Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

(Beifall bei der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Wieso hat Ihr Land- kreis so ein dämliches Formblatt entworfen?)

Die verfassungsmäßigen Rechte, jetzt bin ich bei Punkt 2.

(Zuruf von Gerd Böttger, PDS)

Sie sind ja so fair, dass Sie den eigentlichen Anlass, der ja sehr billig ist – und dazu wurde schon eine ganz Menge gesagt –, dann in solche Forderungen einkleiden, die man eigentlich gar nicht ablehnen kann. Aber warum stellen Sie das Recht, das Grundrecht eines Bürgers in Frage, wenn Sie es noch bekräftigen wollen? Doch offensichtlich nur, weil Sie es in Frage stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Reinhardt Thomas, CDU: Ho!)

Wir stellen es nicht Frage. Demzufolge nehmen wir auch das Risiko in Kauf, hinterher von Ihnen beschimpft zu werden, dass wir dieses Recht sogar ablehnen, weil wir den Antrag ablehnen werden.

(Till Backhaus, SPD: Man sieht ja auch, wie das Interesse ist bei den Schwarzen.)

Aber nun kommen wir zu Punkt 1 und die ganze Begründung zielt ja nur darauf ab, dass der Punkt 1 das Wichtigste ist an Ihrem Antrag. Aber Sie haben die Ant

wort gehört zu den Problemen. Das reicht. Und ich setze noch einen drauf. In der Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten heißt es: „Die Übermittlung der Daten an den Bürgermeister der Stadt Wittenburg zum Zweck der Zuarbeit in der Sache ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Die Datenübermittlung ist insoweit geklärt.“

Meine Damen und Herren, vielleicht kann sich noch jeder von Ihnen an die interessante Debatte zu Herrn Trittin im Bundestag erinnern.

(Wolfgang Riemann, CDU: Tritt ihn!)

Da machte der von uns allen verehrte Bundeswirtschaftsminister Müller nur eine Bemerkung, indem er eigentlich stolz auf die Opposition sein wollte. Entscheiden Sie bitte selbst, ob man auf so einen Antrag stolz sein kann,

(Reinhardt Thomas, CDU: Also Trittin hier ins Spiel zu bringen ist schon makaber.)

auch wenn er mir wirklich die Sprache verschlug!

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Fast so ma- kaber wie die Enten von Greenpeace. – Zuruf von Gerd Böttger, PDS)

Aber da fiel mir mein Großvater ein, der mir früher einmal sagte:

(Harry Glawe, CDU: Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein.)

„Nur was ich denk und tu, das traue ich auch andern zu.“

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Heike Polzin, SPD: Ja. – Till Backhaus, SPD: Der CDU.)

So weit zur Überschrift.

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Und, meine Damen und Herren, ich könnte Wetten darauf abschließen,

(Harry Glawe, CDU: Was?)

dass solche Anträge erst dann ausbleiben, wenn die CDU wieder Regierungspartei im Lande ist. Sie betteln ja förmlich mit jedem Antrag darum. Also werden wir wohl solche Anträge noch eine recht lange Zeit haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Gerd Böttger, PDS: Malen Sie nicht den Teufel an die Wand! – Wolfgang Riemann, CDU: Wenn bis September 2002 für Sie eine lange Zeit ist?!)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1999. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen von SPD- und PDS-Fraktion abgelehnt, da er nur die Stimmen der CDU auf sich vereinigen konnte.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Mobilfunk-Sendeantennen: Gesundheitsgefahren vorbeugen, Akzeptanz erhöhen, Forschung intensivieren, Zusammenarbeit verbessern, auf Drucksache 3/1993.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Mobilfunk-Sendeantennen: Gesundheitsgefahren vorbeugen, Akzeptanz erhöhen, Forschung intensivieren, Zusammenarbeit verbessern – Drucksache 3/1993 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Dr. Rißmann von der SPD-Fraktion.

