liegenschaftszuständigkeiten realisiert. Besteht hier die Absicht, Bauabteilungen in den Ministerien zu gründen, zum Beispiel im Wirtschafts- oder im Landwirtschaftsministerium?
Oder: Was sind zum Beispiel Funktionsflächen bei Straßen, Frau Ministerin? Sie reden...
Nehmen Sie doch das Wort bitte von der Abgeordnetenbank.
Sind damit vielleicht Nebenflächen gemeint? Hier deuten sich Unschärfen in der Begriffsbestimmung an.
Sechstens. Mit der Überleitung der Bauämter Schwerin und Neubrandenburg, wie geplant per 1. Januar 2002, wird zumindest der Einzelplan 12 ungültig für alle Investitionen in deren Zuständigkeit. Hier wäre es notwendig im Interesse der Transparenz, dass ein Wirtschaftsplan mit anhängendem Finanzplan erstellt wird, der alle diesbezüglichen Investitionen umfasst. Dies liegt im Doppelhaushalt nicht vor. Insofern besteht ein Widerspruch zwischen dem Gesetzentwurf und dem vorgelegten Doppelhaushalt. Diese Frage betrifft selbstverständlich auch die LVVG, denn selbst dem Doppelhaushalt fehlt sowohl der Wirtschaftsplan als auch der Finanzplan. Insofern sind die Veranschlagungen des Doppelhaushaltes auf jeden Fall zu korrigieren und mit dem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen.
Siebtens. Es erhebt sich die Frage nach den Aufgaben der Bauabteilung im Finanzministerium. Wenn sich die Aufgabe im Finanzministerium lediglich auf die einer Aufsichtsbehörde beschränken soll, ist diese Struktur selbstverständlich angemessen umzugestalten. Sicherlich wird dann auch keine Abteilung mehr dort erforderlich sein. Vielmehr könnte eine Umgestaltung in ein Referat erfolgen, um die Verwaltung schlanker auszurichten.
Achtens. Im Gesetz ist ein schrittweiser Übergang von
Kameralistik und Abrechnung nach kaufmännischen Regeln genannt. Hieraus ergibt sich selbstverständlich die Frage nach der Abgrenzung. Bei begonnenen, im Jahre 2002 noch nicht vollendeten Baumaßnahmen ergeben sich zumindest Unschärfen, die zu regeln sind. Und es ist auch unstrittig, dass bei Einführung einer kaufmännischen Buchführung zumindest eine Eröffnungsbilanz zu erarbeiten ist. Damit stellt sich selbstverständlich auch die Frage der Wertermittlung von Liegenschaften in einer größeren Schärfe, als im Gesetz bisher formuliert.
Neuntens. Der Paragraph 11 enthält Trennungsgeldregelungen, die „unbillige Belastungen“ – so das Gesetz – vermeiden sollen. Die CDU-Fraktion betrachtet diese Formulierung als zu weich. Es kann nicht sein, dass hier eine Lex BBL geschaffen wird, die Vorzugsregelungen gegenüber dem geltenden Recht schafft. Insofern ist an dieser Stelle eine Präzisierung erforderlich.
Zehntens. Wichtige strukturelle Aussagen fehlen nach unserer Ansicht im Gesetz. Der Aufbau der Struktur, besonders hinsichtlich des Zusammenwirkens bei Bundesbauaufgaben laut Paragraph 8, ist unscharf beschrieben. Wie und in welchen Schrittfolgen aus der Oberfinanzdirektion Rostock die Geschäftsleitung der neuen Struktur entstehen soll und wie die Koordinierung bei den
neuen Aufgaben unter Einbeziehung von Bundesaufgaben realisiert wird, bleibt nach dem Gesetz offen.
Insgesamt kann damit bewertend gesagt werden, dass für dieses Gesetz sicherlich eine sachliche Notwendigkeit besteht, allerdings die Umsetzung noch nicht konkret genug beschrieben worden ist. Insofern ist das Gesetzesanliegen richtig. Es ist aber nur längerfristig realisierbar mit definierten Schritten, die bisher nicht eindeutig ersichtlich sind. Für die Beratung in den Ausschüssen halte ich es für erforderlich, dass:
1. Erfahrungen anderer Bundesländer gehört werden,
2. das Gutachten, das dieser Entscheidung zugrunde liegt, bekannt gemacht wird,
3. ein Expertengespräch auf Ausschussebene realisiert wird, das die Probleme bei der Umsetzung dieses Gesetzes näher beschreibt und
4. die Bildung eines unkontrollierten Sondervermögens verhindert wird.
