Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1575 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Die Stimmenthaltungen? – Gibt es offensichtlich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/1579.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 3/1579 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzunehmen. Wenn das hier auf keinen Widerspruch stößt, dann ist es so beschlossen.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bei einer Enthaltung des Abgeordneten Nitz angenommen.
Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bei einigen Enthaltungen aus der CDU- und PDS-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages – Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit dem Aktenzeichen LVerfG 1/00 – Verfassungsbeschwerde gegen Art. 3 Nr. 1 Buchstabe a) und Nr. 2 des Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 1999, Drucksache 3/1581(neu).
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Rechtsausschuss) gemäß § 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages: Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht MecklenburgVorpommern mit dem Aktenzeichen LVerfG 1/00 Verfassungsbeschwerde gegen Art. 3 Nr. 1 Buchstabe a) und Nr. 2 des Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 1999 (GVOBl. M-V S. 644) – Drucksache 3/1581(neu) –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Voten des Landtages oder Aufträge des Landtages an das Landesverfassungsgericht bedürfen immer der Beschlussfassung durch das Plenum, können also nicht von einem Ausschuss allein über den Präsidenten dorthin weitergeleitet werden. Also liegt Ihnen mit der Drucksache 3/1581(neu) die Beschlussempfehlung und der Bericht zur Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 2 des Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 1999 des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor.
Diese Verfassungsbeschwerde, die von verschiedenen Beschwerdeführern eingelegt worden ist, sieht die Schutz- und Förderpflicht aus Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz gegenüber den Trägern privater Ersatzschulen im Lande als verletzt an. In ihr wird ausgeführt, dass die sofortige Kürzung der Zuschüsse für die Ersatzschulen von 90 Prozent auf 85 Prozent des Personalkostenansatzes einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Wettbewerbsneutralität darstelle. Die Reduzierung der Personalkostenzuschüsse für einige besonders
qualifizierte Ersatzschulen verletze zudem die Kompensationspflicht des Staates. Die Aufwendungen für diese Schulen würden beschränkt, ohne dass dem eine entsprechende Einschränkung bei den öffentlichen Schulen gegenüberstehe.
Die Verfassungsbeschwerde, die noch weitere Argumente anführt, ist erstmalig vom Rechtsausschuss im September und – nachdem die Stellungnahme des Finanzausschusses und des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorlagen – abschließend am 12. Oktober dieses Jahres beraten worden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Fraktionen für eine zwar inhaltlich unterschiedliche, jedoch sachlich faire Argumentation und Auseinandersetzung zu diesem Verfassungsstreitverfahren im Ausschuss bedanken. Die Fraktionen selbst haben während der Ausschussberatungen die Gelegenheit wahrgenommen, ihre Auffassungen und Argumentationen in sehr umfassender Weise darzustellen und auszutauschen. Ich verweise hierzu insbesondere auf den mehrseitigen Antrag der CDU-Fraktion, der ja in meinem schriftlichen Bericht wiedergegeben ist und auf dessen Argumente die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung eingegangen sind.
Die Landesregierung hat während der Ausschusssitzungen im Hinblick auf höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im 90. Band ausgeführt, dass die Verfassung keine volle Übernahme der Kosten gebiete, sondern der Staat nur verpflichtet sein könne, einen Beitrag für die Kosten zu leisten. Durch das Gesetz zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen vom Jahre 1999 sei lediglich der Förderhöchstsatz, jedoch nicht das Existenzminimum der Ersatzschulen abgesenkt worden. Allgemeine Kürzungen, die beispielsweise auch im zu verzeichnenden Geburtenrückgang ihre Ursachen hätten, könnten zulässigerweise auch private Schulen betreffen.
Seitens der Koalitionsfraktionen, meine Damen und Herren, ist während der Ausschussberatungen noch einmal verdeutlicht worden, dass man sich bei den letzten Haushaltsberatungen sehr ausführlich mit der Frage der Verfassungskonformität auseinander gesetzt habe. Es wurde auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die 1999 vorgesehene ursprüngliche Kürzung durch die Koalitionsfraktionen um fünf Prozent zurückgenommen worden sei, um das Anliegen zu verdeutlichen, dass man die Ersatzschule nicht in ihrem Bestand habe gefährden wollen.
Die Koalitionsfraktionen sehen nach Austausch aller Argumente keinerlei Verfassungsbruch durch die Änderungen des Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Deshalb, meine Damen und Herren, schlägt der Rechtsausschuss mehrheitlich dem Landtag vor, dass der Präsident des Landtages beauftragt wird, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen, damit vor dem Landesverfassungsgericht eine Stellungnahme im Sinne der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung abgegeben werden kann. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Da es dazu keinen Widerspruch gibt, eröffne ich die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag wurde vom Landesverfassungsgericht um eine Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde gebeten. Die dritte Gewalt ruft die erste Gewalt, damit sie sich in einer Angelegenheit positionieren kann, die vor einem Jahr von ihr selbst so beschlossen wurde. Aus diesem Grund ist die Stellungnahme des Rechtsausschusses, die mehrheitlich gegen die Stimmen der Opposition beschlossen wurde, keine Überraschung. Denn welches Bild würden die Regierungsfraktionen abgeben, wenn sie nach einem Jahr ihre Meinung grundlegend ändern.
Also, die grundsätzliche Aussage, die Verfassungsbeschwerde als unbegründet abzulehnen, ist keine Überraschung. Die Überraschung ist vielmehr, dass sich die Regierungsfraktionen sowohl im Bildungs- als auch im Rechtsausschuss mit ihrer Stellungnahme ein Armutszeugnis ausgestellt haben, die der Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde in keiner Weise gerecht wird.
