Protokoll der Sitzung vom 15.11.2000

Daran kann niemandem von uns gelegen sein. Ich appelliere an die Kollegen, die möglicherweise doch diesem Vertrag nicht zustimmen möchten, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein: Wer will, dass die Medienlandschaft in Deutschland nicht nur von privatwirtschaftlichen Interessen getragen wird, das heißt, wer will, dass Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur ein Wirtschaftsgut ist, dem muss daran gelegen sein, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die materiellen Bedingungen zu sichern, die ihm helfen, seinem Auftrag gerecht werden zu können. Und in dieser Frage ist die Gebührenerhöhung, der wir heute zustimmen, sehr wichtig. Ich appelliere deshalb an alle Kolleginnen und Kollegen, die Zweifel haben, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein.

Meine Damen und Herren, damit möchte ich es dann bewenden lassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Prachtl von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Prachtl.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss hatte ich selbst gesagt, man hätte vielleicht über dieses Thema gar nicht mehr sprechen sollen. Aber es gehört zur ordentlichen Oppositionsarbeit, wenn es sozusagen eine Sturmwarnung gibt, egal in welchem Bereich. Und diese Sturmwarnung gab es in ganz Deutschland etwa bei unterschiedlichen Parteien, was diesen Staatsvertrag betraf, dass man gesagt hat, da sind Dinge, die wir so nicht haben wollen, darüber muss nachgedacht werden. Deshalb spreche ich jetzt noch einmal. Und der zweite Grund ist folgender, und da kann man der Landeszentrale für politische Bildung gleich ein Lob aussprechen, denn sie setzen ja einen Mediendialog an. Dessen Thema für heute Abend ist zwar mit einem Fragezeichen versehen, aber es steht hier: öffentlich-rechtlicher Rundfunk gefangen. Und selbst dieses Wort „gefangen“ drückt ja schon aus, wir wollen keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der gefangen ist, ob mit Fesseln oder in einer Kerkerzelle. Das darf weder gedacht werden noch darf es so sein.

Deshalb, denke ich, sollte man auf einige Dinge noch einmal hinweisen, hinweisen wirklich darauf, dass die Art und Weise, wie es jetzt zu diesem Vertrag gekommen ist, auch in den Parlamenten, die Gebührenerhöhung, die also beanstandet wurde, dass dieses ganze Prozedere als nicht optimal zu benennen ist. Hierzu habe ich in der Landtagssitzung in der Ersten Lesung etwas gesagt. Ich halte auch die Art und Weise, wie über das derzeitige System diskutiert wird, weder inhaltlich noch formal für sachgerecht. Und das haben mir verschiedene Parlamen

tarier gesagt, dass wir hier nur abnicken müssen, was in Staatskanzleien besprochen wird. Dafür ist Medienpolitik zu wichtig, die ganze Medienentwicklung. Da müssen die Parlamente anders mit einbezogen werden. Die Diskussionen über den MDR, die mit Spekulationen versetzt waren von den Sachsen, halte ich in diesem Kontext für wenig geeignet.

Das, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht nicht der richtige Ansatz, seitens des Parlaments zu demonstrieren, dass wir besser als bislang in das Verfahren einbezogen werden sollen. Deshalb hielt ich es nicht für angemessen, in dieser Runde des Rundfunkstaatsvertrages die grundsätzliche Debatte zu führen. Ich meine, hierfür brauchen wir keine Emotionalität, sondern Rationalität ist hier gefragt. Hier ist Sachverstand gefragt, denn die Frage, wie gehen wir mit der Grundversorgung um, oder auch ethische Fragen müssen stark beachtet werden. Ich weiß, dass ein Rundfunkverantwortlicher vor kurzem sagte, wir haben eine hohe Kultur im Land. Das mag ja sein. Aber wenn in Mecklenburg-Vorpommern gerade die privaten Sender, also RTL, SAT und wie die sonst noch heißen, am meisten gesehen werden und nicht ARD und ZDF, dann frage ich mich natürlich, wo ist eigentlich die Kultur und was ist das für eine Kultur, wenn welche Sender wo gesehen werden. Darüber sollte auch mal diskutiert werden.

Ich hielt es für verantwortungsvoll, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen der Sachlichkeit setzen. Deshalb sage ich auch, dass die CDU-Fraktion – ich denke, einstimmig – diesem Staatsvertrag zustimmen wird.

Das heißt für mich nicht, dass ich von meinem Ziel abweiche, eine Veränderung des Verfahrens zu erreichen, wenngleich ich zugestehen muss, dass die derzeitigen Diskussionen nicht geeignet erscheinen, als überzeugendes Argument zur besseren Parlamentsbeteiligung zu gelten. Ich finde es deshalb richtig, dass sich mittlerweile auch im Sächsischen Landtag ein Weg abzeichnet, dass dort ratifiziert und eine Rechtsauseinandersetzung vermieden wird.

