Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1199 mit den Stimmen der SPD- und PDSFraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1199 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 3/1199 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Landwirtschaftsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf denTagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 3/1486.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1486 –
Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident Herr Dr. Ringstorff. Bitte sehr, Herr Ministerpräsident.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Anfang des Jahres das neue Landesrundfunkgesetz zusammen mit dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Landtag beraten wurde, war klar, dass Ihnen in Kürze ein weiterer Staatsvertrag zum Thema Rundfunk vorgelegt werden würde. Der Grund: Bereits im Dezember 1999 hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren 12. Bericht erstattet. Vorgeschlagen wurde die jetzt vorgesehene Anhebung der Rundfunkgebühren um 3,33 DM monatlich ab dem 01.01.2001 für die ARD und das ZDF, das DeutschlandRadio sowie die Landesmedienanstalten.
Gerade in Zeiten der Digitalisierung des Rundfunks und der wachsenden Einflussnahme des Internets gilt es, die Konkurrenzfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig zu sichern.
Meine Damen und Herren, wir dürfen die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht dem alleinigen
Maßstab der Quote ausliefern. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, der Grundversorgung der Bevölkerung, müssen sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten unserer Unterstützung gewiss sein können.
Gerade die regionale und länderbezogene Berichterstattung wird beispielsweise in adäquater Form nur durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme sichergestellt. Und ich denke, wir sind hier einer Meinung, meine Damen und Herren, gerade diese Programme sind ein wichtiger Beitrag zur Identifikation der Menschen mit der Region, in der sie leben.
Mit der Gebührenanhebung wird sichergestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den wachsenden Ansprüchen auch weiterhin gerecht werden können.
Zusammen mit der Gebührenerhöhung wird der ARDFinanzausgleich neu geregelt. Er soll in Zukunft von 1,9 Prozent im Jahre 2001 auf 1 Prozent im Jahre 2006 abgeschmolzen werden. Dadurch werden – meines Erachtens zu Recht – die Ausgleichsnehmer, die kleinen Rundfunkanstalten wie der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen, veranlasst, noch sparsamer mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und damit zu haushalten. Grundsatz muss sein, dass alle Anstalten mit den von ihren Gebührenzahlern aufgebrachten Rundfunkgebühren auskommen müssen. Dies wird dazu beitragen, dass die Rundfunkgebühren nicht zu schnell wieder erhöht werden müssen.
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wurde außerdem die Korrektur des Rechts auf Kurzberichterstattung notwendig. Diese bezieht sich insbesondere auf die Berichterstattung von Fußball oder anderen Sportveranstaltungen. Zukünftig kann der Veranstalter ein dem Charakter der Kurzberichterstattung entsprechendes billiges Entgelt für die Überlassung des Beitrages verlangen. Bisher, meine Damen und Herren, waren die Beiträge kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Festgelegt werden soll ferner, dass Werbung und Sponsoring im Fernsehtext der ARD und des ZDF nicht stattfinden dürfen.
Neu geregelt werden soll auch die Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen. Jetzt gilt, dass bei der erstmaligen Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen nach Landesrecht die Fernsehveranstalter mit denjenigen Programmen vorrangig zu berücksichtigen sind, die in jeweils betroffenen Verbreitungsgebieten analog verbreitet werden.
Für unser Land von Bedeutung ist auch, dass wir durch den Staatsvertrag als Land ermächtigt werden, für lokale Fernsehveranstalter großzügige Werbemöglichkeiten zuzulassen. Das bedeutet, dass wir beispielsweise für diese Rundfunkveranstalter mehr Werbeunterbrechungen vorsehen können.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, beobachtet mit großem Interesse die Entwicklung der lokalen Rundfunklandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesrundfunkzentrale hat bereits Übertragungskapazitäten ausgeschrieben und bis zum 12.09.2000 zahlreiche Antragsunterlagen erhalten. – Herr Steinmann nickt
hinten auf der Besuchertribüne, ich habe also nichts Falsches gesagt. – Wir erhoffen uns hier eine Belebung der Rundfunkbranche durch mehr Anbieter und ein breiteres TV-Programm im lokalen Bereich. Und dies wird die Medienvielfalt in unserem Land erhöhen.
