Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

Es ist Ihnen unbenommen, dass Sie jetzt sagen, im Selbstversuch sagen, wir wollen und sind bereit, uns zu öffnen, wir gehen geschlossen voran. Dann tun Sie das! Vielleicht folgen Ihnen andere.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Na, Sie doch sicher nicht!)

Ganz sicher nicht.

Sie haben doch auch Erfahrungen mit Wahlkampfaktionen. Versuchen Sie doch mal Stände zu machen. Vielleicht lässt sich mit diesem Thema die nächste Wahl gewinnen. Vielleicht strömen die Menschen zu Ihnen und geben ihren genetischen Fingerabdruck ab, weil sie meinen, in einer solchen Politik ist er gut aufgehoben. Ich bezweifle das. Mit diesem Ihren Antrag öffnen Sie Tür und Tor. Deshalb werden wir nicht im Ausschuss über diesen Antrag reden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben ja eine Riesenangst, sich mit sachlichen Argumenten auseinander zu setzen. – Zuruf von Herbert Helmrich, CDU)

Im Übrigen gestatten Sie mir noch eine andere Anmerkung. Es kann nach den letzten Landtagssitzungen durchaus der Eindruck entstehen, dass die CDU in Mecklenburg-Vorpommern keinerlei Ideen mehr für Justizpolitik des Landes hat. Es drängt sich förmlich der Eindruck auf,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wer hat Ihnen das denn schon wieder aufgeschrieben?)

als blättere die CDU in ihrer Hilflosigkeit vor unseren Landtagssitzungen mal schnell die Tagesordnung der Bundesratssitzung durch, um sich hieraus eine Vorlage herauszusuchen und sie dann in einen Antrag umzuwandeln für den Landtag.

In der letzten Landtagssitzung hatten wir mit dem Antrag zur Sicherheitsverwahrung diese Situation. Erst am vergangenen Freitag hatte sich der Bundesrat mit dieser Problematik zu befassen aufgrund eines Antrages des Landes Württemberg. Die Kreativität der hiesigen CDUFraktion zeigt sich nicht nur daran, dass sie einfach Punkte des Bundesrates hier im Landtag zur Beschlussfassung stellt,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, wer besetzt denn den Bundesrat?)

sondern auch darin, dass sie nicht einmal eine eigene Überschrift erarbeitet, denn diesmal haben Sie sie von Baden-Württemberg übernommen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das war sehr gut.)

Es bleibt natürlich jeder Partei und jedem Land unbenommen, immer wieder und immer wieder gleiche Anträge, Anträge gleichen Inhalts anschließend neu in die Landesparlamente einzubringen, damit diese zum Bundesrat gehen. Aber überlegen Sie doch auch einmal, was solch ein Verfahren vom personellen Aufwand im Bundesrat immer mit sich bringt.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich denke, wenn Dinge einmal geklärt sind, wie zum Beispiel letzten Freitag, dann braucht es wirklich Argumente, diese neu einzubringen. Mir scheinen diese nicht gegeben zu sein. Ich erwarte mehr Kreativität

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ausgerechnet von jemandem in diesem Hause, der noch nie einen Antrag gebracht hat. Ausgerechnet Sie.)

für die zukünftigen Landtagssitzungen, und wenn Sie Anträge bringen, dann bleiben Sie im Bereich des Möglichen. – Danke sehr.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich schließe damit die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte hat der Abgeordnete Helmrich beantragt, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2128 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, da er nur die Stimmen von sechs CDU-Abgeordneten bei einer Gegenstimme und ansonsten auch Gegenstimmen der SPD- und PDS-Fraktion erhalten hat.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag in der Sache.

Wer dem Antrag der CDU auf Drucksache 3/2128 in der Sache zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2128 abgelehnt. Er erhielt nur fünf Stimmen dafür aus den Reihen der CDU-Fraktion, zwei Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion und Gegenstimmen aus SPD- und PDS-Fraktion.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Überarbeitung der Förderrichtlinie Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dazu liegt Ihnen vor die Drucksache 3/2121.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Überarbeitung der Förderrichtlinie Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2121 –

Das Wort zur Begründung des Antrages hat der Abgeordnete Herr Dr. Bartels von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick scheint der vorliegende Antrag ein etwas ungewöhnlicher Antrag zu sein, denn die Erarbeitung und erst recht die Überarbeitung einer Richtlinie ist natürlich originäres Regierungshandeln. Die Zielstellung der Koalitionsfraktionen mit der Einreichung dieses Antrages ist es nun nicht, das Regierungshandeln in den Landtag zu verlegen, sondern wir wollen eine öffentliche Diskussion initiieren, an der sich nach unserer Meinung die Legislative unbedingt beteiligen soll.

