Götz Kreuzer
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meiner nunmehr letzten Rede vor diesem Parlament freue ich mich sehr, über eine wirkliche Erfolgsgeschichte der dritten Wahlperiode sprechen zu können, nämlich der Zusammenarbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern.
Erneut legt der Rechtsausschuss zu diesem Thema eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vor und erfüllt damit den Auftrag, der ihm vom Landtag in dessen 76. Sitzung am 31. Januar dieses Jahres gegeben worden ist, nämlich einen Bericht über die Ergebnisse der durchgeführten Beratungen sämtlicher Landtagsausschüsse mit deren korrespondierenden Sejmikausschüssen zu geben.
Dieser Bericht steht am gegenwärtigen Ende einer Entwicklung, die eigentlich im Jahre 1996 mit der Resolution von Krugsdorf begonnen hat, aber ihre Fortführung gefunden hat durch
die in dieser Legislaturperiode gestellten Anträge
der Fraktion der CDU zur Förderung der EU-Grenzregion,
der Fraktionen von SPD und PDS zur Osterweiterung der Europäischen Union,
die zahlreichen Begegnungen des Landtagspräsidenten und des Ältestenrates mit den Stettiner Partnern,
die Ausschussreise des Rechtsausschusses nach Polen im Sommer des Jahres 2000,
die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung mit dem Sejmik im September 2001
sowie die bislang drei gemeinsamen Foren.
Durch diese Beschlussempfehlung wird nun deutlich, dass dem Landtag ein Quantensprung gelungen ist. Von einer auf dem Papier stehenden Erklärung ist es zwischenzeitlich zu einer unmittelbaren Zusammenarbeit von fast allen Landtagsausschüssen mit ihren Stettiner Parallelausschüssen gekommen. Dabei arbeiten die einen von uns schon sehr eng miteinander und tagen häufig gemeinsam und die anderen finden sich noch, aber immerhin gibt es schon die ersten konkreten Ergebnisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Mit dieser Beschlussempfehlung vollzieht sich etwas, was weiland noch als unvorstellbar erschien, nämlich dass Deutsche und Polen je wieder als gute Nachbarn zusammenkommen können, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir uns niemals wieder und von niemand wieder kaputtmachen lassen!
Heute tragen wir, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, ein gutes Stück dazu bei, in der südlichen Region des Ostseeraumes das deutsch-polnische Verhältnis auf eine neue Grundlage zu stellen. Und wir sind ja sozusagen in guter Gesellschaft, beispielsweise indem wir mit Polen und Schweden in der Euroregion Pomerania verbunden sind.
Vor diesem Hintergrund ist auch die vor Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegende Beschlussempfehlung zu verstehen, da von ihr all die vorgenannten Bereiche angesprochen werden.
Aus dem Bericht geht hervor, dass alle Ausschüsse ebenso unterschiedlich wie angemessen die Zusammenarbeit mit dem Sejmik begonnen und gepflegt haben, aber darüber hinaus auch jetzt schon konkrete Probleme und konkreten Handlungsbedarf für die weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit benennen. So hat der Finanzausschuss es als notwendig angesehen, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen dringend einzufordern ist. Damit soll gesichert werden, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum nur einmal besteuert werden darf, unabhängig davon, wo produziert, verkauft und gekauft wird.
Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit dem korrespondierenden Ausschuss für Transport, technische Infrastruktur und maritime Wirtschaft in Stettin mit den Themen maritime Wirtschaft, Hafen und Hafenamt sowie dem dringenden Problem der Passagierschifffahrt zwischen den Häfen der Woiwodschaft Westpommern und den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern auseinander gesetzt. Ferner sind Fragen von Transportverbindungen, Straßen- und Bahnverbindungen, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Entwicklung im südlichen Ostseebogen thematisiert worden. Eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an den 4. Landtag musste allerdings dahin gehend veredelt werden, dass der jetzige Landtag dem Landtag der 4. Wahlperiode empfiehlt, die gemeinsamen Beratungen in dem Bereich Wirtschaftsund Verkehrspolitik durch die jeweils zuständigen Fachausschüsse des Landtages und des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern fortzusetzen.
Zu benennen sind gleichermaßen die konkreten Vorschläge aus den Geschäftsbereichen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur und auch des Tourismusausschusses. Als bemerkenswertes Ergebnis sehe ich dabei die Bemühungen zum Erlernen der polnischen Sprache an, wenn in den Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern inklusive der Hansestadt Stralsund Landesversuche an Grundschulen durchgeführt werden sollen, bei denen das Erlernen der polnischen Sprache als Begegnungssprache angeboten wird. Hervorzuheben ist auch, dass die Zusammenarbeit der beiden großen Bibliotheken unterstützt werden soll, was sich insbesondere auch auf die 100-Jahr-Feier der Pommerschen Bibliothek im Jahre 2005 erstreckt.
Es ist ferner sehr erfreulich, dass es den Mitgliedern der beiden Sozialausschüsse – ich verwende jetzt diesen Sammelbegriff – gelungen ist, einen Vorschlag zu einem Prüfauftrag an die Landesregierung zu entwickeln, inwieweit das Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherung auch in Bezug auf das Rettungswesen erweitert werden kann, wobei auch geprüft werden soll, welche Erleichterungen beim Krankenrücktransport mittels Hubschrauber durchgesetzt werden können. Auch die angesprochene Konferenz im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Krankenhäuser, die mit Vertretern von Krankenhäusern, Gewerkschaften, Krankenhausgesellschaft, Vertretern aus der Politik sowie weiteren Institutionen durchgeführt werden soll, ist ein konkretes Arbeitsergebnis, was sich aus den Beratungen der beiden Ausschüsse ergeben hat.
Und, meine Damen und Herren, selbstverständlich ist auch der für die heutige Berichterstattung federführende Rechtsausschuss – sowohl als Ganzes als auch in Zusammenarbeit mit dem Innenausschuss, als auch durch den Unterausschuss – aktiv gewesen. Ganz besonders bezieht sich das auf die Problematik der Grenzübergänge, denn noch immer gibt es bei uns im Norden zu wenig Möglichkeiten, die deutsch-polnische Grenze passieren zu können. Nur zwei Grenzübergänge, in Bismark/ Linken und Pomellen, lassen beispielsweise den PkwVerkehr zu. Aufgrund der geographischen Situation, dass das Oderhaff umgangen werden muss, sind aber zwei Grenzübergänge am festen Land viel zu wenig, wenn man nicht mehr von einer trennenden Grenze, sondern, wie es letzte Woche Marschall Falinski getan hat, von der Schaffung von Verkehrsverbindungen zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern spricht.
In einer gemeinsamen Exkursion Ende April und einer Konferenz des Rechtsausschusses und des korrespondierenden Sejmikausschusses am letzten Freitag ist dieses Problem wiederholt aufgegriffen worden. Obwohl in einem Abkommen zwischen den Regierungen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Grenzübergänge und Arten des grenzüberschreitenden Verkehrs, das seit 1992 besteht, die Einrichtung der Grenzübergänge Hintersee/Dobieszczyn und Garz/S´ w i n o u js´ c i e angesprochen wird, konnten und mussten wir uns auf Ausschussebene davon überzeugen, dass in den letzten zurückliegenden zehn Jahren sich an der Ausgangssituation von 1992 praktisch nichts geändert hat. Da jedoch in der Zwischenzeit die Forderungen beiderseits der Grenze immer lauter werden, Bürger, Industrie, Handeltreibende, Touristen, Schüler und deren Eltern, Gesellschaften und Vereine, aber auch Medienvertreter sich beklagen, dass das Erreichen der jeweils anderen Seite nördlich von Bismark/ Linken so gut wie unmöglich ist, hat die gemeinsame Konferenz einstimmig die Forderung erhoben, dass die zuständigen Regierungsstellen alles daransetzen mögen, die Einhaltung der nunmehr für das Jahr 2003 beschlossenen Termine hinsichtlich der Grenzübergänge Garz/S´ w i n o u js´ c i e sowie Hintersee/Dobieszczyn zu beachten.
Pkw-Verkehr sollte spätestens ab dem 31. August 2002 am Grenzübergang Ahlbeck/S´ w i n o u js´ cie und so lange zugelassen werden, bis der hierfür eigentlich bestimmte Grenzübergang Garz/S´ w i n o u js´ cie fertig gestellt ist. Und auch sollen die Maßnahmen zum Ausbau und zur baldigen Fertigstellung der Usedomer Bäderbahn bis nach S´ winoujs´ cie vorangetrieben werden.
Dieses angestaute Problem der gemeinsamen Grenzübergänge, das uns in der Vergangenheit schon so sehr beschäftigt hat, war und ist für die Teilnehmer der Konferenz so enttäuschend gewesen, dass sie in ihrer schriftlichen Erklärung vom vergangenen Freitag auch ihr Unverständnis zum Ausdruck gebracht haben, dass die Regierungen beider Länder im Laufe der vergangenen zehn Jahre nicht in der Lage gewesen sind, die 1992 beschlossenen Maßnahmen zur Öffnung der Grenzübergänge durchzusetzen.
Fraktionsübergreifend sollte sich daher der Landtag die in der Erklärung enthaltenen Feststellungen zu eigen machen und die Landesregierung auffordern, einen gleichen Standpunkt zu finden und umzusetzen.
Im Übrigen ist die Tatsache, dass die genannte Veranstaltung in Swinemünde am letzten Freitag stattfand, als die Drucksache 3/3007 schon verteilt war, Ursache dafür, dass Sie, meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss heute Morgen mit einer aktuellen, das heißt neuen Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/3020 versorgen musste. Auf diese Weise haben wir jetzt einen Beschluss mit einer Beschlussempfehlung, die die Ereignisse der Konferenz vom 21. Juni 2002 in einem vollständigen Dokument berücksichtigen, also Tagfertigkeit.
Abschließend bedanke ich mich bei all denen, die sich in ihrer Ausschussarbeit unserer deutsch-polnischen Zusammenarbeit verschrieben haben und die sich dafür einsetzen, dass in der Republik Polen kein Zweifel daran besteht, sich auf ihre deutschen Nachbarn verlassen zu können.
Der Landtag hat in seiner dritten Legislaturperiode unter Federführung des Rechtsausschusses das Feld der deutsch-polnischen Zusammenarbeit beackert und bestellt, und ich bin sicher, dass die Früchte und der Ertrag dieser Arbeit in den kommenden Legislaturperioden wachsen und gedeihen werden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu Beschlussempfehlung und Bericht.
Sozusagen als Epilog darf ich Ihre Aufmerksamkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Tatsache lenken, dass auch diese letzte Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses wieder einstimmig gefasst wurde.
Überhaupt waren einstimmige Vota des Rechtsausschusses die Regel und nicht die Ausnahme. Beispielsweise haben den Rechtsausschuss in den Fällen unserer Federführung neun von zwölf Gesetzentwürfen mit einstimmigem Votum beziehungsweise ohne Gegenstimme in Richtung Plenum verlassen.
Das war durchaus nicht irgendeiner überzogenen Harmoniesucht der Ausschussmitglieder zuzuschreiben, nein, der Ausschuss war schon frühzeitig und ohne irgendwelche Absprachen an Lösungen in der Sache interessiert. Und wenn dann in der Sache wir alle einig waren, konnten wir getrost auf weitere Abgrenzungen wegen unterschiedlicher politischer Herkunft oder unterschiedlicher politischer Lage verzichten. Ich denke, wir waren gut beraten, uns bei den anstehenden Entscheidungen beziehungsweise den abverlangten Entscheidungsvorschlägen nicht zuerst an der Zugehörigkeit zu Koalition oder Opposition, sondern an Res publica, an der Sache der Leute zu orientieren. Einen Konsens zu finden ist ja nicht immer sehr produktiv, weil zunehmend zeitraubend, aber sehr nützlich im Sinne von Anwendernutzen.
Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mich heute und abschließend bei allen Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss, obwohl wir das unter uns schon gemacht haben,
seinen wissenschaftlichen Referenten und dem Sekretariat für die konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit zu bedanken, die für mich wertvoll waren und bleiben werden.
