bandsklage für Mecklenburg-Vorpommern ein ungeeignetes Instrument ist und die im Gesetzentwurf sichergestellte breite Verbandsbeteiligung bereits im Vorfeld naturschutzrelevanter Vorhaben sinnvoller und auch richtiger ist. Wenn auch der Umweltminister heute immer wieder betont, dass die Einführung der Verbandsklage den wirtschaftlichen Interessen des Landes nicht entgegensteht, so ist es doch unverständlich, warum einzelne Projekte wie die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit oder Projekte im bauplanungsrechtlichen Innenbereich von der Verbandsklage ausgenommen werden sollen.
Erfahrungen belegen, dass die Befürchtungen hinsichtlich Verfahrensverzögerungen und Kostenerhöhungen einen realistischen Hintergrund haben – vielleicht auch deshalb die Ausnahme. So haben 11 der 13 Bundesländer mit einem Verbandsklagerecht im Rahmen einer Untersuchung der Freien Hansestadt Hamburg über Verzögerungen und Kostensteigerungen durch die Verbandsklage berichtet. Da hilft es auch nicht, wenn der Umweltminister verkündet, dass die Verbände mit dem Instrument der Verbandsklage verantwortungsbewusst umgehen, und darauf verweist, dass bereits in 13 Bundesländern das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz verankert ist, gleichzeitig aber die negativen Erfahrungen anderer Bundesländer mit diesem Rechtsinstrument verschweigt.
(Wolfgang Riemann, CDU: Da sind sie groß im Verschweigen. – Minister Dr. Wolfgang Methling: Ihr Beitrag hat noch gefehlt.)
Denken Sie bitte daran, dass allein die Verzögerung bei der Errichtung des Ems-Sperrwerkes zu Kosten von über 20 Millionen DM geführt hat! Diese Verzögerung wurde von den Umweltverbänden aufgrund des niedersächsischen Verbandsklagerechts durchgesetzt.
Der Planfeststellungsbeschluss zur Vertiefung der Ems wurde 1994 seitens des NABU und des BUND beklagt. Aufgrund einer umfänglichen Zahlung des Landes Niedersachsen von insgesamt 17,5 Millionen DM wurden diese Klagen wieder zurückgezogen.
Sicherlich wird die Landesregierung auch betonen, dass es in Brandenburg mit Einführung der Verbandsklage 28.000 Verwaltungsakte gab, von denen lediglich elf beklagt wurden. Doch eine Verzögerung durch die Verbandsklage bei der Ansiedlung so wichtiger Projekte wie zum Beispiel des Gaskraftwerkes in Lubmin, bei den Vorhaben der Oetken-Gruppe auf dem Bug oder bei der Ansiedlung des BMW-Werkes hier in Schwerin hätte fatale Folgen für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Wettbewerb um Investitionen entscheidet oftmals abschließend neben den Standortfaktoren ein gewisses Gefühl für Zeit und auch, welche rechtlichen Grundlagen wirken können. Die Verbandsklage ist für dieses Gefühl eines Investors sicherlich nicht förderlich. Ich gehe sogar so weit, dass sich die Landesregierung dieser Tatsache eigentlich bewusst ist, denn wenn Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, schon immer auf Ihre Koalitionsvereinbarung verweisen, dann möchte ich nur
(Heiterkeit bei Caterina Muth, PDS: Eigentlich hätte ich die schon gern 1990 gehabt. Aber da hat keiner auf mich gehört.)
Offensichtlich wurde jedoch die Einführung aufgrund entscheidender Investitionsvorhaben im Lande bewusst verzögert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion hat besonderen Wert darauf gelegt, die Umweltverbände bei der Durchführung von Planungen und Projekten besser zu beteiligen.
Aus diesem Grunde ist im Paragraphen 64 Landesnaturschutzgesetz ein umfängliches Beteiligungsrecht der Paragraph-29-Verbände verankert. Hier haben die Verbände bereits im Vorfeld von Projekten die Möglichkeit, umfangreich Stellung zu nehmen. Ich finde, das ist ausreichend, um einen wirkungsvollen Naturschutz sicherzustellen,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Genau! – Caterina Muth, PDS: Renate, worüber redest du denn in sechs Wochen, wenn wir …)
denn klar ist aber, dass die Einführung der Verbandsklage derzeit weder durch Europa- noch durch Bundesrecht zwingend geboten ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn der Umweltminister bereits verkündete, dass die öffentliche Anhörung zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ausgewertet wurde, so ist es meines Erachtens aus den zuvor genannten Gründen notwendig, das laufende Gesetzgebungsverfahren, welches noch nicht in den Landtag eingebracht wurde, auszusetzen. Aus diesem Grund fordere ich Sie auf und bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorgeschlagen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist offensichtlich nicht der Fall, dann eröffne ich die Aussprache.