Warum scheint uns das notwendig? Ich will von den vielen möglichen Begründungen zwei nennen:

Die erste, wir haben es mit einer Richtlinie zu tun, die einen ganz wichtigen Bereich des Lebens in unserem Land betrifft und die vor sieben Jahren in Kraft gesetzt wurde und nach der seit sieben Jahren auch gehandelt wird. Und das verflixte siebente Jahr soll ja nicht unbedingt immer Anlass zum Ärger sein, es kann auch mal Anlass zur Überprüfung, zur Rückschau und zur nachfolgenden Verbesserung sein.

Und einen zweiten Grund will ich nennen: Wir haben in den Jahren seit 1994 ganz besonders hier in diesem Land erlebt, wie die Mittel der Kulturprojektförderung in sehr großen Dimensionen zurückgefahren wurden und wir haben es seit dem Jahr 2000 in dieser Koalition geschafft, eine Stabilisierung der Mittel für die Kulturprojektförderung für die Dauer dieser Legislaturperiode in der Mittelfristigen Finanzplanung unseres Landes festzuschreiben. Ich betone das hier auch deshalb, weil das natürlich angesichts der Haushaltslage in unserem Land eine objektiv schwierige Geschichte war. Aber die Koalitionsfraktionen haben darüber nicht lamentiert, wie es die CDU heute so gerne rückschauend tut, dass die böse Finanzministerin ach die vielen guten Ansätze der CDU nicht zugelassen hat, sondern die Koalitionsfraktionen haben sich in einem natürlich sehr harten Ringen mit der Finanzministerin geeinigt und einen ganz wesentlichen Fortschritt für die Kulturprojektförderung in unserem Land erreicht. Ich glaube, so sollte Koalition auch funktionieren und wir haben dann keinen Grund, uns in drei Jahren darüber zu beschweren, was Frau Keler uns angeblich alles nicht erlaubt hat.

Mit diesem Erfolg ist aus unserer Sicht eine ganz wichtige Basis gegeben für eine inhaltliche Diskussion über den Bereich der Kulturprojektförderung und diese Diskussion – deshalb wollen wir sie hier mit einer Debatte in der Landtagssitzung beginnen – soll nach unseren Vorstellungen, nach unseren Wünschen eine möglichst breite Basis haben, und zwar deshalb, weil wir in unserem Land erfreulicherweise über einen sehr weiten Bereich der so genannten Breitenkultur verfügen, was vor allen Dingen dem unheimlichen Engagement zahlreicher Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffender in unserem Land zu verdanken ist. Und ich weise in diesem Zusammenhang ganz ausdrücklich darauf hin, dass circa 98 Prozent derjenigen, die mit dieser Bezeichnung gemeint sind, die also sehr viel für die Breitenkultur in unserem Land tun, Menschen sind, die von ihren künstlerischen Betätigungen nicht leben können, die das also weitgehend in ihrer Freizeit tun.

(Präsident Hinrich Kuessner übernimmt den Vorsitz.)

Damit bin ich dann auch beim ersten ganz allgemeinen Grund für den Antrag und für die Frage nach der Wirksamkeit der Richtlinie. Denn wenn es so ist, dass das eine Arbeit ist, die im Wesentlichen in der Freizeit stattfindet, sehr oft auch ehrenamtlich, dann müssen wir mit den Betroffenen darüber sprechen, wie wir den Zeitaufwand für das Ausfüllen von Anträgen, für das Warten auf die Geldzuweisungen reduzieren können, damit mehr Zeit für die eigentliche Kunst bleibt und nicht ein Großteil der Zeit für die Kunst des Antragstellens flöten geht. Natürlich steht auch die Frage, wie eine solche Richtlinie zu einer sachgerechten Schwerpunktsetzung bei der Kulturprojektförderung führen kann und führen muss, wie sich eine solche Richtlinie im Spannungsfeld zwischen der kommunalen Verantwortung für die so genannte Breitenkultur und der Unterstützung durch das Land funktionieren kann und soll. Und in diesem Zusammenhang ist dann die Frage zu stellen: Wollen wir mit der Richtlinie Schwerpunkte setzen oder erweist sich schon das als ein Eingriff in die gerade im künstlerischen Bereich so wichtige und lebensnotwendige Kreativität? Und wenn wir Schwerpunkte setzen wollen, welche wollen wir denn setzen? Auch das ist eine Frage, die ohne die Betroffenen vor Ort nicht gelöst werden kann.

