Ich möchte, ehe ich etwas zur Sache selbst sage, eine Vorbemerkung machen. In dieser Vorbemerkung betone ich erneut das, was die PDS-Fraktion immer gesagt hat im Unterschied zu dem, was uns eben unterstellt wurde, dass die PDS-Fraktion die Schulen in freier Trägerschaft stets geachtet hat und achtet
und dass wir das Engagement der Lehrer, Erzieher, Eltern und der Träger immer anerkannt haben und auch weiter anerkennen.
3. Schulen in freier Trägerschaft ergänzen als Ersatzoder Ergänzungsschule das Schulwesen des Landes durch besondere Formen und Inhalte der Erziehung und des Unterrichtes.
Davon hat sich die PDS stets leiten lassen und tut dies auch weiterhin. Ich wollte das noch mal, um bestimmten peinlichen Unterstellungen entgegenzutreten, deutlich hier voranschicken.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Beschlussempfehlung will ich als Erstes sagen, dass die PDS-Fraktion diese Beschlussempfehlung trägt. Frau Schnoor hat ja schon gesagt, dass es selbst sie überrascht hätte, wenn wir unsere Meinung geändert hätten. Ich würde sagen, mich hätte überrascht, wenn wir damals nicht all diese Aspekte in der Diskussion geprüft und uns dazu eine Meinung gebildet hätten und nur mit einem solchen Wissen auch entsprechende Entscheidungen getroffen hätten. Das hätte mich überrascht. Und ich kann Ihnen sagen, wir haben das nicht getan.
Und es ist Ihnen auch bekannt, dass es vor einem Jahr in diesem Landtag eine sehr intensive Diskussion gegeben hat, dass auch die Koalitionsfraktionen davon ausgegangen sind, dass die Absenkung, die ursprünglich geplante Absenkung von 90 auf 80 Prozent ein falsches Signal wäre und dass wir deshalb gemeinsam beschlossen haben, dass der Höchstfördersatz auf 85 Prozent zu senken ist.
Und ich will auch noch mal sagen, damals wie heute sind wir unter bildungspolitischen Gesichtspunkten über diese Notwendigkeit nicht glücklich, aber objektive Bedingungen in diesem Lande sind die Ursache für derartige Kompromisse. Das hat nichts damit zu tun, dass wir der Meinung wären, dass wir damit eine Verletzung verfassungsrechtlicher Grundsätze begangen hätten. Ich glaube, ein Landtag, der bewusst ein Gesetz beschließt, das gegen Verfassungsrecht verstößt, sollte über seine eigene Glaubwürdigkeit nachdenken.
Ich möchte hier auch noch einmal darauf verweisen, dass es in umfangreicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klare Regelungen gibt zu den Ansprüchen von Privatschulen auf staatliche Förderung. So hat der Gesetzgeber dem Staat bei der Befriedigung des gesetzlichen Anspruchs der Privatschulen auf Schutz und Förderung einen verfassungsrechtlich unstrittigen Gestaltungsspielraum eingeräumt, von dem jetzt auch das CDU-regierte Sachsen – man höre und staune – in ähnlicher Art Gebrauch macht.
Die Pflicht zur Förderung steht, wie bei allen Freiheitsrechten üblich, unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann, wie das Bundesverfassungsgericht feststellt. Der Gesetzgeber ist demzufolge verpflichtet, die anderen Gemeinschaftsbelange und das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu berücksichtigen. Und er hat ebenso das Recht, die begrenzten öffentlichen Mittel auch für andere Zwecke einzusetzen.
Und da will ich dann doch darauf hinweisen, Frau Schnoor, dass es natürlich so ist, dass wir in diesem Jahr
den Bildungshaushalt aus Kürzungen rausgehalten haben, dass aber das unter der großen Koalition, wenn Sie sich recht erinnern wollen, beschlossene Lehrerpersonalkonzept natürlich weiter wirkt und dass es natürlich im Gegensatz zu den Darlegungen der CDU im Rechtsausschuss, wie sie sich in der Beschlussempfehlung finden, darum geht, dass im Bereich der staatlichen Schulen nach einem langfristigen Konzept gekürzt wird. Und es ist natürlich so, dass bei notwendigen allgemeinen Kürzungen aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen der Gesetzgeber befugt ist, weniger Mittel für die staatlichen, aber auch für die privaten Schulen zur Verfügung zu stellen. Und genau davon hat der Landesgesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht, denn den Reduzierungen im Privatschulbereich stehen Kürzungen im staatlichen Schulwesen zur Seite.
Insgesamt läuft deshalb also die Verfassungsbeschwerde rechtlich ins Leere und die PDS-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle ganz klar hervorheben, wir führen hier nicht eine vertiefte bildungs- oder finanzpolitische Diskussion. Diese ist vor einem Jahr geführt worden in den Ausschüssen und hier im Landtag. Die bildungs- und finanzpolitischen Argumente der Mittelkürzungen für Schulen in privater Trägerschaft können deshalb und sollten in dieser Debatte außen vor bleiben. Ich muss deshalb alle meine Kollegen enttäuschen, die sich auf eine Rede des Abgeordneten Friese zu bildungsund finanzpolitischen Aspekten gefreut haben. Diese wird es nicht geben.
