Protokoll der Sitzung vom 08.03.2001

und hier möchten wir gern auch nach dem Motto „Gut Ding will Weile haben“ verfahren. Der Landesaktionsplan braucht die Mitarbeit fast aller Ressorts und die inhaltliche Orientierung berücksichtigt Prävention, Intervention, Sanktion und Hilfemaßnahmen.

(Der Abgeordnete Dr. Ulrich Born meldet sich für eine Anfrage.)

Frau Abgeordnete, …

Nein, danke.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Oh, oh!)

Da wir ein sehr großes Interesse an einer kontinuierlichen und zielorientierten Umsetzung haben mit dem Ziel, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu beenden, werden wir keinen unnötigen Druck ausüben, aber wir werden das natürlich konsequent weiterverfolgen.

Augenscheinlich scheint Ihnen nicht einmal aufgefallen zu sein, dass wir teilweise schon mitten in der Umsetzung des Landesaktionsplanes sind.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha! Aha!- Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Frau Dr. Seemann hat schon einige Sachen hier mit erwähnt, ich möchte sie noch mal ins Gedächtnis rufen:

Mit dem Haushalt 2001 haben wir die finanziellen Voraussetzungen für den Aufbau zweier Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist auch richtig.)

Die Konzeption für die Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern ist erstellt.

Demnächst behandeln wir die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hier in diesem Hohen Hause, mit der die Wegweisung realisiert werden wird.

Die in den reichlich zwei Jahren erreichten Ergebnisse bei der Problematik Gewalt gegen Frauen und Kinder stimmen mich eigentlich sehr zuversichtlich und ich bin auch guten Mutes hinsichtlich weiterer Ausgestaltung und Realisierung der Vorhaben des Landesaktionsplanes im Kontext mit den Vorhaben der Bundesebene. Es wurde heute auch schon hier erwähnt, dass das Gewaltschutzgesetz, das im Bundesrat schon vorstellig geworden, jetzt im Bundestag eingebracht worden ist und sich in den parlamentarischen Beratungen befindet, eine wesentliche Voraussetzung auch für unsere SOG-Änderung. Da, werte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, könnten Sie zumindest mal aufklärerisch aktiv werden. Es waren nämlich CDU-geführte Länder, die im Bundesrat Anträge eingebracht haben, die die Strafrechtsrelevanz aus dem Gewaltschutzgesetz rausnehmen sollten. Das ist zum Glück nicht gelungen

(Dr. Armin Jäger, CDU: Da haben Sie was gänzlich missverstanden.)

und ich denke, es wird auch nicht gelingen. Ihr Antrag ist somit überflüssig und wird von uns abgelehnt.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Frau Koburger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Thomas von der Fraktion der CDU.

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und PDS – Barbara Borchardt, PDS: Das können Sie uns doch nicht antun! – Glocke der Vizepräsidentin)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten im vorigen Jahr ein paar Probleme, weil Sie über das Entscheidende, nämlich die Finanzierung, nicht gesprochen haben,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das stimmt doch nicht. Das war nicht in einer Begründung drin. Das stimmt doch nicht, Herr Thomas!)

und im Übrigen haben wir zur Kenntnis genommen, dass bei Ihnen Schnellschüsse ein Jahr dauern.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Dann lesen Sie mal die Reden, die von Ihnen gehal- ten worden sind. Das ist Quatsch.)

Also, Sie haben im März vorigen Jahres Ihren Antrag Landesaktionsplan in den Landtag eingebracht. Das müssen wir doch feststellen. Bei den Expertengesprächen im Februar 2000 wurde klar, dass wir vor allem rechtliche Möglichkeiten brauchen, um den Gewalttäter aus der Wohnung zu entfernen.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Der krönende Abschluss des 8. März!)

Mit unserem Vorschlag, dies mit der Festschreibung – im Übrigen haben wir dort sofort Vorschläge gemacht – eines vierzehntägigen Unterbindungsgewahrsams im SOG sofort und als Erstmaßnahme anzupacken, konnten Sie sich leider nicht anfreunden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

Sie wollten also Ihre Linie. In Ordnung, kein Problem! Aber Sie wollten Ihren Landesaktionsplan. Die Frage ist: Wo ist er? Der liegt wahrscheinlich in der Schublade, denn

der kostet wirklich Geld. Und das haben wir Ihnen auch schon damals gesagt.

