Protokoll der Sitzung vom 12.07.2000

Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/1133 und dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1178.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abzulehnen. Wer der Ziffer 1 zuzustimmen wünscht,

den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Bitte die Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Zustimmung der Fraktionen der SPD und PDS angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1133 unverändert anzunehmen.

Wir kommen jetzt zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS und der Stimme eines Abgeordneten der CDU-Fraktion bei Gegenstimmen der restlichen Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1133 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen aller Mitglieder der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von kommunalen Standards, Drucksache 3/119, sowie des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung von Standards für kommunale Körperschaften, Drucksache 3/730, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses, den Sie vorliegen haben auf Drucksache 3/1406.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von kommunalen Standards (Standardanpassungsgesetz – StapsG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/119 –

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung von Standards für kommunale Körperschaften (Standardöffnungsgesetz – StöffG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/730 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 3/1406 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Friese als Vorsitzender des Innenausschusses. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich Ihnen noch einmal den durchaus schwierigen Beratungsablauf zu diesen Gesetzentwürfen zu Standardöffnung und Standardanpassung schildern. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU ist im

Januar 1999, der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS im Oktober des gleichen Jahres in den Innenausschuss überwiesen worden. Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auch an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen. Daraufhin führte der Innenausschuss im Dezember 1999 eine öffentliche Anhörung durch. Die hierzu vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindetag abgegebenen Stellungnahmen finden Sie in meinem Bericht auf der Drucksache 3/1406.

Ich möchte nicht verhehlen, dass von Seiten des Justizministeriums zwar die Absicht begrüßt wurde, den Bestand an gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften und so genannten Standards zu überprüfen, den Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls zu reduzieren. Begrüßt wurde, dass jedoch auch Bedenken verfassungsrechtlicher Art in Bezug auf die Erreichung dieses Zieles und die hierfür gewählte Methode vorgetragen wurden. Auch diese Stellungnahme finden Sie in meinem Bericht.

Der Innenausschuss hat sich in mehreren Sitzungen die Ergebnisse der Anhörung zu Eigen gemacht, beraten und insbesondere auch eingehend die Bedenken des Justizministeriums erörtert. Danach haben sich die Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS im Innenausschuss auf ein Verfahren geeinigt, das neu in der Praxis der Arbeit der Landtagsausschüsse ist. Nach dem Motto „Aus zwei mach eins!“ wurden die ursprünglichen Gesetzentwürfe der CDU und der Fraktionen der SPD und PDS – unparlamentarisch gesprochen – abgesenkt und ein neuer Gesetzentwurf wurde aus der Taufe gehoben. Diese Vorlage des Innenausschusses, wie sie jetzt hieß, enthielt die wesentlichen Elemente beider Fraktionsentwürfe, stellte nicht Konsensfähiges zurück und formulierte neue Regelungen. Diese Vorlage, die Bedenken der Experten und aus den Fraktionen aufgegriffen und berücksichtigt hat, ist wiederum den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet worden. Auch zu dieser Vorlage des Innenausschusses hat es grundsätzliche Zustimmung, aber auch berechtigte Fragen in Bezug auf die nähere Ausgestaltung gegeben.

Schließlich hat der Innenausschuss im Hinblick auf die im Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns geregelte Verbandsbeteiligung den anerkannten Verbänden nach Paragraph 29 Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Drei Naturschutzverbände haben sich auf eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme verständigt. Diese können Sie in meinem Bericht nachlesen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich festhalten, dass ich den ungewöhnlichen, teilweise emotional geladenen Beratungsverlauf am heutigen Tage durchaus als Erfolg ansehe. Zum einen ist fraktionsübergreifend ein gemeinsam getragener Gesetzentwurf entstanden. Zum anderen stellt dieser Gesetzentwurf den Versuch dar, endlich den Gordischen Knoten zu durchschlagen, das heißt, zugunsten von Kommunen Standards in Gesetzen und unter gesetzlichen Regelungen zu verändern. Die Ausschüsse des Landtages und die Fraktionen haben gezeigt, dass sie politikfähig sind. Ich sehe dieses als ein wesentliches Ergebnis des vergangenen Jahres zu diesem Beratungsentwurf.

