Auf der anderen Seite haben Sie dann aber sehr deutlich gesagt, dass Ihnen dieses Gesetz viel zu weit geht und dass dieses Gesetz Tor und Türen öffnet und dass Sie große Befürchtungen haben, dass durch diese Tore und Türen Schaden entsteht. Ich denke, da müssten wir uns einfach auch mal klar äußern, ob Ihnen dieses Gesetz nun zu weit geht oder ob es Ihnen nicht weit genug geht. Diese Frage müssen Sie sich, denke ich, gefallen lassen.
Aber ein Letztes, und das scheint mir viel wichtiger zu sein in dem, was Sie ausgeführt haben. Vielleicht abstrahiere ich jetzt auch von Ihnen ein wenig und gehe ganz generell auf eine öffentliche Diskussion, die geführt wird. Es wird sehr häufig ausgeführt, und das klang bei Ihnen durchaus mit, dass man eher Vertrauen hat, wenn Landesbehörden und wenn Landesparlamente bestimmte Fragen regeln, und man große Ängste hat, es könne zu Missbräuchen kommen, wenn in der kommunalen Ebene vom Volk gewählte Organe tatsächlich Entscheidungen treffen und vom Volk gewählte Organe hier tätig werden.
Meine Damen und Herren! Wir haben eine Diskussion über mehr direkte Demokratie. Wir haben eine Diskussion gerade auch in der PDS und durch die PDS geführt über mehr plebiszitäre Elemente.
Aber wenn Sie dies wollen, dann müssen Sie dem Volk – und „Plebs“ heißt ja nun „Volk“ – und seinen Vertretungen auf der kommunalen Ebene, glaube ich, viel
mehr Vertrauen entgegenbringen, als Sie dies gegenwärtig tun, und bei kommunalen Volksvertretungen nicht immer gleich den Missbrauch wittern, während Sie bei zentralistischen Organen glauben, hier sei ein Organ gegeben, dem Sie per se vertrauen. So ist es nicht. Ich glaube, wir sollten viel, viel mehr Vertrauen in kommunale Körperschaften haben.
Ein Letztes: Es gibt ein persisches Sprichwort, das ich für bedenkenswert halte. Das heißt: „Es ist ungerecht, Gleiche ungleich zu behandeln. Es ist noch ungerechter, Ungleiche gleich zu behandeln.“ Wir sollten über diesen Satz einmal nachdenken. Und wenn wir mit einer Norm alle, egal in welcher Situation Sie sich im konkreten Fall befinden, über einen Kamm scheren, dann sind wir sehr in der Gefahr, eine ungerechte Politik zu machen. Wir sollten uns die Möglichkeit eröffnen, für einzelne Fälle Ausnahmen zuzulassen. – Danke.
Ich möchte mich bei Herrn Müller entschuldigen, so weit es die „Diffamierung“ betrifft, ansonsten möchte ich von meinen Ausführungen nichts zurücknehmen.
Ich kann jetzt nicht noch einmal den ganzen Vortrag wiederholen und es war sicherlich sehr ungeschickt, das so sehr flott vorzutragen. Einmal möchte ich darauf verweisen, bitte das Protokoll zu lesen. Ich denke, dass ich das auch sehr differenziert dargestellt habe. Aber ich glaube, dass das jetzt hier deutlich macht, dass wir in der Debatte bisher doch ein ziemliches Defizit haben,
dass wir eben nicht die Argumente hinreichend ausgetauscht haben und sich vor allen Dingen – das war der erste Ansatz, den ich auch gebracht habe – in der Stellungnahme des Innenausschusses nur sehr unzureichend die Standpunkte der verschiedenen Ausschüsse wiederfinden lassen.
Ich verlange gar nicht, dass sie übernommen werden, aber was ich erwartet habe, wenn sie verworfen werden, ist, das klar wird, ob es für die Nichtübernahme dieser Standpunkte einen Grund gibt oder nicht.
Und ich habe auch darauf verwiesen, dass in diesem Verfahren natürlich eine Reihe von Argumentationen auch außerhalb des Landtages gelaufen sind, die selbstverständlich nicht formal einbezogen werden müssen in diese Debatte, aber ich mir sehr wohl hätte vorstellen können, sie einzubeziehen. Das betrifft unter anderem den Landesjugendhilfeausschuss, das habe ich gesagt.
Dass ich so viele Probleme angesprochen habe, zeigt eigentlich, dass ich mehrere Ansatzpunkte für meine Kritik habe. Im Kita-Bereich ist es ganz klar. Wir haben eine Spezialregelung, wir brauchen keine Allgemeinregelung.
