(Dr. Ulrich Born, CDU: Na, na, na! Die Finanzministerin hört das aber nicht so gern. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Lassen Sie mich zum Abschluss auf einige Probleme aufmerksam machen, die aus meiner Sicht in die Diskussion in den nächsten Wochen einbezogen werden sollten.
Zum einen geht es mir um die Verständigung zum Ehrenamt. Leider gibt es keine anerkannte Definition. Wir sollten aber versuchen, hier so konkret wie möglich zu sein. Gleiches gilt für die Frage der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Auch hier brauchen wir konkrete Regelungen. Für mich stellt sich die Frage: Reichen die im Gesetzentwurf fixierten Ansprüche aus? Wie ist das mit den Ausnahmeregelungen, zum Beispiel, wenn Lehrgänge für Trainer und Übungsleiter stattfinden?
Sollte man diesbezüglich einen Beirat beim zuständigen Ministerium einrichten? Könnte man die Frist der Antragstellung fixieren, um Rechtssicherheit zu garantieren?
und meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass wir in einer sachlichen Diskussion in den Ausschüssen und in der Öffentlichkeit dieses Gesetz auf den Weg bringen. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sind herzlich eingeladen.
Begreifen wir diese Gesetzesinitiative als Chance und nicht als Risiko für die weitere Entwicklung in unserem Land. Die PDS-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Überweisung zu.
Frau Kollegin Borchardt, geben Sie mir Recht, dass ich mich in meinen Ausführungen bemüht habe, die Stärkung des Ehrenamtes als sehr notwendig darzustellen?
dass es doch eigentlich zu bezweifeln wäre oder zumindest mal zu hinterfragen ist, ob es richtig ist, eine solche Stärkung des Ehrenamtes, die ja wie gesagt begrüßenswert ist, einer bestimmten Branche oder einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe, nämlich in dem Fall den Handwerkern, den Unternehmern, aufzuerlegen? Müssen wir nicht als Staat insgesamt dann diese Aufgabe bewältigen?
Ich denke, dem wird der Gesetzentwurf auch gerecht, indem wir den finanziellen Ausgleich mitfinanzieren. Und ich sage mal unter dem Gesichtspunkt, ich denke, auch die Handwerker und die Gewerbetreibenden haben sehr großes Interesse für die eigene Infrastruktur in ihren Regionen,
am sozialen Frieden. Ich glaube schon – und da möchte ich mich auch auf die Darlegung in unterschiedlichen Wirtschaftszeitungen berufen, auf die Unternehmen, die erkannt haben, wie wichtig es ist, das Ehrenamt zu unterstützen, auch für die eigene Werbung –, dass da ein großer Fortschritt erreicht werden kann.
Und in Bezug auf die Stärkung des Ehrenamtes: Ich habe vorhin gesagt, dass Sie sich hauptsächlich auf die steuerliche Entlastung bezogen haben, also das dem gegenübergestellt haben. Ich habe gesagt, nicht nur steuerliche Entlastung, es sind nicht nur die Finanzen, sondern auch die Bereitstellung von Zeit dafür. Das ist der Unterschied zwischen unseren beiden Aussagen.
Es ist doch so, dass auch schon jetzt, nämlich über Sponsorentätigkeit, Unternehmen gerade in dieser Hinsicht ja, Gott sei Dank, soweit sie halt können, tätig sind. Sind Sie denn der Meinung, dass dieses gesetzliche Verpflichten – das wird ja hier gemacht – wirklich eine bessere Unterstützung für das Ehrenamt ist, als wenn man das auf freiwilliger Basis macht,
Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1574 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung und zur Mitberatung an den Finanz- und den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit wurde dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU an die genannten Ausschüsse überwiesen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Psychischkrankengesetzes, Drucksache 3/1575.
Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Psychischkrankengesetzes – 3. PsychKGÄndG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 3/1575 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich heute relativ kurz fassen, denn Opposition und Koalition haben ja bereits in der letzten Landtagssitzung ihre Positionen dargestellt.
Wie es die Koalition bereits in der letzten Landtagssitzung gesagt hat, wird kurzfristig die erforderliche Änderung des Psychischkrankengesetzes durch ein drittes
Änderungsgesetz auf den Weg gebracht. Aufregung und Lärm der Opposition waren, wie sich zeigt, ganz umsonst. Der Gesetzentwurf, den die CDU gleichsam überfallartig eingebracht hatte