Ja, ich habe ja auch nur gesagt, Sie sollen nicht immer so tun, als wenn wir keine Vorschläge haben. Wenn wir Vorschläge haben, dann fangen Sie nämlich an zu arbeiten. Und das ist ja auch schon mal gut so, dass wir Sie zur Arbeit tragen müssen.
Dann sagen Sie immer – einen Tagesordnungspunkt vorher erzählen Sie das –, wir sind auf Ihre Vorschläge gespannt. Nun machen wir einen Vorschlag und den lehnen Sie wieder ab,
Meine Damen und Herren, ich hoffe eigentlich, dass Sie der Überweisung dieses Gesetzes in die Ausschüsse zustimmen. Das wäre ein, denke ich, wichtiger Beitrag. Wenn Sie ihn ablehnen sollten, dann haben Sie wieder ein Beispiel dafür geliefert, dass Sie mit der Opposition nicht zusammenarbeiten wollen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es an dieser Stelle ganz kurz machen. Wichtig war die Grundsatzentscheidung, den Maßregelvollzug dem Justizministerium zuzuordnen, was deutlich macht, dass die Sicherheitsbedürfnisse bei dem richtigen Umgang mit schuldunfähigen Patienten nicht vernachlässigt werden.
Wichtig war für mich der Konsens zur Änderung des PsychKG, der gemeinsam mit der Opposition gefunden worden ist. Unsere Position zu diesem Gesetzentwurf zum Maßregelvollzug ist, dass Änderungen im PsychKG das gleiche Erfordernis erfüllen und berücksichtigen. Eine Notwendigkeit für ein eigenes Maßregelvollzugsgesetz sieht meine Fraktion nicht.
Ich darf bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass es einige Unwägbarkeiten und Unsicherheiten auch seitens der CDU-Gesetzgebungsaktivitäten seinerzeit gegeben hat, als die Idee, man könne doch einfach eine solche Einrichtung einem Kreis, einer Kommune, die bereit wäre, dort eine Einrichtung zu errichten, übertragen und somit eine solche Einrichtung schaffen.
Es ist auch immer eine Sache des qualifizierten Pflegepersonals. Und ich habe sehr wohl wahrgenommen und halte es für richtig, auch mit dem Hinweis seitens der Opposition so umzugehen, dass man das bei der neueinzurichtenden Einrichtung in Rostock von Anfang an berücksichtigt.
Ich bin mir da sicher, alle Beteiligten haben aus den Ereignissen die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Aus diesem Grunde werden wir, denke ich, gemeinsam in den Ausschüssen die Regelungen für die Änderungen im PsychKG, die sich aus veränderten Verantwortlichkeiten ergeben, diskutieren können, denn einen neuen Maßregelvollzugsgesetzentwurf benötigen wir nicht. Wir lehnen Ihr Gesetz ab. – Vielen Dank.
Augenscheinlich können Sie wirklich nicht richtig zuhören oder Sie hören immer nur das, was Sie glauben gehört zu haben.
Bei den Debatten mit den Expertinnen und Experten zu unabhängigen Gutachtern wurde eindeutig gesagt, diese Patienten sind auf Basis von gutachterlichen Entscheidungen in den Maßregelvollzug reingekommen. Das als Erstes.
Sachgerechte Therapie – wer definiert das? Ich denke, das können nur die entsprechend ausgebildeten Fachexpertinnen und -experten sein. Das kann nicht, ich sage jetzt mal, ein Vollzugsbeamter im ursprünglichen …
Im Sozialausschuss, in allen Ausschüssen, ob in den Sonderausschüssen oder sonst wo haben Sie Frau Ministerin hoch gelobt ob ihrer Aktivitäten,
ob dieser Umsetzung, 10-Punkte-Plan oder Sonstiges. Also die Argumentation, die Sie hier aufgeführt haben im Moment, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Und zu den gesetzlichen Vertretern wurde Ihnen von Herrn Hübener, Jurist aus dem Sozialministerium, eindeutig klargemacht, dass die dort Untergebrachten keine gesetzlichen Vertreter mehr haben, weil deren Verfahren abgeschlossen sind,
Doch zum Gesetzentwurf selber. Ausgehend von der Problemdarstellung und den dargelegten Lösungen im CDU-Entwurf möchte ich ergänzend zu dem, was Herr
Dr. Schoenenburg ausgeführt hat, deutlich machen, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf, insbesondere was die Zielstellung und die Inhalte anbelangt, mehr Fragen aufwirft, als er Antworten gibt. Zudem sehe ich genauso wie Herr Dr. Gillner, Leiter der Forensischen Psychiatrie in Stralsund, dass mit Ihrem Gesetzentwurf sogar Bundesrecht gebrochen wird.
Zu den Fragen: Kann allein mittels separater gesetzlicher Regelungen mehr Sicherheit, sprich die Verhinderung von Entweichungen und anderen Vorkommnissen, erreicht werden?