Eine weitere ganz prinzipielle Frage ist natürlich die nach dem effizienten Einsatz von Landesmitteln. Fast in jedem Bericht des Landesrechnungshofes stehen Hinweise der Prüfer, dass mit Landesmitteln, gerade auch im Bereich der Kulturförderung, nicht effizient umgegangen wird. Also müssen wir uns auch um diese Frage kümmern, denn die Hinweise des Rechnungshofes gerade in diesem Bereich müssen natürlich ernst genommen werden. Gleichzeitig haben wir auf der anderen Seite das Problem, ob wir mit dieser Frage nach der Effizienz von Kulturprojektfördermitteln nicht einer Ökonomisierung von kultureller, künstlerischer Kreativität das Wort reden, und wir müssen klären, ob ein solcher Bereich für eine solche Fragestellung nicht ungeeignet ist, denn wir begeben uns natürlich in die Gefahr, dass wir die vielen Basisinitiativen, viele künstlerische Ideen möglicherweise kaputtrechnen.

All dies sind Fragen, die nicht allein durch eine regierungsseitige Überarbeitung der Richtlinie beantwortet werden können, wenn wir wesentliche Verbesserungen, wenn wir Initiativen wecken wollen. Wir brauchen also ein möglichst breites Gespräch zwischen den Betroffenen

wie auch den nicht Betroffenen, sprich den nicht Geförderten – ich komme darauf gleich noch mal zurück –, der Regierung und eben auch dem Landtag. Das Letzte will ich auch vor dem Hintergrund sagen, dass unter den Themen der vielen Landtagssitzungen in dieser Legislaturperiode leider bislang sehr wenig kulturpolitische Themen waren, was ich auch selbst kritisch meine. Gerade in diesem Bereich, in dem Bereich der Breitenkultur, geht es um einen Aspekt von Lebensqualität in unserem Land, von Lebensqualität für die Einwohnerinnen und Einwohner und auch von Lebensqualität für die Besucherinnen und Besucher. Deshalb unser Antrag, hier eine Aufforderung an die Regierung auszusprechen, eine solche Diskussion zu beginnen und damit eine Überarbeitung der Richtlinie auf den Weg zu bringen.

Ich will im Folgenden noch einige Einzelfragen ansprechen, exemplarisch, nicht mit dem Anspruch, dass alle Fragestellungen oder alle möglichen Problemstellungen damit angesprochen seien, und auch nicht mit dem Anspruch, dass damit, dass ich hier diese Fragen nenne oder aufwerfe, gesagt ist, dass sie unbedingt neu beantwortet werden müssen. Eine Überprüfung kann immer auch ergeben, dass die bisherige Antwort eine durchaus gute und durchaus sachgerechte war. Wogegen ich nur etwas habe, ist, ohne Überprüfung zu sagen, das ist alles gut so. Und wogegen ich auch etwas habe, ist, Fragen zu stellen, zu denen ich die Antworten schon weiß. Das heißt, die Fragen, die ich aufwerfe, können von mir heute nicht beantwortet werden, denn dann würde ich die Antworten sagen und als Forderung erheben, sondern es sind Fragen, die für die Diskussion maßgeblich sein sollen.

Eine erste solche Frage ist die möglichst zeitnahe Ausreichung der Mittel. Oftmals ist es in der Praxis so, dass zwischen Antragstellung, Bewilligung und dann Auszahlung der Mittel ein viel zu langer Zeitraum vergeht und Projekte oft daran scheitern, dass die Mittel nicht rechtzeitig da sind. Dass hier durchaus Möglichkeiten vorhanden sind, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, insbesondere die Abteilung Kultur, Ende des vergangenen Jahres bewiesen, als wir Oktober/November im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur darüber sprachen, wie viel Mittel denn noch übrig seien aus dem Jahre 2000. Zu diesem Zeitpunkt, kurz vor Ende des Jahres, wurde eine Summe genannt, die gemessen an 22 Millionen DM nicht sehr groß war – es waren, glaube ich, 300.000 DM –, die aber gemessen an den vielen Projekten, die noch keine Fördermittel bekommen hatten, viel zu groß war. Und ich halte es schon für eine erfreuliche Leistung und auch für einen Beweis der vorhandenen Möglichkeiten, dass das Ministerium es bis zum Ende des Jahres geschafft hat, all diese Mittel noch für die Kulturprojektförderung wirksam zu machen – etwas, was in den Jahren zuvor in der Regel nicht gelungen ist.