Meine Damen und Herren, mit dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist es meines Erachtens den Ländern gelungen, einen Kompromiss auszuhandeln, der das duale Rundfunksystem weiter im Gleichgewicht hält und die wirtschaftlichen Chancen des Rundfunks – auch für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern – angemessen nutzt. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Ministerpräsident, ich kann Ihnen eigentlich fast uneingeschränkt zustimmen. Nicht ganz sicher wäre ich mir mit den Dingen, die Sie über die Kosten gesagt haben, weil die Fernsehanstalten jetzt ja schon sagen, wir brauchen die 3,33 DM. Sie sprachen dann von den Einsparungen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das insgesamt reichen wird,
weil der Konkurrenzkampf zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen – allein wenn ich den Sport betrachte – so stark ist und da solch unmöglich hohe Summen im Raum stehen, dass man fragen muss, wie können die Öffentlich-Rechtlichen da noch mithalten. Deshalb freuen sich gerade die öffentlich-rechtlichen Anstalten, dass dieser Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt, denn darin – das sagten Sie selber schon – geht es um die Regelungen zur Programmankündigung oder die Anpassung der Regeln für die Kurzberichterstattung. Aber die Freude liegt vor allem darin, dass es die Rundfunkgebührenerhöhung um 3,33 DM gibt.
So, wie die Freude bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten da ist, gibt es natürlich bei den Abgeordneten, wenn man in anderen Länderparlamenten fragt und auch im Bund, eine gewisse Ratlosigkeit und auch Fragen, weil nicht jeder unbehelligt sagt, das muss so sein, sondern weil auch mal darüber nachgedacht werden muss, wo hier die Grenze ist und wie man damit umgeht. Trotzdem ist sich jeder von uns darüber im Klaren, dass eine Ablehnung dieses Staatsvertrages durch einen Landtag eine neue Dimension der Staatsvertragsgeschichte bedeuten würde. Deshalb überlegen einzelne Abgeordnete, ob man Entschließungsanträge einbringt und hier die Obergrenze einsetzt sowie andere Dinge, weil man schauen will, wo hier die Schmerzgrenze ist.
Jetzt könnte man fragen: Weshalb gibt es diese Stimmung im Land, in Deutschland? Liegt es daran, dass die Programme nicht gut genug sind? Ich denke, die Programme sind so schlecht nicht, man kann immer etwas
besser machen. Liegt es an den Kosten, könnte man fragen. Auch im Vergleich zu „Premiere World“ kann man hier sagen, es ist ja noch besser als das, was dort an Kosten verlangt wird. Und wenn man die letzte Gebührenerhöhung nimmt und die Inflationsrate berechnet, ist das, was jetzt gefordert wird, ja noch weniger.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na das muss man ja aber nicht bezahlen bei „Premiere“. Das ist der Unterschied!)
Oder liegt es einfach an der Unlust – aber die Unlust ist ja auch verständlich –, Gebührenerhöhungen zu ertragen? Das mag alles sein. Aber ich glaube – und, Herr Ministerpräsident, darüber, denke ich, sollte auch in den Staatskanzleien insgesamt nachgedacht werden –, dass wir fragen müssen: Wo besteht eigentlich der unverwechselbare Charakter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten? Gibt es diesen unverwechselbaren Charakter noch in der Form, wie es ihn gab? Wie wird er ausgebaut und wie verhält es sich hier mit den Privaten? Denn die Privaten nehmen nur die Werbeeinnahmen, die ÖffentlichRechtlichen nehmen hier die Gebühren.
Beim Radio wird zum Teil deutlich: Wer Wortbeiträge, also viel Nachrichten hören will, hört NDR 4. Es gibt jetzt die Klassikreihe auf NDR 3 und den Jugendrundfunk. NDR 1 oder RMV ist mehr regionale Berichterstattung, vielleicht kann man auch vorsichtshalber sagen, mehr für die Älteren. Da muss man sich streiten, was „älter“ in dem Fall ist. In dem Kontext muss sicherlich mal gefragt werden: Was ist der Grundversorgungsauftrag und wie hat er auszusehen? Denn wenn ich immer mehr Sparten schaffe, könnte man ja die These aufstellen: Ich schaffe genug Sparten und lasse das andere Programm dann weg, denn das ähnelt sich schon sehr. Wenn ich im Fernsehen mal die Sendung „Brisant“ nehme, die unterscheidet sich von den privaten Sendern kaum noch. Da wäre zu hinterfragen, ob so etwas sein muss. Und der Hörer oder der Seher muss natürlich ständig kurbeln. Man will Klassik hören – meinetwegen auf NDR 3. Man will die Blitze hören – das ist vielleicht bei „Ostseewelle“ am günstigsten. Man will wieder Nachrichten hören – dann muss man sich einen anderen Sender einstellen.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Am besten ist der Heimatsender. Das ist ganz klar. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)
Ja, gut. Ja, ja, mein Lieber, aber jeder hat so seine speziellen Bedürfnisse, das wissen wir ja. Die dürfen ja auch erfüllt werden. Aber es muss ernsthaft darüber nachgedacht werden, was der Grundversorgungsauftrag ist. Das lässt sich nicht nur, denke ich, mit Outsourcing machen, was zum Teil gemacht wird. Dann sind diese Dinge in einer Nische – ob das die Klassik ist, ob das die Nachrichten sind – und nicht mehr in den Hauptprogrammen.
