(Peter Ritter, PDS: Der kann ja nun mal nicht antworten. – Birgit Schwebs, PDS: Der ist ja sowieso nicht da. – Zuruf von Barbara Borchardt, PDS)
wie meint er denn das, „mit allen Beschäftigten“ in diesem Lande. Also allen Beschäftigten im Rahmen von 600.000 DM, müsste er sagen, für das nächste Jahr.
Das wäre dann nach diesem Gesetz die Logik. Ich weise nur darauf hin, dass hier Juristen mit Sicherheit noch ein herrliches Betätigungsfeld finden.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Wir müssen die doch auch vor Arbeitslosigkeit bewahren. – Harry Glawe, CDU: Für drei Tage im Jahr. – Zuruf von Heike Lorenz, PDS)
Besonders interessant – ich will ja nur mal ein bisschen zum Nachdenken anregen –, besonders interessant ist auch der Paragraph 5.
Und an die Unternehmer und Handwerker und Geschäftsführer unseres Landes gerichtet, will ich noch einmal besonders hervorheben, dass nach diesem Paragraphen 5 der Beschäftigte selbst den Zeitpunkt für eine Weiterbildung, von ihm gewünschte Weiterbildung festlegt
und auch der Unternehmer nach Paragraph 6 nur die Möglichkeit hat, eine solche Freistellung, also eine bezahlte Freistellung, dann abzulehnen, wenn – und so heißt es im Gesetz – „wichtige betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen“. Diese Ablehnung muss dann auch vier Wochen vorher geltend gemacht werden. Auch das steht so im Gesetz.
ein besseres Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte und Richter in diesem Lande kann man überhaupt nicht mehr auflegen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: So sorgsam sind wir. – Zuruf von Barbara Borchardt, PDS)
Ja, das ist mir zwar ganz neu, Herr Schoenenburg, dass Sie so sehr für die Juristen dieses Landes sorgen,
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ah, schon immer! Oh, oh, oh! – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)
Der Paragraph 9 regelt, dass während der Freistellung der Beschäftigte keine Erwerbstätigkeit ausüben darf. Auch das ist wieder interessant, wenn man es sich genauer anschaut. Wenn man in die Gesetzesbegründung schaut, wird das erheblich relativiert. Da heißt es dann, dass im Zeitraum der Bildungsfreistellung widersprechende Erwerbstätigkeiten von den Beschäftigten nicht ausgeübt werden dürfen. Also jetzt konstruiere ich mal einen etwas lustigen Fall, ich gebe es ja zu. Wenn ich mal einen Lehrgang mache, „Inseln in der Ostsee“ zum Beispiel, so würde ich ihn mal überschreiben, kann ich dort durchaus das Ferienhaus meines Freundes fertig bauen, wenn ich zum Beispiel Maurer bin.
Da kann mir überhaupt keiner einen Strick daraus drehen. Schauen Sie in das Gesetz! Ihre eigenen Erläuterungen lassen dies, das gebe ich zu,
(Heike Lorenz, PDS: Es geht darum, dass man Leuten, die zwei Arbeitsverhältnisse haben, die Möglichkeit schafft.)
zunächst mal theoretisch ganz klar zu. Warum schreiben Sie in der Begründung dann nicht das, was Sie im Gesetzestext so mutig formuliert haben?
Im Paragraphen 13 sind die Erstattungsmöglichkeiten geregelt. Auch hier ist wieder ganz interessant – ich werfe
nur mal solche Themen auf, die man erst beim genaueren Hinschauen spürt –, für mich ist interessant,...
... dass dieser Paragraph 13 nicht überschrieben wurde mit „Erstattung der Aufwendung“, sondern eben mit „Erstattungsmöglichkeiten“ – also man bemerke mal den feinen Unterschied in der Wortwahl –, was eben doch schon ausdrückt, dass es nur möglich, aber nicht in jedem Fall zwingende Voraussetzung ist, dass Bildungsfreistellung für die Unternehmen rückerstattet wird. Die Erstattung, das ist auch geregelt, soll dann so erfolgen, dass nach Maßgabe des Haushaltes das Bruttoarbeitsentgelt erstattet wird, wie gesagt, mit den 600.000 DM, die dann für das Jahr 2001 im Haushalt stehen.
