Mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung haben Sie eine weitere Chance verpasst. Auch sie wird dazu beitragen, dass Ihr Konzept – noch mal, welches ein durchaus wichtiger Ansatz ist – scheitern wird. Folge dieser Schulentwicklungsplanung werden große Klassen sein. Da, wo kleine Schulen erhalten bleiben, werden Lehrer zwischen mehreren Schulen hin und her pendeln, die Unterrichtsqualität wird massiv darunter leiden, eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung – wobei ich sage, eine reale hundertprozentige Unterrichtsversorgung – wird auf lange Zeit Utopie bleiben. Wir haben damit eine Chance vertan, die Klassen zu verkleinern und durch niedrige Eingangsfrequenzen auch auf dem flachen Land eine Zweizügigkeit von Schulen zu sichern.
Kleinere Klassen, mehr Lehrer, bessere Arbeitsbedingungen für Lehrer und Schüler – all dies sind unabdingbare Voraussetzungen für die Umsetzung Ihres Qualitätskonzeptes. Sie werden mit diesem positiven Ansatz Ihrer Bildungspolitik an den von Ihnen zu verantwortenden schlechten Rahmenbedingungen für die Arbeit der Lehrer scheitern, sehr geehrter Herr Bildungsminister, und das tut mir eigentlich sehr leid. Dem Ernst der Lage und dem Selbstverständnis des Parlaments zuliebe bitte ich Sie daher hier an dieser Stelle, die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses abzulehnen und dem Antrag der Opposition zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatten ähneln sich. Wir haben ja bereits in der Landtagssitzung im Mai die Argumente hierzu ausgetauscht und der Antrag der CDU wurde damals in den Fachausschuss überwiesen, um über die konkreten Vorstellungen der CDU zu diskutieren. Das ist für mich schon ein Zeichen eines fairen Umganges, weil ich mich gut erinnern kann, wie oftmals mit Anträgen der Opposition in den zurückliegenden Jahren umgegangen wurde.
Die Ausschussberatung ist erfolgt und ich muss feststellen, dass der grundlegende Kritikpunkt dort nicht ausgeräumt werden konnte, und ich will deshalb darauf noch einmal eingehen:
Im Jahre 1995 wurde das Lehrerpersonalkonzept als Vertrag zwischen der CDU- und SPD-Landesregierung und den Vertretern der Lehrer unterzeichnet. Wir haben damals diesen Vertrag als Opposition kritisch bewertet. Die CDU als Regierungspartner tat es damals nicht, dafür tut sie es heute umso mehr. Ich will hier deutlich sagen, dass wir zu unserer Kritik auch heute stehen. Diese richtet sich im Kern dagegen, dass die demographische Schülerzahlentwicklung als alleiniger Maßstab für die perspektivische Stellenermittlung herangezogen wurde.
Möglichkeiten zur Qualitätsverbesserung oder Aspekte der Personalentwicklung wurden mit Ausnahme des Einstellungskorridors und der Fixierung eines Lehrermehrbedarfs von zehn Prozent ab dem Schuljahr 2001/2002 nicht berücksichtigt. Dazu stehen wir. Wir stehen aber auch dazu, dass der rapide Rückgang der Schülerzahlen objektiv einen Stellenabbau nach sich ziehen muss. Wir stehen dazu, dass dieser Stellenabbau so sozial verträglich und solidarisch wie möglich gestaltet werden muss. Und wir stehen dazu, dass für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Lehrerpersonalkonzept ein einklagbarer Kündigungsschutz vereinbart wurde und damit betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen wurden.
Dieser Vertrag hat Rechtskraft und bei aller Kritik, er kann nur aufgehoben werden, wenn eine der Vertragsparteien ihn kündigt. Aus guten Gründen ist dieses aber bisher nicht erfolgt, einerseits deshalb, weil beide Seiten wissen, dass der Solidargedanke, der für meine Fraktion von existenzieller Bedeutung ist, ausgehebelt werden könnte,
und es andererseits nicht mehr gelingen wird, die unterschiedlichen Interessenlagen der Lehrerinnen und Lehrer angemessen zu berücksichtigen:
Erstens. Das Personalkonzept lässt ausdrücklich eine regelmäßige Fortschreibung zu. Dabei könnten dann, wenn die Vertragspartner davon Gebrauch machen wollen, sehr wohl alle die angemahnten und uns ständig bewegenden Aspekte auch der Personalentwicklung und der Qualitätsentwicklung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt werden, ja sie müssen, aber – ich betone es ausdrücklich – zwischen den Vertragspartnern. Darum halte ich ein separates Personalentwicklungsprogramm für überflüssig, wenn nicht gar für kontraproduktiv.
