und der darauf gerichtet war, den Maßregelvollzug aus dem Gegenstand des Psychischkrankengesetzes herauszulösen, den halten wir freilich für keine zweckmäßige Lösung und wir halten ihn auch nicht für sehr gut, Herr Dr. Born.
Regierung und Koalition haben in der Debatte gesagt, warum sie diesen Weg nicht gehen wollen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Täterkreis, der in den Maßregelvollzug nach Paragraph 63 und 64 des Strafgesetzbuches eingewiesen wird, um straffällig gewordene Kranke handelt. Sie werden nicht zum Wegschluss eingewiesen, sondern zur Therapie. Das ist die gesetzliche Linie zur Gestaltung des Maßregelvollzuges und dabei soll es bleiben. Das ist auch das Spannungsfeld, um das es geht. Es handelt sich eben um Kranke, die wegen ihrer Krankheit zu Straftätern geworden sind. Nichtsdestotrotz sind Straftaten, die von diesen Kranken begangen wurden oder werden, grausam, oft grausam und auch schrecklich. Sie sind unter Umständen außerordentlich gefährliche Menschen, aber auch sie sind Menschen.
Nun, es gibt die Variante – vielleicht wird sie uns heute erneut vorgetragen –, die ausschließlich oder fast ausschließlich davon ausgeht, diese Menschen so sicher zu verwahren, dass sie niemandem mehr gefährlich werden können. Und das war’s dann auch. Aber bei genauerem Hinsehen löst dieses Verfahren das Problem nicht. Es würde im Extremfall lediglich dazu führen, dass ein relativ großer Teil von Menschen lebenslang aus der Gesellschaft ausgesperrt und ausgegrenzt würde. Die sicherste Verwahrung wäre dann wohl auch das Gefängnis, die Strafanstalt. Fakt ist, wir würden nicht die Krankheit bekämpfen, sondern ausschließlich an ihren Folgen herumdoktern.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist die Frage: Können psychisch Kranke, die dazu gefährlich für andere Menschen sind, geheilt werden und macht es Sinn, sich der Mühe einer Therapie zu unterziehen? Die Antwort, die uns Praxis und Theorie geben, lautet: Ja. Es ist doch wohl ein überzeugender Fakt, dass die Rückfallquote von Tätern, die eine Therapie im Maßregelvollzug erhalten haben, zwischen 10 und 20 Prozent liegt, derjenigen aber, die lediglich den normalen Strafvollzug durchlaufen haben, 60 bis 70 Prozent.
Daraus zwei Schlussfolgerungen: Erstens. Es ist im Sinne des humanistischen Charakters unserer Gesellschaft, die Menschen, die wegen ihrer Krankheit Straftäter wurden, von ihrer Krankheit zu befreien.
Und zweitens. Es dient der Sicherheit der Gesellschaft, psychisch kranke Straftäter zu therapieren. Das bringt mehr Sicherheit.
Wenn man so weit der Logik folgt, dann muss man auch den Schluss ziehen, dass es darauf ankommt, den qualifizierten Maßregelvollzug auszubauen. Dass im
Maßregelvollzug allerdings die Belange der Therapie und der Sicherheit eng miteinander verwoben sind, liegt auf der Hand. Und die Schwierigkeit, beides gebührend in Übereinstimmung zu halten, ist bei den Ausbrüchen aus der Ueckermünder Klinik und natürlich auch anderswo sichtbar geworden.
Sicherlich ist es in diesem Zusammenhang vor allem Sache der Opposition, ja ihr Recht, Fehler und Missstände, die es gegeben hat, zu kritisieren.
dass die nun erkannten und zu beseitigenden Fehler im System angelegt waren von der jetzigen Opposition zu Zeiten, als sie noch die Regierung stellte.
Es geht darum, die Sicherheitsstandards in den Forensischen Kliniken zu verbessern, insbesondere die Verantwortung in der Regierung sachdienlicher zu regeln.
Das Prinzip besteht dabei darin, dass das Justizministerium die Zuständigkeit für den Maßregelvollzug übernimmt, was natürlich nicht bedeutet, dass das Justizministerium auch für die Therapie zuständig ist. Hier bleibt die Verantwortung des Sozialministeriums. Dort aber, wo es Schnittstellen gibt, heißt es, zu koordinieren und gemeinsam zu handeln. Das ist das Prinzip. Das Credo dabei sollte sein, dass die Sicherheit der Bevölkerung im Zweifelsfall den Vorrang hat. Wir sollten uns bewusst sein, dennoch wird es keine absolute Sicherheit geben, denn zur Therapie gehört ganz notwendig, zumindest in der Endphase, die Lockerung.
Ich würde mir wünschen, dass wir hier im Landtag endlich dazu kommen, sachlich und vernünftig über den Maßregelvollzug zu reden
Nebenbei, auch ein eigenständiges Maßregelvollzugsgesetz verhindert Entweichungen nicht. Brandenburg hat es nachdrücklich gezeigt. In Brandenburg gibt es dieses eigenständige Maßregelvollzugsgesetz und dennoch konnte ein äußerst gefährlicher psychisch kranker Täter entweichen.