Es sollte uns auch darum gehen, dass wir nicht nur etwas beschließen als Politiker, als Abgeordnete, sondern da draußen sind Menschen. Und die Gebührenerhöhungen – von der Politikverdrossenheit haben wir ja schon oft genug gesprochen –, egal, welcher Art und wer sie wie ausnutzt, führen dazu, dass Unmut da ist. Und deshalb sollte ehrlich darüber nachgedacht werden.
Herr Ministerpräsident, ich gebe Ihnen Recht: Wir sollten alles tun, dass die Öffentlich-Rechtlichen gestärkt werden. Ich sehe das als eine ganz wichtige Aufgabe an. Man kann hier sicherlich sogar Dank sagen. Also „Nordschau“, RMV, das sind Sender, die viel, viel Gutes für unser Land tun. Ich denke, wir sollten alles machen, dass den Öffentlich-Rechtlichen geholfen wird, aber über diesen Grundversorgungsauftrag sollte nachgedacht werden. – Vielen Dank.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber Mecklenburg-Vorpommern sollte im Fernsehen mehr vorkommen.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, erst vor knapp fünfeinhalb Monaten trat der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft und schon liegt dem Landtag der Fünfte zur Behandlung vor. Ohne Frage, ein rasantes Tempo, mit dem sich Rundfunk und Medien in Deutschland sowie international entwickeln.
Hauptgegenstand des vorliegenden Staatsvertrages ist selbstverständlich die Gebührenerhöhung auf Grundlage der Empfehlung der KEF. Aber gleichzeitig werden eine ganze Reihe von weiteren wichtigen Fragen mit dem vorliegenden Vertrag geregelt.
Für wesentlich hält meine Fraktion die klaren Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im dualen System. Und, Herr Prachtl, ich freue mich, dass Sie auch hier deutlich erklärt haben, wie Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen. Dieses widerspiegelt sich insbesondere auch in den Festlegungen zur Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen. Und im Gegensatz zu einigen Medienpolitikern, insbesondere aus den alten Bundesländern, möchte ich an dieser Stelle betonen: Auch im Zeitalter des digitalen Rundfunks wird die Notwendigkeit eines ordnungspolitischen Rahmens zur Sicherung der verfassungsrechtlichen Rundfunkfreiheit nicht überflüssig, denn gerade die absehbaren digitalen, technischen, ökonomischen und medialen Veränderungen bringen vielfältige und neuartige Gefährdungen für die Meinungsvielfalt mit sich, denn weltumspannende Medienkonzerne verengen die Vielfalt an unabhängigen Informationsquellen, produzieren nicht inhaltliche Vielfalt, sondern vielkanalige Einheit, reduzieren nationale und regionale Medieninhalte und versuchen, über geschlossene Wertschöpfungsketten den Zugang zu Medien zu filtern beziehungsweise zu kommerzialisieren. Daher behält der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im digitalen Zeitalter seinen verfassungsrechtlich vorgegebenen und gesetzlich geregelten öffentlichen Auftrag. Und in der Tat, Herr Prachtl, über Grundversorgung ist da zu reden, aber nicht über Einschränkung, sondern über Verwirklichung.
Anspruch der vorgesehenen Regelungen des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages war es also, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von den neuen Erscheinungsformen der Medienpräsentation wie zum Beispiel Programmbouquets und der Veränderung der Angebotsstrukturen hin zu multimedialen Gesamtangeboten nicht ausgeschlossen wird, so, wie es ja einige Vertreter des privaten Rundfunks wollten. Denn diese Entwicklungs
möglichkeiten stehen schon im unmittelbaren Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag, Vielfalt und finanziell erschwinglichen Zugang für alle Bürger auch in der digitalen Medienwelt zu gewährleisten.