(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Herr Riemann, das passt einfach nicht zusammen. – Wolfgang Riemann, CDU: Das passt schon zusammen.)
Wir haben 750 Millionen DM weniger Steuereinnahmen. Und da brauchen Sie bloß 25 Prozent zu rechnen, dann ist das genau der Ansatz, Herr Riemann.
(Wolfgang Riemann, CDU: Ja, ich kann das schon. – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Da müsste man aber rechnen können.)
jeweils auf empfindliche Rückgänge der Steuereinnahmen gegenüber der Haushaltsplanung. Die erste hat Ihre Finanzministerin Bärbel Kleedehn
… ohne jede Abstimmung mit dem Koalitionspartner. Das hat dann damals auch den entsprechenden Ärger im politischen Raum gegeben und im Land.
Die zweite habe ich selbst Anfang Oktober 1997 erlassen, und zwar nachdem ich dieses Vorgehen sorgsam mit Ihnen von der CDU abgestimmt hatte.
1998, 1999 und 2000 sind wir ohne solche einschränkenden Maßnahmen ausgekommen. Der ‘99er Haushalt war der Idealfall – zusätzliche Steuereinnahmen, geringere laufende Ausgaben und höhere Investitionsausgaben bei gleichzeitiger Einhaltung der Nettokreditaufnahme mit 923 Millionen DM, das erste Mal unter 1 Milliarde DM. Das ist so etwas wie der Wunschtraum einer Finanzministerin. Im Jahre 2000 sahen die Realitäten bereits anders aus. Die Steuereinnahmen fielen gegenüber dem Plan um 40 Millionen DM geringer aus.
Es gab die bekannten Probleme mit den EU-Geldern, die laufenden Ausgaben blieben um 54 Millionen DM, die
Investitionsausgaben um knapp 80 Millionen DM hinter dem Plan zurück. Leider musste die geplante Nettokreditaufnahme um 65 Millionen DM überschritten werden. Sie fiel aber immer noch um 208 Millionen DM geringer aus als 1999.
Dieser eher problematische Haushaltsverlauf hat sich tatsächlich erst Anfang Januar 2001 herausgestellt. Dieser Verlauf hat auch Konsequenzen für dieses Jahr. Unser Bewirtschaftungserlass war die einzig richtige Maßnahme.
Bewirtschaftungsvorgaben, meine Damen und Herren, sind keinesfalls Eingriffe in das Etatrecht des Parlaments, denn das Etatrecht des Parlaments besteht darin, den Haushaltsplan zu beschließen. Damit legt der Landtag sowohl inhaltlich wie quantitativ den Rahmen fest, innerhalb dessen die Regierung handelt. Die Ausgabenansätze sind aber beileibe keine Ausgabenverpflichtung. Sie stellen lediglich eine Ermächtigung dar. Schon daraus folgt, dass die Ausgaben auch danach ausgerichtet werden müssen, ob sie voraussichtlich durch entsprechende Einnahmen finanziert werden können. Meine Aufgabe ist es nur, einen beschlussfähigen, in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Meine Aufgabe ist es auch, dafür zu sorgen, dass der von Ihnen beschlossene Haushalt verantwortlich umgesetzt wird. Das steht so in der Landeshaushaltsordnung. Dazu gehört es, die möglichen Einnahmen hereinzuholen. Und es gehört auch dazu sicherzustellen, dass die von Ihnen beschlossenen Ausgabenermächtigungen nicht überschritten werden. Ein Bewirtschaftungserlass, in dem die Vorgaben für die Landesverwaltung zusammengefasst werden, ist also ein selbstverständliches Instrument zur Steuerung des Landeshaushaltes in seiner Durchführungsphase.
Erstens. Die Gestaltung des Haushaltsplans und die Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist Sache des Gesetzgebers, ist Sache des Landtages.
Zweitens. Die Durchführung des Haushaltsplanes aber ist Sache der Exekutive, ist Sache der Landesregierung, Sache der Finanzministerin.
Drittens. Innerhalb der Landesregierung hat die Finanzministerin eine besondere Verantwortung für die Einhaltung des vom Landtag durch Gesetz beschlossenen Haushaltsplans sowohl in Bezug auf die einzelnen Titel, aber auch mit Blick auf den Gesamtrahmen. Und dieser Verantwortung stelle ich mich.
Ob Eingriffe tatsächlich vorgenommen werden müssen, wird sich voraussichtlich erst mit der Maisteuerschätzung zeigen. Falls unsere Befürchtungen sich dann bestätigen sollten, ist es auf jeden Fall besser, bereits Vorsorge dafür getroffen zu haben, falls nicht, umso besser. Dann können die zurückgehaltenen Mittel freigegeben werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin hat versucht, doch noch ein bisschen Nachhilfe zu geben. Wir halten das, was hier dargestellt worden ist, für weitsichtig, für umsichtig und für außerordentlich fair den einzelnen Ressorts gegenüber in der Umsetzung des Haushaltes.
Diese Bewirtschaftungsmaßnahme ist eine weiche Maßnahme dahin gehend, dass selbst zugelassen wird, wenn die notwendigen Einsparungen im Fünfer- und Sechserbereich tatsächlich nicht gebracht werden können, auch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Beispiel im Siebenerbereich zu berücksichtigen. Und es gab mal jemanden, der hier ganz groß gefordert hat, sich vor allen Dingen die kleinen Baumaßnahmen anzugucken, Herr Riemann. Insofern kann ich das Geschrei nicht verstehen. Ich kann aber umso weniger verstehen, warum Sie in den letzten sechs Wochen die stattgefundenen Finanzausschusssitzungen nicht dazu benutzt haben, sich informieren zu lassen, wenn Sie Informationsdefizite haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Wir haben doch eine kleine Anfrage gestartet. – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Das Stichwort Kleine Anfrage, Herr Riemann, war ja der Spielball. Die Kleine Anfrage ist doch beantwortet und eigentlich hätte diese Debatte dann nicht mehr stattfinden müssen. Ich hätte erwartet, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)