Also hier ist weiterzuarbeiten und ich denke, es liegt nicht nur am Gesetz, wenn manches nicht so klappt. Es liegt in der Natur der Sache. Und hinzu kommt, wie allgemein bekannt ist, der Mangel an Fachkräften,
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf geht einerseits davon aus, dass die Verantwortung für die Therapie beim Sozialministerium liegt, das im Einvernehmen
mit dem Justizministerium die Einrichtung festlegt, in der der Maßregelvollzug durchgeführt wird. Die Fachaufsicht für die Therapie liegt beim Sozialministerium. Und dann wird dem Justizministerium, da es die erforderliche Sachkompetenz hat, die Verantwortung für die Sicherheit der Vollzugseinrichtung übertragen, und zwar nicht nur äußerlich, sondern auch bis in die inneren Abläufe in diesen Anstalten. Es hat die Aufsicht darüber und trifft die Regelungen über die Sicherheitsgewährleistung unter Beteiligung des Sozialministeriums. Diese Regelung ist nach unserer Überzeugung die zweckmäßige Auswertung der Ueckermünder Vorfälle.
Natürlich ist es notwendig, in den Ausschüssen über den vorgelegten Gesetzentwurf gründlich zu beraten. So habe ich zum Beispiel meine Zweifel, ob die Gesundheitsämter der Landkreise tatsächlich die Kapazitäten besitzen, die Einrichtungen des Maßregelvollzugs, wie es im Entwurf des Gesetzes heißt, daraufhin zu überwachen, dass die Maßnahmen gegenüber den Betreffenden rechtmäßig und zweckmäßig vollzogen werden. Hier muss man einfach diskutieren und muss nachdenken, ob das tatsächlich praktikabel ist.
Es gibt also weitere Diskussionspunkte. Wir schlagen vor – es liegt ja auch in der Natur eines Gesetzes –, dass dieser Gesetzentwurf überwiesen wird, federführend in den Rechtsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss.
Gibt es Ihrerseits Einwände gegen eine vereinbarte Aussprachezeit von 45 Minuten? – Wenn das nicht der Fall ist, dann eröffne ich hiermit die Aussprache.
Aber ich glaube, wir haben es hier mittlerweile mit so vielen Menschenopfern zu tun, mit so vielen Opfern von Vergewaltigungen, dass wir darüber gründlicher reden müssen. Und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändert sich aus unserer Sicht nichts. Bei der mehr als halbherzigen Verlagerung des Sicherheitsbereiches auf das Justizministerium fehlt die klare, alleinige Entscheidungskompetenz. Sie sagten das auch. Das Justizministerium kann nach Paragraph 37 Absatz 4 Satz 1 (neu) nur allgemeine Sicherheitsbestimmungen erlassen. Das reicht nicht. Die Vollzugsüberwachung durch die Gesundheitsämter ist nicht akzeptabel. Das gehört zur Justiz und ist Aufgabe der Vollstreckungsbehörde. Die wird aber nach Paragraph 40 Absatz 5 Satz 2 (neu) nicht mehr einbezogen. In Paragraph 37 Absatz 4 Satz 3 (neu) steht, das Justizministerium kann lediglich im Benehmen mit dem Sozialministerium allgemeine Sicherheitsbestimmungen erlassen. Nach Paragraph 47 (neu) bleibt Frau Dr. Bunge also allein für den Maßregelvollzug verantwortlich.
Mit dem Entwurf haben Sie leider keine Lehren aus den mörderischen Sexualstraftaten in Belgien und in Deutsch
land und vor allem in Düren, NRW, gezogen. Ueckermünde haben Sie offenbar sehr schnell verdrängt, Neuruppin und den Fall Schmökel ad acta gelegt. Wir benötigen eine grundsätzliche Reform des Maßregelvollzuges und eine Praxis wie in Bayern.
Es hat genug Tote und genug Vergewaltigungen gegeben, an denen letztendlich Politiker, Juristen, Ärzte und Psychologen mitschuldig sind. Neben Ärzten und Psychologen müssen auch die verantwortlichen Politiker zur Rechenschaft gezogen werden. Wer bezahlt eigentlich die wochenlangen Polizeieinsätze? Wer bezahlt die Fehler der Frau Dr. Bunge und die des Ministers Alwin Ziel? Doch wohl der Steuerzahler.
Wir brauchen endlich grundsätzliche Änderungen. Da geht es nicht mehr nur um Fehlersuche. Das System Maßregelvollzug ist das Problem. Die vielen toten Kinder und Frauen, die ungezählten Vergewaltigungen und das Leid der Familien
sind die traurige Bilanz auch verantwortungsloser Therapeuten und Politiker, von denen es noch zu viele gibt.