Meine Damen und Herren von der Opposition, ich war sehr gespannt auf die Ausführungen zu diesem Antrag, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Untersetzung. Leider habe ich diesbezüglich nichts vernehmen können. Auch aus den Haushaltsberatungen, egal ob im Bildungsausschuss oder Finanzausschuss, ist mir nichts dergleichen bekannt geworden. Nun bleibt natürlich die spannende Frage: Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus den durchaus akzeptablen Vorschlägen
Ich denke, daran wird auch der Populismus in Ihrem Antrag besonders deutlich. Der Antrag erweckt schon eher den Eindruck, dass Sie an der wirklichen Problemlösung nicht ernsthaft interessiert sind. Wir sehen aber durchaus Beratungsbedarf und schlagen daher ebenso, wie es die SPD schon getan hat, vor, diesen Antrag federführend in den Sozialausschuss und mitberatend in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wir können...
Hier kann auch noch mal überlegt werden, in welchem realistischen Zeitraum der Bericht vorgelegt werden sollte, und ich möchte ergänzen, dass hier ein erstes größeres Betätigungsfeld auch für den neu installierten Integrationsförderrat möglich wäre, der sich hier in diese Debatte um die Thematik mit einbringen sollte und könnte.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1648 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
(Beifall Hinrich Kuessner, SPD – Volker Schlotmann, SPD: Und jetzt kommt noch ein interfraktioneller Antrag.)
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Änderung der Anlage 3 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1723.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Änderung der Anlage 3 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1723 –
(Beifall Friedbert Grams, CDU – Volker Schlotmann, SPD: In diesem Jahr der letzte Antrag. – Kerstin Kassner, PDS: Geschickt eingefädelt.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einer muss ja die letzte Rede in diesem Jahrtausend halten im Landtag.
Die Verhaltensregeln für Abgeordnete stellen eine Art Ehren- und Verhaltenkodex dar, dem sich die Mitglieder des Hauses unterwerfen. Es geht darum, dass alle Abgeordneten anzeigen, wenn sie von dritter Seite Zuwendungen und Vergünstigungen als Abgeordnete des Landtages erhalten. Abgeordnete sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen unterworfen. Es muss für die Bürgerinnen und Bürger aber erkennbar sein, dass die Entscheidungen der Abgeordneten frei und nicht durch irgendwelche Zuwendungen beeinflusst sind. Als Präsident bin ich verpflichtet, die mir angezeigten Zuwendungen in einer Drucksache zu veröffentlichen. So haben wir es in diesem Jahr gehalten, als wir in einer Drucksache alle im Jahr 1999 erhaltenen Zuwendungen veröffentlicht haben.
Die Pflicht zur Anzeige und Veröffentlichung jeder Zuwendung und jeder Vergünstigung kennt kein anderes bundesdeutsches Parlament. Alle Parlamente haben
bestimmte Wertgrenzen eingeführt, bei denen die Anzeigeund Veröffentlichungspflicht einsetzt. Wir werden das jetzt auch vornehmen. Warum? Es geht uns weniger darum, dass wir uns in der Öffentlichkeit mit unserer bisherigen Regelung etwas lächerlich gemacht haben, einer Regelung, nach der der Erhalt jedes Werbekugelschreibers und jeder Wurst anzuzeigen und zu veröffentlichen war.
Es gab Glossen über diese Veröffentlichung in den Zeitungen und sogar der NDR brachte einen Bericht darüber. Nein,...
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ja, so kann man berühmt werden. – Volker Schlotmann, SPD: Da ging’s um die Wurst.)
Nein, entscheidend ist, dass wir mit der Neuregelung dem Auftrag des Abgeordnetengesetzes nachkommen, denn Paragraph 47 des Abgeordnetengesetzes bestimmt nämlich, dass die Verhaltensregeln einen festgelegten Mindestbetrag enthalten sollen, bei dessen Überschreitung Einkünfte, Zuwendungen und Vergünstigungen beim Präsidenten anzuzeigen sind. Bisher hatten wir aber keinen solchen Mindestbetrag festgesetzt. Wir wollten in der Gründungsphase unseres Parlamentes ein höchstmögliches Maß an Transparenz zeigen und haben uns verpflichtet, jede Zuwendung unabhängig von ihrem Wert anzuzeigen. Wir haben erkennen müssen, dass diese Regelung unpraktikabel war. Gerade jetzt, gegen Ende des Jahres erhalten viele Menschen Zuwendungen, die sich völlig im Rahmen des Üblichen halten und nicht die Gefahr in sich bergen, dass die Entscheidungsfreiheit dadurch beeinträchtigt wird. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben auch wir Abgeordnete Kalender oder Werbestifte erhalten, die wir zum Teil weitergeben oder auch selbst behalten. Die Gefahr einer Beeinflussung ist durch derartige Präsente nicht gegeben.