Ich möchte auch Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, alles Gute für Ihre weitere Zukunft wünschen. Dem neuen Landtag wünsche ich Weisheit, Kraft und Güte, die für das Land Mecklenburg-Vorpommern notwendigen und förderlichen Maßnahmen zu beschließen, und auch, dass eine Atmosphäre der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und des Respekts, der Solidarität, der progressiven Streitkultur ausgeht, worum uns meinetwegen alle anderen beneiden mögen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die jetzige Aussprache ist ja eigentlich nur einer der möglichen Endpunkte einer bisher auch schon in der Öffentlichkeit vollzogenen Auseinandersetzung. Es sind uns, den Mitgliedern des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, auch öffentliche Hinweise, auch öffentliche Vorhaltungen, auch Befremdlichkeiten mit auf den Weg gegeben worden, die sich vielleicht kleiden lassen in die Problemlage: Warum igelt ihr euch mit den Beschlüssen, die wir im vergangenen Tagesordnungspunkt gefasst haben, sozusagen ein? Habt ihr eine Furcht vor Strafverfolgung? Ein reines Gewissen kann
doch vor Gericht bestehen. Warum lasst ihr euch nicht gerichtlich überprüfen?
Darauf ist Folgendes zu sagen: Der Herr Justizminister hatte ziemlich am Anfang, als diese Auseinandersetzung öffentlich geführt wurde, eine Pressemitteilung herausgegeben, die – ich zitiere das jetzt nicht, sondern sage das so, wie ich das aufgefasst habe – Folgendes besagt: Das Parlament hat in den Gerichten nichts zu suchen. Das gilt aber nur in ihrer doppelten Funktion und Aussage, nämlich dass die Parlamentarier und das Parlament als Ganzes in die Gerichte nicht hineinzureden haben. Andererseits kann das Parlament als Ganzes in der Regel und vernünftigerweise auch nicht Gegenstand einer gerichtlichen Strafverfolgung sein. Ich möchte das ausdrücklich festgestellt wissen.
Ich möchte als Zweites auf das Problem der so genannten Grauzone, so, wie ich das mal genannt habe, zurückkommen, vielleicht sollte man es sachlicher darstellen als Ermessensspielräume. Überall, in allen Gesetzen – beim Grundgesetz beginnend bis hin zu diversen Rechtsordnungen – gibt es diese gewollten, manchmal auch ungewollten Ermessensspielräume beziehungsweise auch nicht endgültig Ausdefiniertes. Um aber zu einer Strafverfolgung praktisch einer gesamten Fraktion zu kommen, bedurfte es schon einer ganz für sich persönlich restriktiven Auslegung dieser Ermessensspielräume, erstens des Ermessensspielraumes: Was ist Öffentlichkeitsarbeit? Darf sie nach außen in die Öffentlichkeit gehen oder darf die Öffentlichkeit nur nach innen getan werden? Herr Dr. Schoenenburg hatte das bereits gesagt. Eine restriktive Definition dazu: Wann stellt sich eine Fraktion im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit dar? Wann wird damit eine unzulässige Darstellung der Partei als Ganzes vorgenommen? Und drittens eine ganz restriktive Festlegung des – nun sage ich – heiligen Prinzips der Indemnität. Ich weiß, dass es darüber Diskussionen gibt, wie weit Indemnität überhaupt gehen soll.
Aber indem man sagt, für diesen Fall gilt sie eben nicht, war erst die Voraussetzung geschaffen, dass man überhaupt eine Fraktion, möglicherweise den Landtag als Ganzes strafverfolgungsfähig hinbekommt. Und da sage ich, der Zweck heiligt die Mittel. Und auch, man merkt die Absicht und ist verstimmt, weil über diese Art und Weise der restriktiven Definitionen Gesetzesverstöße letztlich nicht mehr festgestellt, sondern per Definition festgelegt werden. Das ist höchst gefährlich und geht weit, weit – und ist auch etwas ganz anderes – über das im bürgerlichen Justizwesen anerkannte Prinzip des Richterrechtes hinaus. Und ich sage hier auch ausdrücklich, es kann nicht sein und es darf nicht sein, dass eine solche bewusste und gewollte Einengung gewollter Ermessensspielräume über Strafverfolgung stattfinden soll.
Konnte man am Anfang dieses Verfahrens, als sich der Vorwurf zunächst mal nur gegen zwei leitende Mitglieder der SPD-Fraktion richtete, davon ausgehen, dass hier geprüft wird eine mögliche Fehlhandlung oder ein Fehlverhalten im parlamentarischen Amt, und das würde sich dann schon klären lassen, das heißt mit einer Einstellung enden, war es ja im ersten Quartal dieses Jahres dann doch so, dass sich diese Hoffnung nicht nur nicht erfüllt hatte, sondern dass dann die Entscheidung erging, aus dieser möglichen Einzelprüfung eine kollektive Prüfung kollektiven Vorgehens einer Fraktion durchzuführen. Und da sage ich, hier waren die Kriterien, die an die Schuldfähigkeit Einzelner anzulegen sind, nicht mehr voll gültig,
sondern hier war als Kriterium dann anzusetzen: Ist der Beschuldigte die Fraktion? Ist der Beschuldigte das Parlament als Ganzes? Ist der Beschuldigte – sagen wir mal ganz weit gefasst – der Parlamentarismus?
Demzufolge gelten eben nach meiner Auffassung alle diese Argumente, das könnt ihr doch überprüfen lassen, in dem Sinne nicht mehr, sondern hier sind ganz andere Zulassungskriterien für die Strafverfolgung, nämlich die Lauterkeit und die Grundgesetzlichkeit der Arbeit der Parlamente, anzusetzen. Und spätestens an dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte tatsächlich das Stopp kommen müssen dieses Verfahrens, wo es um die Fehlhandlung Einzelner geht.
Insofern wäre es, meine sehr verehrten Damen und Herren, mir auch lieber gewesen, bis heute ein Signal zu erhalten, dass dann von den handelnden Personen gesagt wird, da haben wir uns vertan, das Ding ist zu groß geworden, jetzt sind wir auf dem falschen Spielfeld, wir ziehen uns wieder zurück, so dass wir diese nützliche Debatte sicherlich führen müssen, aber nicht aus diesem unsäglichen Anlass heraus.
Das wäre mir viel lieber gewesen. Das war meine Erwartung. Die habe ich auch öffentlich geäußert. Dieser Erwartung ist leider nicht entsprochen worden. Ganz im Gegenteil, ich denke sogar, die handelnden Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte sind durch das ständige Signal der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums „Weitermachen!“ erst gestärkt worden eigentlich in dem Tun, das uns bis hierher geführt hat. Ich halte das nicht für gut.
Und dann will ich noch etwas sagen: Der Schutz des Parlamentes als Ganzes ist keine Bunker- oder Festungsmentalität, ist kein Verhalten, dass wir nicht eine Strafverfolgung wollen, dass wir uns dieser nicht stellen wollen. Wir wissen selbstverständlich, dass ein Parlament nicht oberhalb von Recht und Gesetz sowie Moral und Kritik stehen kann, es ist aber auch kein Objekt oder Subjekt diverser Begehrlichkeiten und Beliebigkeiten, sondern wir sind hier das oberste demokratisch gewählte Organ im Lande Mecklenburg-Vorpommern. Sinngemäß gilt das selbstverständlich für den Bundestag auch. Diese repräsentative Demokratie der Bundesrepublik Deutschland kennt nichts Ähnliches und demzufolge haben wir auch den Selbstschutz des Parlamentes als gesellschaftlichen Schutz dieser Demokratie zu wahren. Und es ist demzufolge keine persönliche Entscheidung mehr, ob wir eine Strafverfolgung gegen eine ganze Fraktion, möglicherweise zwei Fraktionen vielleicht nach dem Prinzip „So funktioniert es gegen den gesamten Landtag und darüber hinaus“ zulassen, sondern es ist tatsächlich auch ein Schutz dieser Art bürgerlicher Demokratie. Das möchte ich hier ganz unumwunden sagen.
Und daraus ergibt sich dann auch wieder, ich wäre dagegen, wenn es Beanstandungen, vielleicht grundsätzliche Beanstandungen an dieser Art Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland gibt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auf diese Art und Weise möglicherweise das Pilotprojekt wird.
Und da sage ich ganz, ganz bescheiden: Wir sind vor zwölf Jahren in die Bundesrepublik eingetreten – ich lasse jetzt mal vor, mit welcher Begeisterung
oder mit welcher kritischen Erwartung – und damit sind wir auch in diesen bürgerlichen und bundesrepublikanischen Parlamentarismus eingetreten. Was wir uns hier angeeignet haben, haben wir im Wesentlichen übernommen, ein paar persönliche oder ein paar regionale Elemente mit eingebaut, aber ansonsten sind wir nur eine ganz regionalarteigene Stelle des bürgerlichen Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn man schon eine strafrechtliche Kritik oder strafrechtliche Verfolgung dieses bürgerlichen Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland vornimmt, dann bitte nicht beim Kleinsten, beim Neuesten, beim Unbedarftesten, der mehr oder weniger offen in diese Art und Weise des Parlamentarismus auch eingetreten ist, dann bitte, und zwar in einer ernsthaften Auseinandersetzung, in einer ernsthaften Diskussion, in einer parlamentarischen, meinetwegen auch verfassungsgerichtlichen Diskussion, an den Stellen, an denen sich dieser Parlamentarismus in der Art und Weise, wie wir ihn hier auch übernommen haben und praktizieren, herausgebildet hat. Das möchte ich doch auch festgestellt wissen.
Zum Schluss kann ich mir natürlich folgende Bemerkung auch nicht verkneifen: Wir stellen fest, nach allem, was Recht und Gesetz ist, es gibt keine Opfer, es gibt keine Geschädigten, es gibt kein Tatmotiv. Es gibt nur eine ganze Menge von Beschuldigten. Das ist der Stoff, aus dem die unglücklichsten Krimis gemacht werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussfassung des Rechtsausschusses zum Untersuchungsausschussund Enquete-Kommissions-Gesetz vor – und dies möchte ich betonen und herausstellen –, die vom Rechtsausschuss einstimmig beschlossen worden ist. Es freut mich, Ihnen, meine Damen und Herren, heute dieses Ergebnis vorlegen zu können, da es lange Zeit überhaupt nicht so ausgesehen hat, dass alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zumindest im Ausschuss zustimmen werden.
Wir erinnern uns: Ausgangspunkt und eines der Motive für die Einbringung des Gesetzentwurfes, zumindest was die Enquete-Kommissions-Gesetzlichkeit anbelangt, war ja unter anderem das Organstreitverfahren wegen Verletzung von verfassungsrechtlich-geschäftsordnungsmäßigen Rechten einer Minderheit im Landtag, das sich entzündet hatte anlässlich der Wahl des Vorsitzenden der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“. In den Leitsätzen des Urteils des Landesverfassungsgerichtes war unter anderem aufgeführt, ich verkürze das ein wenig, dass der Landtag das einzuhaltende Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters klar und eindeutig regeln muss. Und tatsächlich war bislang ja einiges auf diesem Feld im Belieben, wenn wir nur an die Besetzung der Vorsitzendenfunktionen in der ersten Enquetekommission „Aufarbeitung und Versöhnung“ denken. Aber auch in Bezug auf das Untersuchungsausschuss-Gesetz stand Modernisierungsbedarf aus, denn vor In-Kraft-Treten der Verfassung hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahre 1991 ein „Vorläufiges Untersuchungsausschußgesetz“ beschlossen, das erst später durch Artikel 34 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern eine wesentliche Ergänzung und andere Ausgestaltung fand.
