Und als jemand, der Kvaerner und DMR mittelbar in seinem Wahlkreis hat, bitte ich auch zu bedenken, dass ich diese Sätze, die ich jetzt sage, mit vollem Ernst sage.
Der Landesregierung ist das Thema seit mindestens 14 Tagen bekannt und sie handelt bereits – abgestimmt zwischen Wirtschafts- und Staatskanzlei –, so, wie das nun einmal ihr Job als Landesregierung ist.
wie auch sein Nachfolger Herr Seidel, seit 1995 mit dem damaligen Bundesverteidigungsminister Rühe über die gerechtere Auftragsvergabe in unser Land hinein verhandelt. Diese verkrusteten Strukturen sind nach wie vor da.
Es ist bekannt, dass es zwecks der Wahlkampfaktionen 1998 zu einer Etatüberziehung in diesem Bereich gekommen ist, was die Schwierigkeiten in dem Bereich nicht gerade gelindert hat.
Es ist bekannt, dass mit öffentlichen Mitteln der Bundesregierung in Thüringen ein Konkurrenzwerk aufgebaut wurde,
Im Gegensatz zu meinem Vorredner Herrn Schoenenburg möchte ich sehr deutlich sagen, dass sich die SPD zur Bundeswehr bekennt.
Wir votieren ausdrücklich nur gegen die Dringlichkeit, denn keiner dieser Punkte, die Sie aufgeführt haben, ist so dringlich, als dass er nicht das nächste Mal behandelt werden kann.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeord- neten der CDU – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Georg Nolte, CDU: Aber für uns ist es nicht dringlich, oder was?!)
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU liegt Ihnen inzwischen auf Drucksache 3/1179 zu dem Thema „Auswirkungen des Rückgangs der Auftragsvergabe der Bundeswehr aufgrund
ihrer zu geringen finanziellen Ausstattung auf die Wirtschaft und die Arbeitsplatzentwicklung in MecklenburgVorpommern“ vor. Auf Wunsch des Antragstellers soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Nach Paragraph 40 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss über die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? –
Die Erweiterung der Tagesordnung ist mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei zwei Stimmenthaltungen der SPD-Fraktion und einer Stimmenthaltung der PDSFraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Situation von Gehörlosen, Schwerhörigen und Ertaubten in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1134.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Situation von Gehörlosen, Schwerhörigen und Ertaubten in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1134 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Bretschneider von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Frau Bretschneider.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben heute nicht mehr in einer stillen Welt, sondern unser Alltag ist erfüllt von Geräuschen und Musik. Selbst in der Nacht müssen viele Menschen im Lärm von Straßen, Eisenbahnen und Flughäfen schlafen und erleiden dadurch nachweisbar erhebliche Gesundheitsstörungen.
Der technische Fortschritt hat dazu geführt, dass dieser Lärm häufig die Grenzen der Schädlichkeit für das Gehör überschreitet. Dies ist vor allem in der Industrie und im Handwerk der Fall, wo der Lärm von lauten Maschinen erzeugt wird. Dies gilt auch für Verkehrsgeräusche und für technisch verstärkte Musik. Lärm in so erheblichem Ausmaß führt zu Gehörschäden und auch zu allgemeinen Gesundheitsstörungen.
Behinderung ist ein zentraler Begriff in der Medizin, vor allem aber auch in der Bildung und der Sozialpolitik. Der internationale Sprachgebrauch beschreibt Behinderung als Manifestation einer Krankheit im Rahmen eines dreidimensionalen Konzepts. Die Klassifikation verwendet die drei Dimensionen Schädigung, Fähigkeitsstörung und soziale Beeinträchtigung und verlässt damit den engen kausal ausgerichteten Rahmen der Krankheitsverursachung und -entstehung. Für eine gezielte politische Intervention ist es wichtig, auch im Bereich der Gehörlosen-, Schwerhörigen- und Ertaubtenbehinderung alle drei Dimensionen zu erfassen und zu beschreiben.