Dabei meine ich allerdings, dass die nunmehr öffentlich diskutierten Bedingungen, die der Landtag an eine Ratifizierung knüpfen möchte, nicht einem positiven Verhältnis der Kooperation aller Länder förderlich sind. Ich meine, hier sollten Alleingänge der einzelnen Länder vermieden werden, und hoffe deshalb, dass der etwas ultimative Ton, der in Pressemitteilungen zum Beispiel deutlich wird, doch zurückgenommen wird und mehr Sachlichkeit eintritt. Dabei sollte allerdings nicht der Fehler begangen werden, über diesen ultimativen Ton die aus meiner Sicht richtigen inhaltlichen Forderungen, die erhoben werden, zu missachten. Ich meine schon, dass es richtig ist, die öffentlich-rechtlichen Anstalten mehr und mehr zu einer vernünftigen Ausgabendisziplin zu bewegen.

Deshalb halte ich schon die Forderung für vernünftig, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu verpflichten, die Landtage über ihre wirtschaftliche Situation ausführlich zu informieren. Hier sehe ich auch ein kleines Defizit beim NDR. Wenn der Abgeordnetenkollege Dr. Born mehrfach versucht hat, beim NDR nachzufragen, wie die Finanzierung der Klangkörper geregelt ist, um dann auch zu erfahren, was erhält Mecklenburg-Vorpommern davon, dass auch ein Stück gerechte Aufteilung für unser Land da ist, und dann keine Zahlen kommen, um dies nachzu

vollziehen, ist das, denke ich, vom NDR nicht ganz angemessen, was da gemacht wird.

Aber, wie gesagt, das sollten wir in einer Situation besprechen, in der sich die Aufgeregtheiten der letzten Wochen, die insbesondere um den MDR entstanden sind, gelegt haben. Ich denke, Medienpolitik ist zu wichtig, als dass wir sie außer Acht lassen. Wir sollten uns stärker um Medien, um Medienpolitik bemühen. Hierzu brauchen wir kein Gewitter und keine Stürme, sondern wir sollten sagen, überwiegend heiter. Das ist aber letztendlich noch gar nicht so. Und es darf auch dieses Wort „gefangen“, denke ich, nicht geben, denn dafür sind uns die öffentlichrechtlichen Anstalten viel zu wichtig. Und unser System, das wir in Deutschland haben, was Herr Friese schon angesprochen hat, dazu sollten wir stehen. Die CDUFraktion wird diesem Vertrag ihre Zustimmung geben. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Bluhm von der PDS-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der Ersten Lesung habe ich die Positionen meiner Fraktion zum Hauptgegenstand, der ja ohne Frage die Gebührenerhöhung auf der Grundlage der Empfehlung der KEF ist, hier deutlich gemacht. Und ich will auch heute noch einmal feststellen: Für wesentlich hält meine Fraktion die klaren Regelungen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk im dualen System.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Dieser widerspiegelt sich insbesondere in den Regelungen zur Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen. Und damit behält der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im digitalen Zeitalter seinen verfassungsrechtlich vorgegebenen und gesetzlich geregelten öffentlich Auftrag.

Anspruch der vorgesehenen Regelungen des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist also, dass der öffentliche Rundfunk von den neuen Erscheinungsformen der Medienpräsentation wie zum Beispiel Programmbouquets und von der Veränderung der Angebotsstrukturen hin zu multimedialen Gesamtangeboten nicht ausgeschlossen wird, denn gerade diese Entwicklungsmöglichkeiten stehen ja in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag, Vielfalt und finanziell erschwinglichen Zugang für alle Bürger auch in der digitalen Medienwelt zu gewährleisten.

Nun, die PDS hat keinen Hehl daraus gemacht, dass die in Rede stehende Gebührenanhebung um 3,33 DM als unangemessen hoch betrachtet wird, und dies insbesondere in Anbetracht solcher kostenträchtigen Entscheidungen wie die Auseinanderschaltung des Vormittagsprogramms von ARD und ZDF, die Outsourcing-Politik der verschiedenen Sendeanstalten, die Ausdehnung von Programmen, der ZDF-Medienpark, die Honorar- und Gehaltspolitik und so weiter. Immerhin – und auch darüber habe ich bereits geredet – macht ja die Protokollerklärung zum Paragraphen 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages diesen Effizienz- und Einsparungsbedarf, den ja auch die KEF festgestellt hat und auf den Herr Prachtl eben auch noch einmal eingegangen ist, deutlich. Auch die vorhandenen Regelungen zur Kreditaufnahme unterstreichen dies.