Der vor Ihnen liegende Gesetzentwurf beschreibt nun den Weg, als abstrakt geregelte generelle Regelung den

Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, Standards im Einzelfall neu festzusetzen. Gemeinden, Ämter, Landkreise oder auch Zweckverbände beziehungsweise Dritte, die zur Aufgabenerfüllung tätig werden, können Anträge auf Befreiung von Standards stellen. Insofern haben sie als Antragsteller einen Anspruch auf ermessens- und fehlerfreie Entscheidungen, wonach das Innenministerium im Benehmen mit den jeweils fachlich zuständigen obersten Landesbehörden Befreiung von Standards nach denen in diesen Gesetzen genannten weiteren Voraussetzungen erteilen können.

Der Innenausschuss war sich einig, dass wir durch diese Konstruktion einen großen Schritt vorangekommen sind. Kostenintensive Standards, so die Meinung des Innenausschusses, verursachen oft langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es soll nicht in Frage gestellt werden, dass diese Standards auch eine Schutzfunktion haben und gesellschaftlichen und ökologischen Zielen Rechnung tragen müssen. Im Einzelfall muss jedoch eine Abweichung von diesen Vorgaben möglich sein, so die einhellige Meinung des Innenausschusses. Der Innenausschuss geht davon aus, dass dieses Gesetz, über das die Landesregierung halbjährlich im Landtag berichten wird, zu den gewünschten Erleichterungen auf der kommunalen Ebene führen wird.

Ich will an dieser Stelle aber auch dem in jüngster Zeit vorgetragenen Vorwurf entgegentreten, der Innenausschuss habe bei der Beratung dieser Gesetzentwürfe Anhörungsrechte nicht berücksichtigt. Das Gegenteil ist der Fall. Die kommunalen Verbände haben ein gesetzliches Anhörungsrecht aus Paragraph 6 der Kommunalverfassung. Sie wurden angehört. Die für die Maisitzung des Landtages vorgesehene Zweite Lesung wurde deshalb verschoben, weil der Innenausschuss feststellte, dass den Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Grundlage hierfür waren die Paragraphen 64 und 65 Landesnaturschutzgesetz. Darüber hinausgehende gesetzliche Anhörungsrechte waren für den Innenausschuss nicht ersichtlich. Die Drohung, zu Verfassungsgerichten zu gehen, zeigt in diesem Fall vielleicht auch einen Mangel an politischen und sachlichen Argumenten.

(Beifall Heinz Müller, SPD)

Dass es sich der Landtag insgesamt mit diesem Gesetz nicht leicht gemacht hat, wird nicht zuletzt daran erkennbar, dass er fast anderthalb Jahre intensiv darüber beraten und sich damit beschäftigt hat.

Meine Damen und Herren! Dem Innenausschuss und dem Landtag insgesamt ist es mit diesem Gesetzentwurf erneut gelungen, nicht das Trennende zwischen den Fraktionen in den Vordergrund zu stellen, sondern im Interesse der Sache einen gemeinsamen Weg zu suchen und zu finden. Dies kann beispielhaft auch für die anderen Vorhaben und Gesetzesberatungen in diesem Hohen Hause gelten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Friese.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprachezeit von 90 Minuten beschlossen. Wenn es dazu keinen Widerspruch gibt, treten wir jetzt in die Aussprache ein.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Jäger von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diesen Gesetzentwurf ist auch in den letzten Tagen noch heftig gestritten worden. Und manchmal hatte man den Eindruck, wir seien aufgebrochen, um die Welt zu verändern. So war es aber gar nicht. Als ich am 21. Januar 1999 – das ist kein Versprecher, sondern es war am 21. Januar 1999, wir haben 18 Monate beraten – den Gesetzentwurf meiner Fraktion von hier aus begründet habe, ging ich – und wie ich nachher merkte, viele – von der Vorstellung aus, dass aus wohl erwogenen Gründen der Landesgesetzgeber, ein einzelner Fachminister im Wege der Verordnung und fachkundige Gremien technische und personelle Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und zum Beispiel DIN-Normen, deren Sinnhaftigkeit im Regelfall, wie wir wissen, auch gegeben ist und die manchmal auch notwendig sind, zur Geltung bringen, aber dass es in der praktischen Umsetzung gerade bei den Kommunen erhebliche Probleme im Einzelfall gibt.