Dies war, wie gesagt, die Ausgangslage, als vor mehr als einem Jahr die Koalitionsfraktionen diesen beide Materien umfassenden Gesetzentwurf einbrachten und wir ihn dem Rechtsausschuss federführend überwiesen. Der Rechtsausschuss entschloss sich schon bald, hierzu ein öffentliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Der wesentliche Inhalt der Stellungnahmen der Sachverständigen findet sich in der Drucksache wieder. Doch brauchte es noch fast ein Jahr, bis nach vielfachen Beratungen im Ausschuss, nach einer Fülle von schriftlichen Stellungnahmen aus Ministerien und Verwaltungen der Meinungsstand in den Fraktionen so gediehen war, dass wir – na j a , ich sag jetzt mal, nach einer Mammutsitzung im Ausschuss, die mich sehr an die erste Wahlperiode erinnerte, wo wir ja oftmals bis Mitternacht gesessen und gestritten hatten – Ihnen nunmehr heute dieses Ergebnis präsentieren können, auf das wir, so denke ich jedenfalls, mit Fug und Recht stolz sein können. Denn wer hätte gedacht, dass wir noch zu einem Konsens finden würden,
als noch beispielsweise auf einer Seite die Auffassung vorherrschte, dass die im Artikel 2 enthaltene Regelung, also das Enquete-Kommissions-Gesetz, völlig unzweckmäßig sei.
Die Fraktionen sind aber im Ausschuss aufeinander zugegangen, haben eine Fülle von Fragen an die Regierung gestellt, haben Gutachten von der Verwaltung eingeholt und Anregungen aufgenommen unter anderem von Obleuten des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Dieser Sachverstand ist von allen Fraktionen aufgegriffen worden und somit in die Beratungen eingeflossen. An einer Stelle waren wir den Vorschlägen der genannten Obleute des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht gefolgt. Nach weiterem Nachdenken zeigt sich aber, wir hätten das tun sollen. Insofern wird heute noch ein Änderungsantrag, der schon genannt worden ist, zum Artikel 1 Paragraph 9 kommen, dem wir, meine Damen und Herren, dann auch zustimmen sollten.
Ich möchte mich daher bei all denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Referenten bedanken, die es so lange mit uns ausgehalten haben. Besonders bedanken möchte ich mich aber auch bei dem Sekretariat des Rechtsausschusses, insbesondere bei Herrn Hilgemann, der in einem Berg von Arbeit den Überblick behalten und alles sauber umgesetzt hat.
Ich will mich …
Danke.
Ich will mich, meine Damen und Herren, an dieser Stelle auch äußern über Auseinandersetzungen, aber auch Zusammenwirken von Koalitions- und Oppositionsvertretern im Rechtsausschuss, denn es wurde uns ja nicht gerade leicht gemacht. Noch vor anderthalb Jahren lagen wir sozusagen über den Fuß gespannt vor dem Landesverfassungsgericht, Opposition gegen Koalition. Die Gräben schienen tief und nicht zu ebnen. Selbstverständlich hätte auch die Opposition, also die CDU-Fraktion, sich einigeln können und postulieren, der Gesetzentwurf der Koalition taugt ja sowieso nichts; er darf nichts taugen, entsprechend dem üblichen parlamentarischen Ritual und Reglement. Hat sie aber nicht getan, sondern immer wieder neue Vorschläge angeboten. Ich muss Ihnen sagen, ich hatte schon den Verdacht, hier fände ein Zeitspiel statt, und ich habe das auch den Kollegen der CDU-Fraktion gelegentlich vorgehalten.
Ich bleibe trotzdem bei der Zeit. Sie können siegen, wo Sie wollen, nicht zu unseren Lasten, sage ich.
Es wurde aber dann auch Zeit, dass wir fertig wurden. Auch die Koalitionsfraktionen SPD und PDS hätten nach der Mathematik der Mehrheiten alles durchstanzen und die Opposition mit ihren Vorschlägen ins Leere laufen lassen können, nach dem Prinzip „Von der Opposition kommt ja eh nur Gequengel.“ Ist auch nicht erfolgt. Von beiden Seiten nicht. Ich will hier besonders nennen die Herren Kollegen Dr. Schoenenburg und Helmrich. Auf der einen und auf der anderen Seite war der Wille da zum Ergebnis in der Sache und nicht der Wille zum Ergebnis in eigener Angelegenheit. Ich denke, das war sehr wohltu
end im Rechtsausschuss, wenn es manchmal auch ein bisschen lange gedauert hat, bis sich dieser Wille so erkennbar gemacht und dann auch vollzogen hat.
Möglicherweise hat gerade in diesem Zusammenhang die Erkenntnis eine Rolle gespielt, dass sich die parlamentarische Position ja sozusagen wie in einer Achterbahn vollziehen kann, mal oben und mal unten. Also jeder von uns – ich spreche hier von den Fraktionen – hat schon den Genuss gehabt, in der Opposition und den Genuss in einer Regierungskoalition Verantwortung getragen zu haben, und demzufolge in der Lage zu sein, eine solche, das Parlament sehr stark beschäftigende Materie aus beiderlei Blickwinkeln und möglicherweise in Erwartung, dass man in dieser unterschiedlichen Position damit auch einmal befasst sein könnte, zu werten.
Ich möchte deswegen hervorheben, dass hier wie auch an anderer Stelle – und ich werde das heute sicherlich nochmals betonen können – Koalition und Opposition im Ausschuss konstruktiv, das heißt sachbezogen und fair, gestritten und zusammengearbeitet haben, was man unschwer an dem vorliegenden Ergebnis nachverfolgen kann.
Jetzt noch eine persönliche Bemerkung: Als ausscheidender Abgeordneter und Ausschussvorsitzender will ich dazu noch einen Satz sagen, nämlich: Ich halte es für wünschenswert, für erstrebenswert, dass das, was bei diesem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss gelungen ist, auch über parteipolitische Grenzen hinweg in anderen Arbeitsbereichen nicht die Ausnahme bleibt, sondern sich als eine vernünftige Alternative unserer sozusagen abgegrenzten positionellen Arbeitsweise durchsetzen kann, dass nämlich regierungsstützende Fraktionen und die parlamentarische Opposition sachbezogen und fair ringen der Sache wegen und nicht des Standortes wegen, damit die bestmöglichen Regelungen für das Land beschlossen werden können. Dass so etwas nicht üblich ist, hat vielleicht auch etwas mit dem System der parlamentarischen Demokratie zu tun, der repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Möglicherweise waren wir schon mal weiter, wenn ich an die Einrichtung der runden Tische denke.
Heute haben Sie, meine Damen und Herren, nunmehr die Möglichkeit, über, so denke ich, eines der modernsten Gesetze, was die parlamentarischen Abläufe anbelangt, zu beschließen. Das Untersuchungsausschussgesetz regelt die Aufgabe und Einsetzung, das Verfahren sowie die Beendigung des Untersuchungsausschussverfahrens. Es berücksichtigt aktuellste höchstrichterliche Rechtsprechung. Das Enquete-Kommissions-Gesetz regelt im Wesentlichen die Aufgabe und Einsetzung einer Enquetekommission, deren Zusammensetzung, die Frage des Vorsitzes und der Arbeitsweise sowie die Beendigung dieses parlamentarischen Gremiums. Ich möchte daher nicht alle Änderungen beschreiben, die der Gesetzentwurf durch die Beschlüsse des Rechtsausschusses erfahren hat, da diese leicht unter der Rubrik „Lösung“ auf Seite 2 folgende in der Beschlussempfehlung nachgelesen werden können.
Fast zum Ende der Legislaturperiode legt der Rechtsausschuss mit seiner Beschlussempfehlung dem Landtag ausgewogene Regelungen in Bezug auf diese beiden besonderen parlamentarischen Gremien vor, damit die vorgenannten Verfahrensschritte Streit zwischen den Fraktionen verhindern und alle Aufmerksamkeit dem inhaltlichen Thema gewidmet werden kann. Ich hoffe,
dass dieser Gesetzentwurf dann auch dazu beitragen wird, die Stellung dieser Gremien und damit auch das Ansehen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zu stärken. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussfassung einschließlich des nachfolgenden Änderungsantrages und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf der Drucksache 3/2930 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zum Ersten Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vor, auf das ich von dieser Stelle hinweisen möchte. Der Rechtsausschuss ist inhaltlich bei seinen Beratungen nicht vom Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS abgewichen, da zwischen den Fraktionen vereinbart gewesen war, dass in der verbleibenden Restzeit der Wahlperiode der Gesetzentwurf ja noch in Kraft treten soll, um verfahrensbeschleunigende und verfahrensvereinfachende Änderungen dem Landesverfassungsgericht noch zuteil werden zu lassen.
Die Fraktionen haben im Rechtsausschuss daher insoweit Konsens signalisiert, wenn sich die Beschlüsse des Rechtsausschusses auf einen Gesetzentwurf beziehen, der inhaltlich vorsieht, dass erstens nunmehr auch ein stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes für den Rest seiner Amtszeit zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt werden kann.
Ferner sieht der Gesetzentwurf zweitens vor, dass im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes zu den Bedingungen, unter denen Ausscheidungsgründe vorliegen, eine qualifizierte Beschlussmehrheit gegeben sein muss, damit das Ausscheiden festgestellt werden kann.
Als dritte Änderung sieht der Gesetzentwurf vor, dass in Bezug auf die Verwerfung von Anträgen, die unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, nunmehr auch ein schriftlicher Beschluss ergehen kann, der im Wege des Umlaufs abgestimmt wird.
Und schließlich ist viertens noch der wichtige Änderungspunkt bezüglich einstweiliger Anordnungen zu nennen, bei denen nunmehr mindestens drei Richter anwesend sein müssen, wenn über diesen Antrag entschieden werden muss. Zu solchen Eilfällen brauchen also nicht mehr alle Richter von überall her in Mecklenburg-Vorpommern nach Greifswald anzureisen – dem Sitz des Landesverfassungsgerichtes –, was sicherlich in diesen Fällen eine wesentliche Verfahrensvereinfachung bedeutet, ohne an der entsprechenden Rechtssicherheit des Spruches Abstriche hinnehmen zu müssen.
Bleibt mir zum Abschluss noch festzustellen und zu sagen, dass die von der SPD-Fraktion eingebrachten Änderungsanträge sich auf die Rechtsförmlichkeit beziehen und den Gesetzentwurf nicht inhaltlich berühren, so dass ich von meiner Eingangsbemerkung nichts zurücknehmen muss.
Der Ihnen, meine Damen und Herren, nunmehr zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf entspricht damit allen wesentlichen – wenngleich summarisch nicht allen – Veränderungsforderungen des Landesverfassungsgerichtes und der Fraktionen dieses Hauses, die streitfrei und auf die Schnelle erledigt werden konnten. Der Gesetzentwurf hat ja das Ziel, aus den vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnissen die gewiss nicht einfache Arbeit des Landesverfassungsgerichtes unmittelbarer zu ermöglichen, vor allem hinsichtlich des zu von mir viertens Gesagten. Denken wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, daran, dass die Damen und Herren Landesverfas
sungsrichter alle Aufgaben ehrenamtlich und zusätzlich zu ihren hauptamtlichen Tätigkeiten erledigen. Daher will ich die Gelegenheit auch nutzen, allen Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Hansestadt Greifswald meine Achtung und meine Anerkennung für die geleistete und wertvolle Arbeit auszusprechen.
Und da wir gerade beim Danke-schön-Sagen sind, ich will mich auch nochmals bei allen Beteiligten, bei den Abgeordneten, den Referenten sowie den Mitarbeitern beim Landesverfassungsgericht wie auch in den mitbefassten Ministerien bedanken, die geholfen haben, dass diese Novellierung so schnell umgesetzt werden konnte.
Auch wenn das Landesverfassungsgerichtsgesetz noch in weiteren Teilen novelliert werden könnte, so zeigt doch diese Novellierung, die innerhalb von nur drei Monaten umgesetzt wurde – eine wirklich sehr kurze Zeitspanne für Gesetzesberatungen aus einer gewissen Aktualität heraus –, dass im Rechtsausschuss in diesem Falle wie auch zunehmend eine ergebnisorientierte Detailarbeit geleistet wurde und geleistet wird.