Diese Schlachten – bei allem Respekt – sind geschlagen, die Argumente ausgetauscht. Wir müssen und dürfen sie an dieser Stelle nicht mehr alle wiederholen. Dies hat die CDU aber – zumindest im Rechtsausschuss – nicht davon abgehalten, all dieses noch einmal vorzutragen. Hier und heute geht es ausschließlich um eine verfassungsrechtliche Beurteilung der damaligen gesetzlichen Regelung.
Und es wird hier niemanden überraschen – vor allem wenn er die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses gelesen hat –, wenn ich feststelle, die Koalitionsfraktionen halten die angegriffene gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß. Der Rechtsausschuss hat sich nicht mit der bildungspolitischen Frage der Absenkung der Landesmittel oder deren sozialen Folgen befasst.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zu unserer Entscheidung Folgendes ausführen: „In welcher Weise der Gesetzgeber den grundrechtlichen Anspruch der privaten Ersatzschulen auf Schutz und Förderung erfüllt, schreibt ihnen das Grundgesetz nicht vor. Es räumt ihm eine weitgehende Gestaltungsfreiheit ein. Die Verfassung gebietet keine volle Übernahme der Kosten. Der Staat kann deshalb nur verpflichtet sein, einen Beitrag zu den
Kosten zu leisten. Dabei ist es zunächst Aufgabe des Gesetzgebers, die Kostensituation selbst zu bewerten und seine Hilfe danach auszurichten. Er darf sich an den Kosten des öffentlichen Schulwesens orientieren, er muss andere Gemeinschaftsbelange und die Erfordernisse des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichtes berücksichtigen und bleibt befugt, die nur begrenzt verfügbaren Mittel für andere wichtige Gemeinschaftsbelange einzusetzen. Bei notwendigen allgemeinen Kürzungen darf er für die öffentlichen und privaten Schulen weniger Mittel als bisher bereitstellen. Er braucht nicht die Ersatzschulen zu Lasten seiner Schulen zu bevorzugen. Aus Artikel 7 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz folgt danach kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen, gar noch in bestimmter Höhe. Die Ausführungen der Kollegin Schnoor gehen hier völlig in die falsche Richtung und am Wesen vorbei.“
Dieses, meine Damen und Herren von der CDU, dürfte selbst bei Ihnen keinerlei Widerspruch hervorrufen, denn bei dem soeben Ausgeführten handelt es sich um Zitate, zwar nicht zusammenhängend zitiert, aber doch um wörtliche Zitate aus der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1994 zur Förderung von Privatschulen. Diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts haben wir bei der verfassungsrechtlichen Prüfung im Rechtsausschuss mit berücksichtigt. Und wenn wir diese Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes wie eine Schablone über den zu beurteilenden Sachverhalt legen, kann man aus Sicht meiner Fraktion nur zu dem Ergebnis kommen, dass die angegriffene Vorschrift verfassungsgemäß ist. Die Klagen werden, so unsere Überzeugung, deshalb keinen Erfolg haben.
Und hier komme ich noch einmal auf meine eingangs gemachten Ausführungen zurück. Politisch mag man unsere Regelung zu den Ersatzschulen unterschiedlich bewerten, je nachdem ob Regierung oder Koalitionsfraktion. Verfassungsrechtlich gibt es aber keine Zweifel, dass die Vorschriften rechtens sind. Es wäre meiner Überzeugung nach die Aufgabe aller politischen Kräfte dieses Landes klarzustellen, dass es nicht der richtige Weg ist, politisch erlittene Niederlagen vor dem Verfassungsgericht fortzusetzen.
Frau Schnoor, wenn Sie ein Demokratie- und Freiheitsverständnis auf Seiten der Koalitionsfraktionen beklagen, weil wir anders entschieden haben als die CDU-Fraktion, so muss ich fragen, ob dieser Vorwurf an uns gerechtfertigt ist. Denn in diesem Hause gilt ja wohl immer noch die Mehrheitsentscheidung.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird deshalb der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf die Ziffern 1 und 2 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1581(neu). Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Ziffern 1 und 2 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich hätte noch zwei wichtige Hinweise Ihren Terminkalender betreffend: Wenn dort für heute Nacht oder vielleicht morgen früh drinsteht, „der neue Rote“, dann hat das mal ausnahmsweise nichts mit Politik zu tun.
Aber sehr wichtig ist die Eintragung „Landtag“ für morgen, denn ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf morgen, Donnerstag, den 16. November, 9.00 Uhr ein. Bis dahin schönen Abend, gute Nacht.