Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Abschließend stelle ich fest, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen im Kita- und Schulbereich wie auch im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ist ein Thema, das uns allen am Herzen liegt. Daher empfiehlt die SPD-Fraktion die Überweisung des Antrages federführend in den Sozialausschuss.

Zum Ende des Jahres und weil Weihnachten ist, habe ich einen Wunsch, und zwar dass es uns im neuen Jahr vielleicht gelingt, die Anliegen von Frauen und Behinderten mehr in die Mitte des Lebens und auch in die Mitte der Tagesordnung des Landtages zu rücken. – Ich danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Beyer.

Ich muss jetzt noch mal nachfragen. Frau Beyer, war das jetzt ein Antrag zur Überweisung in den Sozialausschuss?

Ja, habe ich gesagt. Ich habe gesagt, federführend.

(Reinhard Dankert, SPD: Federführend ist Soziales, mitberatend Bildung.)

Danke schön.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schnoor von der Fraktion der CDU.

(Reinhard Dankert, SPD: Oh nee! – Volker Schlotmann, SPD: Das ist ja fast schon seelische Grausamkeit.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Integration behinderter Kinder und Jugendlicher ist ein sinnvoller Ansatz, um den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben im Rahmen ihrer objektiven Möglichkeiten zu gewährleisten. Dieser Grundsatz ist sicherlich unstrittig. Die Umsetzung dieses Grundsatzes erweist sich aber als ein Problem. Insbesondere die Antwort auf meine Kleine Anfrage, aber auch Briefe von betroffenen Eltern wie Lehrern zeigen, dass die Realität für behinderte Kinder weniger übrig hat. Und ich sage hier ganz bewusst, weniger, denn zu sagen, sie hat wenig für die behinderten Kinder übrig, würde die Leistung derjenigen schmälern, die sich tagtäglich um diese Kinder bemühen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Die fortlaufende medizinisch-technische Entwicklung macht es zunehmend mehr Behinderten möglich, am so genannten normalen Leben aktiv teilzunehmen. Dennoch haben auch diese Innovationen ihre Grenzen und die

Behinderten müssen weiter mit Einschränkungen leben. Diesem Umstand muss auch die Integration gerecht werden. So ist es für schwerhörige Kinder unabdingbar, bei integrativem Unterricht in schallgeschützten Räumen unterrichtet zu werden, da sonst die Wiedergabe durch die Implantate beeinträchtigt wird, das heißt, die Nebengeräusche die eigentliche Spracherkennung überlagern. Die Einrichtung derartiger Unterrichtsräume, die Organisation des Unterrichts für integrative Klassen erfordert finanziellen und personellen Mehraufwand, den weder das Land noch die Schulträger in Gänze schultern wollen. Die Schwerhörigen sind nur eine Problemgruppe, die hier genannt wird, da sie sich seit geraumer Zeit um ein neues Förderzentrum bemühen und den Bildungsausschuss seitens der Lehrer und Eltern eindringlich auf die Detailprobleme von Integration aufmerksam gemacht haben. Andere Problemgruppen sind die körperbehinderten Kinder und Jugendlichen oder Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbehinderungen. In nicht wenigen Fällen ist es für das Land und den Schulträger kostengünstiger, dem Betroffenen eine Unterbringung in einer Sondereinrichtung zu ermöglichen, als wohnortnahe Schulen behindertengerecht umzurüsten.

Bei allen berechtigten Abwägungen darf ein Aspekt nicht aus den Augen verloren werden: Jedes behinderte Kind hat einen individuellen und unverwechselbaren Förderanspruch. Das, zugegeben, macht Integration zu einem Problem vieler Seiten. Meine Damen und Herren, aber das Problem ist keins, wenn man die Individualität des einzelnen behinderten Kindes anerkennt und zudem anerkennt, dass die aus dem Förderanspruch ableitbare und sinnvolle Integration des Kindes diesem Kind ein Leben lang von unschätzbarem Nutzen und Wert sein kann. Nicht nur das, gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern fördert auch Toleranz und Akzeptanz unter den so genannten normalen Kindern.