Da bis jetzt keine Signale vorliegen, dass auch eine Aussprache dazu stattfinden soll, gehe ich davon aus, dass unsere Einschätzung im Rechtsausschuss insoweit aufgeht. Wir sind nicht etwa sprachlos in dieser Angelegenheit, sondern wir sind uns wieder mal so einig, dass wir uns diese Einigkeit hier nicht noch mal zusätzlich aus verschiedenen Gesichtspunkten bestätigen müssen. Insofern bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zum vorliegenden Beschlussentwurf und danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes erfolgte keine Aussprache, da alles so sonnenklar war, doch die Sonne brachte es an den Tag: Der zur Zweiten Lesung vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bauberufsrechts und der Landesbauordnung hat während der zeitweilig doch sehr hitzigen Ausschussberatungen noch wesentliche Änderungen erfahren müssen.
Die Berufung von Sachverständigen durch die Architekten- und die Ingenieurkammer erfolgt in Zukunft auf der Grundlage der Gewerbeordnung, auf die meine Vorrednerinnen und Vorredner ausführlich schon Bezug genommen haben. Daher möchte ich auf die mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf gemachten Änderungen der Landesbauordnung noch einmal kurz eingehen. Sie sind ja ein Beispiel für Deregulierung und Vereinfachung von gesetzlichen Vorschriften im Baurecht und diese Vereinfachungen bringen nach unserer Auffassung die gesetzlichen Bestimmungen mit dem tatsächlichen Leben auch in Übereinstimmung und greifen damit Wirklichkeiten auf.
Dies gilt zum Beispiel für die Errichtung von Carports und anderen Nebengebäuden ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Während sie bisher mit Brandwänden errichtet werden mussten, entfällt diese Vorschrift mit der vorliegenden Änderung. Zum Beispiel Carports, meistens mit Abschlusswänden aus Holz errichtet, wurden an den Grenzen zu Nachbargrundstücken aufgestellt und entsprachen so eigentlich den Anforderungen der bisher geltenden Landesbauordnung nicht. Es hat sich aber gezeigt, dass die öffentliche Sicherheit dadurch nicht gefährdet ist. Daher ist es nur sinnvoll, das Gesetz zu verbessern. Die Alternative wäre es, diese Anforderungen an die Errichtung von Brandwänden, so, wie sie jetzt in der Landesbauordnung verankert sind, gegen den Willen, gegen die Vernunft und die Erfahrungen vieler Bürger durchzusetzen.
Eine wirkliche Vereinfachung ist mit einer weiteren Änderung der Landesbauordnung verbunden. Sie betrifft die nun nicht mehr notwendige Prüfung von Wärme- und Schallschutznachweisen aus den Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden in genehmigungsfreien und vereinfachten Bauverfahren. Es wird sicher noch notwendig sein, einen Energiebedarfsnachweis vor Baubeginn vorlegen zu müssen, aber die rechnerische Prüfung hat sich in der Praxis immer seltener als bautechnisches Problem erwiesen. Durch die neue Energiesparverordnung wird der Primärenergiebedarf eines Gebäudes den Ausschlag geben, der durch viele Bestandteile der Haustechnik, wie zum Beispiel Heizkessel, Verteilungssysteme der Heizung, Warmwasseranlage, bestimmt wird. Diese gehören aber nicht mehr zum allgemeinen fachlichen Repertoire der Bauaufsichtsbehörden. Deshalb wird künftig auf die Prüfung des Wärmeschutzes durch die Bauaufsicht in den genannten Fällen verzichtet.
Auch auf die Prüfung des Schallschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden wird in Zukunft verzichtet werden, weil sie in der Praxis immer weniger erforderlich wurden. Für die Einhaltung der Vorschriften der Energiesparverordnung und die Einhaltung der technischen Regeln zum Schallschutz bleiben wie schon bisher die am Bau Beteiligten verantwortlich. Mit diesen Regelungen soll erreicht werden, dass wie bisher die Planer und Entwurfsverfasser sich mit der Schallschutzverordnung und der Energiesparverordnung auseinander setzen, aber die Bauaufsichtsbehörden entlastet werden.
Durch diese Veränderungen, die Vereinfachungen und Deregulierungen der Bauvorschriften darstellen, sollen die Bauvorhaben einfacher, schneller und unbürokratischer durchgeführt werden können. Wir stimmen daher dem Gesetzentwurf zu und empfehlen seine Annahme in der Fassung der Beschlussvorlage. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Da ich diese Angelegenheit für völlig überzogen und unangemessen halte, nehme ich an der Abstimmung nicht teil.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir, anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes einige wenige Sätze zum Anliegen der Änderung zum Landesverfassungsgerichtsgesetz zu sagen. Ich denke zunächst, man kann aus der Sicht der verflossenen sieben Jahre seit Bil
dung dieses Gerichtshofes feststellen, dass das Landesverfassungsgerichtsgesetz sich im Prinzip bewährt hat. Und so sind folgerichtig die vorgesehenen Änderungen nicht fundamental, sondern akutem und aktuellem Handlungsbedarf geschuldet. Es findet sozusagen ein stiller Wandel in der Ausgestaltung einzelner Bestimmungen, die aus der Sicht der Praxis der Rechtsprechung als angezeigt und angemessen erscheinen, in den Änderungen seine Widerspiegelung. Und auch aus meiner ganz persönlich Kenntnis und Beteiligung an den vorberatenden und vorbereitenden Schritten im Rechtsausschuss bin ich sehr damit zufrieden, dass wir das Gesetz in so kurzer Zeit und im Konsens aller Fraktionen einbringen konnten und hoffentlich auch werden beschließen können. Es geschehen gegen Ende der Legislaturperiode eben doch noch Zeichen und Wunder.
Ich denke ferner, dass das Ergebnis, zu dessen Initiierung wir uns nach einer konstruktiven Beratung mit den Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes entschlossen haben, auch ein Beleg für – und ich sage das ausdrücklich – unverkrampfte Beziehungen zwischen der ersten Gewalt im Landtag und der dritten Gewalt, jedenfalls ihrer Krone, dem Landesverfassungsgericht, ist. Und ich beziehe in diese Bewertung auch ausdrücklich alle jene Punkte ein, die der Rechtsausschuss und die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts gemeinsam in diesem genannten Gespräch erörtert haben.
Zur Verdeutlichung dessen rufe ich uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Werdegang des vorliegenden Gesetzesentwurfes ganz kurz in Erinnerung. Am 28. Februar diesen Jahres hatte der Rechtsausschuss einer längst überfälligen Einladung des Landesverfassungsgerichtes Folge geleistet, um, wie man so sagt, über gemeinsam interessierende Fragen zu beraten. Eine dieser Fragen war die vom Landesverfassungsgericht vorgeschlagene Novellierung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, die auf der Kenntnis und siebenjähriger Anwendung des noch gültigen Gesetzes beruhte. Nach gemeinsamer Abwägung aller Möglichkeiten, aber auch aller möglichen Risiken waren wir uns dann schnell einig, diese Novellierung unter strenger Einhaltung von drei Entscheidungskriterien vorzubereiten:
Erstens. Es muss sich um wirklich dringend erforderliche Gesetzesmaßnahmen handeln.
Zweitens. Die Gesetzesänderung muss ohne großen Zeitaufwand realisierbar sein, also zum Beispiel ohne langatmige Befragungen, Anhörungen, Expertisen, Gespräche und so weiter und so fort.
Drittens. Alle Fraktionen sollen allen vorgesehenen Änderungen zustimmen können, um nicht noch in langwierige Auseinandersetzungen in diesem Hause zu geraten.
Eine aus Vertretern aller Fraktionen, des Landesverfassungsgerichtes und des Justizministeriums bestehende Arbeitsgruppe nahm sich dieser Aufgabe, das Gesetz zu schreiben, an. Das Ergebnis wurde von allen Fraktionen für gut befunden und als interfraktioneller Entwurf, so, wie Sie ihn, meine sehr verehrten Damen und Herren, nunmehr besitzen, vorgelegt. Darüber hinaus gab es und gibt es weitere Vorschläge und auch Gesichtspunkte des Landesverfassungsgerichtes, ebenso Vorschläge der Fraktionen, die für den Gesetzgeber zukünftig gegebenenfalls für
gesetzliche Regelungen wichtig sein können. Ich denke, darüber werden sich die Vertreter der Fraktionen in den folgenden Minuten, in der folgenden Aussprache noch äußern.
Mehr war aber in dem Novellierungsentwurf, wenn er bis zum Ende dieser Wahlperiode überhaupt noch beschlossen werden kann und soll, nicht unterzubringen. Ich nenne hier beispielsweise nur die Frage der Verteilung der Zuständigkeit zwischen Bundesverfassungs- und Landesverfassungsgericht, wo sich bei Verfassungsbeschwerden gegen Akte der staatlichen Gewalt durchaus Gewichtsverlagerungen abzeichnen können.
Ich denke des Weiteren, dass die bisherigen elf Urteile des Verfassungsgerichtes, die eher von einer, sagen wir mal, sparsamen Inanspruchnahme als von inflationärer Anrufung sprechen, durchaus nicht bedeuten, dass das Landesverfassungsgericht in der Öffentlichkeit und bei den Bürgern eventuell nicht besonders akzeptiert wäre oder angekommen wäre. Natürlich ist es hier nicht Sache, diesbezüglich soziologische Erkenntnisse oder Befragungen anzuführen, aber ich denke doch, dass die Eingangsund Erledigungszahlen in Ordnung gehen und dass eine gesunde Bilanz der bisherigen Arbeit des Landesverfassungsgerichtes vorliegt, so dass man an dieser Stelle auch für bisherige siebenjährige Arbeit ein Dankeschön sagen möchte.
Es gibt interessanterweise bisher beispielsweise kein Normenkontrollverfahren und wir hatten auch keine Streitigkeiten zu solchen sensiblen Gegenständen wie anderswo, wie die Durchführung der Gebietsreformen sowie die kommunale Finanzausstattung. Vielleicht ist dies auch als Fingerzeig zu nehmen, dass die Politik in Gestalt der Gesetzgebung jedenfalls wichtigste Hausaufgaben erfüllt hat und nicht etwa noch dafür sorgt, dass dem Landesverfassungsgericht zugemutet wird, gesetzgeberische Fehlschüsse sozusagen zu reparieren.
Und ich denke auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns die verschiedenen Urteile vor Augen halten, dass das Landesverfassungsgericht die Maxime der Selbstbeschränkung auch beherzigt. Es wacht über die Einhaltung der Verfassung und hält sich selbst an die Struktur der Verfassung. Das Gericht soll von uns, dem Landtag, ein Landesverfassungsgerichtsgesetz nunmehr erhalten, das es besser in die Lage versetzen soll, das Notwendige dann auch besser zu tun, wie wir als Parlamentarier darauf setzen, dass die Maxime der Selbstbeschränkung vom Gericht so verstanden wird, wie seine Macht nicht bei jeder passenden Gelegenheit expansiv ausgespielt würde.
In diesem Sinne einer sauberen Austarierung der Balance zwischen legislativer und judikativer Gewalt und auch im Sinne schlichter Verbesserung der Arbeitsfähigkeit sind die Änderungen gemeint, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dass wir ein paar Vorschlägen, wie sie auch das Landesverfassungsgericht gern hätte, nicht gefolgt sind, ist einerseits, wie gesagt, der Tatsache geschuldet, dass wir den Konsens erreichen wollten, andererseits aber auch, dass wir als Gesetzgeber die eine oder andere Frage eben doch etwas anders beurteilen müssen.