Hörschädigungen führen oftmals zur sozialen Benachteiligung und Beeinträchtigung der Orientierung, der physischen Unabhängigkeit, der Mobilität und Beschäftigung sowie der sozialen Integration und der ökonomischen Eigenständigkeit.
Im Kindes- und Jugendalter hängt der Umfang solcher Beeinträchtigungen entscheidend davon ab, ob die Schädigung möglichst früh erkannt wird und ob rechtzeitig medizinische, therapeutische und pädagogische Interventionen erfolgen. Die Vorsorgeuntersuchungen im Säuglings- und Kleinkindalter sowie die überregionalen sozialpädiatrischen Zentren und die regionalen Frühberatungs- und Frühförderstellen erfüllen hierbei wichtige Aufgaben. Präventive und rehabilitative Vorkehrungen sind im Kindes- und Jugendalter besonders wichtig, um den Auswirkungen körperlicher, geistiger und seelischer Funktionsbeeinträchtigungen auf das schulische Lernen zu begegnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ein Kind in der Schule rapide in den Leistungen nachlässt, kann das unter Umständen an einer Hörstörung liegen. Hörgestörte Kinder machen auf ihr Problem nur in den seltensten Fällen aufmerksam, weil sie selbst nicht wissen, dass ihr Gehör nicht richtig funktioniert. Ein häufiger Grund für schlechtes Hören kann allein schon eine verschleppte oder ungenügend behandelte Mittelohrentzündung sein. Und wie schnell das passieren kann, wissen Sie alle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für eine erfolgreiche Integration hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher ist es meines Erachtens notwendig, dass Förderlehrer in den Regelschulen, in denen sie tätig werden, eine größere Akzeptanz finden. Integration darf zudem nicht mit der Grundschule beendet sein. Auch in der Sekundarstufe besteht bei Hörgeschädigten sonderpädagogischer Förderbedarf, um den Anforderungen des Fachunterrichts gerecht zu werden.
Flankierende Fördermaßnahmen sind daher notwendig. Die Konferenz der Sozialminister der Länder hat sich schon im März 1998 dafür ausgesprochen, dass die Frühförderung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher dem kindbezogenen individuellen Förderbedarf der einzelnen Schüler Rechnung zu tragen hat. Ziel jeder Förderung müsse es sein, unter weitestgehender Ausnutzung des Resthörvermögens der Schüler die kommunikativen Kompetenzen für ein Leben in der Gemeinschaft der Hörenden zu entwickeln. In der Förderung hörgeschädigter Kinder sollten je nach Bedarf unterschiedliche Mittel der Kommunikation eingesetzt und in die Fortschritte der Forschung sowie neue Förderstrategien einbezogen werden. Dies kann ich nur unterstützen. Dazu muss die Integration schwerhöriger und ertaubter Kinder und Jugendlicher in Kindertagesstätten und Schulen einen besonderen Schwerpunkt bilden.
Informationsdefizite der Eltern erschweren Früherkennung und rechtzeitige Behandlung. Unklare Zuständigkeiten bei der Kostenübernahme von Leistungen verschärfen das Problem. Daneben spielen die familiären und schulischen Bedingungen eine wichtige Rolle. Familien mit hörgeschädigten Kindern fühlen sich oft allein gelassen und benötigen Hilfe und Beratung.
Die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit hat in den letzten Jahren zwar nicht an Häufigkeit, jedoch an Schweregrad erheblich nachgelassen. In Deutschland haben Berufsgenossenschaften dafür gesorgt, dass extreme Lärmpegel an den Arbeitsplätzen nur noch selten sind, insbesondere aber überall dort, wo eine Gehörgefährdung besteht und Lärmschutz getragen wird. Wesentlicher Teil dieser Vorbeugemaßnahmen sind die Vorsorgeuntersuchungen durch die arbeitsmedizinischen Dienste.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Solche Vorbeugung gibt es aber leider nicht beim Lärm, der in Konzerten und in Diskotheken erzeugt wird. Wer regelmäßig solche Veranstaltungen besucht oder über Kopfhörer viel laute Musik hört, ist ebenso gefährdet wie der Lärmarbeiter, heute sogar noch mehr als dieser.