Vielleicht einige Beispiele: Wenn sich bei der Renovierung einer Schule herausstellt – und Sie wissen, welches Schulbaurenovierungsprogramm wir eigentlich noch auf der Tagesordnung hätten –, dass die Mindestbreite eines Flures oder einer Treppe um wenige Zentimeter unterschritten wird, Stichwort Fluchtweg, dann bedeutet die Einhaltung der Norm erhebliche Umbauarbeiten. Es kommt dann vor, auch das ist aus der Praxis, dass insgesamt dieser Umbau, die Renovierung, die Rekonstruktion unterbleibt, weil das Geld für diese dann sehr umfängliche Maßnahme nicht da ist. Wegen zwei, drei, vier Zentimetern kein Zugewinn an Sicherheit!

Auch im personellen Bereich gibt es Unzuträglichkeiten. Wir wissen, dass in manchen Bereichen unserer Verwaltung noch einige Defizite bezüglich der Qualifikationsanforderungen von Vorschriften bei unseren Mitarbeitern bestehen. Trotz eines immensen Fortbildungsaufwandes, den die Kommunen in den Jahren davor betrieben haben, ist dieses Defizit noch nicht vollkommen aufgeholt. Und was heißt das? Es stellt sich für die kommunale Gebietskörperschaft die Frage, ob sie die vorhandenen Mitarbeiter, die dies bisher gemacht haben, die aber noch nicht die formale Qualifikation besitzen – in Deutschland braucht man fast für jede Tätigkeit einen Schein oder ein Diplom –,

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

umsetzen oder sogar entlassen müssen und im schlimmsten Falle andere Mitarbeiter, das heißt Mitarbeiter von außerhalb des Landes, gewinnen müssen. Das ist unzuträglich und auch nicht in Ordnung, wenn man die Mitarbeiter hat, die bereit sind, sich nach und nach während ihrer Tätigkeit zu qualifizieren.

Im Bereich des Abwassers gibt es mit Recht strenge Bestimmungen und weil wir sie haben, haben wir in den Jahren, auf die wir zurückblicken können, eine erhebliche Entlastung unserer Oberflächengewässer erreichen können. Das ist eine sehr gute Entwicklung. Wir kommen aber im ländlichen Bereich an Grenzen, an Grenzen, die auch die Frage der Finanzierbarkeit ganz deutlich in den Vordergrund stellen. Wir reden über die Gebührenbelastung unserer Einwohner.

(Caterina Muth, PDS: Das hat aber andere Ur- sachen. Das hat mit den Grenzwerten zu tun.)

Es ist deshalb notwendig, dass alternative Abwasserbehandlungsmöglichkeiten auch dort zugelassen werden, wo sie nicht jeden technischen Parameter erfüllen. Die andere Alternative ist, dass wir auf eine Abwasserbehandlungsanlage verzichten, und das ist ein Bärendienst an der Umwelt. Im Übrigen verweise ich auf den Text im Paragraphen 1 Absatz 3, in dem alle die Dinge genannt sind, von denen der Innenminister nach diesem Gesetz die Möglichkeit hat, Ausnahmen im Einzelfall zuzulassen.

Ein letztes Beispiel: Bei der Feuerwehr sind fast alle Ausstattungsstandards bis ins Einzelne geregelt. Das ist auch richtig so. Aber in Zeiten knapper Kassen scheint es doch sinnvoll, dass die Feuerwehrleute vor Ort, die mit den Ausrüstungs- und mit den persönlichen Ausstattungsgegenständen umgehen können, entscheiden sollen, was im Einzelfall je nach dem Einsatzbild der örtlichen Wehr nun besonders wichtig ist oder was vor Ort aufgrund des Einsatzgeschehens im Einzelfall nicht gebraucht wird. Auch hier wäre die andere Alternative, dass wir mit der Ausstattung der Feuerwehren weiter im Rückstand bleiben. Wenn aber die Feuerwehren vor Ort und damit dann auch die Kommunen, denn das ist ein enger Zusammenhang, entscheiden, wir wollen in erster Linie diese Ausstattungsvariante und wir wollen verzichten auf das, was standardmäßig vorgegeben ist, dann kommen wir eher zu einer vernünftigen Ausstattung gerade der örtlichen Wehren in unserem Land.