So viel möchte ich gern festgestellt haben, ohne mich auf Einzelheiten der Änderung einzulassen. Sie sind ja auf Seite 2 der Drucksache 3/2823 unter Punkt 2 „Lösung“ ebenso knapp wie ausreichend beschrieben. Es bleibt mir nur übrig, den Damen und Herren des Landesverfas
sungsgerichtes, dem Justizministerium, den Kollegen des Rechtsausschusses und auch den wissenschaftlichen Referenten der Fraktionen, die mutig und in der gebotenen Gründlichkeit, Qualität und Eile ans Werk gegangen sind, auch ein öffentliches Dankeschön jetzt schon zu sagen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Rechtsausschuss. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 3/2814 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zum Antrag der Fraktion der CDU vor, welcher sich inhaltlich auf die Stärkung des Föderalismus und des Regionalprinzips in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa bezieht. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, an dieser Stelle wirklich kurz von den Beratungen im Ausschuss berichten, der sich in seinen Sitzungen am 24. Januar dieses Jahres und am 7. März dieses Jahres mit der Thematik befasst und diese Beschlussempfehlung dann auch einstimmig beschlossen hat.
Nicht zuletzt durch das große Arbeitsfeld des Rechtsausschusses in Bezug auf die EU-Osterweiterung merken wir alle, dass der Prozess der neuen europäischen Einigung voranschreitet und uns auch alle unmittelbar berührt. Die Europäische Union wird größer und vereint viele Völker unter ihrem Dach. Jedoch bringt dieser europäische Einigungsprozess durchaus auch einige Bedenken mit sich.
Skepsis besteht hinsichtlich der Anonymität abgehobener und demokratisch nicht hinreichend legitimierter Entscheidungsprozesse, die sich in einem unübersehbar gewordenen Brüssel und Luxemburg abspielen. Daher reklamieren schon lange die Länder und Landesparlamente, dass der Prozess der europäischen Einigung auch Kompetenzverluste mit sich gebracht habe, die möglicherweise die verfassungsrechtlich garantierte Eigenstaatlichkeit der Bundesländer in Frage stellen könnte.
Vor diesem Hintergrund war der Antrag der CDU-Fraktion zu verstehen. Und hier waren sich im Ausschuss auch alle Fraktionen einig, dass an der von Regierungsseite getragenen Föderalismusdiskussion die Landesparlamente unbedingt beteiligt werden müssten.
Insbesondere die PDS-Fraktion machte auch deutlich, dass sie es für falsch hält, wenn sich lediglich die Regierungen mit der Problematik befassen und die Parlamente nicht an der Diskussion beteiligen. Nach unserem Verständnis verkörpern die Parlamente den Souverän, der
nicht den Regierungen überlassen könne, wie Föderalismus letztlich ausgestaltet wird.
Letztlich ließen wir es im Ausschuss bei dieser Diskussion bewenden, indem wir einen Vorschlag des Innenausschusses aufgriffen, dass die Landesregierung ersucht werde, den Landtag spätestens bis zur Landtagssitzung im Mai 2002 und danach in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Beratungsstand der Bund-Länder-Regierungskommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zu unterrichten. In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dem Beschlussentwurf des Rechtsausschusses zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt nunmehr die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu den Projekten der Zusammenarbeit zwischen den Fachausschüssen des Landtages und den Ausschüssen des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern vor. Diese Vorlage ist ein weiteres Zeichen dafür, dass der Landtag MecklenburgVorpommern die Zusammenarbeit mit seiner polnischen Nachbarregion ernst nimmt in dem Bemühen, das Leben
für die Menschen diesseits und jenseits der Noch-Grenze zu erleichtern und auf künftige Situationen vorzubereiten. Diese Beschlussempfehlung ist – und bald hätte ich „schon“ gesagt – ein sichtbares Zeichen der Umsetzung der im Januar 2001 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung des Landtages und des Sejmik, an die ich von hier aus noch einmal erinnere und in der unter anderem zum Ausdruck kommt, die Zusammenarbeit zwischen beiden parlamentarischen Gremien stärken zu wollen.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen auch anhand des Datums, dass die Zeit schnell vergeht, für meine Begriffe viel zu schnell vergangen ist, wenn man zu ersten greifbaren Ergebnissen bei der grenzüberschreitenden parlamentarischen Zusammenarbeit kommen will, denn wir waren uns ja von Anfang an einig, es nicht bei Absichtserklärungen und dem Austausch von Höflichkeitsfloskeln bewenden lassen zu wollen.
Bei der Überwindung der sprachlichen Hürden und der Organisation von Aktivitäten immer über die Grenze hinweg und zurück mussten viel Zeit und Selbstdisziplin aufgebracht werden. Der Abstimmungsprozess ist naturgemäß ziemlich mühsam, aber er lohnt sich, wie ja die Beispiele der gemeinsamen Erklärung und auch die Vorlage dieser Prioritätenliste beweisen. Deutsche und polnische Parlamentarier sind, das hat sich gezeigt, ungeachtet der etwas unterschiedlichen Strukturen und Arbeitsweisen sehr wohl in der Lage, die Dinge auf den Punkt zu bringen.
So treibt, und wer könnte es besser verstehen als wir selbst, die polnische Seite natürlich die anstehende Problematik in der Landwirtschaft um. Circa 20 Prozent der Erwerbstätigen sind in diesem Bereich tätig – einige Zahlen sprechen von 25 Prozent – und so wundert es nicht, wenn es dem Ausschuss für Landwirtschaft und Entwicklung im ländlichen Raum des Sejmik darauf ankommt, Tipps und Hilfestellung bei der Erschließung und Nutzung von Förderinstrumentarien der EU von uns zu erhalten, das praktische Wissen durch gemeinsame Schulungen von Spezialisten und Beratern zu verbessern und – so können Sie es im ursprünglichen Projektvorschlag auch nachlesen – Erfahrungsaustausch bezüglich der Milderung von strukturellen Arbeitslosigkeiten zu betreiben.
Für uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedeutet das, dass wir das Begehren sehr ernst nehmen und uns bemühen, das uns entgegengebrachte Vertrauen auch tatsächlich zu erfüllen und mit allen parlamentarischen Kräften unseren polnischen Nachbarn und Freunden in Bezug auf diese Themen auch wirklich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Deshalb hat unser Landwirtschaftsausschuss auch eine besondere Verantwortung, trotz der Terminfülle und des begonnenen letzten Halbjahres dieser Legislaturperiode, sich dem Inhalt zu stellen und mit der polnischen Seite Lösungsansätze zu erörtern.
Im Grundsatz gilt das nun wiederum auch für alle anderen Ausschüsse. Wir wissen, Schwierigkeiten bei den seit 1998 laufenden EU-Beitrittsverhandlungen bereiten der polnischen Seite vor allem auch die Forderungen der EU in den Kapiteln der Umweltpolitik, das heißt Abwasser, Luftreinhaltung, Abfallentsorgung und weitere. In den Themenvorschlägen der polnischen Seite werden auch diese Teilbereiche, nämlich Gewässerschutz der Oder, des Stettiner Haffs, der Ostsee, gemeinsame Maßnahmen bei Kläranlagen und Tierkörperverbrennungsanlagen, angesprochen.
Ich weiß allerdings bis heute nicht, warum unser Umweltausschuss keine eigenen Themenvorschläge unterbreitet hat, obwohl es letztlich egal ist, ob die endgültigen Vorschläge von polnischer oder von deutscher Seite kommen. Ich weiß aber, dass neben dem Bereich der Landwirtschaft gerade auch der Umweltschutz für die polnische Seite von elementarer Bedeutung ist und sehr große Erwartungen auch in uns als Parlamentarier zur Lösung diesbezüglicher Probleme gesetzt werden. Daher mein Appell an uns, dass wir hier niemanden enttäuschen und uns der Sorgen und Probleme annehmen, die letztlich auch gemeinsame sind. Und gerade beim Umweltschutz wissen wir, dass es hier nur Gemeinsamkeiten gibt. Umwelt macht vor Grenzen keinen Halt, wenn ich an das Stettiner Haff oder die Ostsee denke.
Schließlich möchte ich die Problematik der Grenzübergangsstellen ansprechen. Dieser Bereich ist für uns von sehr großer Dringlichkeit, da unsere Bewohner in den östlichen Landkreisen schneller nach Stettin und Umgebung gelangen wollen. In Bezug auf die Verkehrswege hat Mecklenburg-Vorpommern ja leider relativ wenig Spielraum, denn ein großer Teil der Grenze ist ja eine Wassergrenze. Wollen wir aber wirklich eine bessere Zusammenarbeit im grenznahen Raum, besseren Jugendaustausch, Schüleraustausch, vertiefte Zusammenarbeit von Universitäten, Archiven, Kommunen, verbesserte Teilnahme an Erholungs- und Sportveranstaltungen, also die Entwicklung eines grenzüberschreitenden nachbarschaftlichen Lebens, so bedingt das, dass man leichter auf die andere Seite der Grenze wechseln können muss. Auch wenn die Entscheidungskompetenz über die Grenzübergänge Hintersee, Garz und Ahlbeck letztlich nicht auf Landes- und Woiwodschaftsebene liegt, so werden wir dennoch nicht von unseren Forderungen ablassen, sondern mit gezielten gemeinsamen Veranstaltungen auf Ausschussebene den Druck in Richtung Berlin beziehungsweise Warschau zu erhöhen versuchen. Übrigens haben wir darüber auch mit unseren heutigen Gästen aus Warschau gesprochen.
Damit diese und auch die anderen Projekte erfolgreich beraten werden können, sieht die Beschlussempfehlung vor, dass die Beratungen zwischen den korrespondierenden Ausschüssen in Angriff genommen werden sollen. Dieses Sollen ist zwar kein Müssen, das heißt kein administrativer Zwang, aber doch als beschlossene Selbstverpflichtung zu verstehen. Denn die Beschlüsse unter IV. in dieser Beschlussvorlage sehen vor, dass der Rechtsausschuss in der letzten Landtagssitzung einen Bericht über die Zwischenergebnisse der Beratungen der Fachausschüsse abgeben wird, damit diese trotz des Zeitdrucks der ablaufenden Legislaturperiode initiativ werden und mit den korrespondierenden Sejmik-Ausschüssen die Beratungen beginnen. Es wäre also wünschenswert, wenn auf der Grundlage dieser Beschlusslage und der dann zwischenzeitlich von den einzelnen Ausschüssen erzielten Arbeitsergebnisse der zukünftige Landtag MecklenburgVorpommern, also in der vierten Wahlperiode, beschlösse, die hier aufgelisteten Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fortzuführen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da unsere Wahlperioden nicht identisch sind und der Sejmik unser Prinzip der Diskontinuität nicht kennt, wird auf polnischer Seite ohnehin von einer längerfristigen Arbeit in den genannten Themen und Projekten ausgegangen, was uns in der nächsten Wahlperiode auch praktisch bindet.
Zum Abschluss möchte ich mich noch bei den mitberatenden Fachausschüssen für ihre Zuarbeit und Zusam
menarbeit bedanken. Bedanken möchte ich mich aber insbesondere bei unserem Unterausschuss EU-Osterweiterung, der mit dem Ausschuss für internationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Projektthemen sondiert hat.
Und deswegen muss ich an dieser Stelle eine Einschränkung vornehmen. Wir hatten ursprünglich vor, nicht nur diese 26 Arbeitsthemen nebeneinander zu stellen, wie es im Beschlussvorschlag aufgenommen ist, sondern davon noch mal fünf, sechs besonders wichtige Themen herauszustellen und hervorzuheben. Da uns die Vertreter des Sejmik erklärt haben, dass alle diese Aufgaben ohnehin nicht nach dem Prinzip der Selbstbefassung, sondern auch der Genehmigung in Angriff genommen und durchgeführt werden können, ist also eine solche Zweistufigkeit auf polnischer Seite nicht möglich gewesen. Deswegen sind alle diese Projekte in der Beschlussvorlage als gleichwertig und gleich wichtig und nebeneinander liegend hier aufgeführt.
Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, daran erinnern, dass Polen und Deutsche eine gemeinsame lange Geschichte nicht nur leidvoller, sondern durchaus auch förderlicher Nachbarschaft haben. Vielleicht war schon vor jetzt 1002 Jahren das erste Treffen zwischen Boleslaw I. Chrobry (der Tapfere) und Kaiser Otto III. in Gnesen so ein Akt erster geäußerter Freundschaftlichkeit zweier sich eben gebildeter großer Nationen und großer Länder und vielleicht sogar ein früher Ausdruck einer Idee von einer guten nachbarschaftlichen Friedensordnung zwischen verschiedenen Reichen und Nationen in Mitteleuropa. Polen und Deutsche haben eine gemeinsame Geschichte beispielsweise großer Wissenschaftler wie Kopernikus, Hevelius, Schopenhauer, Fahrenheit, die heute nicht mehr nur als jeweiliges nationales Eigentum betrachtet werden und betrachtet werden dürfen, sondern als Vertreter einer europäischen, also einer grenzüberschreitenden Kultur.
Wollen wir uns also, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle bemühen, dieser Verpflichtung durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gerecht zu werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegen auf Drucksache 3/2350 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zum Zehnten Änderungsgesetz des Abgeordnetengesetzes vor.
Obwohl die eigentliche Intention des Gesetzentwurfes, die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli des Jahres 2000, erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode wirksam wird, sind ja zusätzlich im Gesetzentwurf auch Regelungen enthalten mit Wirkung ab Jahresbeginn 2002, zum Beispiel die Umstellung auf Euro, die Haushaltsplanung für den Landtag und Weiteres. Daraus ergab sich sogar eine notwendige Eile in der Ausschussarbeit, die eine verkürzte Einreichung der Beschlussempfehlung nach sich zog.
Nunmehr möchte ich die Gelegenheit nutzen und kurz Stellung nehmen zu den Ausschussberatungen. Voranzustellen ist die Feststellung, dass die große Übereinstimmung, mit der die Parlamentarischen Geschäftsführer den Gesetzentwurf in das Plenum eingebracht haben, sich auch in den Ausschussberatungen fortgesetzt hat. Der Gesetzentwurf ist vom Finanzausschuss und vom Rechtsausschuss geprüft und sozusagen für gut befunden worden, was schon am einstimmigen Beschlussergebnis für die Beschlussempfehlung erkennbar ist. Lediglich an einer Stelle hat der Finanzausschuss den Hinweis gegeben, eine Klarstellung dahin gehend zu formulieren, dass der Mehrfachbezug der zusätzlichen monatlichen Kostenpauschale von 400 Euro ausgeschlossen ist, wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter möglicherweise zwei oder mehreren Sonderausschüssen, Untersuchungsausschüssen oder Enquetekommissionen vorsitzt. Diesen Hinweis haben dann auch alle Fraktionen aufgegriffen und einstimmig im Rechtsausschuss eine entsprechende Formulierung beschlossen.
Bei den Beratungen hat sich der Rechtsausschuss auch damit auseinander gesetzt, dass der Landesrechnungshof dem mitberatenden Finanzausschuss empfohlen hat, an Stelle der vorgesehenen Wirtschaftsprüfer die Überprüfung der Fraktionsrechenschaftsberichte vornehmen zu können. Dieser Vorschlag ist jedoch von keiner Fraktion aufgegriffen worden. Vielmehr haben die Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass sie Wert darauf legen, dass die Rechenschaftsberichte jedes Jahr von den Wirtschaftsprüfern geprüft werden, was aber so nicht vom Landesrechnungshof in Aussicht gestellt werden konnte, zumindest noch nicht gestellt worden ist. Ferner hätten kurzfristig eine Reihe von Vorschriften des Gesetzentwurfes neu gefasst werden müssen, wenn man sich auf ein Prüfverfahren durch den Landesrechnungshof verständigt hätte. Dieses aber ist in den Ausschussberatungen abgelehnt worden, da der Gesetzentwurf, ich sagte das am Anfang, zum 01.01.2002 in Kraft treten soll. Somit hat auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli des Jahres 2000 gezogen und das Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend den Vorgaben des Urteils angepasst, Ihre Zustimmung vorausgesetzt.
Ich möchte mich daher an dieser Stelle für die konstruktive und zügige Beratung des Gesetzentwurfes bei allen Beteiligten bedanken. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bauen ist ja wie kein anderer Wirtschaftszweig ein untrügliches Spiegelbild der Leistungskraft einer Volks- beziehungsweise Regional- oder Kommunalwirtschaft.
Unser Land Mecklenburg-Vorpommern zeigt, wie übrigens alle ostdeutschen Bundesländer, ein diesbezüglich äußerst zwiespältiges Gesicht. Somit ist schon wegen dieser hohen Differenziertheit die Lage nicht schönzureden. Nach wie vor liegt der Bauanteil am Bruttoinlandsprodukt in Meck-Pomm rund doppelt so hoch wie in den westlichen Bundesländern. Das ist volkswirtschaftlich sogar ungesund. Sowohl die Abarbeitung des aus Vorwendezeiten herrührenden Nachholbedarfs an Bauleistungen aller Art und um den Preis einer unglaublichen Verschuldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als auch die durch bisherige Abschreibungserleichterungen boomende Bauwirtschaft hat zu Überkapazitäten, teilweise hohen Leerständen beispielsweise auf Gewerbegebieten oder an Immobilien geführt. Ein daraus resultierender Nachfragerückgang an Bauleistungen und Kapazitäten zeigt sich schon seit Mitte der 90er Jahre und nicht erst seit Rot-Rot in Mecklenburg-Vorpommern.
Auch im zweiten Quartal 2001 verzeichnete die Bundesrepublik als Ganzes mit minus 12,3 Prozent den stärksten Rückgang des Produktionsindex für das Baugewerbe im Europavergleich. Vorliegende Prognosen weisen darauf hin, dass sich der Anteil der Bauleistungen am Bruttoinlandsprodukt in unserem Land von derzeit circa 11 Prozent auf Dauer bei etwa 7 bis 8 Prozent einstellen wird und damit anhaltend höher als in den alten Bundesländern bleibt. Das bereitet insbesondere deswegen Sorge, weil dieses Leistungsverhältnis nicht über eine weitere Schrumpfung des Bauwesens zustande kommen darf.
Das eigentliche Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren, und damit auch dessen mögliche Lösung liegt also deutlich sichtbar nicht im Bauwesen allein und im Bauwesen selbst, sondern in der nicht ausreichenden Entwicklung der anderen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche. Dabei schlagen weniger technologische Rückstände, sondern mehr die zu knappe Positionierung auf regionalen, überregionalen, vor allem internationalen Märkten und das verfestigte Prinzip der Konzernzentralen – ich sage als Synonym – im Westen und der Filialen, das heißt der Werkbänke, im Osten zu Buche. Es ist daher das Gebot der Stunde, dass der Investitionsoffensive des Wirtschaftsministers weitere solche Schritte aller gesellschaftlichen und Eigentümerbereiche folgen müssen. Nur die Gesundung des ersten Arbeitsmarktes, meine Damen und Herren, wird die Entwicklung der Gesamtwirtschaft des Landes und daran partizipierend unseres Bauwesens ausreichend befördern. Das ist für mich die wichtigste Schlussfolgerung.
Aber auch im Zusammenwirken zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen brauchen wir mehr Mut und mehr Unkonventionalität. Ich wiederhole hier gerne, was ich schon ganz oft und an ganz anderen Stellen gesagt habe: Alle namentlich öffentlichen Auftraggeber müssen dringendst Ausschreibungen beispielsweise so gestalten, dass heimische Unternehmen den Zuschlag auch bekommen können, beispielsweise durch Aufgliederung in kleinere Lose, auch wenn dann die CDU-Fraktion darüber meckert,
so wie jüngst über die so genannten Vorfälle im Arbeitsministerium. Auch sollten sich kleinere Bauunternehmen, beispielsweise unter Steuerung der örtlichen Innungen,
Kammern oder anderswie, jeweils zu Bietergemeinschaften zusammenfinden, um größere Aufgaben zu bekommen und in den anliegenden Gewerken auch selbst leisten zu können. Die sture Vergabe, meine Damen und Herren, größerer Aufträge an Großbetriebe des Bauwesens mit der Option, kleinere Nachauftragnehmer aus der Region daran zu beteiligen, taugt ja bekanntlich nicht allzu viel, weil nach Einbehaltung der Konzernumlage die Nachaufträge den Auftragnehmern oftmals nicht mal mehr die Gesamtkosten einspielen. Nur eines darf nicht passieren, meine Damen und Herren, Auftragsvergabe und Auftragsannahme zu Dumpingpreisen, auch nicht aus wirtschaftlicher Verzweiflung.
So etwas ist oft tödlich. Die Gefahren liegen ja auf der Hand: Auftragnehmer kann seriös die Kosten nicht über die Preise decken, nachfolgende Tarif-, Sicherheits- und Qualitätsverstöße wirken dann wie ein Bumerang ruinös zurück. Und schon mehr als ein Vorhaben konnten auch die entsprechenden Auftraggeber deswegen vorzeitig abschreiben. Umso mehr verwundert es, dass Klage darüber geführt wird, wenn zum Jahresende irgendwelche Investitionen nicht fertig gestellt sind. Also diese zeitgerechte Erfüllung des Bauinvestitionsplanes, zu DDR-Zeiten hieß das mal Tagesplanerfüllung, wird ernsthaft niemand, der sich mit der Sache beschäftigt, fordern können. Bauen ist im Wesentlichen, zumal wenn es sich um Tiefbau handelt, natürlich auch eine jahreszeitliche Angelegenheit und deswegen muss es darum gehen, dass wir sehr viele Winterbaumaßnahmen, das heißt Innenausbaumaßnahmen, dann auch zustande kriegen.
Das jetzige Vergaberecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwingt überhaupt nicht dazu, Angebote nur nach dem niedrigsten Preis auszuwählen, auch wenn es sich angesichts leerer Kassen und anhand einer Kennziffer am augenfälligsten vergleichen, entscheiden und hinterher politisch auch streiten lässt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Solange es Geld gibt, gibt es Zahlungen. Solange es Zahlungen gibt, gibt es Zahlungsmoral und damit auch eine sicherlich schlechte Zahlungsmoral. Damit ist die Zahlungsmoral auch so alt wie die Menschheit selbst und damit auch die schlechte Zahlungsmoral. Es ist durchaus nicht so, dass solche Begriffe, die damit im Zusammenhang stehen, wie betrügerischer Konkurs oder Ähnliches, Neuzeiterfindungen, das heißt Erfindungen von nach der Wende wären. Schlechte Zahlungsmoral hat mit Sicherheit auch in der Ära der CDU-Regierungen stattgefunden, im Bund und im Land Mecklenburg-Vorpommern. Nur, wie schlecht die Zahlungsmoral damals war, das ist den Kolleginnen und Kollegen der CDU offensichtlich erst bewusst geworden, nachdem der Altbundeskanzler Herr Kohl nicht mehr auf dem Sockel stand und plötzlich schwarze Koffer mit ihren Problemen
und mit ihren Unmoralitäten, die damit verbunden waren, ihnen regelrecht um die Ohren geflogen sind.
Und plötzlich haben Sie für sich mit einer Riesensachkompetenz auch das Thema schlechte Zahlungsmoral erkannt.
Ja, die hat keiner gefunden, Herr Dr. Born.
Herr Dr. Born, Herr Thomas hat ja extra dafür gesorgt, dass der Innenausschuss seine erste Auslandsreise in die Schweiz gemacht hat, um dort mit einer Aussprache mit dem zuständigen Leiter des Landeskriminalamtes in Zürich festzustellen, dass irgendwelche illegalen Zahlungen – Sie sagen, rote Koffer – in der Schweiz sind. Darüber haben die gelacht und gesagt:
1. Es sind keine da.
2. Wären welche da, würden wir es euch nicht sagen.
3. Würden wir es jemandem sagen, dann mit Sicherheit nicht euch in Meck-Pom, sondern dann würden wir das ganz anders irgendwo in Bonn oder so anbringen.
Also hören Sie bitte auf mit roten Koffern, das hat sich längst als Jux der Weltgeschichte aufgelöst. Ihr Problem sind die schwarzen Koffer und Ihre Problemlösung heißt: Haltet den Dieb! Die im Bau sind, sind alle kriminell. Das ist das Schlimme dieses Antrages, lieber Herr Kollege.
