Heinz Müller
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Woche hat mir – und ich nehme an, auch zahlreichen von Ihnen – die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern ein Papier, betitelt „Eckpunkte der Wirtschaft zur Verbesserung der Unternehmensliquidität und Unternehmensfinanzierung“, zugesandt. Der erste Satz dieses Papiers, und er steht unter der Überschrift „Ausgangspunkt“, lautet, ich darf zitieren: „Die schlechter werdenden Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung (Basel II – Rückzug der privaten Banken) entwickeln sich zum Hauptproblem der wirtschaftlichen Entwicklung des ostdeutschen Mittelstands.“ Zitatende.
Basel II, meine Damen und Herren, was Sie auch im Titel unseres Antrags finden, wird also hier auch von der Wirtschaft als ein außerordentlich tiefgreifendes und außerordentlich schwerwiegendes Problem angesehen. Und deswegen trifft es sich, obwohl es natürlich ein Zufall ist, dass es zeitlich so zusammenfällt, dass die Koalitionsfraktionen genau dieses Thema zum Gegenstand ihres Antrags gemacht haben.
Basel II, das ist für viele in der Öffentlichkeit allerdings, so scheint mir, ein Buch mit sieben Siegeln. Was bedeutet dies denn eigentlich? Basel II, das ist ein Papier im Augenblick eines Ausschusses, der sich mit der Bankenaufsicht befasst. Allerdings wird dieses Papier nicht ein Papier bleiben, unverbindlich, sondern es existiert bereits der Entwurf einer Richtlinie der Europäischen Union. Vermutlich wird die Endfassung von Basel II Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres veröffentlicht. Es wird dann in Kraft treten und auch eine Änderung des deutschen Kreditwesengesetzes nach sich ziehen, 2005 oder 2006. Das ist noch lange hin, wird mancher sagen, aber, ich glaube, wir sollten in diesem Fall Machiavelli folgen, dass man Dämme nicht dann baut, wenn man Hochwasser hat, sondern vorher. Und wenn man weiß, dass das Hochwasser kommt, dann ist es umso sinnvoller, die Dämme zu bauen.
Deswegen befassen wir uns mit Basel II.
Das Ziel, das in diesem Papier beschrieben ist, ist, dass Kredite zukünftig risikogerecht von den Banken mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Derzeit schreiben die bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen vor, dass, wenn eine Bank einem Unternehmen einen Kredit ausreicht, dieser im Volumen von acht Prozent des Kreditvolumens von der Bank mit Eigenkapital zu unterlegen ist. Diese pauschale Unterlegung mit acht Prozent soll zukünftig ersetzt werden durch eine differenzierte Unterlegung mit Eigenkapital, die risikoabhängig ist. Anders formuliert: Habe ich einen Kreditnehmer mit einer sehr hohen Bonität, also mit einer sehr hohen Gewissheit, dass der Kredit auch zurückbezahlt wird, brauchen wir eine niedrigere Unterlegung. Habe ich dagegen einen – ich sage das mal so salopp – unsicheren Kantonisten, dann brauche ich eine höhere Eigenkapitalunterlegung.
Nun weiß jeder, der die Marktwirtschaft kennt, das Eigenkapital eines Unternehmens, auch das Eigenkapital einer Bank ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu haben, sondern diejenigen, die das Eigenkapital zur Verfügung stellen, wollen hierfür eine Verzinsung sehen. Das ist im Rahmen unserer Wirtschaftsordnung normal und es ist legitim. Für unsere Frage der Kreditgewährung bedeutet es aber, dass der Kunde, der von seiner Bonität her als schlechter, risikohaltiger angesehen wird, den Kredit nicht zu den gleich guten Konditionen bekommen wird wie sein anderer Konkurrent mit der besseren Bonität, sondern dass er auch mehr wird zahlen müssen für diesen Kredit.
Wesentliches Mittel, um die notwendige Eigenkapitalunterlegung zukünftig festzulegen, ist ein so genanntes Ratingverfahren. Unternehmen werden also einsortiert nach ihrer Bonität von super, im Bankenjargon heißt das tripple A, also ein dreifaches A, und dann abgestuft bis hin zu C. Dieses Rating wird teilweise von externen Ratingagenturen vorgenommen. Allerdings ist dieses in Deutschland und überhaupt in Mitteleuropa noch weitaus weniger
üblich und verbreitet als in anderen Ländern, etwa in den Vereinigten Staaten. Oder es wird ein internes Rating durch die Banken vorgenommen. Etwas polemisch könnte man auch sagen, Unternehmen werden dann sozusagen einsortiert in Schubladen je nach ihrer Kreditwürdigkeit. Und wenn man das Pech hat, in die Schublade der nur eingeschränkten Kreditwürdigkeit zu geraten, führt dies dazu, dass bei einer konkreten Kreditaufnahme die Bank mehr Eigenkapital unterlegen muss und somit ihrem Kunden mehr Geld, sprich mehr Zinsen, abverlangen wird.
Dieses, meine Damen und Herren, mag zunächst mal nachvollziehbar erscheinen, aber wir müssen uns anschauen: Trifft es denn eigentlich alle Unternehmen gleichermaßen? Eine schlechte Einstufung in diesem Ratingsystem ist von verschiedenen Faktoren abhängig, aber einer der entscheidenden Faktoren ist die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens. Und wir können und wir müssen davon ausgehen, dass die Unternehmen in unserem Land leider in sehr vielen Fällen über nur eine relativ bescheidene Eigenkapitalausstattung verfügen, so dass hier für sie ein nicht unerhebliches Problem entstehen wird. Wir müssen davon ausgehen, dass negativ betroffen von diesem neuen System, das aus Basel II resultiert, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den neuen Bundesländern.
Deswegen, meine Damen und Herren, halten wir es für geboten, dass das Land hier versucht, diesen Unternehmen in besonderer Weise zu helfen und diese Unternehmen zu unterstützen, um sich darauf vorzubereiten, in diesem Ratingsystem zu bestehen, und um unter den veränderten Umständen, die Basel II uns bringen wird, weiterhin zu vernünftigen Konditionen Kredite zu bekommen. Genau dieses will unser Antrag.
Selbstverständlich ist das Wirtschaftsministerium hier dasjenige, welches wir in die Pflicht nehmen möchten. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf – aber wir denken, das wird das Wirtschaftsministerium sein –, den kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in geeigneter Weise in der Vorbereitung auf diese sich verändernden Bedingungen behilflich zu sein, und bitten Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das wir hier zu beraten haben, scheint für viele ein unspektakuläres und eher technokratisches Vorhaben zu sein. Anders vermag ich die schwache Präsenz im Plenum hier nicht zu deuten. Aber ich glaube, das Thema, und das hat die bisherige Debatte schon gezeigt, ist wesentlich wichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und da steckt viel mehr Musik drin, als man gemeinhin denkt.
Aber zunächst zu den in der Tat relativ unspektakulären Anpassungen dieses Gesetzes. Wir schließen Rechtslücken. Wir passen an inzwischen vollzogene Rechtsänderungen an, beispielsweise auch an die Änderungen der Kommunalverfassung. Wir bereinigen Probleme, die durch das Gesetz zur Funktionalreform entstanden sind. Wir kommen zu einem Schritt bundesweiter Rechtsvereinheitlichung. Und – das scheint mir besonders wichtig, vor allen Dingen für die Praxis – wir passen uns an technische Entwicklungen an und treffen die entsprechenden gesetzgeberischen Regelungen. Bis hierher alles sehr unspektakulär, bis hierher auch etwas, was keinen politischen Streit verursacht hat.
Auch unser Antrag, den Notaren den Zugriff auf das elektronische Kataster zu ermöglichen, war etwas Unspektakuläres und etwas Unstrittiges, weil wir im Innenausschuss alle der Meinung waren, dass dieses ein richtiger, ein wichtiger, ein guter Schritt ist, um Verfahren zu beschleunigen, und da wollen wir ja hin. Bis hierher also in der Tat unspektakulär, eher technokratisch.
Aber was überhaupt nicht unspektakulär und überhaupt nicht bürokratisch war, war die – der Kollege Friese hat darauf hingewiesen – eher beispiellose Lobbyarbeit, die wir vom Verband der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bei der Verabschiedung dieses Gesetzes erlebt haben. Ich möchte grundsätzlich sagen, ich halte es für absolut legitim, dass Interessenverbände Lobbyarbeit betreiben, und solange sie sich dabei keiner illegalen oder illegitimen Mittel bedienen, und dieses unterstelle ich dem Verband der Vermessungsingenieure ausdrücklich nicht,
dürfen sie solche Lobbyarbeit mit aller Vehemenz und mit aller Konsequenz betreiben. Dass sie dies tun, hat natürlich einen Hintergrund und den sollte man ansprechen.
Meine Damen und Herren! In Mecklenburg-Vorpommern kommt auf 22.500 Einwohner ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. In den alten Bundesländern sind es im Schnitt 75.000 Einwohner. Wir können also umgekehrt formulieren, die Dichte an Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ist hier bei uns viel, viel größer als woanders. Dazu kommt der Kuchen, von dem Herr Böttger so schön sprach. Der Kuchen, um den es geht, wächst ja nicht, sondern dieser Kuchen wird mit dem Rückgang von Grundstücksgeschäften, von Verkäufen von Häusern ja kleiner.
Das heißt, um einen kleiner werdenden Kuchen streitet sich eine relativ hohe Zahl von Leuten, die alle eine Kuchengabel in der Hand haben und die ein bisschen mehr abhaben wollen als nur Krümel.
Und dann kommt, und da wird es ja spannend, die öffentliche Hand. 10 bis 20 Prozent – die Zahlen schwanken – der tatsächlichen Vermessungsleistungen werden von öffentlichen Ämtern wahrgenommen, von Kataster- und Vermessungsämtern. Und es ist klar, dass diejenigen, die sich mit der Kuchengabel in der Hand – viel zu viele Gabeln – um einen kleiner werdenden Kuchen kümmern und streiten, natürlich gerne möchten, dass diese 10 oder 20 Prozent des Gesamtkuchens auch mit auf dem Tisch liegen, und ihren Hunger mit stillen. Insofern legitim. Und insofern verstehe ich auch die nachdrückliche Lobbyarbeit. Aber dann, meine Damen und Herren, sind doch wir gefragt, ist doch der Landtag gefragt, ob er einer solchen massiven Lobbyarbeit nachgibt oder ob er auch die andere Seite sieht. Und da, Herr Dr. Jäger, verstehe ich dann in der Tat Ihre Position nicht. Sie stellen sich hier immer wieder hin und präsentieren sich als der Vertreter, als der Kämpfer für die kommunalen Interessen.