Um das Wort gebeten hat der Umweltminister. Bitte sehr, Herr Professor Methling, Sie haben das Wort.
Frau Kollegin Holznagel, ich bedanke mich, dass Sie sich so viel Sorgen machen um die juristische Arbeitskapazität im Umweltministerium.
Ich darf Ihnen versprechen, wir können auch die verschiedenen Rechtsetzungsverfahren mit dieser Kapazität vorbereiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie und ich haben sich heute wieder einmal mit einem sehr inhaltsschweren Antrag der Opposition auseinander zu setzen.
Sie fordern von mir, und das soll dann der Landtag beschließen, die geplante Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes auszusetzen. Die Begründung zum Antrag ist aus meiner Sicht höchst fadenscheinig.
Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich Folgendes entgegnen: Die Landesregierung tritt allein schon aus grundsätzlichen Erwägungen diesem Ansinnen entgegen, sich in eine Abhängigkeit zur Bundesgesetzgebung auch in den Bereichen zu begeben, in denen das Land eigene Kompetenzen besitzt.
Und da der Naturschutz Ländersache ist, trifft dieses hier uneingeschränkt zu. Dem Bund steht in diesem Fall nur ein Rahmenrecht zu, wie der Antragsteller ja auch richtig erkannt hat und wie Frau Holznagel dieses hier dargestellt hat.
Der Bundesgesetzgeber hat natürlich bereits lange von dieser Rahmengesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht, und zwar in Form des geltenden Bundesnaturschutzgesetzes. Ob es in näherer Zeit verändert wird, ist nicht absehbar. Sie haben es ja selbst so formuliert, Frau Holznagel. Und es kann für uns in dieser Diskussion eigentlich auch dahingestellt bleiben. Auf eine erklärte Absicht des Bundes hin ein Landesgesetz aufzuheben, das an verschiedenen Stellen aus fachlicher Sicht dringend erwünschte Verbesserungen im Lande bringen wird, kann keine konstruktive Landespolitik sein. Deswegen folgen wir diesem auch nicht.
Dennoch will ich versuchen, mich sachlich mit dem Antrag auseinander zu setzen. Zunächst erst einmal ist zu sagen, dass der Gesetzentwurf des Bundes die parlamentarischen Gremien auf Bundesebene noch lange nicht erreicht hat. Es handelt sich erst um einen Entwurf, den das Bundeskabinett zur öffentlichen Anhörung freigegeben hat. Die Anhörung ist Mitte März 2001 abgeschlossen worden und das BMU wertet die Ergebnisse jetzt aus. Die
Bundesregierung befindet sich demnach noch in einem sehr frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Es ist nicht abzusehen, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch tatsächlich in dieser Legislaturperiode durch die parlamentarischen Gremien verabschiedet werden wird. Sie haben selbst auf das Gremium des Bundesrates hingewiesen. Dieses ist ja dann auch noch erforderlich. Zwar strebt die Bundesregierung dieses Ziel an, aber der Gesetzentwurf enthält verschiedene kontrovers diskutierte Vorschläge, die Sie auch kennen. Das gilt zum Beispiel für die Frage des Verhältnisses zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, das angestrebte Biotopverbundsystem und die Regelung der gesetzlich geschützten Biotope. Außerdem sind bisher noch in jeder Legislaturperiode Gesetzentwürfe für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht worden, denen oft genug jedoch kein Erfolg beschieden gewesen ist.
Ich vermute beinahe, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, genau damit rechnen Sie und darauf hoffen Sie. Offensichtlich ist hier der Wunsch der Vater des Gedankens oder dieses Antrages, den Sie gestellt haben, denn Hintergrund des Antrages ist doch wohl nicht das soziale Ansinnen, das Sie haben, dem Parlament Doppelarbeit zu ersparen. Hintergrund ist einzig und allein die Tatsache, dass die CDU die Verbandsklage scheut wie der Teufel das Weihwasser.
Daher wäre es für die CDU sicherlich optimal, wenn sowohl die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes als auch die des Bundesnaturschutzgesetzes scheitern würde.