Als schwerwiegenden und dringend notwendigen Korrekturschritt sieht die CDU-Fraktion auch die Präzisierung von Ansätzen und Formulierungen im Haushalt an. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften klingt zwar sehr technisch und formal, hat jedoch durchaus politische Dimensionen.
Ich habe bereits bei der Einbringung des Gesetzes darauf verwiesen, dass die Zeitnähe der Korrekturen in der Organisationsstruktur der Landesregierung diskussionswürdig ist. Ich verwies zum Beispiel darauf, dass die Strukturveränderungen des Landestierzuchtamtes bereits 1995 eintraten, allerdings erst mit einer Gesetzesänderung im Jahre 2001 ordnungspolitisch korrigiert werden.
Das Argument, das die Landesregierung hierzu in der Sitzung des Finanzausschusses am 26. April 2001 vorbrachte, beantwortet das Problem leider nur teilweise. Wenn die Landesregierung vor einer Gesetzesänderung erst eine gewisse Masse von Änderungen abwarten will, so führt dies nach meiner persönlichen Auffassung immer zu einer übergangsweisen Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Besoldungsrechtes in den betroffenen Strukturen.
Völlig unverständlich ist für die CDU-Fraktion jedoch das Argument, dass mit jeder Novellierung des Besoldungsrechtes auch neue Begehrlichkeiten und Wünsche der Ressorts entstünden, so das Argument der Landesregierung, das in der Ausschusssitzung vorgetragen wurde. Tatsächlich beweist die vorliegende Gesetzesnovelle das Gegenteil. Denn generell wurden lediglich bereits in der Vergangenheit entschiedene Organisationsänderungen sanktioniert und neu gefasst bis auf eine einzige Ausnahme, nämlich die Neuregelung der B-10-Stelle für den Chef der Staatskanzlei. Genau hier gab es über zwei Legislaturen hin eine konsequente Selbstbeschränkung der Landesregierung. Alle beiden Vorgänger im Amt wurden mit B 9 besoldet und dies vor dem Hintergrund, dass der erste Stelleninhaber mit der komplizierten Aufgabe beim Aufbau der Landesverwaltung betraut war und trotzdem eine Besoldung nach B 9 als ausreichend angesehen wurde.
Es war bisher übereinstimmende Auffassung der Landesregierung, dass die Situation des Landes eine solche Regelung als sinnvoll erscheinen ließ, auch wenn andere Bundesländer eine höhere Einstufung vornehmen können. Dass uns gerade diese Landesregierung für den dritten und, ich muss jetzt sagen, für den vierten Stelleninhaber in einer geregelten und funktionierenden Verwaltung eine Höherstufung des Chefs der Staatskanzlei von B 9 auf B 10 vorschlägt und vorsieht, ist wohl eher mit einem politischen Willen zu erklären.
Gerade diese Frage hat bereits bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2001 zu kontroversen Auffassungen mit der CDU geführt. Meine Fraktion vertritt nach wie vor die Auffassung, dass diese Höherstufung nicht gerechtfertigt ist, auch nicht vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen der Stelleninhaber. Die CDU sieht nach wie vor eine Besoldung nach B 9 als ausreichend an. Aus diesem Grunde beantrage ich auch namens meiner Fraktion eine getrennte Abstimmung des Artikels 1 Ziffer 7 f) des Gesetzentwurfes, um hierzu ein getrenntes Votum zu ermöglichen. Die CDU wird in diesem Punkt dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 67 der Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 114 der Landeshaushaltsordnung hat die Landesregierung durch die Finanzministerin dem Landtag die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 1998 zur Entlastung vorzulegen. Dies soll in der heutigen Sitzung erfolgen.
Gemäß dem eben genannten Artikel der Landesverfassung prüft der Landesrechnungshof die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet darüber dem Landtag. Dies hat er getan mit seinem Jahresbericht, der im Juli 2000 der Öffentlichkeit vorgelegt wurde. Der Landtag beschließt aufgrund der Haushaltsrechnung und der Bemerkungen des Landesrechnungshofes über die Entlastung der Landesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr, also in diesem Falle für 1998. Dies ist das Recht und die Pflicht des Landtages als legislatives Gremium.