Und die kommunalen Interessen, die sind formuliert. Ich habe mir hier mitgebracht das Schreiben des Landkreistages genau zu diesem Thema. Ich habe den Landkreistag gebeten, ich habe die Änderungsanträge der CDU-Fraktion dem Landkreistag zugestellt. Der Landkreistag hat mir mitgeteilt, dass er bereits dem Ausschussvorsitzenden geschrieben hat und dass er sich dem auch mir gegenüber nicht in anderer Weise äußern möchte. Deswegen ein Zitat aus dem Schreiben an den Vorsitzenden des Innenausschusses, an den Kollegen Friese. Da heißt es: „Die in dem Antrag“, gemeint ist der Antrag der CDU, „und den Äußerungen des BDVI zum Ausdruck kommenden Überlegungen werden vom Landkreistag mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Wir vertreten die Ansicht, dass der nach sorgfältiger Vorarbeit entstandene Gesetzentwurf der Landesregierung ausgewogen und zweckmäßig ist. Er sollte nunmehr zügig in Kraft treten. Einzelne Verbesserungsmöglichkeiten haben wir in unserer schriftlichen Stellungnahme vom 5. November 2001 angesprochen.“ So weit der Landkreistag.
Dass der nach sorgfältiger Vorarbeit entstandene Gesetzentwurf der Landesregierung ausgewogen und zweckmäßig ist, dieser Einschätzung, meine Damen und Herren, habe ich eigentlich gar nicht mehr sehr viel hinzuzufügen, außer dass ich mich dem Landkreistag auch weiter anschließe, wenn er ausführt: „Die zwangsweise Verringerung des Anteils der von den Kataster- und Vermessungsämtern durchzuführenden Liegenschaftsvermessungen wäre für uns nicht akzeptabel. Eine Beschränkung dieser Vermessungstätigkeit auf eigene oder zu erwerbende Grundstücke, wie sie offenbar mit dem Änderungsantrag der CDU angestrebt wird, kommt aus Sicht des Landkreistages nicht in Betracht.“ So weit die Stellungnahme. Und am Ende heißt es dann noch: „Der mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorgeschlagene Weg würde das Problem nicht lösen und die Landkreise vor erhebliche neue Probleme stellen.“
Herr Dr. Jäger, ich finde es legitim, wenn man sagt, ich schlage mich in einem Punkt, wo zwei Seiten streiten, auf die eine Seite. Das tun wir ja auch, nur dass wir uns inhaltlich auf die andere Seite stellen. Nur, sich auf die eine Seite zu stellen und für das Linsengericht der politischen Unterstützung einer kleinen Lobbygruppe die Interessen der kommunalen Ebene zu verkaufen, um zu sagen, die interessieren uns dann nicht mehr,...
Mein lieber Herr Riemann, dass ausgerechnet Sie sich zu Wort melden, hat mir an dieser Ecke noch gefehlt. Es kommt nicht auf die Worte an, es kommt auf die Taten an. Und die Taten stehen in Ihrem Änderungsantrag.
Und in Ihrem Änderungsantrag verkaufen Sie die kommunalen Interessen für das Linsengericht der politischen Unterstützung einer kleinen Lobbygruppe. Und ich glaube, das wissen die kommunalen Verbände sehr wohl zu werten. Und wie sie es werten, das bringt hier selbst der Landkreistag ausgesprochen deutlich zum Ausdruck. Unterschrieben ist das Ganze von Herrn Molkentin und von Herrn Dr. Meyer, die beide parteipolitisch bei Ihnen anzusiedeln sind, die hier aber ganz deutlich kommunale Interessen vertreten,
und das machen sie gut. Und Sie sollten sich überlegen, ob Sie den Mund so voll nehmen als kommunaler Interessenvertreter, wenn Sie in der Praxis genau das Gegenteil machen. Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe, nicht, dass Sie sich auf die Seite eines Interessenverbandes stellen.
Und dann, Herr Dr. Jäger, um von diesem Thema ein bisschen abzulenken, starten Sie ein paar Nebelkerzen und diskutieren noch über weitere Fragen. Ich glaube, dazu haben der Innenminister und der Kollege Böttger alles gesagt. Ich möchte dem hier nichts hinzufügen, ich kann mich dem nur inhaltlich voll und ganz anschließen.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz machen wir einen Schritt Modernisierung, einen Schritt Anpassung an neue Erfordernisse für einen nicht unwichtigen Teilbereich unserer Verwaltungen. Mit der getroffenen Entscheidung zur Frage, wer denn Vermessungsleistungen ausführen darf, treffen wir eine kommunalfreundliche Ent
scheidung. Und wenn Sie darauf hinweisen, dass es einen Landrat gibt, der nun zufällig in meiner Partei ist, der dies gerne anders möchte, dann habe ich damit überhaupt kein Problem.
Wir respektieren die Organisationshoheit der Kommunen und wir sagen, wenn ihr dies nicht machen möchtet und wenn ihr diese Aufgabe ganz auf Öffentlich bestellte Ingenieure übertragen wollt, dann tut dies. Dieses ist legitim. Aber wir wollen die Landkreise nicht dazu zwingen, sondern wir wollen Ihnen sehr wohl die Möglichkeit geben, diese Dienstleistung den Bürgerinnen und Bürgern auch selbst anzubieten, und hierzu stehen wir. Dieses ist kommunalfreundlich. Und es hätte mich gefreut, Herr Dr. Jäger, wenn Sie dieses unterstützt hätten. – Vielen Dank.
Jawohl, Herr Präsident.
Erstens, Herr Dr. Jäger, habe ich Ihre Wortmeldung sehr wohl gesehen. Es war der Respekt vor dem Präsidenten, dass ich darauf nicht eingegangen bin. Selbstverständlich habe ich erwartet, dass Sie zu diesem Thema eine Zwischenfrage stellen. Aber ich glaube, wir sollten uns vielleicht auch einmal angewöhnen, in der Zwischenfrage eine Frage zu stellen und nicht die Frage mit einer falschen Behauptung zu verbinden,
um diese falsche Behauptung dann noch einmal zu transportieren.
Aber kommen wir zu dem, was in Ihren Ausführungen die Frage war. Natürlich sind 3 Millionen Euro Auftragsvolumen, wenn ich mir das Gesamtvolumen der kommunalen Dienstleistungen und der damit verbundenen Kosten anschaue, ein eher kleiner Betrag. Und Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dem stehen ja auch Aufwendungen gegenüber. Richtig. Aber erstens gilt für mich der Satz: Kleinvieh macht auch Mist. Zweitens unterstellen wir einmal, wir wären Ihrem Antrag gefolgt und wir würden zu einer Situation kommen, wo den Kommunen dieses nicht mehr möglich ist. Dann würde dies bedeuten, dass diese 3 Millionen Euro Einnahmen ausfallen. Es würde aber auch bedeuten, dass die Aufwendun
gen nicht mehr entstehen, das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Aufgabe erfüllen, wären bei den Kommunen überflüssig, denn ein gewisser Teil dessen, was in den kommunalen Ämtern erledigt wird, entfällt ja auf diese Arbeit. Und dieser Teil wäre nicht mehr da. Es wäre schon ein Bubenstreich zu sagen, dann halten wir den Personalstand, auch wenn wir weniger Arbeit haben. Und ich glaube, dass ich dieses Problem von den Kommunen gerne abwenden möchte, dass sie hier eine Personalreduzierung vornehmen müssen. Dieses ist immer mit Kosten verbunden, das wissen Sie.
Selbstverständlich.
Schade.
Herr Dr. Jäger, selbstverständlich sind, davon gehe ich aus, diese Mitarbeiter fachlich in der Lage, diese Aufgabe, das amtliche Kataster zu führen, auszuüben. Aber dann genau belaste ich ja die Kommunen mit Kosten, denn sie behalten die Mitarbeiter, die machen jetzt etwas anderes und spielen keine Gebühren mehr ein. Damit, so verstehe ich Sie jetzt, wäre Ihr Vorschlag in der Tat, dass man diese 3 Millionen den Kommunen nehmen würde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innenminister hat schon darauf verwiesen, Ausgangspunkt dieser Novelle unseres Datenschutzrechtes ist die entsprechende Richtlinie der EG, so hieß es damals noch, die aus dem Jahr 1995 stammt und eine Anpassung des nationalen Rechtes innerhalb von drei Jahren verlangt. Dem sind wir, zumindest fristgemäß, nicht nachgekommen, sondern wir haben zunächst abgewartet, wie sich das Recht auf der Bundesebene entwickelt, um hier einen Gleichklang von Datenschutzrecht auf der Bundes- und auf der Landesebene herbeizuführen beziehungsweise zu erhalten. Und so ergibt es sich, dass wir dieses Gesetz jetzt hier in der Zweiten Lesung beraten, obwohl es nach den Wünschen der EG oder EU eigentlich schon längst hätte passieren sollen.
