Ich möchte in diesem Zusammenhang nur an die Debatte zu dem von der SPD initiierten Antrag, ein „Programm Qualifizierung im Erziehungsjahr“ aufzulegen, erinnern. Frau Nehring-Kleedehn, damals Frau Kleedehn, betonte in völliger Verkennung der Situation,
dass dieser Antrag – ich zitiere – „völlig überflüssig“ sei. Sie sprach gar von einem „Trostpflaster“ – eine Rede, die bei vielen Betroffenen damals nichts als Kopfschütteln hervorrief.
Meine Damen und Herren von der CDU, von Ihnen ist offenbar wohlweislich vor circa einer Woche niemand der Einladung des IMBSE Schwerin zum das Projekt „Qualifizierung im Erziehungsjahr“ betreffenden Expertengespräch gefolgt. Sie hätten dort nämlich aus erster Hand erfahren, wie positiv sich dieses Programm auf die Wiedereingliederung der Erziehungsberechtigten in den Arbeitsmarkt auswirkt.
Vom Mai 2000 bis Juni 2001 stiegen mehr als 600 Personen in die modulare Qualifizierung ein, davon waren über 98 Prozent weiblich.
Allein in der Region Schwerin, Herr Glawe, allein in der Region Schwerin nahmen über 70 Prozent nach dem Ausscheiden aus dieser Maßnahme eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auf.
Die Teilnehmerinnen nutzten das Qualifizierungsangebot nicht nur, um der aus der längeren beruflichen Pause resultierenden Dequalifizierung entgegenzuwirken, sondern auch vielfach, um sich beruflich neu zu orientieren. Circa acht Prozent begannen eine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber.
Ich danke der Landesregierung ausdrücklich, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen so schnell umgesetzt worden ist,
und trete mit Nachdruck auch dafür ein, dass das Projekt fortgesetzt wird. Es hilft niemandem, Krokodilstränen zu weinen. Es müssen gangbare und mit der Bundesebene kompatible Schritte gegangen werden.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die wahrlich entscheidenden Dinge zu diesem Gesetzentwurf haben Frau Dr. Bunge und Frau Dr. Seemann eben gesagt.
Herr Glawe hat wichtige Dinge aus Sicht der CDU gesagt. Ich würde mir ja wünschen, dass das Gewicht in Fragen Familienpolitik innerhalb der CDU also mehr in Richtung der Überlegungen von Herrn Glawe gehen würde.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Er ist ja auch schon der schwergewichtigste Politiker. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Ja, im doppelten Sinne. Ich wünschte mir einfach, dass er sich Gehör verschafft zu dem, was er gesagt hat, denn letztendlich ist wirklich festzustellen, was Frau Dr. Seemann sagte, dass die schallende Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht für die Politik der CDU erfolgt ist.
Es bleibt festzustellen, dass es mit dem Entwurf des Landeserziehungsgeldänderungsgesetzes substantiell um zwei Ziele geht, zum einen um eine Rechtsangleichung, zum anderen um eine Ausweitung der Anspruchsgrundlagen. Beides findet bereits jetzt unsere Zustimmung.
Ich möchte nicht wiederholen, was Frau Dr. Bunge bereits gesagt hat zu den Inhalten und Eckdaten, wenn man so will, die im Bundeserziehungsgeldgesetz enthalten sind.
Nein, nein. Sie hören immer nur das, was Sie hören wollen, Herr Riemann. Das ist ja das Problem. Ich denke, da sind viele Dinge gesagt worden, die Sie durchaus anerkennen sollten und auch könnten,
(Wolfgang Riemann, CDU: Jaja. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na gut, da haben wir vorhin drüber geredet.)
… die Aufhebung der Einkommensgrenzen, von der Frau Dr. Bunge gesprochen hat, oder die Erhöhung der zulässigen Teilzeitarbeit beziehungsweise die Einführung eines so genannten Zeitkontos, wonach ein Jahr des Erziehungsurlaubs mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden kann. Die letzten beiden Punkte sind übrigens sehr arbeitgeberfreundlich.
Auch die Ausweitung der Anspruchsgrundlagen durch die Möglichkeit der Neuermittlung des Erziehungsgeldes findet unsere Zustimmung, wird hier doch auf sich verändernde soziale Situationen Rücksicht genommen. Über die Sinnhaftigkeit von Beschlüssen aus der Vergangenheit, die Sie, Herr Glawe, unter Kritik gestellt haben, sollten wir trefflich streiten im Ausschuss.
Was ich bereits jetzt sagen möchte – und da, denke ich, sind Sie auf dem Holzwege –, Sie sollten nicht allein anhand von absoluten Zahlen die Wirksamkeit von Gesetzen beurteilen, sondern von der Treffgenauigkeit der sozialen Hilfen und Angebote, um die es geht. Und darüber können wir uns gerne unterhalten.
Die absoluten Zahlen allein haben erst einmal wegen des Abstraktionsgrades überhaupt keine Aussagekraft. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2114 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2115.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) für Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 3/2115 –