Sie haben 200 Wochenstunden. Und die Thüringer immerhin, die sind auch helle, die haben 192 Wochenstunden. Und in Mecklenburg-Vorpommern haben wir bloß 176 Wochenstunden. Wir hätten also ab 1992 beginnen müssen, im Sekundarbereich I aufzustocken.
Und wer hatte damals die politische Verantwortung? Wer hatte die politischen Mehrheiten im Parlament? Wir hätten da also beginnen müssen aufzustocken. Und wenn sich jetzt von den alten Bundesländern einige Länder intensiv bemühen, Lösungen für ein Abitur nach 12 Jahren zu finden, dann haben diese bereits die notwendige Ausstattung von Klasse 5 bis 10,
die haben nämlich schon eine aufgestockte Stundenzahl. Und wir haben sie nicht. Wir hängen bei 176 Stunden, da hängen wir also immer noch.
Es gibt einen Landtagsbeschluss, der sehr hilfreich ist und auf dessen Grundlage ich arbeite, dass ich nämlich im Rahmen der KMK darauf hinwirke, dass sich ein Abitur nach 12 Jahren, die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife nach 12 Jahren, muss man besser sagen, durchsetzt in Deutschland. Und das tue ich auch. Ich arbeite auf der Grundlage dieses Beschlusses und ich stelle mit Freude fest, dass die Front für das Abitur nach 13 Jahren in der Bundesrepublik bröckelt. Es würde nun aber auch darum gehen, nicht für jeweils einzelne Länder besondere Lösungen zu schaffen, sondern wir sollten danach versuchen, eine einheitliche Lösung zu schaffen. Wir sind dabei, im Rahmen der Zusammenarbeit einiger Länder – ich nenne Niedersachsen, Bremen, SachsenAnhalt, Rheinland-Pfalz – ein Modell zu finden, das uns
zumindest erst mal eine Zwischenlösung erlaubt, die das Überspringen von Klassen, die Verkürzung von Klassen einschließt. Aber, wie gesagt, das erfordert auch die Aufstockung der Stundentafel. Und darum geht es. Wir arbeiten also sehr intensiv in einer solchen Gruppe, die gerade heute tagt.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit, eine saubere Lösung zu fahren, nämlich von der 5. Klasse an beginnend bis zur 12. die Stundentafel so zu gestalten, dass wir die erforderliche Stundenzahl erlangen. Dieses Modell ist ausgearbeitet.
So weit zu Modellen. So ein Modell ist eine hinlängliche Bedingung dafür, dass die Sache gelingt. Aber es gibt noch andere Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Eine Bedingung, auf die gerade diese Regierung besonderen Wert legt, ist zum Beispiel die Sicherung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen. Eine andere Voraussetzung ist die Schulorganisation. Und eine weitere Bedingung, die erfüllt werden muss, ist, dass die dafür notwendigen Ressourcen bereitstehen, und das ist nicht wenig. Diese Bedingungen sind zu klären und da sind wir dabei, und zwar sehr intensiv.
Wenn diese Bedingungen geklärt sind, dann, meine ich, sollten wir die notwendige Voraussetzung schaffen, das Schulgesetz zu ändern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, meine ich, ist das zu früh und weckt Erwartungen an Zeithorizonte, über die ich selber jetzt keine verbindliche definitive Aussage treffen kann. Diese kann ich erst treffen, wenn wir die hinlänglichen Bedingungen abgeklärt haben. Unser Bemühen wird es sein, unter der Voraussetzung diese Bedingungen zu schaffen und dafür die Mehrheiten zu finden, eine allgemeine Hochschulreife, die den Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland an die Reifeprüfung entspricht, so schnell wie möglich in unserem Land zu installieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es gleich am Anfang meiner Ausführungen deutlich artikulieren: Die PDS war und ist für ein Abitur nach 12 Jahren,
aber nur wenn die Rahmenbedingungen für den gymnasialen Bildungsgang auch bei einem Abschluss nach 12 Jahren stimmen.
Und es geht nämlich nicht zuerst, Herr Rehberg, um die Länge der Schulzeit, sondern zuerst um die inhaltliche Ausgestaltung des Bildungsganges.
Nun ist dieses Thema sehr öffentlichkeitswirksam und deshalb wird es in diesem Jahr erneut von der CDU strapaziert.
Was allerdings augenfällig ist: Die CDU-Fraktion legt kein Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung ihres Ansinnens vor,
Dabei macht sie sich höchst populistisch den Umstand zunutze, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mit Blick auf die Erfahrungen mit der EOS oder der Berufsausbildung mit Abitur die Verlängerung der Schulzeit kritisch bewerten. Genau dort liegt aber der berühmte Hase im Pfeffer, denn die Bedingungen für das Abitur haben sich seit 1992 gegenüber der gymnasialen Ausbildung in der DDR drastisch verschlechtert. Dafür, meine Damen und Herren von der CDU, tragen Sie hier im Parlament heute allein die Verantwortung, denn die F.D.P. ist nicht mehr dabei.
Grundlage der Entscheidung, der Minister hat es gesagt, war der Beschluss der KMK. Dabei ging es ausdrücklich nicht um die Dauer der Schulzeit, sondern um ihre inhaltliche Ausgestaltung. Der Beschluss legte den Erwerb des Abiturs nach 13 Schuljahren als Regelfall fest und bestätigte damit die Festlegungen des Hamburger Abkommens von 1988. Anzumerken ist, dass diese Ausnahmeregelung eigentlich für die neuen Bundesländer gedacht war, um dem Vorwurf zu begegnen, es gäbe in den neuen Ländern ein minderwertiges Abitur. Vor allem von den CDU-geführten Ländern wurde nämlich diese These verbreitet. Ein Teil dieser Länder hat heute mittlerweile andere Ansichten. Sie werden nun heute von der hiesigen CDU als beispielgebend gepriesen.
Damals waren sie es zumindest nicht. Und in den alten Bundesländern gab es – zumindest bis 1995 – zudem kein Abitur in 12 Jahren. Als Ausnahme wurde ein Abitur nach 12 Jahren nur zugelassen, wenn mindestens 265 Wo
chenstunden im gesamten, ich betone, im gesamten gymnasialen Bildungsgang sichergestellt werden. Zum Vergleich die Wochenstundenzahlen in anderen Bundesländern: Baden-Württemberg 283, Saarland 279, Hamburg 264, Mecklenburg-Vorpommern 242. Damit war und ist unser Land Schlusslicht.
Um den Anforderungen der KMK gerecht zu werden, hätte mindestens die Stundendifferenz von 23 Stunden zusätzlich auf die Klassen 5 bis 12 verteilt werden müssen.
Durch das gegliederte Schulsystem in unserem Land musste und muss aber der Übergang aus Klasse 10 der Realschule in Klasse 11 des Gymnasiums gewährleistet sein. Daraus folgt, dass Veränderungen in den Stundentafeln sowohl der Klassenstufen 5 bis 10 der Realschule als auch in den Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums erfolgen müssen. Sonst ist nämlich für die Realschüler in diesem Lande die Chancengleichheit und Durchlässigkeit des Bildungswesens nicht mehr gewährleistet.
Diesen Weg, meine Damen und Herren, diesen Weg wollte die damalige Regierungskoalition nicht gehen, denn er hätte erhebliche finanzielle Mehrausgaben zur Folge gehabt.