Wer so tief im Sumpf solcher kriminellen Verstrickungen steckt wie gegenwärtig die CDU, sollte bitte schön nicht allzu sehr auf die Pauke hauen und das größtmögliche Blech schlagen. Die hiesige CDU möchte mal wieder in die Rolle sozusagen des empörten Richters von Betroffenen schlüpfen, eine Rolle, die ihr auch hierzulande ganz einfach nicht zukommt. Dieses Mal möchte die CDU ausnahmsweise mal nicht – oder vielleicht doch – Geldspenden auf ihre Parteimühlen lenken,
sondern Moralin, das heißt moralisches Wasser, damit sich die Propagandamühle besser drehe. Sie gibt auch vor, den Unternehmen der Bauwirtschaft, vor allem den mittelständischen Betrieben, helfen zu wollen. Allerdings besteht bei der CDU wie allzu oft ein ganz großer Unterschied zwischen dem, was gesagt wird, und dem, was gemeint ist. Wohin der Schuss eigentlich gehen soll, hat man denn auch schon der Presse entnehmen können. „Die rot-rote Landesregierung müsse …“, so hieß es bei
spielsweise im „Warnow Kurier“, ich zitiere auszugsweise, „… aufwachen, die verheerende Lage wahrnehmen und handeln.“ Gott sei Dank, könnte man sagen, dass wir die CDU haben, die uns jetzt wachrüttelt, indem sie kräht wie der Hahn auf dem Mist, das heißt auf dem eigenen.
Und es ist doch wohl amüsant und grotesk zugleich, wenn wir ausgerechnet von der CDU stramme Sprüche über fehlende Zahlungsmoral, über Korruption, über organisierte Wirtschaftskriminalität und so weiter und so fort hören. Alles große Schweinerei, liest man zwischen den Zeilen des Antrages, und die Regierung hat von Tuten und Blasen keine Ahnung und lässt alles so laufen, wie es läuft, sagt die CDU. Und was ist dazu zu sagen? Nun, meine Damen und Herren von der CDU, die gegenwärtige Lage in der Bauwirtschaft ist gewiss schlimm. Wie es dazu gekommen ist, dass die Situation so ist, ist von meinen Vorrednern dargestellt worden, muss ich nicht noch weiter ausdramatisieren. Ich sehe sie ebenfalls als ganz schlimm an. Und da haben Sie als Antragsteller selbstverständlich Recht. Aber ich lenke Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auch darauf, dass Ihre öffentliche Bindung der Begriffe „schlechte Zahlungsmoral“ und „Bau“
eine Diskriminierung ist aller derjenigen, die im Bau eine ordentliche und eine saubere Arbeit leisten.
Haben Sie sich, Herr Thomas, schon mal überlegt, was Sie mit einem solchen Begriff „Soko Bau“ eigentlich anstellen? Das ist doch eine Diskriminierung, wie sie schlimmer nicht stattfinden kann, das heißt, schlimmer als von Ihnen nicht stattfinden kann. Auch daran, dass die marktwirtschaftliche Wildbahn so aussieht, wie sie heute ist, daran haben Sie als CDU selbstverständlich Ihre Verdienste. Und gegen die sinkende Zahlungsmoral in der ganzen Kohl-Ära ist nichts gemacht worden, sondern erst in der rot-grünen Regierung in Berlin. Und dass sich der Landtag mit Neuregelungen zur Entschuldung in Insolvenzverfahren beschäftigt, ist ebenfalls erst in dieser Wahlperiode und mit dieser neuen rot-grünen Koalition im Bund und der rot-roten Koalition hier zustande gekommen. Aber ich will hier nicht in Eigenlob abtauchen, ich will nur in aller Bescheidenheit sagen, dass wir selbstverständlich die schlimme Lage bestens kennen, wenigstens genauso wie die CDU, dass wir allerdings nicht dazu neigen wie die CDU, irgendeinen zerstörerischen Aktionismus vom Zaun zu brechen, der letzten Endes nichts bringt als nur weitere Zerstörungen.
Das Problem schlechte Zahlungsmoral hat so viele Facetten, Nuancen und Ursachen, dass es wohl auch letzten Endes keine hundertprozentige Therapie und nur ein einziges Allheilmittel, das da hieße „draufhauen“, wie es die CDU favorisiert, gäbe. Was soll man denn mit einem solchen – mit Verlaub – Bockmist anfangen, wenn Herr Thomas in dem bereits genannten Zeitungsblättlein dröhnt: „Staatsanwaltschaften und Gerichte behandeln, wenn überhaupt jeden Fall von Geschädigten strafrechtlich und zivilrechtlich als Einzelfall.“ Na, wie denn sonst, werter Herr Kollege Thomas, wenn nicht als Einzelfall? So steht es in der Strafprozessordnung, so steht es in der
Zivilprozessordnung. Grund für gerichtliches Tätigwerden ist nun einmal im konkreten Einzelfall ein konkreter Tatverdacht beziehungsweise eine Klage und nicht plötzlich und unerwartet auftretende Moralanfälle der CDU.
Unzufrieden könnte man allerdings vielleicht mit der Justiz sein, wie mit den zahlreichen Einzelfällen des CDUSumpfes umgegangen wird, aber das nur am Rande. Aber es geht Herrn Thomas doch um anderes. Er will nämlich offenbar seine außerordentliche Befähigung als, na ja, sagen wir mal, begnadeter Strafrechtslehrer unter Beweis stellen. Ich zitiere wieder: „Staatsanwaltschaft und Gerichte erkennen dabei weder den zusammenhängenden Großfall noch das organisierte Vergehen als Form von Wirtschaftskriminalität.“ In der Tat, das ist eine Phrase aus der tiefsten Ebene einer Gedankenwelt, was uns Herr Thomas hier anbietet, die mir im Wesentlichen fremd ist. Also in Kurzform: Alle sind potentiell kriminell. Und genau das war die Schlussfolgerung, Herr Thomas, die ich bei einer Reihe Ihrer Anträge schon mal hier ziehen musste.
Jeder Mensch ist potentiell kriminell, deswegen muss jeder Mensch in irgendeine Datei, deswegen muss jeder Mensch in irgendeiner Form verfolgt werden, auch ereignisunabhängig. Und dagegen wende ich mich ganz, ganz eindeutig, aber das wissen Sie ja.
Was ist sonst noch los mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU? Also zunächst nicht viel an Substanz und danach spannen Sie einen großen Bogen. Sie wollen die Wirtschaftskriminalität und die zunehmend schlechte Zahlungsmoral bekämpfen. Mächtig gewaltig, wenn man das so liest. Ich glaube schon, die CDU wollte gleich die ganze Wirtschaftskriminalität einschließlich der CDU-Korruptions- und -Bimbeswirtschaft ausrollen, aber letzten Endes geht es Ihnen doch bei dem großen Wort „schlechte Zahlungsmoral“ nur um den Bereich Bau. Dann hätten Sie es auch gleich sagen sollen, dass Sie sich so eingrenzen wollen. Und was belieben, frage ich. Nun zunächst eine „Soko Bau“ beim Landeskriminalamt und eine Arbeitsgruppe beim Justizministerium wohl nach dem Motto: „Wenn du nicht weiter weißt, mein Sohn, dann bildest du eine Sonderkommission.“?
Nun, ich bin überzeugt, dass das LKA und die zuständigen Minister Sinn und Unsinn von Sonderkommissionen, Sonderstaatsanwalten und Arbeitsgruppen aus der Praxis kennen und eine Handreichung durch ein Blatt CDU-Papier nun wirklich nicht benötigen. Wie es bei uns abläuft, hat ja Herr Justizminister Sellering auch ausführlich gesagt. Selbstverständlich hat es Sonderkommissionen und Arbeitsgruppen gegeben und es wird sie immer wieder geben. Dazu bedarf es keines politischen Kikeriki.
Über die Allgemeinplätze des Antrages, wie beispielsweise, dass das nötige Personal in Polizei und Justiz bereitzustellen sei, dass gegebenenfalls Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher neu eingestellt werden sollten, lohnt es sich nicht weiter zu reden.
Allgemeinplätze lösen kein Problem.
Und dann wollen Sie noch, sehr verehrte Damen und Herren von der CDU – und die Idee haben Sie mit einiger Sicherheit doch wieder woanders einfach abgekupfert –, eine Verdachtsgewinnungskartei. Die Sache ist ja schon hinlänglich durch die Presse gegangen. Ganz zu schweigen davon – und ich wiederhole das an der Stelle ausdrücklich –, dass so etwas angesichts des verfassungsmäßigen Rechts auf informelle Selbstbestimmung völlig unrealistisch ist und derartige illegale Versuche unterbunden worden sind, wollen Sie es nun offenbar auch noch, wie Sie formulieren, als ordnungspolizeiliche Maßnahmen ins SOG implantieren. Und das schlägt dann doch dem Fass den Boden aus, die Polizei sozusagen als flächendeckende Beobachtungsstation qualifizieren oder eher disqualifizieren zu wollen. Das hatten wir schon, lieber Herr Kollege Thomas.
Das haben wir längst überwunden. Ich möchte keinen Rückfall in diese Zeiten
und in diese Situationen. Ja, das sage ich Ihnen ausdrücklich und vor dem Hintergrund Ihrer Ambitionen des Antrages. Ich habe einen ganz einfachen Vorschlag: Vielleicht könnte die CDU ja erst einmal auf freiwilliger Basis, also nicht als ordnungspolizeiliche Maßnahme, sondern sozusagen als Selbstversuch, in einer Selbsthilfegruppe
eine Verbunddatei anfertigen zu unredlichen kriminellen Parteispenden in den eigenen Reihen.
Die Erkenntnisse wären sicherlich ganz aufschlussreich, auch für die Behandlung eines solchen Themas dann in weiteren Teilen der Gesellschaft. Diese Datei würde, wenn Sie es denn ernstlich betrieben, recht umfangreich, mit hochdelikaten Namen und Adressen gespickt sein.
Das wäre interessanter und lesenswerter als Ihre Datei der Zahlungsunwilligen.
Nee, tut mir Leid, da habe ich keinerlei Erfahrungen, auch keine Ambitionen in diese Richtung, die haben Sie ja offensichtlich.
Nein, ich habe auch keine Anlässe dazu.
Freilich, Probleme in der Zahlungsmoral gibt es nach Eigenansicht der CDU offensichtlich nicht.
Sie lachen noch darüber. Sie nehmen das offensichtlich ganz locker, was eine Gesellschaft mit viel Abscheu zur Kenntnis nimmt. Aber bitte schön, das ist Ihre Moral.
Ja und da findet beispielsweise Herr Leisler Kiep mal so eben auf seinem Konto – es könnte auch unter dem Bettvorleger sein oder so –
ein Milliönchen und zahlt es, weil er denkt, das kann nur der CDU gehören, plötzlich auf ein CDU-Konto ein. Also liebe Leute, das ist eigentlich unter normalen Gesichtspunkten nicht zu verstehen, auch dass der Ex-Bundeskanzler Herr Kohl eben prompt und bar auf die Hand 300.000 Mark bezahlt. Moral ist, wie sich so zeigt, wenn man sich moralisch zeigt. Und darüber, meine Damen und Herren von der CDU, sollten Sie sich aufregen, bevor Sie uns Maßnahmen ans Herz legen,
die allerdings einem Polizeistaat alle Ehre machen, und da möchte ich nicht hin.
Und auch hier gäbe es dennoch eine Möglichkeit, Ihnen vielleicht zu helfen. Wie Sie vielleicht bemerkt haben, laufen die Sonderstaatsanwaltschaften „DDR-Regierungskriminalität“ ja aus,
und zwar mangels Gegenstand. Wäre Ihnen denn nicht gedient, meine Damen und Herren, diese Kapazitäten der Aufdeckung Ihres Parteispendensumpfes zugute kommen zu lassen?
Es wäre da reichlich zu tun.