Wir setzen also mit diesem Gesetz um, was die Europäische Union uns im Datenschutzbereich vorschreibt, und wir fügen Eigenes hinzu, das der inzwischen eingetretenen Entwicklung und unserer politischen Überzeugung geschuldet ist. Wir stärken, der Innenminister hat es dargelegt, die Rechte der Betroffenen. Wir passen uns an technische Entwicklungen an. Dies bezieht sich insbesondere auf die Frage von mobilen Datenverarbeitungssystemen, die zunehmend zur Anwendung kommen und für die es entsprechende Vorschriften geben muss. Das bezieht sich auf technische Fragen im Bereich der Datensicherheit, das bezieht sich aber auch auf den Bereich von Videoüberwachungsmöglichkeiten. Dieses ist zwar nicht prinzipiell etwas Neues, dieses ist aber etwas, was auch technisch in den letzten Jahren verfeinert und verbessert worden ist und das zunehmend zur Anwendung kommt beziehungsweise dessen Anwendung diskutiert wird. Wir treffen Regelungen für besondere Kategorien von Daten. Wir schaffen behördliche Datenschutzbeauftragte. Kollege Helmrich ist ausführlich auf dieses Thema eingegangen. Ich möchte hier nur hinzufügen, Herr Kollege, wir schaffen ja auch die Möglichkeit, dass mehrere Daten verarbeitende Stellen gemeinsam einen Datenschutzbeauftragten einrichten. Ich glaube, dass dieses ein sehr kluger Weg ist und in der Praxis vieles von den Problemen nicht entstehen lässt, die Sie so ein bisschen haben anklingen lassen mit Ihrem Beispiel mit dem Notar und den zwei Angestellten und dem Lehrling. Ich glaube, dass die Möglichkeit, gemeinsame Datenschutzbeauftragte zu schaffen, uns in der Praxis sehr viel weiter helfen wird. Ich denke da auch an die kommunale Ebene, wo kommunale Unternehmen beispielsweise einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen könnten, der dann für alle tätig ist.
Wir haben, wenn Sie in den Bericht des Innenausschusses schauen, sehr viele Änderungen einvernehmlich, einstimmig oder nur bei ein, zwei Enthaltungen beschlossen und ich weiß – und ich halte dieses für besonders wichtig –, dass bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes das Ministerium nicht allein gearbeitet hat, sondern dass bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes der Datenschutzbeauftragte mit einbezogen worden ist und dass Dr. Kessel und seine Position beziehungsweise die Position seines Hauses hier in vielen Punkten Einfluss genommen hat, so dass wir sagen können, sehr viele der Regelungen, die wir hier haben, sind einvernehmlich.
Wir haben allerdings, und das soll hier nicht unerwähnt bleiben, zwei Bereiche gehabt, wo es kontroverse Diskussionen gegeben hat, auch innerhalb der Fraktionen, auch innerhalb des Ausschusses, auch mit dem Datenschutzbeauftragten.
Das eine war die Frage der datenschutzrechtlichen Stellung der Notare. Herr Kollege Helmrich, Sie haben ausgeführt, man könne diesen Paragraphen – das ist der Paragraph 30 – interpretieren und es gehe um die Interpretation. Richtig, es geht um die Interpretation, die man so, wenn man den reinen Text nimmt, sicherlich unterschiedlich vornehmen kann. Und deswegen halte ich es für einen sehr wohl gangbaren und vernünftigen Weg, wenn der Landtag in einer Entschließung festlegt, wie er denn diese Regelung interpretiert haben möchte. Und genau das ist der Weg, den wir mit unserem Entschließungsantrag gehen. Wir sagen in dem Entschließungsantrag, wir interpretieren diese Regelung dahin gehend, dass auch die Notare der datenschutzrechtlichen Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz unterliegen. Nebenbei gesagt, inhaltlich stützen wir damit die Position, die Herr Kessel von Anfang an vertreten hat. Wir schließen uns dem an und wir glauben, der Weg ist ein gangbarer und ein richtiger.
Der zweite Bereich, der strittig diskutiert worden ist, ist die Frage, wer eigentlich für den außerhalb des öffentlichen Bereichs liegenden Datenschutz zuständig ist. Im Augenblick ist dieses das Innenministerium und hier gab es die Diskussion, ob diese Konstruktion, ein Datenschutzbeauftragter, der für den öffentlichen Bereich zuständig ist, und das Innenministerium, zuständig für den privaten Bereich, ob diese Konstruktion denn eine sinnvolle ist. Zweifellos kann man so verfahren, zweifellos gibt es hierfür auch eine Reihe von Argumenten, aber zweifellos gibt es auch die Gegenposition und auch hierfür lassen sich interessante Argumente finden. Ich mag ein Beispiel nennen: Wenn ein Bürger glaubt, dass die Daten, die von ihm in einem Krankenhaus erhoben worden sind, nicht ordnungsgemäß verwendet werden, dann müsste er bei der derzeitigen bestehenden Trennung zunächst einmal nachforschen, wer denn Träger dieses Krankenhauses ist, ob dieses ein Privater ist oder ein Öffentlicher.
Wenn wir ein kommunales Krankenhaus haben,...
Herr Dr. Jäger, okay.
Also, Sie können gern noch was dazu sagen. Jedenfalls halten wir es in der Praxis und aus der Sicht der Bürger – und es geht ja um die Daten der Bürger – für ein Problem, wenn er zunächst mal feststellen muss, ob die Stelle, die da seine Daten verarbeitet, eine private oder eine öffentliche ist. Aber, wie gesagt, für die derzeitige Trennung gibt es sehr wohl ebenfalls Argumente.
Ich glaube, der Weg, den wir hier gefunden haben, ist ein weiser, es zunächst einmal bei der derzeitigen rechtlichen Regelung zu lassen und der Landesregierung den Auftrag zu geben, bis zum Jahr 2004 hier eine Prüfung vorzunehmen, ob eine Vereinheitlichung der Zuständigkeit vorgenommen werden kann und gegebenenfalls wie diese dann aussieht. Wir haben also insgesamt einen, wie ich finde, runden Gesetzentwurf gemacht, auch wenn sich hier die Notwendigkeit weiterer Novellierungen andeutet. Trotzdem, glaube ich, ist es für den derzeitigen Stand der Diskussion ein vernünftiges Werk. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das heute Gegenstand der Aktuellen Stunde ist, ist in der Tat ein aktuelles Thema. Der Deutsche Bundestag diskutiert darüber. Die kommunalen Spitzenverbände in Gestalt des Deutschen Städtetages und des Landkreistages haben sich geäußert. Eine der Presseerklärungen hat Herr Riemann, der jetzt schon wieder weg ist, weil ihn das Thema jetzt so nicht mehr interessiert, schon erwähnt.
Ich werde daraus zitieren, aber eins nach dem anderen. Als die CDU dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, habe ich die Hoffnung gehabt,
dass wir hier zu einer konstruktiven und einer zielführenden Diskussion kommen,
denn wir haben in der Enquetekommission – vertreten sind dort Herr Dr. Jäger
und Herr Rehberg – durchaus zu einer Reihe von Fragen in den vergangenen Monaten eine ausgesprochen konstruktive und zielführende Diskussion gehabt,
und ich habe mich der Illusion hingegeben, dass wir die hier zum Thema Kommunalfinanzen fortsetzen könnten.
Aber bereits nach der ersten Rede – und das war nicht die Rede des Innenministers, es war die Rede von Herrn Rehberg – habe ich feststellen müssen,
wir machen hier keine konstruktive Diskussion über Kommunalfinanzen, sondern wir machen Wahlkampfrabulistik.
Es geht nicht mehr um Fakten, sondern es geht um die Märchenstunde, die auf dem ganz einfachen Strickmuster aufbaut: Schwarz ist gut und Rot ist schlecht.
So wird die Welt sortiert und so wird sie versucht – in Anführungsstrichen – zu erklären.
Und dies, meine Damen und Herren, muss ich Ihnen sagen, Herr Dr. Jäger – Herr Rehberg ist ja auch nicht mehr da –, das enttäuscht mich aber bitter.
Wenn wir über so ein komplexes und kompliziertes Problem reden wie die Finanzströme zwischen den Ebenen unseres Staates,
zwischen Bund, Ländern und kommunaler Ebene, dann verbieten sich derartige Vereinfachungen und dann sollte man mit ein bisschen mehr Ernst, mit ein bisschen mehr Sachverstand
und ein bisschen mehr Willen zu konstruktiver Lösung an dieses Thema herangehen und nicht mit parteipolitisch motivierten Märchenstunden.
Ich will Ihnen das auch gerne zeigen.
Der Innenminister spricht für sich selbst und er hat gut gesprochen.
Aber ich will etwas anderes zitieren. Herr Riemann hat diese Presseerklärung vom 29.01. genannt und ich habe sie mir gezogen: Petra Roth. Nun ist Petra Roth ja weit davon entfernt, Ehrenmitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik werden zu wollen.
Die Frankfurter Oberbürgermeisterin gehört bekanntlich der CDU an und sie klagt.
„Die ist richtig gut“, sagt Herr Jäger. Als Interessenvertreter würde ich Ihnen da vielleicht tendenziell zustimmen.
Hören wir, was sie sagt: „Die Gewerbesteuer dürfe nicht abgeschafft, sondern müsse mit einer Verbreiterung der Steuerbasis und Festigung des kommunalen Hebesatzrechtes modernisiert werden.“ Was sie mit der Modernisierung meint, schreibt sie davor: „Freiberufler wie Arztpraxen, PR- und Versicherungsagenturen sowie Handwerksbetriebe gewerbesteuerpflichtig machen.“ Darüber können wir allerdings reden, das ist genau ein Thema für unsere Kommission, die der Bundestag einrichtet. Darüber werden wir reden.
Nur, wer hat denn, und jetzt gehen wir ganz lange zurück, die Gewerbesteuer in den letzten 20 Jahren ausgehöhlt? Dreimal ist der Freibetrag erhöht worden, was dazu geführt hat, dass die Gewerbesteuer mehr und mehr zu einer Großbetriebesteuer wird. Und Sie, Herr Jäger, wissen das. Und Sie wissen, dass das in den 80er Jahren unter der Regierung Kohl passiert ist,
weil die gerne Geschenke an Klientelgruppen verschenkt hat und dabei die Kommunen vor die Hunde hat gehen lassen, weil die Kommunen sie nicht interessieren.
Nächster Punkt zu Frau Roth: „Wie der Deutsche Landkreistag sprach sich Roth wegen der zusätzlichen Einnahmeausfälle gegen das bislang von der Union verlangte Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2003 aus.“
Da frage ich doch die CDU: Wie hätten wir es denn gerne? Heute ein bisschen mehr Steuerreform, morgen ein bisschen weniger, heute vorziehen, übermorgen nicht vorziehen, heute Teufelszeug, morgen bitte schnell und mehr davon.
Ihre Position zur Steuerreform ist nicht besser als das Aprilwetter,
das heute Regen und morgen Sonnenschein verkündet. Hier hätte ich erwartet, dass man mal zu einer konstruktiven politischen Linie kommt.
