… etwas zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind sozusagen der Narziss, den man schon aus der griechischen Mythologie kennt. Sie schauen so lange in den Brunnen, bis Sie verhungert sind, weil Sie so sehr selbstverliebt sind.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Geht nicht ein bisschen mehr Niveau, Herr Kollege? Muss man die Dummheit so ausbreiten. Das ist ‘ne Frechheit! – Eckhardt Rehberg, CDU: Armin, bleib ruhig!)
Und nun zur Kybernetik und zu einer Grundfrage der Systemtheorie oder zu einem Theorem der Kybernetik und das lautet: Struktur und Funktion sind nicht eineindeutig. Mit anderen Worten: Mit den unterschiedlichsten Strukturen kann man die gleichen Funktionen erreichen. Und genau das ist auch hier unser Problem. Es ist nicht die Frage, wo man die Kompetenz ansiedelt, ob da oder da oder noch woanders, das ist nicht eindeutig zu beantworten, sondern ganz entscheidend ist, dass an einer Stelle Leute sitzen, die kompetent sind und vernünftig arbeiten. In unserem Land ist es vorläufig so geregelt, wie Herr Dr. Ebnet das erläutert hat. Ich denke, in anderen Ländern ist es ganz anders geregelt. Dort hat auch die Staatskanzlei eine ganz andere Funktion, auch das ist möglich. Und wenn wir über diese Frage nachdenken, dann werden wir Ihnen nicht den Gefallen tun, hier irgendetwas Kurzfristiges und Kurzschlüssiges zu beschließen,
über Rationalisierung der Verwaltung und auch Rationalisierung der Regierungsgeschäfte nachzudenken.
Aber heute und aus diesem Anlass diese Entscheidung so zu treffen, wie Sie das gerne hätten, das werden wir keineswegs machen. Wir werden das gründlich untersuchen und wir werden am Ende eines doch etwas längeren Prozesses – ich stelle mir Ähnliches vor wie bei der Frage der Gemeindeentwicklung –
an dieser Stelle dann, wenn wir es genau wissen, wenn wir es genau analysiert haben, vielleicht auch die Frage so oder so oder noch ganz anders entscheiden. Heute aber nicht, heute lehnen wir mal ganz einfach Ihren Antrag ab. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst mal festhalten, dass von den Zahlen, die Herr Rehberg genannt hat, und von den Details, die Herr Rehberg genannt hat, weder eine widerlegt worden ist, noch überhaupt zu den Zahlen Stellung genommen worden ist. Es sind allgemeine Termine genannt worden vom Wirtschaftsminister, dass alles in Ordnung gewesen sei und dass das alles nicht geschadet hat.
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Da hat Herr Riemann schon Antworten gekriegt. Er versteht sie bloß nicht. – Barbara Borchardt, PDS: Das ist im Finanzausschuss schon längst abgehakt.)
Mehr brauche ich dazu hier im Moment nicht zu sagen, das ist für meine Stellungnahme zu unserem Antrag auf Drucksache 3/2058 nicht mein Thema, sondern ich will noch einmal etwas sagen zu den Zuständigkeitsfragen generell.
Meine Damen und Herren, wir unterscheiden die klassischen Ministerien – Innenministerium, Wirtschaftsministerium, Justizministerium – von den neueren Ministerien, die sich erst im Laufe der letzten 20, 30 Jahre überhaupt an Neuaufgaben herausgeschält haben. Und da sind zwei, die überall – auch wie Sie gesagt haben, Herr Dr. Schoenenburg – in den einzelnen Ländern unterschiedlich organisiert sind: das Umweltministerium und die Europazuständigkeiten, zum Teil auch als eigene Europaministerien geführt.
Beim Umweltministerium haben wir Querschnittsaufgaben gehabt, die in allen Ministerien berücksichtigt werden mussten und berücksichtigt worden sind. Und dann hat man sie zum Schluss zusammengefasst in der Hoffnung, dass damit der Umweltschutz eine stärkere, zentralere Bedeutung erlangt und nicht nur als Querschnittsaufgabe in den einzelnen Ministerien hinten dranhing. Bei den Zuständigkeiten für Europa ist die Geschichte anders gelaufen. Hier hatten wir zunächst für Europa lediglich in erster Linie jedenfalls Rechtsangleichung. Und da war wie selbstverständlich alles, was Europa anbetraf, dem Justizministerium zugeordnet. Im Bund speziell, weil es europäische Wirtschaftsgemeinschaft war, war die zentrale Zuständigkeit im Wirtschaftsministerium. Mit der Zeit haben aber die Fondsverwaltungen eine immer größere Rolle gespielt und dadurch – zunächst natürlich im Landwirtschaftsministerium, wegen der Landwirtschafts- und Produktfonds –,
auch in den anderen Ministerien Fondsverwaltungen. Und so haben wir überall in allen Ländern eine recht zersplitterte Zuständigkeit. Diese zersplitterte Zuständigkeit führt dazu, dass etliche Ministerpräsidenten den Versuch machen, das nun bei sich wieder zusammenzufassen. Allen vorangegangen ist, glaube ich, Bayern. Bayern hat alles in die Staatskanzlei gezogen, vergleichbar Herr Clement in Nordrhein-Westfalen. Baden-Württemberg hat jetzt gerade die Zuständigkeiten, die noch verblieben waren in der Landesregierung in Bonn, in die Staatskanzlei verlagert. Die Regelungen, wieweit nun einzelne Fondsverwaltungen in den Fachministerien geblieben sind als Originärzuständigkeiten, wird unterschiedlich beantwortet.