Und werden wir doch wieder einmal konkret: Die Bestürzung über Rechtsextremismus im Sommer war groß. Behinderte sind hier auch eine Opfergruppe von rechtsextremen Schlägern und Fanatikern. Ja, meine Damen und Herren, diese Verbindungen müssen wir herstellen, denn die Bekämpfung des Rechtsextremismus fängt im Alltag an, wird darüber definiert, welchen Wert die Gesellschaft den Behinderten entgegenbringt und wie die Gesellschaft in der Lage ist, diese Menschen in den Alltag der Allgemeinheit zu integrieren. Grenzen wir diese Menschen durch Bürokratie aus, arbeiten wir diesen Schlägergruppen gewollt oder ungewollt in die Arme.

Meine Damen und Herren, selbst wenn die Integration in Form gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Kindern stattfindet, so klagen diese, dass die Klassengrößen nicht auf diese Unterrichtsform abgestimmt sind, dass es keinerlei pädagogisch begründete Vorgaben gibt, die einen sinnvollen gemeinsamen Unterricht ermöglichen. Allein die Zuweisung von Förderstunden ist nicht ausreichend, um diesem Problembereich angemessen zu begegnen, zumal es immer wieder Stimmen gibt, die nachdrücklich darauf hinweisen, dass beantragte Förderstunden nicht genehmigt werden und damit gemeinsamer Unterricht nicht stattfindet. Für die Betroffenen ist ein solcher Bescheid eine schmerzliche Eingrenzung ihrer Möglichkeiten und Chancen und für die Pädagogen von Sondereinrichtungen eine herbe Enttäuschung, da sie mit ihrer Arbeit diesen jungen Menschen

den Weg in die Normalität ebnen wollten, aber durch bürokratische Hemmnisse zurückgeworfen werden. Hier findet der individuelle Förderanspruch des behinderten Kindes keine Berücksichtigung und man darf fragen, warum eigentlich nicht.

Um bei den Pädagogen zu bleiben, wie in jedem Bereich, haben wir auch im Bereich der Sonderschullehrer einen Mangel. Wie im allgemein bildenden Bereich werden ausgebildete Sonderpädagogen mit Kusshand in den alten Bundesländern aufgenommen, da der Mangel dort ebenso vorhanden ist. Aber nicht nur die Bezahlung ist ein Wechselgrund. Besonders Sonderpädagogen haben einen hohen ethisch-moralischen Anspruch. Wenn die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit mit behinderten Kindern und Jungendlichen optimal sind, dann verzichten diese Lehrer auch gerne auf die eine oder andere Mark, dessen bin ich mir ganz sicher. Das geht übrigens auch anderen Lehrern so. Aber wenn diese Lehrer das Gefühl haben, mit ihrer Arbeit gerade einmal das zu erreichen, was sie persönlich zu leisten selbst in der Lage sind, und darüber hinaus ihnen bürokratische Hemmnisse in den Weg gelegt werden, wenn es zum Beispiel um Förderstunden geht, dann kann man es ihnen nicht verdenken, dass sie sich einen anderen Wirkungskreis suchen, schweren Herzens sicher.

Zu den Rahmenbedingungen gehört auch, dass man den Sonderpädagogen für die Integration behinderter Kinder Konditionen einräumt, die dem Aufwand ihrer Arbeit gerecht werden. Trotz integrativer Beschulung von behinderten Kindern ist eine Betreuung der Kinder und der Lehrer dieser Klassen durch einen Sonderpädagogen unumgänglich. Die Betreuung wird zumeist von Kollegen gewährleistet, die eine reguläre Unterrichtungstätigkeit an einer Sondereinrichtung leisten und darüber hinaus integrativ beschulte Kinder betreuen. Diese Betreuung ist dann mit einem erheblichen Aufwand an Kosten verbunden und derzeit gilt die Regelung, dass bei zwangsläufiger Nutzung des Privat-Pkw den Kollegen nur 30 Pfennig je Kilometer erstattet werden. Bei dem Umfang und der Bedeutung ihrer Betreuungsleistung wäre es mehr als gerechtfertigt, wenn man diesen betroffenen Kollegen den Pkw als Dienstwagen anerkennen würde, damit sie mit 52 Pfennig ihre zusätzlichen Kosten wenigstens annähernd gedeckt bekommen.

