(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Sie hatten noch nie einen Glauben.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit Sie nicht bis September warten müssen, Herr Caffier, schon heute Einiges zum Stand:
Seit dem Frühjahr letzten Jahres kenne natürlich auch ich als Sozialministerin den Vorschlag des Landesjugendringes zu einer Beteiligungskampagne und ich habe von Anbeginn diesem Anliegen meine Unterstützung zugesagt. Ich sehe aktives, direktes Einmischen von Kindern und Jugendlichen als einen guten Baustein für die Entwicklung der demokratischen Kultur in Mecklenburg-Vorpommern an. Ich meine, nicht nur touristische Attraktivitäten sollten das Gesicht unseres Landes prägen, sondern dies kann auch das gesellschaftliche Klima sein. Dazu gehört für mich breite Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Ich meine, auch diese Möglichkeit der Teilhabe ist ausschlaggebend für das Hierbleiben oder Zurückkommen. Ich möchte ganz einfach appellieren, Herr Caffier, wenn sich Jugendliche für eine Arbeit in anderen Bundesländern entscheiden, sollten wir doch nicht von Auswandern sprechen. Wir haben ein einheitliches Deutschland, ein einheitliches Büro „Europa“, und sehen wir doch die sicher schwierige Entscheidung des Über-den-Tellerrand-Hinausschauens auch mal als eine gewisse Chance an für diese Jugendlichen. Wir müssen alles andere tun, damit sie wiederkommen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Diese Worte hätte ich gern mal gehört von der PDS, als der Ministerpräsident genau dieselben Worte gebraucht hat, die Sie heute gebraucht haben. Herr Seite hat genau dieselben Worte gebraucht. Da hat die PDS vehement widersprochen.)
Zur Beteiligungskampagne liefen einige Aktivitäten bereits im Jahr 2000. Erinnert wurde an den Prozess „Jugend im Landtag“. Dieser Prozess muss verstetigt werden.
Die Diskussionen zu den neuen Richtlinien zum Landesjugendplan habe ich natürlich genutzt, um seit dem Sommer allen Beteiligten auch den Gedanken der Beteiligungskampagne mit nahe zu bringen, damit dieses in die Richtlinien für 2001 bis 2003 einfließen kann. Und es ist so, die Richtlinien sind so ausgestaltet, dass die Beteiligungskampagne einordbar ist. Speziell ist das in den Richtlinien 1 und 2. Und hier vielleicht auch die Information: Die Abstimmung zu den Richtlinien ist beendet und sie werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Das heißt dann aber auch, dass mit diesen Mitteln für den Landesjugendplan die Haushaltsmittel für die Kampagne reserviert sind. Es kommt jetzt darauf an, das Konzept zu spezifizieren und einen konkreten Finanzplan aufzustellen.
Das Sozialministerium und der Landesjugendring sind dazu im Gespräch. Ich fordere alle dazu auf, sich zu beteiligen, und ich bin gern bereit, wie es die Beschlussempfehlung vorsieht, im September wieder über den dann aktuellen Stand zu berichten. – Danke.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Das war aber ein magerer Beifall.)
Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1836, den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1301 mit der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßgabe anzunehmen. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. –
Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/1836 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Änderung der Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung“ und der Ausführungsvereinbarung DFG/SFB sowie zur Aufhebung der Ausführungsvereinbarung Graduiertenkollegs, Drucksache 3/1679.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Änderung der Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung“ und der Ausführungsvereinbarung DFG/SFB sowie zur Aufhebung der Ausführungsvereinbarung Graduiertenkollegs – Drucksache 3/1679 –
Mir ist von allen Fraktionen angezeigt worden, dass eine Aussprache nicht vonnöten ist. Offensichtlich ist das immer noch so.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung auf Drucksache 3/1679 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Er enthält a) die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung zum Zwischenbericht über Entwicklungstendenzen der Theater- und Orchesterstrukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/1564. Wir werden ihn in Verbindung mit dem Punkt b) Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Theaterstrukturen und Theaterfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1819 behandeln.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Zwischenbericht über Entwicklungstendenzen der Theater- und Orchesterstrukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1564 –
Antrag der Fraktion der CDU: Theaterstrukturen und Theaterfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1819 –
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Herr Dr. Jäger von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun liegt es also vor, das Gutachten, auf das der Herr Kultusminister uns immer wieder ausreichend hingewiesen hat, wenn er in den letzten Jahren konkrete Fragen umgangen hat.