(Wolfgang Riemann, CDU: Der würde auf einem SPD-Parteitag auch durchfallen, dieser Antrag.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren sind Mobilfunk und andere Sender elektromagnetischer Strahlungen in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. Immer mehr telefonieren mobil. Gleichzeitig fürchten viele Menschen Gesundheitsschäden und es wird versucht, den Aufbau von Sendemasten zu verhindern.

Die Investoren, die fast 100 Milliarden – 100 Milliarden, etwa das Siebenfache unseres Landeshaushaltes – in die Lizenzen zum Ausbau der Netze investiert haben, stehen natürlich unter enormem Zeitdruck, ihre Investitionen in Rentabilität zu führen.

Das Wachstum der Mobilfunkbranche ist ungebrochen. Über 50 Millionen Menschen in Deutschland nutzen mittlerweile die Möglichkeiten der mobilen Kommunikation. Verbraucherschutzverbände beziffern die erwartete Zunahme der Basisstationen von 33.000 auf über 80.000. Notwendig ist aus unserer Sicht, Gespräche über eine Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern aufzunehmen, um zu erreichen, dass Sendestandorte einschließlich der durch UMTS-Technik notwendigen neuen Sendeanlagen möglichst gemeinsam genutzt werden und die betreffenden Kommunen frühzeitig über benötigte Sendestandorte informiert werden sowie Entscheidungen über die Standorte einvernehmlich getroffen werden und dass eine begleitende Abschätzung von Folgen, eine Folgenabschätzung, und ein Monitoring durchgeführt werden. Weiterhin soll ein Landesnetzplan für die benötigten Standorte vorgelegt beziehungsweise fortgeschrieben werden.

Ich finde es gut, dass wir hier eine Grundlage aus der vergangenen Legislaturperiode, auf der Drucksache 2/4066 veröffentlicht, das Konzept für Antennenanlagen der Mobilfunknetze in Mecklenburg-Vorpommern und den Bericht über gesundheitliche Risiken, die von Antennenanlagen ausgehen können, vorliegen haben. Forschungsvorhaben zu Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Strahlung, insbesondere durch Mobilfunk, sowie ein Effektmonitoring im Umkreis von Kurzwellensendern sollten im Rahmen dieser Fortschreibung einbezogen werden. Insbesondere die Problematik Handy, die uns alle betrifft, sollte nicht außen vor gelassen werden.

Auch Handys empfangen Strahlen, senden Strahlung aus. Sie erzeugen damit auch gesundheitliche Effekte. Es ist uns allen bekannt, dass fast jeder Jugendliche, ja beinahe fast jedes Kind ein eigenes Handy besitzt, und, meine Damen und Herren, es ist auch bekannt, dass der kindliche Organismus nicht nur auf Medikamente, son

dern auch auf äußere Reize aller möglichen Gattungen und Arten anders reagiert, und es ist heute niemand in der Lage zu sagen, ob all diese Einflüsse harmlos sind. Deswegen, um unsere Jugend vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen, sollte über eine generelle Handyzurückhaltung, wenigstens in den Schulen, diskutiert werden.

Und hinsichtlich des großen Verschuldungsgrades bei Handyrechnungen, ein Problem, das besonders bei den Jugendlichen zu beachten ist, ist es auch geboten, Gespräche über ein freiwilliges Werbeverbot der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Zielgruppe Kinder und Jugendliche zu führen und eine Vereinbarung darüber abzuschließen. Dazu gehört zum Beispiel auch die einfache Variante, wenn man denn Handys kauft, sich zielbewusst nicht nur nach einer bestimmten Angebotspalette zu richten, sondern auch die Strahlungsintensität mit zu berücksichtigen, wenn denn von Strahlung auch eine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen kann.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung prüft im Rahmen der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, inwieweit zusätzliche Vorsorgeregelungen notwendig und gerechtfertigt sind. Dabei berücksichtigt sie die am 12. Juli von der EU verabschiedete Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern, die im Grundsatz mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung übereinstimmende Regelungen enthält. Diese gelten ausdrücklich auch für den Schutz von Personen, die sich in Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen aufhalten. Die Bundesregierung hat hier zudem erklärt, dass sie wissenschaftliche Diskussionen zu möglichen Gefahren durch elektromagnetische Felder mit großer Intensität verfolgt und begleitet sowie nationale als auch internationale Vorhaben auf diesem Gebiet mit Forschungsmitteln unterstützt.

