Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

(Torsten Koplin, PDS: Per Telefon.)

damit er in den Kreis späterer Straftaten mit einbezogen wird in dieser Gegend, in diesem Dorf, in diesem Stadtteil. Um diese Anlasstaten, die nicht so schwergewichtig sind, dass sie als Verbrechen verurteilt werden, sondern nur verurteilt werden als sexuelle, bösartige, blöde, ärgerliche oder vielleicht sogar Frauen stark diskriminierende Taten, wenn Sie meinen, die braucht man nicht zu kontrollieren bei künftigen Straftaten, ob die eventuell in Frage kommen, darum geht es doch.

(Zuruf von Annegrit Koburger, PDS)

(Annegrit Koburger, PDS: Ja, weil ich Forschungsergebnisse lese, im Gegensatz zu Ihnen. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Barbara Borchardt, PDS: Nun werden Sie mal nicht frech!)

Ich habe Ihnen gesagt, worum es uns geht. Es geht uns darum, auch Straftäter mit der DNA-Analyse zu erfassen im Hinblick auf künftige Ermittlungen, das ist das Entscheidende. Und da meinen wir, wenn in die DNA-Analyse-Kartei nur Leute hineinkommen mit einem Vergehen von erheblicher Bedeutung gegen die sexuelle Selbstbestimmung, ist die Schwelle zu hoch gesetzt. Was mich bei meiner Rede irritiert, ich sage das ruhig mal so, ist, dass Frau Koburger, die bei jedem Scheiß –

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Peter Ritter, PDS: Na, na, na, na! – Barbara Borchardt, PDS: Na, das war aber unparlamentarisch! So reden wir aber nicht hier.)

Verzeihung, ich nehme das zurück, Frau Präsidentin –, die bei jedem Krümelkram,

(Zuruf von Peter Ritter, PDS – Torsten Koplin, PDS: Das ist herabwürdigend.)

und seien es auch nur verbale Äußerungen, sich zur Wehr setzt,

(Annegrit Koburger, PDS: Ja.)

hier nicht reagiert, hier werden Frauen diskriminiert.

(Annegrit Koburger, PDS: Ja, ganz genau. Aber ich kann Ursache und Wirkung unterscheiden im Gegensatz zu Ihnen.)

Und wenn dann Menschen, die solche Diskriminierungen machen, wirklich in einem Strafverfahren bestraft werden,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

dann sind das noch keine Sachen von erheblicher Bedeutung.

(Annegrit Koburger, PDS: Ja, ich bin ja auch keine Richterin. Ich lege es auch nicht fest.)

Und diese, die dann aber tatsächlich bestraft werden oder gegen die ermittelt wird, von denen, meinen wir, sollte man den DNA-Fingerabdruck, die DNA-Analyse auch festhalten, damit man bei späteren sexuellen Straftaten darauf zurückgehen kann, ob diese in sexuelle Straftaten, die auch noch nicht von erheblicher Bedeutung sind, verstrickt sein könnten. Das ist unser Ziel und ich bitte deshalb, das zu überweisen. Vielleicht sind das ja Missverständnisse zwischen uns, Frau Koburger.

(Annegrit Koburger, PDS: Garantiert nicht! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

Auch das will ich nicht ausschließen, ich halte das einfach für wichtig. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein, man kann ja auch fragen, wo die Schwelle richtig ist. Derzeit halten wir die Schwelle für zu hoch. Deshalb möchte ich gerne, dass wir im Ausschuss mal darüber diskutieren. Wenn Sie es dann ablehnen, können wir auch nichts machen. Hier scheinen mir doch erhebliche Missverständnisse im Schwange zu sein und deshalb beantra

ge ich, den Punkt in den Rechtsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Peter Ritter, PDS: Da müssen Sie aber noch ein paar Leute runterholen. Sonst wird das nichts.)