Meine Damen und Herren, solche kleinen Gesten können viel bewegen, ein Beispiel von vielen kleinen anderen Begebenheiten des Alltags. Die Möglichkeiten der Integration werden sich verschärfen. Gerade für behinderte Kinder sind längere Schulwege, die sich durch die neue Schulentwicklungsplanung abzeichnen, eine erhebliche Belastung. Die neue Schulentwicklungsplanung wird die Möglichkeiten der integrativen Beschulung von Kindern sicherlich reduzieren, und das besonders von behinderten Kindern aus dem ländlichen Raum. Dazu wird auch der Umstand einen Beitrag leisten, dass zu wenige Sonderpädagogen zu viele behinderte Kinder betreuen müssen. Auch für sie werden die Wege länger, um integrative Klassen zu betreuen. Aus dieser Perspektive scheint es um die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher nicht gut bestellt in unserem Land. Ein Grund mehr, meine Damen und Herren, um hier aktiver als bisher tätig zu werden.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, da Sie in dieser Landtagssitzung bisher keinem Antrag der CDU zugestimmt haben,

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Böse, böse.)

sollten Sie jetzt die letzte Chance für ein Weihnachtsgeschenk an meine Fraktion wahrnehmen,

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

bei dem letzten Tagesordnungspunkt in diesem Jahrtausend unserem Antrag zuzustimmen. Sollten Sie sich zu diesem Weihnachtsgeschenk nicht in der Lage sehen und der Überweisung zustimmen, die hier von Frau Beyer beantragt wurde, dann bitte ich, dass nicht nur in den Sozialausschuss,

(Angelika Gramkow, PDS: Das ist schon passiert.)

sondern auch in den Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturausschuss überwiesen wird.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Volker Schlotmann, SPD: Und in den Innenausschuss. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Rechtsausschuss! Rechtsausschuss!)

Danke schön, Frau Schnoor.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Koburger von der Fraktion der PDS.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ja, das Anliegen Ihres Antrages ist sehr löblich. Jedoch schaut aus vielen Knopflöchern eine gewisse Portion Populismus mit heraus. Und ich sage ganz eindeutig, die Worte von Frau Schnoor hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Zuvor noch ein paar Anmerkungen in die Geschichte hinein zum Umgang mit Menschen mit Behinderung, weil man sicherlich auch dann den schwierigen Prozess, in dem wir uns befinden, ein bisschen besser verstehen kann. Das spielte sich nicht nur in der BRD ab, sondern das war europaweit, weltweit so. Es war durchaus üblich, Menschen mit Behinderung zu separieren, sie entweder so aus dem Blickwinkel der normalen Gesellschaft zu nehmen, zumeist ohne besondere Förderung, also eher eine Verwahrung, und danach folgte die eher gut gemeinte Separation. Den Betroffenen sollte Förderung zuteil werden, entsprechend ihren spezifischen Beeinträchtigungen in speziellen Einrichtungen.

Dank der Wissenschaft und der in Gang gekommenen gesellschaftlichen Debatte insbesondere durch die Betroffenen, ihre Angehörigen und die verschiedenen Interessenvertretungen haben wir heute weitestgehend ein anderes Verständnis im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Wir wissen mittlerweile, dass es für die psychische und physische Entwicklung dieser Menschen überaus wichtig ist, in der Gesellschaft voll integriert zu sein, an allen Dingen, die ein normales Leben ausmachen, teilhaben zu können. Zunehmend wird erkannt, dass es auch für das soziale Gefüge und Zusammenleben in einer Gesellschaft wichtig und positiv ist, wenn Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam lernen, gemeinsam leben. Das sollte selbstverständlich so zeitig wie nur möglich geschehen. Darauf ausgerichtet sind die inzwischen unterschiedlichen Institutionen, Förderinstrumentarien, Gesetzlichkeiten, Rahmenbedingungen und – auch das gehört dazu – ein spezialisierter Markt für entsprechende Hilfsmittel. Das eben Erwähnte kann allerdings ein generelles Umdenken in allen Bereichen der Gesellschaft, die Politik selbstverständlich mit eingeschlossen, nicht ersetzen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal einige Fakten in Erinnerung rufen, an denen sich zeigt, dass wir noch einen weiten, wirklich sehr weiten Weg zurückzulegen haben. Erst 1994 wurde das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 mit dem Satz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Und ich erinnere an die wirklich fast unendliche Debatte hier in unserem Hohen Hause um die Landesbauordnung bezüglich der Gewährleistung der Barrierefreiheit.