Wir machen nun den Vorschlag, dass die originäre Zuständigkeit gebündelt werden soll in der Staatskanzlei, meine Damen und Herren, aus folgendem Grunde: Wir haben heute die Verwaltungen, insbesondere die Aufstellung der Operationellen Programme in den einzelnen Fachressorts und die werden zusammengeschrieben und zusammengestellt im Wirtschaftsministerium. Die Staatskanzlei bekommt das im Grunde genommen nur am Rande mit. Da wird dann noch ein Beschluss im Kabinett gefasst, dann gibt es eine Vorlage und dann läuft das da durch, aber im Detail hat die Staatskanzlei diesen
Überblick nicht, um das kontrollieren zu können. Nun könnte man sagen: Na schön, dann nimmt man dafür eben allein den Wirtschaftsminister in Haft, denn da wird es ja zum Schluss zusammengeschrieben. Das geht jedoch nicht, weil der sich natürlich wiederum auf die anderen Häuser verlassen muss.
Aus diesem Grunde haben wir bei uns in der Zuständigkeitsregelung keine Oberaufsicht über die einzelnen Ressorts, denn jeder Minister führt sein Ministerium in eigener Verantwortung. Zwar haben wir einen Regierungschef und der Regierungschef hat eine besondere Stellung, aber er ist nicht im eigentlichen Sinne Aufsichtsperson. Und dazu hat er auch keine Spiegelreferate bei sich, so dass er das nicht sozusagen gegenchecken und gegenkontrollieren kann. Diese Gegenkontrolle fehlt bei uns im Lande und deshalb unser Vorschlag. In den einzelnen Ressorts muss natürlich die Abwicklung laufen, auch die Zusammenstellung, aber wir brauchen jemanden, der, da erst zusammengeschrieben wird, auch in der Lage ist, die Oberaufsicht zu führen. Und das kriegen Sie nur, wenn Sie die Zuständigkeit da bündeln. Ein eigenes Europaministerium haben wir nicht. Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir es da, wo Europa angesiedelt ist – eben bei uns in der Staatskanzlei –, sozusagen als Aufsichtszuständigkeit zusammenfassen.
Die andere Lösung, die bei uns vielleicht nicht mal sehr genau aufgeschrieben ist, das ist ja die, dass die Zuständigkeit für Europa im Grunde genommen nur sozusagen große Oberfragen anspricht. Die Länder wollen, wenn der Bund in Brüssel verhandelt, nicht abgehängt werden. Deshalb haben eben Stoiber in Bayern, Teufel in BadenWürttemberg und Clement, nur um die großen Länder zu nennen, das zu sich in die Staatskanzlei geholt, damit sie in Brüssel mit am Tisch sitzen können und mitbestimmen können. Da werden bei der Osterweiterung natürlich zentrale Fragen angesprochen, auch Fragen, die einen neuen Grundvertrag oder aber auch eine neue Verfassung für Europa betreffen, und da wollen die Ministerpräsidenten der Länder natürlich in besonderem Maße mitreden. Das ist sozusagen die eigentliche Zuständigkeit und ein bisschen das Handling mit der Landesvertretung in Brüssel. Das ist heute bei uns in der Staatskanzlei angesiedelt und das, das meinen wir aus den von mir genannten Gründen, ist zu wenig. Es wäre sinnvoller, wenn wir in der Staatskanzlei die Oberaufsicht über die Details hätten. Aber dazu müsste man – und das besagt der letzte Punkt – dann wahrscheinlich auch Personal umsetzen, denn dazu ist die Staatskanzlei zu schlecht personell ausgestattet.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sehen Sie! Sehen Sie! Schnellschuss geht nicht.)
Herr Helmrich, das, was Sie sagten, ist ja sicherlich überlegenswert, aber wenn Sie mal den Anlass betrach
ten, den Sie hier vortragen, nämlich die Kompetenzen der Staatskanzlei zu bündeln wegen Schlamperei in der Arbeit!
Ich glaube, Sie hätten den Vorschlag schon machen können, als es damals um die Aufstellung der Operationellen Programme ging. Dann wäre es besser gewesen. Aber unter diesen Bedingungen, das muss ich gleich von vornherein sagen, lehnen wir den Antrag ab.