Eine weitere Frage, die im Zusammenhang der Überarbeitung angesprochen werden soll und die durchaus auch grundsätzlicher Natur ist, ist die Frage nach der so genannten institutionellen Förderung. Dürfen, sollen, müssen Institutionen mit Fördermitteln gefördert werden? Im Leitfaden des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern von Professor Kirschstein – dieser Leitfaden wurde übrigens herausgegeben vom Finanzministerium – wird die institutionelle Förderung ausdrücklich als ein möglicher Gegenstand von Zuwendungen genannt. Und in der Praxis ist es auch klar.

In der Praxis geht es in diesem Bereich der Kulturprojektförderung ohne geförderte Personen, die Organisation und Planung in der Hand haben, die übrigens auch dann in der Regel diejenigen sind, die die Formulierungskunst von Anträgen beherrschen, ohne die geht es nicht. Die Frage, die damit im Zusammenhang steht: In welcher Form kann die Richtlinie oder eine Überarbeitung der Richtlinie dies so verankern, dass zum Beispiel Landesverbände und überregionale Initiativen klare Orientierungen haben, klarere, als sie heute vorliegen.

Und eine dritte Frage, die ich nennen möchte, ist die Frage nach der Einschränkung der Förderung auf Institutionen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das heißt, die Kulturprojektfördermittel dürfen nur an solche Antragsteller ausgereicht werden, die auch in Mecklenburg-Vorpommern zu Hause sind. Da es sich um reine Landesmittel handelt, ist dieser Ansatz durchaus nachvollziehbar und macht auch Sinn. Eine generelle Öffnung dieses Bereichs in der Richtlinie würde die Ansprüche, die Anforderungen an unseren ja sowieso viel zu kleinen Topf natürlich zu einem Fass ohne Boden werden lassen. Auf der anderen Seite möchte ich die Mitglieder des Ausschusses, zumindest die Mitglieder der Fraktionen, die mit waren auf der Reise nach Rügen, an unseren Besuch beim Proraer Projekt der Stiftung „Neue Kultur“ erinnern. Dieses Projekt der Stiftung „Neue Kultur“ zur Aufarbeitung und Darstellung der Geschichte von Prora hat, glaube ich, alle anwesenden Mitglieder überzeugt. Niemand, der sich das angeguckt hat, wird bezweifeln, dass das ein Projekt von sehr wesentlichem Landesinteresse ist, denn die Geschichte Proras gehört zur Geschichte MecklenburgVorpommerns.

(Peter Ritter, PDS: Warenshof auch.)

(Peter Ritter, PDS: Warenshof auch.)

Warenshof auch, aber wir waren mit dem Ausschuss diesmal nicht in Warenshof, das haben wir früher mal gemacht, sondern wir waren in Prora.

Das Problem ist, der Träger dieser Initiative hat seinen Sitz in Berlin und deshalb kann er nach dieser Richtlinie durch Kulturprojektförderungsmittel nicht gefördert werden. Das zeigt, dass solche generellen Festlegungen, so richtig sie vom Ansatz her sind, in der Praxis immer wieder auch Probleme aufwerfen, über die man reden muss.

Und es wäre eine weitere Frage aus unserer Sicht zu diskutieren, nämlich die, inwieweit die Festlegungen, nach der die Personal- und Sachkosten in der Verwendung der Fördermittel überwiegen müssen, sich als tatsächlich sachdienlich erweisen. Auch dieser Ansatz ist durchaus nachzuvollziehen und ich übe hier keine prinzipielle Kritik an der vorhandenen Richtlinie, aber in der Praxis ist es natürlich so, dass viele Initiativen als Voraussetzung auch Investitionen aufweisen. Und so kommt es aufgrund des Widerspruches zwischen dem durchaus nachvollziehbaren Ansatz in der Richtlinie und der unmittelbaren Praxis oft dazu, dass Fördermittel nicht wirksam werden können, weil dann eben doch ein größerer Teil für investive Maßnahmen eingesetzt werden müsste. All das sind Fragen, die einfach in den Gesprächen mit den Leuten, die die Basiskultur, die Breitenkultur vor Ort wirklich betreiben, auftauchen.

Und ich will eine letzte Frage anfügen. Wir alle wissen um die Bedeutsamkeit von Kultur, und zwar von einer

möglichst großen Breitenkultur wie von Spitzenkultur, für den Tourismus in unserem Land. Der Tourismus ist eine der wichtigsten Triebkräfte unserer Wirtschaftsentwicklung.

(Beifall Gesine Skrzepski, CDU)

Danke, Frau Skrzepski.