Das sollten meiner Meinung nach auch wir nutzen. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern versteht sich als Tourismus-, ja fast als Gesundheitsland. Da muss es doch eigentlich selbstverständlich sein, mögliche Einflüsse auf Gesundheit und Wohlbefinden zu kennen, zu erfassen, zu erforschen oder auszuschließen, so zu einer sachlichen Klärung und zum Abbau eventuell unberechtigter oder zur Begründung und zum Angehen von berechtigter Angst einen Beitrag zu leisten.

Es sollte ein Minimierungsgebot aufgenommen werden in die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Es sollten wissenschaftliche Studien zu den Gefahren, die es in großer Zahl inzwischen gibt, konkretisiert werden, da es bislang nur allgemeine Informationen gibt über Schlafstörungen, Migräneattacken, Herzbeschwerden, die von Betroffenen angeführt werden, und kein eigenständiges Krankheitsbild, das sich ausschließlich auf diesen Strahleneinfluss beziehen lässt.

Bei einer kürzlich durchgeführten Anhörung der Bundesärztekammer, speziell vom Ausschuss für Gesundheit und Umwelt, fasste Professor Hajo Eckel am Schluss zusammen, dass offenbar eine zunehmende Zahl von Menschen empfindlich auf elektromagnetische Felder reagiert und nach Einschätzung dieser Experten nach der Anhörung mit einer Zunahme von Gesundheitsbeschwerden zu rechnen ist. Die Größenordnung, in der man mit Elektrosensibilität in der Bevölkerung rechnen kann, liegt bei etwa einem Prozent. Aber, meine Damen und Herren, das hängt ab von der Position, in der sich die Menschen,

die solch einer Strahlung ausgesetzt sind, befinden. Richtfunkstrecken oder ähnliche Strahlungsquellen betreffen ja nur einen geringen Teil der Bevölkerung. Und wenn man dabei schon mit einem Prozent an Elektrosensibilität rechnen muss, ist also ein großes Fragezeichen dahinter, in welcher Weise denn tatsächlich Beeinträchtigungen vorhanden sind.

Meine Damen und Herren, auch Ängste vor solchen technischen Neuerungen können natürlich krank machen. Aber darauf will ich jetzt nicht noch im Einzelnen zu sprechen kommen. Die psychosomatischen Erkrankungen, bei denen jemand aus einer gestörten Sensibilität, einer schwierigen psychischen Situation das auf bestimmte Organsysteme projiziert, sind ein Erkrankungsfeld, das möglicherweise auch mit der Klärung solcher Einflüsse einer besseren Kenntnis zugeführt werden kann. Im Rahmen einer Risikoanalyse müssen mögliche Gefahren für die Gesundheit von Nutzern und Anwohnern durch die Ausweitung des Mobilfunks, auch durch Mobilfunkstandards des UMTS erwartet, identifiziert und nach Möglichkeit verringert werden. Nur durch entschlossenen vorbeugenden Verbraucherschutz ist die Akzeptanz auch bei Neuerungen der Technik in der Bevölkerung herzustellen.

Und, meine Damen und Herren, wenn wir seitens der SPD-Fraktion meinen, wir sollten diese Angelegenheit zunächst unter diesem gesundheitlichen Aspekt im Sozialausschuss behandeln, dann schließt das nicht aus, dass nach Anhörung und Verdichtung von Kenntnissen, Erkenntnissen und Möglichkeiten der Abhilfe im Selbstbefassungsrecht sich auch andere Ausschüsse an diesem Anliegen beteiligen. Ich fordere Sie dazu auf, Ihr Interesse und Ihre Kompetenz zu diesem Punkt, zu diesem Antrag einzubringen. Meine Fraktion bittet um die Überweisung in den Sozialausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Rißmann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Dazu gibt es offensichtlich keinen Widerspruch. Dann eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat der Umweltminister. Bitte sehr, Herr Professor Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!