Der Finanzausschuss als zuständiger Fachausschuss empfiehlt, die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 1998 zur Kenntnis zu nehmen. Bezüglich der Unterrichtung des Landesrechnungshofes wurden nach Durcharbeitung des Jahresberichtes und umfassender Diskussion Empfehlungen, Anregungen, Auffassungen und Beanstandungen formuliert beziehungsweise wurde diesen beigetreten. Im Übrigen wird die Auffassung im Fachausschuss vertreten, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen. Ferner sollen in einer Entschließung Anregungen und Hinweise an die Landesregierung gerichtet werden. Diese entnehmen Sie der Ziffer 2.8 der Beschlussempfehlung, wie sie auf Seite 3 der Drucksache 3/2069 enthalten ist. Wegen des Gewichtes dieser Ersuchen an die Landesregierung weise ich noch mal ausdrücklich hierauf hin.
Der Finanzausschuss hat die Vorlagen sowohl der Landesregierung als auch des Landesrechnungshofes in insgesamt fünf Sitzungen, abschließend in seiner 79. Sitzung am 26. April 2001, beraten. Ich denke, dies ist ein angemessener Aufwand, der der Materie entspricht. Ich muss feststellen, so, wie Sie das auch dem Bericht und der Beschlussempfehlung entnehmen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle der Finanzausschuss sich der Auffassung beziehungsweise den Beanstandungen und den Empfehlungen des Landesrechnungshofes angeschlossen hat. Sie entnehmen die Einzelheiten bitte dem Teil II des Berichtes.
Neben der Empfehlung zur Entlastung der Landesregierung hat der Ausschuss selbstverständlich auch die Haushaltsrechnung des Landesrechnungshofes nach Paragraph 101 der Landeshaushaltsordnung geprüft. Der Bericht liegt im Sekretariat des Finanzausschusses vor, so dass ich an dieser Stelle nochmals hierauf verweisen darf.
Dies zur Einbringung der vorliegenden Materialien. Die Präsidentin hat das schon mal umfassend vorgetragen. – Danke.
Ja, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin! Nun bin ich noch mal dran und darf ausführen.
Als der Präsident des Landesrechnungshofes am 06.07.2000 seinen letzten Jahresbericht 2000 vorlegte, war ihm die Aufmerksamkeit der Presse sicher. Ich denke, die Materie ist angemessen, dass die gleiche Aufmerksamkeit auch heute bei der Beschlussfassung über dieses Material gegeben ist. In seiner Vorstellung ging er als neutraler Beobachter und Beurteiler nicht zart mit der Landesregierung um. Teilweise plakativ kritisierte er Mängel in der Landesverwaltung,
musste aber auch in seinen Feststellungen vermerken, dass bestimmte Kritikpunkte sich teilweise wiederholen, das heißt, in den letzten Jahren mehrfach zu verzeichnen waren. Insofern mischte sich in die Kritik auch teilweise so etwas wie Resignation oder – vielleicht besser – das Gefühl, Mahner in der Wüste zu sein.
Dies wurde besonders deutlich bei den grundsätzlichen Bemerkungen, die der Landesrechnungshof zu der finanziellen Situation des Landes machte. Anlässlich der Haushaltsberatungen im Landtag habe ich bereits mehrfach diese zum Teil nicht neuen, aber trotzdem schwerwiegenden Bemerkungen zur Haushaltslage zitiert, eben deshalb, weil sie Konsequenzen für den Landtag und für die Zukunft haben. Eben weil diese Bemerkungen auch im
Zusammenhang mit dem Antrag der Finanzministerin auf Entlastung für die Wirtschaftsführung der Landesregierung im Jahre 1998 Bedeutung haben, will ich nochmals auf diese Bemerkungen zurückkommen.