Im Umweltbereich wurde ausführlich darüber argumentiert, dass es systemwidrig ist, hier eine Regelung einzubauen, weil Bundes- und Europarecht sie aushebeln. Und wenn Sie Stellungnahmen des Umweltministers vortragen, würden wir darum bitten, die aktuellste Stellungnahme vorzutragen, eben die, die sich auf den allerletzten Entwurf, nämlich den gemeinsamen Entwurf der drei Fraktionen, der im Ausschuss gefunden wurde, bezieht.
Ich kann es nicht in allen Details wiederholen und würde gerne auf das Protokoll verweisen, wo Sie genau nachlesen können, wozu ich dann auch stehen werde.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/119 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von kommunalen Standards sowie über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung von Standards für kommunale Körperschaften auf Drucksache 3/730. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1406, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/1406. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Damit sind die Paragraphen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des...
Oh, ja. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Paragraphen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der CDU-Fraktion, den Stimmen der SPD-Fraktion und Stimmen aus der PDS-Fraktion angenommen. Es gab eine Gegenstimme bei der SPDFraktion, sieben Gegenstimmen bei der PDS-Fraktion sowie zwei Stimmenthaltungen, jeweils bei der SPD- und PDS-Fraktion.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/1406 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussemp
fehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/1406 mit dem gleichen Stimmverhalten wie vorher angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes, auf Drucksache 3/1202, hierzu Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1394.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1202 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Dazu gibt es offensichtlich keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen kleinen Gesetzentwurf. Wir haben auch nur eine sehr kurze Redezeit vereinbart. Ich darf deshalb zunächst sagen, wir werden diesem Gesetz zustimmen. Wir haben keine Änderungswünsche. Es soll so bleiben.
Erstens. Es handelt sich um eine Veränderung eines Ausführungsgesetzes zum Bundesbetreuungsgesetz. Das Bundesbetreuungsgesetz ist geändert worden, deshalb müssen wir eine Folgeänderung machen. Aber schon diese Änderung im Bund hat die Besonderheit, dass der Bund dort für die Betreuungstätigkeit die Gebührensätze regelt.
Im Grundgesetz steht, dass die Länder die Bundesgesetze ausführen. Und damit sind sie auch zuständig für die Regelung der Betreuungssätze. Auf diese Zuständigkeit haben die Länder im Vorhinein verzichtet, weil es ihnen peinlich ist, Gebührensätze festzulegen. Das soll mal lieber der Bund machen. So können natürlich die Länder von ihren Zuständigkeiten immer mehr verlieren, wenn sie alles, was ihnen ein bisschen unangenehm ist – und das ist ja nun wirklich keine schlimme Geschichte, Gebührensätze festzulegen –, dem Bund zuschieben.
Zweitens. Dieses Gesetz regelt alles relativ kurz und knapp, schiebt dann aber das Wesentliche, was gemacht werden muss im Paragraphen 6, in eine Verordnungsermächtigung. Ich will sie nicht vollständig vorlesen, aber es sind elf Punkte. In diesen elf Punkten steht: Die Inhalte der Umschulung und Fortbildung müssen festgelegt werden, die Prüfungsleistungen müssen festgelegt werden, die Wiederholung von Prüfung und Rücktritt, alles muss geregelt werden.
Das ist ja alles richtig. Nur: Artikel 80 des Grundgesetzes sagt, eine Verordnungsermächtigung muss dem Bestimmt
heitsgrundsatz genügen. Es muss im Grunde genommen – und darauf hat mein Vorredner, Herr Dr. König, in der Ersten Lesung hier schon hingewiesen – genau drinstehen, wozu denn eine Regierung ermächtigt wird. Dieser Ermächtigungsspielraum mit elf Punkten ist dermaßen weit. Wir werden die Verordnung ja irgendwann mal sehen, die dann kommt. Das entspricht mit Sicherheit nicht mehr dem Bestimmtheitsgrundsatz. Wir lassen das so laufen und wir werden uns dann die Verordnung angucken und staunen, was da alles drinsteht.
Damit zusammenhängend, mein dritter Punkt. Die Regierung schreibt freundlich zu den Kosten, keine, insbesondere Kosten der öffentlichen Hand, keine – wörtlich: „Die Vorbereitung dieser Maßnahmen löst im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine zusätzlichen Kosten aus.“ Da muss ich allerdings die Regierung fragen, was sie unter Kosten versteht.