Stets habe ich in den zurückliegenden Debatten deutlich gemacht, dass für die PDS die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein wesentliches Element des dualen Systems des Rundfunks in Deutschland ist und bleibt. Von daher hat sich die PDS-Fraktion mehrfach mit dem Problemkreis der Gebührenentwicklung und der KEF-Empfehlung befasst, zahlreiche Gespräche mit Intendanten und Vertretern der Medienpolitik geführt und um die Angemessenheit der Gebührenerhöhung und die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestritten. Und genau hier liegt das eigentliche Spannungsverhältnis und nicht, wie Herr Prachtl es eben dargestellt hat, bei den unzulässigen Spekulationen des MDR.

Nun ist uns als PDS-Fraktion die Situation um die Verfahrensfragen von Staatsverträgen natürlich bekannt und ebenso ist uns klar, dass die Fragen der Gebührenentscheidung nicht schlüssig dazu führen, dass eigentlich mit dem föderalen Rundfunkrecht zu treffende Entscheidungen über den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gelöst werden könnten. Von daher gibt es in unserer Fraktion kein einheitliches Stimmverhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 3/1486. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1556, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? –

(Siegfried Friese, SPD: Bunte Truppe. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Multikulti.)

Danke. Damit sind die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1486 mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion und mit einigen Stimmen der PDS-Fraktion bei vier Gegenstimmen und sieben Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1486 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1486 mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion und einigen Stimmen der PDS-Fraktion bei fünf Gegenstimmen und zehn Enthaltungen angenommen.

(Lorenz Caffier, CDU: Das ist die multikulturelle Truppe. – Harry Glawe, CDU: Multikulti.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Reinhard Dankert, Hinrich Kuessner, Fraktion der SPD, Dr. Arnold Schoenenburg, Andreas Bluhm, Fraktion der PDS, Rainer Prachtl, Fraktion der CDU,

Dr. Harald Ringstorff, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Wolfgang Riemann, Dieter Markhoff, Friedbert Grams, Georg Nolte, Harry Glawe, Gesine Skrzepski und Dr. Hubert Gehring, Fraktion der CDU, Dr. Henning Klostermann, Claus Gerloff und Detlef Müller, Fraktion der SPD – Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz), Drucksache 3/1388, mit dem Änderungsantrag der Abgeordneten Torsten Koplin, Gabriele Schulz, Barbara Borchardt, Birgit Schwebs, Annegrit Koburger, Dr. Gerhard Bartels, Monty Schädel, Angelika Gramkow, Heike Lorenz, Irene Müller, Johann Scheringer, Gerd Böttger, Kerstin Kassner, Peter Ritter und Götz Kreuzer, Fraktion der PDS, Drucksache 3/1429, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1591.

Gesetzentwurf der Abgeordneten Reinhard Dankert, Hinrich Kuessner, Fraktion der SPD, Dr. Arnold Schoenenburg, Andreas Bluhm, Fraktion der PDS, Rainer Prachtl, Fraktion der CDU, Dr. Harald Ringstorff, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Wolfgang Riemann, Dieter Markhoff, Friedbert Grams, Georg Nolte, Harry Glawe, Gesine Skrzepski und Dr. Hubert Gehring, Fraktion der CDU, Dr. Henning Klostermann, Claus Gerloff und Detlef Müller, Fraktion der SPD: Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 9. ÄndG AbgG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1388 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Torsten Koplin, Gabriele Schulz, Barbara Borchardt, Birgit Schwebs, Annegrit Koburger, Dr. Gerhard Bartels, Monty Schädel, Angelika Gramkow, Heike Lorenz, Irene Müller, Johann Scheringer, Gerd Böttger, Kerstin Kassner, Peter Ritter und Götz Kreuzer, Fraktion der PDS – Drucksache 3/1429 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 3/1591 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/1388.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, den Änderungsantrag auf Drucksache 3/1429 abzulehnen. Wer der Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1591 mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion bei zwei Stimmenenthaltungen, ansonsten Gegenstimmen bei der PDS-Fraktion angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf auf Drucksache 3/1388 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Es ist darum gebeten worden, über die einzelnen Ziffern des Artikels 1 gesondert abstimmen zu lassen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Ziffer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388 mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion und drei Stimmen der PDS-Fraktion bei zwei Enthaltungen der PDS-Fraktion, ansonsten Ablehnung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Ziffer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388 mit dem gleichen Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Ziffer 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388 mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion sowie Stimmen der PDS-Fraktion bei sechs Enthaltungen angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 3/1388 mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion sowie drei Zustimmungen bei der PDS-Fraktion und zwei Enthaltungen, ansonsten Gegenstimmen angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.