Der Landesrechnungshof stellte in seinem Bericht fest, dass sich die Schulden des Landes zwischenzeitlich auf einen Betrag von 14,6 Milliarden DM belaufen und damit das Haushaltsvolumen des Landes übersteigen. Im Jahre 1999 musste das Land bereits mehr als 800 Millionen DM Zinsen zahlen. In diesem Zusammenhang weist der Landesrechnungshof auch darauf hin, dass nach einem Beschluss des Europäischen Rates bereits bis 2002 nahezu ausgeglichene oder Überschüsse ausweisende Haushalte erzielt werden sollen. Dies macht das Problem der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht nur des Jahres 1998, sondern auch der Folgejahre bis 2002 deutlich. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2001, die ja bereits durch Beschluss des Landtages Gesetzeskraft erlangte, alles andere als einfach ist. Er führte aus, dass mit der Mittelfristigen Finanzplanung die Einnahmeerwartung des Landes für die Jahre 2001 und 2002 nach unten korrigiert werden musste
und dass zusätzlich die Steuerreform ein weiteres Loch in die geplanten Einnahmen reißen wird. Er bezog sich hierbei auf die Steuerschätzung vom Mai 2000. Allerdings sind wir heute bereits klüger und ich darf hier auf die jüngsten Aussagen verweisen, die diese Problemlage nicht entschärfen. Er führte aus, dass die in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Reduzierung der Nettoneuverschuldung für das Jahr 2001 voraussichtlich nicht umgesetzt werden kann.
Diese Feststellung aus dem Juli 2000 kann aus meiner Sicht nach wie vor heute noch als Haushaltsrisiko betrachtet werden. Vorausschauend formulierte der Landesrechnungshof eine Reihe von Bemerkungen, die sich auf die zukünftige Regelung des Länderfinanzausgleichs und die Neuregelung des Solidarpaktes nach 2004 beziehen.
Auch diese Bemerkungen haben an ihrer Aktualität nichts verloren. Das heißt, sie werden uns auch bei den künftigen Haushaltsberatungen außerordentliche Zwänge auferlegen.
Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Zwänge gewinnen die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung selbstverständlich eine andere Bedeutung, als wenn wir von ausgeglichenen oder entspannten Haushaltssituationen reden würden. Der Landesrechnungshof stellt seine Feststellungen auch in den Gesamtzusammenhang der sinkenden Bevölkerungzahlen unseres Bundeslandes und selbstverständlich verbindet er damit auch kritische Bemerkungen hinsichtlich der Investitionsentscheidung
des Landes, die mit der Bevölkerungsentwicklung zusammenhängt.
Auch die Personalentwicklung der Landesverwaltung muss im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung gesehen werden. Insofern kritisiert der Landesrechnungshof auf weiten Strecken nicht nur den Umgang mit Sach- und Fachausgaben,
soweit sie stichprobenartig kontrolliert werden konnten, vielmehr geht er auch hinsichtlich der Arbeit mit den kw-Vermerken und der Entwicklung des Personalkörpers in der Landesregierung überhaupt kritisch zur Sache. Genau diese Problematik war im Finanzausschuss auch während der Haushaltsberatung Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Ich kann feststellen, dass der Finanzausschuss einstimmig überwiegend der Auffassung des Landesrechnungshofs gefolgt ist und sich weitgehend den formulierten Beanstandungen angeschlossen hat. Ich betone dies deshalb, weil „Einstimmigkeit im Finanzausschuss“ heißt, dass parteiübergreifend die Position des Landesrechnungshofes als durchaus ernst zu nehmendes und zielführendes Element anzusehen ist. Dies heißt natürlich für das Selbstverständnis des Ausschusses, dass die Akzeptanz der Kritikpunkte auch Konsequenzen für die zukünftigen Verhandlungen zu Haushaltsproblemen haben muss. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die komplizierten Probleme der Haushaltsentwicklung auch für die Zukunft in gleicher Stringenz ihre Gültigkeit haben. Das bedeutet auch für die Landesregierung, dass mit einer Beschlussfassung des Landtages bezogen auf die heute vorliegende Beschlussempfehlung dringend Handlungen erwartet werden, die diesen Empfehlungen gerecht werden.
Ich will in meiner Rede nur auf einige wenige Aspekte eingehen, die mir nennenswert erscheinen: In einer Empfehlung wird die Landesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Mahngebühren so zu verändern, dass die Mindestgebühr der Mahnung den erforderlichen Verwaltungsaufwand ausgleicht. Dies ist eine Forderung, die die CDU-Fraktion bereits während der Haushaltsberatungen aufgemacht hat. Wir mussten leider feststellen, dass Gebührenordnungen teilweise nicht aktuell sind und demzufolge Mahngebühren in Größenordnungen erhoben werden, die oftmals nichts zu tun haben mit dem entsprechenden finanziellen Aufwand und damit eigentlich die erstrebte Wirkung nicht erzielt wird. Es ist zu erwarten, dass mit einer Umsetzung dieser Beschlussempfehlung sich der kritisierte Zustand ändern wird.