Dritter Punkt. Frau Roth: „Bund und Länder müssen die von ihnen an Städte und Gemeinden verteilten Aufgaben nach dem Konnexitätsprinzip ,Wer bestellt, bezahlt.‘ künftig auch selbst finanzieren.“ Sehr richtig, Frau Roth,
volle Zustimmung. Nur, eins muss man sagen: Wir als Land Mecklenburg-Vorpommern haben das Konnexitäts
prinzip in der Landesverfassung und in der Kommunalverfassung und in Stoiber-County, in Bayern, warten wir darauf noch.
Vierter Punkt. Frau Roth: „Dies betreffe“ – Konnexität – „heute von der Sozialhilfe mitfinanzierte Lasten der Langzeitarbeitslosigkeit.“ Ja, meine Damen und Herren, das ist in der Tat ein riesiges kommunales Problem, dass wir dies als kommunale Last schultern müssen, weil immer mehr Arbeitslose nicht mehr von der Sozialversicherung/ Arbeitslosenversicherung leben, sondern von der Sozialhilfe. Aber dieses ist ein Erbe der mittleren 80er Jahre, denn es war die Regierung Kohl,
die die Arbeitslosenversicherung so demontiert hat, dass immer mehr Arbeitslose genau in die Sozialhilfe rutschen.
Und das ist genau das Problem, unter dem wir auch heute noch leiden. Deshalb, meine Damen und Herren von der CDU: Über das Problem muss man reden! Dass es ein Problem ist, will ich Ihnen gerne konzedieren. Aber lassen Sie uns konstruktiv und vernünftig darüber reden, selbst CDU-Kommunalpolitiker tun es. Aber was Sie hier abziehen, ist reiner Wahlkampf, und das können die Kommunen nicht brauchen. Dass Sie sich an ihrer Not die Hände wärmen, ist auf Deutsch gesagt eine Schweinerei.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einleitend zwei Bemerkungen zu Ausführungen der CDU-Fraktion machen:
Herr Dr. Born, Sie haben sich – und da wird Ihnen niemand widersprechen – die Verhaltensweise einer Gebetsmühle selbst zugeordnet,
weil Sie gebetsmühlenartig Ihre Ausführungen wiederholen. Diese Charakterisierung war zweifelsohne zutreffend
und völlig korrekt und ich will dem auch überhaupt nicht widersprechen,
das bleibt auch so. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Gebetsmühle nicht gerade ein Symbol für ein hochstehendes intellektuelles Argumentationsniveau darstellt.
Und ich möchte von daher Ihrer selbstkritischen Einschätzung eigentlich gar nichts hinzufügen.
Zum Zweiten würde ich gerne etwas sagen zu dem, was in Zwischenrufen zum Thema Uecker-Randow-Kreis gekommen ist,
weil ich ja in diesem Kreis zu wohnen das Vergnügen habe.
Ja, Herr Helmrich spitzt selbstverständlich die Ohren, der Kollege Grams selbstverständlich auch. Und der Kollege Grams wird bestätigen, dass wir vorgestern Kreistagssitzung gehabt haben und dass der Landrat jetzt...
Das werden Sie gleich hören, verehrter Kollege. Wir reden ja über Kommunen und über Kreise. Und Ihre sehr verehrten Fraktionskollegen waren so frei, hier Ausführungen zum Uecker-Randow-Kreis zu machen, zumindest in Zwischenrufen.
Sie werden mir schon gestatten, dass ich darauf antworte.
Der Landrat hat es jetzt im Dezember noch nicht einmal fertig gebracht, einen Entwurf für einen Haushalt vorzulegen.
Er hat ein so genanntes,
er hat ein so genanntes Diskussionspapier vorgelegt – und der Landrat Wack ist schon ein bisschen länger im Amt als Frau Syrbe –,
er hat ein so genanntes Diskussionspapier vorgelegt. Und der Landrat war nicht in der Lage, wenigstens einen Entwurf, wenigstens Grundzüge eines Vermögenshaushaltes vorzulegen,
sondern er erschöpft sich in einem Verwaltungshaushalt.
Und, meine Damen und Herren, das muss man mal klar sagen, auch CDU-Landräte und selbstverständlich auch SPD-Landräte
sind einfach handwerklich wesentlich besser als das, was uns dort geboten wird.
Und das ist auch einer der Gründe, warum eine solche Region in heftigen Schwierigkeiten ist.
Es tut mir sehr Leid, dies sagen zu müssen, aber...
Mein lieber Wolfgang Riemann, ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich auch CDU-Landräte kenne,
die handwerklich weitaus besser sind als das, was uns dort geboten wird.
Aber lassen Sie mich jetzt bitte zur Situation im Land kommen. Wir reden über Infrastrukturinvestitionen. Und wir sollten dabei hier in diesem Hause auch mal sehr deutlich machen, dass diese Infrastrukturinvestitionen zu einem sehr hohen Teil auch von den Kommunen aus Eigenmitteln getragen werden. Der Innenminister hat uns den kommunalen Finanzbericht des Jahres 2000 vorgelegt und wir können dem entnehmen, dass im Jahr 2000 von Städten, Gemeinden und Landkreisen 1,3 Milliarden Sachinvestitionen getätigt worden sind, davon sind 1,1 Milliarde n Baumaßnahmen. Ich glaube, das sind beachtliche Zahlen und das sind Zahlen, die für die Konjunktur in unserer Region von großer Bedeutung sind.
Das Land, meine Damen und Herren, hilft der kommunalen Ebene so, wie das Land es kann. Natürlich sind
auch die Möglichkeiten des Landes nicht unbegrenzt, aber – und auch das ist ein wichtiger Aspekt – Geld ist das eine; Wege, Verfahren, Miteinanderumgehen sind das andere.
Und ich begrüße es ganz ausdrücklich und ganz außerordentlich, dass wir nicht mehr die Probleme haben, wie wir sie in der Vergangenheit mit den kommunalen Investitionsmitteln gehabt haben, dass diese eben nur für ganz bestimmte Investitionsvorhaben zu verwenden waren. Herr Dr. Jäger, Sie werden mir bestätigen, dass es so manche Kommune gab – wobei wir beide jetzt natürlich keine Namen nennen werden –, die sehr trickreich versucht hat,
um diese einschränkenden Bedingungen herumzukommen.
Ja, lobenswerterweise. Ich finde das auch nicht kritisierenswert. Aber wir haben jetzt endlich eine Situation, dass die Kommunen über diese Mittel frei verfügen können und dass sie diese Mittel auch als Eigenmittel einsetzen können, um weitere Fördermittel zu ziehen.
Und ich glaube, dass dies ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Und noch etwas ganz Konkretes: Es gibt einige Bereiche – beispielsweise der Landkreis Parchim, da ist das sehr deutlich, aber es gibt auch einige andere –, wo in den Ämtern und teilweise auch in den Kreisen Prioritätenlisten gemacht worden sind, um Mittel zu bündeln. Ich halte dies für ein sehr vernünftiges Verfahren, dass man sagt, heute ihr, nächstes Jahr die anderen und übernächstes Jahr die Nächsten.
Wir ermöglichen, dass dieses auch zukünftig so weitergeht. Diese Prioritätenlisten können weiter gehandhabt werden.
Sie sehen an diesen wenigen Punkten, die mir aufgrund der Zeit nur auszuführen möglich sind,
das Land hilft den Kommunen und das ist auch gut so. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kernstück des Gesetzes, das uns hier in Form eines Änderungsgesetzes vorliegt, ist, dass wir eine repräsentative Wahlstatistik auch bei unseren Landtagswahlen und bei Volksabstimmungen ermöglichen und die Details hierfür regeln. Daneben werden einige weitere Punkte geregelt. In diesen Fragen waren wir uns quer durch alle Fraktionen einig, dass es sinnvoll ist, hier etwas zu tun. Probleme gab es in der Frage der Finanzierung von Wahlen. Hierzu liegt uns mittlerweile, heute morgen bei mir eingegangen, ein Schreiben des Innenministeriums vor, in dem nach meiner Meinung alle Fragen beantwortet werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Kollege Markhoff, wir sind ja in der Vergangenheit immer recht vernünftig und sachlich miteinander umgegangen und ich würde das gern auch weiterhin so handhaben. Aber das, was Sie hier eben vorgetragen haben, war – verzeihen Sie mir bitte die etwas harte Formulierung – an den Haaren herbeigezogener Unsinn. Denn Konnexität, darüber sind wir uns doch einig, greift dann, wenn wir den Gemeinden eine Aufgabe neu übertragen oder wenn wir...
Aber, lieber Herr Riemann, der Sie gar nicht dabei gewesen sind,
ich weiß, dass Sie gerne über Dinge reden, von denen Sie nichts verstehen.
Aber wir waren uns im Innenausschuss vollkommen darüber einig, dass Konnexität dann greift, wenn den Gemeinden eine Aufgabe neu übertragen wird oder wenn eine bereits vorhandene Aufgabe quantitativ und qualitativ so ausgeweitet oder verändert wird, dass zusätzliche Kosten entstehen.
Und beides ist hier nicht der Fall. Die Aufgabe, Wahlen durchzuführen, hatten die Gemeinden auch vorher und durch die hier getroffenen Regelungen entstehen den Gemeinden keine zusätzlichen Kosten in Form von neuen Standards oder sonst etwas, was neue Kosten produzieren würde. Von daher ist der Ruf nach dem Konnexitätsprinzip hier völlig neben der Sache.
Und noch etwas: Sie sagen und Sie leiten die große Ungerechtigkeit dieser Welt ab, dass das böse Land sich hier
auf Kosten der Gemeinden sanieren möchte – ich weiß nicht, ob das Volumen der Kosten so groß ist, dass das Land das schafft –,
indem wir nicht mehr von der Bevölkerung ausgehen, sondern von den Wahlberechtigten. Meine Damen und Herren, denken Sie bitte einmal nach! Ich halte dieses für einen Schritt in die richtige Richtung, einen Schritt zu Gerechtigkeit, denn Kosten bei Wahlen werden nicht von Bevölkerungszahlen verursacht, sondern von Wahlberechtigten. Der Unterschied liegt einfach darin, dass Nicht-EU-Bürger und Kinder und Jugendliche unter 16 zwar Bevölkerung sind, aber nicht wahlberechtigt. Sie bekommen keine Wahlbenachrichtigung zugeschickt und für sie entstehen keine Kosten. Es ist also wesentlich gerechter, von den Wahlberechtigten auszugehen und hier die Berechnung anzusetzen,
und nicht von der Gesamtbevölkerung. Also auch hier liegen Sie völlig falsch, mein Lieber.
