weil es vielleicht doch gesagt werden muss. Ich habe auch eine Bitte, nämlich dass wir nicht so tun, als wenn wir hier ein Möbelstück haben, das wir hin und her schieben, weil zufällig irgendwo ein Platz frei geworden ist.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist richtig. – Gerd Böttger, PDS: Es sind überall Plätze frei.)
Zweitens. Ich denke, dass das Landesamt und das Archäologische Landesmuseum und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine andere Wertung für ihre Arbeit, die sie unter extremen Bedingungen leisten, verdient haben als eine derartige Debatte um Standort ohne Inhalt.
(Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: Und wie war das damals bei der Landes- polizeischule? – Wolfgang Riemann, CDU: Da muss ich Herrn Körner Recht geben.)
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: Und wie war das damals bei der Landespolizeischule?)
dass wir nach Wiligrad fahren, dass wir mit den Kolleginnen und Kollegen reden und die Fachleute zu Wort kommen lassen, dass wir uns überlegen, dass eine Mehrheit dieses Hauses einmal das Landesamt für Bodendenkmalpflege und das Landesamt für Denkmalschutz zusammenlegen wollte unter der Maßgabe von kostensenkenden Strukturmaßnahmen und dass wir das bitte nicht vergessen, denn wir haben es inzwischen korrigiert.
Und ich möchte Sie auch noch einladen. Besuchen Sie die Lisch-Ausstellung, auf die Herr Dr. Jäger hingewiesen hat! Wir waren alle eingeladen. Sie ist ein Beweis für die kreative Arbeit von drei Landesinstitutionen, die hier am Ort gemeinsam tätig waren. Und danach lassen Sie uns bewerten, kulturpolitisch, historisch, letztendlich auch vom Territorium her und nicht nur einseitig finanziell, wo der richtige Standort ist!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut. Sehr gut.)
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag auf Drucksache 3/2023 zur federführenden Bera
tung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke.
Gibt es Gegenstimmen? – Oh, jetzt müssen wir zählen. Vielen Dank. Ich wiederhole noch einmal die Abstimmung und bitte auszuzählen. Wer ist für diesen Überweisungsvorschlag? –
(Siegfried Friese, SPD: Der Landwirtschaftsmi- nister. – Heiterkeit bei Barbara Borchardt, PDS: Das macht er aber gut.)
(Minister Till Backhaus: Ich wollte ja eigentlich auch dagegen stimmen. Ihr habt mich ja herausge- fordert. – Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS: Erst meinen Antrag unterschreiben wollen, was?!)
(Minister Till Backhaus: Oh, Schloti, was ist denn mit dir los? Heute Morgen war das aber noch anders. Ablehnung, hattest du gesagt. – Dr. Ulrich Born, CDU: Der Minister- präsident macht den Stichentscheid.)
Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist das Stimmergebnis eindeutig. Für die Überweisung haben 24 Abgeordnete gestimmt, gegen die Überweisung 16 und 3 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes, auf Drucksache 3/1997.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 23. Juni des Jahres 1998 haben wir hier in diesem Hohen Hause eines der modernsten Landesnaturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Ich habe den Klang dieser Worte von Herrn Dr. Klostermann noch richtig im Ohr. Nicht umsonst finden sich viele Passagen unseres Gesetzes im Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wieder. Dieser Entwurf liegt den Interessenverbänden und den Bundesländern zur ersten Einsicht und Stellungnahme vor. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird dem Vernehmen nach im Sommer 2002 gerechnet.
Neben umfänglichen Regelungen zum Biotop- und Artenschutz, zum Monitoring und zur Erstellung von flä
chendeckenden Landschaftsrahmen- und Landschaftsplänen enthält er die Einführung von Rechtsbehelfen für Vereine, also die Zulassung der so genannten Verbandsklage für anerkannte Vereine gemäß Paragraph 29 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie man auch zur Einführung der Verbandsklage und zur Definition der guten landwirtschaftlichen Praxis im Bundesnaturschutzgesetz stehen mag, klar bleibt, das Bundesnaturschutzgesetz gemäß Artikel 72 des Grundgesetzes wird hier eine Rahmenvorschrift erstellen. Diese Rahmenvorschrift ist durch die Länder umzusetzen. Äußerst kontraproduktiv wäre es daher, in der Phase der Erarbeitung des Bundesgesetzes das Landesnaturschutzgesetz zu novellieren.
Selbst Herr Ritter führte bei der Verabschiedung des Landesnaturschutzgesetzes am 23. Juni 1998 aus, dass die seinerzeit durch den Bundestag erlassenen Änderungsgesetze zum Bundesnaturschutzgesetz Konsequenzen für die Landesgesetzgebung nach sich ziehen würden. Damals haben wir auf die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes reagiert.
Dies, meine Damen und Herren, werden wir wiederum müssen, wenn das Neuregelungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz den Bundestag und Bundesrat passiert haben sollte. Aus diesem Grunde ist es sinnvoller, sich umfassend in das Gesetzgebungsverfahren des Bundesnaturschutzgesetzes einzubringen,
Danach können wir gerne – danach! – über eine Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie, der UVP- und der IVU-Richtlinie der Europäischen Union gibt es ausreichend Handlungsdruck für die Juristen des Umweltministeriums. Hier müssen wir das Engagement doch wünschen, welches die Landesregierung bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie an den Tag gelegt hat. Anstatt sich dogmatisch an Ihre Koalitionsvereinbarung zu klammern, sollten Sie sich dafür einsetzen, dass dem Land keine Millionenforderungen seitens der EU wegen Nichtumsetzung von EU-Richtlinien auferlegt werden. Hier ist zügiges Handeln für das Land Mecklenburg-Vorpommern erforderlich. Also, es gibt hier viel zu tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesnaturschutzgesetz bedarf derzeit keiner Novellierung. Bisherige Erfahrungen mit dem Gesetz haben dies bestätigt. Aus diesem Grunde ist es unverständlich, dass die Landesregierung sich aus rein dogmatischen Gründen mit der Novelle des Ersten Landesnaturschutzgesetzes selbst blockiert und wichtige und notwendige andere Rechtsetzungsverfahren dadurch verzögert werden.
Meine Damen und Herren, schon vor drei Jahren wurde im Rahmen der Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz deutlich, dass der überwiegende Teil der Anzuhörenden gegen die Einführung der Verbandsklage votierte. Insgesamt hat die Anhörung seinerzeit gezeigt, dass die Ver