(Dr. Ulrich Born, CDU: Und das war ein Versprechen von Herrn Holter. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das ist ja was anderes.)
Eigentlich war ja der Antrag anders. Frau Bunge sollte ihren Hut nehmen, aber der Justizminister ist gegangen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Er hat das Wahlverspre- chen von Herrn Holter ad absurdum geführt. Erst wollte er einen Minister abgeben und jetzt hat er einen Minister mehr.)
Herr Schoenenburg, wenn Sie uns Populismus vorwerfen, dann können wir Ihnen nur vorwerfen, dass Sie seit einem Jahr den Ereignissen in der Forensik im Land hinterherlaufen.
Sie sind allen Ereignissen hinterhergelaufen. Sie haben nichts Konstruktives beigetragen. Und uns jetzt vorzuwerfen, dass wir ein Maßregelvollzugsgesetz zur Änderung vorlegen, das halte ich nicht für den ganz richtigen Weg. Ich sage Ihnen auch warum: Das Psychischkrankengesetz
hat zwei Inhalte – auf der einen Seite geht es darum, dass Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken erfolgen, das heißt durch richterlichen Entscheid auf Antrag eines Arztes. Dann wird entschieden, ob derjenige zwangsbehandelt wird oder auch sozusagen vor anderen vielleicht geschützt werden muss. Das sind ja verschiedene Kriterien. Wir wollen die Trennung dieser beiden Dinge. Deswegen haben wir uns entschieden, ein Maßregelvollzugsgesetz vorzuschlagen – mit der Zuständigkeit des Justizministeriums, richtig. Das ist auch bundesweit sicherlich die Ausnahme, aber die Zuständigkeiten werden ganz klar geregelt.
Und nochmals zu Ihren Auslassungen in der Presse, dass wir uns also zum Beispiel den Therapie- und Eingliederungsplänen entzogen hätten oder das nicht in den Mittelpunkt des neuen Maßregelvollzugsgesetzes stellen: Da empfehle ich Ihnen einfach mal, der PDS vor allen Dingen, die Paragraphen 16 und 17 im Absatz 3 zu lesen. Da stehen alle Dinge drin, die absolut wichtig sind und auf die auch die behandelnden Ärzte in den Einrichtungen besonderen Wert legen.
Also noch einmal: Die CDU ist auch dafür, dass Therapie in der Forensik für die Straftäter, die nach den Paragraphen 63 und 64 eingewiesen sind, auch stattfindet. Und ich sage Ihnen noch ein paar Dinge, damit Sie eben nicht sagen, dass das nicht so ist.
Es geht los mit der Aufnahme. Jeder Patient hat ein Recht auf einen individuellen Therapieplan. Dieser ist spätestens sechs Wochen nach Aufnahme in eine individuelle Therapie zu überführen und ist in einem Eingliederungsplan mit dem jeweiligen Patienten zu besprechen. Der Plan ist auch mit dem Patienten und seinem gesetzlichen Vertreter zu erörtern und dann umzusetzen. Die Therapie- und Eingliederungspläne erstrecken sich vornehmlich auf die Form der Unterbringung, die Zuweisung zu Behandlungsgruppen, medizinisch-psychotherapeutische und heilpädagogische Behandlungen, Pflege, Unterricht, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Arbeit, Lockerung und die Eingliederung. Über die Lockerungsphasen hat ja der Minister vorhin Ausführungen gemacht.
Also auch in unserem Gesetz sind die Dinge enthalten und explizit geregelt, bis hin zur Beurlaubung, meine Damen und Herren. Also nichts von Streichung von Beurlaubungen und anderen Dingen. Ich denke mal, hier hat die CDU durchaus ein fortschrittliches Gesetz oder einen Vorschlag auf den Weg gebracht.
Sie kennen ja auch die Quelle. Viele Dinge sind gerade durch die Psychiatrie-Enquetekommission, die in NRW sehr große Wellen geschlagen hat, denke ich, für das Land Mecklenburg-Vorpommern von Interesse.
