Ich darf Ihnen noch mal sagen, wir haben im Ältestenrat Folgendes verabredet: Wenn wir früher fertig werden und so sieht es ja heute aus, behandeln wir den letzten Punkt von der morgigen Tagesordnung heute als nächsten Tagesordnungspunkt. Das nur als Hinweis, damit alle, die hier sein müssen, auch anwesend sind.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Förderung der EU-Grenzregionen zur Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Umstellungen im Zuge der EU-Osterweiterung, Drucksache 3/358, sowie den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS – Osterweiterung der Europäischen Union, auf Drucksache 3/1217, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1672.
Antrag der Fraktion der CDU: Förderung der EU-Grenzregionen zur Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Umstellungen im Zuge der EU-Osterweiterung – Drucksache 3/358 –
Das kann auch wirklich nicht sein, sondern das Wort hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses. Bitte sehr, Sie haben das Wort, ergreifen Sie es.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach eineinhalb Jahren intensiver Beratungstätigkeit legt Ihnen der Rechtsausschuss nunmehr die Beschlussempfehlung und den Bericht zu den Anträgen der Fraktionen vor, die sich auf die Konsequenzen für Mecklenburg-Vorpommern aus der Osterweiterung der Europäischen Union insbesondere im Hinblick auf die Republik Polen ergeben.
Sehr schnell zeigte sich, auch aus der Entwicklung jenseits unserer Landesgrenzen, dass die vor uns stehenden Probleme und Aufgaben noch deutlich über die Intentionen der zu behandelnden Anträge hinausgehen. Uns alle und insbesondere die Leute in den vorpommerschen Landkreisen interessierten die Fragen: Wann kommt die EU-Osterweiterung, 2003, 2005 oder erst 2008? Wer wird dabei sein?
Sie wissen, meine Damen und Herren, derzeitig bewerben sich 13 Länder offiziell um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union, darunter 10 Staaten aus Ost- und Mitteleuropa. Der eben zu Ende gegangene EU-Gipfel in Nizza hat diesbezügliche organisatorische Rahmenentscheidungen ja getroffen. Dabei ist unser Nachbar Republik Polen der größte und mit fast 39 Millionen Einwohnern zugleich der bevölkerungsreichste Staat unter den Bei
trittskandidaten. Polen hat seinen Beitrittsantrag bereits im April 1994 gestellt und unternimmt seitdem wachsende Anstrengungen, die Beitrittskriterien zu erfüllen. In Polen selbst haben wir festgestellt, dass Chancen und Hoffnungen wesentlich stärker artikuliert werden als die möglicherweise damit verbundenen Risiken.
In den vergangenen Jahren sind neben der außenpolitischen Notwendigkeit auch die ökonomischen Chancen der Öffnung nach Osten hin betont worden. Es besteht also die Hoffnung, dass die Ausdehnung Wachstumsimpulse für ganz Europa und Beschäftigungserfolge mit sich bringt. Insbesondere im Hinblick auf die vorpommerschen Landkreise, die augenblicklich im Zuge des Beitritts zum wirtschaftlichen Einzugsgebiet der 500.000 Einwohner zählenden Stadt Stettin gehören würden, hat sich daher der Rechtsausschuss in acht Ausschusssitzungen, diversen Obleutegesprächen, in Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten und mit Experten aus dem Lande, mit einer einwöchigen Reise durch die Republik Polen und zahlreichen politischen Gesprächen in Danzig, Bialystok und Warschau sowie mit einem Besuch in der Woiwodschaft Westpommern mit dem Thema der EU-Erweiterung auseinander gesetzt und einstimmig, also im Konsens aller, die Ihnen vorliegende und 14 Punkte umfassende Beschlussempfehlung beschlossen.
Obwohl das klare Beitrittsdatum bislang offen war und der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen bisher von einem Beitrittsfenster von 2003 bis 2005 sprach – Polen selbst erhebt ja den Anspruch, schon 2003 beitrittsfähig zu sein –, soll die Beschlussempfehlung darauf abzielen, alles das aus mecklenburg-vorpommerscher Sicht zu unternehmen, was für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgt, wenn die Grenzhürden zwischen beiden Ländern abgebaut sind. Insbesondere die Bewohner in den grenznahen Landkreisen sowie die deutschen Unternehmer – und hierbei denke ich besonders an die kleinen und mittleren Unternehmen aus unserem Bundesland – bedürfen der Rahmenbedingungen und Ausgangspositionen, um auf dem polnischen Markt bestehen zu können.