Als Schlussfolgerung aus dem von mir Genannten geht hervor, dass zum vorliegenden Antrag ich Ihnen wegen Unbrauchbarkeit Ablehnung empfehle. Am Thema selbst,
Herstellung von Zahlungsmoral und Überwindung derartiger schlimmer Auswüchse und Gegenstände, wie sie zurzeit sind,
müssen wir ernsthafter weiterarbeiten. – Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Danke schön.
Herr Müller, da langsam, aber sicher sich auch der größte Vorrat an Geduld aufbraucht, denke ich, wird es doch Zeit, die Frage zu stellen, und die stelle ich jetzt an Sie: Haben Sie ein Zeitgefühl dafür, wie lange wir der CDU-Fraktion nun noch nachlaufen sollen und ihnen sagen sollen, bitte, bitte, nun macht doch endlich mit in der Enquetekommission? Meinen Sie nicht, dass es an der Zeit ist, jetzt festzustellen, die CDU ist nicht interessiert an der Arbeit, sondern nur an der Besetzung eines Repräsentativpostens, und dabei bleibt es eben?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zu Änderungen im amtlichen Vermessungs- und Katasterwesen herzlich unpolitisch aus. Ich kann mir tatsächlich auch Regelungsmaterien mit einem größeren politischen Zündstoff vorstellen, aber eben nur auf den ersten Blick, denn auch dieser Gesetzentwurf hat es ein bisschen in sich. Zumindest zwei Probleme wären für mich wichtig genug, dass wir uns in der Folge kräftig auseinander setzen.
Das erste Problem ist, darauf hat Herr Kollege Markhoff schon hingewiesen, der Zug der Kommunalisierung der Kataster- und Vermessungsämter, der ja mit der Funktionalreform, die wir Ende der ersten Wahlperiode hier beschlossen haben, ein erstes und bis jetzt endgültiges Ergebnis hatte. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich hatte gehofft, dass diese übergreifenden Katasterämter, die wir noch in vier Städten haben, wo zugleich die Aufgaben des umliegenden Landkreises mit erledigt werden, im Sinne einer Rationalität im Prozess nicht nur erhalten, sondern weitergeführt werden können. Aber offensichtlich ist der Zug der Zeit nicht nur unter dem Siegel der Kommunalisierung, sondern unter dem Siegel, ein Pfund zu haben, einen Gegenstand zu haben, über den man verfügen kann und mit dem man wuchern kann, so, dass auch zu Lasten einer größeren Effektivität jetzt eine weitere Verteilung vorgenommen werden soll oder vorgenommen werden muss nach dem Prinzip „Jedem Landrat sein Katasteramt“ oder „Jedem Oberbürgermeister sein Kataster- und Vermessungsamt“. Ob das und inwieweit das sinnvoll ist, muss beredet werden.
Ich sehe durchaus auch den Konflikt, der hier schon angesprochen worden ist, hinsichtlich der Interessenabwägung zwischen den ureigensten Interessen tatsächlich der Kommunen und den ureigensten Interessen des Verbandes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und auch der sinnvollen und effektiven Arbeit, die in diesen Unternehmen der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure geleistet wird. Ich denke, hier werden wir in den nachfolgenden Ausschussberatungen heftige Meinungsunterschiede auszutragen haben und sicherlich schnelle Lösungen nicht gleich finden. Wir werden das, so denke ich jedenfalls, ganz kräftig mit den entsprechenden Betroffenen, mit den Interessen- und Bedenkenträgern zu bereden haben.
Punkt zwei ist, auch in diesem Gesetz gibt es wieder die uralte Floskel mit dem Riesenbart, dass öffentlich Bestellter nur sein kann, wer zu DDR-Zeiten nicht unnötig nah bei der Stasi war. Ich schließe an das an, was meine Kollegin Frau Schulz in der vorvorigen Tagesordnungspunktdebatte schon gesagt hat, wir müssen jetzt einfach mal dazu kommen, uns von alten Floskeln zu befreien, und zwar an den Stellen, wo sie nun wirklich überhaupt keinen politischen Sinn mehr machen.
Und ich denke, an der Stelle sollte man’s tun.
Lieber Herr Kollege Riemann, ich bin mir natürlich darüber im Klaren, dass ganz bestimmte herausragende öffentliche Ämter mit Leuten besetzt werden müssen, die praktisch frei von Makel sind und das auch über ihre Amtszeit hinweg durchstehen können, möglicherweise auch nach ihrer Amtszeit nachweisen müssen und dann nicht ins schwarze Loch fallen.
Und da sollten gerade Sie aus Ihrer Truppe ganz stille sein, was die Anforderungen an die Moral, an die Integrität, an die Inhalte von schwarzen Koffern und Ähnliches betrifft.
Das nur dazu.
Die vorliegende Novelle unseres neuen Vermessungsund Katastergesetzes von 1992 soll Rechtsänderungen beziehungsweise Rechtsentwicklungen berücksichtigen, insbesondere in der Landesbauordnung, der Kommunalverfassung und dem Datenschutzrecht, und sie soll weiterhin Bemühungen auch zur landesweiten Vereinheitlichung von rechtlichen und fachlichen Grundsätzen im öffentlichen Vermessungswesen umsetzen. Mit der Änderung des Gesetzes über die Berufsordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land MecklenburgVorpommern von 1994 werden auch entsprechende Regelungen des diesbezüglichen Berufsrechts nach gewonnenen praktischen Erfahrungen weiterentwickelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele interessante Details der vorliegenden Novelle ließen sich hier anführen, beispielsweise die Ersetzung des Begriffes „Grenzherstellung“ durch „Grenzfeststellung“, die leicht erweiterte Legaldefinition für das Flurstück oder die neue Gebäudedefinition. Lassen Sie mich also doch einige Fragen ansprechen, die uns mit Sicherheit in den Ausschussberatungen weiter bewegen werden, nämlich beispielsweise das Verhältnis von neu geschaffenen Verfahrensstandards und dem Konnexitätsprinzip, wobei ich es nicht ganz so vordergründig sehe wie mein Vorredner Herr Kollege Markhoff. Hier muss man sicherlich auch noch ein kleines bisschen tiefer loten. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, im neuen Paragraphen 2 Absatz 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes wird beispielsweise von der interessanten Konstellation ausgegangen, und das sage ich überhaupt nicht sarkastisch, dass die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Schaffung neuer Verfahrensstandards zur Übernahme anderer, nämlich kostengünstigerer Verfahrenslösungen ermutigt werden, ohne Zwang dafür, dann auf fachbezogener Entscheidungsbasis zu handeln.
Dies und sicherlich noch einige weitere Regelungen, meine Damen und Herren, scheinen doch noch für einige Spannungen nicht nur in der politischen, sondern auch in der fachlichen Auseinandersetzung und Ratsuchung und dann schließlich auch in der fachlichen Entscheidung zu sorgen. Wir dürfen also gespannt sein auf die anstehenden Beratungen und natürlich plädiere ich auch für die Überweisung in die Ausschüsse. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verbraucherinsolvenz hat es, wie man so sagt, in sich. Das kann man wohl mit Fug und Recht auch aus der Sicht der bisherigen, allerdings zeitlich kurzen Erfahrungen sagen. Natürlich stimmt das auf jeden Fall auch aus der Sicht der von einem Insolvenzverfahren betroffenen Verbraucher oder Kleingewerbetreibenden schon aus den Sachgründen des Falles. Und es stimmt auch aus der Sicht des Landes, das vom Bund ja die Ausführung übertragen bekommen hat, natürlich ohne einen Pfennig Kompensation, und wo uns die Förderung der Beratungsstellen und die Vorhaltung an Richter- und Rechtspflegerstellen deswegen jährlich eine Stange Geld kosten und wir uns das auch kosten lassen.
Mit der Prozesskostenhilfegewährung oder -nichtgewährung und dem Stundungsmodell für Gerichtskosten, lieber Herr Kollege Helmrich, haben wir uns als Landtag ebenfalls schon befassen müssen.
Und bereits diese beiden Sachverhalte begründen doch, ohne dass wir deshalb gleich in Pessimismus verfallen müssten, die Prognose, dass auch weiterhin gesetzgeberischer Nachbesserungs- und Änderungsbedarf an der Insolvenzordnung oder im gesamten Themenbereich „Beherrschung von Insolvenzen“ bestehen wird.
Ich will nicht behaupten, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil ich es auch nicht bis zum Schluss zu übersehen vermag, dass bei der Insolvenzordnung etwa die gesetzgeberischen Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht worden wären. Es ist wohl eher so, dass die Verbraucherinsolvenz in der Sache ein außerordentlich kompliziertes und komplexes Verfahren ist, bei dem das Ziel, die Schuldenregulierung und die schließliche Schuldenbefreiung, mit berechtigten Ansprüchen von Gläubigern verwoben und verzwickt ist und somit komplizierte und schwer überschaubare persönliche, juristische Kollisionen entstehen können.
Auch aus den Erfahrungen der Schuldnerberatungsstellen und der Richterschaft unseres Landes wissen wir um wenigstens zwei Probleme, die letztlich nur durch eine Änderung der Insolvenzordnung befriedigend gelöst werden könnten, nämlich zum einen die Frage der Stundung
der Kosten des Insolvenzverfahrens, wozu die Insolvenzgerichte im Land bisher ja eine unterschiedliche Praxis entwickelt haben, wie wir wissen. Hier müsste sozusagen eine wetterfeste bundesgesetzliche Regelung her. Und zum anderen besteht ein Problem nach unserer Auffassung darin, dass viele außergerichtliche Einigungsverfahren deshalb scheitern, weil Gläubiger, ich vermute, aus Angst, gegebenenfalls leer auszugehen, oder auch aus Berechnung, um sich gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil zu verschaffen, die Zwangsvollstreckung betreiben, also in etwa das, Herr Kollege Helmrich, was Sie auch möglicherweise andeuten wollten. Und damit wird die Einigung, also selbst wenn diese möglich erscheint, blockiert und dem Schuldner werden vielleicht sogar die Mittel insoweit entzogen, dass er nicht einmal das Verfahren zur Restschuldbefreiung betreiben könnte, selbst wenn er es denn wollte. Es macht somit durchaus Sinn, wenigstens eine einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungen festzulegen, wenn einzelne Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben, obwohl das außergerichtliche Einigungsverfahren Erfolg haben könnte, denn dies richtet sich letztlich vor allem auch gegen eine einigungswillige Gläubigergemeinschaft.
Zu diesen beiden Punkten wie zu weiteren existiert inzwischen ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der im Internet eingesehen werden kann. Unabhängig davon, meine Damen und Herren, wie man das Vorhaben des Bundesjustizministeriums insgesamt in Vollständigkeit und Details sehen mag – üblicherweise gibt es ja immer positive und negative Meinungsäußerungen dazu –, sollte man aus unserer Sicht die vorgesehenen Regelungen zu den beiden Punkten, Kostenstundung und einstweilige Aussetzung der Zwangsvollstreckung beim Stattfinden außergerichtlicher Einigungen, unbedingt unterstützen. Die Befürwortung des entsprechenden noch zu erwartenden Gesetzentwurfes im Bundesrat verstehe ich besonders als ein Signal an diejenigen, die uns aus der Praxis unseres Landes auf beide Probleme denn auch nachdrücklich aufmerksam gemacht haben, so dass wir die Landesregierung auffordern, die Lösung im Bundesrat mit im angegebenen Sinne zu bewirken. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Positive zuerst: Die CDUFraktion greift mit ihrem Antrag ein ziemlich wichtiges wohnungs- und baupolitisches Thema auf und der Antrag selbst entspringt wohl auch einer Ambition. Das ist aber auch schon die ganze positive Botschaft der CDU zum Thema. Zum Rest ist zu sagen, von seinem Inhalt, von seinem Gehalt her fußt der Antrag entweder auf falschen Vermutungen oder kommt viel zu spät. Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die eine oder andere Intention oder Beschlussformulierung so selbstverständlich, dass sie schon wieder überflüssig ist.