Oder etwas anderes spielte heute Vormittag schon mal eine Rolle, die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte, die nie wirklich umgesetzt worden war. Die Ausgleichsabgabe war augenscheinlich so gering, dass Unternehmen einschließlich des öffentlichen Dienstes sich eher freikauften, als Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu schaffen. Noch immer fehlt in der BRD ein Gesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen festschreibt. Da sind uns andere Länder, die wir manchmal abschätzig als Entwicklungsländer bezeichnen, weit voraus. Ich nenne nur zwei: Kenia und Nikaragua. Aber auch ärmere europäische Länder wie Portugal oder Spanien zeigen der reichen Bundesrepublik Deutschland, dass es geht. Vielleicht haben sie aber auch schon eher erkannt als wir, dass Integration nicht nur für die soziale und demokratische Entwicklung einer Gesellschaft wichtig ist, sondern auch volkswirtschaftlich kostengünstiger als Separation.

Meine Damen und Herren, ich will nun etwas näher auf die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eingehen. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, Integration hat Vorrang. Bisher ist das von der CDU immer verneint worden in allen Debatten der Jahre vorher. Ich meine, gut, man lernt ja nie aus. Das beinhaltet jedoch nicht gleichermaßen, dass alle Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigung in integrativen Einrichtungen untergebracht werden müssen. Jedoch müssen, egal ob im Kita- oder Schulbereich, ausreichend Angebote vorhanden sein. Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass die Eltern ein weitestgehendes Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Wahrnehmung integrativer Angebote haben müssen, basierend auf Empfehlungen von Haus- und Spezialärztinnen und -ärzten und ausgerichtet auf die individuellen Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen. Daraus ergibt sich konsequenterweise, dass wir zudem spezielle Fördereinrichtungen benötigen, wenn die Eltern dieses Angebot für ihr Kind vorziehen oder die Art der Behinderung es erforderlich machen sollte. Für alle Einrichtungen gilt gleichermaßen, dass für diese Tätigkeit gut ausgebildete Fachkräfte vorhanden sein müssen. Hinzu kommen weitere Bedarfe:

Erstens. Pädagoginnen und Pädagogen integrativer Kindertageseinrichtungen und allgemein bildender Schulen müssen über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu einer sach- und fachgerechten Herangehensweise geschult werden bezüglich des Miteinanderlernens von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen.

Zweitens. Für spezielle Beeinträchtigungen bedarf es nach unserer Auffassung auch ganz spezieller Einrichtungen. So sehen wir insbesondere bei Hörgeschädigten oder bei Blinden solche spezifischen Bedarfe. In diesem Punkt sind wir uns auch einig mit den Vorstellungen der entsprechenden Betroffenengruppen.

Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Hohen Hause zahlreiche Debatten zur Integration von Kindern

und Jugendlichen mit Behinderungen geführt. Da gingen sehr oft die Meinungen weit auseinander, besonders vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen, zumindest habe ich das hier so wahrgenommen. Manchmal ist es da hilfreich, in alten Unterlagen zu stöbern. Während der Novellierung des Kita-Gesetzes 1995 wurde um Gruppengrößen, um die Erzieherin-Kind-Relation und andere qualitative Standards heftig gestritten, man kann schon sagen, gefeilscht. Die PDS-Fraktion brachte im damaligen Kultusausschuss für die Gruppengröße und ErzieherinKind-Relation bei integrativen Gruppen folgenden Änderungsantrag ein, zu dem wir auch heute noch stehen: „Zwei Fachkräfte betreuen 15 Kinder“, wovon maximal fünf Kinder mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Kinder sein dürfen. Bekanntermaßen fand dieser Vorschlag keine Mehrheit. Daher ist es schon erstaunlich und auch gleichzeitig erfreulich, dass bei der CDU hier doch ein Sinneswandel eingetreten ist.