Die genannten 14 Punkte der Beschlussempfehlung sollen daher aus Sicht des Rechtsausschusses so eine Art Heranführung oder Lastenheft sein, was bis zum Aufnahmetermin Polens in die europäische Gemeinschaft von unserer Seite her noch geleistet werden muss. Dazu, meine Damen und Herren, gehört in erster Linie der Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur, bezogen auf die Bereiche Verkehr, Telekommunikation und Energie, etwa nach der Formel: Schaffung aller Voraussetzungen für Begegnungen und Zusammenarbeit zügig und auf Dauer, noch notwendige Grenzanlagen für kurze Lebensdauer.
Wir haben uns bei unserer Ausschussreise davon überzeugen können, mit welchem erheblichen Aufwand die polnische Ostgrenze als zukünftige EU-Außengrenze ausgebaut wird. Wir wissen, dass die Republik Polen nur begrenzte Mittel für den Ausbau der Grenze hat, weshalb der Rechtsausschuss die Auffassung vertritt, dass durchaus auch provisorische Grenzübergangsstellen von Mecklenburg-Vorpommern zur Republik Polen ihre Berechtigung haben, wenn sie nur, wie von Experten gefordert, dazu dienen, dass für die Bevölkerung und die Unternehmen lange Umwege um die bestehenden Grenzübergänge Linken und Pomellen vermieden werden.
Der Rechtsausschuss hat als weiteren Schwerpunkt die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation sowie den
Ausbau möglichst vielfältiger grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen, bezogen insbesondere auf Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen, gesehen. Im durchgeführten Expertengespräch und auch während unseres Gespräches bei der deutsch-polnischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft in Gorzów sind immer wieder Hinweise gegeben worden, solche Kooperationen denn auch wirklich einzugehen. Deshalb müssen auch von unserer Seite Rahmenbedingungen gegeben werden, die es der Wirtschaft ermöglichen, solche Kooperationen leichter ins Leben rufen zu können. Hierzu zählt zum einen eine Unterstützung von grenzüberschreitenden Präsentationsmöglichkeiten von Unternehmen auf Messen, zum anderen aber auch, dass in deutschen Unternehmen weiterhin die Möglichkeit gegeben ist, in Szczecin einen Ansprechpartner zu haben.
In der Vergangenheit ist dieser Ansprechpartner das Generalkonsulat gewesen, das jedoch weggefallen ist. Wir haben schon ausgiebig darüber gesprochen. Das Auswärtige Amt beabsichtigt, in Stettin einen Honorarkonsul einzusetzen. Dieser könnte im Zusammenspiel mit dem deutsch-polnischen Haus der Wirtschaft, das auf Initiative der Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg, der Wirtschaftskammer Nordstettin und dankenswerterweise mit der Unterstützung der Landesregierung eröffnet worden ist, weiterhin Ansprechpartner und Mittler sein. Immer wieder ist von allen Gesprächspartnern die Wichtigkeit dieses Anlaufpunktes betont worden, weshalb die Landesregierung auch dringendst um Prüfung und Unterstützung gebeten wird, auf welche Weise auch immer die Arbeit des Hauses der Wirtschaft noch weiterhin unterstützt werden kann.
Neben wirtschaftlichen Kooperationen gilt es ferner, auch kulturelle und gesellschaftspolitische Kooperationen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen zu fördern. Hierzu gehört zunächst, dass sich die Menschen auch untereinander verständigen können müssen. Also eine verstärkte Sprachförderung in Schulen und Volkshochschulen ist daher genauso erforderlich, wie die jetzt schon bestehenden positiven Ansätze wie das deutschpolnische Gymnasium, Kriegsgräberfürsorge, Hochschulkooperationen und weitere Maßnahmen zum kulturellen und Bildungsaustausch zu unterstützen. Vor allem durch die Förderung unserer Jugendlichen gilt es, gegebenenfalls vorhandene Vorbehalte, Vorurteile, Ängste in Bezug auf die Osterweiterung abzubauen. Deutsch-polnische Jugend-, Schüler- und Studentenaustausche sowie das Angehen von grenzüberschreitenden Gemeinde- und Schulpartnerschaften im grenznahen Bereich sind daher weiter zu fördern und zu unterstützen – und ich meine das „weiter“ im vollen Umfang des Wortes, also nicht nur in der Weiterführung, sondern in einer Erweiterung. Daher wird es auch für erstrebenswert gehalten, das vor allem im Landesteil Vorpommern die Möglichkeit an den Realschulen und Gymnasien besteht, Polnisch als zweite Fremdsprache erlernen zu können. Neben diesen kleinen Schritten, die wir selbst in der Hand haben, wenden wir uns mit dem Beschlussentwurf jedoch auch an die Bundesregierung sowie an die europäische Gemeinschaft, über unsere Landesregierung, ähnlich des Beitrittsszenarios von Griechenland, Spanien und Portugal damals, das für bestimmte französische und italienische Gebiete eine Sonderförderung mit sich brachte, unserem Landesteil Vorpommern, insbesondere seinen östlich unmittelbar an die Republik Polen grenzenden Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern, einen ähnlichen Sonderstatus
einzuräumen mit dem Ziel, die erweiterungsbedingten Chancen besser nutzbar und ihre entsprechenden Risiken begrenzbar zu machen.
