Es ist so, dass wir Ihrer Fraktion und der PDS-Fraktion entgegengekommen sind, da der Tagesordnungspunkt 23, der zuerst abends drauf war, bereits jetzt dran ist.
Und ich habe auch gesagt, sollte der Tagesordnungspunkt eher verabschiedet werden, können Sie selbstverständlich eher die Sitzung durchführen.
Wir wollten nur, dass die rechtliche Situation gewährleistet ist. Das können Ihnen beide Kollegen mit Sicherheit bestätigen, dass es so gewesen ist.
Zweite Bemerkung: Ich kann mich nicht entsinnen, dass die CDU-Fraktion in der Vergangenheit die Frage offen gelassen hat, wenn die rechtliche Klärung entsprechend Verfassungsgerichtsurteil gelöst ist, sich einer Mitarbeit in der Kommission zu entziehen, sondern eindeutig gesagt hat, sobald es entsprechend Verfassungsgerichtsurteil geregelt ist,
Dritte Bemerkung: Änderungsantrag. Hier wurde uns ja soeben wieder parteitaktisches Kalkül vorgeworfen. Also,
meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Müller, ich greife mit meiner Fraktion gerne den Vorschlag auf, dass Sonderausschüsse und Enquetekommissionen alle eigene Zählreihen bilden.
Ich bestehe nicht drauf, dass das hier zusammengefasst wird, weil uns unterstellt wird, dann übernimmt sofort die CDU-Fraktion.
(Heinz Müller, SPD: Die Idee kommt Ihnen aber spät, die kommt Ihnen aber spät. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Herr Müller, Sie haben das hier angeboten. Dann können wir als Fraktion, damit uns nicht wieder parteitaktisches Handeln unterstellt wird,
ohne Probleme nur sagen, Enquetekommission, Untersuchungsausschüsse, Sonderausschüsse sind eigene Ausschüsse mit eigenen Zählreihen entsprechend Zugriffsrecht.
Bitte, das ist ein Angebot, und wenn wir es alle so ehrlich meinen, dann fordere ich Sie auf, stimmen wir Ihrem Angebot gerne mit zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Oh, ich bitte vielmals um Verzeihung. Ich habe nicht gesehen, dass der Abgeordnete Herr Müller noch einmal reden möchte. Damit hat er das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Herr Caffier! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben uns missverstanden.
Ich habe die Formulierung Ihres Antrags genommen und habe gesagt, dass aus Ihrem Antrag Unehrlichkeit für mich zu erkennen ist. Ich bleibe bei dieser Position. Aber was die Beschlussfassung hier in diesem Hause angeht, dann wäre die Veränderung, so, wie Sie sie eben vorgetragen haben, Herr Caffier, natürlich endlich mal sauber und konsequent. Aber eines haben Sie eben nicht getan: Sie haben nämlich kein Wort gesagt zu meinen Argumenten, warum ich unsere Vorstellung für die bessere halte. Selbst wenn Sie Ihren Antrag nachbessern, so, wie Sie dies jetzt getan haben, und es wäre in der Tat eine Nachbesserung, dann würden für mich die Argumente, warum wir den übrigen, den nicht parlamentarischen Mitgliedern in einer solchen Enquetekommission ganz bewusst das Stimmrecht geben wollen,
Bedeutung. Und auch wenn Ihr Antrag durch diese Veränderung besser würde, was ich ohne Weiteres einräume, ist er immer noch schlechter als unser Vorschlag. Ich bleibe dabei, wir sollten die Kommunalpolitiker, wir sollten die Wissenschaftler, wir sollten die Vertreter der kommunalen Verbände so ernst nehmen, dass wir ihnen sagen: Ihr macht in dieser Kommission alles mit gleichen Rechten, auch die Wahl des Vorsitzenden.
Habe ich Sie recht verstanden, Herr Caffier, dass Sie Ihren eingereichten Änderungsantrag in der von Ihnen angekündigten Form ändern wollen? Dann müssten Sie bitte noch mal ganz konkret den Abgeordneten mitteilen, in welcher Form dieser Antrag geändert werden sollte.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2161 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2161 abgelehnt, da er nur die Stimmen der CDU-Fraktion auf sich vereinigen konnte bei Ablehnung durch die SPD- und PDS-Fraktion.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2118 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2118 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2120 abstimmen. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2120 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Zur Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellen Übergriffen und zur verbesserten Aufklärung von schweren Sexualdelikten. Dazu liegt Ihnen vor die Drucksache 3/2128.
Antrag der Fraktion der CDU: Zur Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellen Übergriffen und zur verbesserten Aufklärung von schweren Sexualdelikten – Drucksache 3/2128 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, im Interesse der Opfer von sexuellen Übergriffen sowie zur besseren Aufklärung von schweren Sexualdelikten die so genannte DNA-Analyse auszuweiten. Wie bei der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung, die von den SPD-regierten Ländern im Bundesrat und im vorigen Monat hier im Landtag leider abgelehnt wurde, geht es uns um den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern, insbesondere vor gefährlichen Sexualstraftätern. Die entscheidende Frage lautet also: Wie weit soll, wie weit darf der Rechtsschutz für Straftäter noch vorangetrieben werden, der eindeutig mittlerweile zu Lasten der Opfer und zu Lasten der Sicherheit unserer Bürger geht?
Und damit sind wir aus meiner Sicht bei einem Grundsatzproblem. In Deutschland wird mittlerweile ein Strafrecht praktiziert, welches den Rechten der Täter einen unangemessenen Vorrang einräumt. Das führt bei den Bürgern zu einer schleichenden Abkehr vom Rechtsstaat. Wer seine Erfahrung mit der Justiz, ob als geschädigter Handwerker, als Opfer von Betrügereien oder gar als Opfer von schweren Verbrechen machen muss, der kann durchaus seinen Glauben an das Recht verlieren. Und manchmal frage ich mich, ob das nicht auch das wirkliche Ziel einiger Zeitgenossen ist, die als Turnschuhextremisten oder RAF-Verteidiger ihre Kariere begonnen haben.