Sie können die Beispiele – jeder von uns, der draußen im kommunalen Bereich tätig ist, wird einige dazu liefern können –

(Heinz Müller, SPD: Dutzende!)

bestimmt noch vermehren.

Wir sind andererseits, meine Damen und Herren, nicht angetreten nach dem Motto „Wir, der Landtag, wissen alles besser“. Wir haben fachliche Vorschläge aufgenommen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit stellvertretend für andere zum Beispiel bei der Caritas Mecklenburg bedanken. Ihr verdanken wir die Anregung, dass in diesem Gesetz eine drohende Wettbewerbsverzerrung vermieden wurde. Wir verdanken ihr nämlich die Anregung, dass die Gleichstellung derjenigen, die die Aufgabe erledigen sollen, auch wirklich im Gesetz steht. Die Kommunen können bestimmte Aufgaben auch an freie Träger übertragen. Wenn wir nur bei den Kommunen die Möglichkeit zur Öffnung von Standards gegeben hätten, dann hätte das zugleich eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen Leistungsträgern, die im Auftrag der Kommunen die Aufgaben erfüllen, bedeutet. Und wie Sie heute im Paragraphen 2 des Gesetzentwurfes, so, wie der Innenausschuss ihn in der Beschlussempfehlung vorgelegt hat, sehen, ist dieser Überlegung Rechnung getragen.

Aber ich sage ebenfalls, wir hätten durchaus auch von anderen noch Anregungen aufgenommen und sie diskutiert. Nur, wenn 18 Monate in einem Ausschuss und in den anderen Ausschüssen dieses Landtages ein solcher Gesetzentwurf beraten wird, wenn zweimal, weil eben zwei verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht wurden, hier öffentlich debattiert wird, kann keiner sagen, dass er erst in den letzten Tagen von der Art und von der Existenz eines solchen Gesetzentwurfes hätte Kenntnis nehmen wollen oder können. Das an die Adresse der Gewerk

schaften. Da, muss ich sagen, war es nicht sehr fair, den Vorsitzenden des Innenausschusses hier aufs Korn zu nehmen. Es muss jeder auch ein Stück diese Arbeit beobachten und dann sollte er sich zu Wort melden. Jedenfalls erst zu kommen, als wir abschließend beraten hatten, und zu sagen, was alles falsch ist, das ist nicht die vernünftige Art, wie man zusammen arbeitet.

(Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

Meine Damen und Herren, wir wollen also den Spielraum für kommunale Gestaltung erweitern. Wir wissen, dass wir damit auch Neuland betreten. Deswegen ist dieses Gesetz auch ein Experimentiergesetz und deswegen – so sehen Sie es aus der Drucksache – ist es zunächst bis zum J a h r 2004 begrenzt. Wir werden dann sehen, ob dieser Spielraum zu dem, was wir uns erhoffen, geführt hat.

Aber Sie werden sich vielleicht fragen – vielleicht ist die Frage auch mehr rhetorischer Art –, ob bei der Einigkeit der Mitglieder des Innenausschusses das Gesetz überhaupt noch nötig ist, denn immerhin haben wir auch den Innenminister in diesen Beratungen überzeugen können. Er hat ja in der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes, also im Januar, noch erhebliche Bedenken gehabt gegen einen solchen Gesetzentwurf. Wir haben es geschafft, diese auszuräumen.

Aber, meine Damen und Herren, wir brauchen wirklich das Gesetz. Es braucht einer gesetzlichen Ermächtigung des Innenministers, und zwar nicht in seinem Interesse, sondern im Interesse der kommunalen Mandatsträger und der Mitarbeiter in den Kommunen, weil ohne eine rechtliche Regelung überlassen wir das Ausüben kommunaler Vernunft nachher der Prüfung von Regress- und Disziplinarverfahren. Das kann es nicht sein. Den Mut müssen wir schon haben.