Wenn die Menschen unserer zivilisierten Gesellschaft immer schwerhöriger werden, dann liegt das sehr wesentlich an den ständigen Lärmbelastungen des Alltags, die nachweislich dazu führen, dass wir eine Gesellschaft von Hörbehinderten werden, wie Professor Dr. med. Peter Plath in einem Fachartikel feststellt. Wir brauchen dringend mehr Aufklärung. Zudem bin ich der Auffassung, dass effektive präventive Maßnahmen gegen die immer stärker werdende Lärmbelästigung eingeleitet werden müssen, um die Zunahme der Hörschädigungen vor allem bei jungen Menschen zu stoppen. Zum Beispiel sind Begrenzungen über Lärmemissionen von Kinderspielzeug, Diskothekenanlagen und Walkmans meines Erachtens dringend erforderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Circa 17 Prozent der erwachsenen Bevölkerung insgesamt in Deutschland und circa 314.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind hörgeschädigt. In Deutschland gibt es derzeit etwa 13,5 bis 14 Millionen Innenohrschwerhörige, von denen jedoch nur 3 Millionen apparativ versorgt werden. Das heißt, noch für mindestens 10 Millionen fehlt die entsprechende Versorgung. Mit der fortschreitenden demographischen Entwicklung und dem zunehmenden medizinischen Fortschritt wird sich dieser Anteil in der Zukunft noch erhöhen. Dies stellt das System der sozialen Sicherung vor große Probleme. Sie betreffen die Sozialhilfe, die Rentenversicherung, vor allem aber auch die Pflege- und die Krankenversicherung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Übermäßige Lärmbelastungen im Freizeitbereich, wie bei Rockkonzerten, Technopartys, Discos und das Tragen von Walkmans, führen zu neuen bleibenden Hörschäden, so dass in den nächsten Jahren eine Zunahme der Zahl der Schwerhörigen um etwa 9 Millionen Menschen zu erwarten ist. Dies bedeutet, dass wir in den nächsten Jahren über 20 Millionen Schwerhörige in Deutschland haben werden. Obwohl dies eine große Gruppe von Menschen ist, wird das Problem von der Politik zumeist unterschätzt.
Diese Menschen müssen die gleiche Aufmerksamkeit und Unterstützung wie andere Menschen mit sichtbaren Behinderungen erfahren. Und um dem Rechnung zu tragen, haben wir heute diesen Antrag gestellt. Der Antrag beschränkt sich nicht nur auf den sozialen Bereich, da Frühförderung, schulische und berufliche Integration sowie soziale Integration ineinander greifen müssen. Die Unterscheidung zwischen Ertaubten, Schwerhörigen und Gehörlosen ist dabei notwendig, da je nach Art der Behinderung auch unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen und sich die Leistungen und Hilfen danach ausrichten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der großen Probleme, die für die Zukunft damit einhergehen, muss jetzt gehandelt werden, bevor die Schäden irreparabel sind. Aufklärung und präventive Maßnahmen gegen die immer stärker werdende Lärmbelästigung und Lärmbelastung müssen an erster Stelle stehen, um die Zunahme der Hörschädigungen vor allem bei jungen Menschen zu stoppen. Falls Prävention schon zu spät kommt, muss die gleichberechtigte Teilnahme Schwer
höriger, Gehörloser und Ertaubter in Mecklenburg-Vorpommern am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben gesichert werden. Und das ist nicht immer – ich sage das noch einmal ausdrücklich – vorrangig mit Geld verbunden.
Auch die Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Kultusministerkonferenz beschäftigen sich im Augenblick mit den Erfahrungen und den eventuellen Notwendigkeiten weiterer rechtlicher Regelungen für die Förderung von Hörgeschädigten. Damit auch diese Ergebnisse in den Bericht einfließen können, wurde der Zeitraum bis zur Berichterstattung so weit gefasst. Ich denke, dass der von der Landesregierung vorzulegende Bericht neben einer Bestandsaufnahme auch die Basis für dringend notwendige politische Aktivitäten darstellen wird. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Ich danke Ihnen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.