In diesem Zusammenhang hat der zuständige EUKommissar anlässlich der Europaministerkonferenz in Schlangenbad im Mai diesen Jahres ein Aktionsprogramm in Aussicht gestellt. Dazu haben die Landesregierungen der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen der EU-Kommission vorgeschlagen, dass das Aktionsprogramm insbesondere die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, die Förderung der Wirtschaft, insbesondere wieder der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Arbeitsmärkte, aber auch die soziale und kulturelle Vorbereitung der Bevölkerung zum Gegenstand haben soll. Wirtschaftliche Kooperationsnetzwerke sollten nach Ansicht dieser Landesregierungen ebenso gefördert werden wie die Sprache, kulturelle Veranstaltungen mit regionalem Bezug sowie Entwicklungspotentiale im Schul- und Jugendbereich. Der Landtag unterstützt diese Hinweise ausdrücklich.
Erlauben Sie mir zum Abschluss, dass ich Ihre Aufmerksamkeit besonders auf den Punkt 14 der Beschlussempfehlung lenke. Der Rechtsausschuss hatte das Glück (organisiert) , gemeinsame Beratungen mit korrespondierenden Ausschüssen des Sejmik Pommern und Westpommern durchführen zu können. Dabei haben wir uns sowohl in Danzig als auch in Stettin in die Hand versprochen, dass es bei diesen ersten Begegnungen nicht bleiben wird. Deshalb ist von beiden Seiten zur Verfestigung des parlamentarischen Kontaktes untereinander das Eingehen von festen Kooperationsvereinbarungen vorgeschlagen worden, so, wie es auch der Präsident des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Herr Kuessner bereits im August dieses Jahres in Stettin vereinbart hat. Ich nenne als Beispiel den Landtag Rheinland-Pfalz, wo ebenfalls eine gemeinsame Erklärung mit dem Sejmik der Woiwodschaft Oppeln erarbeitet und verabschiedet worden ist.
Unsere Begegnungen haben auch gezeigt, mit welchem Engagement unsere polnischen Nachbarn und Kollegen den Erweiterungsprozess betreiben. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja schon fast normal, aber es wird sich noch deutlich intensivieren, dass praktisch alle unsere Ausschüsse dieses Hauses mit unseren östlichen Nachbarn irgendwie zusammenarbeiten, denn vor allem die inhaltlichen Ansprüche werden vom Rechtsausschuss, also dem Europaausschuss dieses Hauses, nicht allein zu erfüllen sein. Nutzen Sie, meine Damen und Herren, also bitte in den Ausschüssen die Chance, mit den entsprechenden Ausschüssen der Nachbarwoiwodschaft Westpommern ins Gespräch zu kommen, gemeinsame Strategien und Problemlösungen zu entwickeln und sich auch über Erfahrungen auszutauschen, die MecklenburgVorpommern mit dem Eintritt in die EU auf den konkreten Arbeitsfeldern gesammelt hat.
Schließlich möchte ich mich auch diesmal bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses bedanken, die teilweise am Anfang durch die Bedeutung und Kompliziertheit des Themas vielleicht beeindruckt, vielleicht skeptisch waren, jedoch nach kürzester Zeit mit sehr viel Engagement die Beratungen zum Thema und zur Vorlage oder zu den beiden Vorlagen betrieben haben. Und dass dies keine
Floskel ist, sondern das Thema der EU-Osterweiterung den Mitgliedern des Rechtsausschusses sozusagen ans Herz gewachsen ist, sehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, daran, dass der Rechtsausschuss die Absicht hat, einen eigenen Unterausschuss zu bilden, um dieses Thema spezialisierter weiterverfolgen zu können. Auch, meine Damen und Herren, dass uns die Staatskanzlei nicht nur pflichtgemäß, sondern auch kollegial unterstützt hat, will ich mit einem öffentlichen Dankeschön hier quittieren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soeben ist der Europäische Rat von Nizza zu Ende gegangen. Er hat wesentliche Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union geschaffen und stellt damit einen wichtigen Eckpunkt in der Entwicklung Europas dar. Ende 2002 will die Europäische Union in der Lage sein, die ersten neuen Mitglieder aufnehmen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass die Kandidaten dann den gemeinschaftlichen Besitzstand übernommen haben und auch sicher anwenden. Der Europäische Rat hat seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten schon 2004 an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen können. Damit hat sich, zumindest mittelbar, auch die zeitliche Perspektive eines Beitritts konkretisiert.