Die Stellungnahme zeigt klar, dass sich beide Fraktionen sehr oberflächlich mit dem wahren Gehalt der Verfassungsbeschwerde auseinander gesetzt haben, denn nur so ist zu erklären, dass sich die Stellungnahme in keinem Punkt mit dem Wesensgehalt der Klage befasst.
Die Verfassungsbeschwerde stellt in keinem Passus in Frage, dass Schulen in freier Trägerschaft angemessene Eigenleistungen tragen müssen – sie tragen seit Jahr und Tag das volle unternehmerische Risiko für ihre Schulen –, und die Verfassungsbeschwerde geht in ihrer Substanz nicht davon aus, dass Mecklenburg-Vorpommern seinen Aufgaben nach Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz nicht nachkommt.
Nein, es geht vielmehr darum, dass der Vollzug dieses Grundrechtes aus der aus dem Artikel 7 Grundgesetz abgeleiteten Rechtsprechung und Ausgestaltung dieses Grundrechts in Mecklenburg-Vorpommern nicht adäquat erfolgt. Mit diesem Detail haben Sie sich nachweislich nicht auseinander gesetzt, denn dann wären Sie eventuell in Ihrer Stellungnahme zu detaillierteren Schlussfolgerungen in der Lage gewesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon peinlich, wie die regierungstragenden Fraktionen auf die Klage, die sich auf die Einhaltung von Grundrechten bezieht, reagiert. Es ist peinlich, welches Verständnis gegenüber Demokratie und Gewaltenteilung SPD und PDS mit dieser Stellungnahme demonstrieren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ach, Frau Schnoor, machen Sie es nicht so fett!)
Meine Damen und Herren, nicht nur ich, sondern die Betroffenen selbst können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verfassungsbeschwerde der Regierung in ihrem selbstherrlichen Regierungsspiel lästig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion hat in ihrer Stellungnahme im Rechtsausschuss wiederholt deutlich gemacht, dass sie außerordentliche
Bedenken gegen die Beschlüsse im Rahmen des Haushaltsrechtsgesetzes hat. Es ist zum einen die Art, wie hier eine Gesetzesänderung ohne Übergangsfristen durchgepeitscht wurde, und zum anderen die Positionierung nicht weniger Abgeordneter von SPD und PDS zu den Schulen in freier Trägerschaft, die in diesen Schulen eher ein elitäres Übel als eine Bereicherung der Schullandschaft in unserem Lande sehen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Sylvia Bretschneider, SPD: Das ist eine Unter- stellung, eine bodenlose Unterstellung! – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Ich würde sagen, das ist peinlich, Frau Kollegin.)
Mit knapp zwei Prozent Schüleranteil liegen die Schulen in freier Trägerschaft weit am unteren Ende im Bundesvergleich.
Viele von Ihnen haben noch nicht begriffen, dass sich diese Schulform 1990 aus dem Nichts entwickelte, dass in Mecklenburg-Vorpommern kaum das Kapital vorhanden ist, um eine Anfangsfinanzierung durchzustehen, geschweige denn die Investitionskosten zu tragen. Sie haben kaum zur Kenntnis genommen, dass immer mehr engagierte Eltern die Flucht aus den staatlichen Schulen antreten, weil dort gerade die SPD in den vergangenen sechs Jahren dafür Sorge getragen hat, dass diesen Schulen mittlerweile nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer abhanden kommen.
Sie wollen nicht einsehen, dass die Schulen in freier Trägerschaft aufgrund besserer Rahmenbedingungen pädagogische Innovationen besser aufgreifen und ausprobieren können und damit auch eine Bereicherung für die Schullandschaft sind.
Das Einzige, was Sie im vergangenen Jahr gesehen haben, war die Tatsache, dass die freien Schulen zu einer Gefahr für die staatlichen Schulen werden. Das war der Leitgedanke Ihrer Gesetzesnovelle. Und der Bildungsminister hat nicht nur einmal von einem unkontrollierten Aufwuchs freier Schulen gesprochen.
Freie Schulen, meine Damen und Herren, sind attraktiver im Bildungsangebot. Und Eltern aller sozialen Schichten – denn auch das ist eine Verpflichtung der freien Schulen, die sich aus dem Grundgesetz ableitet – bekunden ihr Interesse an diesen Schulen und bringen die finanziellen Mittel beziehungsweise Eigenleistungen auf, damit ihr Kind ein Optimum an Bildung gewährleistet bekommt. Der Unterrichtsausfall ist an diesen Schulen geringer, die Lehrer über die Unterrichtszeit hinaus engagiert, auch wenn sie weitaus weniger Geld verdienen als die Lehrer an den staatlichen Schulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie müssen sich zudem einmal entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Nach wie vor sind Sie stolz darauf, dass im Haushalt des Bildungsministers nicht gekürzt wird. Dann sagen Sie wieder, es wird gekürzt, denn der Stellenabbau im Rahmen des Lehrerpersonalkonzepts ist eine Kürzung.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das ist doch nur zur Verwirrung von Frau Schnoor gedacht. – Sylvia Bretschneider, SPD: Sie hätten lieber gekündigt, Frau Schnoor.)
Sie ist aber wiederum keine Kürzung, da das Lehrerpersonalkonzept eine Solidargemeinschaft der Lehrer darstellt, die verhindert, dass aufgrund der demographischen Entwicklung betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Wie Sie es brauchen, drehen Sie sich Ihre Argumentation so hin,