Meine Damen und Herren, wie sieht nun die Situation in Deutschland in Bezug auf derartige gesetzliche Regelungen aus? Im Jahr 1970 führten als Erstes das Land Berlin, dann Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen eine solche Regelung ein. Mitte der 80er Jahre kam es zu einer solchen Gesetzesregelung auch in Nordrhein-Westfalen, Anfang der 90er im Saarland, in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.
In den neuen Ländern gibt es eine Regelung in Brandenburg und nunmehr seit kurzem auch in Sachsen-Anhalt.
Und nun noch mal zu der Frage: Ist denn ein solches Gesetz, und ich will noch mal betonen, zum jetzigen Zeitpunkt für Mecklenburg-Vorpommern wirklich notwendig?
frage ich: Ist es nicht ein bisschen auffällig, dass besonders in den Ländern mit den geringsten Beschäftigungsproblemen, also Bayern, Baden-Württemberg, in den neuen Ländern Sachsen und Thüringen, solche gesetzlichen Regelungen nicht vorhanden sind?
(Angelika Gramkow, PDS: Das ist auffällig. Das ist klar wie Kloßbrühe, woher das kommt. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ja, das ist auch auffällig. Das stimmt.)
Und ich hoffe doch, dass es im Saal nicht jemanden gibt, der ernsthaft behauptet, dass in den Ländern, die ich nannte, Weiterbildung nicht stattfindet. Also man muss sich doch fragen dürfen, ob bei einer Wochenarbeitszeit von inzwischen auch bei uns im Lande 36 bis 40 Stunden, bei einem durchschnittlichen Urlaub von annähernd sechs Wochen, bei, wenn ich das richtig sehe, zwölf Feiertagen, freiem Sonnabend Weiterbildung nicht auch ohne solche gesetzlichen Regelungen stattfinden kann. Ich behaupte, dies kann genauso erfolgen und das ist für meine Begriffe auch tägliche Realität.
Damit ich jetzt richtig verstanden werde, mir liegt natürlich daran – ich wiederhole das mehrfach, damit Sie mich da nicht bewusst missverstehen –, mir liegt sehr viel
daran, dass berufliche Weiterbildung stattfindet, mir liegt auch daran, dass gesellschaftspolitische Weiterbildung stattfindet und insbesondere auch Weiterbildung zum Ehrenamt, auch das ist außerordentlich wichtig. Und da muss ich einfach mal sagen, ich bin selbst Präsident eines kleinen Fußballvereins und weiß sehr wohl, wie wichtig es ist, dass Leute da sind, die im Ehrenamt jungen Menschen, Kindern das Fußballspielen oder andere Sportarten beibringen. Das steht völlig außer Frage. Die Frage ist doch nur: Muss für derartige Weiterbildung der Unternehmer oder nicht vielmehr der Staat die Verantwortung, das heißt auch die finanzielle Verantwortung, letztlich übernehmen? Das ist doch die Frage.
(Barbara Borchardt, PDS: Das Finanzielle übernehmen wir doch. – Reinhard Dankert, SPD: Das machen wir doch. – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Heike Lorenz, PDS)
Ja, und ich behaupte, dass gerade für die Unterstützung des Ehrenamtes – wir beraten morgen ja noch mal einen diesbezüglichen Antrag – andere und für meine Begriffe auch bessere Möglichkeiten vorhanden sind. Da kann man sich steuerliche Dinge vorstellen, da kann man sich Versicherungsfragen vorstellen, das alles kann ja diskutiert werden. Noch einmal, ich halte den Weg für falsch, dies durch die Wirtschaft und demzufolge durch die Unternehmen des Landes finanzieren zu lassen.
Und wenn jetzt jemand behauptet, das habe ich eben gerade so gehört, die Unternehmen werden ja gar nicht belastet, also, meine Damen und Herren, ich glaube, das ist eine der einfachsten Übungen, diese Argumentation nun wirklich ad absurdum zu führen.