Gleichzeitig beginnt jetzt die entscheidende Phase der Beitrittsverhandlungen. Die Europäische Kommission hat in ihrem Strategiepapier vom 8. November 2000 eine Wegskizze für die weiteren Verhandlungen vorgelegt, die e rstmals konkrete Vorgaben für die Behandlung auch der sensiblen Verhandlungskapitel enthält. Diese Bereiche, Kollege Schoenenburg, sollen in den kommenden eineinhalb Jahren aufgearbeitet werden. Bereits im 1. Halbjahr 2001 s t e hen Themen wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit, die Sozialpolitik und die Umweltpolitik auf der Tagesordnung. Die Behandlung anderer, auch für Mecklenburg-Vorpommern wichtiger Bereiche wie Landwirtschaft oder Regionalpolitik soll bis zur Jahresmitte 2002 erfolgt sein. Die Europäische Kommission hat noch einmal bekräftigt, die Verhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Beitrittskandidaten 2002 abschließen zu wollen.
Meine Damen und Herren! Mit der Osterweiterung der Union wird ein weiterer entscheidender Schritt getan zur Integration Europas. Die Europäische Union ist meiner Meinung nach der beste Garant für Sicherheit, politische Stabilität und Wohlstand in ganz Europa. Und an einer Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses führt kein Weg vorbei. Deshalb begrüßen wir die Osterweiterung der Europäischen Union ausdrücklich.
Zugleich eröffnen sich dadurch für unser Land und vor allem auch für den Landesteil Vorpommern neue Chancen, Chancen, die wir nutzen sollten. Denn durch die Osterweiterung wird unser Land aus einer Randlage in der Union ins Zentrum der Union hineinrücken. Die Ostsee wird EU-Binnenmeer und aufgrund unserer guten Lage können wir zu einer Verkehrs- und Handelsdrehscheibe im Ostseeraum werden
und Vorpommern erhält die Chance, aus dem Windschatten der großen Ballungs- und Wirtschaftsräume herauszutreten. Für Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschafts- und Kulturland ist die Osterweiterung der Europäischen Union ein Gewinn.
Lassen Sie uns die Chancen gemeinsam nutzen! Der vorliegende, von allen Fraktionen, so wurde mir gesagt, unterstützte Antrag ist dafür sicherlich eine gute Basis. Das Land Mecklenburg-Vorpommern spricht hier mit einer Stimme, getragen vom Parlament und der Regierung, und das ist gut für die Wahrnehmung unserer Interessen.
Meine Damen und Herren! Niemand gibt sich der Illusion hin, die Osterweiterung wäre ein Selbstläufer. Sie ist eine historische Aufgabe, mit der die unselige Spaltung des Kontinents überwunden wird, und mit Polen öffnet sich ein großer Markt auch für uns. Aber die Gestaltung des Beitritts erfordert von uns allen noch harte Arbeit, Besonnenheit und Mut. Dem müssen wir und dem wollen wir uns stellen. Wir werden nicht ängstlich und nicht kleinlich nach Osten schauen, sondern die Dinge mitgestalten, und das tut dieses Hohe Haus und das tut die Landesregierung.
Wir wissen auch, viele Bürger unseres Landes, vor allem in den Grenzregionen, haben noch Vorbehalte und Ängste, wenn es um den Beitritt der osteuropäischen Länder geht, und diese Vorbehalte müssen wir ernst nehmen. Sie dürfen nicht einfach wegverwaltet werden. Denn ein von oben verordnetes Europa der Regionen ist nicht genug. Der Integrationsprozess Europas muss von den Bürgern getragen werden. Was wir brauchen, ist ein Europa der Menschen, eine Gemeinschaft, mit der sich die Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten identifizieren kann. Wir müssen die Menschen für Europa gewinnen. Das ist die entscheidende Voraussetzung für das Gelingen der Union.
Europa und die Europäische Union sind keine fernen abstrakten Gebilde. Die europäische Einigung ist, glaube ich, eine Chance, von der wir alle profitieren. Mit Blick auf die Osterweiterung bedeutet das, wir brauchen ein Beitrittskonzept, das für die Menschen im Land und vor allem in den grenznahen Regionen Vorpommerns transparent und glaubwürdig ist. Nur so können wir den Ängsten und Sorgen der Menschen schon im frühesten Stadium entgegenwirken. Deshalb setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die besondere Situation der Grenzgebiete bei den Beitrittsverhandlungen berücksichtigt wird.