Wir können Ihnen dann gerne Nachhilfestunden geben in dem, was alles über diese Reform schon geschrieben worden ist.
Wenn die Überweisung nicht stattfindet, dann geben Sie uns zu erkennen, dass Sie unseren Argumenten doch trauen. Dann können Sie es ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Kassandrarufe des Abgeordneten Helmrich sind verklungen.
Aber zunächst, meine Damen und Herren, möchte ich die Qualität des Antrages, wie er von der CDU eingebracht wurde auf Drucksache 3/1932, aus der Sicht meiner Fraktion würdigen.
Nicht einmal mit einem Thema der Justizpolitik, Herr Kollege Born, und des neuen Justizministers sind Sie hier und heute auf der Matte erschienen. Sie sind erschienen, um zu erreichen, das unsere Landesregierung die Zivilprozessreform ablehnt.
Also das erste Coming-out unserer CDU-Fraktion im Bereich der Justizpolitik seit langer, langer Zeit
beschäftigt sich, wenn auch Landesinteressen berührt sind, mit einem bundespolitischen Thema. Zumindest seit dem Sommer 1999, seit Vorlage der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, hat sich eine intensive Diskussion zu diesem Thema entwickelt. Und nun, über eineinhalb Jahre später, kommt die CDU getreu dem Motto: Besser spät als Gorbatschow.
Zumindest seit ich Ende 1998 in diesem Landtag bin, habe ich kaum ein bundespolitisches Thema erlebt, das schon vor Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Bundestag seitens der Bundesregierung so offen mit allen Beteiligten in Verbänden diskutiert wurde.
Es handelt sich aus meiner Sicht eben nicht um eine im stillen Kämmerlein erarbeitete Reform, sondern um einen offenen Diskussionsprozess,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Harry Glawe, CDU: Was?! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das ist sehr richtig.)
Eines ist auffällig, in der Vergangenheit gab es eine Reihe von Entlastungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsnovellen der abgewählten CDU-Bundesregierung.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Die Novellen waren vernünftig.)