Mit der jetzigen Änderung unserer Verhaltensregeln führen wir erstmals eine solche Mindestgrenze ein, bei deren Überschreitung alle Einnahmen, Zuwendungen und Vergünstigungen angezeigt und gegebenenfalls in einer Amtlichen Mitteilung veröffentlicht werden müssen. Anzuzeigen ist von jedem Mitglied des Landtages, wenn die Einnahmen oder die Zuwendungen und Vergünstigungen, die er beziehungsweise sie in einem Kalenderjahr von einem Zuwendungsgeber empfangen hat, die Höhe von 250 DM übersteigen.
(Wolfgang Riemann, CDU: 20 Landtagskalender macht 500 Mark. – Annegrit Koburger, PDS: Rechnen können wir alleine. – Volker Schlotmann, SPD: Der kann noch nicht mal am Schluss die Klappe halten.)
(Lorenz Caffier, CDU: Wir arbeiten, du Knalli! – Heiterkeit und Unruhe bei den Abgeordneten – Heinz Müller, SPD: Ich wünsche das Wort „Knalli“ im Protokoll festzuhalten. – Barbara Borchardt, PDS: Zutreffend! – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Also es geht jetzt erst mal um die Höhe von 250 DM. In diesem Fall sind jeweils alle Einnahmen, die von diesem Zuwendungsgeber stammen, anzuzeigen, also nicht nur die, die den Betrag von 250 DM überschreiten. Die Wertgrenze für die Veröffentlichungspflicht wird so angesetzt, dass Einnahmen oder Zuwendungen und Vergünstigungen veröffentlichungspflichtig sind, wenn sie jeweils den Wert von 1.500 DM je Zuwendungsgeber in einem Kalenderjahr überschreiten. Diese Regelung gewährleistet weiterhin die erforderliche Transparenz bei Zuwendungen, die aufgrund ihrer Höhe dazu geeignet sein können, die Entscheidung eines Abgeordneten zu beeinflussen, die angezeigt und gegebenenfalls auch veröffentlicht werden müssen. Der Sinn und Zweck der Verhaltensregeln, die Unabhängigkeit der Abgeordneten aufzuzeigen und zu sichern, ist nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig ist die Regelung aber praktikabel und für die Abgeordneten handhabbar, weil nicht mehr in jedem Fall der Erhalt eines Blumenstraußes, den man nach einem Vortrag auf einer Veranstaltung erhält, angezeigt und veröffentlicht werden muss.
Im bundesweiten Vergleich haben wir unsere Wertgrenzen, bei denen die Anzeige- beziehungsweise Veröffentlichungspflicht einsetzt, sehr niedrig bemessen. Die Wertg renzen anderer Parlamente sind weitaus höher. Der Deutsche Bundestag zum Beispiel hat eine Wertgrenze von 10.000 DM im Kalenderjahr für die Anzeigepflicht von Zuwendungen eines Zuwendungsgebers und von 20.000 DM im Jahr für die entsprechende Veröffentlichungspflicht festgesetzt. Die gleiche Grenze für Anzeige- und Veröffentlichungspflicht gilt etwa im Landtag Schleswig-Holstein. Dagegen halten sich unsere Wertgrenzen von 250 DM für die Anzeigepflicht und 1.500 DM für die Veröffentlichungspflicht in sehr bescheidenem Rahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von dieser Regelung ausgenommen sind übrigens Zuwendungen, die Sie im Kreise Ihrer Familie und Freunde – eventuell in zehn Tagen – möglicherweise erhalten.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Angelika Gramkow, PDS: Danke. – Barbara Borchardt, PDS: Das ist aber nett. Wir sind stolz.)
Für diese Zuwendungen am Heiligen Abend gibt es auch nicht das Transparenzgebot, familiäre Weihnachtsgeschenke bleiben unveröffentlicht.
Ich nutze die Gelegenheit, um Ihnen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahrtausend zu wün