Ich kann auch nicht erkennen, welchen Sinn es neben dem Lehrerpersonalkonzept haben soll, denn eine ständige Fortschreibung des Lehrerpersonalkonzepts kann nicht ohne die Berücksichtigung der Fachlichkeit von Unterricht, der vorhandenen Alterspyramide der Lehrkräfte in diesem Land, der Umsetzung von Einstellungskorridoren, der Fragen der Schulentwicklungsplanung, von eventuell neuen inhaltlichen Aspekten der Gestaltung des Schulalltags und so weiter vorgenommen werden. Es ist nicht zu bestreiten, dass die Personalentwicklung ein wichtiger Aspekt ist. Dazu gehört unstrittig auch, dass das Lehrerpersonalkonzept endlich sein muss. Es muss eine Perspektive für sein Ende geben
ich betone, auch und gerade wegen der zurzeit noch anwachsenden Teilzeit. Die Grundschullehrer gingen als erste in die Teilzeit. Sie müssen auch die ersten sein, die wieder in die Vollzeit kommen, und wir müssen ihnen sagen, wann.
In den Beratungen wiederholte die CDU die altbekannte und in der Ersten Lesung dieses Antrages beratene Position, die Teilzeitarbeit soll nicht erzwungen, sondern den Lehrern angeboten werden. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wie soll denn das ohne betriebsbedingte Kündigungen gehen?
Es ist doch wohl eine anerkannte Tatsache, dass das von den Schülerzahlen abhängende Unterrichtsvolumen im Verhältnis zu den besetzten Stellen nicht ausreicht. Die Folge ist, dass bei Vollzeit für jüngere Lehrer ältere Kollegen mangels Bedarf gekündigt werden müssten. Ich frage Sie an dieser Stelle: Hätten Sie solche Forderungen auch als Regierungspartei erhoben? Deshalb kann Herr Rehberg ja auch in einer CDU-Presseerklärung unbeschadet feststellen, dass dann Entlassungen hingenommen werden müssten. Ich habe nicht gelesen, dass Sie den Lehrerinnen und Lehrern schon erklärt hätten, ab welchem Alter Sie denn eine Entlassung für angemessen hielten.
Die PDS hält an ihrer Position, im öffentlichen Dienst nur bei Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben zu verbeamten, fest.
Ich will aber diesen bundespolitischen Streit nicht an dieser Stelle ausargumentieren. Gefragt werden muss jedoch: Wie gingen Sie denn mit den Lehrerinnen und Lehrern um, die dass Höchstalter für eine Beamtenlaufbahn überschritten hätten und deshalb Angestellte bleiben müssten?
Wie würden Sie die Finanzmittel für die in späteren Jahren fälligen Pensionsleistungen aufbringen? Wollen Sie wirklich mit Ihrem Antrag eine 2-Klassen-Gesellschaft bei den Lehrerinnen und Lehrern schaffen? Wollen Sie wirklich die Jüngeren gegen die Älteren ausspielen und den Solidargedanken unter den Lehrerinnen und Lehrern aushebeln? Dieses ist mit uns nicht zu machen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Punkt ist der CDU zuzustimmen. Die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer ist dringend verbesserungswürdig. Das ist allerdings auch ein bundespolitisches Problem. Die Schule und damit auch immer die Leistungen der Lehrkräfte, der Schulleiterinnen und Schulleiter werden günstigenfalls kritisch bewertet, zu häufig jedoch und undifferenziert schlecht geredet. Gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung des Lehrerberufs ist jedoch nicht zuerst eine finanzielle Anerkennung oder davon abhängig, ob man Beamter oder Angestellter ist. Wäre das so, würden wir in vielen Bereichen der Gesellschaft keine ehrenamtliche Arbeit vorfinden.
Es ist verständlich und nicht zu übersehen, dass die Teilzeit auch demotivierend wirkt. Es hat aber die Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer zu allen Zeiten ausgezeichnet, dass sie ihre Tätigkeit als Berufung und nicht nur als Job ansehen, und sie haben auch so gehandelt.
Darum brauchen sie, wenn sie den Beruf denn als Berufung ausführen, unser aller gesellschaftlicher Wertschätzung. Vergessen wir bitte nicht: Ohne Lehrerinnen und Lehrer wären auch wir nicht das, was wir heute sind. Unsere Kinder könnten nicht werden, was sie sollen oder wollen. Insoweit haben wir schon darüber nachzudenken, wie wir neue Wege gehen und welche Methoden notwendig sind, um hier voranzukommen. Der vorliegende CDUAntrag allerdings, ein Personalentwicklungsprogramm neben dem Lehrerpersonalkonzept aufzulegen, ist dafür nicht geeignet.
wenn hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden. Erstens, stimmen Sie mir zu, dass es ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gibt, das feststellt, dass Lehrer hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, und zweitens, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass auf der Grundlage der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben dann zumindest Schulleiter verbeamtet werden müssten?
Frau Schnoor, Sie wissen ganz genau, dass dieses Verfassungsgerichtsurteil im Grundsatz natürlich gilt, dass es aber in der Entscheidungskompetenz der Länder liegt, ob sie im Lehrerbereich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Angesichts der Situation bei uns im Lande bei den zurückgehenden Schülerzahlen ist eine solche Verfahrensweise aus unserer Sicht im Moment nicht möglich.
Herr Bluhm, wie passt dann Ihre jetzt eben gegebene Antwort mit dem, was Sie vorhin gesagt haben, zusammen,