Vielen Dank, Herr Helmrich.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Körner von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ausschusssitzungen auf der Grundlage von Missverständnissen der CDU-Fraktion scheinen mir ein bisschen dünn motiviert.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und Heidemarie Beyer, SPD – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)

Der Antrag der CDU sieht vor, dass der Landtag die Landesregierung auffordern soll, dass diese sich der Bundesratsinitiative des Landes Bayern anschließen soll. Damit soll erreicht werden, die Bevölkerung durch eine konsequente Nutzung der Möglichkeit der DNA-Analyse, insbesondere vor Sexualstraftätern zu schützen. Die Initiative handelt also nach dem Motto „Zieht den Bayern die Lederhose aus!“.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Die derzeit jedoch rund 100.000, ich wiederhole: 100.000, Einträge umfassende zentrale Gendatei beim BKA Wiesbaden wächst nach Angaben der Behörde monatlich um 4.000 bis 5.000. Nach Expertenrechnungen werden wöchentlich im Durchschnitt 16 Straftaten mit Hilfe dieser Datei aufgeklärt. Überproportional viele Einträge stammen aus Bayern

(Annegrit Koburger, PDS: Ja.)

und Baden-Württemberg.

(Annegrit Koburger, PDS: Ja.)

Wir halten dieses für eine durchaus erfolgreiche Praxis. Die gegenwärtige Praxis ist eine erfolgreiche Praxis. Diese Entwicklung, die sich vollzieht auf der Grundlage der jetzigen Rechtsgrundlage, ist ausreichend.

Wir wollen, dass sich die gegenwärtig durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil beschränkte Praxis nicht verändert. Die Beschränkung heißt, Zweck der Speicherung liegt nicht in der Gefahrenabwehr, sondern in der Erleichterung der Beweisführung. Eine vorsorgliche Beweisaufnahme ist rechtens, wenn sie an erfolgte Verurteilung und begründete Prognosen anknüpft. Das ist ausreichend und die Zahlen, die ich vom BKA genannt habe, unterstreichen dieses.

(Herbert Helmrich, CDU: Das steht doch im Gesetz jetzt schon.)

Was Sie jetzt wollen und fordern, das ist eine undifferenzierte Ausweitung eines bundesverfassungsgesetzlich eingegrenzten Problems.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Wenn ich in die Bundestagsfraktion schaue, auf Ihren berühmt-berüchtigten Kollegen Geis, der vor nicht allzulanger Zeit gefordert hat, dass ja mehr oder weniger alle

Männer ihren genetischen Fingerabdruck abgeben sollen, so ist doch das, was Sie jetzt hinter vorgehaltener Hand sagen, doch nur der erste Schritt zu einem solchen umfassenden Szenarium. Und ich muss Sie ehrlich fragen: Wollen Sie so etwas wirklich? Wollen Sie das, was Ihr Kollege Geis gefordert hat, wirklich einführen?

(Reinhardt Thomas, CDU: Das hat doch mit dem Antrag gar nichts zu tun.)

Ich kann mir das ernsthaft überhaupt nicht vorstellen. Die Tendenzen sehe ich bei Ihnen sehr wohl, denn die Eingrenzung können Sie doch gar nicht beschreiben. Wo soll denn das hinführen, was Sie jetzt sagen?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wieso? Das macht doch das Gericht.)

Wo wollen Sie da eine Grenze ziehen? Demnächst kommen Sie mit Arbeitgebern, die den genetischen Fingerabdruck bei der Einstellung fordern oder die aufgrund eines genetischen Fingerabdruckes eine Kündigung vornehmen. Sie fassen sich an den Kopf, ich mir auch,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

diese Beispiele gibt es doch. Diese Absicht gibt es doch, dass das Leute einführen wollen, und Sie öffnen doch Tür und Tor einem solchen Vorgehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Oder dann kommen die Versicherungen und fordern den genetischen Fingerabdruck. Dann werden die Autofahrer vielleicht nach dem DNA-Typ eingestuft und die Schadensfreiheitsklassen werden so vergeben. Das, was Sie hier fordern, das lässt sich doch überhaupt nicht mehr eingrenzen.

(Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)

Wir wollen uns im Rahmen des jetzigen Verfassungsgerichtsurteiles bewegen und halten das für ausreichend. Wenn Sie denn unbedingt dieses Thema weitflächig auf die Tagesordnung setzen wollen, so kann ich doch empfehlen: Gehen Sie vielleicht als Männer der CDU-Landtagsfraktion voran!

(Heiterkeit bei Siegfried Friese, SPD)

Es ist Ihnen unbenommen, dass Sie jetzt sagen, im Selbstversuch sagen, wir wollen und sind bereit, uns zu öffnen, wir gehen geschlossen voran. Dann tun Sie das! Vielleicht folgen Ihnen andere.