(Heidemarie Beyer, SPD: Oh ja!)

Wir sind ja schließlich alle lernfähig, auch wenn es mitunter fünf Jahre dauert.

Wir können heute konstatieren, dass wir zwar gesetzliche Regelungen bezüglich integrativer Einrichtungen im Kita- wie im Schulbereich haben, wissen jedoch – und die Frau Ministerin hat es ausführlich dargelegt –, dass in der Realität noch nicht alles so umgesetzt wurde und wird, wie es möglich wäre. Am deutlichsten wird das am Hort. Die Ursachen dafür sind sicherlich sehr vielfältig. Eine Ursache sehe ich nach wie vor darin, dass der Hort generell aus der Schule herausgenommen wurde.

(Angelika Gramkow, PDS: Sehr richtig.)

Hinzu kommen – und das sind dann Folgewirkungen, die gleichzeitig wieder negative Ursachen bilden – die ungünstigen räumlichen Bedingungen in den Horten, die ungünstige Personalstruktur im Hort und die schlechten oder sehr komplizierten Bedingungen insbesondere im ländlichen Raum, zum Beispiel durch den SchülerInnenverkehr. Manchmal aber sind es auch nur die Barrieren im Kopf von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der unterschiedlichen Ebenen.

Meine Damen und Herren, bezüglich der im Antrag der CDU aufgeführten Punkte zur integrativen Beschulung wäre derzeit festzustellen, dass pauschale Forderungen erhoben werden, die so nicht realisierbar sind, und dass eine Vermischung von Problemen zweier Ebenen vorgenommen wurde. Ihnen dürfte genauso bekannt sein, dass der Paragraph 35 Absatz 1 Schulgesetz zwei Ebenen unterscheidet, und daraus ergeben sich logischerweise die verschiedenen Problemfelder und Handlungsebenen, einerseits die Ebene des Lehrpersonals, für die das Land zuständig ist, und andererseits die Gewährleistung der räumlichen, sächlichen und personellen Bedingungen bezüglich der Erzieherinnen und Erzieher, für die die Schulträger einschließlich der Beförderung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind.

Unstrittig ist, dass die im Antrag aufgelisteten Probleme in der Praxis schwierig zu handhaben sind, und da helfen eben pauschale Forderungen zum Beispiel bezüglich der Klassenfrequenzen und Mindestanzahlen von zu integrierenden Schülerinnen und Schülern wenig. Hier sind wegen der Art der Beeinträchtigungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die konkrete Ausgestaltung zu berücksichtigen. Wir müssen zudem konstatieren, dass

wir gegenwärtig einen Mangel an Fachlehrerinnen wegen Nichtbesetzung, wie das vorhin ja auch schon gesagt wurde, und Lehrern haben an den Förderschulen. Das hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Umsetzung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsversorgung und natürlich auch heftige Beeinträchtigungen für die Kinder selber.

Meine Damen und Herren, neben den im Antrag angesprochenen Problemen wäre ergänzend auszuführen, dass Bedarfe hinsichtlich logopädischer und ergotherapeutischer Angebote in integrativen Einrichtungen geprüft und realisiert werden müssten. Auch bei der Sicherstellung der Förderung an integrativen Schulen sind weiterführende Überlegungen anzustellen. Dazu wäre trotz des Fachkräftemangels zu prüfen, wie die Nutzung der Potentiale der Landesförderschulen als Unterstützungslehrerinnen und -lehrer ermöglicht werden könnte. Mir ist durchaus bewusst, dass gerade auch bei diesen PädagogInnen noch eine große Überzeugungsarbeit geleistet werden müsste.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich war sehr gespannt auf die Ausführungen zu diesem Antrag, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Untersetzung. Leider habe ich diesbezüglich nichts vernehmen können. Auch aus den Haushaltsberatungen, egal ob im Bildungsausschuss oder Finanzausschuss, ist mir nichts dergleichen bekannt geworden. Nun bleibt natürlich die spannende Frage: Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus den durchaus akzeptablen Vorschlägen