Und der letzte Punkt, die Kostenteilung, wenn Wahlen gemeinsam stattfinden: Also auch hier den großen Betrug des Landes sehen zu wollen, ist völlig neben der Spur. Wir haben den Tatbestand, dass wir auch heute Kommunalwahlen haben, deren Kosten die Gemeinden tragen, und wir haben heute Landtags- und Bundestagswahlen, deren Kosten den Gemeinden erstattet werden. Und wir werden zukünftig, vor allen Dingen durch die Direktwahl der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, häufiger in der Situation sein, dass wir Wahlen auf der kommunalen und auf der Landesebene miteinander kombinieren. Dann entstehen Synergieeffekte, das wissen wir, und diese Synergieeffekte werden zwischen den beiden beteiligten Seiten, Land und Kommune, geteilt. Wer dieses als ungerecht geißelt und sagt, hier versucht der eine sich auf Kosten des anderen zu sanieren, der erzählt, entschuldigen Sie das harte Wort, Unsinn. Denn dass von Synergieeffekten beide Beteiligte profitieren sollen, ist meines Erachtens das Selbstverständlichste von der Welt. Deswegen, meine Damen und Herren, ich bleibe dabei, ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei meiner Vorrednerin und meinem Vorredner hatte ich ein bisschen den Eindruck, dass wir uns schon im Ausschuss in der Ersten Lesung befinden, weil wir ja doch bei beiden eine Reihe von Detailfragen angesprochen bekommen haben, die in der Tat auch aus meiner Sicht im Ausschuss geklärt werden müssen. Aber ich denke, dieses ist Aufgabe des Ausschusses.
Das Thema Datenschutz, meine Damen und Herren, wir können das auch ablesen an den Äußerungen des Bundesinnenministeriums, ist im Moment aufgrund aktueller Ereignisse wieder in die Diskussion geraten und es ist nicht das erste Mal, aber es ist sicher ein besonders tiefgehender Anlass, der manche Menschen die Frage stellen lässt, ob es nicht einen Widerspruch zwischen Datenschutzinteressen und Sicherheitsinteressen gibt.
Natürlich muss man diese Diskussion führen. Ich denke, man wird ihr gerade angesichts der derzeitigen Situation nicht ausweichen können. Ich bin aber auf der anderen Seite überzeugt, verantwortungsbewusste Politik wird immer wieder darauf verweisen müssen, dass in diesem Bundesland Datenschutz den Rang der Landesverfassung genießt. Hier ist dieses Grundprinzip festgeschrieben und ich bin überzeugt davon, dass dieses gut so ist. Es ist unsere Aufgabe als Landesparlament, die konkrete Ausgestaltung dieses Verfassungsgrundsatzes hier vorzunehmen. Wir müssen uns dabei an europäisches Recht anpassen und es ist in der Tat so, dass dieses europäische Recht seit sehr langer Zeit, seit 1995 vorliegt und eine Anpassung innerhalb von drei Jahren verlangte, dass wir aber andererseits, so bin ich überzeugt, gut daran getan haben, zunächst die bundesgesetzliche Entscheidung, die grundlegende Entscheidung abzuwarten, bevor wir an die Novellierung unseres Landesrechtes gehen.
Der Innenminister hat über die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes bereits berichtet, weswegen ich mir hier Ausführungen ersparen möchte. Ich möchte nur – der Innenminister hat ja auch darauf verwiesen –, dass wir uns nicht nur an EU-Recht anpassen, sondern dass wir uns auch an neue technische, rechtliche und politische Entwicklungen anpassen. Ich möchte nur auf die seit 1995
vollzogene Entwicklung mit einem ganz kleinen Schlaglicht hinweisen, das vielleicht dem einen oder anderen klar macht, was in der Zukunft und zum Teil schon in der Gegenwart geht und was nicht geht.
Ich habe vor nicht allzu langer Zeit bei einer Veranstaltung einen verantwortlichen Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums erlebt, der ein bisschen traurig war, dass wir die Bundestagswahlen des Jahres 2002 noch nicht per Internet durchführen können, der aber davon ausging, dass wir die Bundestagswahlen 2006 – und das wird dann auch bedeuten, unsere Landtagswahlen 2006 – per Internet von zu Hause vom Sessel aus werden machen können.
Ich glaube, für viele von uns ist dieses eine Vorstellung, die noch sehr schwer in die Köpfe hineingeht. Aber ich glaube, dieses eine Beispiel macht deutlich...
Da sagt der eine, das muss nicht sein, und der andere fürchtet einen Irrtum, aber die Technik wird so weit sein, dass wir all dies ausschließen. Welche Folgen das für Wahlkampf und Wahlbeteiligung und vieles andere hat, das werden wir dann sehen. Sie werden sagen, das hat nichts mit Datenschutz zu tun, nun, bei der Einhaltung des Wahlgeheimnisses schon. Aber ich glaube, dieses Beispiel macht sehr schlagend deutlich, dass wir im Augenblick, ohne dass wir es uns häufig richtig bewusst machen, vor einer technischen Entwicklung stehen, in der so viele Dinge möglich sind, die vor wenigen Jahren noch für völlig ausgeschlossen galten. Da hier natürlich auch Gefahren liegen, diese technischen Möglichkeiten zu missbrauchen, setzt genau dort das Prinzip Datenschutz ein.
Der vorliegende Entwurf, meine Damen und Herren, ist mit dem Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Kessel abgestimmt. Der Innenminister hat dies berichtet und wir wissen, dass es in vielen Punkten Einigkeit gab, dass es aber in einigen Punkten und einem zentralen Punkt – diesen hat Kollegin Schulz bereits genannt – keine Einigkeit gab. Ich halte es für legitim, wenn ein Datenschutzbeauftragter, der seine Aufgabe ernst nimmt, hier eine andere Position vertritt als die Landesregierung, und halte es für natürlich, dass hier zwei unterschiedliche Positionen bestehen. Vielleicht wäre es sogar schlecht, wenn immer ein solcher Schutzbeauftragter hier für den Datenschutz stromlinienförmig hinter der Exekutive stünde, sondern seine Aufgabe ist es, genau das, wofür wir ihn eingesetzt haben, zu tun, und das heißt manchmal auch, unbequem zu sein. Vielleicht sollten wir die Gelegenheit nutzen, und ich würde dies gern tun, Herrn Dr. Kessel, den ich hinten im Zuschauerraum sehe, für seine Arbeit herzlichen Dank zu sagen.
Ich glaube, ich spreche im Namen vieler, wenn nicht gar aller in diesem Hause, wenn ich sage, dass er nach meinem Eindruck seine Aufgabe ganz ausgezeichnet erfüllt.
Wir werden also im Ausschuss die Aufgabe haben, diese strittige Frage der Kontrolle des Datenschutzes im
privaten Bereich zu entscheiden und hier zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Und vielleicht kann das die Kompromisslösung sein, wie sie die Regierung uns hier vorgelegt hat, denn das ist in der Tat angestrebt und mitnichten, lieber Kollege Markhoff, auf absehbare Zeit den Datenschutzbeauftragten abzuschaffen. Dieses ist keineswegs der Wille der Landesregierung und ganz sicher auch nicht unserer.
Also, meine Damen und Herren, wir stimmen der Überweisung in die vorgeschlagenen Ausschüsse zu und werden hier die strittigen Fragen klären. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst als Mitglied der Enquetekommission sehr deutlich machen, dass es mir – und ich glaube, diese Aussage kann ich ausdehnen auf alle, die in dieser Enquetekommission arbeiten – in allererster Linie um Sachpolitik geht. Es geht darum, vier Problemkomplexe – und diese vier Problemkomplexe können Sie im Einsetzungsbeschluss nachlesen – fundiert und unter Abwägung unterschiedlicher Interessen und unter Einbeziehung unterschiedlicher Positionen zu bearbeiten und Lösungsvorschläge für zukunftsfähige Gemeinden und zukunftsfähige Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Das, meine Damen und Herren, ist eine außerordentlich große Aufgabe, das wird niemand bestreiten, das ist eine sehr schwierige Aufgabe. Wir wollen uns ihr widmen mit Akribie und mit Fleiß und mit viel Intensität, denn wir stellen mit unseren Ergebnissen Weichen für die Zukunft.
Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir daran interessiert, dass alle politisch relevanten Kräfte in unserem Land an dieser Arbeit beteiligt sind, und deswegen sind wir daran interessiert, dass es zu einer aktiven Mitarbeit der CDU kommt. Wir haben immer bedauert, dass es diese aktive Mitarbeit nach der ersten Sitzung nicht gab. Und als die CDU-Fraktion uns angeschrieben und uns mitgeteilt hat, dass sie ein Papier zum ersten Themenkomplex Gemeindestrukturen und Ämterstrukturen erarbeitet hat, da haben wir dieses erfreut aufgegriffen. Ganz nebenbei – und, Herr Caffier, jetzt hören Sie mir mal zu –,
das Schreiben ist unterzeichnet von Ihrem Fraktionsvorsitzenden Eckhardt Rehberg, gerichtet an den Vorsitzenden der Enquetekommission, Herrn Heinz Müller, MdL. Das Nullum hatte also durchaus einen funktionierenden Vorsitzenden, den man auch anschreiben konnte.
Und dieses Nullum, von dem Herr Caffier spricht, das ja eigentlich gar nicht handeln und gar nicht arbeiten kann und gar nicht arbeiten darf, dieses Nullum hat dann die CDU-Fraktion selbstverständlich eingeladen, mit der Bitte, ihr Papier zu erläutern und vorzustellen. Das Papier haben wir den Kommissionsmitgliedern selbstverständlich zugeleitet. Die CDU ist mit drei Landtagsabgeordneten, darunter der Fraktionsvorsitzende, in der Sitzung der Kommission erschienen und wir haben circa anderthalb Stunden lang eine außerordentlich interessante und außerordentlich fruchtbare Diskussion mit den Vertretern der CDU geführt. Ein Nullum, Herr Caffier, ich weiß nicht, ob das solche Diskussionen führen kann und ob Sie anderen Nulla – so heißt wohl der lateinische Plural – ebenfalls die Ehre zuteil werden lassen, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU mit ihnen diskutiert.
