Doch diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Mein Haus hat nicht monatelang an dem Gesetzentwurf gearbeitet, viele teilweise auch schwierige Abstimmungen, wie wir wissen, zwischen den Ressorts geführt, ein umfangreiches Beteiligungsverfahren eingeleitet
(Wolfgang Riemann, CDU: Da bin ich mal gespannt, wie sich das auf Lubmin auswirkt. Da bin ich mal gespannt.)
und ausgewertet und nunmehr die zweite Kabinettsvorlage gefertigt, um das alles – dem Wunsch entsprechend der CDU folgend – in den Papierkorb zu werfen.
Dies gilt umso mehr, als die geplante Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes neben der Verbandsklage eine Reihe von Verbesserungen des Landesrechts vornehmen wird,
Hierzu zählen etwa die Einrichtung des Kompensationsflächenkatasters, die Neuregelung der Verwendung der Ausgleichszahlung aus der Eingriffsregelung, …
(Wolfgang Riemann, CDU: Nicht mal der Ministerpräsident kann sich das anhören, Herr Professor Methling.)
Ach, wir unterhalten uns doch gerne, aber wir werden noch Gelegenheit finden heute Abend, Herr Riemann, bestimmt.
… die Erweiterung der naturschutzrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung und eine Reihe weiterer Einzelpunkte. Alle diese Regelungen werden durch das Bundesgesetz überhaupt nicht berührt. Es wäre nicht gerechtfertigt, die Verbesserung für die Bürger und für den Vollzug im Lande im Hinblick auf den Bundesentwurf aufzugeben, dessen Schicksal noch relativ offen ist.
Auch für die Verbandsklage gilt insofern nichts anderes. Zwar sieht der Bundesentwurf erstmals eine bundesrechtliche Einführung einer Verbandsklage – dort Vereinsklage genannt – vor. Die Landesregierung begrüßt dieses ausdrücklich. Es handelt sich allerdings auch hier um einen bundesrechtlichen Mindeststandard, der den Ländern darüber hinaus Regelungsspielräume belässt. Diese Spielräume kann das Land auch jetzt schon nutzen, dazu bedarf es keines neuen Rahmenrechts des Bundes.
Das wissen Sie ganz genau. Im Übrigen haben dieses Recht auch nicht die 13 Bundesländer gebraucht, die bereits eine Verbandsklage haben,
denn sie konnten sich auch nicht auf eine bundesrechtliche Regelung beziehen und haben es trotzdem so geregelt, übrigens, sowohl rot- als auch schwarzgeführte Länder. Im Übrigen wird nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes noch ausreichend Zeit bleiben, das Landesrecht an die neuen Bundesregelungen anzupassen. Der Gesetzentwurf sieht dafür eine Übergangsfrist von drei Jahren vor, so dass – die Verabschiedung des Bundesgesetzes vorausgesetzt – in der nächsten Legislaturperiode noch genügend Zeit hierfür bleiben wird.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, es wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als sich in den kommenden Monaten mit der Gesetzesnovelle der Landesregierung zu beschäftigen. Dieses darf ich Ihnen versprechen oder – für diejenigen, die es nicht wollen – androhen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Frau Präsidentin, müssen wir uns bedrohen lassen?)
Und der CDU kann ich abschließend nur empfehlen, Herr Riemann, am besten, Sie ziehen Ihren Antrag zurück, denn eigentlich ist er in Gänze eine Peinlichkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Caterina Muth, PDS: Ja. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es fällt mir sehr schwer, nach der makaberen Veranstaltung heute Vormittag hier zum Naturschutz etwas zu sagen. Nachdem ich …
(Wolfgang Riemann, CDU: Da geht es um Naturschutz. Da hätten wir was machen können. – Zuruf von Minister Dr. Wolfgang Methling)
(Wolfgang Riemann, CDU: Ja, Herr Klostermann. – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das kann Herr Riemann nicht.)
Was heute Vormittag hier passiert ist, könnte man vielleicht auch als ein neues Bündnis zwischen der CDU und Greenpeace interpretieren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Wenn Sie das ernst meinen, Herr Riemann, Sie waren heute früh gar nicht da, Sie haben es nicht erlebt,
(Annegrit Koburger, PDS: Er hat verschlafen. – Wolfgang Riemann, CDU: Ich habe gearbeitet, im Gegensatz zu Ihnen und der Landesregierung.)
aber ich sage Ihnen, was hier in den Jahren von 1994 bis 1998 gelaufen ist, um das Landesnaturschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das war im Rahmen der großen Koalition. Das, was jetzt in diesem relativ modernen Landesnaturschutzgesetz deutschlandweit zum Meeresnaturschutz steht, verdanken Sie der Sozialdemokratie.
Wir hätten noch mehr festschreiben wollen, das war aber nur der Minimalkonsens, zu dem die CDU bereit war.
Und wenn Sie jetzt fordern, wir hätten und müssten und sollten. Ja, bitte schön, bringen Sie sich ein in der Novellierung
(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie haben drei unserer Anträge abgelehnt! Dreimal haben Sie unsere Anträge abgelehnt!)
und bringen Sie Vorschläge ein zum Meeresnaturschutz! Auch in der Exekutive damals wurde verzichtet auf die Meldung von Ostseeschutzgebieten.