(Karla Staszak, SPD: Den haben Sie doch! – Zuruf von Annegrit Koburger, PDS)

In Österreich sind zur Umsetzung des Gesetzes Interventionsstellen eingerichtet worden und das österreichische Gesetz sieht im Übrigen vor, dass die Polizei verpflichtet ist, die gefährdete Frau über geeignete Opferschutzeinrichtungen zu informieren. Und die haben wir in dem Fall eben noch nicht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist genau der Punkt.)

Und genau das ist der Punkt: Das groß angekündigte Wegweisungsrecht funktioniert nicht ohne Interventionsstellen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist richtig. – Annegrit Koburger, PDS: Da haben Sie end- lich mal was verstanden. Ich glaub’s nicht!)

Beim Bund und in Mecklenburg-Vorpommern blieb es bisher bei der Ankündigung von Aktionsplänen und der Ankündigung verbesserter rechtlicher Möglichkeiten.

(Barbara Borchardt, PDS: Ich weiß gar nicht, wovon Sie reden.)

Das darf doch wohl festgestellt werden.

Im Übrigen, wenn wir mal zurückschauen, ist dabei erwähnenswert der Beschluss der Justizministerkonferenz von 1994, in dem die Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung bei häuslicher Gewalt und bei Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung hervorgerufen wurde.

(Annegrit Koburger, PDS: Wenn Sie dabei gewesen wären, hätten Sie mitbe- kommen, dass das alles am Laufen ist.)

Wir haben in dem Bereich schon einiges getan, nicht genug – das ist in Ordnung.

Zu fragen ist heute, da wir ja noch keine andere Regelung haben, welche rechtlichen Möglichkeiten es derzeit gibt, um wirkliche Maßnahmen gegen häusliche Gewalt einleiten zu können. Die Polizei hat im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr gute rechtliche Möglichkeiten in unserem Land. Strafrechtlich bestehen ebenfalls Sanktionsmöglichkeiten. Zur Anklageerhebung muss das öffentliche Interesse vorliegen, das ist ganz wichtig. Zuerst muss also der Beschluss der Justizministerkonferenz von 1994 bei uns durchgesetzt werden. Und wir haben ja jetzt einen Justizminister.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Wir hatten immer einen Justizminister.)

Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung kann schon bejaht werden, „wenn dem Verletzten“

(Annegrit Koburger, PDS: Der Verletzten, nicht dem Verletzten.)

„wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.“ Das ist eine neue Definition. Und mit dem SOG stehen der Polizei derzeit gute rechtliche Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt zur Verfügung. Sie tun ja immer so, als haben wir hier nichts.

1. Befragung und Auskunftspflicht nach Paragraph 28 mit Bezug auf Paragraph 1 Absatz 2, nach dem der Schutz privater Rechte zur Gefahrenabwehr gehört, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist

2. Platzverweis des Gewalttäters nach Paragraph 52 kann zur Abwehr einer bevorstehenden Gefahr von der Polizei ausgesprochen werden. Der Täter kann des Ortes, also der Wohnung, verwiesen werden. Das Betreten des Ortes, also der Wohnung, kann ihm verboten werden. Der Polizeibeamte entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzung vorliegt.

3. Paragraph 55 „Gewahrsam von Personen“ Zur Durchsetzung eines Platzverweises nach Paragraph 52 können Polizeivollzugsbeamte eine Person, also auch hier den Straftäter, in Gewahrsam nehmen. Allerdings ist der Freiheitsentzug am Ende des nächsten Tages aufzuheben, wenn keine richterliche Anordnung erfolgt.

4. Paragraph 59 „Betreten und Durchsuchung von Räumen“ Gemäß Artikel 13 Absatz 7 Grundgesetz sind auch Eingriffe aufgrund eines Gesetzes, also des SOG unseres Landes, zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit erlaubt.