Ihre Argumentation scheint mir hier wenig schlüssig zu sein.
Und ein Nächstes: die Arbeitsgruppen. Sie haben hier wahrheitswidrig behauptet, die Arbeitsgruppen hätten ihre Arbeitsergebnisse bereits beschlossen. Nein, die Realität ist eine andere. Eine der drei Arbeitsgruppen hat ihre Arbeitsergebnisse beschlossen. Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, hier einmal in wenigen Sätzen zu skizzieren, wie eine solche Arbeitsgruppe arbeitet. Es war die Arbeitsgruppe, die sich mit den Gemeindestrukturen in den Ämtern befasst und mit den Strukturen der Ämter. Wir haben unter Einbeziehung von Wissenschaft und unter Einbeziehung von Kommunalpolitikern hier sehr lange und sehr intensiv diskutiert. Wir haben Betroffene angehört, wir sind draußen im Land gewesen, bewusst in Ämtern mit außerordentlich dünner Besiedlung. Wir haben uns heftig mit Pro und Contra auseinander gesetzt. Wir haben am Ende Ergebnisse zu Papier gebracht. Und wir haben diese Ergebnisse einvernehmlich zu Papier gebracht! Und ich bin stolz darauf, dass jemand, der in der kommunalen Szene einen Namen hat, wie Landrat Molkentin, diesem Papier ebenfalls zugestimmt hat und dass wir es geschafft haben, hier tatsächlich Leitlinien zu formulieren in dieser Arbeitsgruppe, die ganz breit getragen werden. Ich glaube, dieses Beispiel zeigt, die Arbeitsgruppen und damit die Kommission als Ganzes arbeitet, sie arbeitet erfolgreich, sie arbeitet zukunftsweisend. Nur die CDU-Fraktion, die steht draußen vor der Tür, hält die Hände in den Taschen
und wartet auf bessere Zeiten.
Ich bin sehr stolz darauf, dass es gelingt, hier einvernehmlich Positionen zu erarbeiten, weil ich glaube, dann haben wir auch gute Chancen, dass wir diese Positionen in konkrete Politik umsetzen.
Und, Herr Caffier, eine andere Arbeitsgruppe, das ist die Arbeitsgruppe, die sich mit den Kooperationen befasst. Wir gehen davon aus in der Enquetekommission, es wird auch zukünftig Ämter mit amtsangehörigen Gemeinden geben, es wird auch zukünftig amtsfreie Gemeinden geben. Und dann stellt sich die Frage, wie gehen die miteinander um. Wir haben 33 Fälle im Land, wo die Amtsverwaltung ihren Sitz in einer amtsfreien Stadt hat. Oft heißt sie dann so wie die amtsfreie Stadt, nur mit dem Zusatz „Land“. Das geht von Hagenow, Hagenow-Land bis Ueckermünde, Ueckermünde-Land. Wie gehen die miteinander um? Hier haben wir ebenfalls gute Ergebnisse erzielt und wir wollten heute Nachmittag am Rande des Empfangs des Städte- und Gemeindetags hier unseren Abschlussbericht formulieren. Nur der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion hat einer solchen Sitzung widersprochen, das heißt, die CDU macht nicht nur nicht mit,
sondern sie versucht auch, hier zu verhindern, dass in diesen Arbeitsgruppen der Enquetekommission konkrete Ergebnisse erzielt werden. Und das allerdings, meine Damen und Herren, halte ich für ziemlich schlimm.
Aber kommen wir zu dem...
Das war die ganze.
Das war die ganze. Und wenn Herr Caffier seine Meinung geändert hat zu der Arbeitsgruppensitzung heute Nachmittag, dann sollte mich das freuen, dann würde ich dieses gerne so zur Kenntnis nehmen. Wir möchten nämlich arbeiten. Ich darf nur daran erinnern, dass uns die CDU-Fraktion bis heute noch nicht einmal ihre Wissenschaftler benannt hat für die Enquetekommission. Jede Fraktion darf zwei Wissenschaftler benennen. Die CDU hat dieses bis heute nicht getan.
Meine Damen und Herren, das Landesverfassungsgericht – Kollege Schoenenburg hat zu Recht darauf hingewiesen – hat das Urteil gesprochen, indem es natürlich den Fehler, den der Landtag hier gemacht hat, rügt und eine Nachbesserung fordert. Wir werden diese Nachbesserung heute hier beschließen. Wir folgen damit der Aufforderung, der dringenden Aufforderung des Gerichtes. Wir werden klare rechtssichere Zustände herstellen. Und wir werden die Enquetekommission damit ausdrücklich legitimieren, das zu tun, was sie in der Praxis bereits getan hat, nämlich aus ihren eigenen Reihen ihren Vorsitzenden zu wählen.
Der Hintergrund, meine Damen und Herren, ist sehr eindeutig. Für uns – und das geht bis in die Wortwahl, Herr Caffier – gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen einer Enquetekommission und einem Ausschuss dieses Landtags. Und ich denke, dieses muss man zur Kenntnis nehmen. Die Enquetekommission, wie wir sie hier beschlossen haben für die Gemeindestrukturen, besteht aus 20 Personen – vorausgesetzt, alle werden benannt und alle arbeiten mit –, von denen ganze sechs, also 30 Prozent, nicht einmal ein Drittel, Abgeordnete dieses Hauses sind. Und dann zu sagen, den Vorsitz in diesem Gremium bestimmen wir – 30 Prozent! – nach unseren Spielregeln und nach unseren Zählreihen, dieses halten wir allerdings für politisch falsch, weil wir den übrigen Mitgliedern der Enquetekommission sehr deutlich signalisieren wollen, ihr seid in diesem Gremium voll gleichberechtigte Mitglieder mit allem, was dazugehört, einschließlich der Möglichkeit, durch Wahl auf die Besetzung des Vorsitzenden Einfluss zu nehmen.
Dieses wollen wir den Mitgliedern der Kommission signalisieren
und dieses wollen wir so haben, weil wir es politisch für sinnvoll halten.
Und jetzt schauen wir uns mal den Änderungsantrag der CDU an. Ganz nebenbei, Herr Dr. Born, es ist kein
Änderungsantrag, es ist ein eigener Antrag, weil er unseren Vorschlag nicht verändert, sondern einen ganz anderen alternativ dagegensetzt. Und nun kommt Herr Caffier mit der Theorie, die ja zunächst mal richtig ist, es könnten ja viele Enquetekommissionen in einer Legislaturperiode eingesetzt werden. Und wenn der Vorsitzende jedes Mal gewählt wird, dann könnte das ja theoretisch immer auf die gleiche politische Gruppierung zulaufen. Theoretisch richtig. Und dann kommt der großartige Verteidiger der parlamentarischen Demokratie Lorenz Caffier und sagt: Nee, das wollen wir nicht, das machen wir anders. Aber es wäre ganz einfach anders zu lösen, wenn Sie sagen würden, bei Enquetekommissionen läuft das genauso nach dem Zugriffsverfahren. Nur, genau das schreiben Sie ja nicht in Ihrem Antrag, sondern Sie wissen, welche Situation jetzt, hier und heute in diesem Landtag herrscht. Deswegen sagen Sie, Enquetekommissionen und Sonderausschüsse bilden eine gemeinsame Zählreihe, und dann geht es nach dem Zugriffsverfahren. Denn wir wissen alle, dass wir einen Sonderausschuss gehabt haben, Vorsitzender war ein Sozialdemokrat. Und wenn wir Ihrer Formulierung folgen würden, dann wäre nicht die Demokratie gerettet, sondern dann wäre das inhaltliche Ziel der CDU, dass sie nämlich das Zugriffsrecht auf diesen Vorsitzenden hat, das wäre gerettet. Und das und nichts anderes, nicht mehr und nicht weniger ist Ihr Ziel! Sie wollen mit pseudojuristischen Argumenten politisch sicherstellen, dass Sie das Zugriffsrecht auf diesen Vorsitz haben. Das ist alles.
Und dieses halten wir nicht für legitim.
Deshalb, rein rechtlich betrachtet, würden wir auch mit Ihrem Vorschlag der Vorgabe des Landesverfassungsgerichtes folgen. Aber, ich glaube, es ist klar geworden, dass wir dieses nicht tun werden, sondern dass wir Ihren Änderungsantrag selbstverständlich ablehnen und bei unserer Position, die ich inhaltlich begründet habe, bleiben.
Von Herrn Kreuzer selbstverständlich.
Herr Kollege, auch wenn wir dieses so feststellen, bin ich der Meinung, und ich glaube, ich habe das einleitend ausgeführt, dass ich aus übergeordneten Gründen an einer Mitarbeit der CDU interessiert bin. Fakt ist, dass wir vier Arbeitsgebiete in dieser Enquetekommission haben. Im Einsetzungsbeschluss können Sie
die nachlesen. Den Punkt 1 werden wir in Kürze zu Ende bringen und ich glaube, wir werden ihn ohne die CDU zu Ende bringen. Und auch im Punkt 2 sind wir sehr weit, was die Akzeptanzhilfen angeht. Wir werden dann aber in den weiteren Beratungen der Enquetekommission die Themen Speckgürtelproblematik – ich darf das mal so locker ausdrücken – und Funktionalreform ansprechen. Und ich hielte es für sinnvoll, wenn die CDU bei diesen Themen ihre Position mit einbringt. Das heißt nicht, dass wir alles, was gewesen ist, wieder aufrollen, der CDU zuliebe, aber bei den weiteren Diskussionen hätte ich sie gern dabei.