Das Gutachten enthält wichtige Aussagen, nämlich dass Mecklenburg-Vorpommern gegenüber den alten Bundesländern ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Theaterangebot hat. Das ist eine wichtige Aussage
und über diese grundsätzliche Aussage können wir gemeinsam froh sein, denn sie sagt, dass im Nordosten der Republik ein fruchtbares Terrain für Kunst und Kultur vorhanden ist. Und dass die Menschen dieses Angebot annehmen, ein hohes Bedürfnis zeigen für Schauspiel, Konzert und Ballett, das hat so mancher vielleicht nicht vermutet. Aber eine solche Aussage ist auch Verpflichtung, Verpflichtung für die theatertragenden Kommunen, aber auch Verpflichtung für das Land, das über 50 Prozent der Finanzausstattung der Theater trägt. Aus diesem Grunde geht unsere Fraktion mit ihrem Antrag natürlich über eine ausschließliche Debatte zum Bericht des Kultusministers oder der Projektgruppe hinaus und fordert von der Landesregierung eine Konzeption ein, die langfristig das Niveau von Theatern und Orchestern sichern hilft.
Die Expertise des Unternehmens Culture Concepts hat gezeigt, dass es zu den Aussagen des Berichts „Entwicklungstendenzen der Theater- und Orchesterstrukturen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ ganz entscheidende Unterschiede gibt. Während die Projektgruppe beziehungsweise die Landesregierung an der Deckelung der Landeszuschüsse über das Finanzausgleichsgesetz bei gleichzeitiger Entwicklung oder Beibehaltung eines 4-Standorte- beziehungsweise 4-Regionen-Modells festhält, trifft die Expertise die eindeutige Aussage, dass dies langfristig nicht möglich sein wird. Dies ist ein Zielkonflikt. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden.
Hier gilt es, verschiedene Modelle zu entwickeln, wie unter welchen Finanzierungsbedingungen flächendeckend und langfristig qualitativ hochwertiges Theater und attraktive Konzerte in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden können. Es zeichnet sich ab – und das ist unsere große Befürchtung, die auch durch die Expertise, durch deren Wertung Nahrung erhält –, der gegenwärtig angestrebte Fusionsprozess ist mehr ein Zeichen der Not
der kommunalen Träger als ein Zeichen der Fruchtbarkeit einer künstlerischen Kooperation. Sie ist nicht gegeben.
Die Fusionen finden derzeit, und das wissen wir, glaube ich, alle, nur zwischen den theatertragenden Kommunen statt, und zwar deshalb, weil sie sich aufgrund rapide sinkender kommunaler Haushalte bei gleichzeitigem Wachsen der zu bewältigenden Aufgaben in einer Stagnation der Landeszuweisungen befinden und da im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches bis hin zum Vorhalten von Mitteln durch das Land, speziell im Haushalt des Kultusministers, sich nichts tut. Letztendlich führen die Fusionen, und das sehen wir im Lande, zu empfindlichen Einschnitten im künstlerischen Angebot. Und das gipfelt in der Feststellung, die Sie sicher auch alle mit mir getan haben, dass die größte Stadt unseres Landes mit dem sicher größten wirtschaftlichen Entwicklungspotential, das ist die Stadt Rostock, in Erwägung zieht, ihr Theater ganz zu schließen.
Und hier helfen sicher auch keine Theaterverträge, selbst wenn wir mal unterstellen, sie würden ein Stück helfen, sie sind ja keine langfristigen Lösungen, nicht über das magische Jahr 2004 hinaus. Wir müssen also langfristig tragbare Strukturen finden, wir müssen über infrastrukturelle Kooperationen vor allem ein gemeinsames Marketing erzielen. Dies muss halten über die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Das, meine Damen und Herren, ist das Ziel und der Sinn unseres Antrages. Wir wollen, und das sage ich hier sehr deutlich, wir wollen eine aktivere Rolle des Kultusministers in der Neuordnung der Theaterlandschaft.
Ich will das am Beispiel, das mir sicher, und das werden Sie mir nachsehen, am nächsten liegt, am Beispiel des Mecklenburgischen Staatstheaters deutlich machen. Es dürfte auch dem Kultusminister mittlerweile klar geworden sein, dass schon aufgrund der Tarifsteigerungen und der Inflationsrate die seit 1997 als Vorwegabzug im kommunalen Finanzausgleich eingestellten 70 Millionen DM heute real weniger als 60 Millionen DM bedeuten. Das lässt sich nachrechnen. Im Zeitraum zwischen 1999 bis heute hat diese Landesregierung mit Hilfe der Fraktionen von SPD und PDS die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich um 172 Millionen DM gekürzt. Das haben nicht wir, die Opposition, errechnet, das sind Zahlen, die die kommunalen Landesverbände auch Ihnen mitgeteilt haben.
Und um das runterzubrechen auf eine Kommune – für die Landeshauptstadt Schwerin bedeutet dies einen Verlust von 6 Millionen DM im Jahr, 6 Millionen DM allein bei den Schlüsselzuweisungen. Dennoch haben wir hier in
Schwerin – und da werden mir Frau Gramkow und Herr Böttger sicher Schützenhilfe leisten – gesagt, wir kommen mit dem kommunalen Zuschuss, der 10 Millionen DM betrug, nicht mehr aus. Wir haben in einer sehr heißen Diskussion uns durchgerungen auf 13 Millionen DM.