Wir schlagen in unserem Gesetzentwurf vor, dass spätestens nach drei Jahren eine Entlassung, wenn eine Entlassung ansteht, zu prüfen ist, und das von unabhängigen Sachverständigen. Wir wollen auch in unserem Gesetzentwurf, dass wir qualifizierte Pflegekräfte einstellen, die sozusagen die Therapien dann noch unterstützen können. Das ist, denke ich, auch ein Ergebnis der Diskussion, die wir seit einem Jahr hier im Land Mecklenburg-Vorpommern führen. Und wir sind uns auch einig mit zehn Bundesländern, die ein eigenes Maßregelvollzugsgesetz im Land haben.
Ich bin auch bereit, über die Vorschläge, die jetzt dankenswerterweise im Justizministerium angestellt werden, zusammen mit dem Sozialministerium zu reden. Nur, meine Damen und Herren, Sie werfen uns als Opposition immer vor, dass wir nicht konstruktiv sind, dass wir keine Vorschläge haben. Nun legen wir Ihnen innerhalb von einem Jahr ein Änderungsgesetz und ein neues Gesetz vor und Sie werfen uns Populismus vor. Wissen Sie, das geht schon ein bisschen unter die Gürt e l l i n i e !
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Was hat denn das mit dem Gesetzentwurf zu tun? – Dr. Margret Seemann, SPD: Das macht er gern. Das hat er im Ausschuss auch immer erzählt.)
Das steht hier auch drin, Hausordnung, Dienstordnung, meine Damen und Herren. Das sind Ihre Versäumnisse in den Ministerien!
Die Hausordnung ist wichtig für die Patienten. Ist Ihnen das nicht bekannt, Dr. Schoenenburg? Wissen Sie das nicht?
(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU – Angelika Gramkow, PDS: Fragen Sie mal den Träger, warum sie keine vorgelegt haben!)
Auch bei der Dienstordnung sind dieselben Dinge wichtig und umzusetzen, meine Damen und Herren. Und Sie in Ihrem Ministerium haben …
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sie heiraten doch auch nicht gleich eine neue Frau, wenn Sie es ordentlicher im Haushalt haben wollen.)
Sie haben ein PDS-geführtes Sozialministerium. Ich wüsste nicht, dass da ein CDU-Mann Minister ist. Das ist mir nicht bekannt.
Meine Damen und Herren, wir sind der Überzeugung, dass wir mit diesem Maßregelvollzugsgesetz, was Ihnen zur Diskussion vorliegt, denke ich, durchaus ein anspruchsvolles Gesetz hier auf den Weg gebracht haben. Wenn Sie es nicht haben wollen, dann müssen Sie es eben ablehnen
und dann müssen wir über andere Dinge weiterreden. Nur es kann nicht angehen, dass Sie den Maßregelvollzug nicht ernst nehmen und uns, die wir uns darum kümmern, immer vorwerfen, dass wir sozusagen die Öffentlichkeit wild machen, dass wir falsch informieren und hier die Buhmänner im Land sind. Ich sage Ihnen, hier in der Fraktion der CDU gibt es genügend Sachverstand,
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Dann leisten Sie einen guten Beitrag dazu! – Barbara Borchardt, PDS: Zum Beispiel in der Aktuellen Stunde.)
der dafür sorgen könnte, dass das Psychischkrankengesetz oder das Maßregelvollzugsgesetz ein gutes, ein beispielgebendes für die Bundesrepublik Deutschland wird.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ach, so ein Quatsch! – Annegrit Koburger, PDS: Ha, ha, ha!)
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Aber ich glaube, Sie sind unfair. Haben Sie dem Justizminister nicht zugehört? – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Haben Sie mir gar nicht zugehört?)
Ich habe ihm sehr gut zugehört. Ich bin auch dankbar, dass ich den Entwurf bekommen habe. Das ist doch in Ordnung.
(Angelika Gramkow, PDS: Sehen Sie, na sehen Sie! Dann lassen Sie uns doch gemeinsam arbeiten! – Wolfgang Riemann, CDU: Dann überweisen wir doch und dann können wir gemeinsam arbeiten.)
Ja, ich habe ja auch nur gesagt, Sie sollen nicht immer so tun, als wenn wir keine Vorschläge haben. Wenn wir Vorschläge haben, dann fangen Sie nämlich an zu arbeiten. Und das ist ja auch schon mal gut so, dass wir Sie zur Arbeit tragen müssen.