Damit, meine Damen und Herren, habe ich Ihnen in Beantwortung der Frage des Kollegen Kreuzer auch schon einen kleinen Zwischenstand gegeben und einen kleinen Ausblick auf das, was auf uns zukommt. Dass der Begriff „Funktionalreform“ da drinsteht – Kollege Markhoff ist gerade reingekommen –, geht übrigens auf Kollegen Markhoff zurück. Wir hatten das im Einsetzungsbeschluss ganz allgemein formuliert. Er wollte, dass der Begriff enthalten ist, wir haben ihn reingenommen. Und wir haben in der Einsetzung ganz viel einvernehmlich gemacht, auch die sechs Personen, Herr Caffier. Wir haben nur fünf Personen von Seiten der Koalition namentlich vorgeschlagen. Fünf! Und es war die Ausführung von Herrn Markhoff, der gesagt hat, da muss noch ein Landrat rein, ihr habt da zwar den Landkreistag drin als Organisation, aber da muss unabhängig vom Landkreistag noch ein Landrat rein. Dem haben wir zugestimmt. Übrigens, da können Sie Kriterien, von denen Sie vorhin gesagt haben, die gibt es ja gar nicht, die können Sie aus unserer Innenausschussdiskussion – ich glaube, ich habe das Protokoll dabei – wunderbar rauslesen. Da können Sie alles nachlesen und da können Sie auch rauslesen, dass wir sinnvollen Argumenten wie denen, dass da ein Landrat rein muss, unabhängig vom Landkreistag, sehr wohl gefolgt sind. Also, so böse, wie Sie uns hier gerne hinstellen, sind wir ja gar nicht, sondern sinnvollen Argumenten gegenüber sind wir sehr offen.
Und wir haben uns damals einvernehmlich auf Herrn Kautz geeinigt. Herr Kautz hat uns nun schriftlich mitgeteilt – wir kennen alle den Hintergrund, er ist als Landrat nicht wiedergewählt worden –, dass er seine Arbeit einstellt. Nun haben Sie gesagt, wir als Koalition hätten ja nicht das Vorschlagsrecht. Jeder Abgeordnete in diesem Landtag hat das Vorschlagsrecht und jeder Abgeordnete hat das Recht vorzuschlagen, dass wir an Stelle von Herrn Kautz Herrn X oder Frau Y benennen können. Und wir haben von unserem parlamentarischen Recht Gebrauch gemacht, Herr Caffier, und ich weiß auch nicht, wo da die Untat liegen soll, dass wir dieses tun, sondern ein Funktionsträger scheidet aus und wir schlagen einen anderen vor.
Wenn Sie meinen, der Vorschlag sei nicht so günstig, dann kann ich Ihnen sagen, wir haben, ich wiederhole es, vor uns insbesondere die Schwerpunkte Funktionalreform und Stadt-Umland-Problematik. Zum Thema Funktionalreform hätten wir sicherlich eine Reihe von interessanten Kandidatinnen und Kandidaten. Zur Frage der StadtUmland-Problematik müsste man schon ein bisschen genauer gucken. Und wir wollten auch das, was wir damals im Innenausschuss beschlossen haben, dass es ein Landrat sein soll, nicht aufgeben. Also haben wir unter den Landräten zu suchen. Landräte wie Herr Wack aus
Uecker-Randow oder Herr da Cunha aus Güstrow scheiden aus, weil sie meines Erachtens nicht Spezifika mitbringen können, denn sie haben eben nicht die StadtUmland-Probleme, sie haben keine Grenze zu einer kreisfreien Stadt. Damit scheiden einige Landräte von vornherein aus.
Dann haben wir einige Landkreise, in denen die Landräte soeben neu gewählt worden sind, wie etwa in Mecklenburg-Strelitz, oder wo das Ganze noch in der Schwebe hängt, wie etwa auf Rügen. Ich denke, es wäre nicht sinnvoll, wenn wir einen völlig neuen Landrat hier für eine solche Funktion vorschlagen würden, sondern es wäre schon gut, er könnte aus einem erheblichen Erfahrungsschatz schöpfen und könnte aus dem Erfahrungsschatz etwas für die Arbeit der Kommission einbringen. Damit bleiben eigentlich nur noch vier. Das sind die Landräte von Demmin, Parchim, Ludwigslust und Bad Doberan.
Pardon, Herr Kollege, ich hatte gesagt, wenn wir einen neuen Landrat haben, dann wollte ich ihn nicht nehmen. Ich dachte, in Ostvorpommern kriegen wir einen neuen.
Ach so, na gut.
Und noch einen würde ich gerne ausschalten, nämlich den aus Nordvorpommern. Der sitzt nämlich in der Kommission schon drin. Es würde natürlich keinen Sinn machen, ihn jetzt in anderer Funktion zu benennen. Damit haben wir die genannten vier.
Ich glaube, Demmin ist von seiner Struktur her nicht so sehr durch die Speckgürtelproblematik geprägt, sondern eher durch die dünne Besiedlung und die extreme Strukturschwäche. Da könnte Herr Jelen sicherlich etwas beitragen. Parchim und Ludwigslust sind Sektoralkreise in Bezug auf die Landeshauptstadt Schwerin und deswegen ist unser Vorschlag entstanden, den Mantelkreis Bad Doberan mit seinem Landrat Herrn Leuchert hier in die Diskussion einzubringen. Wir haben Herrn Leuchert gefragt. Herr Leuchert ist dazu bereit. Und ich halte dies für einen aus der Sache heraus guten und sinnvollen Vorschlag. Und wenn Sie anderer Meinung sind, dann sollten Sie vielleicht einen anderen Vorschlag machen und sollten ihn auch begründen. Wir haben das für unseren Vorschlag getan. Zu sagen, aus grundsätzlichen Überlegungen spielen wir nicht mit, dieses, Herr Caffier, ist zu einfach.
Also, meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen: Wir haben ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Selbstverständlich setzen wir dieses Urteil um. Selbstverständlich kommen wir zu einer klaren, eindeutigen und juristisch sauberen Regelung. Wir bleiben dabei, dass Enquetekommissionen etwas anderes sind als parlamentarische Ausschüsse. Wir respektieren die Arbeit der Nichtparlamentarier, wir respektieren ihr Engagement und wir geben ihnen nicht nur das Gefühl, sondern die Realität, dass sie auf gleicher Höhe mit den Abgeordneten in einer solchen Kommission arbeiten.
Und das ist für mich das wichtigste Stichwort. Diese Kommission soll und muss arbeiten. Sie tut es, sie tut es mit großem Erfolg und ich glaube, sie wird es auch in den
übrigen Arbeitsfeldern, die fachlich sehr schwierig werden, mit Erfolg tun. Das sollten wir befördern, das sollten wir unterstützen. Wir sollten Beiträge leisten zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes einschließlich der kommunalen Ebene
und nicht versuchen, parteipolitische Süppchen zu kochen und aus parteipolitischem Egoismus Sand ins Getriebe zu streuen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Caffier! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben uns missverstanden.
Ich habe die Formulierung Ihres Antrags genommen und habe gesagt, dass aus Ihrem Antrag Unehrlichkeit für mich zu erkennen ist. Ich bleibe bei dieser Position. Aber was die Beschlussfassung hier in diesem Hause angeht, dann wäre die Veränderung, so, wie Sie sie eben vorgetragen haben, Herr Caffier, natürlich endlich mal sauber und konsequent. Aber eines haben Sie eben nicht getan: Sie haben nämlich kein Wort gesagt zu meinen Argumenten, warum ich unsere Vorstellung für die bessere halte. Selbst wenn Sie Ihren Antrag nachbessern, so, wie Sie dies jetzt getan haben, und es wäre in der Tat eine Nachbesserung, dann würden für mich die Argumente, warum wir den übrigen, den nicht parlamentarischen Mitgliedern in einer solchen Enquetekommission ganz bewusst das Stimmrecht geben wollen,
überhaupt nicht vom Tisch, sondern im Gegenteil, diese Argumente bleiben für mich nach wie vor von
Bedeutung. Und auch wenn Ihr Antrag durch diese Veränderung besser würde, was ich ohne Weiteres einräume, ist er immer noch schlechter als unser Vorschlag. Ich bleibe dabei, wir sollten die Kommunalpolitiker, wir sollten die Wissenschaftler, wir sollten die Vertreter der kommunalen Verbände so ernst nehmen, dass wir ihnen sagen: Ihr macht in dieser Kommission alles mit gleichen Rechten, auch die Wahl des Vorsitzenden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede wird kurz, Herr Dr. Bartels,
und das ist auch keine Frage der Größe des Zettels, sondern es ist eine Frage des Gegenstandes, über den wir hier reden. Und dieser Gegenstand, ein Dienstrechtsänderungsgesetz, ist ein Gegenstand, der inhaltlich in den sehr großen Zusammenhang „Modernisierung unserer Verwaltungen“ passt. Dass eine Modernisierung unserer Verwaltungen notwendig ist, ist zwischen den politischen Kräften unstrittig. Die verschiedenen Gruppierungen, seien es die politischen, seien es die Tarifparteien, haben natürlich unterschiedliche Akzentuierungen, wohin denn die Reise geht, und genau hier liegt das Problem.
Einigkeit, meine Damen und Herren, besteht aber auch in der Frage, dass die wichtigste Ressource, mit der wir es in unseren Verwaltungen zu tun haben, der Mensch ist und dass es darum gehen muss, Modernisierung der Verwaltung dadurch zu erreichen, dass wir mit der Ressource Mensch anders umgehen, als wir dies in der Vergangenheit gelernt haben, und dass wir uns hier moderner Methoden bedienen und uns den Herausforderungen unserer Zeit stellen.
Das Beamtenrecht, wie wir es kennen, stammt aus dem vorvorigen Jahrhundert. Es ging davon aus, dass ein Mensch seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst eines Dienstherrn stellt und dass er dafür vom Dienstherrn Alimentation und Schutz erwarten kann. In dieses Modell passt natürlich eine moderne Vorstellung von Teilzeit von Arbeit als nur einem Aspekt im menschlichen Leben nicht. Von daher war es ja lange Zeit recht schwierig, Teilzeit überhaupt in das Beamtenrecht hineinzubekommen. Nun, dies haben wir erreicht.
Mit dem vorliegenden Entwurf gehen wir einen weiteren Schritt. Teilzeit soll möglich werden, sowohl für denjenigen oder diejenige, der/die zunächst einmal Beamter beziehungsweise Beamte wird. Die derzeitige Rechtslage geht davon aus, dass man zunächst Vollzeitbeamter wird
und dann auf Teilzeit zurückgehen kann. Dieses wollen wir ändern. Und das Gesetz wird es möglich machen, dass wir Teilzeit bei älteren Beamten nutzen, um arbeitsmarktpolitische Spielräume zu gewinnen.