Und, Herr Rehberg, ich verstehe natürlich, dass die Opposition Fehler der Regierung oder auch Fehler der Koalitionsfraktionen kritisieren muss, aber wissen Sie, ich habe das Gefühl gehabt, dass hinter der Kritik, die Sie hier anbrachten, Menschen stehen, Beamte stehen, die verantwortungsvoll ihre Tätigkeit verüben. Und es tut mir eigentlich ein bisschen Leid, weil ich gerade diesen Beamten kenne und weil gerade dieser Beamte wirklich eine gute Arbeit leistet, eine sehr gute Arbeit leistet. Insofern bedaure ich es ein bisschen, dass hier aus allen Rohren geschossen wird, die Regierung gemeint ist, damit aber eigentlich Beamte getroffen werden.
Wie soll der Landtag der Feststellung des Antragstellers, dem Land sei ein vermeidbarer finanzieller Schaden entstanden, folgen, wenn die Schadenshöhe vom Antragsteller nicht benannt ist? Sie sprechen mal von einer Million, mal von mehreren Millionen. Wissen Sie, wir haben ja Herrn Riemann von der CDU im Finanzausschuss. Es macht Spaß mit ihm,
… dass Finanzpolitiker eigentlich immer über konkrete Zahlen reden. Aber dieses Gewusel von Zahlen, das kann man dem Landtag nicht anbieten.
Und ich muss Ihnen auch sagen, Herr Rehberg, wenn hier jemand politischen Schaden anrichtet, dann ist es, glaube ich, der Antragsteller selbst. Sie sollten sich selbst die Frage beantworten, ob die etlichen Vorwürfe an die Landesregierung, sie habe eine schlampige Antragstellung bei der EU-Kommission abgeliefert, dem Land Mecklenburg-Vorpommern dienlich sind.
Man könnte meinen, Herr Riemann – er ist leider nicht anwesend – sei in den zwei Ausschusssitzungen für Finanzen, in denen die Landesregierung über ihre unternommenen Anstrengungen betreffs der Erarbeitung und Einbringung des Ergänzungsprogramms für das Operationelle Programm 2000 bis 2006 ausführlich berichtet hat, nicht da gewesen. Verabredet worden ist, und vielleicht erinnert sich Herr Riemann oder auch Herr Rehberg, dass, sobald das Ergebnis des Begleitausschusses vorliegt, das ist nämlich der 31.05., der Finanzausschuss unverzüglich unterrichtet wird.
Die Punkte 1 und 2 Ihres Antrages sind suggestiv. Sie suggerieren einen politischen Schaden für das Land, den Sie selbst anrichten. Sie suggerieren einen finanziellen Schaden, den Sie nicht beziffern können, und Sie sugge
rieren Untätigkeit der Landesregierung, obwohl sie handelt. Sie fordern Informationen ein, die Sie bekommen haben und die Sie weiter bekommen werden, und Sie fordern in dem Antrag den Landtag auf, dass er die Änderung der Kompetenzverteilung innerhalb der Landesregierung beschließen möge. Nach Maßgabe der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns und des Landesministergesetzes sind entsprechende Regelungen vorgeschrieben. Der Landtag würde seine Kompetenzen überschreiten, wenn er der Forderung der CDU-Fraktion folgen würde. Und ich verzichte darauf, hier darzustellen, dass die wesentlich erhöhten Anforderungen bezüglich der Bearbeitung der Operationellen Programme nur dann geleistet werden können, wenn die Fondsverwalter und die gemeinsame Verwaltungsbehörde weiterhin eingebettet sind in die Fachkompetenz der jeweiligen Fachressorts. So weit zunächst zu den drei Punkten des vorliegenden Antrages.
Meine Damen und Herren Antragsteller, Sie klagen die Landesregierung mit Ihren Äußerungen an, bei der Ergänzung zur Programmplanung des Operationellen Programms von 2000 bis 2006 nicht korrekt gearbeitet zu haben. Analog der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland gilt für mich die Unschuldsvermutung, das heißt, Schuld muss erst bewiesen werden. Das Operationelle Programm des Landes wurde 1999 erarbeitet – der Wirtschaftsminister sagte es bereits –, und wir waren die Ersten, das muss ich auch noch mal sagen, die das Programm mit den Sozialpartnern abgestimmt und so vorgelegt haben.
Das Operationelle Programm umschreibt den Rahmen, der von der Europäischen Union genehmigt wurde. Da die vom Land vorgelegte Ergänzung zur Programmplanung deckungsgleich mit dem Operationellen Programm sein muss, hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 06.04.2001 Detailfragen gestellt, die beantwortet werden mussten und die Genehmigung der EzP verzögert haben. Jetzt kommt eigentlich das Kuriose: Das Schreiben der Kommission war an die Verwaltungsbehörde gerichtet, aber komischerweise wurden danach alle Sozialpartner mit diesem Schreiben beglückt. Und hier wittert die Opposition sofort Morgenluft: Hier ist schlecht gearbeitet worden, hier sind Fehler gemacht worden und hier müssen wir draufhauen.