Dieses, meine Damen und Herren, ist, so denke ich, positiv und es wurde von allen, auch den Kräften, die wir in der Anhörung des Innenausschusses angehört haben, im Grundsatz begrüßt. Mit bestimmten Anregungen im Detail, die in dieser Anhörung gekommen sind, werden wir uns sicherlich auseinander setzen müssen. Ich möchte aber feststellen, dass keine der in diesem Hause vertretenen Parteien und Fraktionen diese darüber hinausgehenden Anregungen aufgegriffen und zu Anträgen gemacht hat. Von daher, glaube ich, ist es berechtigt, wenn wir jetzt dieses Papier so auf den Tisch legen und die weitergehenden Anregungen zunächst einmal zurückstellen.
Eine Änderung haben wir allerdings im Innenausschuss gemacht und wir haben sie nicht einvernehmlich gemacht. Darauf muss der Ehrlichkeit halber verwiesen werden. Es ist die Frage, ob wir es ermöglichen wollen, dass wir bei einem Beamten, dem eine Führungsposition auf Probe und damit auf Zeit übertragen worden ist, schon vor Ende dieser Probezeit zu dem Ergebnis kommen, dass er für diese Funktion nicht geeignet ist und dass wir ihn deshalb von dieser Führungsposition abberufen. Dieses, meine Damen und Herren, haben die Vertreter der Koalition bejaht, weil wir glauben, es ist besser, die Reißleine zu ziehen, um Schaden für den Betroffenen, aber auch für die Behörde abzuwenden, und nicht das Prinzip der Probezeit so extensiv auszulegen, dass man sagt, der muss die Gelegenheit haben, die gesamte Zeit, die man ihm eingeräumt hat als Probezeit, dort weiter zu fungieren. Dieses wäre unseres Erachtens schädlich für die Behörde und es bestünde die Gefahr, dass es auch dem Betroffenen zum Nachteil gereicht, deshalb diese Veränderung, die wir im Entwurf vorgenommen haben. Ansonsten haben wir im Innenausschuss und in den Beratungen keine weitergehenden Veränderungen gemacht. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Innenausschusses. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Räume der Lebenswirklichkeit der Menschen auch nur annähernd identisch sind mit den Räumen und den Abgrenzungen von Räumen, die Verwaltungen vorgeben. Lebenswirklichkeit ist eine völlig andere. Und wenn jemand von Ihnen sich mal an einem Wochenende aufmachen würde, um mich zu Hause zu besuchen, dann würde er auf dem Weg von Schwerin zu meinem Wohnort, ohne dass er es merken würde, ein Stückchen durch Brandenburg fahren. Die Bundesländer gehen hier ineinander über, ohne dass wir es bemerken.
Und so gehen auch die Probleme und so gehen auch die Chancen ineinander über.
Ja, dass Sie das wissen, Herr Schoenenburg, das unterstelle ich natürlich. Wahrscheinlich kennen Sie jeden Grenzstein Ihres Heimatlandes Mecklenburg-Vorpommern persönlich.
Aber so mancher, der es nicht weiß, der fährt in den Osten und weiß nicht, dass er bei Wilsickow durch diese geographische Nase fährt, die zu Brandenburg gehört. Aber es ist nicht nur die Straße, die durch das Nachbarland geht, es sind auch die Dinge des täglichen Lebens. Gerade in unserer Region kaufen viele Menschen in Brandenburg ein. Manche gehen dort zur Arbeit. Vor allem aber haben wir kommunale Probleme, die natürlich an einer Landesgrenze nicht Halt machen. Das Problem Abwasser ist mehrfach genannt worden, das Problem Energieerzeugung, das Problem Schule. Ich denke aber, es sind auch weitere Möglichkeiten und Probleme, wo gemeinsames Handeln das Gebot der Stunde ist.
Wir haben in der Enquetekommission – leider waren Sie ja nicht dabei, Herr Markhoff –, wir haben in der Enquetekommission, in der Arbeitsgruppe 3, uns sehr intensiv mit Kooperationsformen zwischen Gebietskörperschaften auseinander gesetzt. Das Ergebnis ist, dass es hier eine ganze Fülle von Möglichkeiten, von rechtlichen Varianten, von inhaltlichen Feldern gibt, in denen solche kommunalen Kooperationen stattfinden. Wir sind einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass wir dieses für einen sehr sinnvollen Weg halten und dass wir dieses weiter fördern wollen auf allen Gebieten und in den Rechtsformen, die die Kommunalverfassung uns anbietet.
Sie sehen also, wir befassen uns nicht nur mit dem Köpfezählen, wobei das nur ein Nebenthema ist, das meines Erachtens übrigens gar nichts mit diesem Staatsvertrag zu tun hat. Aber wenn wir schon dabei sind, dann müssten Sie mir die Frage demnächst beantworten, warum denn in dem CDU-Papier zur Gemeindestruktur drinsteht, dass Gemeindefusionen, bei denen das Fusionsergebnis niedriger als 500 Einwohner ist, nicht mehr gefördert werden sollen. Ich frage mich, wie Sie das feststellen wollen mit den 500 Einwohnern, wenn Sie nicht die Köpfe zählen. Sie könnten natürlich auch alternativ die Füße zählen und dann bis 1.000 gehen,
aber das würde keinen qualitativen Sprung nach vorn bringen.
Aber zurück zum Thema Kooperation. Wir haben festgestellt, dass dieses ein sehr sinnvolles Mittel ist, um kommunale Verwaltungskraft zu stärken, um sie effektiver, um sie wirtschaftlicher zu machen, und dieses muss auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg stattfinden. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Innenausschuss selbstverständlich zu. Ich bin auch der Meinung, dass wir uns im Innenausschuss bemühen sollten, diesen Staatsvertrag möglichst schnell zu beraten und zu behandeln, damit er ratifiziert und in Kraft gesetzt werden kann. Deshalb möchte ich Ihre Anregung, dass wir uns auch über die Zusammenarbeit mit polnischen Kommunen unterhalten, einerseits aufgreifen, weil sie inhaltlich sinnvoll ist. Ich würde sie nur gern rein technisch von der Beratung dieses Staatsvertrages lösen und würde daraus lieber einen eigenen Beratungsgegenstand machen. Im Übrigen kann ich Ihnen inhaltlich hier nur voll zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich in einigen Minuten meine Ausführungen beendet haben werde, wird vielleicht der eine oder andere von Ihnen sagen, zu Nordbräu hat er ja gar nichts gesagt. Und dann werden Sie auch Recht haben. Ich beabsichtige nämlich nicht, etwas zu Nordbräu zu sagen. Das hat aber einen ganz spezifischen Grund. Der Kollege Klaus Schier, der ja ebenfalls Mitglied des Untersuchungsausschusses war und ist, möchte gern zu diesem Komplex sprechen. Und Sie werden mir von daher nachsehen, dass wir uns hier nicht doppeln, sondern ich diesen Teil ausspare.
Ich beabsichtige also, einige allgemeine Ausführungen zur Arbeit des Untersuchungsausschusses zu machen, zu seinen Ergebnissen, zu seinen Arbeitsmethoden, und einige Ausführungen zum Unternehmenskomplex BESTWOOD.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst mit einem für mich feststehenden Resultat beginnen: In Bezug auf die Unternehmen, die dieser Ausschuss untersucht hat, hat er die Aufgabe, die ihm dieser Landtag gestellt hat, erfüllt.
Wir sind zwar alle zu der Erkenntnis gekommen, dass wir nicht die Spur einer Chance haben, tatsächlich die 17 Unternehmen, die im Einsetzungsbeschluss genannt sind, zu untersuchen. Dieses wäre in dieser Legislaturperiode und dieses wäre, so vermute ich, auch unter Hinzunahme der nächsten Legislaturperiode nicht machbar. Sie haben Recht, Herr Dr. Born, dieses ist einfach nicht leistbar. Und von daher wird der Arbeitsauftrag des Untersuchungsausschusses nicht in vollem Umfang erfüllt werden können.
Aber das, was dieser Untersuchungsausschuss in Bezug auf die Unternehmen, die er untersucht hat, geleistet hat und was er an Erkenntnissen zutage gefördert hat, das, denke ich, kann sich sehen lassen und das braucht keine Auseinandersetzungen zu scheuen. Und wenn beim Thema Schlachthof Teterow ein Ergebnis herauskam, dass das, was gelaufen ist, im Wesentlichen gut war, auch wenn, wie uns der Bürgermeister von Teterow in einer bemerkenswerten Zeugenaussage gesagt hat, wir eben Schwein gehabt haben – und damit meinte er nicht lebende Tiere, sondern er meinte Glück –, dann skizziert er die tatsächliche Entwicklung richtig und korrekt. Dort ist alles gut gelaufen, es ist glücklich gelaufen im doppelten Sinne dieses Wortes. Und wenn wir dieses zutage bringen, dann gehört das auch zu unserem Untersuchungsauftrag, denn zu unserem Untersuchungsauftrag gehörte, die Fakten ans Tageslicht zu bringen und nicht Vorverurteilungen, die der eine oder andere hat, zu bestätigen. Von daher, Herr Dr. Born, finde ich es nicht in Ordnung, dieses nun dem Ausschuss zum Vorwurf zu machen, dass er hier zu einem solch positiven Untersuchungsergebnis gekommen ist.
Es ging, und da beginnt bereits unsere Unterscheidung im Untersuchungsauftrag, immer – und Sie können im Einsetzungsbeschluss nachlesen – um öffentliche Gelder, um die Verschwendung, Vergeudung, nicht sachgemäße Verausgabung von öffentlichen Geldern bei und im Zusammenhang mit der Privatisierung. Das heißt, der eigentliche Privatisierungsvorgang durch die Treuhand spielt für diese Untersuchung eine Rolle, aber wir wissen, dass der Untersuchungsausschuss Landespolitik zu untersuchen hat und nicht Bundespolitik. Und dennoch kann ich mich dem, was Kollegin Monegel bezüglich der Aussagegenehmigung der BvS gesagt hat, nur anschließen. Es war gut, es war richtig, es war wichtig, dass wir hier interveniert haben und dass wir hier auf umfassende Aussagegenehmigungen mit Erfolg gedrängt haben.